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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

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muesli

Ganz meine Meinung, Taxadvisor. Das Gejammere, dass die Bescheinigung nicht da ist, stört mich auch ungemein, lieber etwas später und dafür vollständig. Das einzige, was man von den Banken verlangen könnte: Besteht kein Depot, die Bescheinigung bis spätestens März rausschicken, sonst später.

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pummelchen

hätte auch noch eine Frage zum meist lettzen Satz der Steuerbescheinigung

 

der Vermerk mit Kreuz, dass ausschüttungsgleiche Erträge vorhanden sind und in Zeile 15 anzugegen sind, heißt aber:

 

1) Angabe bei Steuerehrlichkeit in Zeile 15

 

2) bei Verkauf dieser Thesaurierer, summiert man diese Summen der Zeile 15 der einzelen Jahre auf und zieht sie von den Erträgen der Zeile 7 ab , um die Doppelbesteuerung zu vermeiden

 

3) kompliziert wird es nur, wenn man mehr als einen thesau. bei der Bank hat, dann muß man dies auch zerpflücken, was aber nicht geht, da es eine Summe ist

 

4) oder man sollte aus Bürokratiegründen versuchen möglichst wenig ausländ. thesaur. zu haben

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holzhacker

hätte auch noch eine Frage zum meist lettzen Satz der Steuerbescheinigung

 

der Vermerk mit Kreuz, dass ausschüttungsgleiche Erträge vorhanden sind und in Zeile 15 anzugegen sind, heißt aber:

 

1) Angabe bei Steuerehrlichkeit in Zeile 15

Bin mir zwar jetzt nicht ganz sicher was du genau meinst, aber ja, die Erträge sind in Zeile 15 anzugeben.

 

2) bei Verkauf dieser Thesaurierer, summiert man diese Summen der Zeile 15 der einzelen Jahre auf und zieht sie von den Erträgen der Zeile 7 ab , um die Doppelbesteuerung zu vermeiden

Ja.... und normalerweise auch noch von den Erträgen in Zeile 8. Vorausgesetzt du verkaufst alles auf einmal. Falls dem nicht so ist mußt du das noch zerlegen. Die entsprechende Summe, die abzuziehen ist, wird von der Bank normalerweise auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Bei meiner Bank steht dann z.B. ganz unten auf der Steuerbescheinigung folgendes:

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem

Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an

ausländischen Investmentvermögen in Fällen

des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR xx,xx

(Diese Summe is in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Obiges setzt natürlich voraus, dass man die angegeben Werte in den Vorjahren auch in Zeile 15 der Steuererklärung angegeben hat....

 

3) kompliziert wird es nur, wenn man mehr als einen thesau. bei der Bank hat, dann muß man dies auch zerpflücken, was aber nicht geht, da es eine Summe ist

Ja, wobei du das bei einem Teilverkauf (FiFo-Prinzip) ja auch schon mußt...

 

4) oder man sollte aus Bürokratiegründen versuchen möglichst wenig ausländ. thesaur. zu haben

Ich weiß nicht ob man das pauschal so sagen kann... aber je mehr ausländische Thesaurierer man hat, umso mehr Arbeit ist es, weil ja jeder einzeln aufgeführt werden muß/sollte...

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pummelchen

hätte auch noch eine Frage zum meist lettzen Satz der Steuerbescheinigung

 

der Vermerk mit Kreuz, dass ausschüttungsgleiche Erträge vorhanden sind und in Zeile 15 anzugegen sind, heißt aber:

 

1) Angabe bei Steuerehrlichkeit in Zeile 15

Bin mir zwar jetzt nicht ganz sicher was du genau meinst, aber ja, die Erträge sind in Zeile 15 anzugeben.

