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tonimeloni7

betriebliche Altersvorsorge - Entscheidungshilfe

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor

Der Vollständigkeit halber eine Übersicht,welche Versicherer dem Abkommen bislang beigetreten sind:

Uebertragungsabkommen_Beitrittsliste_07052012.pdf

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Eine interessante Alternative für Wechsler kann übrigens auch die Clearingstelle sein.

Dann wäre der Beitritt zum Übertragungsabkommen sowie die von mir genannten möglichen Nachteile irrelevant; aber natürlich ist auch das nicht ganz "für umme".

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ist denn eigentlich schon geklärt,ob für den TO die Bemessungsgrenze für RV/AV der alten oder der neuen Bundesländer gilt?

Eine interessante Alternative für Wechsler kann übrigens auch die Clearingstelle sein.

Diese Clearing-Stelle? biggrin.gif.. Spaß beiseite,vielleicht ist man dort ja mittlerweile seriös geworden.

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Gerald1502

Was bewirkt denn so eine Clearingstelle für Sparer?

 

Mir wurde zu dem Thema geraten, dass bevor man sich für eine bAV entscheidet, auch der Beruf sicher sein sollte. Sprich eine unbefristete Anstellung, anstatt einer befristeten Stelle, oder gar Leiharbeit.

Das Berufsleben ändert sich ständig. Wer sich einige Jahre nach der Ausbildung entscheidet zu studieren und dann einen anderen Arbeitgeber hat, müsste dann schauen, ob der Vertrag dann beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden kann.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Was bewirkt denn so eine Clearingstelle für Sparer?

Sie "behaupten" dass sie als "virtueller AG" den Vertag statt des alten AG weiterführen.

Damit könnten theoretisch alle die von mir im Post weiter oben genannten Nachteile ausgemerzt werden da, dann quasi ein "virtueller" AG den Vertrag den Du bereits hast übernimmt und es nicht zu einem Vertragswechsel kommt.

Wie gut das funktioniert weiß ich nicht, vielleicht kann uns Matthew ja etwas dafüber erzählen.

 

http://www.dgbav.de/fuer_arbeitnehmer_CS.php?sec=dgbav-clearing-stelle.php&sec2=fuer_arbeitnehmer_CS.php

 

Diese Clearing-Stelle? biggrin.gif.. Spaß beiseite,vielleicht ist man dort ja mittlerweile seriös geworden.

Nein, ich hatte glaube ich die Adresse einer anderen (ich werde nachschauen).

Update: Jau, war der Laden; vllt gut dass ich noch keine Erfahrungen sammeln "durfte").

Tja, die Idee klang zumindest ganz gut.

 

Hast Du mit Clearingstellen i.A. handfeste Erfahrungen gesammelt?

Welche?

 

Das ist eine ernstgemeine Frage, denn ich habe mit denen noch keine weitere Erfahrungen gemacht, deshalb auch die bewusste Formulierung "kann" (im Sinne von "anschauen kann man sich ja sowas auch mal").

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Matthew Pryor

Leider nein.Ich hatte nur die Geschichte an sich noch im Kopf,und damit im Zusammenhang auch die DGBAV.Das ist ja in dem Sinne keine offizielle Stelle,also keine Einrichtung der Versicherungsunternehmen/-wirtschaft.

Mich würde auch interessieren,wie die sich das für die paar Gebühren vorstellen,eine eventuell länger anfallende Verpflichtung hinsichtlich höherer Grundverzinsung und/oder der von Dir erwähnten nachteiligen Sterblichkeitskalkulation zu finanzieren...

 

 

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AnNaWF

Leider nein.Ich hatte nur die Geschichte an sich noch im Kopf,und damit im Zusammenhang auch die DGBAV.Das ist ja in dem Sinne keine offizielle Stelle,also keine Einrichtung der Versicherungsunternehmen/-wirtschaft.

Mich würde auch interessieren,wie die sich das für die paar Gebühren vorstellen,eine eventuell länger anfallende Verpflichtung hinsichtlich höherer Grundverzinsung und/oder der von Dir erwähnten nachteiligen Sterblichkeitskalkulation zu finanzieren...

 

Yep, mich auch :)

Aber kenne auch keinen seriösen Menschen ders wirklich mal probiert hätte (was nicht heißt dass es nicht funktioniert); schlichtweg keine Erfahrungswerte.

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tonimeloni7

Nachdem der Thread hier wieder ein eine andere Richtung gelaufen ist, hier erneut ein paar Fragen von mir :)

 

Deferred Compensation ist auch später noch möglich mit dann hohen Wandlungen. Das muss man jetzt noch nicht anfangen.

 

Riester hat den Vorteil, vom AG unabhängig zu sein. Bringt Steuervorteile, im Alter keine KK-Beiträge. Sonst unflexibel. Kann man auch privat abschließen. Sollte auf keinen Fall als BAV laufen, tut es offensichtlich auch nicht. Wenn jetzt, musst du weitermachen sonst ist Abschlussprovision verloren. Bessere Alternative: Riester-Banksparplan.

 

Wenn noch Geld übrig ist, dann die Direktversicherung. Der Spareffekt ist höher als bei Riester solange du noch unter der BBG der Rentenversicherung liegst. Im Alter KK-pflichtig falls GKV. Wenn jetzt, musst du weitermachen sonst ist Abschlussprovision verloren.

 

Deferred Compensation - Welches Prinzip liegt dort zugrunde?

 

zu Riester: In der Auszahlungsphase, bezahle ich keine KK-Beiträge, bei bAV aber schon!?

unflexibel? d.h. ich kann meine Sparrate nicht verändern? Was meinst du ich muss weitermachen, sonst ist die Abschlussprovision verloren?

