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md5

Fonds: Begrenzung von Risiken bei Leih- und Swapgeschäften

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md5

Hallo,

 

auf Spiegel Online ist zu lesen, dass der Gesetzgeber die Risiken bei Leih- und Swapgeschäften begrenzt hat.

 

In welcher Form wurden diese begrenzt? Durch welches Gesetz bzw. Verordnung ist dies geschehen?

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Rotkehlchen

Hallo,

 

auf Spiegel Online ist zu lesen, dass der Gesetzgeber die Risiken bei Leih- und Swapgeschäften begrenzt hat.

 

In welcher Form wurden diese begrenzt? Durch welches Gesetz bzw. Verordnung ist dies geschehen?

 

Durch die sogenannte UCITS (oder OGAW) III Richtlinie, die europaweit in nationales Recht, zum Beispiel das deutsche Investmentfondsgesetz, umgesetzt wurde. Die Wertpapierleihe ist dabei auf 30%, das Kontrahentenrisiko aus Swaps auf 10% des Fondsvermögens begrenzt.

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DonChristo

kannst du mal ein Beispiel nennen - ich versteh das noch nicht.

 

Wenn ich einen Fond manage und mir Aktien leihe, muss ich dann nur mit 30% meines Fondvermögens haften? Oder darf ich nur Wertpapiere in Höhe von max. 30% meines Fondvermögens leihen? Oder ganz anders? :blushing:

Kontrahentenriskiko = credit risk? dieses darf wieder nur 10% meines Fondvermögens betragen? Wie misst man den Wert des Risikos - über das Rating, oder VaR, oder wieder ganz anders?

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WOVA1

kannst du mal ein Beispiel nennen - ich versteh das noch nicht.

 

Wenn ich einen Fond manage und mir Aktien leihe, muss ich dann nur mit 30% meines Fondvermögens haften? Oder darf ich nur Wertpapiere in Höhe von max. 30% meines Fondvermögens leihen? Oder ganz anders? :blushing:

Kontrahentenriskiko = credit risk? dieses darf wieder nur 10% meines Fondvermögens betragen? Wie misst man den Wert des Risikos - über das Rating, oder VaR, oder wieder ganz anders?

 

Da BVI gibt's diese Richtlinie in voller Schönheit.

 

Wenn ich recht verstehe, knüpfen die Begrenzungen jeweils starr an das vorhandene Fondsvermögen an.

Nix Rating oder ähnliches, sondern als Obergrenzen, wieviel jeweils vom Fondvermögen in welchen Papieren bzw.

mit jeweils einem Kontrahenten angelegt werden darf.

 

Von Leihe lese ich da allerdings nichts. Allerdings verleihen Aktienfonds in der Regel - sie leihen nicht selbst.

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Rotkehlchen

Oder darf ich nur Wertpapiere in Höhe von max. 30% meines Fondvermögens leihen? Oder ganz anders? :blushing:

 

Die Beschränkung betrifft das Verleihen. Die 30%-Grenze war leider ein Fehler meinerseits. Es sind meines Wissens bis zu 50% des Fondsvermögens. D.h. ein Fonds mit Fondsvolumen von 10 Mio. Euro kann aus seinem Bestand Wertpapiere im Wert von bis zu 50% verleihen. Der Kontrahent, also der Leihpartner, muss dafür dann Sicherheiten stellen usw. Nur mit ausreichenden Sicherheiten ist so ein Geschäft überhaupt erlaubt. Zusätzlich gilt die Beschränkung des Kontrahentenrisikos auch für das Wertpapierleihgeschäft. D.h. im Zweifelsfall müssen mehrere Kontrahenten herhalten, um überhaupt an die 50%-Grenze heranzukommen.

 

Kontrahentenriskiko = credit risk? dieses darf wieder nur 10% meines Fondvermögens betragen? Wie misst man den Wert des Risikos - über das Rating, oder VaR, oder wieder ganz anders?

