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Gerald1502

DVAG / AachenMünchener Umdeckung Riester-Rentenversicherung / Erfahrungen, Folgen, Risiken, entstandene Nachteile und Lehren daraus

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neysee

Wenn die Fixkosten viel niedriger sind, müsste dann dein Guthaben nicht dementsprechend höher sein?

Weil du ja so die ganzen Kosten nicht tragen musst, sondern nur bis zur Höhe, die sie angegeben haben...

 

Wenn man genau liest, stellt man fest, dass sie an keiner Stelle behaupten, dass die Abschlusskosten nicht höher seien als die knapp 180 Euro. Sie bestreiten auch gar nicht, dass schon im ersten HJ 2008 schon soviel an Gebühren auf den Gesamtbeitrag der Versicherung gezahlt wurden.

Sie stellen nur fest, und ich fürchte zurecht, dass der Klageantrag vor dem AG gar nicht auf die Gesamtgebühren lautete und der Streitwert daher viel niedriger ist.

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Gerald1502

Wenn man genau liest, stellt man fest, dass sie an keiner Stelle behaupten, dass die Abschlusskosten nicht höher seien als die knapp 180 Euro. Sie bestreiten auch gar nicht, dass schon im ersten HJ 2008 schon soviel an Gebühren auf den Gesamtbeitrag der Versicherung gezahlt wurden.

Sie stellen nur fest, und ich fürchte zurecht, dass der Klageantrag vor dem AG gar nicht auf die Gesamtgebühren lautete und der Streitwert daher viel niedriger ist.

Wenn ich das hier genauer und mehrmals lese....

Das Urteil des Amtsgericht Leipzig vom 24.02.2011 zu Aktenzeichen: XXYY wird aufgehoben und die Beklagte abändernd verurteilt, die vom Kläger monatlich, auf den Versicherungsvertrag Nr. 123456 gezahlten und noch zu zuzahlenden Beiträge, ohne Abzug einer Übertragungsgebühr in Höhe von 120.00 und ohne Abzug von

Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 3,27% der über die ersten fünf Jahre gezahlten Beiträge, in voller Höhe auf die Deckungssumme anzurechnen.

....ist eigentlich klar beschrieben, dass die mir die Abschlusskosten, die von den Beiträgen in den ersten 5 Jahren abgezogen werden, mir zu erstatten haben. Die Übertragungsgebühr wird da auch klar angesprochen, dass sie mir diese zusammen mit den Abschlusskosten auf meine Deckungssumme gutschreiben sollen.

 

Über die Formulierung kann man geteilter Meinung sein, aber ich finde, dass es klar beschrieben ist.

 

Nachtrag: Hier habe ich den Beweis für die geleisteten Abschlusskosten. Die Übertragungsgebühr ist da jetzt nicht mit angegeben.

 

Wert- und Kostenmitteilung.pdf

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obx

also ich würde diesen mist einfach beitragsfrei stellen und auch keine riesterzulagen mehr dafür beantragen. stattdessen bist du ja jetzt so ein experte das du dir eine richtige und bessere versicherung suchen kannst, mit der du dann riestern könntest... mein geld würden sie jedenfalls nicht mehr bekommen!

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Gerald1502

also ich würde diesen mist einfach beitragsfrei stellen und auch keine riesterzulagen mehr dafür beantragen. stattdessen bist du ja jetzt so ein experte das du dir eine richtige und bessere versicherung suchen kannst, mit der du dann riestern könntest... mein geld würden sie jedenfalls nicht mehr bekommen!

Hey obx,

 

ist alles schon seit März 2010 beitragsfrei gestellt worden und eine neue RiesterRente habe ich auch schon nach langem Einlesen abgeschlossen. http://www.wertpapie...enversicherung/

 

Eins ist sicher, dass die kein weiteres Geld von mir bekommen.

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polydeikes

Sieh es mal anders. Die Aufklärungsarbeit hier im Forum dürfte Anbieter wie die DVAG inzwischen ganz erhebliche Summen kosten. Ich kann nur immer wieder anerkennend auf die schauen, die hier im Forum Fehler offen zugeben und bereit sind etwas zu verändern. Man erinnere sich bspw. an Halo, die wohl extremste Situation hier im Forum.

 

Wenn man wirklich bereit ist, seinen Ar**** aus dem Sessel zu bewegen, dann findet sich in der Regel auch ein Weg.

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obx

Eins ist sicher, dass die kein weiteres Geld von mir bekommen.

:thumbsup:

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Fleisch

kann ich nur unterstützen auch aus beruflicher Erfahrung mit den Vereinen. Mir sind bislang nur zwei Makler untergekommen, die wirklich gut rangingen (aber andere Sparte)

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obx

Konnte erst heute mit meinem Anwalt telefonieren.

