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Archimedes

Fürstenberg Capital (NordLB)

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gravity

Gesetzentwurf Landesregierung 20.11.2019 Drucksache 18/5173
 

Zitat

 

Laut dem der EU-Kommission vorliegenden Geschäftsplan wird die NORD/LB ab dem Geschäftsjahr 2021 Jahresüberschüsse erwirtschaften.

...
Nach dem Geschäftsplan besteht die Erwartung, dass die NORD/LB bereits nach Umsetzung der vorgesehenen Kapitalstärkungsmaßnahmen eine CET-1-Quote von 14 % nachhaltig erreichen wird, sodass erstmals im Jahr 2023 (bezogen auf Jahresüberschüsse des Geschäftsjahres 2022) mit Ausschüttungen zu rechnen sein dürfte.

 

 

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CondorBB

Bei einer Hochschreibung mit der Bilanz 2021 ...das würde  mit der Kündigungsfrist von 2 Jahren  ja eine Kündigung frühestens Ende 2022 zu 100 % für Ende 2024 möglich machen  .4 Kupons  werden dann noch gezahlt wenn die Bank nicht in die Verlustzone zurückfällt 

Oder ?

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gravity

Pressemitteilung "NORD/LB bestätigt positiven Trend auch im dritten Quartal"

 

Präsentation "Telefonkonferenz Q3 2019"

Zitat

Die vorliegenden Zahlen lassen nur bedingt Rückschlüsse für das Gesamtjahresergebnis zu. Nach wie vor plant die Bank für 2019 mit hohen Restrukturierungsaufwendungen. Im Ergebnis dürfte die NORD/LB das Gesamtjahr daher mit einem Verlust abschließen. Die Belastungen im Rahmen der Neuausrichtung werden auch im kommenden Jahr spürbare Auswirkungen auf das Bankergebnis haben

 

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Diddi

Im Klartext: dann wird auch für nächstes Jahr ein kleiner Verlust erwartet, vermutlich kein Coupon für 2020?

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Andreas R.

Und auf diesen polemischen Artikel soll man irgendwas geben?

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reckoner

Hallo,

 

toll das die Süddeutsche jetzt auch schon Fakenews veröffentlicht.

 

Und was soll das mit LT2 zu tun haben?

 

Stefan

 

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Ramstein

Was die Kommentatorin und andere aus dem Journailleuniversum einfach nicht auf die Reihe bekommen: Ja, es soll nicht der Steuerzahler haften, sondern der Eigentümer. Und bei den Landesbanken ist eben der Staat der Eigentümer. Man könnte natürlich auf die Entscheidungsträger/die Politiker zurückgreifen wollen. Aber das werden diese sicher verhindern.

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Stift
vor 19 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

toll das die Süddeutsche jetzt auch schon Fakenews veröffentlicht.

 

Und was soll das mit LT2 zu tun haben?

 

Stefan

 

Nichts! Nur mit Fürstenberg.

 

vor 9 Minuten von Ramstein:

Was die Kommentatorin und andere aus dem Journailleuniversum einfach nicht auf die Reihe bekommen: Ja, es soll nicht der Steuerzahler haften, sondern der Eigentümer. Und bei den Landesbanken ist eben der Staat der Eigentümer. Man könnte natürlich auf die Entscheidungsträger/die Politiker zurückgreifen wollen. Aber das werden diese sicher verhindern.

Und ist es nicht genau das, was der Kommentar beklagt?

Zitat

Bedenklich ist auch, dass bislang eine Auseinandersetzung mit der Frage komplett fehlt, wer den Schaden zu verantworten hat. An dieser Stelle kommt Finanzminister Hilbers die Schlüsselrolle zu. Er will nicht einmal prüfen lassen, ob frühere Verantwortliche der Nord-LB in Regress genommen werden - dabei müsste er als Aufsichtsratschef eigentlich genau das tun. Aber dann würde der CDU-Politiker eventuell darauf stoßen, dass die frühere Landesregierung unter seinem Vorgänger Hartmut Möllring mit verantwortlich ist. Außerdem würde er wohl auf die Mitschuld der früheren rot-grünen Regierung in Bremen stoßen. Die dortige Landesbank, eine Nord-LB-Tochter, hat unter ihrer Obhut derart viele Fehler gemacht, dass sie ihre Mutter in Hannover später in den Abgrund gerissen hat.

