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Lampalya

Wie läuft das bei euch ab?

 

Kündigt ihr eure bestehenden VL-Sparpläne und beginnt dann ab Datum X mit der Einzahlung bei der EDEKA Bank?

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Tomita

So, ich muss den Thread noch mal nach oben holen... ;)

 

Also ich bin Beamter und habe bereits einen VL-Fondssparplan, der durch meinen AG mit 6,65 EUR "gefördert" wird. Den EDEKA-Banksparplan würde ich gerne noch nebenbei abschließen, allerdings bin ich mir im Moment nicht sicher ob das auch funktioniert, wenn die 40 EUR komplett durch mich getragen werden (die 6,65 sind ja schon verbraucht).

 

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen! :)

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macondo

Diesen Gedankengang habe ich auch, meiner Erfahrung nach ist ein 2. VL möglich, ich hatte schon Bausparen und Fonds-Sparplan gleichzeitig, du bekommst eben nur einmal den Arbeitgeberzuschuss...

 

Mein Bausparvertrag läuft noch, der Edeka-Sparplan wäre eine interessante Ergänzung, selbst ohne staatliche Förderung.

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Gerald1502

Lustig aber wahr. Ich wollte es einfach nur wissen, ob es auch möglich ist, diesen VL-Sparplan auf den Namen der Kinder laufen zu lassen. Die Antwort überrascht mich schon, da ich es bisher nicht wusste.

 

Antwort EDEKABANK:

Sehr geehrter Herr ........,

 

Sie können den EDEKABANK VL-Sparplan nur eröffnen, wenn Sie Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber beziehen. Diese könnten Sie dann auf den Namen Ihrer Kinder anlegen.

Reine private Zahlungen sind leider nicht zulässig.

Mehr habe ich nicht als Antwort erhalten. Bedeutet, wer das Geld nicht unbedingt für sich braucht und es lieber für die Kinder anlegen will, kann es so machen.

 

Hier nimmt es schon konkrete Formen an. https://www.wertpapier-forum.de/topic/38752-diskussionsthread-zu-strategie-anlagen-fr-unsere-kinder/?do=findComment&comment=777401

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Bassinus

Solang der Arbeitgeber überweist, gilt es als VL - Förderung :)

 

Ich hab Fond - Bauspar und Edeka gerade laufen. Und funktioniert wunderbar. Schade das man nicht mehr machen darf bei Edeka :P

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Gerald1502

Solang der Arbeitgeber überweist, gilt es als VL - Förderung :)

 

Ich hab Fond - Bauspar und Edeka gerade laufen. Und funktioniert wunderbar. Schade das man nicht mehr machen darf bei Edeka :P

Wie hast Du die einzelnen VL-Sparpläne in Euro aufgeteilt?

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RichyRich

Hallo zusammen,

 

unser Andrang auf den VL-Banksparplan war wohl so groß, dass die Jungs von der EDEKABANK Ihre Website,

wie ich finde, schön umgestaltet haben.

 

Und jetzt kommts: Es gibt jetzt einen PDF-Kontoeröffnungsantrag und eine PDF-Informationsübersicht.

Beides hier unten auf der Seite zu erreichen: EDEKABANK

 

P. S.: Werde den Eingansbeitrag demnächst entsprechend überarbeiten...

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Grubenolm

Darf ich mal eine Zwischenfrage loswerden?

 

was ist denn mit jenen, die gar keine VWL vom AG erhalten? ja, sowas gibts (leider) auch. Mein Arbeitgeber weigert sich, diese zu zahlen. Schon mehrmals nachgefragt, aber keiner der Mitarbeiter erhält da was :/

 

Wie könte man dieses tolle Angebot der Edeka-Bank trotzdem nutzen?

 

Und was würde passieren, wenn der AG die Leistung zahlt, und man nach 3 Jahren arbeitslos wird und kein direkten Nachfolger-AG hat? Ruht der Vertrag dann oder könte man trotzdem aus privaten Mitteln den Beitrag entrichten?

 

Danke.

Olm

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Gerald1502

Darf ich mal eine Zwischenfrage loswerden?

 

was ist denn mit jenen, die gar keine VWL vom AG erhalten? ja, sowas gibts (leider) auch. Mein Arbeitgeber weigert sich, diese zu zahlen. Schon mehrmals nachgefragt, aber keiner der Mitarbeiter erhält da was :/

 

Wie könte man dieses tolle Angebot der Edeka-Bank trotzdem nutzen?

Hallo Grubenolm, das ist kein Problem, den Sparplan zu eröffnen, wenn der AG nix dazu gibt. Dann zahlst Du es aus Deinem Netto. Wichtig ist aber, dass der AG es überweist und nicht Du. Habe neuerdings den Sparplan für meine jüngere Tochter auf ihren Namen eröffnet. https://www.wertpapier-forum.de/topic/38752-diskussionsthread-zu-strategie-anlagen-fr-unsere-kinder/?do=findComment&comment=777401

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Grubenolm

Aha, also müßte ich mit unserer Lohnbuchhaltung reden, mit denen bin ich sehr gut, weil ich während der Ausbildung dort einige Wochen verbrachte, dass sie einfach von meinem netto die 40 überweisen?

