Die noch ungeklärte Frage nach der Teilfreistellung von Verlusten beschäftigt auch den Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. in der Stellungnahme zum ersten Entwurf eines BMF-Schreibens vom 24. März 2017 zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung: