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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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StefanU

Interessant. Zitat aus dem Link:

Zitat

Spannend wird es bei der Fondskategorie des Aktienfonds. Dem Gesetzeswortlaut nach sind Fonds dann als Aktienfonds qualifiziert, wenn sie physisch auch in Aktien investieren. Swap-basierte (synthetische oder indirekt abgebildete) Fonds, die ein Aktienträgerportfolio nutzen, werden somit auch von der entsprechenden Qualifikation als Aktienfonds oder Mischfonds erfasst. Dies würde bedeuten, dass Anleger auch von der entsprechenden Teilfreistellung profitieren könnten.

 

Demnach würde z.B. der COMSTAGE MSCI EMERGING MARKETS TRN UCITS ETF, der ein Trägerportfolio aus deutschen Aktien hat, von der Teilfreistellung profitieren, aber z.B. ein Arero mit seinem Trägerportfolio aus Landesbankanleihen nicht.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor einer Stunde schrieb CyberH:

 

 

Ich hätte da was...

 

Es scheint sich was in den letzten Wochen getan zu haben. Das Bundesfinanzministerium hat Mitte Juni ein Anwendungsschreiben zum Investmentsteuerreformgesetz rausgehauen. Die Commerbank informiert

über ihr Kundenmagazin Onstage darüber. 

 

Die ETFs der CoBa, die durch einen Swap einen Aktienindex versuchen nachzubilden, scheinen von der 30% Teilfreistellung zu profitieren. Genaueres wird sich vermutlich in den nächsten Monaten noch ergeben, aber sieht schon mal ganz danach aus.

 

 

 

Scheinen ... Werbung ... also keine Neuigkeiten, weiterhin unsicher und ungeklärt, sonst wäre das ganz groß auf der Comstage Homepage.

 

Hast du die Quelle zu dem Anwendungserlass? Vielleicht ergibt das Neuigkeiten.

 

 

Edit: hier im BGBl bei Artikel 10 zum InvStRefG gibt es scheinbar Neues:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-06-24-StUmgBG.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&ved=0ahUKEwjR_4-s1vXUAhWBVhoKHe6JDWoQFggcMAA&usg=AFQjCNGp68FutjG-AXcpvXQse6W97a4dZg

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 37 Minuten schrieb StefanU:

Interessant. Zitat aus dem Link:

 

Demnach würde z.B. der COMSTAGE MSCI EMERGING MARKETS TRN UCITS ETF, der ein Trägerportfolio aus deutschen Aktien hat, von der Teilfreistellung profitieren, aber z.B. ein Arero mit seinem Trägerportfolio aus Landesbankanleihen nicht.

Warum?

 

Ich lese aus dem Comstage Magazin nur, dass die weiterhin unsicher sind, aber Hoffnung haben. Klar, was soll die Comstage Marketingabteilung auch sonst sagen: Finger weg von unseren ETF? Sicher nicht.

 

Es gibt noch nichts Eindeutiges. Sonst würde das Comstage klar sagen, dass Comstage ETF die TFS bekommt. Ist aber noch nicht geklärt. Offensichtlich.

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troi65
vor 6 Stunden schrieb tyr:

Danke !

Ich verstehe bzgl. der neuen Absätze 7 - 9 von § 56 Investmentsteuerreformgesetz allerdings nur Bahnhof !

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ElGro

Zu Onstage: aus meiner Sicht bleibt ein wichtiger Punkt offen: kann Comstage garantieren, dass das Trägerportfolio bei deren AktienETFs zu jeder Zeit min. aus 51% Aktien besteht. Dann würden sie von der TFS profitieren

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magicw
· bearbeitet von magicw
vor 54 Minuten schrieb ElGro:

Zu Onstage: aus meiner Sicht bleibt ein wichtiger Punkt offen: kann Comstage garantieren, dass das Trägerportfolio bei deren AktienETFs zu jeder Zeit min. aus 51% Aktien besteht. Dann würden sie von der TFS profitieren

 

Dann wärme ich sich mal Ramsteins Frage von vor zig Seiten auf:

Bekommen dann die swap basierten Comstage Anleihe-ETFs auch die TFS für Aktienfonds? Die sitzen ja auf dem selben Trägerportfolio.