Die Klageerhebung hat alles seine Richtigkeit. Sie zielt klar darauf ab, mir alle geleisteten und zukünftigen Abschlusskosten zu erstatten. Von 2008 bis 2012.

Habe die Pdf-Datei mit der Wertmitteilung meinem Anwalt per Mail zugeschickt. Jetzt muss die Gegenseite erstmal beweisen, dass ich weniger als 600 bezahlt habe und da werden die wohl in Erklärungsnot geraten.

was ich nicht verstehe... du hast ja den davor abgeschlossenen vertrag durch einen neuen ersetzen lassen und siehst dann (völlig zu recht wie ich finde) nicht ein, dass du erneut abschluss- und vertriebskosten zu zahlen hast.

 

du hättest doch für den vertrag, den du zuvor abgeschlossen hattest, auch vertriebs- und abschlusskosten zahlen müssen. oder ist der vertrag schon so lange gelaufen das du schon sämtliche abschluss- und vertriebskosten (laufen ja fast immer über die ersten fünf jahre) dafür bezahlt hattest? :-

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Gerald1502

was ich nicht verstehe... du hast ja den davor abgeschlossenen vertrag durch einen neuen ersetzen lassen und siehst dann (völlig zu recht wie ich finde) nicht ein, dass du erneut abschluss- und vertriebskosten zu zahlen hast.

 

du hättest doch für den vertrag, den du zuvor abgeschlossen hattest, auch vertriebs- und abschlusskosten zahlen müssen. oder ist der vertrag schon so lange gelaufen das du schon sämtliche abschluss- und vertriebskosten (laufen ja fast immer über die ersten fünf jahre) dafür bezahlt hattest? :-

Hey OBX,

 

habe mal Dein Zitat etwas geändert. Ersetzen lassen habe ich den nicht, sondern der wurde mit unwissentlich untergeschoben.

Bei dem zuvor im Februar 2004 abgeschlossenen Vertrag waren die Abschlusskosten auf die ersten 10 Jahre verteilt zuzahlen. Hatte also schon einen Großteil bezahlt.

Da ich aber mit 20€ Anfangsbeitrag pro Monat angefangen habe, waren auch die Abschlusskosten niedriger.

 

Ganz egal, ob die nun auf 10 Jahre verteilt waren, höre ich hier im Forum, dass es damals besser war, als heute auf die ersten 5 Jahre verteilt zuzahlen.

Sieh es anders. Ich schätze die Abschlusskosten bei dem ersten Vertrag auf um die 300. Das ist ein großer Unterschied zu den jetzt zuzahlenden Abschlusskosten von um die 1780€ und die hohen Verwaltungskosten obendrein.

 

Man hätte es damals einfach sagen können und das kann ich im nachhinein von einem Berater auch erwarten, dass man sagt, zahle einen Einmalbeitrag in Höhe von XXX Euro ein, damit Du die Zulagen bekommst, anstatt so ein krummes Ding zu drehen und einen Neuvertrag mit allen Risiken einen unterzuschieben.

 

Da spielte im nachhinein nur der Provisionsgedanke eine Rolle und die Einheiten, damit man in der Strukturstufe bleiben kann. Ich bin ja nicht der Einzige dem das so passiert.

Die werden das auch bei anderen Riester-Sparern so machen, aber eher so, dass die das Vorgängerprodukt schlecht reden. Das haben die ja vom Markt genommen...

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obx

Ich schätze die Abschlusskosten bei dem ersten Vertrag auf um die 300[/url]. Das ist ein großer Unterschied zu den jetzt zuzahlenden Abschlusskosten von um die 1780 und die hohen Verwaltungskosten obendrein.

 

Da spielte im nachhinein nur der Provisionsgedanke eine Rolle und die Einheiten, damit man in der Strukturstufe bleiben kann.

jup, natürlich denken die zuerst an ihre provision als das sie in deinem sinne etwas anständiges empfehlen. aber lass es nur einen unterschied von 1.000 euro an abschlusskosten sein. ist schon ne gewaltige summe wenn man bedenkt das diese 1.000 euro auch hätten für dich arbeiten und zinsen generieren können...

 

ich drück dir die daumen

 

p.s.: warum lasst ihr eigentlich den berater außen vor? hätte man den nicht auch wegen beratungsverschulden irgendwie eibeziehen können?

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Gerald1502

jup, natürlich denken die zuerst an ihre provision als das sie in deinem sinne etwas anständiges empfehlen. aber lass es nur einen unterschied von 1.000 euro an abschlusskosten sein. ist schon ne gewaltige summe wenn man bedenkt das diese 1.000 euro auch hätten für dich arbeiten und zinsen generieren können...