 

Spareffekt bei Direktversicherung ist höher als bei Riester? Rechenbeispiel? Auch hier muss ich weitermachen, was meinst du damit? :blink:

Bei einer bAV muss ich den vollen KK-Beitrag in der Auszahlungsphase bezahlen, richtig?

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Kolle
Deferred Compensation - Welches Prinzip liegt dort zugrunde?

 

zu Riester: In der Auszahlungsphase, bezahle ich keine KK-Beiträge, bei bAV aber schon!?

unflexibel? d.h. ich kann meine Sparrate nicht verändern? Was meinst du ich muss weitermachen, sonst ist die Abschlussprovision verloren?

 

Spareffekt bei Direktversicherung ist höher als bei Riester? Rechenbeispiel? Auch hier muss ich weitermachen, was meinst du damit? :blink:

Bei einer bAV muss ich den vollen KK-Beitrag in der Auszahlungsphase bezahlen, richtig?

 

Das Prinzip der deferred compensation ist Ansparen aus dem Bruttogehalt heraus mit der Wahlmöglichkeit Rente/Kapitalabfindung. Also wie bei der Direktversicherung oder Pensionskasse. Nur im Gegensatz zu diesen praktisch unbegrenzte Einzahlungen möglich und die Anwendung der Fünftelungsregel bei der Kapitalauszahlung. Besonderheiten führen hier zu weit, insbesondere wie mit dem Kapital gearbeitet wird. Manche Betriebe arbeiten direkt damit, üblich ist die Zwischenschaltung einer Rentenversicherung. Der Arbeitgeber haftet für das Rentenversprechen und muss dem Pensionseinlagensicherungverein beitreten.

 

Mit unflexibel bei Riester meinte ich, dass nur 30 % Kapitalauszahlung möglich sind. Die Einzahlungen sind flexibel handhabbar.

 

Die Abschlussprovision einer BAV ist saftig ( etwa 3,5 % ) der Gesamtsumme. Bei jungen Arbeitnehmern dauert es Jahre, bis es zu einem Deckungskapitalstock kommt, da zuerst die Abschlussprovision bedient wird. Oft wird die Abschlussprovision über mehrere Jahre gestreckt, aber auch dann bleibt kaum was übrig wenn man frühzeitig die BAV stoppt. Beim Riesterbanksparplan gibt es keine Abschlussprovisionen, das gesamte angesparte Kapital wird sofort verzinst und ist somit die erste Wahl.

 

Dann gibt es noch den Wohnriester, ist eine Option für Bauwillige. Kenne aber das genaue Procedere nicht.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Krankenkassenbeiträge fallen nach derzeitigem Recht für alle Altersvorsorgeleistungen in einem betrieblichem Zusammenhang an. Also auch für einen *betrieblichen* Riester.

 

Bis vor kurzem galt dies sogar bei privater Fortführung eines ehemals betrieblichen Altersvorsorgevertrages für die *gesamte* Leistung. Das ist aber wohl gerichtlich kassiert worden.

 

Wie die Regelung in 30 Jahren aussieht, bleibt abzuwarten. Angesichts der Finanzlöcher tendenziell wohl eher restriktiver.

 

Riester ist generell flexibler als eine bAv. Kann z.B. auch für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden oder in Notfällen zulagen- und steuerschädlich geschlachtet werden. An das Kapital einer bAv kommt man dagegen vor dem Ruhestand nicht mehr heran.

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Matthew Pryor
zu Riester: In der Auszahlungsphase, bezahle ich keine KK-Beiträge, bei bAV aber schon!?

Jein.Das kommt auf den Status an.Als gesetzlich Krankenversicherter fallen in der Auszahlungsphase zusätzlich zur vollen Besteuerung auch Krankenkassen- und Beiträge für die Pflegeversicherung an,zumindest bis zur dann gültigen BBG.Und zwar nicht nur der Arbeitnehmer-,sondern der volle Beitrag.

Wird statt der Verrentung die Kapitalabfindung gewählt,so sind für die Dauer von 10 Jahren monatlich 1/120 der Kapitalabfindung abzuführen.

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Fondsanleger1966
Beim Riesterbanksparplan gibt es keine Abschlussprovisionen, das gesamte angesparte Kapital wird sofort verzinst und ist somit die erste Wahl.

... für Leute, die im Moment beim Riestern noch nicht genau wissen, bei welchem Produkt sie letztendlich landen werden. Als Daueranlage ist der Riester-Banksparplan dagegen angesichts der niedrigen Verzinsung (aktuell i.d.R unter Inflation) nicht unbedingt zu empfehlen.

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Fondsanleger1966

Ich fasse für den TO mal den bisherigen Stand der Diskussion aus meiner Sicht zusammen:

 

1.) Direktversicherung sehe ich bei Dir erst einmal nicht. Du wirst bald bei 75.000 Euro/Jahr sein. Sparst also kaum Sozialversicherungsbeiträge, hast aber im Ruhestand GKV-/GPV-Beiträge von aktuell 17,7% am Hals + die volle Versteuerung der Leistung. Bei Deinem EK wirst Du aber vermutlich schon durch die Gesetzliche Rente in einer nicht unerheblichen Steuerprogression sein, also auch Steuern auf die Direktversicherung zahlen. Zusammen mit den GKV/GPV-Beiträgen im Ruhestand verlierst Du also den aktuellen Steuervorteil schnell. Eventuell wird die Differenz sogar negativ.