 

Kontrahentenrisiko ist grob gesagt der Verlust bei Ausfall eines Kontrahenten, und zwar rein quantitativ. D.h. wenn man zum Beispiel OTC-Derivate mit einem einzigen Kontrahenten im Wert von 5% des Fondsvermögens abschließt liegt das Kontrahentenrisiko bei diesem Kontrahenten bei 5%. Ratings und VaR (also Marktpreisrisiken) spielen dabei keine Rolle. Der VaR wird allerdings bei manchen Fonds zusätzlich limitiert. Allerdings ist diese Form der Begrenzung von Risiken bei Fonds für Anleger sehr intransparent. Das soll sich aber im Rahmen von UCITS IV, dem Nachfolger der genannten Richtlinie, ändern. Verabschiedet ist die neue Richtlinie schon, umgesetzt wird sie gerade.

 

Man sollte aber berücksichtigen, dass es entgegen der ersten Vermutung nach Lesen des Spiegel-Artikels nicht so ist, dass das gesamte Risiko aus Swap-Geschäften auf 10% des Fondsvermögens beschränkt ist. Bei mehreren Swap-Partnern kann es bis zu 100% des Fondsvermögens ausmachen.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Bei mehreren Swap-Partnern kann es bis zu 100% des Fondsvermögens ausmachen.

Ist das wirklich so? Das wäre imho ein Ausschlussgrund.

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otto03

 

Man sollte aber berücksichtigen, dass es entgegen der ersten Vermutung nach Lesen des Spiegel-Artikels nicht so ist, dass das gesamte Risiko aus Swap-Geschäften auf 10% des Fondsvermögens beschränkt ist. Bei mehreren Swap-Partnern kann es bis zu 100% des Fondsvermögens ausmachen.

 

Ist mir neu.

 

Quelle?

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Rotkehlchen

Man sollte aber berücksichtigen, dass es entgegen der ersten Vermutung nach Lesen des Spiegel-Artikels nicht so ist, dass das gesamte Risiko aus Swap-Geschäften auf 10% des Fondsvermögens beschränkt ist. Bei mehreren Swap-Partnern kann es bis zu 100% des Fondsvermögens ausmachen.

 

Ist mir neu.

 

Quelle?

 

Die OGAW-Richtlinie? ;) Tut mir leid, ich kann dir leider keine andere Quelle nennen, wo man das nachlesen kann. Unter dem Punkt "Ausstellergrenzen" steht:

"Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines OGAW mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: Wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut [...] ist, 10% des Sondervermögens"

Es ist also kontrahentenbezogen und wird nicht aggregiert.

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otto03

 

 

Ist mir neu.

 

Quelle?

 

Die OGAW-Richtlinie? ;) Tut mir leid, ich kann dir leider keine andere Quelle nennen, wo man das nachlesen kann. Unter dem Punkt "Ausstellergrenzen" steht:

"Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines OGAW mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: Wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut [...] ist, 10% des Sondervermögens"

Es ist also kontrahentenbezogen und wird nicht aggregiert.

 

Bin kein Jurist, aber

ich kenne nur die folgende oder ähnliche Formulierungen:

 

...denn gemäß UCITS-III dürfen maximal 10% des Fondsvermögens als SWAP-Geschäfte (oder überhaupt Derivate) genutzt werden.

 

 

Gibt es Interpretationslücken zwischen OGAW/UCITS?

 

 

Bin übrigens sehr interessiert an der Klärung dieser Frage und wäre dankbar diese Klärung würde vorangetrieben.

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Rotkehlchen

Bin kein Jurist, aber

ich kenne nur die folgende oder ähnliche Formulierungen:

 

...denn gemäß UCITS-III dürfen maximal 10% des Fondsvermögens als SWAP-Geschäfte (oder überhaupt Derivate) genutzt werden.

 

Allein wegen dem Zusatz in Klammern ist die Aussage schon recht zweifelhaft. Das (Gesamt-)Derivateexposure ist auf gar keinen Fall derart limitiert. Wo hast du sowas in der Art denn gelesen? In der Praxis findet das so jedenfalls nicht statt. Wäre auch speziell für Fonds, die ihre Währungsrisiken absichern wollen, manchmal problematisch.

 

Gibt es Interpretationslücken zwischen OGAW/UCITS?