 

ich drück dir die daumen

 

p.s.: warum lasst ihr eigentlich den berater außen vor? hätte man den nicht auch wegen beratungsverschulden irgendwie eibeziehen können?

Genau, es hätten einige Zinsen generiert werden können und meine garantierte planbare Rentenzahlung wäre auch höher gewesen. Ganz egal, ob der Vorvertrag gut oder schlecht war oder ist....

Bis 65 waren die Wertprognosen bei der RiesterRente Wachstum mit Garantie berechnet worden und nicht wie jetzt bis 67. Also bis zum 01.03.2049 und bei der RiesterRente Strategie NO 1 sind die Wertprognosen bis zum 01.03.2051 berechnet worden. Also ganze zwei Jahre wurde die Rentenzahlung nach hinten verschoben. Daher ist es klar, dass die AM hier auf ganz andere Zahlen kommt, wenn man noch zwei weitere Jahre dranhängt.

 

Den Berater haben wir glaube ich schon mit einbezogen, nur gehen wir mehr gegen die AachenMünchener vor, da die DVAG nur Vermittler ist. Wenn die Berufung stattgegeben wird, müsste er doch sowieso aussagen.

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LagarMat

Du meinst wohl VK. ;) Nix Berater!

 

Viel Erfolg!

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Gerald1502

Du meinst wohl VK. ;) Nix Berater!

 

Viel Erfolg!

Wäre besser, ja. Danke Stezo.

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Gerald1502

Ansich habe ich durch den Wechsel einige Nachteile erlitten, die höher sind, als die Abschlusskosten und Wechselgebühr.

 

Nachteile wären folgende, die ich so jetzt erkenne:

 

  • Steuerfreiheit (bei förderschädlicher Kündigung / schädliche Verwendung) der Riester-Rente Wachstum mit Garatie Tarif 2RG ging durch den Tarifwechsel verloren, da laut Wikipedia Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) bei Kündigung ertragssteuerfrei sind, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten
  • Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R, anstatt der Sterbetafel DAV 1994 R http://www.verbaende...ews.php?m=29847
     
    Herleitung der DAV-Sterbetafel 1994 R für Rentenversicherungen
    Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen
     
  • bei dem Tarif 2RG bekomme ich eine garantierte Rente, bei dem Tarif 4RG wird die Rente anhand von garantierten Rentenfaktoren berechnet
  • garantierte Rente bei Renteneintritt ist niedriger bei dem Neuvertrag, als bei dem Altvertrag / AM trickst da mit der Berechnung http://www.wertpapie...post__p__530450
  • neue Abschlusskosten
  • höhere Verwaltungskosten gegenüber dem Altvertrag
  • Renteneintrittsalter ist bei dem Neuvertrag bis 67. Lj. berechnet, bei dem Altvertrag nur bis 65. Lj.
  • volles Börsenrisiko, da die Beiträge voll in Fonds angelegt werden abzüglich Kosten und nicht nur die Überschüsse, wie im Altvertrag
  • Rente kann möglicherweise beim Neuvertrag zum Rentenbeginn gesenkt werden

Auch unter den Aspekt, dass man mit 65 derzeit noch abschlagsfrei in Rente gehen kann, wenn man 45 Beitragsjahre hat und diese bei mir schon so etwa 2045 erreicht sind, kann ich 2049 schon abschlagsfrei in Rente gehen. Ob das noch alles geändert wird, muss man sehen und es ist gut möglich, nur ist das erst mal der aktuelle Stand, den man eigentlich berücksichtigt hätte müssen. Deutsche Rentenversicherung

 

Hier auch ein Artikel, dass es üblich ist, Altverträge schlecht zu reden. http://www.abgeltung...nemachen_1.html

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Gerald1502

Die Berufung findet auch im Handelsvertreter-Blog Aufmerksamkeit. LG Leipzig muss über Falschberatung entscheiden

 

Ich zitiere mal ein paar Sätze daraus....

Der Kunde trägt vor, er habe den Vermittler nach weiteren Kosten gefragt, der Vermittler habe bestätigt, derartige Kosten würden nicht anfallen.

 

Hintergrund ist, dass der Kunde im Jahre 2004 eine Riester-Rente Wachstum mit Garantie-Tarif 2RG abgeschlossen hatte. Um eine staatliche Förderung zu erhalten, musste eine Beitragserhöhung stattfinden. Ferner wünschte der Kunde einen Fond-Wechsel in einem bereits vorhandenen Riester-Rentenvertrag.