 

2.) Du planst erhebliche Ausgaben (Auto, Urlaub). Also erst einmal freies Kapital dafür ansparen (Tagesgeld, Zinswachstum, ggf. Sparbriefe), bis ein ausreichend großer Grundstock vorhanden ist.

 

3.) Eine *private* (nicht betriebliche!) Riester-Rente dürfte bei Dir angesichts des hohen Grenzsteuersatzes Sinn machen, so bald 2.) erledigt ist. Sie bringt eine Zulage und spart Steuern, ist im Ruhestand dafür voll zu versteuern. Da Dein Steuersatz im Ruhestand bisher aber deutlich niedriger liegt als Dein aktueller, lohnt sich das. Und falls Du im Laufe des Lebens so viel Reichtümer anhäufen solltest, dass der Steuersatz im Ruhestand gleich hoch/höher sein sollte als derzeit, wird Dich der kleine Steuernachteile nicht mehr interessieren. Dann musst Du Dich schließlich darum kümmern, wie Du das Geld am besten ausgibst. ;)

 

4.) Es gibt unterschiedliche Formen der Riester-Rente. Über einen so langen Zeiträume kommt entweder eine Rentenpolice (klassisch oder fondsgebunden) oder ein Fondssparplan in Frage, sofern nicht eine Immo geplant ist (dann mglweise eher Wohn-Riester). Da Du Dich bereits bei Deiner KLV für die aggressive Variante entschieden hast, Du Dich aber als "kein Risikotyp :), auf Sicherheit aus" bezeichnet, dürfte eine klassische Riester-Renten-Police am besten passen. Ein Nachteil solcher Rentenerversicherungen ist, dass man relativ alt werden muss, damit diese sich wirklich rechnen. Da Dir Sicherheit aber wichtig ist, halte ich Riester bei Dir für angebracht. Zumal Du ja noch erheblich höhere Sparraten für andere Anlagen einsetzen kannst.

 

5.) Größtes Risiko bei einer klassischen Riester-Renten-Police sind die Abschlusskosten, die sich i.d.R. auf die geplanten Einzahlungen über die gesamte Laufzeit des Vertrages beziehen, aber bereits in den ersten fünf Jahren geballt fällig werden. Wenn man dann im 6. Jahr aufhört (BU, Arbeitslosigkeit, Selbständig machen, ...), kann das Ergebnis unbefriedigend sein. Deshalb solltest Du auch auf die anfänglichen Kosten achten und eventuell einen niedrigeren regelmäßigen Beitrag vereinbaren und dann zusätzliche Sonderzahlungen leisten. Dann fallen nämlich die Abschlusskosten am Anfang des Vertrages entsprechend niediger aus.

 

6.) Ich überlege derzeit auch eine klassische Riester-Police abzuschließen und schaue mir dafür folgende Anbieter genauer an:

 

a ) Targo-Versicherung wg. der hohen Überschussbeteiligung und der recht guten Kostenstruktur, Mindestbeitrag 30 Euro/Monat

b ) HanseMerkur24 Riester-Meister wg. der extrem günstigen Kostenstruktur (besonders bei hohen Einzahlungen)

c ) CosmosDirekt wg. der niedrigen Vorabkosten und der sehr hohen Transparenz der Angebotsdaten (allerdings recht hohe laufende Kosten)

d ) ING-Diba-Sondertarif bei der Hannoverschen Leben wegen des Verzichts auf vorab anfallende Abschlusskosten (es gehen nur 5,5% von jeder Einzahlung ab - ähnlich wie der Ausgabeaufschlag bei einem Investmentfonds) -> Sonderfall bei mir, weil ich eventuell nur übergangsweise weiterriestern werden. Allerdings ist die laufende Überschussbeteiligung unterdurchschnittlich (nur 3,75%).

e ) Debeka wg des guten Rufes. Allerdings ist die Überschussbeteiligung drastisch gesunken, die Kosten sind insgesamt betrachtet recht hoch im Vgl dieser 5 Anbieter und es fallen relativ hohe Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren an.

 

Eine Entscheidung habe ich noch nicht getroffen.

 

7.) Daneben solltest Du auch den normalen, freien Vermögesnaufbau nicht vergessen. Z.B. über Fonds und/oder ETFs.

 

8.) Deferred Compensation u.ä. ist etwas, wenn Du bereits kräftig liquides Vermögen aufgebaut hast und noch mal die Steuerkarte groß ausspielen willst.

 

Gutes Gelingen!

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Matthew Pryor

Eine feine Zusammenfassung,wie ich finde.

Als Ergänzung möchte ich dem TO noch ans Herz legen,die BU einer genaueren Prüfung zu unterziehen.Bei einem Beitrag von 50 monatlich kann eigentlich keine bedarfsgerechte Absicherung vorhanden sein.Da müsste es entweder am Vertrag selber,der gewählten Rentenhöhe oder aber der Versicherungsdauer hapern.Vielleicht können hier noch genauere Informationen nachgeliefert werden.

 

Bezüglich der Privathaftpflicht würde ich noch einmal den Anbieter zwecks einer Vertragsumstellung kontaktieren.Der Vertrag an sich dürfte schon etwas älter sein,eine höhere Deckungssumme wäre hier angebracht.Der Tarif an sich ist gut gewählt.

 

Und wenn aufgrund der Einkommenssituation der Weg in die PKV gewählt werden sollte,würde sich auch die bAv wieder eher rentieren,da in diesem Fall der Steuerersparnis in der Ansparphase (vorausgesetzt,das Einkommen übersteigt im Laufe der Jahre nicht die BBG in der GRV) auch nur die Besteuerung der Beträge in der Auszahlphase gegenüberstünde.Sollte das Einkommen auf absehbare Zeit unter der BBG liegen,spräche das noch eher für eine bAv.

