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Unfallversicherung

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Woran erkenne ich eine gute Unfallversicherung? Was ist eine Progression? Welche Leistungen sind wichtig, welche überflüssig?

Folgende Punkte werden besprochen, die Auflistung ist nicht vollständig und wird bei Bedarf ergänzt:

 

1.Die Gliedertaxe

2.Progressionsverläufe

3.Mitversicherung von Eigenbewegungen

4.Innovationsklausel

5.Infektionskrankheiten

6.Bewusstseinsstörungen

7.Alkoholklausel

8.Schäden bei Rettungsmaßnahmen

9.Meldefrist für den Invaliditätsseintritt

10.Vorschussleistungen bei schweren Verletzungen

11.Mitwirkungsgrad

12.Frist zur Feststellung der Invalidität

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1.Die Gliedertaxe

 

Sie ist das Herzstück einer Unfallversicherung.Durch die Gliedertaxe wird bestimmt, wie viel Geld man bei einem Funktionsverlust eines Körperteils oder eines Organs erhält. Jedem Körperteil bzw. jedem Organ wird dabei ein %-Satz zugewiesen, der immer in Relation zu der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme sowie einer eventuell vereinbarten Progression zu setzen ist.

Um die Unterschiede einmal zu verdeutlichen, werden 2 Gliedertaxen gegenübergestellt. Zum einen handelst es sich um die Gliedertaxe des GdV, also quasi eine Verbandsempfehlung. Diese lautet wie folgt:

 

  • Arm 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand 55 %
  • Daumen 20 %
  • Zeigefinger 10 %
  • anderer Finger 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß 40 %
  • große Zehe 5 %
  • andere Zehe 2 %
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30 %
  • Geruchssinn 10 %
  • Geschmackssinn 5 %

Diese Werte gelten für den vollständigen Verlust bzw. Funktionsverlust. Zum Vergleich eine erheblich verbesserte Gliedertaxe:

 

Bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

  • eines Armes 80 %
  • eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenks 80 %
  • eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks 75 %
  • einer Hand 75 %
  • eines Daumens 30 %
  • eines Zeigefingers 20 %
  • eines anderen Fingers 10 %
  • eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 75 %
  • eines Beines unterhalb des Knies 65 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 60 %
  • eines Fußes 60 %
  • einer großen Zehe 15 %
  • einer anderen Zehe 5 %
  • bei gänzlichem Verlust der Sehkraft eines Auges 60 %
  • des Gehörs auf einem Ohr 45 %
  • des Geruchs 20 %
  • des Geschmacks 20 %
  • der Stimme 100 %
  • einer Niere 25 %
  • beider Nieren 100 %
  • der Gallenblase 10 %
  • der Milz 10 %
  • der Milz bei Kindern unter 14 Jahre 20 %
  • des Magens 20 %
  • des Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarms je 25 %
  • eines Lungenflügels 50 %

Die %-Sätze sind also durchgängig 10-20% erhöht, was im Leistungsfall und einer vernünftig kalkulierten Grundsumme bei hohen Invaliditätsgraden schnell eine mittlere 5-stellige Summe bedeuten kann.

Um dieses Beispiel zu veranschaulichen:

 

-Völliger Funktionsverlust einer Hand, vereinbarte Grundsumme 200.000

Laut den Musterbedingungen des GdV (an die sich die Versicherer übrigens nicht zwingend halten müssen! daher ist ein Vergleich der Gliedertaxen vor Vertragsabschluss unabdingbar) würde der Versicherte nun 110.000 erhalten (55% von 200.000), die Leistung des Versicherers mit der verbesserten Gliedertaxe würde schon 150.000 betragen. Die Unterschiede können also erheblich sein.

 

Noch extremer fallen die Unterschiede aus, wenn wir uns die Leistungen bei dem Verlust eines Organes betrachten, beispielhaft der Verlust eines Lungenflügels (die Parameter sind dieselben):

Leistung laut Verbandsempfehlung: 0, da der Verlust eines Lungenflügels als nicht versichert gilt. Dank der verbesserten Gliedertaxe würde der Versicherte nun eine Leistung von 100.000 von seiner Unfallversicherung bekommen.