 

2) bei Verkauf dieser Thesaurierer, summiert man diese Summen der Zeile 15 der einzelen Jahre auf und zieht sie von den Erträgen der Zeile 7 ab , um die Doppelbesteuerung zu vermeiden

Ja.... und normalerweise auch noch von den Erträgen in Zeile 8. Vorausgesetzt du verkaufst alles auf einmal. Falls dem nicht so ist mußt du das noch zerlegen. Die entsprechende Summe, die abzuziehen ist, wird von der Bank normalerweise auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Bei meiner Bank steht dann z.B. ganz unten auf der Steuerbescheinigung folgendes:

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem

Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an

ausländischen Investmentvermögen in Fällen

des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR xx,xx

(Diese Summe is in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Obiges setzt natürlich voraus, dass man die angegeben Werte in den Vorjahren auch in Zeile 15 der Steuererklärung angegeben hat....

 

3) kompliziert wird es nur, wenn man mehr als einen thesau. bei der Bank hat, dann muß man dies auch zerpflücken, was aber nicht geht, da es eine Summe ist

Ja, wobei du das bei einem Teilverkauf (FiFo-Prinzip) ja auch schon mußt...

 

4) oder man sollte aus Bürokratiegründen versuchen möglichst wenig ausländ. thesaur. zu haben

Ich weiß nicht ob man das pauschal so sagen kann... aber je mehr ausländische Thesaurierer man hat, umso mehr Arbeit ist es, weil ja jeder einzeln aufgeführt werden muß/sollte...

 

danke ,aber was macht man, wennin der Steuerbescheinigung ist der Fonds 973 678 als ausländ.thesaurierend aufgeführt und in Zeile 15 anzugeben,

er ist aber ausschüttend

was tun? einfach nicht angeben

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holzhacker

danke ,aber was macht man, wennin der Steuerbescheinigung ist der Fonds 973 678 als ausländ.thesaurierend aufgeführt und in Zeile 15 anzugeben,

er ist aber ausschüttend

was tun? einfach nicht angeben

Hmmm... das ist interessant. Ich selbst habe diesen Fond (ISIN: LU0053685615) rein zufällig ebenfalls in meinem Depot. Das ist in der Tat ein ausschüttender Fond, der auch von meiner Bank bis jetzt noch nicht als ausländischer Thesaurierer eingestuft worden ist.

 

Die Frage bei obigem Fond ist ja, was will man da in Zeile 15 angeben? Ausschüttungsgleiche Erträge sind ja nicht erzeugt worden...

...aus diesem Grund würde ich diesen Fond nicht angeben, weil er - wie schon erwähnt - keine ausschüttungsgleichen Erträge generiert hat.

 

...aber merkwürdig ist es schon, dass dieser Fonds von Deiner Bank aufgeführt wird. Von daher wäre es interessant zu wissen, was die Bank für diesen Fond denn ausgewiesen hat?!

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pummelchen

danke ,aber was macht man, wennin der Steuerbescheinigung ist der Fonds 973 678 als ausländ.thesaurierend aufgeführt und in Zeile 15 anzugeben,

er ist aber ausschüttend

was tun? einfach nicht angeben

Hmmm... das ist interessant. Ich selbst habe diesen Fond (ISIN: LU0053685615) rein zufällig ebenfalls in meinem Depot. Das ist in der Tat ein ausschüttender Fond, der auch von meiner Bank bis jetzt noch nicht als ausländischer Thesaurierer eingestuft worden ist.

 

Die Frage bei obigem Fond ist ja, was will man da in Zeile 15 angeben? Ausschüttungsgleiche Erträge sind ja nicht erzeugt worden...

...aus diesem Grund würde ich diesen Fond nicht angeben, weil er - wie schon erwähnt - keine ausschüttungsgleichen Erträge generiert hat.

 

...aber merkwürdig ist es schon, dass dieser Fonds von Deiner Bank aufgeführt wird. Von daher wäre es interessant zu wissen, was die Bank für diesen Fond denn ausgewiesen hat?!