 

 

 

 

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ceekay74
vor 8 Stunden schrieb tyr:

Hast du die Quelle zu dem Anwendungserlass?

Einen Anwendungserlass gibt es noch nicht, bisher gibt es nur das Verbändeschreiben des BMF v. 14.06.2017 - IV C 1 - S 1980-1/16/10010: 001.

Zitat

Demgegenüber erfüllen Investmentfonds, die nach den Anlagebedingungen die Wertentwicklung von Kapitalbeteiligungen (auch) synthetisch mittels Finanzderivaten (z. B. Aktien-Swaps) abbilden können, nicht die Voraussetzungen des § 2 Absatz 6 oder 7 InvStG, es sei denn, die Anlagebedingungen sehen (ergänzend) eine Mindestbeteiligungsquote von 51 Prozent unmittelbar in Kapitalbeteiligungen vor. Für Zwecke des § 2 Absatz 6 und 7 InvStG ist allerdings unbeachtlich, ob der Investmentfonds das Wertänderungsrisiko aus den gehaltenen Kapitalbeteiligungen absichert. Denn Sicherungsgeschäfte haben keine Auswirkung auf die steuerliche Belastung der laufenden Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen.

 

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

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magicw

 

vor 3 Stunden schrieb ceekay74:

Einen Anwendungserlass gibt es noch nicht, bisher gibt es nur das Verbändeschreiben des BMF v. 14.06.2017 - IV C 1 - S 1980-1/16/10010: 001.

 

aus dem referenzierten Schreiben liest sich das in der Tat schon konkreter  pro Comstage raus wenn swap-basierte ETFs auf einem Trägerportfolio aufbauen, das zu min 51% aus Aktien besteht. 

 

Mit der vom BMF-Schreiben zitierten Aussage würde ich aber dann auch für z.B. "Comstage Liquid Souvereign" ETFs  die 30% TFS einfordern.

Das BMF schreibt ja nur allgemein "Investmentfonds, die die Wertentwicklung mittels Swaps abbilden" - also ohne Einsortierung in Aktien- Misch- Immo-Fonds. 

 

 

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vanity

Das lese ich da nicht raus. Der zitierte Passus bezieht sich auf Fonds, die die Wertentwicklung von Kapitalbeteiligungen synthetisch abbilden und unterscheidet im Anschluss zwei Fälle:

 

Anlagebedingungen sehen Kapitalbeteiligung von mind. 51% vor -> Teilfreistellung

Sie tun dies nicht -> keine Teilfreistellung

 

Über Fonds, die die Wertentwicklung von Nicht-Kapitalbeteiligungen synthetisch abbilden, ist keine Aussage getroffen (zumindest nicht im zitierten Teil). Und Anleihen (oder Rohstoffe) sind keine Kapitalbeteiligungen.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Ich habe mir mal den "Verkaufsprospekt ComStage (ComStage ETFs mit LU-ISIN)" https://www.comstage.de/News/PressArticles.aspx?c=24730  angesehen. Folgende Abschnitte beschreiben m. E. die Anlagebedingungen:

 

Zitat

4. Anlageziel der Gesellschaft und Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds .............. 26

4.1 Anlageziel der Gesellschaft ......................................................... 26

4.2 Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds........................................ 26

4.2.1 Generelle Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds 26

4.2.2 Übersicht der Anlagepolitik für die einzelnen Teilfonds 31

5. Anlagebeschränkungen.......................................................................................... 31

6. Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben .................................................................................................. 38

 

Ich sehe dort viele Möglichkeiten, wie die Fonds anlegen dürfen, aber keine " (ergänzend) (...) Mindestbeteiligungsquote von 51 Prozent unmittelbar in Kapitalbeteiligungen".