 

Nein, ist exakt dasselbe. Es gibt lediglich kleine Unterschiede zwischen der Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten.

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Dandy

Hätte auch gerna mal zum Thema ETF nachgehakt. Hier im Forum empfehlen Musterdopts ja meist, günstige und breit gestreute ETF wegen der Kosten. Wenn man nun fast alles im Depo darüber abbildet, also RK1-3, dann ist man bezüglich SWAP Geschäften sehr einseitig angelegt, denn ETF betreiben diese ja immer(?). Da diese Anlageform immer populärer wird und immer größere Summen dort angelegt werden, stellt sich mir auch die Frage nach einem versteckten Risiko. Gäbe es Szenarien in denen man sich vorstellen könnte, dass ETF stark in Bedrängnis kämen und man zumindest zetiweise nicht an sein Geld käme?

 

Hintergrund der Frage ist so ein bisschen die Immobilienkrise, welche ja auch eine Anlageklasse war, der man zuvor absolute Sicherheit zugesagt hat - die gibt es nun aber bekanntlich nicht. Wäre übel wenn man fast sein ganzes Kapital in ETF steckt und diese plötzlich gemeinsam in eine Krise geraten würden. Ist so etwas denkbar?

 

Wenn dem so wäre, dann müsste man wohl zwecks Diversifizierung zusätzlich auch in aktive Fonds investieren oder zumindest auf den Anteil von Swaps achten, die ein ETF durchführt und nicht immer nur auf die TER schielen.

 

Ein Extremfall wären wohl die Rohstoffindizes, welche nur über Swaps nachgebildet werden, sofern ich es richtig verstanden habe. Laut meinem Bankberater gibt es aber auch ETF die stark direkt in die indizierten Titel investieren, bspw. Dividendenindizes.

 

Noch gleich eine Frage nachgeschossen: Wie ist es bei Bond-ETFs? Auch überwiegend direkt?

 

 

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Chemstudent

Hätte auch gerna mal zum Thema ETF nachgehakt. Hier im Forum empfehlen Musterdopts ja meist, günstige und breit gestreute ETF wegen der Kosten. Wenn man nun fast alles im Depo darüber abbildet, also RK1-3, dann ist man bezüglich SWAP Geschäften sehr einseitig angelegt, denn ETF betreiben diese ja immer(?). Da diese Anlageform immer populärer wird und immer größere Summen dort angelegt werden, stellt sich mir auch die Frage nach einem versteckten Risiko. Gäbe es Szenarien in denen man sich vorstellen könnte, dass ETF stark in Bedrängnis kämen und man zumindest zetiweise nicht an sein Geld käme?

Dein Grundproblem scheint zu sein, anzunehmen, das ETFs IMMER Swap-basierend sind.

Doch genau das ist nicht der Fall. Es gibt explizit swap-basierte ETFs, und demgegenüber ETFs, die physisch replizierend sind, also gerade nicht auf Swaps setzen. Hier findest du eien Liste, die dieses Merkmal mit aufführt (bitte dennoch VOR dem Kauf den jeweiligen Prospekt lesen!)

 

Hintergrund der Frage ist so ein bisschen die Immobilienkrise, welche ja auch eine Anlageklasse war, der man zuvor absolute Sicherheit zugesagt hat - die gibt es nun aber bekanntlich nicht. Wäre übel wenn man fast sein ganzes Kapital in ETF steckt und diese plötzlich gemeinsam in eine Krise geraten würden. Ist so etwas denkbar?

Denkbar ist alles. In dem Fall müssten dann die Swap-Kontrahenten insolvent gehen, sodass sie den Swap nicht mehr bedienen können und überdies muss der Swap zu diesem Zeitpunkt für den ETF-Anleger eine Forderung ggü. dem Swap-Kontrahenten darstellen. Gleichzeitig müssten ggf. die gestellten Sicherheiten stark an Wert verlieren, und ggf. die Liquidation der tatsächlich gehaltenen Papiere nur schwer möglich sein.