 

Daher sollte man gerade bei auffällig günstigen Angeboten genau prüfen, wie die Gliedertaxe aufgebaut ist und ob es berufsspezifische Bereiche gibt, denen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist (als Beispiel sei ein Chirurg genannt. Dieser wird auf eine besonders hohe Absicherung seiner Hände Wert legen).

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

2. Progressionsverläufe

 

Eine Progression dient dazu, die Leistung aus einer Unfallversicherung zu erhöhen. Bei einem linearen Verlauf ohne Progression steigt die Leistung gemäß dem Invaliditätsgrad bis auf maximal 100% der Grundsumme an. Durch die Vereinbarung einer Progression kann die Leistung erhöht werden, so dass die Leistung in Relation zur Grundsumme um so stärker steigt, je höher der Invaliditätsgrad ist. Je höher die vereinbarte Progression, um so früher und stärker steigt die Leistung an.

Folgende Grafik soll dies verdeutlichen:

unfall-unterschiede-progressionsstaffeln.jpg

 

Doch auch bei den Progressionsstaffeln gibt es erhebliche Unterschiede. Besonders anschaulich wird dies, wenn wir uns die Progressionsverläufe der Haftpflichtkasse Darmstadt anschauen. Diese hat 4 Tarifstufen: Vollschutz, Komfortschutz Plus, Komfortschutz und Basisschutz. Schauen wir uns zur Verdeutlichung die Tarife "Vollschutz" und "Basisschutz" an:

 

Im Tarif "Vollschutz" wird bei Vereinbarung einer Progression in Höhe von 500% bei einer beispielhaften Invalidität von 50% eine Leistung in Höhe von 150% der Grundsumme fällig, im Tarif "Basisschutz" werden nur 100% gezahlt. Bezogen auf unsere Grundsumme von 200.000€ ergibt sich hier also eine Mehrleistung in Höhe von 100.000€ durch den höherwertigen Tarif. Je höher der Invaliditätsgrad ansteigt, desto eklatanter fallen diese Unterschiede aus.

 

Man sollte also auch genau prüfen, wie die Verläufe der einzelnen Progressionsstaffeln geregelt sind, so man sich für eine Progression entscheidet. Bei einem linearen Verlauf ohne Progression spielt dieser Punkt keine Rolle.

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Eigenbewegungen

 

Laut der allgemeinen Unfallbedingungen ist der Unfallbegriff definiert als "plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet".

Das bedeutet sinngemäß aber auch, dass Schädigungen, die auf einer erhöhten Kraftanstrengung beruhen (zum Beispiel der klassische Hexenschuss, nachdem etwas Schweres ruckartig angehoben wurde) oder auch der Bänderriss, den man sich beim Tennisspiel durch eine falsche Bewegung (Eigenbewegung) zugezogen sind, erst einmal nicht versichert sind.

Es gibt jedoch mehr und mehr Versicherer, die Ihre Unfalldefinition dahingehend erweitern, dass folgende Ereignisse ebenfalls als mitversichert gelten:

  • Bauch- oder Unterleibsbrüche;
  • Verrenkungen von Gelenken;
  • Zerrungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken;
  • sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäulen;

Ausgenommen bleiben in aller Regel Schäden an Bandscheiben. Es sollte darauf geachtet werden, dass diese Erweiterung in den Bedingungen enthalten ist und möglichst weit definiert wird.

 

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Innovationsklausel und Garantie der Musterbedingungen des GdV

 

Ein oftmals unterschätzter, meines Erachtens nach nicht unwichtiger Punkt, der eine gute Unfallversicherung ausmacht, ist die Innovationsklausel. Diese besagt, dass Bedingungsänderungen, die ausschliesslich zum Vorteil des Versicherungsnehmers formuliert sind und keine Mehrkosten verursachen, automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten. Sollte es zu einer Mehrleistung kommen, die die Prämie erhöht, so muss der Versicherte zustimmen und kann die Änderung der Tarifbedingungen entsprechend ablehnen.

Ein Beispiel wäre die Einführung der oben angesprochene Regelung zur Erweiterung des Unfallbegriffes um Eigenbewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen, die ja zum Vorteil des Versicherten ist.

Des Weiteren wäre es wünschenswert, wenn der Versicherer in Seinen Bedingungen garantiert, dass er nicht zum Nachteil des Kunden von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes abweicht, die ja nur eine Empfehlung darstellen.

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Infektionskrankheiten

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