 

Biebe nur noch die Frage, was im Fall der Arbeitslosigkeit passiert. Ruht der Vertrag dann, bis ich einen neuen Arbeitgeber habe, der einzahlt? Könnte ich die "versäumten" Beiträge während der Abreitslosigkeit dann nachholen?

 

Bsp.: Angenommen ich bin im März arbeitslos, dann erfolgt keine EInzahlung auf das Edeka-Konto, im September habe ich eine neue Anstellung, kann ich dann die 40 jeweils nachträgich überweisen lassen, also dan auf einen Schlag 240?

Wichtig ist ja nur, dass der jährliche Betrag vo 480 nicht überschritten wird? Also könte ich auch, um es der Lohnbuchhaltung einfacher zu machen, vereinbaren, dass 2 mal jährlich 240 eingezahlt werden?

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Aha, also müßte ich mit unserer Lohnbuchhaltung reden, mit denen bin ich sehr gut, weil ich während der Ausbildung dort einige Wochen verbrachte, dass sie einfach von meinem netto die 40€ überweisen?

Ja, sofern Du die VL voll alleine besparst, sind Arbeitgeber dazu sogar verpflichtet.

 

Biebe nur noch die Frage, was im Fall der Arbeitslosigkeit passiert. Ruht der Vertrag dann, bis ich einen neuen Arbeitgeber habe, der einzahlt? Könnte ich die "versäumten" Beiträge während der Abreitslosigkeit dann nachholen?

Bsp.: Angenommen ich bin im März arbeitslos, dann erfolgt keine EInzahlung auf das Edeka-Konto, im September habe ich eine neue Anstellung, kann ich dann die 40€ jeweils nachträgich überweisen lassen, also dan auf einen Schlag 240€?

Wichtig ist ja nur, dass der jährliche Betrag vo 480€ nicht überschritten wird? Also könte ich auch, um es der Lohnbuchhaltung einfacher zu machen, vereinbaren, dass 2 mal jährlich 240€ eingezahlt werden?

 

Folgendes gilt für Investmentfonds und sollte meiner Meinung nach auch hier gelten:

 

Können auch Eltern in der Elternzeit, Arbeitslose, Rentner, Studenten oder Schüler die Prämie erhalten?

Nein: Vermögenswirksame Leistungen können ausschließlich vom Arbeitgeber überweisen werden. Solange Sie keinen Arbeitgeber haben, können Sie nicht in einen VL-Vertrag einzahlen und daher leider auch keine Pämie erhalten. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind oder z.B. in den Ferien "jobben". Dann können Sie von diesem Gehalt natürlich in einen VL-Vertrag einzahlen. Auf Wunsch sogar die volle Einzahlung für das ganze Jahr auf einen Schlag. So können Sie sich mit ein oder zwei Monaten Arbeit die Sparförderung für das ganze Kalenderjahr sichern.

 

Was passiert wenn ich arbeitslos werde?

Dann können Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) nicht mehr in den VL-Vertrag einzahlen. Dazu sind Sie allerdings auch nicht verpflichtet. Wenn Sie wieder eine neue Stelle gefunden haben, können Sie die fehlenden Beiträge nachzahlen um die volle Sparförderung zu erhalten (aber nur für das aktuelle Jahr). Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeitslos waren, können Sie das Guthaben prämienunschädlich auflösen.

 

Quelle

 

Anmerkung: Streichungen deshalb, da für den Banksparplan ja keine Sparzulagen gewährt werden.

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Grubenolm

Hallo,

 

ich habe noch eine kurze Anmerkung zu dem EDEKA-Produkt, da ich nun kurz davor bin, das abzuschließen um die Zinsen "mitzunehmen".

 

Generel gilt ja: 6 Jahre einzahlen, 1 Jahr Sperrfrist, damit alles in seiner Ordnung läuft. Macht für Otto-Normalverbraucher 7 Jahre Kapitalbindung.

 

Nun habe ich mir deren PDF-Prospekt genauer agesehen.

 

Dort steht:

"Verfügung: nach Ablauf der Sperrfrist bzw. Sonderverfügungs-

möglichkeiten (gem. Vermögensbildungsgesetz)

Sperrfrist: vom Monat der letzten Einzahlung bis zum 01.01. des Folgejahres"

 

Inbesondere ist mir hier der letzte Satz aufgefallen: "Sperrfrist: vom Monat der letzten Einzahlung bis zum 01.01. des Folgejahres"

 

Das bedeutet für mich, wenn man das JETZT abschließen würde und die erste Einzahlung am 01.12.2012 tätigen würde, wäre 6 Jahre später das Laufzeitende erreicht, also letzte EInzahlung am 01.12.2018.

 

Laut dem Satz verfällt die Sperrfrist am 01.01.2019, man könte also in dem Szenario 1 Monat nach der letzten Einzahlung bereits zum 01.01.2019 über das volle Guthaben verfügen, ohne dass man Einbußen hätte. So werden aus 7 Jahren Kapitalbindung "nur" noch 6 Jahre und 1 Monat.

