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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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FranzFerdinand
· bearbeitet von Torian

Kernaussage ist mMn nach: Bisher thesaurieren zu viele Fonds ihre Erfolge und lösen damit (vorerst) keine Steuerpflicht aus. Das Finanzministerium braucht aber konstante Einkünfte, also erfindet es eine Vorabsteuer auf noch nicht realisierte Anlageerfolge. Im Prinzip greift man das ab, was bisher einen kleinen Zinseszins-Effekt erzeugt hat.

 

Und da wundert man sich, dass die Wohlhabenden ihr Kapital außer Landes schaffen...

 

Da man aber noch nichts genaues weiß, kann ich mein Depot wie gehabt aufbauen. In Zukunft könnten aber deutsche Ausschütter beliebter werden, da man dann wenigstens keinen negativen Cashflow hat!

 

Danke übrigens für den informativen CC-Newsletter.

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B3n

Hat hierzu mal wieder jemand etwas gehört? Dank schon mal vorab.

 

Derzeit läuft noch das Gutachten welches vom BMF ausgeschrieben wurde.

 

Aktuell sieht es aber eher danach aus das eine Umsetzung wohl noch einige Zeit auf sich warten lässt.

Das BMF hat unter anderem ein neues Muster für Steuerbescheinigungen rausgegeben. Dieses würde aber bei der bisherigen Fassung der Neukonzeption nicht notwendig sein.

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Taxadvisor

Kernaussage ist mMn nach: Bisher thesaurieren zu viele Fonds ihre Erfolge und lösen damit (vorerst) keine Steuerpflicht aus.

 

Auch Thesaurierungen lösen (grundsätzlich i.d.R. die gleiche) Steuerpflicht aus, allerdings wegen der Selbsterklärung ein Jahr verzögert...

 

Gruß

Taxadvisor

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FranzFerdinand

@taxadvisor: Ich meinte eigentlich vor allem die mit 0,00€ thesaurierenden Fonds, zB von db x-trackers. Hier schaut der Staat bis zum Verkauf in die Röhre.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle

Gibt es News / Einschätzungen wie sich dieses Thema weiter entwickelt? Vielleicht von jemanden der seine Zeit mit dem Lesen von Koalitionsverträgen verplempert?:-

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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Ramstein

Liest sich wie Schwachsinn im Quadrat. Die ganze Studie von Copenhagen Economics gibt es hier.

 

Ich habe den Eindruck, dass da die Länderfinanzminister (Walter-Borjans und Konsorten) glauben, so dem Wertpapiersparer mehr Geld abpressen zu können. Wenn ich die Übersicht anschaue

 

post-15902-0-10952900-1420189591_thumb.png

 

und lese, dass das nur für Fonds mit Domizil in Deutschland gelten soll, fallen mir spontan folgende Punkte ein:

 

  1. Wer jetzt auf replizierende Fonds mit Domizil Deutschland setzt, hätte dann die A-Karte.
  2. Was ist, wenn ich einen Aktienindex über ein Rentenportfolio und Swap-Vereinbarung abbilde?
  3. Ich würde dann in Fonds mit ausländischem Domizil switchen, denn Wechselaufwand/-kosten sind bei ETFs vernachlässigbar

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Taxadvisor

Anbei ein aktueller Artikel zu diesem Thema aus der Börsen-Zeitung ...

 

Anlegern drohen höhere Abgaben

 

BVI warnt vor Investmentsteuerreform und zerfetzt das im Auftrag des Bundesfinanzministers erstellte Gutachten

Bei der Besteuerung von Investmentfonds zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Die Erhebung soll teilweise vom Anleger auf die Produkte verlagert werden. Die vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebene Auswirkungsstudie zum Reformkonzept wird vom Fondsverband BVI in Grund und Boden gestampft. Anlegern drohen höhere Belastungen, warnt die Branche.

[...]

 

Das betrifft ja "nur" inländische Fonds. Selbst wenn man blind und taub wäre, würde man fühlen oder riechen, dass das europarechtswidrig ist....

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Ramstein

Das betrifft ja "nur" inländische Fonds. Selbst wenn man blind und taub wäre, würde man fühlen oder riechen, dass das europarechtswidrig ist....

Erstens hat das Politiker noch nie von Dummheiten abgehalten (PKW-Maut) und zweitens ist es doch "nur" eine Frage, wie die Steuer erhoben wird. Z.B. erhebt Frankreich die Finanztransaktionssteuer auch nur bei Aktiengesellschaften mit Sitz in Frankreich. Da würde ich das kleinere Problem sehen.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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otto03

Das Thema ist mal wieder in der BÖZ...

 

 

Steuerpläne gefährden deutschen Fondsstandort

 

es wird immer verworrener...

[...]

Dazu soll die derzeit gültige Befreiung der Publikumsfonds von der Körperschaftssteuer abgeschafft werden. Damit würde künftig auf der Fondsebene eine Steuer von 15,825 % (15 % Körperschaftsteuer plus 0,825 % Solidaritätszuschlag) auf Dividenden aus deutschen Quellen und Einkünften aus deutschen Immobilien fällig.

Zugleich sollen die Steuerbefreiungen bei körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anlegern und bei Personenunternehmen gestrichen werden. Allerdings soll es auf Anlegerebene Steuererleichterungen für Privatkunden geben, wenn bestimmte Schwellenwerte für Aktien- und Immobilienbesitz erreicht werden. Letzteres hat zum Ziel, die Belastungen der Anleger durch eine Fondsbesteuerung zu neutralisieren oder wenigstens zu reduzieren, um die Steuerbelastungen weitestgehend auf dem heutigen Zustand einzufrieren.