 

Dazu bat er um ein Gespräch mit seinem Vermögensberater.

 

Über neu anfallende Abschluss- und Vertriebskosten wurde, so behauptet es der Kunde, kein Wort erwähnt.

und man unterstellt mir hier eine Behauptung, die keine Behauptung ist, sondern die Wahrheit, denn aus dem Dokument aus #110 sagt doch die Gegenseite ganz unten klar und deutlich, dass ich doch hätte fragen sollen, wie die Kostenbelastung ist oder ob überhaupt Kosten anfallen, dann hätte man es mir gesagt.

 

Frage: Warum soll ich denn nach möglichen Abschlusskosten etc. fragen, wenn ich doch gar keinen Neuvertrag wollte? Er ist doch in der Beratungshaftung und muss mir die Nachteile erläutern, die da bei einen Vertragswechsel entstehen.

 

Das ist für mich ein klares Geständnis, das nix über mögliche neu anfallende Kosten erwähnt wurde. Bin ich da jetzt der einzigste, der das so sieht?

 

Der Kunde trägt vor, er habe den Vermittler nach weiteren Kosten gefragt, der Vermittler habe bestätigt, derartige Kosten würden nicht anfallen.

Das habe ich erst nach rund einem Jahr gefragt. Ich hatte den Vertrag beitragsfrei gestellt und mich dann nach günstigeren Alternativen umgesehen. Er hatte mich angerufen und wir haben einen Termin gemacht und genau da habe ich klar gefragt, ob weitere Kosten anfallen, worauf er antwortete, das ich schon alle Kosten bezahlt hätte und keine weiteren mehr anfallen. Daraufhin hatte ich genauer gefragt, ob dies seit 02.2009 der Fall ist und hat es bestätigt. Punkt aus.

Daraufhin habe ich ja die Beitragszahlung wieder aufgenommen und die vielen Termine, wo ich dann die Wunschpolice und die anderen Angebote vorgelegt bekommen habe etc. Die Angebote habe ich abgelehnt. Den Rest kennt ihr ja.

 

Hier ab Seite 8 wird erwähnt, dass er nur diese Police als geeignet sah, wo man an der Wertentwicklung an einen Aktienfonds partizipieren kann....Moment mal! Warum wurde denn dann nix über die von mir genannten Nachteile nix erwähnt, wenn es denn schon ein Neuvertrag ist?

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hugolee

Ich wünsch Dir viel Glück und Erfolg!!!

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Gerald1502

Ich wünsch Dir viel Glück und Erfolg!!!

Danke hugolee.

 

Ich füge die schriftliche Aussage des Vermögensberaters hier jetzt ein. schriftliche Aussage des Vermögensberaters.pdf

 

Ich zitiere mal die Aussage, denn sie passt nicht mit der Anwaltsaussage überein. Sprich, da ist meiner Meinung nach ein Widerspruch drin.

 

Aussage VB

An den Beratungsinhalt kann ich mich nicht mehr im einzelnen erinnern.

 

Wenn Herr ...... mich gefragt hat, welche Kosten entstehen, dann habe ich explizit Auskunft gegeben und auf die Informationen im Antragsanhang hingewiesen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

 

Aussage aus dem Anwaltsschreiben

Hätte Herr ...... den Zeugen Herr Vermögensberater nach der Kostenbelastung gefragt, so wäre er hierüber aufgeklärt worden.

 

Was denn nun? Bin ich nun aufgeklärt worden, oder wäre ich aufgeklärt worden?

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Gerald1502

Nun, die Verhandlung ist um und ich habe mir mehr erhofft, als jetzt in Wirklichkeit herausgekommen ist. Die Richterin hat am Ende empfohlen, dass wir die Berufung zurückziehen sollten. Nun, wir warten noch ab und schauen, was machbar ist. Wenn ich die Muse habe, gehe ich etwas genauer auf die Verhandlung ein. Jedenfalls waren die Aussagen von meinem Vermögensberater nicht nachvollziehbar, warum er mir dieses Produkt verkauft hat. Wie gesagt, wenn ich Lust und Laune habe, schreibe ich etwas mehr...Am 2.3.2012 wird das Urteil verkündet.

