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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

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powerschwabe

Habe nun auch mal wieder eine Frage.

 

Bei meiner Steuerbescheinigung von ebase steht folgendes

 

Wichtige Hinweise

 

Für das Bescheinigungsjahr wurden im Rahmen der Ertragsbuchungen anrechenbare ausländische Quellensteuern bereits auf Ebene des Fonds (bei der Kapitalanlegegesellschaft) in Höhe von 90 angerechnet.

 

Für das Bescheinigungsjahr wurden im Rahmen der Ertragsbuchungen ausländischer thesaurierender Fonds anrechnbare ausländische Quellensteuern in Höhe von 60 ermittelt. Im Rahmen der Veranlagung können diese bei der Ermittlung der endgültigen Kapitalertragssteuer angerechnet werden.

 

Wo muß ich die beiden Beträge anrechnen bzw. gegen rechnen?

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Taxadvisor

Habe nun auch mal wieder eine Frage.

 

Bei meiner Steuerbescheinigung von ebase steht folgendes

 

Wichtige Hinweise

 

Für das Bescheinigungsjahr wurden im Rahmen der Ertragsbuchungen anrechenbare ausländische Quellensteuern bereits auf Ebene des Fonds (bei der Kapitalanlegegesellschaft) in Höhe von 90 angerechnet.

 

Für das Bescheinigungsjahr wurden im Rahmen der Ertragsbuchungen ausländischer thesaurierender Fonds anrechnbare ausländische Quellensteuern in Höhe von 60 ermittelt. Im Rahmen der Veranlagung können diese bei der Ermittlung der endgültigen Kapitalertragssteuer angerechnet werden.

 

Wo muß ich die beiden Beträge anrechnen bzw. gegen rechnen?

 

Bei den EUR 90 sollte doch eine Zeile (Z. 52) angegeben sein, ansonsten dürfte die Angabe unerheblich sein. Die EUR 60 gehören - wenn in Zeile 15 ein Wert für die Thesaurierungen eingetragen wird - in Zeile 53.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Habe nun auch mal wieder eine Frage.

 

Bei meiner Steuerbescheinigung von ebase steht folgendes

 

 

 

Wo muß ich die beiden Beträge anrechnen bzw. gegen rechnen?

 

Bei den EUR 90 sollte doch eine Zeile (Z. 52) angegeben sein, ansonsten dürfte die Angabe unerheblich sein. Die EUR 60 gehören - wenn in Zeile 15 ein Wert für die Thesaurierungen eingetragen wird - in Zeile 53.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Bei den 90 steht in Zeile 52 93, und für die 60 ist in Zeile 15 sind 490 eingetragen und in Zeile 53 steht 0.

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marky2k

Hallo,

 

ich hatte nun diesmal das Vergnügen, dass auf meiner Steuerbescheinigung ein Haken gemacht wurde, dass nicht alle Daten zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung verfügbar waren. Ich habe einen Steuerberater, aber da ich das alles selber nachvollziehen will habe ich mich also an den e-Bundesanzeiger gesetzt. Es scheint so, als seien die ausschüttungsgleichen thesaurierten Erträge bei den ausländischen Investmentfons alle 0 bis auf einen Fonds. Nämlich der hier:

 

FR0010959676 (Amundi ETF Emerging Markets)

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=50f9b3802f8a433e74783b6b4c6a56a8&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=dcf35e73db3d029e&fts_search_list.destHistoryId=33774

 

Sehe ich das nun richtig, dass bei diesem Fonds ausschüttungsgleiche Erträge iHv 0,0013741 anfallen? Das verwundert mich etwas, da ich eigentlich darauf geachtet habe, dass so etwas nicht vorkommt. Bislang war ja die allgemeine Meinung, dass die ausländischen Thesaurier, die als Swaps aufgelegt sind, die Kurserträge irgendwie wegswappen und daher keine ausschüttungsgleichen Erträge anfallen oder?

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boll

Sehe ich das nun richtig, dass bei diesem Fonds ausschüttungsgleiche Erträge iHv 0,0013741 anfallen? Das verwundert mich etwas, da ich eigentlich darauf geachtet habe, dass so etwas nicht vorkommt. Bislang war ja die allgemeine Meinung, dass die ausländischen Thesaurier, die als Swaps aufgelegt sind, die Kurserträge irgendwie wegswappen und daher keine ausschüttungsgleichen Erträge anfallen oder?

