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dulli

Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Apo84
· bearbeitet von Apo84

Hallo zusammen,

 

Ok, ich habe kapiert, dass der Basistarif doof ist. Ist der Standardtarif zu empfehlen? Vermutlich auch nicht. Deshalb nun noch ein paar GKV-Fragen. :)

  1. Ich würde nun die PKV kündigen (Einschreiben mit Rückschein!) und mit dem selben Schreiben noch die Versicherungsbestätigung der GKV mitsenden. Aber: Muss ich die Anwartschaft abschließen, während die PKV (noch) besteht? Oder kann ich ERST meine Kündigung (inkl. GKV-Bestätigung) abschicken und kündigen UND DANN noch die Anwartschaft abschließen?
  2. Ich würde dann in einem gesonderten Schreiben bei meiner bisherigen PKV Angebote (mit Kosten) für die Anwartschaft einholen (groß vs. klein) und auch den Stand meiner Altersrückstellungen abfragen.
  3. Gilt so eine Anwartschaft nur für die bisherige PKV-Gesellschaft oder generell für den gesamten PKV-Markt? Ich vermute mal ersteres.
  4. Sollte zweiteres der Fall sein: Sollte man dann bei anderen PKV-Gesellschaften Angebote einholen und diese vergleichen? Viele sagen ja, dass die Techniker Krankenkasse eine super GKV ist. Ist so eine Aussage auch für 1-2 Anbieter des GKV-"Marktes" möglich? Gibt es da eine "Nr. 1",

 

Danke für Antworten! :)

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Relich
39 minutes ago, Apo84 said:

Hallo zusammen,

 

Ok, ich habe kapiert, dass der Basistarif doof ist. Ist der Standardtarif zu empfehlen? Vermutlich auch nicht. Deshalb nun noch ein paar GKV-Fragen. :)

  1. Ich würde nun die PKV kündigen (Einschreiben mit Rückschein!) und mit dem selben Schreiben noch die Versicherungsbestätigung der GKV mitsenden. Aber: Muss ich die Anwartschaft abschließen, während die PKV (noch) besteht? Oder kann ich ERST meine Kündigung (inkl. GKV-Bestätigung) abschicken und kündigen UND DANN noch die Anwartschaft abschließen?

Kannst du machen. Riskierst dabei aber, dass dein Eintrittsalter (0?) und Gesundheitszustand verloren gehen. Ich würde mal direkt mit der PKV sprechen, damit du da keinen Fehler machst. 

39 minutes ago, Apo84 said:
  1. Ich würde dann in einem gesonderten Schreiben bei meiner bisherigen PKV Angebote (mit Kosten) für die Anwartschaft einholen (groß vs. klein) und auch den Stand meiner Altersrückstellungen abfragen.
  2. Gilt so eine Anwartschaft nur für die bisherige PKV-Gesellschaft oder generell für den gesamten PKV-Markt? Ich vermute mal ersteres.

Nur die PKV, ggf. sogar nur für bestimmte Tarife. 

39 minutes ago, Apo84 said:
  1. Sollte zweiteres der Fall sein: Sollte man dann bei anderen PKV-Gesellschaften Angebote einholen und diese vergleichen?
  2. Viele sagen ja, dass die Techniker Krankenkasse eine super GKV ist. Ist so eine Aussage auch für 1-2 Anbieter des GKV-"Marktes" möglich? Gibt es da eine "Nr. 1"?
  3. Ist in der PKV IMMER auch eine Pflegeversicherung enthalten? Muss ich die zusätzlich kündigen? Ich habe auf Sven Hennigs Seite eine Musterkündigung "Kündigung der Privaten Krankenvers. (PKV) ordentlich oder bei Erhöhung als pdf" gefunden und da steht "Kündigung meiner Privaten Kranken- und Pflegeversicherung". (Ich hoffe, das war kein Spamming jetzt?)
  4. Zusatzversicherungen kann ich später noch dazubuchen, oder? Oder ist das aus Kostengründen ratsam bei der PKV-Kündigung zu machen? Ich habe nämlich gelesen, dass ehemalige Privatversicherte bei vielen Anbietern sehr günstige Zusatzversicherungen bekommen, weil die Altersrückstellungen, die in der PKV gebildet wurden, auf die Zusatzversicherungen angerechnet werden. Gilt das auch noch in Zukunft oder ist das jetzt nur im Zuge einer PKV-Kündigung so günstig? Bei den Zusatzversicherungen zahlen Betroffene ja scheinbar nur die Prämie, die sie auch zum Zeitpunkt des Eintritts in die private Krankenversicherung bekommen hätten und es gibt darüber hinaus keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten. Gerade eine Zahnzusatzversicherung scheint ja für die meisten ratsam zu sein.