 

werde bei bank nachhaken

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pummelchen

Wer kann mir fbitte olgendes erklären:

 

lt. Auskunft Comdirect

wären der ISHARES FTSE EPRA/NAREIT ASIA PROPERTY YIELD FUND teilwesie thesaurierend

und der ISHARES BARCLAYS CAPITAL EURO INFLATION LINKED thesaurierend udn zwar beide ausländsich, obwohl das Kürzel DE lautet

und damit würde die Steuer nicht von der Bank abgeführt und man aht den ganzen Bürokratiesch... beim Verkauf

 

 

danke

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boll
· bearbeitet von boll

lt. Auskunft Comdirect

wären der ISHARES FTSE EPRA/NAREIT ASIA PROPERTY YIELD FUND teilwesie thesaurierend

und der ISHARES BARCLAYS CAPITAL EURO INFLATION LINKED thesaurierend udn zwar beide ausländsich, obwohl das Kürzel DE lautet

und damit würde die Steuer nicht von der Bank abgeführt und man aht den ganzen Bürokratiesch... beim Verkauf

 

Von der DE in der ISIN nicht verwirren lassen - Domizil ist in beiden Fällen IE.

FTSE EPRA/NAREIT Asia Property Yield Fund - ausländisch thesaurierend ausschüttend, aber trotzdem am Geschäftsjahresende (steuertechnisch) Vollthesaurierungen

Barclays Capital Euro Inflation Linked Bond - ausländisch ausschüttend thesaurierend, bisher keine Ausschüttungen

 

Zu der Problematik siehe insbesondere diesen Thread: http://www.wertpapie..._40#entry702928

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Adun

lt. Auskunft Comdirect

wären der ISHARES FTSE EPRA/NAREIT ASIA PROPERTY YIELD FUND teilwesie thesaurierend

und der ISHARES BARCLAYS CAPITAL EURO INFLATION LINKED thesaurierend udn zwar beide ausländsich, obwohl das Kürzel DE lautet

und damit würde die Steuer nicht von der Bank abgeführt und man aht den ganzen Bürokratiesch... beim Verkauf

Komplizierte Sache.

 

1. Bei den meisten ishares-ETFs handelt es sich um ausländische Fonds. Die meisten ishares-ETFs haben Domizil Irland, die eigentliche ISIN fängt mit IE an. Aus abrechungstechnischen Gründen hat man jedoch eine Globalurkunde bei clearstream hinterlegt, das für alle im clearstream-system gehaltenen Anteile steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für die Banken, die Papiere in Wertpapierrechnung zu halten. Sobald ein stückeloser irländischer Anteil aus crest in das clearstream-Abrechnungssystem umgebucht wird, wird der ETF durch einen Anteil am deutschen Zertifikat ersetzt. Deshalb hat der Wertpapiername auch den Zusatz "DZ". (Der Begriff Zertifikat ist hier nicht misszuverstehen im Sinne von Investmentzertifikat, also anleihenartigen Papieren mit Emittentenrisiko, sondern im Sinne von Globalurkunde.) "iShares-Fonds haben in Deutschland wegen der unterschiedlichen Regelungen zur Abrechnung von Anteilen in Crest und bei der Clearstream Bank Frankfurt zwei ISIN-Nummern. Beide ISIN-Nummern beziehen sich auf denselben Fonds; während die irische ISINNummer sich auf die außerhalb der Clearstream Bank Frankfurt gehaltenen stückelosen Anteile bezieht, bezieht sich die deutsche ISIN-Nummer auf die bei der Clearstream Bank Frankfurt für die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Fondsanteile hinterlegte Globalurkunde. Die deutsche ISIN-Nummer des Bestands ändert sich, wenn Anteile in das Abrechnungssystem der Clearstream Bank Frankfurt aufgenommen werden oder aus diesem System genommen werden." (siehe fact sheet) Um die Verwirrung komplett zu machen, haben einige der ishares auch tatsächlich ihr Domizil in Deutschland, und zwar diejenigen, die früher zu indexchange gehört haben, was ja dann von ishares aufgekauft wurde. Merke also allgemein: Der Ländercode in der ISIN entspricht zwar meistens, aber nicht automatisch immer dem Domizil eines Wertpapier.