Ich möchte auch zu bedenken geben,dass auch die Bemessungsgrenze innerhalb der letzten 10 Jahre um durchschnittlich 2,2% p.A. nach oben angehoben wurde.Wenn diese Entwicklung in die Zukunft fortgeschrieben wird,dürfte sich auch das Einkommen in etwa in diesem rahmen positiv entwickeln,um beide Effekte (Steuer und Rentenversicherungsbeiträge) nutzen zu können.

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asche
1.) Direktversicherung sehe ich bei Dir erst einmal nicht. Du wirst bald bei 75.000 Euro/Jahr sein. Sparst also kaum Sozialversicherungsbeiträge, hast aber im Ruhestand GKV-/GPV-Beiträge von aktuell 17,7% am Hals + die volle Versteuerung der Leistung.

Konzeptionelle Frage:

 

Ist das denn wirklich pauschal so richtig, oder greift nicht auch im Ruhestand die Beitragsbemessungsgrenze? Wenn die (gesetzliche) Rente und sonstige sozialversicherungspflichtige Einkünfte hinreichend hoch ist (2012: 4.237,50 Euro/Monat), sollte doch ein weiterer Ertrag aus der bAV nicht mehr beitragspflichtig sein?

 

Eine andere Frage ist natürlich, ob man derartige Einkünfte im Ruhestand erzielt .. bei 75k p.a. Jahresgehalt jetzt halte ich das per se aber nicht für ausgeschlossen.

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boll

Ist das denn wirklich pauschal so richtig, oder greift nicht auch im Ruhestand die Beitragsbemessungsgrenze? Wenn die (gesetzliche) Rente und sonstige sozialversicherungspflichtige Einkünfte hinreichend hoch ist (2012: 4.237,50 Euro/Monat), sollte doch ein weiterer Ertrag aus der bAV nicht mehr beitragspflichtig sein?

Ja, so ist mein Kenntnissstand , siehe auch hier. Zu erwähnen ist noch, dass die Rente aus der bAV als Grenzbetrachtung dann beitragsfrei wäre.

 

Ich bin mir nämlich unsicher (glaube es aber nicht), ob es eine Rangfolge für pflichtversicherte Rentner der beitragspflichtigen Einnahmen gibt (z.B. zuerst gesetzliche Rente, dann Rente aus AG-finanzierte AV, dann bAV, dann ausländische Renten, usw.). Ich meine mich erinnern zu können, dass zuviel bezahlte Beiträge aus allen Einkommensquellen meist auf Antrag am Jahresende von der KK erstattet werden, wenn man die entsprechenden Belege (Einkommenshöhe) mit einreicht.

 

Also nicht vergessen, den Antrag zu stellen!

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asche

Danke, es wird nämlich immer so dargestellt, als ob Einkünfte in der Rentenphase unbegrenzt zu verbeitragen seien, was eben eine Verkürzung ist vor allem für Gutverdiener ...

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tonimeloni7
· bearbeitet von tonimeloni7

Hoi... Danke für die vielen Rückmeldungen... Anbei ein paar Anmerkungen (grün) und erneute Fragen (rot)...

 

Hallo zusammen,

 

vielen Dank nochmal für die angeregte Diskussion.

 

Für mich habe ich jetzt nochmal eine kleine Zusammenfassung bzgl. Privater Riester und Entgeltumwandlung geschrieben.

 

Was ich in meinen Beiträgen bisher vergessen hatte war, dass vom AG AVWL für Riester (privat) sowie Direktversicherung in Höhe von 319,08/Jahr geleistet werden.

 

 

Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

 

Von meinem Brutto werden x Euro für die Vorsorge abgezwackt und für eine zusätzliche Rente vorgesehen (Konzept?). Vorteil ist, dass ich mit der Verminderung meines Brutto-Gehalts, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern spare. Das funktioniert bei beiden bis zu einer BBG. D.h. wenn mir nach der Umwandlung >66k Brutto-Jahresgehalt übrig bleiben, spare ich nur noch Steuern.

 

Matthew Pryor --> BBG gelten nur für die Krankenkassenbeiträge und für die Pflegeversicherung (BBG aktuell monatlich 3825) und die Beiträge zur GRV (5600 monatlich in den alten Bundesländern, 4800 in den neuen Bundesländern).

--> Das heißt für mich,dass ich aktuell nur Steuern und Rentenversicherungsbeiträge spare. Wusst ich gar nicht, dass ich hier schon den Höchstsatz bezahle!!!

 

Sobald ich in Rente" gehe, bekomme ich eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung (Eintrittsalter?) Beides muss ich voll versteuern (Höhe?).

 

Matthew Pryor --> Abhängig von dem zu versteuernden Einkommen. ...Grundsätzlich ist die Rentenzahlung entweder mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22

Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) oder als sonstige Einkünfte (nach § 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG.) zu versteuern,wenn §10 Absatz1 Nr.2 EstG nicht erfüllt (ungeförderte Beitragsleistung).Für durch geförderte Beitragszahlungen erbrachte Rentenzahlungen sind dagegen als sonstige Einkünfte voll zu versteuern. Für Kapitalauszahlungen gilt: Erfolgt die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und hat der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung (Kapitalauszahlung) und der Summe der eingezahlten Beiträge der Besteuerung zu Grunde zu legen.

 

Falls ich im Alter noch GKV/GPV sein sollte, fallen auch die vollen Beiträge hierfür an + die restlichen Sozialversicherungsbeiträge? (korrekt?).