Danke für Antworten! :)

 

Viele Grüße,

 

Apo

Bist du mit deiner momentanen PKV nicht zufrieden oder wieso willst du weitere Angebote einholen?

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Apo84

Hallo,

 

zu 1.: Die Dame von der PKV meinte, sie brauche die Bestätigung nach § 5 (SGB) von der GKV.

 

zu 2.: Ok.

 

zu 4.: Naja, das ist die AXA und die ist mir ein bisschen suspekt.

 

Ich freue mich auf Antworten zu den Fragen 1-6, falls jemand was weiß! :) Danke! :)

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Relich

Dann würde ich das mal mit einem Makler besprechen. Einen möglichen hattest du ja schon auf dem Schirm. 

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Matthew Pryor
vor 4 Stunden schrieb Apo84:

Hallo,

 

zu 1.: Die Dame von der PKV meinte, sie brauche die Bestätigung nach § 5 (SGB) von der GKV.

 

zu 2.: Ok.

 

zu 4.: Naja, das ist die AXA und die ist mir ein bisschen suspekt.

 

Ich freue mich auf Antworten zu den Fragen 1-6, falls jemand was weiß! :) Danke! :)

 

Viele Grüße,

 

Apo

Standardtarif? Nein, würdest du auch nicht wollen, wenn du nicht müsstest. Ist aber egal, ob du wollen würdest, du müsstest erst einmal können. Daran dürfte es schon scheitern.

1.Relevant, wann eine Anwartschaft i.d.R. abgeschlossen werden kann. Das ist bei Auslösen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bspw. der Fall.

2.Mach mal…

3.Du vermutest falsch.

4a)Was spricht dagegen?

4b)Anwartschaftstarife werden von nahezu allen Krankenvollversichrern angeboten. Such dir einen passenden Zieltarif, und schließe für diesen eine ebenfalls passende Anwartschaft (klein,groß…) ab. 
Es ist tatsächlich so einfach.

5)PV folgt KV…

6)Die bekommen sie aber nicht, weil sie der bisherige Versicherer für besonders erquickende Vertragstreue belohnen möchte, sondern weil das Recht auf eine Umwandlung in Zusatztarife unter Berücksichtigung der AR in den Tarifbestimmungen verankert ist und die Versicherten dieses Recht in Anspruch genommen haben.
Ansonsten...Zahnzusatz...ich bin dann mal weg.
 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Also, quick&dirty Lösung,

(alles andere ist viel zu kompliziert, Du machst Dir Gedanken um völlig irrelevante Dinge und vertändelst Dich in Überlegungen, die nicht zu einem Ergebnis führen.)
 

Tarif VIA bei Axa abschliessen - beinhaltet die Option innerhalb von 5 Jahren bzw 2 Jahren (das müsste man nochmal abklären - hängt vom Bestehen eines Vertrages bei Axa ab) in jeden offenen Axa Tarif zu wechseln. Kostet, glaub ich 4,00 € im Monat

Dann erst die Axa PKV kündigen, wenn das mit der GKV Annahme geklappt hat und Du die Bestätigung erhalten hast.
Alterungsrückstellungen? Sorry, wo sollen die herkommen? Erst Kind, dann Schüler, dann Student - alles Tarife, die vollen Leistungsumfang fürn Appel und ein Ei bereit stellen.
Da werden (so gut wie) keine AR gebildet.

 

Das ganze procedere so vorher nochmal mit dem Axa Vertreter durchsprechen - die sind manchmal recht eigenwillig im Auslegen ihrer AVB.

 

KISS: Keep it short and simple

 

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Hallo zusammen,

 

danke für Eure Antworten! :)

 

  • Bei mir wurde die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ausgelöst. Der Herr von der PKV meinte, ich müsse lediglich die Bescheinigung der GKV an sie senden, eine Kündigung meiner PKV sei nicht erforderlich.

 

  • Der Herr von der PKV sagte weiterhin, dass er mir automatisch Angebote für Anwartschaftsversicherungen zukommen lässt, sobald der die GKV-Bestätigung (§ 5 SGB) hat. Sollte ich einen davon dann unterzeichnen, werde mein bestehender PKV-Vertrag in einen AWS-Vertrag umgeschrieben.