Ja, richtig erkannt. Der ETF swappt offenbar nicht alle Erträge weg. Hatte ich kürzlich hier (zunächst auch etwas ungläubig) festgestellt.

 

Bei länger laufenden ETFs kann man sich die Historie im Bundesanzeiger (kein "e" mehr davor, es gab ja eine Namensänderung) ansehen und darauf hoffen, dass auch in Zukunft keine Thesaurierungen vorgenommen werden. Eine Garantie darauf gibt es nicht - auch bei dbx, comstage & Co nicht.

 

Bei neuen ETFs (hier Auflagedatum 30.11.2010, Geschäftsjahresende 30.06.2011) fehlt natürlich der Vergleich mit der Vergangenheit. Da kann probeweise nur ein anderer ETF aus dem Angebot herangezogen werden, sofern verfügbar.

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Taxadvisor

Hallo,

 

ich hatte nun diesmal das Vergnügen, dass auf meiner Steuerbescheinigung ein Haken gemacht wurde, dass nicht alle Daten zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung verfügbar waren. Ich habe einen Steuerberater, aber da ich das alles selber nachvollziehen will habe ich mich also an den e-Bundesanzeiger gesetzt. Es scheint so, als seien die ausschüttungsgleichen thesaurierten Erträge bei den ausländischen Investmentfons alle 0 bis auf einen Fonds. Nämlich der hier:

 

FR0010959676 (Amundi ETF Emerging Markets)

https://www.bundesan...HistoryId=33774

 

Sehe ich das nun richtig, dass bei diesem Fonds ausschüttungsgleiche Erträge iHv 0,0013741 anfallen? Das verwundert mich etwas, da ich eigentlich darauf geachtet habe, dass so etwas nicht vorkommt. Bislang war ja die allgemeine Meinung, dass die ausländischen Thesaurier, die als Swaps aufgelegt sind, die Kurserträge irgendwie wegswappen und daher keine ausschüttungsgleichen Erträge anfallen oder?

 

Der Fonds hat entsprechende ausschüttungsgleiche Erträge. Das "Wegswappen" ist ja kein Selbstzweck, bevor Kosten produziert werden , nimmt man lieber den steuerpflichtigen Ertrag hin.

 

Gruß

Taxadvisor

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webber

muss man bei ausländische Fonds (terrorisierender Franzose) auch Quellensteuer abführen und ärgert sich mit den franz. Steuerbehörden mit rum?

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vanity

muss man bei ausländische Fonds (terrorisierender Franzose) auch Quellensteuer abführen und ärgert sich mit den franz. Steuerbehörden mit rum?

Quellensteuer zeichnet sich dadurch aus, dass sie abgeführt wird und man sie nicht abführen muss. Sonst hieße sie Mündungssteuer.

 

Also immer schön passiv bleiben und die Franzosen in Ruhe lassen. Die haben grad Wichtigeres zu tun als sich mit dir rumzuärgern.

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webber

Vanity, du weißt ganz genau was ich meine: die DBA Problematik mit Frankreich. Besteht das Problem auch bei franz. Fonds?

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-QS-
· bearbeitet von -QS-

Ich klinke mich mal hier ein mit einer Anfängerfrage: Wenn im Bundesanzeiger für einen ausländisch thesaurierenden Fonds (dbx/Comstage) keine ausschüttungsgleichen Erträge angegeben werden, dann muss ich die Anlage KAP überhaupt nicht ausfüllen - korrekt?

 

Natürlich unter der Voraussetzung, dass es außer diesen ETFs keinen anderen Grund gibt, die Anlage KAP einzureichen.

 

 

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kleinerfisch

Wenn im Bundesanzeiger für einen ausländisch thesaurierenden Fonds (dbx/Comstage) keine ausschüttungsgleichen Erträge angegeben werden, dann muss ich die Anlage KAP überhaupt nicht ausfüllen - korrekt?

 

:thumbsup:

 

Vanity, du weißt ganz genau was ich meine: die DBA Problematik mit Frankreich. Besteht das Problem auch bei franz. Fonds?

 

Definiere "franz. Fonds"

 

- Ein Fonds, der nur in französischen Wertpapiere investiert?

- Ein Fonds, der auch in französischen Wertpapiere investiert?

- Ein Fonds, der nur in Frankreich aufgelegt ist?

- Ein Fonds, der auch in Frankreich aufgelegt ist?

- Ein Fonds, der nur in Frankreich zum Vertrieb zugelassen ist?

- Ein Fonds, der auch in Frankreich zum Vertrieb zugelassen ist?