 

Matthew Pryor --> Nicht ganz.Wird das Kapital verrentet,ist der volle Beitragssatz für KK und PV abzuführen.Bei einer kapitalauszahlung wird für längstens 10 Jahre 1/120 der Kapitalleistung fällig.

 

Fazit:

Da es bei mir absehbar ist, dass ich mich über die BBG entwickle, spare ich in ca. 2-3 Jahren nur" noch Steuern. Im Ruhestand verliere ich den Steuervorteil recht schnell (hoher Steuersatz, GKV/GPV, sonstige Sozialversicherungsbeiträge).

 

Offene Fragen:

Welches Konzept zum Vermögensaufbau steckt da eigentlich dahinter? Wie werden die Gelder gewinnbringend angelegt?

Muss ich hier von vornherein mein Renteneintrittsalter bestimmen? --> Leistungen dürfen vor dem 62. Lebensjahr nicht in Anspruch genommen werden. Vorher komme an meine eingezahlten Beiträge nicht ran!

Höhe, Umfang der Abzüge in der Auszahlungsphase? -> volle Versteuerung, Sozialversicherungsbeiträge (GKV/GPV) -> Versteuerung je nach Einkommen, Beiträge zu GKV und PKV, was ist mit sonstigen Beiträgen wie RV, AV?

 

Kleines Rechenbeispiel, Zahlen aus dem Allianz-Angebot auf Seite 1 (Dokument 1).

Garantierente: 234

garantierte Kapitalabfindung: 65k

inkl. Überschussbeteiligung

...Gesamtrente: 600

gesamte Kapitalabfindung: 124k

 

Verstehe ich das richtig, die Zahlen inkl. Überschuss, sind Werte, die sich bei aktueller Prognose ergeben würden?

Im Angebot: "Ausgehende von der aktuellen Überschussbeteiligung beträgt die Wertentwicklung Ihrer Altersvorsorge 4,5% vor Kosten"

Was wäre nach heutigen Stand meine Abzüge bei den idealen 600?

· Riester-Rente (privat)

ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente.

 

Prinzip ist, ich zahle einen monatlichen Betrag ein und bekomme vom Staat eine jährliche Zulage. Laut Gesetz müssen alle Produktvarianten den Kapitalerhalt gewährleisten. Das bedeutet: Spätestens zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen zur Verfügung stehen, korrekt?

 

Steuerliche Vorteile, wenn sie die aufgewendeten Beiträge plus Zulagen als abzugsfähige Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Fällt der dadurch entstehende Steuervorteil höher aus als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt Vorsorgenden automatisch die Differenz.

 

Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht. Zu beachten ist, dass bei einer Kündigung des Riester-Vertrages die bis dahin erhaltenen Förderbeträge zurückgezahlt werden müssen.

 

Welches Sparkonzept welche Rendite steckt dahinter? --> auch hier würd mich interessieren, wie das Geld gewinnbringend angelegt wird. Oder beruht das Konzept "nur" auf Grundzulagen und Steuervorteilen (Aufgrund absetzbare Sonderausgaben)?

 

Steuervorteil, bei mir höher als Zulagen? --> hab ich mal durchrechnen lassen (siehe Anhang)

Da komme ich bei meinen jetzigen 57k und 175 monatlichen Beitrag auf 50k Eigenleistung, 29k Steuerrückerstattung und 6k Zualgen.

 

Muss ich auch hier von Anfang an angeben, wann ich in Rente gehen möchte? --> Auch hier gilt:Förderunschädlich frühestens mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres.

 

Was verbirgt sich hinter den Abschlusskosten? --> Abschlusskosten fallen bei Rentenversicherungen an,sowohl bei den klassischen als auch bei den fondsgebundenen und werden im Produktinformationsblatt ausgewiesen.Sie werden auf die ersten 60 Beitragsmonate aufgeteilt und in diesem Zeitraum von Deiner Sparleistung abgezogen.Machen aber auf die Laufzeit gesehen eher einen kleinen Unterschied,wichtiger sind wohl sowohl die laufenden Kosten als auch der Anlageerfolg des Anbieters.

 

 

 

Grüße Toni

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asche
· bearbeitet von asche
Was ich mir gerade noch überlege, ist mich privat krankenzuversichern. Am besten gehe ich zu einem Versicherer (Debeka hab ich im Kopf, da war ich schonmal) und lass mich beraten. Selbstrecherche würde hier wohl zu weit gehen, was meint ihr?

Würde ich nur mit gutem Makler oder (evtl besser) Honorarberater machen. Für Selbstrecherche ist das Thema eher zu komplex / die Darstellungen (im Netz) zu widersprüchlich. Nur über Versicherer ist auch eher schlecht.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Vorteil ist, dass ich mit der Verminderung meines Brutto-Gehalts, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern spare.

Soweit richtig.

Das funktioniert bei beiden bis zu einer BBG.

Nein.Beitragsbemessungsgrenzen gelten nur für die Krankenkassenbeiträge und für die Pflegeversicherung (BBG aktuell monatlich 3825€) und die Beiträge zur GRV (5600€ monatlich in den alten Bundesländern,4800€ in den neuen Bundesländern).Das heißt für Dich,dass Du aktuell nur Steuern und Rentenversicherungsbeiträge sparst.Es sei denn,Du arbeitest in den neuen Bundesländern.Dann hättest Du nur noch einen Steuerspareffekt.

Beides muss ich voll versteuern (Höhe?).

Das kommt darauf an,wie hoch später dein zu versteuerndes Einkommen ist...Grundsätzlich ist die Rentenzahlung entweder mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22

Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) oder als sonstige Einkünfte (nach § 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG.) zu versteuern,wenn §10 Absatz1 Nr.2 EstG nicht erfüllt (ungeförderte Beitragsleistung).Für durch geförderte Beitragszahlungen erbrachte Rentenzahlungen sind dagegen als sonstige Einkünfte voll zu versteuern.