 

2. Bei den meisten ishares-ETFs mit Domizil Irland handelt es sich aus steuerliches Sicht um vollthesaurierende Fonds, die lediglich Zwischenausschüttungen vornehmen, wobei die Zwischenausschüttungen wiederum (allerings steuerlich unproblematische) teilthesaurierungen vornehmen. Das Problem: Die Londoner Börse gibt bei irischen Fonds die Ausschüttungsintervalle vor, und keiner dieser Termine fällt auf das Geschäftsjahresende. Das deutsche Steuerrecht besagt aber, dass alle Erträge, die zum Geschäftsjahresende noch nicht ausgeschüttet wurden, zwingend als thesauriert gelten, da sonst die Besteuerung des Fonds umgangen werden könnte. Das deutsche Steuerrecht weiß ja nicht, dass die Ausschüttung schon von der Londoner Börse erzwungen wird. Der deutsche Steuerberater des Fonds muss die Fiktionen des deutschen Steuerrechts auf die wirtschaftlichen Verhältnisse rückübertragen ("retrofitting"). Dadurch ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Erträge des Fonds, die zwischen Geschäftsjahresende und der letzten Zwischenausschüttung davor aufgelaufen sind, müssen im Zeitpunkt des Geschäftsjahresendes vollthesauriert werden. Bei der nächsten Zwischenausschüttungen wird dieser thesaurierte Anteil dann wieder steuerfrei ausgeschüttet. Siehe dazu auch https://www.wertpapier-forum.de/topic/35397-mehrere-fragen-zu-etfs/?do=findComment&comment=669983 und die weiteren Beiträge dort im Thread.

 

3. Man könnte jetzt noch nicht gestellte Fragen beantworten, und darauf hinweisen, dass ishares mit Domizil Irland auch keine Vollreplizierer sind... Sondern Wertpapierleihe betreiben, was in vielen praktischen Belangen einem Swap entspricht.

 

Bei ishares gilt also: Fast nichts ist so wie es scheint. Sind dann alle Klarheiten beseitigt?

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pummelchen

lt. Auskunft Comdirect

wären der ISHARES FTSE EPRA/NAREIT ASIA PROPERTY YIELD FUND teilwesie thesaurierend

und der ISHARES BARCLAYS CAPITAL EURO INFLATION LINKED thesaurierend udn zwar beide ausländsich, obwohl das Kürzel DE lautet

und damit würde die Steuer nicht von der Bank abgeführt und man aht den ganzen Bürokratiesch... beim Verkauf

 

Von der DE in der ISIN nicht verwirren lassen - Domizil ist in beiden Fällen IE.

http://de.ishares.com/de/rc/produkte/IASP - ausländisch thesaurierend

http://de.ishares.com/de/rc/produkte/IBCI - ausländisch ausschüttend, aber trotzdem am Geschäftsjahresende (steuertechnisch) Vollthesaurierungen durchführend.

 

Zu der Problematik siehe insbesondere diesen Thread: https://www.wertpapier-forum.de/topic/35397-mehrere-fragen-zu-etfs/?do=findComment&comment=702928

danke sehr wertvolle Antwort :thumbsup:

 

lt. Auskunft Comdirect

wären der ISHARES FTSE EPRA/NAREIT ASIA PROPERTY YIELD FUND teilwesie thesaurierend

und der ISHARES BARCLAYS CAPITAL EURO INFLATION LINKED thesaurierend udn zwar beide ausländsich, obwohl das Kürzel DE lautet

und damit würde die Steuer nicht von der Bank abgeführt und man aht den ganzen Bürokratiesch... beim Verkauf

Komplizierte Sache.

 