 

  • Die für mich zentrale Frage lautet: Was mache ich jetzt? Schicke ich "nur" die Bestätigung der GKV an die PKV und dann bekomme ich Anwartschaftsangebote von der PKV, die ich ablehnen kann und dann kommt es automatisch zur Kündigung des PKV-Vertrags ... Oder schicke ich die GKV-Bestätigung an die PKV UND schreibe gleichzeitig, dass ich die PKV kündigen möchte?

 

Viele Grüße und guten Wochenstart,

 

Apo

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Matthew Pryor

Gesundheitsprüfung....sehr schön. Du wärst im Politikthread deutlich besser aufgehoben, da treffen sich die Aluhüte.

Also: Versicherungsbestätigung GKV mit Beantragung der Umwandlung in AWV an die PKV, optional Umwandlung in Zusatztarife oder aber Optionstarif, da optionaler als AWV.

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Peter Wolnitza

Versteh nicht ganz, wo Dein Problem liegt:
Habe Dir eine, zumindest aus meiner Sicht - klare Anleitung an die Hand gegeben.
Anstatt das nun umzusetzen beschäftigst Du Dich mit irgendwelchen unsinnigen Finanz-Tipp-pseudo-Experten Empfehlungen - (das Urteil betrifft einen völlig anderen Sachverhalt, KEINE eingetretene Pflichtversicherung)
Wenn Du Dich unbedingt mit einer Anwartschaft auf den jetzt bestehenden Tarif befassen willst: Bitte sehr.
Deine ganzen Bedenken bzgl. irgendwelcher gespeicherter Angaben sind für die Füss - haben NULL praktische Relevanz. Findet nicht statt.
Nochmal:
VIA abschliessen, 4.- € im Monat zahlen (ist günstiger als jede AWV und Du kannst innerhalb von 2/5 Jahren in JEDEN Axa Tarif - ausser Pflege etc.- wechseln., PKV kündigen samt Bescheinigung der GKV und fertig ist die Laube. 

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du natürlich auch das Kündigungsschreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen..oder im Beisein von Zeugen in den Axa Briefkasten werfen.

Ich habe fertig.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Danke für Eure Antworten! :)

 

Mich hatte nur gewundert, das Matthew Pryor nichts von Kündigung schreibt, aber Peter schon. Ich habe die Bestätigung, dass ich nun über die GKV kranken- und pflegeversicherungspflichtiges Mitglied bin, an die PKV gesendet.

 

Zusatztarife bei der GKV werde ich vorerst nicht buchen (für mich hat sich z.B. "Zahnersatz ... ich bin dann mal weg" auch nicht so sehr nach ratsam angehört). Dazubuchen geht ja scheinbar immer.

 

Wenn ich ehrlich bin, habe ich von "Optionstarifen" noch nie etwas gehört. Ist der Tarif VIA so etwas? Könnte man von dort aus auch in Zukunft (ohne Gesundheitsprüfung) in eine Anwartschaft wechseln?

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Matthew Pryor
vor 9 Stunden schrieb Apo84:

Wenn ich ehrlich bin, habe ich von "Optionstarifen" noch nie etwas gehört. Ist der Tarif VIA so etwas? Könnte man von dort aus auch in Zukunft (ohne Gesundheitsprüfung) in eine Anwartschaft wechseln?

 

Viele Grüße,

 

Apo

Wenn ich ehrlich bin, erscheint mir eine Suchmaschine deiner Wahl die bessere Alternative. Die wundert sich nicht,vwarum jemand penetrant anderen die Zeit stehlen möchte.

Und ja, "ist so etwas".

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Danke für die freundlichen und hilfreichen Antworten! :)

 

vor 8 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Die [Suchmaschine] wundert sich nicht,vwarum jemand penetrant anderen die Zeit stehlen möchte.

 

Danke auch für die weniger freundlichen Antworten! ;):)

 

Viele Grüße,

 

Apo

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Matthew Pryor
vor 15 Stunden schrieb Apo84:

Danke auch für die weniger freundlichen Antworten! ;):)

 

Viele Grüße,

 

Apo

Aber gerne doch. Quasi von Anfang an die gleiche sinnfreie Show wie bei deinem anderen Thread.
Dann bekommst du dennoch klare, nachvollziehbare Optionen zur Umsetzung dargeboten, die sich für deine Zwecke auch besser eignen als dein ursprünglicher Plan.
Statt dich an die Umsetzung zu machen, machst du neue Fässer auf. Du erzählst uns, du hättest recherchiert, präsentierst uns sogar schon einen potentiellen Vermittler.
Und möchtest dann allen Ernstes verkaufen, nicht in der Lage zu sein, 6 Buchstaben in ein Suchfeld einzutippen? Klar, kann man machen. Ist dann halt schwer unglaubwürdig. Oder, um im heutigen Sprachgebrauch zu bleiben: Kacke.
 