 

Alles Risiken, die in Kombination gering sind, aber - das ist eben das Problem mit Wahrscheinlichkeiten - dennoch morgen eintreten können. 100% Sicherheit gibt es nicht. Auch nicht bei physisch replizierenden ETFs, dank Wertpapierleihe. Näheres dazu hier.

 

Wenn dem so wäre, dann müsste man wohl zwecks Diversifizierung zusätzlich auch in aktive Fonds investieren oder zumindest auf den Anteil von Swaps achten, die ein ETF durchführt und nicht immer nur auf die TER schielen.

Nein, die Logik, man müsse dann in aktive Fonds investieren macht keinen Sinn, denn auch aktive Fonds nutzen Swaps, Wertpapierleihe etc. pp. und ebenso gibt es - wie gerade gesagt - ETFs, die keine Swaps nutzen.

 

Allein auf die TER zu schielen war noch nie sinnvoll, denn man muss schon schauen ob a ) die TER überhaupt alle Kosten widerspiegelt und b ) was für Risiken damit einhergehen. Es bringt einem ja nichts, wenn man ein Produkt kauft, dass zwar in der TER sehr günstig aussieht, dabei aber entweder deutliche Risiken auf den Anleger überträgt (die nicht adäquat in der Verringerung der TER Geltung finden) oder aber zusätzliche, nicht in der TER enthaltene Kosten aufweist, oder beides.

 

Noch gleich eine Frage nachgeschossen: Wie ist es bei Bond-ETFs? Auch überwiegend direkt?

Auch bei Renten-ETFs gibt es sowohl Swap-ETFs als auch replizierende. (bei letzteren ggf. wieder die Thematik "Wertpapierleihe" beachten!)

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RandomWalker

iShares hat die Wertpapierleihe bei allen ETFs mittlerweile freiwillig auf 50% des Fondsvermögens beschränkt. Somit darf man wohl auch davon ausgehen, dass bei allen anderen ETFs in keinster Weise drin ist was darauf steht.

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Dandy

Kann vielleicht nochmal jemand was zu den Risiken sagen? Ehrlich gesagt sind diese Tauschgeschäfte und Leihen ein einziges Voodoo für mich.

 

Wie heißt es so schön: Man soll keine Finanzprodukte kaufen die man nicht verstanden hat ...

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Kaffeetasse

Dann darf man wohl grundsätzlich (fast) keinen Fonds kaufen...

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kafkaesk93
· bearbeitet von kafkaesk93

Ich muss das leidige Thema der Swap-Risiken aufgrund eines Verständnis Problems nochmal anschneiden. Sind die Sicherheiten mit welchen das Swapgeschäft hinterlegt wird teil des Fonds oder nicht?  Um etwas genauer zu werden: Viele Synthetisch Replizierende ETFs besichern ihr Swapgeschäft mit Staatsanleihen, würden nun ein teil dieser Staatsanleihen abgeschrieben werden und die KAG wäre noch Solvent, müsste sie Sicherheiten nachschießen oder würde der ETF um den abgeschriebenen Betrag an wert verlieren?  Gruß kafkaesk93

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Sisyphos

Ich muss das leidige Thema der Swap-Risiken aufgrund eines Verständnis Problems nochmal anschneiden. Sind die Sicherheiten mit welchen das Swapgeschäft hinterlegt wird teil des Fonds oder nicht? Um etwas genauer zu werden: Viele Synthetisch Replizierende ETFs besichern ihr Swapgeschäft mit Staatsanleihen, würden nun ein teil dieser Staatsanleihen abgeschrieben werden und die KAG wäre noch Solvent, müsste sie Sicherheiten nachschießen oder würde der ETF um den abgeschriebenen Betrag an wert verlieren? Gruß kafkaesk93

 

Ich fürchte, Du hast da wirklich ein grundlegendes Verständnisproblem im Hinblick auf Swap-ETFs (die KAG stellt z.B. normalerweise keine Sicherheiten)

 