 

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Stift
· bearbeitet von Stift

Viele Sparkassen und Landesbanken sind der Ansicht, dass die NordLB eigentlich noch stärker schrumpfen sollte, und sie zweifeln an der dauerhaften Überlebensfähigkeit der Bank. Das Land Niedersachsen lehnt noch stärkere Einschnitte dagegen ab und hält den beschlossenen Rückbau für ausreichend.

Um ihrer Meinung Nachdruck zu verleihen, hat die Sparkassen-Finanzgruppe einen Restrukturierungsexperten in den NordLB-Aufsichtsrat entsandt:

Matthias Wargers, bis Ende 2019 Chef der WestLB-Abwicklungsbank EAA, ist am 23. Dezember in das Kontrollgremium eingezogen, bestätigte ein NordLB-Sprecher.

In den kommenden Monaten solle zudem der scheidende Chef der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), Herbert Hans Grüntker, in den Aufsichtsrat einziehen, sagten mehrere mit dem Thema vertraute Personen dem Handelsblatt.

 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/neue-aufsichtsraete-helaba-chef-gruentker-soll-kuenftig-die-nordlb-kontrollieren/25431862.html?ticket=ST-2384833-lFzkbjeGiUqAOgyRp3fl-ap6

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Pausch

Hallo,

ich bin auf der Suche nach aktuellen Informationen zu der Fürstenberg Anleihe. Grundsätzlich würde mich interessieren, warum der Kurs in der letzten Zeit so stark ansteigt. Kennt jemand die Hintergründe?

 

VG

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John Silver
vor 2 Stunden von Pausch:

Hallo,

ich bin auf der Suche nach aktuellen Informationen zu der Fürstenberg Anleihe. Grundsätzlich würde mich interessieren, warum der Kurs in der letzten Zeit so stark ansteigt. Kennt jemand die Hintergründe?

 

VG

Vielleicht haben einige den u.g Artikel aus dem Handelsblatt gelesen und rechnen sich jetzt etwas aus.

Andere News sind mir nicht bekannt.

 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/landesbank-erst-die-rettung-zurueck-ins-plus-dann-sieben-prozent-rendite-nordlb-hat-ambitionierte-ziele/25451348.html?ticket=ST-1524303-wcgIfpqOeMLxBAaxn5yO-ap1

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Crisu
· bearbeitet von Crisu
vor 17 Stunden von Pausch:

Hallo,

ich bin auf der Suche nach aktuellen Informationen zu der Fürstenberg Anleihe. Grundsätzlich würde mich interessieren, warum der Kurs in der letzten Zeit so stark ansteigt. Kennt jemand die Hintergründe?

 

VG

Erwartung baldige Aufnahme der Zinszahlung+Hochschreibung auf 100%. Für GJ 2020 wohl noch nicht, aber eventuell für GJ 2021.

Dann Zinszahlung 06/2022  also in ~ 2,5J von heute gerechnet.

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thomassamoth
· bearbeitet von thomassamoth

Zur Fürstenberg-Anleihe, die bei ca. 90 steht:

Die beiden möglichen Varianten sind, dass es entweder 2020 oder erst 2021 einen ausreichenden Gewinn von ca. 200 Mill Euro für eine Hochschreibung der Fürstenberganleihen und damit Beginn der Verzinsung gibt. Welche Renditen müsste man erwarten?

Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die Anleihe nach einer Hochschreibung auf 100% auch einen Kurs von ca. 100% haben wird.

Bei einer Hochschreibung in 2020 auf 100% und Beginn der Verzinsung ab 1.7.2020, hätten wir also ein Upside von ca. 10% in sechs Monaten auf 100% und dann sechs Monate 5,625% Verzinsung, also 2,8 % zusammen also 12,8 % Rendite in 2020 und dann in 2021 5,6 % Verzinsung, zusammen für 2020 und 2021 also 18,4 % oder 9,2 % pro Jahr.

Wenn die Hochschreibung aber erst in 2021 erfolgt auf 100% und damit Beginn der Verzinsung ab 1.7.2021, hätten wir ein Upside von ca. 10% in 18 Monaten und dann sechs Monate 5,6 Verzinsung, also 2,8, zusammen also 12,8 % Rendite für zwei Jahre, also für 2020 und 2021 6,4 % pro Jahr.