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Gerald1502

Schilderung des Berufungs-Verhandlungstermins vom 13.02.2012 um 11 Uhr beim Landgericht

 

Am Anfang hat die Richterin zum Verständnis erst mal die Punkte nacheinander aufgezählt wie es in ihren Unterlagen stand und meinte zusätzlich, dass das Amtsgericht mich nicht richtig angehört hatte. Dabei hat sie allgemein meiner Meinung nach wirres Zeug geredet und wusste nicht mal wie die Abschlusskosten bei der Riester-Rente abgezogen werden. Entweder im Beitrag einkalkuliert oder extra abgezogen. Ich habe mir dabei erst mal meinen Teil gedacht und innerlich den Kopf geschüttelt. Es kann auch sein, dass sie auf was hinaus wollte, da sie mit dem Anwalt der Gegenseite gesprochen hatte, der sich dazu erklären sollte, da die Gegenseite versucht hatte, bei den Abschlusskosten zu tricksen und behauptet hat, das nur rund 300€ Kosten angefallen sind. Es ging anscheinend nur darum unter die 600€ Grenze zu kommen, damit keine Berufung mehr zugelassen ist wenn ein Urteil darüber gefallen ist. Hier nachzulesen

 

Der Anwalt konnte zu der Aktion nicht viel sagen und schien mir etwas angepisst zu sein, wo er danach gefragt wurde. Die Beweise, dass mehr als die 600€ bezahlt wurden, hatte ich schon damals als Beweis beigefügt und war dem Gericht dann bekannt.

 

Sie hat dann den Sachverhalt, so wie er ihr vorlag erst mal geschildert, bevor ich dann mit meiner Aussage dran war.

 

Meine Aussage:

 

Als ich dann dran war habe ich ganz ruhig und sachlich alle Details nach und nach geschildert, so wie sie hier nachzulesen ist. Habe auch klar und deutlich gesagt, warum ich den Beitrag erhöhen und einen Fondswechsel in der bestehenden Police haben wollte und das ich mein Anliegen schon eine Woche vor dem Vertragsabschlusstermin, der am 02.05.2008 war, dem Vermögensberater klar und deutlich gesagt habe, indem ich nur eine Beitragserhöhung wollte, um die volle staatliche Zulage zu erhalten, da sich mein Jahres-Brutto Lohn erhöht hatte und einen Fondswechsel in der bereits 2004 abgeschlossenen Riester-Rente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG. Mehr wollte ich nicht.

 

Ich bin dann ganz normal auf den Vertragsabschlusstermin eingegangen und habe erwähnt, dass ich nicht wusste, dass es ein Neuvertrag ist und über neu anfallende Kosten oder genaue Kosten nix erwähnt wurde. Ich habe erwähnt, dass lediglich am Lap Top berechnet wurde, wie hoch der monatliche Beitrag ab dem 02.05.2008 sein musste, um die volle staatliche Zulage zu erhalten, wo wir dann auf einen monatlichen Beitrag von 91€ gekommen sind. Der Fondswechsel wurde auch durchgeführt und es wurde anhand einer Modellrechnung aufgezeigt, wie hoch die mögliche Rente ist aber ich bin immer davon ausgegangen, dass es sich um den alten Vertrag handelt und kein neuer Vertrag ist.

 

Bei der Modellrechnung kam heraus, dass ich 2000€ monatliche Rente bei 8% p.a. zu erwarten habe und ich habe meinen Vermögensberater gefragt, ob das so stimmen kann und er hat mir die 2000€ monatliche Rente als sicher mit den Worten "Gerald, Du wirst einmal 2000€ monatliche Rente bekommen" verkauft. Ich hatte mich ja damals darüber gefreut, dass es soviel ist und habe mir nix weiter dabei gedacht.

 

Mein Vermögensberater meinte in dem Klageabweisungsantrag von 11/2010, dass ich, den Beitrag und den Fondswechsel nur wollte, um eine höhere Rente zu erhalten und dass das nur mittels neuer Police möglich war. Ich wollte die Beitragserhöhung nur, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Das ist ein Unterschied. Der Fondswechsel war 4 mal im Jahr kostenlos in dem Tarif 2RG möglich, den ich bis dato noch nicht angewendet habe. Das die Rente steigt, setzt man voraus, da man ja mehr einzahlt. Seite 8 unter Punkt b ist es nachzulesen. Klageabweisungsantrag der Gegenseite vom 1.November 2010.pdf

 

Ich bin dann auf das Folgejahr 2009 darauf eingegangen und habe geschildert, was dann passiert ist. Zum einen, dass ich die Wertmitteilung von der AachenMünchener erhalten habe und die hohen Abschlusskosten, Verwaltungskosten und den hohen Wertverlust gesehen habe und schockiert darüber war und zum anderen habe ich den Riester-Renten Strategie NO1 Vertrag beitragsfrei gestellt und mich nach einer günstigeren Alternative im Internet umgesehen und hatte damals die RiesterRente Premium, also einen Fondssparplan abgeschlossen.