1. Bei den meisten ishares-ETFs handelt es sich um ausländische Fonds. Die meisten ishares-ETFs haben Domizil Irland, die eigentliche ISIN fängt mit IE an. Aus abrechungstechnischen Gründen hat man jedoch eine Globalurkunde bei clearstream hinterlegt, das für alle im clearstream-system gehaltenen Anteile steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für die Banken, die Papiere in Wertpapierrechnung zu halten. Sobald ein stückeloser irländischer Anteil aus crest in das clearstream-Abrechnungssystem umgebucht wird, wird der ETF durch einen Anteil am deutschen Zertifikat ersetzt. Deshalb hat der Wertpapiername auch den Zusatz "DZ". (Der Begriff Zertifikat ist hier nicht misszuverstehen im Sinne von Investmentzertifikat, also anleihenartigen Papieren mit Emittentenrisiko, sondern im Sinne von Globalurkunde.) "iShares-Fonds haben in Deutschland wegen der unterschiedlichen Regelungen zur Abrechnung von Anteilen in Crest und bei der Clearstream Bank Frankfurt zwei ISIN-Nummern. Beide ISIN-Nummern beziehen sich auf denselben Fonds; während die irische ISINNummer sich auf die außerhalb der Clearstream Bank Frankfurt gehaltenen stückelosen Anteile bezieht, bezieht sich die deutsche ISIN-Nummer auf die bei der Clearstream Bank Frankfurt für die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Fondsanteile hinterlegte Globalurkunde. Die deutsche ISIN-Nummer des Bestands ändert sich, wenn Anteile in das Abrechnungssystem der Clearstream Bank Frankfurt aufgenommen werden oder aus diesem System genommen werden." (siehe fact sheet) Um die Verwirrung komplett zu machen, haben einige der ishares auch tatsächlich ihr Domizil in Deutschland, und zwar diejenigen, die früher zu indexchange gehört haben, was ja dann von ishares aufgekauft wurde. Merke also allgemein: Der Ländercode in der ISIN entspricht zwar meistens, aber nicht automatisch immer dem Domizil eines Wertpapier.

 

2. Bei den meisten ishares-ETFs mit Domizil Irland handelt es sich aus steuerliches Sicht um vollthesaurierende Fonds, die lediglich Zwischenausschüttungen vornehmen, wobei die Zwischenausschüttungen wiederum (allerings steuerlich unproblematische) teilthesaurierungen vornehmen. Das Problem: Die Londoner Börse gibt bei irischen Fonds die Ausschüttungsintervalle vor, und keiner dieser Termine fällt auf das Geschäftsjahresende. Das deutsche Steuerrecht besagt aber, dass alle Erträge, die zum Geschäftsjahresende noch nicht ausgeschüttet wurden, zwingend als thesauriert gelten, da sonst die Besteuerung des Fonds umgangen werden könnte. Das deutsche Steuerrecht weiß ja nicht, dass die Ausschüttung schon von der Londoner Börse erzwungen wird. Der deutsche Steuerberater des Fonds muss die Fiktionen des deutschen Steuerrechts auf die wirtschaftlichen Verhältnisse rückübertragen ("retrofitting"). Dadurch ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Erträge des Fonds, die zwischen Geschäftsjahresende und der letzten Zwischenausschüttung davor aufgelaufen sind, müssen im Zeitpunkt des Geschäftsjahresendes vollthesauriert werden. Bei der nächsten Zwischenausschüttungen wird dieser thesaurierte Anteil dann wieder steuerfrei ausgeschüttet. Siehe dazu auch https://www.wertpapier-forum.de/topic/35397-mehrere-fragen-zu-etfs/?do=findComment&comment=669983 und die weiteren Beiträge dort im Thread.

 

3. Man könnte jetzt noch nicht gestellte Fragen beantworten, und darauf hinweisen, dass ishares mit Domizil Irland auch keine Vollreplizierer sind... Sondern Wertpapierleihe betreiben, was in vielen praktischen Belangen einem Swap entspricht.

 

Bei ishares gilt also: Fast nichts ist so wie es scheint. Sind dann alle Klarheiten beseitigt?

 

auch ein super Beitrag

aber für mich als Laien kaum verständlich

 

liege ich richtig: ich muß es selber in Zeile 15 erklären und beim VK dem FA nachweisen, dass schon versteuert wurde

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boll

...

danke sehr wertvolle Antwort :thumbsup:

Beachte bitte, dass ich gerade noch meinen Beitrag editiert habe. Ich hatte die beiden ETFs bzgl. Ausschüttung/ Thes. vertauscht...

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Adun
· bearbeitet von Adun

auch ein super Beitrag

aber für mich als Laien kaum verständlich

Dann würde ich mal behaupten, solltest Du ernsthaft nachdenken, ob ETFs das richtige für Dich sind. Die verlangen einfach, dass man selbst die Verantwortung für seine Anlage übernehmen kann und auch mit komplizierten Sachverhalten selbständig umzugehen weiß. Wenn Du Dir eingestehen musst, dass Du eigentlich gar nicht verstehst, was da vor sich geht, würde ich mir wirklich gut überlegen, ob ich weiter in ETFs investiert bleibe.