Die KAG legt einen ETF, der einen Index sythetisch nachbilden soll, auf und schließt dazu eine Tausch-Vereinbarung (Swap) mit einem Swap-Kontrahenten. Die ersten Swap-ETFs waren sogenannte fully funded Swap-ETFs. Bei diesen sammelte die KAG das Anlegergeld ein und "schob" es vollständig zum Swap-Kontrahenten, der sich dafür verpflichtete, der KAG den Ertrag des Index zu liefern. Die KAG hält dann also selbst keine Vermögensggenstände sondern hat nur einen Anspruch auf Lieferung des Indexertrags gegen den Swap-Kontrahenten. Nebenbei bemerkt: dadurch entstehen natürlich ganz automatisch keine Dividendenerträge bei der KAG - ausschüttungsgleiche Erträge werden automatisch "weggeswappt" und in zunächst steuerfreie Kursgewinne (Ansprüche aus dem swap-geschäft) umgewandelt.

 

Dieses Konstruktion ist natürlich hochgradig anfällig gegen eine Insolvenz des Swap-Kontrahenten. Das Swap-Risiko betrifft hier überdies das komplette Fondsvermögen. Daher wurde das Swap-Geschäft meist besichert, indem der Swap-Kontrahent den Swap mit erstklassigen Sicherheiten - oder sagen wir besser: dem, was die Finanzcommunity gemeinhin dafür hält - also meist entsprechend gerateten Staatsanleihen besichert. Das heißt, der Swap-Kontrahent verpfändet der KAG erstklassige Sicherheiten in entsprechender Höhe. Die Sicherheiten verbleiben im Eigentum des Swap-Kontrahenten und nur im Insolvenzfall hat die KAG ein Absonderungsrecht und kann sich an den Sicherheiten bedienen, um dadurch den eigenen Schaden zu vermeiden oder doch wenigstens zu minimieren. Falls die Sicherheiten nicht ausreichen sollten, hat die KAG zusätzlich einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse des Swap-Kontrahenten, muß sich diese aber ggf. mit anderen Gläubigern teilen. Diese Besicherung wird einen Vermögenverlust bei der KAG verhindern, solange die Sicherheiten werthaltig sind. Bei einer isolierten Insolvenz eines Swap-Kontrahenten dürfte dies der Fall sein - und war es z.B. auch bei der Lehman-Pleite. Bei einem Szenarios mit Staatspleiten und Schuldenschnitten bei Staatsanleihen, steht aber u.U. die KAG nur mit wertlosem Papier in der Hand da.

 

Moderne Swap-ETFs, die nach den UCITS-III-regularien aufgelegt werden (erkennbar an der Bezeichnung UCITS im Namen) dürfen aber nicht mehr so konstruiert werden. Hier muß die KAG über ein eigenes Haftungsportfolio verfügen und das Swap-Risiko muß auf 10% des Fondsvermögens beschränkt werden. Bei einem solchen ETF legt die KAG die Anlegergelder in ein eigenes Wertpapierportfolio an (bei ComStage beispielsweise für alle Swap-ETFs in einen Aktienkorb mit europäischen (vorwiegend deutschen) Bluechips und schließt des Swap nun mit dem Swap-Kontrahenten ab, indem sie die Erträge des eigenen Haftungsportfolios gegen die vom Swap-Kontrahenten zu liefernden Erträge des Index tauscht. Bei dieser Konstruktion kommt es übrigens nicht mehr automatisch zu einem wegswappen der Dividendenerträge. Die KAG muß vielmehr dafür sorgen, daß im Haftungsportfolio keine ausschüttungsgleichen Erträge anfallen, um die Steuervorteile zu behalten. Bei einem reinen Aktienportfolio als Haftungsportfolio ist dies aber relativ leicht möglich (Stichwort Dividenden-Stripping).