 

Das steht dort nicht geschrieben und ich sehe auch nicht, wie man sich das zusammen rechnen könnte. Faktisch existiert etwas anderes, nämlich m. E. 90+% (Rest Swap) europäische Aktien. Darauf bezieht sich dieses BMF-Schreiben aber nicht. Es geht darum, was in den Anlagebedingungen geregelt ist. Und dort ist so wie ich es lese keine Mindestbeteiligungsquote von 51% unmittelbar in Kapitalbeteiligungen festgesetzt.

 

Auf welcher Basis begründet das Comstage Magazin denn seine Hoffnung, dass die synthetischen Comstage Swapper auf Grund dieses BMF-Schreibens die Teilfreistellung erhalten? Ich sehe dafür keine Basis in den derzeit gültigen Anlagebedingungen.

 

Wenn ihr das anders seht: bitte aus dem Prospekt bzw. aus den Anlagebedingungen zitieren.

 

Edit: einen Ausweg gibt es wohl laut dem BMF-Schreiben, eine Übergangszeit:

 

Zitat

Für eine Übergangszeit bis einschließlich 31. Dezember 2018 ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aktienfondsteilfreistellung nicht aus den Anlagebedingungen ergibt. Stattdessen dürfen Finanzinformationsdienstleister und die Entrichtungspflichtigen auf eine Eigenerklärung eines Investmentfonds vertrauen, dass der Investmentfonds während des gesamten Kalenderjahres 2018 fortlaufend mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen investiert und damit in tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen eines Aktienfonds erfüllen wird (Selbstdeklaration). Das Gleiche gilt hinsichtlich der Voraussetzungen eines Mischfonds.

 

Diese Selbstdeklaration konnte ich bisher noch nicht finden. Die müsste ja dann bis Ende 2017 vorliegen.

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Matthes2010

Laut Gesetzt ist auch eine Teilfreistellung auf Antrag  im Rahmen der Veranlagung möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Fonds die Grenzen durchgehend überschritten hat.

Das Nachzuweisen dürfte allerdings nicht so einfach sein.

 

Zitat

Weist der Anleger nach, dass der Investmentfonds die Anlagegrenzen während des Geschäftsjahres tatsächlich durchgehend überschritten hat, so ist die Teilfreistellung auf Antrag des Anlegers in der Veranlagung anzuwenden.

 

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StefanU
vor 19 Stunden schrieb tyr:

Diese Selbstdeklaration konnte ich bisher noch nicht finden. Die müsste ja dann bis Ende 2017 vorliegen.

Aber wenn Comstage beispielsweise beim ETF127 (Emerging Markets) laut Rechenschaftsbericht 2016 91,6% des Nettovermögens in deutschen Blue-Chip-Aktien investiert hat, sollte es doch möglich sein, das nötige Minimum von 51% bis Ende 2017 zu deklarieren bzw. in die Anlagebedingungen reinzuschreiben?

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tyr

 

Möglicherweise. Vielleicht sind die Änderungen der Anlagebedingungen oder die Verfassung der Selbstdeklaration nicht so einfach, wie man sich das als Laie vorstellt... Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Comstage diesen unsicheren Schwebezustand über den Erhalt der 30% Aktienfonds-Teilfreistellung ab 2018 seit bald einem Jahr (Bekanntgabe InvStRefG: 26. Juli 2016, Inhalte waren vorher schon bekannt) aufrecht erhält. Jetzt wird im Onstage Magazin sogar die Marketing/PR-Abteilung eingespannt, um die Anleger mit wolkigen Formulierungen zu beruhigen:

 

Zitat

Dies würde bedeuten, dass Anleger auch von der entsprechenden Teilfreistellung profitieren könnten.