 

Nachdem ich von ihm angerufen wurde, er hat mir wohl vorher auch ein Schreiben zwecks der Beitragsfreistellung geschickt (mit dem Schreiben hatte ich nicht erwähnt, da ich es nicht mehr wusste er es aber in seiner Aussage erwähnt), hatten wir einen Termin vereinbart und da schilderte er mir in seinem Büro die Nachteile, die ich bei einer Beitragsfreistellung hätte und dass die Kosten bei der RRP ungewiss sind und, dass ich doch nicht wissen kann wie hoch die Kosten am Ende der Laufzeit bei der RRP sein können, da man ja später noch in eine Rentenversicherung einzahlt und das da Kosten entstehen.

 

Ich hatte ihn in dem Gespräch, was rund ein Jahr nach dem Vertragsabschluss, also im Jahr 2009 war gefragt, ob weitere Kosten entstehen und er meinte damals, "Nein Gerald, es fallen keine weiteren Kosten an, da Du diese schon alle bezahlt hast" Daraufhin habe ich rund 140€ von der RRP zurückbuchen lassen (Belege habe ich noch und diese sind weiter unten eingefügt, hatte ich aber nicht vor Gericht mit dabei) und die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Hier könnte ihr die Zeiten des Übertrags bis hin zu den Beitragsfreistellungen einsehen. Guthabenübertrag und Beitragsfreistellungen ab 02.05.2008 bis 01.03.2010.pdf

 

Am Ende meiner Aussage hab ich sachlich die Nachteile die mir bei dem Vertragswechsel entstanden sind aufgezählt, nur wurden diese nicht als Beweis oder Argumentation zugelassen, da wir ja nur wegen den Kosten geklagt haben. Da hätte man wohl vor der Klageerhebung anders verfahren müssen, also auf die Rückabwicklung des neuen Vertrages klagen...aber das hilft jetzt eh nicht mehr weiter.

 

All das habe ich der Richterin stets wahrheitsgemäß geschildert und sie hat es auf ihren Diktiergerät für das Protokoll aufgenommen.

 

Aussage des Vermögensberaters:

 

Nun, er hatte angegeben, dass er sich nur ungenau an den damaligen Abschlusstermin erinnern konnte und hatte ein paar Unterlagen mit gehabt. Er meinte als Grund für den Neuabschluss der Riester-Rente Strategie NO1, dass ich einen Riester-Banksparplan vor dem Termin 02.05.2008 über das Internet abgeschlossen hatte (was falsch ist, da ich erst seit März 2009 Internet habe) und die Kosten ungewiss sind und anhand gesetzlicher Änderungen von 2006, wo es Riester Anbietern möglich ist, eine andere Anlagestrategie zu fahren und die Kosten schon nach 5 Jahren abgegolten sind, den neuen Vertrag, also die Riester-Rente Strategie NO 1 mir angeboten hat. Er meinte noch dazu, dass bei seinem Produkt die Kosten für die Vertragslaufzeit sicher, kalkulierbarer wären und am Ende verschwindend gering wären, gegenüber dem Banksparplan, da man später erst in eine Rentenversicherung einzahlt. (Er hat also einen Banksparplan mit seinem Produkt verglichen, anstatt die RiesterRente Premium. Er war aber in der Annahme, dass ich das alles vor dem Neuabschluss seiner Riester-Rente Strategie NO 1 abgeschlossen habe, da er sich nicht richtig erinnern konnte) Er hatte auch gesagt, dass er mir die Kosten genau erklärt hat, da die sichtbar waren. (Was aber nicht stimmt, da die im PiB in Prozent angegeben sind und nicht in Euro und er konnte der Richterin nicht genau sagen, wie hoch sie insgesamt waren. Eigentlich sollte man es wissen, wenn man schon solche Policen verkauft)

 

Er meinte außerdem noch, dass der alte Riester-Vertrag, also die Riester-Rente Wachstum mit Garantie 2RG beitragsfrei war und zum 30.04.2008 gar nicht mehr existiert hat, was er aus seinen Unterlagen herauslesen konnte. (Dass die beitragsfrei war, habe ich nicht mehr gewusst und auch in meiner Aussage nicht erwähnt. Des Weiteren kann der Altvertrag zum 30.04.2008 nicht mehr bestehen, wenn das der Stichtag für den Fonds-Übertrag in den neuen Riestervertrag war, der am 02.05.2008, also 2 Tage nach dem Stichtag unwissentlich abgeschlossen wurde.)

 

Über das Jahr danach konnte er nicht viel sagen, da er das eher vorgezogen hat und falsch geäußert hat.

