Wo genau liegt denn das Problem?   ---   So lange das Geld im Mantel ist, kommt es zu keiner Vorabbesteuerung.   Voraussetzung für das Halbeinkünfteverfahren ist wiederum Satz 2. Der Vorposter zum benannten Quote traf keine Aussage bzgl. der Erfüllung der Voraussetzungen gem. Satz 2 (12/62). Zudem gilt Satz 2 nur vorbehaltlich selbstverschuldeter Novationen. Eine Antwort über "möglicherweise, bei Erfüllung der Voraussetzungen" hinaus, wäre somit schlichtweg falsch.   Man kann es anders f