 

Denkfehler? Oder alles korrekt?

 

Hier geht zur deren PDF-Datei.

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Dayripper

Ich kanns dir nur von mir berichten: Ich habe zum September 2012 den ersten Beitrag überwiesen und kann ab dem 1.1.2019 über das Kapital verfügen. Folglich denke ich, dass du mit deiner Vermutung richtig liegst.

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Grubenolm

Das ist ja prima, also schnell noch dieses Jahr das Konto abschließen ;)

 

Ich habe mir grade das Info-Batt im Detail und den Vertrag zur Kontoeröffnung angesehen.

 

Spricht eigentlich was dagegen, bei dieser Bank einfach 2 Konten zu eröffnen, auf meinen Namen?

 

Wichtig wäre ja nur, dass der Arbeitgeber dann 2 x 40 jeweils einzahlt oder gibts seitnes der EDEKA BAnk eine Beschränkung?

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

Zahle ab dem 1. Dezember meine erste Rate ein und laut Sparvertrag kann ich über das Geld bereits ab 1 Januar 2019 verfügen. Also genau einen Monat "Sperrfrist".

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RichyRich

 

Spricht eigentlich was dagegen, bei dieser Bank einfach 2 Konten zu eröffnen, auf meinen Namen?

 

Wichtig wäre ja nur, dass der Arbeitgeber dann 2 x 40 jeweils einzahlt oder gibts seitnes der EDEKA BAnk eine Beschränkung?

 

Du hast Dir Geralds Link nicht zu Ende durchgelesen. Dort steht, dass nur ein VL-Vertrag pro Person möglich ist.

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Grubenolm

Spricht eigentlich was dagegen, bei dieser Bank einfach 2 Konten zu eröffnen, auf meinen Namen?

 

Wichtig wäre ja nur, dass der Arbeitgeber dann 2 x 40 jeweils einzahlt oder gibts seitnes der EDEKA BAnk eine Beschränkung?

 

Du hast Dir Geralds Link nicht zu Ende durchgelesen. Dort steht, dass nur ein VL-Vertrag pro Person möglich ist.

 

Danke Richy, das habe ich glatt überlesen :(

 

Dann muss ich mal meine Freundin bezirzen, das auf Ihren NAmen laufen zu lassen ;)

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Runnerbaba
· bearbeitet von Runnerbaba

Wie sieht es mit der VL Geschichte aus, wenn ich innerhalb diesen 7 Jahren Selbständig werden sollte?!

 

Ruht der Vertrag dann einfach die restliche Laufzeit und ich erhalte keinen Bonus oder kann ich den Betrag selbst überweisen und alles geht seinen gewohnten Gang?

 

Gruß

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RichyRich

Auch Finanztest empfiehlt - per Schnelltest:

 

 

post-13476-0-52348400-1355342748_thumb.png

 

Und etwas ausführlicher, hier zu lesen: Edekabank Sparplan: Sparplan bringt Top-Rendite<h1></h1>

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Flotschie

Sind die Einlagen eigentlich "Sicher"?

Die Bank ist ja Mitglied der "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v." (§20 AGB EDEKA).

Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)?

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otto03

Sind die Einlagen eigentlich "Sicher"?

Die Bank ist ja Mitglied der "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v." (§20 AGB EDEKA).

Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)?

 

Die AIG soll wohl Versicherungen gegen eine Pleite deutscher Volksbanken anbieten: Versicherungspräme = Edekazinssatz + Eonia

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Flotschie

Sorry Otto03, da komm ich nicht mit.

Was heißt dann genau Versicherungen anbieten? Für Zins + EONIA? (Sarksamus?)

Oder meinst Du man könnte sich zu dem Wert selbst absichern? (was ja wieder Schmarrn wäre...)

Oder macht das die Bank?

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Ramstein

Sind die Einlagen eigentlich "Sicher"?

Die Bank ist ja Mitglied der "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v." (§20 AGB EDEKA).

Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)?

 

Die AIG soll wohl Versicherungen gegen eine Pleite deutscher Volksbanken anbieten: Versicherungspräme = Edekazinssatz + Eonia

Und falls man auch den Ausfall der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 Euro) versichern will, verdoppelt sich die Prämie. thumbsup.gif

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Flotschie

OkOk :) , mit ihm :thumbsup: verstehe ich eure "Hilfe".

Danke!

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Fondsanleger1966
Kann man sich im Falle einer Insolvenz der Edeka Bank auf diesen Schutz berufen

Nicht wirklich, da kein Rechtsanspruch.

 

und darauf vertrauen (und ich weiß im Falle eines MEGA Bank crashes bedeutungslos, aber für den "normalen" Alltag?)?

Das schon eher. Bisher haben die Genossenschaftsbanken noch alle Pleiten aus eigener Kraft auffangen können.

 

Und falls man auch den Ausfall der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 Euro) versichern will, verdoppelt sich die Prämie. thumbsup.gif

Was immer noch günstig ist, da es bei Genos (und Spaßkassen) keine gesetzliche Einlagensicherung gibt.

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