 

Ich denke: Comstage bekommt das hin, das müssen die. Ich hoffe mal auf die große Lösung: Anpassung der Anlagebedingungen, Festschreiben von 51% Mindestaktienquote für die synthetischen Aktien-Comstage. Die Selbstdeklaration verlängert nur die Unsicherheit. Gefordert sind ein neuer Verkaufsprospekt mit überarbeiteten Anlagebedingungen mit 51% Mindestaktienquote, oder die Selbstdeklaration, veröffentlicht auf comstage.de, keine weiteren Fomulierungen mit Konjunktiven wie würde, könnte, hätte, sollte, dürfte usw. im Kundenmagazin. 

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Settembrini

Falls es jemanden interessiert:

Hier eine Stellungnahme von Lyxor zur Frage SWAP und TFS (in Bezug insbesondere auf MSCI ACWI, FR0011079466).

 

Zitat


Sehr geehrter Herr XYZ,

 

besten Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unseren Produkten.

 

Noch sind nicht alle Details der Investmentsteuerreform bekannt, weshalb wir noch keine verbindliche Aussage über die Teilfreistellung synthetisch replizierender ETFs treffen können. Stand heute gehen wir davon aus, dass die Teilfreistellung auch auf unsere SWAP basierten Produkte zutreffen wird, da diese gleichfalls in Aktientitel (ca. 100%) investieren. Die Mindestanforderung von > 51% Aktieninvestments ist sowohl bei unseren physischen und synthetischen Produkten erfüllt.

  

Bezüglich der Replikationsmethode sind wir stets bestrebt unseren Kunden die kosteneffizienteste Methode mit dem besten Risiko/Rendite Verhältnis und einer möglichst genauen Abbildung anzubieten.

Der MSCI All Country World Net Return USD Index setzt sich aus insgesamt 2500 Komponenten zusammen, weshalb eine volle physische Replikation mit verhältnismäßig hohen Transaktionskosten verbunden wäre. Aus diesem Grund ist hier zum derzeitigen Zeitpunkt keine Umstellung geplant.

 

Informationen über den genauen Ablauf der Besteuerung entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre des BVI.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Meilleures salutations / Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

 

 

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CHX
Am 8.7.2017 um 10:12 schrieb tyr:

Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Comstage diesen unsicheren Schwebezustand über den Erhalt der 30% Aktienfonds-Teilfreistellung ab 2018 seit bald einem Jahr (Bekanntgabe InvStRefG: 26. Juli 2016, Inhalte waren vorher schon bekannt) aufrecht erhält.

Könnte es evtl. daran liegen, dass ComStage es sich (bisher) vorbehält, den zugrundeliegenden Aktienbasket auch komplett verleihen zu dürfen?

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Ramstein

Es liegt wohl eher daran, dass das Anwendungsschreiben immer noch nicht vorliegt. Und wenn es vorliegt, steht wohl eine gerichtliche  Überprüfung an. Bei der Abgeltungssteuer von 2008 hat es bis zur endgültigen Klärung (fast aller Fragen, siehe jetzt IKB-Tausch) acht Jahre gedauert. Leider sind die Politiker mangels Sachverstand nicht in der Lage, klare und eindeutige Gesetze zu machen.

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ElGro

Das Thema wurde zwar schon diskutiert, aber m.E. gab es noch kein Ergebnis:

Was passiert für den Fall, dass ich jedes Jahr bei meinem Fonds (der keine Dividenden ausschüttet/thesauriert, z.B. High Tech Fonds)) brav die Vorabpauschale bezahle und im Jahr der Verkaufs der Fondswert so stark einbricht, dass ich mit Verlust verkaufe? Dann bekomme ich doch m.E. die bezahlen Vorabpauschalen nicht wieder, oder?

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magicw

Nur indirekt über den Verlusttopf:

 

Bsp.  Kauf für 100 EUR   Verkauf für 80 EUR   Vorabpauschale während Haltezeit:  2,50 EUR. 

