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Noob1981

PKV - Beitragsentlastung im Alter

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Hermann
Posted
vor 36 Minuten von stagflation:

Um das zu erreichen, muss die Prämie vom Entlastungstarif aber schneller steigen als 4-5%. Denn je später im Leben eine Erhöhung stattfindet, desto weniger wirkt sie sich aus, weil die Restlebensdauer und damit die Zahldauer kürzer ist. Deshalb können auch immer weniger Zinsen erwirtschaftet werden. Die Prämien für den Entlastungstarif müssten als um ungefähr 5-7% pro Jahr steigen.

Dies ist bei linearem Anstieg einleuchtend. Mir deucht, dass hier der Zinseszinseffekt bei den Altersrücklagen nicht betrachtet wird,

Bin mir aber auch nicht sicher ob dies nötig ist.

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Hotzenplotz2
Posted

@stagflation Ich bin ja grundsätzlich Fan deiner Rechnung und Kritiker deiner hohen Versicherungsabneigung :-)

Was ich nicht verstehe ist, warum in deiner Beispielrechnung die Person mit einem 500€ PKV Vertrag für 60€ eine Beitragsentlastung einkauft? Der Maximalförderbetrag durch den AN liegt ja ungefähr bei 900€.

Ich hatte zufällig gerade mal Einblick in einen Halleschen Vertrag mit 550€ PKV und 170€ Beitragsentlastung was dann auf 725€ Entlastung hinausläuft.
Zusammen mit Pflege und KT-Geld kam das dann glatt auf 900€ raus.
 

Ich hätte jetzt gedacht, dass das erstmal so aussieht (gerne korrigieren wenn da Fehler drin sind, bin nicht super Tief in der Materie)
Fall A mit Baustein:
170€ davon 85€ AN Anteil. DAs kann ich steuerlich geltend machen. Nehmen wir mal optimistisch 30% Steuersatz an (Alleinstehend ist JAE ja schon Spitzensteuersatz) dann bekomme ich da noch 25€ netto /Monat wieder zurück.

Fall B mit Baustein:
Ich bekomme 85€ mehr Brutto, darauf zahle ich nochmal 25€ Steuer bleiben 60€ netto / Monat.

Jetzt lassen wir mal die Zinzdifferenz zwischen Rückerstattung und Lohnzahlung weg dann sind das aus meiner Sicht 35€ Vorteil ohne Baustein. Oder anders gesagt, mit 35€ Netto erkaufe ich mir 725-170€= 555€ Beitragsentlastung.
Theoretisch kriege ich dann ja im Alter auch noch was von den Beiträgen wieder da geht es also noch ein paar Euro hin und her.


Jetzt übergebe ich gerne wieder. Kannst ja gerne mal die Zahlen durchzuspielen in wie weit sich das für den heute 30 jährigen dann mit 67 jährigen lohnt oder nicht.



 

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s1lv3r
Posted · Edited by s1lv3r
vor 21 Minuten von Hotzenplotz2:

170€ davon 85€ AN Anteil. DAs kann ich steuerlich geltend machen. Nehmen wir mal optimistisch 30% Steuersatz an (Alleinstehend ist JAE ja schon Spitzensteuersatz) dann bekomme ich da noch 25€ netto /Monat wieder zurück.

 

Die Steuerfrage ist ja tatsächlich immer so ein bisschen linke Tasche, rechte Tasche, da die Beiträge, die der Baustein im Alter mindern würde, ja ansonsten ebenso absetzbar wären. Das läuft dann wieder auf die Frage heraus, ob man im Alter einen wesentlich günstigeren Steuersatz hat. Und viele Gutverdiener haben halt in der Rente auch einen erwartbar hohen Grenzsteuersatz ...

 

Bei der Überlegung der Sinnhaftigkeit würde ich daher eher dazu tendieren, das Steuerthema außen vor zu lassen und rein darauf abzustellen, ob man den Arbeitgeber-Zuschuss mitnehmen kann.