 

Bei einem UCITS-Fonds hat die KAG also immer das Haftungsportfolio im eigenen Vermögen und wird dadurch von einer möglichen Insolvenz des Swap-Kontrahenten nicht so stark getroffen. Natürlich wird es aber zu Abweichungen des Wertes des Trägerportfolios zu dem des Index kommen. Nach den UCITS-Regularien darf diese Differenz 10% des Fondsvermögens nicht überschreiten. Sobald die Differenz größer wird, muß die Differenz durch Zahlungen des Swap-Kontrahenten an die KAG wieder ausgeglichen oder zumindest wieder reduziert werden. Die meisten KAGs nutzen die zulässige 10%-Differenz gar nicht maximal aus, sondern sehen auf täglicher Basis einen Ausgleich bei Abweichungen zwischen 3% und 5% vor. Einige KAGs lassen sich diese Swap-Differenz zusätzlich durch Stellung erstklassiger Sicherheiten besichern, manche sogar "übersichern", d.h. der Swap-Kontrahent stellt Sicherheiten, deren Wert die maximale Differnz übersteigt.

 

Im Falle der Insolvenz eines Swap-Kontrahenten verfügt die KAG also zunächst einmal über das eigene Trägerportfolio. Falls sich der Index besser entwickelt hat als das Trägerportfolio hat sie darüberhinaus noch einen Anspruch gegen den Swap-Kontrahenten auf Lieferung der Differenz. Falls diese vom Swap-Kontrahenten besichert wurde, kann die KAG eine Absonderung der verpfändeten Sicherheiten verlangen und diese bis zur Deckung der Differenz verwerten. Übersteigen der Wert der Sicherheiten die Differnz erhält die KAG nur den Differenzbetrag und der Rest geht in die Insolvenzmasse des Swap-Kontrahenten. Reichen die Sicherheiten nicht aus, hat die KAG einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse des Swap-Kontrahenten, muß sich darum allerdings mit den anderen Gläubigern rangeln.

 

Bei Vereinbarungen über die Stellung von Sicherheiten wird in aller Regel genau vereinbart, wie diese auszusehen haben und welche Anforderungen sie erfüllen müssen (meist bestimmte Mindestreatings; ebenfalls durch UCITS-Regularien gefordert). Würde also eine Staatsanleihe abgeratet und würde diese Anforderungen nicht mehr erfüllen müßte der Swap-Kontrahent bei beiden Modellen die Staatsanleihe durch eine geeignete andere ersetzen. Es käme in beiden Fällen aber nicht zu einer Vermögensreduktion der KAG

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kafkaesk93

Vielen vielen dank für diese ausführliche Antwort. In der Praxis ist der Swapkontrahenten doch meistens die Muttergesellschaft, deshalb habe ich von „der Pleite der KAG“ auf die Insolvenz des Swappartners geschlossen... Danke und Gruß kafkaesk93

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Sisyphos

Vielen vielen dank für diese ausführliche Antwort. In der Praxis ist der Swapkontrahenten doch meistens die Muttergesellschaft, deshalb habe ich von „der Pleite der KAG“ auf die Insolvenz des Swappartners geschlossen... Danke und Gruß kafkaesk93

 

Die KAG ist zunächst einmal eine unabhängige Gesellschaft, die zwar der Mutter gehört aber im Prinzip wirtschaftlich unabhängig ist. Die Insolvenz der KAG dürfte das unproblematische Szenario sein, da das ETF-Fondsvermögen ein Sondervermögen ist und somit nicht direkt durch die Insolvenz der KAG betroffen sein würde. Es ist auch keineswegs zwangsläufig, daß die Insolvenz der Mutter automatisch auch die Insolvenz einer unabhängigen Tochtergesellschaft nach sich zieht. Das ist im Fall einer KAG sogar eher unwahrscheinlich.

 

Der problematische Fall ist tatsächlich eher der Ausfall des Swap-Kontrahenten durch Insolvenz. Und in der Tat handelt es sich dabei nicht selten, um eine Bank, die zugleich Muttergesellschaft der KAG ist.

 

Aus meiner Sicht ist bei Swap-ETFs der worst case aber folgender: es kommt zu einer Staatspleite mit Schuldenschnitt oder Währungsrefom. Angesicht der eklatanten Fehlkonstruktion des Euro ist das auch in der Euro-Zone ein durchaus realistisches Szenario - zwar nur mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit aber eben mit sehr gravierenden Auswirkungen.