Für Kapitalauszahlungen gilt:Erfolgt die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und hat der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung (Kapitalauszahlung) und der Summe der eingezahlten Beiträge der Besteuerung zu Grunde zu legen.

Falls ich im Alter noch GKV/GPV sein sollte, fallen auch die vollen Beiträge hierfür an + die restlichen Sozialversicherungsbeiträge?

Nicht ganz.Wird das Kapital verrentet,ist der volle Beitragssatz für KK und PV abzuführen.Bei einer kapitalauszahlung wird für längstens 10 Jahre 1/120 der Kapitalleistung fällig.

Muss ich hier von vornherein mein Renteneintrittsalter bestimmen?

Zumindest dürfen die Leistungen nicht vor dem 62. Lebensjahr abgerufen werden.

Das bedeutet: Spätestens zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen zur Verfügung stehen, korrekt?

Richtig.Bei Banksparplänen wohl auch die Zinsen und bei klassischen Rentenpolicen zumindest der der Police zu Grunde gelegte Höchstrechnungszins.Da bin ich aber nicht ganz sicher,im Zweifel mögen mich die Riestercracks hier bitte korrigieren!

Steuervorteil, bei mir höher als Zulagen?

Würde ich sagen,ja.Bemühe mal einen der zahlreichen Rechner.Polydeikes ist ein Fan von der AWD-Variante.

Muss ich auch hier von Anfang an angeben, wann ich in Rente gehen möchte?

Auch hier gilt:Förderunschädlich frühestens mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres.

Was verbirgt sich hinter den Abschlusskosten?

Abschlusskosten fallen bei Rentenversicherungen an,sowohl bei den klassischen als auch bei den fondsgebundenen und werden im Produktinformationsblatt ausgewiesen.Sie werden auf die ersten 60 Beitragsmonate aufgeteilt und in diesem Zeitraum von Deiner Sparleistung abgezogen.Machen aber auf die Laufzeit gesehen eher einen kleinen Unterschied,wichtiger sind wohl sowohl die laufenden Kosten als auch der Anlageerfolg des Anbieters.

Was ich mir gerade noch überlege, ist mich privat krankenzuversichern.

Hier über Vor- und Nachteile zu sinnieren,würde wohl den Thread zu sehr verwässern.Aber es hätte zumindest für die Auszahlungsphase der bAv einen äußerst positiven Effekt.

Debeka hab ich im Kopf, da war ich schonmal

Eher nicht,wenn die Motivation für einen Systemwechsel eine hochwertige Absicherung darstellt.Gerne an separater Stelle,wenn Du möchtest.

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Matthew Pryor

Hallo Toni,

Da es bei mir absehbar ist, dass ich mich über die BBG entwickle, spare ich in ca. 2-3 Jahren nur noch Steuern. Im Ruhestand verliere ich den Steuervorteil recht schnell (hoher Steuersatz, GKV/GPV, sonstige Sozialversicherungsbeiträge).

Darauf möchte ich noch einmal Bezug nehmen.Ich weiss natürlich nicht,inwiefern es absehbar ist,wie schnell Dein Gehalt ansteigt.Es sollte aber auch berücksichtigt werden,dass die Beitragsbemessungsgrenzen für KV/PV und GRV nicht starr sind,sondern auch auch stetig angehoben werden.

Die vorläufigen Sozialversicherungswerte für 2013

 

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polydeikes
Richtig.Bei Banksparplänen wohl auch die Zinsen und bei klassischen Rentenpolicen zumindest der der Police zu Grunde gelegte Höchstrechnungszins.Da bin ich aber nicht ganz sicher,im Zweifel mögen mich die Riestercracks hier bitte korrigieren!

 

Im Prinzip ein Trugschluss. Genau genommen müssen laut AltZertG nur 85 % der Eigenbeiträge + Zulagen garantiert werden, wenn es bspw. Aufwendungen für Risiken gab. Grundsätzlich gilt das aber eben unter dem Aspekt Riester + Risikobaustein. Ansonsten sind in der Praxis 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zu verrenten.

 

§1 Abs.1 Nr. 3 AltzertG

 

... in welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden; sofern Beitragsanteile zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit oder zur Hinterbliebenenabsicherung verwendet werden, sind bis zu 15 vom Hundert der Gesamtbeiträge in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen; ...

 

 

Das heißt aber keinesfalls das eine wie auch immer geartete staatliche Garantie dafür besteht. Riester = volles Anbieterrisiko in Bezug auf die Beitragsgarantie. D.h. explizit, dass bspw. Versicherer schon im Rahmen des VAG berechtigt sind die Rentenleistung zu kürzen, sogar das Vertragsguthaben zu kürzen ... wenn es zur Vermeidung einer Insolvenz förderlich ist.

 

Man muss also genau unterscheiden. Von staatlicher Seite erfolgt eine Zertifizierung der Riester Produkte. Diese müssen eine entsprechende Beitragsgarantie in den Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen verankern. Eine Absicherung von staatlicher Seite erfolgt jedoch nicht.

 

Darüber hinaus gelten weitere rechtliche Rahmenbedingungen, bei Riester Policen eben das Versicherungsaufsichtsgesetz § 89. Bei fondsgebundenen Riester Policen gegebenenfalls eine in den Bedingungen verankerte Treuhänderklausel. Bei der garantierten Verzinsung der klassischen Police handelt es sich qualitativ immer nur um eine Zusage, keine echte Garantie. Das VAG wird in Bezug auf die Auszahlungsphase vom AltZertG allerdings wieder eingeschränkt (AltZertG §1 Abs.1 Nr.4a ... die Leistungen müssen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen; ... ), das ist ein wenig kniffelig.