- noch was anders gemeint?

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obx
· bearbeitet von obx

Vielleicht ist es hier besser aufgehoben ;)

Ausschüttung für den ZZ2 in Höhe von 19,70€ je Anteil mit Wertstellung 01.03.12

Hallo Zusammen :D

 

Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und verliere jetzt schon die Nerven :lol:

 

Ich zerbreche mir jedenfalls den Kopf an dem ZZ2, da ich mit der Berechnung der Bank mal rein gar nichts anfangen kann. Konkret sieht es so aus, dass auf den ZZ2 Erträge in Höhe von sage und schreibe 41,8824 EUR je Anteil angefallen sein sollen.

 

Für mich vollkommen unverständlich, wenn gerade 19,70 EUR ausgeschüttet worden sind, insb. weil dieser Fonds doch nur im ganz kleinen Bereich von wenigen EUR teilthesaurieren soll... Wie kommt meine Bank auf einen derart hohen Anteil?

 

Kann mir einer von Euch mitteilen wie hoch Ihr den Ertrag pro Anteil in Eurer Steuer angesetzt habt? Vielen dank :-

 

P.S.: Aus dem Bundesanzeiger erschließt sich mir auch nicht, wie die auf 44,625 EUR kommen... Die ISIN ist übrigens AT0000831425

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Nudelesser

Aus dem Bundesanzeiger erschließt sich mir auch nicht, wie die auf 44,625 EUR kommen... Die ISIN ist übrigens AT0000831425

 

Die letzte Meldung im Bundesanzeiger stammt von gestern (14.9.) und lautet

 

Wir geben hiermit bekannt, daß Pkt. 4 Stichtag für den Rechnungsabschluss und Angabe der Häufigkeit der Ausschüttung der vollständigen Prospekte der Fonds ZZ1, ZZ2 und ZZ3 korrigiert wurden und bei der Zahlstelle Commerzbank AG, ZTBS 4.23, Kaiserplatz 1 34.OG, D-60261 Frankfurt am Main, aufliegen und den Interessenten kostenlos zur Verfügung stehen.

Dann fällt noch auf, dass die letzte Meldung der Besteuerungsgrundlagen zur genannten WKN vom 04.03.2010 stammt also mehr als zwei Jahre keine Zahlen gemeldet wurden.

 

Spontan würde ich tippen, dass die Fondsgesellschaft mit dem Reporting etwas überfordert ist und die Zahlen vermurkst hat.

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ceekay74

Dann fällt noch auf, dass die letzte Meldung der Besteuerungsgrundlagen zur genannten WKN vom 04.03.2010 stammt also mehr als zwei Jahre keine Zahlen gemeldet wurden.

 

Spontan würde ich tippen, dass die Fondsgesellschaft mit dem Reporting etwas überfordert ist und die Zahlen vermurkst hat.

 

Die Besteuerungsgrundlagen des ZZ2 für das Geschäftsjahr 2011 sind in der Veröffentlichung des ZZ1 vom 28.03.2012 enthalten. Anscheinend gab es da in der Zeit vom 08.03.2012 bis 28.03.2012 eine später korrigierte Version:

 

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 28.03.2012:

 

Neufassung, ersetzt die Veröffentlichung vom 08.03.2012

 

 

Was da wann von der Bank in der Steuerbescheinigung verarbeitet wurde, wird sich ohne Rücksprache wohl nicht mehr klären lassen.

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obx

Dann fällt noch auf, dass die letzte Meldung der Besteuerungsgrundlagen zur genannten WKN vom 04.03.2010 stammt also mehr als zwei Jahre keine Zahlen gemeldet wurden.

 

Spontan würde ich tippen, dass die Fondsgesellschaft mit dem Reporting etwas überfordert ist und die Zahlen vermurkst hat.

 

Die Besteuerungsgrundlagen des ZZ2 für das Geschäftsjahr 2011 sind in der Veröffentlichung des ZZ1 vom 28.03.2012 enthalten. Anscheinend gab es da in der Zeit vom 08.03.2012 bis 28.03.2012 eine später korrigierte Version:

 

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 28.03.2012:

 

Neufassung, ersetzt die Veröffentlichung vom 08.03.2012

 

 

Was da wann von der Bank in der Steuerbescheinigung verarbeitet wurde, wird sich ohne Rücksprache wohl nicht mehr klären lassen.

Dank Euch beiden, ich werde meine Bank zu diesen ganzen Änderungen mal befragen, insb. ob sich diese auf die Steuerbescheinigung auswirkt. Ansonsten hatte Mato mir im Thread über den ZZ2 (Fondsprodukte) gut geholfen, da ich wohl schon ein Jahr zu weit war.

 

Nur der Betrag der anzurechnenden / zu erstattenden Kapitalertragsteuer i.S.d. § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG von 10,4706 EUR je Anteil müsste auch noch geklärt werden, dieser sollte doch eigentlich abgezogen werden von meinen Erträgen :-

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Mato

Die Besteuerungsgrundlagen des ZZ2 für das Geschäftsjahr 2011 sind in der Veröffentlichung des ZZ1 vom 28.03.2012 enthalten. Anscheinend gab es da in der Zeit vom 08.03.2012 bis 28.03.2012 eine später korrigierte Version:

 

 

Hatte mir das auch nochmal angeschaut. In dem Fall ist der Vorjahresbericht (also der vom 09.03.2011) wohl der entscheidende, es kommt auf den Zeitpunkt der Ausschüttung an.

"Die Ausschüttung mit den entsprechenden ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen gilt zu dem jeweils relevanten Ausschüttungszeitpunkt als zugeflossen." (Fußnote 1 in dem von Dir genannten Dokument)

Es ist ja auch weniger sinnvoll für das Jahr 2011 Erträge aus 2012 zu erklären. Verwirrend ist das natürlich schon ein wenig mit dem betrachteten Geschäftsjahr.

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ceekay74

Es ist ja auch weniger sinnvoll für das Jahr 2011 Erträge aus 2012 zu erklären. Verwirrend ist das natürlich schon ein wenig mit dem betrachteten Geschäftsjahr.

 

Da hat er wohl recht, der Mato...

 

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, die Zwischenausschüttung vom 1. September 2011 und die Endausschüttung vom 1. März 2012 für...

 

So eine Gestaltung ist mir auch noch nicht untergekommen, aber wer lesen kann (ich in diesem Fall offensichtlich nicht) ist klar im Vorteil...

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FranzFerdinand
· bearbeitet von Torian

Hallo,

 

ich bin auf der Suche nach einem günstigen MSCI Emerging Markets ETF auf den Amundi FR0010959676 gestoßen. Er überzeugt durch eine TER von nur 0,45%. Der Fonds ist ein ausländischer Thesaurierer, weist aber laut Bundesanzeiger einen Thesaurierungsbetrag von 0,00€ aus. Ist er demnach steuerlich unproblematisch oder unterliegt der Erwerb der französischen Kapitalmarktsteuer? Drohen sonstige steuerliche Nachteile ggü dem (wohl bekannten) DBX1EM (TER 0,65%).

 

Da der Fonds meine größte Einzelposition darstellen wird, will ich hier natürlich keinen Fehler machen.

 

Bundesanzeiger Amundi 2012

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BarrenWuffet

In der Vergangenheit hat er mal "ein paar Cent" thesauriert. Diese hätten korrekterweise in die Anlage KAP eingetragen werden müssen. Kann auch in Zukunft wieder passieren. Ebenso bei den db x-trackern.

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Stoxx

Habe mich Anfang 2012 mit dem Thema beschäftigt. Nachdem noch ein Paar Fragen unbeantwortet blieben, habe ich diese aufgeschrieben und Kontakt zu ebase und parallel zur comdirect aufgenommen.

Die Aussagen wie folgt sinngemäß von ebase und comdirect:

"Alle Erträge aus in- und ausländischen, ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds werden ermittelt und im sog. -Verlustausgleichstopf- gesammelt und bei Zeiten dem Finanzamt -übermittelt- oder dem Konto des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde muss sich, sofern er keine Günstigerprüfung durch das Finanzamt verlangt, um nichts kümmern. Das wäre auch, aus Sicht des Kunden, viel zu umständlich. Man nehme eine alleinstehende Frau Mitte 40 oder einen Rentner / eine Rentnerin, die / der einen mittleren 5-stelligen Betrag in Anteilen eines ausländischen, thesaurirenden Fonds investiert hat und unabsichtlich vergisst oder einfach nicht Herr der Lage ist, bestimmte Informationen zu beschaffen und sie in der Steuererklärung anzugeben. Diesen Personenkreis kann man nicht vorwerfen, absichtlich Erträge nicht offengelegt zu haben. Daher haben Banken (und Versicherungen) diese Regelung geschaffen. Für die Banken (und Versicherungen) ist es ein leichtes, alle Angaben zu in- und ausländischen, ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds zu machen und sie entsprechend zu bearbeiten und an entsprechende Ämter weiterzugeben."