 

Fragen an den Vermögensberater:

 

Nun, ich hatte die Gelegenheit ihm eine Frage zu stellen und habe ihm davor erst mal gesagt, dass es zwei unterschiedliche Riester-Verträge sind, also das eine ist eine klassische Riester-Rentenversicherung und das andere eine reine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung und habe dann alle Nachteile aufgesagt und dann gefragt, warum er mir die ganzen Nachteile nicht genannt hat? Er meinte, dass er mich über die Vor- und Nachteile aufgeklärt hat. Ich habe ihm noch gesagt, dass ich mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann und die alte Police besser für mich war, da diese den Renteneintritt mit 65 hat und nicht mit 67, wie es im Neuvertrag ist.

 

Er meinte dazu nur, dass Riester den Vorteil bietet, dass man schon mit 60 eine monatliche Rente erhalten kann. Ich habe meinen Ohren nicht getraut, als ich das gehört habe, aber naja...Des Weiteren konnte er die Frage nicht beantworten, ob der Vertrag noch besteht, nachdem er von der Richterin danach gefragt wurde. Ich musste es ihm dann erklären, dass der beitragsfrei gestellt ist.

 

Aussagegegenüberstellung:

 

Meine Aussage:

 

  • Anliegen war eine Beitragserhöhung, um die volle staatliche Zulage zu erhalten in der bereits bestehenden Police und einen Fondswechsel, der viermal pro Jahr möglich war
  • unwissentlich einen Neuvertrag unterschrieben
  • über neue Abschlusskosten wurde kein Wort beim Vertragsabschluss erwähnt und über sonstige Kosten auch nix
  • die möglichen Nachteile des Vertragswechsels wurden nicht genannt und auch nicht darauf eingegangen
  • es wurde nur der neue Beitrag ermittelt, der Fondswechsel durchgeführt und die Wertentwicklung dargestellt und was ich an monatliche Rente zu erwarten habe

Aussage vom Vermögensberater:

 

  • Neuvertrag angeboten, da ich vorher einen Riester-Banksparplan über das Internet abgeschlossen habe und die Kosten ungewiss sind
  • der Altvertrag angeblich schon nicht mehr seit dem 30.04.2008 existiert hatte und beitragsfrei war bzw. 3 Monatsraten nicht bezahlt wurden
  • 2006 gesetzliche Änderungen in Kraft getreten sind wonach Riester-Anbieter eine andere Anlagestrategie fahren können, um eine höhere Rente zu erzielen
  • Kosten wären kalkulierbarer gewesen
  • Aufklärung über Kosten, Vor- und Nachteile des Neuabschlusses
  • meint, dass man auch mit 60 schon in Rente gehen kann, obwohl das Renteneintrittsalter beim Neuvertrag mit 67 angegeben ist

Fazit aus dem Berufungsverhandlungstermin:

 

Als erstes möchte ich hier anmerken, dass ich damals nicht das Wissen hatte, was ich mir jetzt zum Teil angeeignet habe.

 

Ihr könnt hier zwei unterschiedliche Aussagen nachlesen. Zu der Aussage mit dem Banksparplanabschluss über das Internet noch vor dem Vertragsabschlusstermin am 02.05.2008 habe ich Beweise, dass ich erst ab dem 12.03.2009 einen Internetvertrag hatte, da ich am 27.02.2009 mit meiner Frau in unsere jetzige Wohnung zusammengezogen bin. Vorher habe ich bei ihr in ihrer eigenen Wohnung übernachtet und da hatten wir auch kein Internet. Ich habe außerdem Belege, dass der Abschluss der RiesterRente Premium am 20.04.2009 war, also ein Jahr, nach dem Vertragsabschlusstermim vom 02.05.2008. Des Weiteren habe ich ab dem 15.03.2008 in Ingolstadt gearbeitet und bin immer am WE nach Hause gefahren. Das alles ging bis Ende Februar 2009 so. Hier die RRP per Pdf. DWS RiesterRente Premium Vertrag ab 20.04.2009.pdf

 

Ich habe sehr viel Zeit und Kraft in diesen Prozess gesteckt und immer glaubhaft dargestellt, was hier schiefgelaufen ist, aber ich sehe hier mittlerweile keine Chance auf Erfolg. Auch die Richterin meint, dass ich die Berufung lieber zurückziehen sollte, da sie keinen Erfolg für mich in dieser Sache sieht. Ich meine, dass hier genug Aufklärungsarbeit geleistet wurde und ich geschildert habe, was hier schief gelaufen ist, was neue User oder Kunden der DVAG möglicherweise die Augen öffnen werden. Ich habe mir nix vorzuwerfen, habe alles stets wahrheitsgemäß geschildert und will eigentlich nur noch, dass das ganze vorbei ist.