 

liege ich richtig: ich muß es selber in Zeile 15 erklären und beim VK dem FA nachweisen, dass schon versteuert wurde

Wenn die Steuerbescheinigungen von der Bank korrekt ausgestellt wurden, dann musst Du lediglich die Angaben dort in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung übernehmen bzw. bei Verkauf den Anweisungen zum Abzug dort folgen (stehen auf der Bescheinigung dann unübersehbar drauf). Abgesehen von der Steuerbescheinigung selbst brauchst und solltest Du ohne weitere Aufforderung durch das Finanzamt nicht im Vorauseilenden Gehorsam weitere Nachweise beilegen.

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pummelchen

lt. Auskunft Comdirect

wären der ISHARES FTSE EPRA/NAREIT ASIA PROPERTY YIELD FUND teilwesie thesaurierend

und der ISHARES BARCLAYS CAPITAL EURO INFLATION LINKED thesaurierend udn zwar beide ausländsich, obwohl das Kürzel DE lautet

und damit würde die Steuer nicht von der Bank abgeführt und man aht den ganzen Bürokratiesch... beim Verkauf

 

Von der DE in der ISIN nicht verwirren lassen - Domizil ist in beiden Fällen IE.

FTSE EPRA/NAREIT Asia Property Yield Fund - ausländisch thesaurierend ausschüttend, aber trotzdem am Geschäftsjahresende (steuertechnisch) Vollthesaurierungen

Barclays Capital Euro Inflation Linked Bond - ausländisch ausschüttend thesaurierend, bisher keine Ausschüttungen

 

Zu der Problematik siehe insbesondere diesen Thread: http://www.wertpapie..._40#entry702928

 

ich bekomme Ausschüttungen, muß aber ausländ. thesaurieren- Steuer Wahnsinn

 

auch ein super Beitrag

aber für mich als Laien kaum verständlich

Dann würde ich mal behaupten, solltest Du ernsthaft nachdenken, ob ETFs das richtige für Dich sind. Die verlangen einfach, dass man selbst die Verantwortung für seine Anlage übernehmen kann und auch mit komplizierten Sachverhalten selbständig umzugehen weiß. Wenn Du Dir eingestehen musst, dass Du eigentlich gar nicht verstehst, was da vor sich geht, würde ich mir wirklich gut überlegen, ob ich weiter in ETFs investiert bleibe.

 

liege ich richtig: ich muß es selber in Zeile 15 erklären und beim VK dem FA nachweisen, dass schon versteuert wurde

Wenn die Steuerbescheinigungen von der Bank korrekt ausgestellt wurden, dann musst Du lediglich die Angaben dort in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung übernehmen bzw. bei Verkauf den Anweisungen zum Abzug dort folgen (stehen auf der Bescheinigung dann unübersehbar drauf). Abgesehen von der Steuerbescheinigung selbst brauchst und solltest Du ohne weitere Aufforderung durch das Finanzamt nicht im Vorauseilenden Gehorsam weitere Nachweise beilegen.

 

ausschüttende ETFs sind etwas für mich

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Adun

ich bekomme Ausschüttungen, muß aber ausländ. thesaurieren- Steuer Wahnsinn

So kann man es zusammenfassen. Wenigstens werden die Ausschüttungen bei der Thesaurierung vom Gesamtertrag abgezogen, so dass die Thesaurierung verhältnismäßig klein ausfällt. Thesauriert wird also nur das, was zwischen letzter Zwischenausschüttung im Geschäftsjahresende und dem Geschäftsjahresende selbst an Erträgen angelaufen ist.

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pummelchen
· bearbeitet von pummelchen

ich bekomme Ausschüttungen, muß aber ausländ. thesaurieren- Steuer Wahnsinn

So kann man es zusammenfassen. Wenigstens werden die Ausschüttungen bei der Thesaurierung vom Gesamtertrag abgezogen, so dass die Thesaurierung verhältnismäßig klein ausfällt. Thesauriert wird also nur das, was zwischen letzter Zwischenausschüttung im Geschäftsjahresende und dem Geschäftsjahresende selbst an Erträgen angelaufen ist.