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satgar
Posted
vor 57 Minuten von s1lv3r:

 

Die Steuerfrage ist ja tatsächlich immer so ein bisschen linke Tasche, rechte Tasche, da die Beiträge, die der Baustein im Alter mindern würde, ja ansonsten ebenso absetzbar wären. Das läuft dann wieder auf die Frage heraus, ob man im Alter einen wesentlich günstigeren Steuersatz hat. Und viele Gutverdiener haben halt in der Rente auch einen erwartbar hohen Grenzsteuersatz ...

 

Bei der Überlegung der Sinnhaftigkeit würde ich daher eher dazu tendieren, das Steuerthema außen vor zu lassen und rein darauf abzustellen, ob man den Arbeitgeber-Zuschuss mitnehmen kann.

Naja, aber das ist ja im Verhältnis schon nicht ohne. So wie ich das doch verstehe, kann ich:

 

den jetzigen Beitrag steuerlich geltend machen (Steuerminderung)

bekomme die Beitragsreduktion auch ohne Besteuerung

und kann im Rentenalter die zu zahlenden Beiträge für den Reduktionstarif weiterhin absetzen (Steuerminderung)

 

Es läuft ein Leben lang, also vergleichen wir das mal mit ner Alternative, z.B. Rüruprente mit ETFs darin.

 

Die Einzahlung kann ich jetzt absetzen (analog Beitragsentlastungstarif)

Die spätere Rente („Beitragsreduzierung zum Ziel“) muss aber voll besteuert werden ab 2060

und während der Rente kann ich zwar den formal auf dem Papier höheren PKV Beitrag absetzen, aber das dürfte doch weniger bringen/wert sein

 

ME kann man das Steuer Thema hier nur schwer außen vor lassen.

 

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Caveman8
Posted
vor 2 Stunden von satgar:

 

ME kann man das Steuer Thema hier nur schwer außen vor lassen.

 

Hab ich ein Denkfehler oder warum sehe ich da keine Vorteil? 
 

vereinfachtes Beispiel: 

 

Rürup = 100€ Einzahlung (Steuermindernd) und 100€ Auszahlung (muss versteuert werden, dafür 100€ höhere PKV die sich steuermindernd auswirkt, also Rürupzahlung ausgleicht = netto 100€). 

 

Beitragsentlastung = 100€ Einzahlung (Steuermindernd) und 100€ Beitragsentlastung netto. 

 

Ist doch das selbe!? Und nur um sicher zu gehen: die 100€ Entlastung sind natürlich netto. Selbes Ergebnis bei 150€ Entlastung und 50€ für den Entlastungstarif. 

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Hermann
Posted · Edited by Hermann
vor 3 Stunden von satgar:

bekomme die Beitragsreduktion auch ohne Besteuerung

Nein, zumindest meinem Verständnis nach. Das hatte ich zuvor auch versucht zu erklären:

 

Sollte in der Rentenzeit der normale PKV-Beitrag (vgl. Bild) weiterhin absetzbar sein (wovon ich ausgehe), kannst du in der Rentenzeit eben weniger absetzen, einfach weil dein normaler PKV-Beitrag durch die Beitragsminderung ja reduziert wurde.

Falls man dann noch einen Tarif hat in dem man die Beitragsentlastung-Beiträge auch in der Rente weiterzahlen muss, erhöht sich das Absetzbare eben wieder um diesen Betrag (welcher aber kleiner als die Beitragsreduktion sein dürfte).

 

 

1.png

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Hermann
Posted
vor einer Stunde von Caveman8:

bei 150€ Entlastung und 50€ für den Entlastungstarif. 

Wären es 120€ in 30 Jahren Entlastung bei heute 50€ Beitrag wäre es dann nicht eine Nullsumme?

50€ heute sind bei 3% ca. 120€ in 30 Jahren oder denke ich grade in eine falsche Richtung?

 

Was ich damit eigentlich sagen will ist, dass im zitierten Satz zwei Geldzahlen drinstehen, die aber nicht auf der gleichen Kaufkraftbasis basieren. Der eine Wert ist inflationiert der andere nicht. Das verzerrt doch den Vergleich optisch massiv.

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