 

Beim Riester Banksparplan sieht das Haftungsprinzip anders aus. Hier geht die jeweilige Bank - idR Sparkassen oder Volksbanken - entsprechend in Haftung für die gemachten Zusagen. Leider bin ich mit den Regelungen bei Banken für den Insolvenzfall nicht vertraut, mir ist allerdings keine Regelung analog zum §89 VAG bekannt. Was aber nicht heißen muss, dass eine solche Regelung nicht existiert.

 

Beim Riester Fondssparplan und auch bei Riester Bausparverträgen gelten die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Frage welche Art von juristische Person dort Vertragspartner ist. Das jetzt alles aufzudröseln ginge wohl am Ziel vorbei.

 

---

 

Ganz wichtig ist dabei aus Sicht des versierten Users ... es steht ein ZUSAGT im AltZertG ... nicht anderes, nicht mehr. Es gibt keinerlei staatliche Garantie für wie auch immer geartete Zusagen.

 

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@TONI

 

Lass dich nicht verunsichern mit der PKV Problematik. Hör dir ganz ruhig unterschiedliche Sichtweisen an. Es gibt keine sehr guten Leistungen für wenig Geld in diesem Bereich. Entweder der Tarif bietet sehr gute Leistungen, oder er ist günstig.

 

Am Beispiel Debeka heißt das, dass du in den Vertragsbedingungen der PKV kaum echte garantierte Leistungen findest, die sich im höherpreisigen Bereich bewegen. Jeder vom seltsamen Völkchen Debekaner wird quasi jedem Kritikpunkt entgegen halten, dass diese Leistungen oftmals aus Kulanz ... oder "bisher doch immer ..." vom Versicherer getragen wurden.

 

Der Makler, der in der Regel keine Debeka vermitteln kann, hinterfragt daher nicht ganz zu Unrecht, ob der Kunde zugesagte Leistungen haben möchte oder von den Gnaden des Versicherers abhängig sein will ... :lol:

 

Am ehesten hilft es dir vielleicht ein paar Stellen anzulaufen und dir wirklich garantierte Leistungen herausarbeiten zu lassen. Der Gedanke erst 1-2-3 Ausschließlichkeitsvertreter aufzusuchen und danach einen guten Makler zu konsultieren ist eigentlich aus Kundensicht gar nicht schlecht.

 

Für eine Entscheidung dieser Tragweite solltest du dir natürlich Zeit nehmen. Und wenn du ein paar Grundlagen für die Entscheidung hast, stellst du diese und deine Gedanken eben wieder im Forum vor.

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Fondsanleger1966
1.) Direktversicherung sehe ich bei Dir erst einmal nicht. Du wirst bald bei 75.000 Euro/Jahr sein. Sparst also kaum Sozialversicherungsbeiträge, hast aber im Ruhestand GKV-/GPV-Beiträge von aktuell 17,7% am Hals + die volle Versteuerung der Leistung.

Wenn die (gesetzliche) Rente und sonstige sozialversicherungspflichtige Einkünfte hinreichend hoch ist (2012: 4.237,50 Euro/Monat), sollte doch ein weiterer Ertrag aus der bAV nicht mehr beitragspflichtig sein?

So ist es.

 

Eine andere Frage ist natürlich, ob man derartige Einkünfte im Ruhestand erzielt ..

Genau. Und v.a. steht in den meisten Fällen noch nicht fest, ob diese erzielt werden, während die BAV-Renten sicher anfallen. Eine Ausnahme stellen z.B. große Erbschaften dar (z.B. Mietshäuser), die bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit absehrbar sind.

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tonimeloni7

Hoi... Danke für die vielen Rückmeldungen... Anbei ein paar Anmerkungen (grün) und erneute Fragen (rot)...

 

Hallo zusammen,

 

vielen Dank nochmal für die angeregte Diskussion.

 

Für mich habe ich jetzt nochmal eine kleine Zusammenfassung bzgl. Privater Riester und Entgeltumwandlung geschrieben.

 

Was ich in meinen Beiträgen bisher vergessen hatte war, dass vom AG AVWL für Riester (privat) sowie Direktversicherung in Höhe von 319,08/Jahr geleistet werden.

 

 

Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

 

Von meinem Brutto werden x Euro für die Vorsorge abgezwackt und für eine zusätzliche Rente vorgesehen (Konzept?). Vorteil ist, dass ich mit der Verminderung meines Brutto-Gehalts, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern spare. Das funktioniert bei beiden bis zu einer BBG. D.h. wenn mir nach der Umwandlung >66k Brutto-Jahresgehalt übrig bleiben, spare ich nur noch Steuern.

 

Matthew Pryor --> BBG gelten nur für die Krankenkassenbeiträge und für die Pflegeversicherung (BBG aktuell monatlich 3825) und die Beiträge zur GRV (5600 monatlich in den alten Bundesländern, 4800 in den neuen Bundesländern).

--> Das heißt für mich,dass ich aktuell nur Steuern und Rentenversicherungsbeiträge spare. Wusst ich gar nicht, dass ich hier schon den Höchstsatz bezahle!!!

 

Sobald ich in Rente" gehe, bekomme ich eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung (Eintrittsalter?) Beides muss ich voll versteuern (Höhe?).