 

In einem solchen Fall würden die Sicherheiten (Staatsanleihen) wenigstens z.T. wertlos. Zugleich führt eine Staatsinsolvenz in aller Regel auch zu einer Insolvenz der Banken des betroffenen Staates, da diese meist große Bestände an Staatsanleihen halten. Das Risiko ist in der Euro-Zone übrigens besonders groß, da Herr Draghi, um nicht direkt Staatsanleihen der Südstaaten kaufen zu müssen und dadurch ggf. Proteste hervorzurufen, sehr großzügige Liquiditätsprogramme für die Banken aufgelegt hat ("Dicke Berta"). Die Banken der Südstaaten haben diese Liquidität wunschgemäß genutzt, um sich mit Staatsanleihen ihrer Staaten geradezu "vollzusaugen". Für die Bank ist das ein gutes und absolut und risikoloses Geschäft. Sie leiht sich Geld für 0,15% von der EZB und kauft dafür z.B. griechische Staatsanleihen mit einem Coupon von über 3%. Sie braucht dafür nicht einmal einen einzigen Euro Eigenkapital, da nach den Basel-Regularien Staatsanleihen als absolut sicher gelten und daher keiner Eigenkapitalhinterlegung bedürfen. Risikolos ist das Geschäft z.B. für griechische Banken, weil bei einer Insolvenz Griechenlands die griechischen Banken ohnehin zahlungsunfähig wären und ob man der EZB dann ein paar Milliarden mehr oder weniger schuldet ist allenfalls für die Steuerzahler der Euro-Nordstaaten relevant nicht aber für die Banken der Euro-Südstaaten.

 

So kommt es dazu, daß der Verlust des Wertes der Sicherheiten und die Insolvenz eines Swap-Kontrahenten plötzlich keine statistisch unabhängigen Ereignisse mehr sind sondern Ereignisse, die einem Kausalzusammenhang unterliegen. Eine isolierte Insolvenz des Swap-Kontrahenten wie bei Lehman-Brothers kann durch die Stellung von Sicherheiten wirkungsvoll abgefangen werden. Das wäre in der nukleartechnischen Terminologie der GAU - also der größte Auslegungsunfall, den die KAG mit allenfalls geringen Verlusten verkraften könnte. Eine Staatsinsolvenz könnte dagegen zum Super-GAU führen, gegen den die Konstruktion des ETFs nicht mehr schützen kann. Neben dem eigentlich auf 10% begrenzten Swap-Risiko ist dabei insbesondere die Wertpapierleihe als besonders problematisch anzusehen, da sie im Prinzip das komplette Fondsvermögen umfassen kann. Und Wertpapierleihe kann nicht nur ein replizierender Fonds betreiben sondern genauso ein unfunded Swap-ETF, indem die KAG Aktien des eigenen Trägerportfolios verleiht. Das liegt im Ermessen der KAG. ComStage betreibt übrigens Wertpapierleihe beim Trägerportfolio ihrer Swap-ETFs, db-x-trackers schließt dies bei Ihren Swap-ETFs derzeit aus.

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etherial
· bearbeitet von etherial

Die ersten Swap-ETFs waren sogenannte fully funded Swap-ETFs. [...]

 

Es ist doch ein wenig komplizierter, nachlesbar hier oder hier.

 

Historisch ist die Reihenfolge:

1. Unfunded-Modell: 10% werden geswappt, keine Sicherheiten für die 10% Swap, damals LyxorETF

2. Funded-Modell: 10% werden geswappt, Sicherheiten für die 10% Swap, teilweise übersichert, damals DBX-Trackers

3. Fully-Funded-Modell: 100% werden geswappt, Sicherheiten für die 100% Swap, üblicherweise übersichert, eingeführt von DBX-Trackers

 

Alle drei sind UCITS-III-konform (wobei ich keine Ahnung habe was der Trick bei Fully-Funded ist).

 

Inzwischen

- 1. und 2. werden oft als Un-Funded-Swaps bezeichnet (ersteres ohne, zweiteres mit Sicherheiten)

- 3. wird als Fully-Funded oder Funded-Swap bezeichnet

 

Wer inzwischen wie swappt findet man z.B. bei hier (wobei hier die Namensverschiebung schon umgesetzt ist).

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