 

Ich werde das Guthaben aus der Riester-Rente Strategie NO 1 dann in meinen bereits seit 2010 bestehenden Debeka Riester-Vertrag übertragen und das Kapitel DVAG abschließen und mich dann anderen Dingen, also meiner Familie zuwenden. Den Verlust habe ich dann wohl nach einigen Jahren wieder raus und gut ist.

 

Das Gerichtsprotokoll findet ihr hier.

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jm2c
... und dass die Kosten bei der RRP ungewiss sind und, dass ich doch nicht wissen kann wie hoch die Kosten am Ende der Laufzeit bei der RRP sein können, da man ja später noch in eine Rentenversicherung einzahlt und das da Kosten entstehen.

 

Ich hatte ihn in dem Gespräch, was rund ein Jahr nach dem Vertragsabschluss war gefragt, ob weitere Kosten entstehen und er meinte damals, "Nein Gerald, es fallen keine weiteren Kosten an, da Du diese schon alle bezahlt hast" Daraufhin habe ich rund 140 von der RRP zurückbuchen lassen (Belege habe ich noch, hatte ich aber nicht vor Gericht dabei) und die Beitragszahlung wieder aufgenommen

Ich habe dein Post nur überflogen und bereits innegehalten "...und die zurückgeholten 140 Euro aus der DWS RRP in die neue AM Riester Tarif 4RGM investiert", oder wie? Mit fällt es schwer, den Sachverhalt von extern zu bewerten.

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Gerald1502

Hallo crazytv,

 

die 140€ habe ich zurückbuchen lassen, da ich noch in der 6 Wochen Frist war. Dies war auf Anraten des Vermögensberaters geschehen. Ich habe danach die Beitragszahlung in die Riester-Rente Strategie NO1 Tarif 4RGM wieder aufgenommen. Mehr erst mal nicht.

Vielleicht ist es besser, wenn Du Dir den ersten Beitrag durchliest. In dem Beitrag über Dir habe ich lediglich meine Aussage und die des Vermögensberaters, die wir vor Gericht gemacht hatten, wiedergegeben.

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gebe_nix

Ich hatte es ja befürchtet...

 

Trotzdem bin ich skeptisch was die Erfolgsaussichten der Klage angeht. Die Beweislage ist m.E. zu dürftig.

 

Kopf hoch. Wir müssen alle unsere Erfahrungen machen.

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Gerald1502

Kopf hoch. Wir müssen alle unsere Erfahrungen machen.

Danke für Deine aufmunternden Worte.

 

Ich bin jedenfalls um einige Erfahrungen reicher und kann nur jeden einzelnen hier empfehlen, nicht im Vertrauen des Beraters irgendwelche Verträge, die einem als bessere, als die bereits bestehenden Verträge angeboten werden abzuschließen, sondern genauestens die Vor- und Nachteile und anfallenden Kosten zu hinterfragen und die Unterlagen erst mal zu Hause genau durchzulesen, vergleichen und dann zu entscheiden, ob ich unter den mir vorgelegten Vertrag die eigene Unterschrift darunter setze. Auch sollte man sich niemals unter Druck setzen lassen, sondern sich vielleicht davor oder danach ausgiebig informieren und Wissen aneignen, damit aus einer harmlosen Unterschrift später kein böses Erwachen eintritt. Wenn das einige beachten, kann das Thema hier eventuell für viele sehr hilfreich sein.

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saibottina

Tja, was soll man dazu sagen. Wieder so ein Fall, in dem offensichtlich wird, dass man auch "mündliche Gespräche" eigentlich komplett verzichten kann, man braucht eigentlich jede einzelne Aussage schriftlich, auch wenn sie noch so sehr dem gesunden Menschenverstand ent- oder widerspricht. Was dann wiederum dazu führen wird, dass irgendwann jeder Dreck schriftlich ver- und abgesichert wird und die Gebrauchsanweisung eines Toasters dann 173 Seiten lang wird... Was wiederum dann dazu führt, dass sich niemand mehr Vertragsbedingungen durchliest, weil sie einfach zu lang sind. Siehe z.B. Facebook. Was wiederum die Tür für Betrug und Mißbrauch öffnet. Von amerikanischen Verhältnissen sind wir noch etwas entfernt, aber irgendwie doch schon auf dem Weg dahin. Wenn man sich auf mündliche Zusagen verläßt, ist das einfach nur reines Glücksspiel, ob die dann auch wirklich eingehalten werden. Traurig, aber leider ist es so.

 

Viel Glück am 2.3., ich denke auch, am besten mit der negativsten Erwartung reingehen. Dann kannst Du höchstens positiv überrascht werden. Und anschließend abhaken.

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Gast
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