 

Matthew Pryor --> Abhängig von dem zu versteuernden Einkommen. ...Grundsätzlich ist die Rentenzahlung entweder mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22

Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) oder als sonstige Einkünfte (nach § 22 Nr. 5 S. 2 i. V. m. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG.) zu versteuern,wenn §10 Absatz1 Nr.2 EstG nicht erfüllt (ungeförderte Beitragsleistung).Für durch geförderte Beitragszahlungen erbrachte Rentenzahlungen sind dagegen als sonstige Einkünfte voll zu versteuern. Für Kapitalauszahlungen gilt: Erfolgt die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres und hat der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung (Kapitalauszahlung) und der Summe der eingezahlten Beiträge der Besteuerung zu Grunde zu legen.

 

Falls ich im Alter noch GKV/GPV sein sollte, fallen auch die vollen Beiträge hierfür an + die restlichen Sozialversicherungsbeiträge? (korrekt?).

 

Matthew Pryor --> Nicht ganz.Wird das Kapital verrentet,ist der volle Beitragssatz für KK und PV abzuführen.Bei einer kapitalauszahlung wird für längstens 10 Jahre 1/120 der Kapitalleistung fällig.

 

Fazit:

Da es bei mir absehbar ist, dass ich mich über die BBG entwickle, spare ich in ca. 2-3 Jahren nur" noch Steuern. Im Ruhestand verliere ich den Steuervorteil recht schnell (hoher Steuersatz, GKV/GPV, sonstige Sozialversicherungsbeiträge).

 

Offene Fragen:

Welches Konzept zum Vermögensaufbau steckt da eigentlich dahinter? Wie werden die Gelder gewinnbringend angelegt?

Muss ich hier von vornherein mein Renteneintrittsalter bestimmen? --> Leistungen dürfen vor dem 62. Lebensjahr nicht in Anspruch genommen werden. Vorher komme an meine eingezahlten Beiträge nicht ran!

Höhe, Umfang der Abzüge in der Auszahlungsphase? -> volle Versteuerung, Sozialversicherungsbeiträge (GKV/GPV) -> Versteuerung je nach Einkommen, Beiträge zu GKV und PKV, was ist mit sonstigen Beiträgen wie RV, AV?

 

Kleines Rechenbeispiel, Zahlen aus dem Allianz-Angebot auf Seite 1 (Dokument 1).

Garantierente: 234

garantierte Kapitalabfindung: 65k

inkl. Überschussbeteiligung

...Gesamtrente: 600

gesamte Kapitalabfindung: 124k

 

Verstehe ich das richtig, die Zahlen inkl. Überschuss, sind Werte, die sich bei aktueller Prognose ergeben würden?

Im Angebot: "Ausgehende von der aktuellen Überschussbeteiligung beträgt die Wertentwicklung Ihrer Altersvorsorge 4,5% vor Kosten"

Was wäre nach heutigen Stand meine Abzüge bei den idealen 600?

· Riester-Rente (privat)

ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente.

 

Prinzip ist, ich zahle einen monatlichen Betrag ein und bekomme vom Staat eine jährliche Zulage. Laut Gesetz müssen alle Produktvarianten den Kapitalerhalt gewährleisten. Das bedeutet: Spätestens zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen zur Verfügung stehen, korrekt?

 

Steuerliche Vorteile, wenn sie die aufgewendeten Beiträge plus Zulagen als abzugsfähige Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Fällt der dadurch entstehende Steuervorteil höher aus als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt Vorsorgenden automatisch die Differenz.

 

Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht. Zu beachten ist, dass bei einer Kündigung des Riester-Vertrages die bis dahin erhaltenen Förderbeträge zurückgezahlt werden müssen.

 

Welches Sparkonzept welche Rendite steckt dahinter? --> auch hier würd mich interessieren, wie das Geld gewinnbringend angelegt wird. Oder beruht das Konzept "nur" auf Grundzulagen und Steuervorteilen (Aufgrund absetzbare Sonderausgaben)?

 

Steuervorteil, bei mir höher als Zulagen? --> hab ich mal durchrechnen lassen (siehe Anhang)

Da komme ich bei meinen jetzigen 57k und 175 monatlichen Beitrag auf 50k Eigenleistung, 29k Steuerrückerstattung und 6k Zualgen.

 

Muss ich auch hier von Anfang an angeben, wann ich in Rente gehen möchte? --> Auch hier gilt:Förderunschädlich frühestens mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres.

 

Was verbirgt sich hinter den Abschlusskosten? --> Abschlusskosten fallen bei Rentenversicherungen an,sowohl bei den klassischen als auch bei den fondsgebundenen und werden im Produktinformationsblatt ausgewiesen.Sie werden auf die ersten 60 Beitragsmonate aufgeteilt und in diesem Zeitraum von Deiner Sparleistung abgezogen.Machen aber auf die Laufzeit gesehen eher einen kleinen Unterschied,wichtiger sind wohl sowohl die laufenden Kosten als auch der Anlageerfolg des Anbieters.

 

 

 

Grüße Toni

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
Sozialversicherungsbeiträge (GKV/GPV) -> Versteuerung je nach Einkommen, Beiträge zu GKV und PKV, was ist mit sonstigen Beiträgen wie RV, AV?

Der Staat ist derzeit noch so großzügig, dass er Rentnern die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erlässt. :rolleyes:

 

Allerdings solltest Du dies nicht gegenüber Politikern erwähnen oder ansonsten an die große Glocke hängen, damit diese Leute nicht auf dumme Gedanken kommen.

 

Es fallen nach dem aktuellen Recht ab dem Bezug der gesetzlichen Rente nur Beiträge für eine Krankenversicherung an plus Beiträge für die Pflegeversicherung.

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