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Apo84
· bearbeitet von Apo84
Zitat

Du erzählst uns, du hättest recherchiert, präsentierst uns sogar schon einen potentiellen Vermittler.

 

Ich hatte schon recherchiert, aber wohl zu wenig. Sorry, wenn das zu Verärgerung geführt hat. Da ich neu in diesem Themenfeld bin, bin ich da etwas vorsichtiger. Ich habe nach der "Ansage" im Kommentar darüber nun probiert, auf eigene Faust weiter zu recherchieren. Eine Frage konnte ich aber nicht beantworten:

 

Ich habe mich gefragt, ob man ohne Gesundheitsprüfung von kleiner und großer AWV in einen Optionstarif wechseln könnte, ODER ohne Gesundheitsprüfung von einem Optionstarif in eine kleine oder große AWV? Ich würde vermuten, dass ersteres möglich sein sollte und letzteres nicht.

 

Vielen Dank und viele Grüße,


Apo

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Relich
2 hours ago, Apo84 said:

 

Angenommen ich bekomme ein Angebot für eine AWV und in dieser wird ein (minimaler) Beitragszuschlag aufgrund einer Allergie erhoben.

 

Sprichst du jetzt von der Axa Anwartschaft oder von einer Anwartschaft bei einer neuen Versicherung? Wenn es um die Axa geht, sollte für die Anwartschaft doch keine Gesundheitsprüfung stattfinden, das ist ja gerade der Sinn der Anwartschaft. 

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Apo84
· bearbeitet von Apo84
vor 7 Stunden schrieb Relich:

 

Sprichst du jetzt von der Axa Anwartschaft oder von einer Anwartschaft bei einer neuen Versicherung? Wenn es um die Axa geht, sollte für die Anwartschaft doch keine Gesundheitsprüfung stattfinden, das ist ja gerade der Sinn der Anwartschaft. 

 

Danke für die Nachfrage, Relich. Ne, ich meinte schon die AXA-Anwartschaft.

 

Oder meintest Du, dass der Beitragszuschlag wg. Diagnose komisch ist, weil keine Gesundheitsprüfung stattfinden sollte? Ich gehe davon aus, dass die als meine bisherige PKV eben meine bestehenden Diagnosen kennen.

 

Grüße, Apo

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Relich
4 hours ago, Apo84 said:

Oder meintest Du, dass der Beitragszuschlag wg. Diagnose komisch ist, weil keine Gesundheitsprüfung stattfinden sollte? Ich gehe davon aus, dass die als meine bisherige PKV eben meine bestehenden Diagnosen kennen.

 

Ja. Wenn du bereits in der PKV bist und jetzt raus musst, dann ist der Sinn der Anwartschaft doch, dass du später, wenn du wieder in die PKV kannst, deinen Tarif zu den selben Bedingungen wie vorher weiterführen kannst, ohne neue Gesundheitsprüfung. 

 

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Matthew Pryor
vor 23 Stunden schrieb Apo84:

Ich würde vermuten, dass ersteres möglich sein sollte und letzteres nicht.

 

Vielen Dank und viele Grüße,


Apo

Du vermutest falsch.

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Apo84
· bearbeitet von Apo84

Also ist weder ein Wechsel von Anwartschaft (egal ob klein oder groß) zu Optionstarif noch umgekehrt ohne eine Gesundheitsprüfung möglich. Korrekt so?

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Mangalica

Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird 2019 wohl von 345 € im Monat auf rund 170 € halbiert:

 

Zitat

Außerdem sollen sich auch kleine Selbständige in Zukunft günstiger versichern können. Bislang waren Alleinunternehmer oft dazu gezwungen, zu Privatpatienten zu werden, weil der Mindestbeitrag für gesetzliche Krankenkassen mit rund 345 Euro im Monat für sie unerschwinglich war. Jetzt will die Bundesregierung diese Summe halbieren, auf rund 170 Euro im Monat.

 

Gut auch für Privatiers, die in der GKV geblieben sind und nicht allzu hohe Einnahmen haben, sondern eher vom Ersparten leben?

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