 

danke Adun

ich habe beim Epra gerade nachgesehen: bei der Ausschüttung, wurden mir auch Steuern abgezogen

 

womit ich jetzt noch ein Problem habe: jetzt erscheinen sie aber in der Zeile 15 der Steuerbescheinigung , woher weiß ich oder kann ich überprüfen, ob sie nicht auch in Zeile 7 schon erfaßt sind

 

oder wird aufgeteilt: ein Teil in Zeile 7 und Rest in Zeile 15

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Adun

ausschüttende ETFs sind etwas für mich

Ich habe das Gefühl, Du siehst nur die Vorteile, übersiehst aber, dass Du bei solchen Problemen dann alleine dastehst. Wärst Du selbst drauf gekommen, wenn es hier nicht zufällig jemand gewusst hätte? Wenn Du diese Frage nicht guten Gewissens mit Ja beantworten kannst, dann sind ETFs meines Erachtens ziemlich sicher nichts für Dich, egal ob ausschüttend oder nicht.

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pummelchen

ausschüttende ETFs sind etwas für mich

Ich habe das Gefühl, Du siehst nur die Vorteile, übersiehst aber, dass Du bei solchen Problemen dann alleine dastehst. Wärst Du selbst drauf gekommen, wenn es hier nicht zufällig jemand gewusst hätte? Wenn Du diese Frage nicht guten Gewissens mit Ja beantworten kannst, dann sind ETFs meines Erachtens ziemlich sicher nichts für Dich, egal ob ausschüttend oder nicht.

 

grundsätzlich sehe ich beim ausschüttenden ETF steuertechnisch keine Probleme, wenn dann wegen swaps etc.

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Adun

danke Adun

ich habe beim Epra gerade nachgesehen: bei der Ausschüttung, wurden mir auch Steuern abgezogen

richtig, genau das habe ich doch versucht zu sagen.

 

womit ich jetzt noch ein Problem habe: jetzt erscheinen sie aber in der Zeile 15 der Steuerbescheinigung , woher weiß ich oder kann ich überprüfen, ob sie nicht auch in Zeile 7 schon erfaßt sind

 

oder wird aufgeteilt: ein Teil in Zeile 7 und Rest in Zeile 15

Letzteres ist der Fall: Die ausgeschütteten Erträge (zumindest der Teil, der nicht steuerfrei war) sind in Zeile 7 enthalten, der Rest (letzte Ausschüttung bis Geschäftsjahresende) in Zeile 15.

 

Ob die Bank die Bescheinigung richtig erstellt hat und in Zeile 7 und 15 steht, was dort stehen soll, kannst Du nur selbst überprüfen. Dazu musst Du anhand Bundesanzeiger usw. nachrechnen. ishares tendieren schon mal dazu, die Besteuerungsgrundlagen zu stornieren und neue zu veröffentlichen. D.h. die Wahrscheinlichkeit ist da, dass die Daten in der Bescheinigung tatsächlich falsch sind.

 

Solche Überprüfungen selbständig durchzuführen gehört einfach zu den Fähigkeiten, die man haben muss, wenn man in solche Anlagen investiert.

 

grundsätzlich sehe ich beim ausschüttenden ETF steuertechnisch keine Probleme, wenn dann wegen swaps etc.

Aber Du siehst doch gerade, dass das eben nicht so einfach ist. Auch ausschüttende ETFs können thesaurieren, und müssen das auch, wenn zu Geschäftsjahresende noch Erträge vorhanden sind, die noch nicht ausgeschüttet wurden. Sogar dann, wenn zu Geschäftsjahresende eine Ausschüttung stattfindet -- wenn diese Ausschüttung nämlich zu niedrig ist, um den Steuerabzug vornehmen zu können.

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Günter Paul

Hallo zusammen,...

da hier offensichtlich die Steuerexperten schreiben,eine Frage von mir zu der Besteuerung von Anleihen...