Das klingt für mich plausibel und entsprechend handhabe ich es.

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BarrenWuffet

Mir mir jetzt nicht sicher auf welche Frage der gepostete Text eine Anwort sein soll.

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Taxadvisor

Habe mich Anfang 2012 mit dem Thema beschäftigt. Nachdem noch ein Paar Fragen unbeantwortet blieben, habe ich diese aufgeschrieben und Kontakt zu ebase und parallel zur comdirect aufgenommen.

Die Aussagen wie folgt sinngemäß von ebase und comdirect:

"Alle Erträge aus in- und ausländischen, ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds werden ermittelt und im sog. -Verlustausgleichstopf- gesammelt und bei Zeiten dem Finanzamt -übermittelt- oder dem Konto des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde muss sich, sofern er keine Günstigerprüfung durch das Finanzamt verlangt, um nichts kümmern. Das wäre auch, aus Sicht des Kunden, viel zu umständlich. Man nehme eine alleinstehende Frau Mitte 40 oder einen Rentner / eine Rentnerin, die / der einen mittleren 5-stelligen Betrag in Anteilen eines ausländischen, thesaurirenden Fonds investiert hat und unabsichtlich vergisst oder einfach nicht Herr der Lage ist, bestimmte Informationen zu beschaffen und sie in der Steuererklärung anzugeben. Diesen Personenkreis kann man nicht vorwerfen, absichtlich Erträge nicht offengelegt zu haben. Daher haben Banken (und Versicherungen) diese Regelung geschaffen. Für die Banken (und Versicherungen) ist es ein leichtes, alle Angaben zu in- und ausländischen, ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds zu machen und sie entsprechend zu bearbeiten und an entsprechende Ämter weiterzugeben."

Das klingt für mich plausibel und entsprechend handhabe ich es.

 

Ohne Worte....Mündlich als Praktiker-Regel für Kleinbeträge o.k.

 

Bei solchen Auskünften macht auch der Hinweis, man würde keine Steuerberatung anbieten Sinn. Das sieht ja eher nach Steuerhinterziehungsberatung aus. Aber der Hinweis, den Fonds im Ausland zu verkaufen kam nicht, oder?

 

Gruß

Taxadvisor

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Stoxx

Ohne Worte....Mündlich als Praktiker-Regel für Kleinbeträge o.k.

 

Bei solchen Auskünften macht auch der Hinweis, man würde keine Steuerberatung anbieten Sinn. Das sieht ja eher nach Steuerhinterziehungsberatung aus. Aber der Hinweis, den Fonds im Ausland zu verkaufen kam nicht, oder?

Wie definierst du Kleinbeträge (Betrag / Pos.)?

Genannte Aussage kam schnell und präzise, also vorbereitet.

Nein, der Hinweis kam nicht.

Tip?

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Taxadvisor

Ohne Worte....Mündlich als Praktiker-Regel für Kleinbeträge o.k.

 

Bei solchen Auskünften macht auch der Hinweis, man würde keine Steuerberatung anbieten Sinn. Das sieht ja eher nach Steuerhinterziehungsberatung aus. Aber der Hinweis, den Fonds im Ausland zu verkaufen kam nicht, oder?

Wie definierst du Kleinbeträge (Betrag / Pos.)?

Genannte Aussage kam schnell und präzise, also vorbereitet.

Nein, der Hinweis kam nicht.

Tip?

 

Wenn der Hinweis "vorbereitet" kam und bestenfalls noch schriftlich, erfüllt das für mich bereits den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (auf Zeit). Das steht auch im klaren Widerspruch zu den Erläuterungen, die Banken selber in den Hinweisen zur Steuererklärung geben (müssen). Der Zusatzhinweis war mehr ironisch gemeint.....

 

Kleinbeträge wären für mich bis max. EUR 20-50 je nach Umfang der Kapitalerträge p.a.

 

Gruß

Taxadvisor

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ceekay74

Das klingt für mich plausibel und entsprechend handhabe ich es.

Die mündliche Aussage mag für Dich vielleicht plausibel klingen, ist aber dadurch trotzdem nicht richtig und erst Recht kein Freibrief.

 

Ich hoffe für Dich, dass Du nie in die Situation von Powerboat3000 kommst und dem FA die korrekte Versteuerung von ausländischen Thesaurierern nachweisen musst.

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