 

Veräusserungserlös:   80-100 = -20 EUR

abzgl. aufgelaufene Vorabpauschale:  -2,50 EUR

------------------------------------------------------------------------

Verlusttopf:  -22,50 EUR. 

 

 

 

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ElGro

Danke. Wenn ich dann aber nach dem Verlust z.B. keine Lust mehr auf den Aktienmarkt habe (ist bei mir nur eine theoretische Gefahr), dann habe ich halt Pech gehabt und muss neben dem realisierten Verlust auch die Vorabpauschalen tragen, obwohl diese ja nur den Steuerstundungseffekt (Versteuerung des Gewinns erst bei Verkauf) abmildern sollten. 

Ich mag dieses Gesetz nicht. Auch nicht wg. Aufhebung des Bestandschutzes für Altanteile.

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CyberH

Wie im Beispiel von magicw ausgewiesen wird beim Verkauf die Vorabpauschale bei deutschen Depotbanken steuerlich berücksichtigt. Es erhöht sich also der Saldo des Verlusttopf. Wenn du andere Kapitalerträge (z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen oder sonstige Kapitalerteäge wie Dividenden oder Zinsen) bei der selben Bank bereits versteuert hast werden dir diese gezahlten Steuern von der Bank wieder auf das Verrechnungskonto deines Depotkonto erstattet .Wenn bei anderen Banken im selben Kalenderjahr Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben dann kannst du die Verluste im Rahmen der Veranlagung bei deinem Finanzamt geltend machen. Du musst drauf achten rechtzeitig (spätestens Mitte Dezember) eine Verlustbescheinigung bei der Bank zu beantragen, bei der dir diese Verluste entstanden sind.

 

Die Vorabpauschale müsstest du also nur dann tragen, wenn du die bereits gezahlte Steuern in Zukunft mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Kapitalerträgen nicht verrechnen kannst. Einen großen gravierenden Nachteil, ausser dem früheren Liquditätsabfluss durch die jährlich zu zahlende Pauschale, sehe ich da nicht.

 

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Tom Peters
· bearbeitet von Tom Peters

Belastung steigt nach Reform deutlich: Von 26,375% auf 30,693% (Berechnung in der Tabelle unten). Hier die Berechnung aus dem neuen Focus mit Quelle Universal Investment.

 

Als Fondsanleger ist man somit schlechter dran.

 

Die Teilfreistellung beim Aktienfonds von 30% mindert die Doppelbesteuerung nur teilweise! Tatsächlich müsste die Teilfreistellung 50% betragen, damit das neue Verfahren zu keiner Mehrbelastung führt.

FOCUSMONEY_2017-31_pdf__Seite_67_von_102_.jpg

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 5 Minuten schrieb Tom Peters:

Belastung steigt nach Reform deutlich: Von 26,375% auf 30,693% (Berechnung in der Tabelle unten). Hier die Berechnung aus dem neuen Focus mit Quelle Universal Investment.

 

Als Fondsanleger ist man somit schlechter dran.  104 kB

 

Schön. Jetzt haben wir also zwei Rechnungen. Eine Nachvollziehbare von einem kompetenten Forumsmitglied und diese hier.

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Tom Peters
· bearbeitet von Tom Peters
vor 5 Minuten schrieb Ramstein:

 

Schön. Jetzt haben wir also zwei Rechnungen. Eine nachvollziehbare von einem kompetenten Forumsmitglied und diese hier.

Ich finde die Berechnung in der Grafik absolut nachvollziehbar:

 

100.000 Ertrag, 15.000 gehen auf Fondsebene weg (15%) und dann die 26,375% auf Anlegerebene mit dem entsprechenden Endergebnis laut Tabelle. 

 

Ist Universal Investment weniger kompetent oder rechnen die falsch? Kann auf ersten Blick keinen Fehler entdecken.

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