Kursgewinne bei Anleihen werden ja auch mit 25 % besteuert,wie ist das mit der Verrechnung,falls der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist oder der pers.Einkommensteuersatz unter 25 % liegt,....hoffentlich gibt es dazu an anderer Stelle nicht schon einen Thread,aber ich denke so falsch liege ich hier nicht... :unsure:

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crosplit

Hier nochmal eine sehr gute Zusammenfassung incl. Beispielen:

 

Investmentfonds und Steuern

 

post-2597-0-26175900-1314151606_thumb.jpg

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-QS-
· bearbeitet von -QS-

Ich stelle meine Frage mal hier, da sie halbwegs zum Thema dieses Threads passt.

 

Um noch einmal sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe: Jene iShares-ETFs, die nicht nur über deutsche ISINs verfügen, sondern auch laut der iShares-Website dem Domizil Deutschland entstammen und ein (DE) im Namen tragen (Beispiel: DE0006289382), sind inländische Fonds, deren gesamte Besteuerung die depotführende Bank direkt für mich übernimmt (ich bin nicht kirchensteuerpflichtig) und mir damit die Veranlagung in der Steuererklärung abnimmt.

Ein Gegenbeispiel mit deutscher ISIN, aber irischem Domizil (und damit ohne automatische Abführung der Abgeltungssteuer durch die Bank) wäre der DE000A0MSAE7.

 

Ist das so richtig?

 

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Richtig, allerdings folgender Haken: Manche Webseiten wollen ganz besonders schlau sein und hängen ein "(DE)" an den Namen an, wenn es nicht bereits darin enthalten ist, aber die ISIN mit DE anfängt (Beispiel: http://www.fondsweb.de/fondsvergleich/DE000A0H0744-DE000A0J2086 wobei hier noch zusätzlich zur Verwirrung dabeikommt, dass beide ishares-Fonds -- ein deutscher, ein irischer -- den gleichen Index abbilden)... Auch versuchen manche Websites, aus der ISIN auf das Domizil zu schließen und behaupten daher auch bei den irischen ishares-Fonds, das Domizil sei Irland (Beispiel: http://www.onvista.de/etf/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=14716425&SEARCH_VALUE=DE000A0J2086)

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-QS-

Danke für Deine Antwort!

 

Das mit dem teilweise falschen (DE) ist mir gestern bei näherer Recherche auch noch aufgefallen. Ich richte mich einfach nach dem auf der offiziellen iShares-Website angegebenen Domizil.

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pummelchen

Adun hat wohl recht, wenn man nicht ganz durchblickt läßt man es lieber, aber ich habe jetzt mich auch von A0HG2S getrennt

aber blicke jetzt nicht mehr, wie es steuerlich aussieht

 

KK und VK Kurs waren quasi identisch, daher weißt die Bank 4,39 als Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung aus und zieht diese 4,39 auch vom Verlusttopf sonstige Gewinne/Verluste ab

 

außerdem werden 196 Zwischengewinn und 833 noch nicht dem Steuerabzug unterworfene thesaurierte Erträge ausgewiesen

Davon habe ich 556 in Zeile 15 2010 erklärt, 277 sind 2011 fällig (zusammen 833)

 

heißt dies, bei der nächsten Steuererklärung 2011 kann ich die 833 von Zeile 15 abziehen, da dort 277 stehen werden

d.h. in Zeile 15 steht ein negativer Betrag

 

wird dieser dann am Ende vom FA von Zeile 7 abgezogen?

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Adun
· bearbeitet von Adun

heißt dies, bei der nächsten Steuererklärung 2011 kann ich die 833€ von Zeile 15 abziehen, da dort 277€ stehen werden

d.h. in Zeile 15 steht ein negativer Betrag

 

wird dieser dann am Ende vom FA von Zeile 7 abgezogen?

Es steht doch auf der Steuerbescheinigung genau drauf, was getan werden muss: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/012__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf (Seite 22, unten): "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG ................ (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)." Höhe der Kapitalerträge ist Zeile 7 Anlage KAP (Seite 20).

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