[...]

 

Muss ich das verstehen?

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sparfux

MIch würde mal eher interessieren, was dann mit den Altbeständen im "Ewigkeitsdepot" passiert? Ich vermute mal, der Vorteil geht dann flöten, da die Fonds ja einfach jährlich intern besteuern. Leider habe ich noch nicht ganz verstanden, wie die Besteuerung auf Fondsebene funktioniert. Bei Dividenden etc. klar aber was ist mit Kursgewinnen? Werden die dann jährlich einfach besteuert? Oder nur wenn der Fonds intern die Wertpapiere verkauft?

 

Ich glaube in den USA ist das schon so ähnlich.

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tyr

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Investmentsteuer/2015-07-22-Diskussionsentwurf-Investmentsteuerreformgesetz%E2%80%93InvStRefG.html

 

In den Medien: http://www.faz.net/-gvf-8648v

Ider vergangenen Woche hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf zur Reform des Investmentsteuergesetzes vorgelegt. Bislang wurden Investmentfonds in Deutschland nicht besteuert, sondern lediglich die Anleger, die Fondsanteile hielten. Das hatte vor allem zur Folge, dass in Deutschland beheimatete Publikumsfonds die im Gesetz vorgesehene Kapitalertragssteuer in Höhe von 15,825 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf Dividenden deutscher Unternehmen und Einkünfte aus deutschen Immobilien zurückerstattet erhielten.

 

Nach dem neuen Entwurf sollen die Fonds künftig diese Steuer von 15,825 Prozent auf Dividenden und Immobilieneinkünfte zahlen, berichtet das Branchenmagazin „Fonds professionell“. Dafür sollen Anleger wiederum Steuererleichterungen erhalten. So könnten bei Aktienfonds 20 und bei Immobilienfonds 40 bis 60 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben, sofern die betreffenden Fonds mehrheitlich in Aktien bzw. Immobilien investiert sind.

 

Ausgenommen sollen Fonds im Rahmen von Riester- und Rürup-Altersvorsorgeverträgen werden.

 

Was haltet ihr davon?

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Akaman

Was haltet ihr davon?

Das hier.

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tyr

Was haltet ihr davon?

Das hier.

Mich würde ja z. B. deine Meinung interessieren, neben der von Ramstein.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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Sapine

Zitat aus obigem Artikel zum Verlust der Steuerbefreiung für Altanlagen, sofern es denn so umgesetzt werden wird wie angedacht.

 

Gegenstand der geplanten Reform ist auch die Besteuerung der Ergebnisse aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden und daher nach aktuellem Recht bestandsgeschützt sind. Es ist geplant, die Steuerfreiheit von Veräußerungsergebnissen bei einer Veräußerung ab dem 1. Januar 2020 entfallen zu lassen. Ein ab dem 1. Januar 2018 entstandener Gewinn oder Verlust wäre dann voll steuerpflichtig.

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ceekay74

Was haltet ihr davon?

Der eigentliche Knackpunkt dürfte sich in § 39 (6) befinden:

Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden, sind die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31. Dezember 2017 eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei. Die ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen Wertveränderungen sind steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen im Sinne des Satzes 1 100.000 Euro übersteigt.

 

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Ramstein

Ich tendiere zu der Meinung, dass hier wieder einmal "gut gemeint" wird, aber die Umsetzung wieder einmal zu einem bürokratischen Monster werden. Man muss sich nur die vielen Sonderregelungen anschauen. Auch der Altfreibetrag von 100.000 führt natürlich wieder dazu, dass beim Finanzamt für jeden Anleger ein Sondertopf geführt werden muss, dessen Ausschöpfung entsprechende Bankbescheinigungen erfordert. (Kunden ausländischer Broker wie IB dürfen sich besonders freuen.)

 

Auch die Abgeltungssteuer sollte vereinfachen; jetzt haben wir den Käse mit den ausschüttungsgleichen Erträgen bei nicht-deutschem Domizil. Wird sich das wirklich durch die Neuregelung erledigen? Oder gibt es dann neue Sonderfälle?

 

Sicher aber ist der Extra-Magazin Artikel leicht abwegig, wenn er sagt:

 

Fazit

 

Noch ist nicht entschieden, ob die von der Finanzverwaltung vehement verfolgten Reformpläne tatsächlich Realität werden. Ihre Umsetzung in geltendes Recht würde eine Zäsur der Investmentbesteuerung bedeuten, die sich in ihrer jetzigen Form über Jahre hinweg bewährt hat und eine zutreffende Besteuerung der Anleger gewährleistet. Gleichzeitig hätte die neue Besteuerungssystematik weitreichende Konsequenzen für sämtliche Anleger und würde den Investmentfonds als Kapitalanlageprodukt durchaus infrage stellen.

Denn "bewährt" hat sich die Regelung nicht unbedingt, wie man an den vielen Fragen dazu sehen kann; aus Sicht der Finanzverwaltung natürlich schon, denn viele Private versteuern ihre Erträge doppelt; aus Sicht der Steuerberater auch, denn die haben so Arbeit und Einnahmen.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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Sapine

Der eigentliche Knackpunkt dürfte sich in § 39 (6) befinden:

Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden, sind die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31. Dezember 2017 eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei. Die ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen Wertveränderungen sind steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen im Sinne des Satzes 1 100.000 Euro übersteigt.

Hast Du irgendwo rausgelesen, ob dies nur für Investmentanteile gelten soll oder auch für Aktien? Und sollen die 100k pro Jahr gelten oder insgesamt?

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