Also könnte man auch mit der schlechteren Variante noch zufrieden sein.

Dass es auch in 2021 noch keinen ausreichenden Gewinn gibt, ist nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.

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thomassamoth

Und noch eine Überlegung: Wenn die Fürstenberg mit 2 jähriger Frist gekündigt wird zu 100% mit laufender Verzinsung, sollte der Kurs deutlich über 100% steigen, vielleicht bis 108. Das wäre eine weitere Upsidemöglichkeit.
Aber man weiss nicht, wann gekündigt wird ...

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manchesterkapitalist

Panik pur heute!- 16,1%.  Wer verkauft beim Lang&Schwarz für 42,25% ?

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davidh
· bearbeitet von davidh

Ziemliche - sorry - Volltrottel, wenn es große Geldseiten über 67% (derzeit 68% 72k in STU) an allen anderen "normalen" Börsen gibt?

 

(Hätte gedacht, dass der Witz, von unrealen, liquiditätsbedingten Taxierungen von Direkthandelspartnern zu berichten, mittlerweile veraltet ist...)

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mobay1
· bearbeitet von mobay1

Fürstenberg Capital II GmbH: Zinsausfall in 2020 / Verlustbeteiligung der stillen Einlage

 

Fürstenberg Capital II GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges
Fürstenberg Capital II GmbH: Zinsausfall in 2020 / Verlustbeteiligung der stillen Einlage

24.03.2020 / 18:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 

AD-HOC-MELDUNG GEMÄSS ART. 17 MAR

Fürstenberg Capital II GmbH: Zinsausfall in 2020 / Verlustbeteiligung der stillen Einlage

Heute, am 24. März 2019, wurde der Fürstenberg Capital II GmbH ("Emittentin") von der Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover ("NORD/LB") mitgeteilt, dass gemäß aufgestelltem und geprüftem Jahresabschluss für die NORD/LB AöR im Geschäftsjahr 2019 gemäß HGB ein Bilanzverlust vor Verlustbeteiligung durch bestehende stille Einlagen von EUR 542,9 Mio. entstanden ist. Dies hat zur Folge, dass zum einen gemäß § 3 Abs. 3 des zwischen der Emittentin und der NORD/LB geschlossenen Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft ("Beteiligungsvertrag") die Zahlung einer Gewinnbeteiligung an die Emittentin für das Geschäftsjahr 2019 vollständig ausgeschlossen ist und zum anderen gemäß § 6 Abs. 1 des Beteiligungsvertrags der Buchwert der stillen Einlage der Emittentin in der Bilanz der NORD/LB AöR per 31. Dezember 2019 um EUR 14.424.208,80 auf EUR 150.509.777,70 weiter herabgesetzt worden ist.

Die Emissionsbedingungen der von der Emittentin begebenen Capital Notes (ISIN DE000A0EUBN9, Common Code 021983110, WKN A0EUBN, Dutch Security Code (Fonds Code) 15379, notiert an der Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) sehen vor, dass Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu leisten. Der vollständige Ausfall der Gewinnbeteiligungszahlung unter dem Beteiligungsvertrag für das Geschäftsjahr 2019 hat daher gemäß § 6 Abs. 1 der Emissionsbedingungen der Capital Notes zur Folge, dass die für Zahlung am 30. Juni 2020 vorgesehene Zinszahlung auf die Capital Notes ebenfalls vollständig entfallen wird. Die Anleihegläubiger der Capital Notes werden somit im Jahr 2020 für die Zinsperiode vom 30. Juni 2019 (einschließlich) bis zum 30. Juni 2020 (ausschließlich) keine Zinszahlungen auf die Capital Notes erhalten. Eine Nachzahlungsverpflichtung in Bezug auf solchermaßen entfallene Zinszahlungen besteht nicht.

Die weitere Herabsetzung des Buchwerts der stillen Einlage unter dem Beteiligungsvertrag könnte sich zudem nachteilig auf etwaige künftige Zahlungsansprüche der Anleihegläubiger unter den Capital Notes auswirken. Solange der Buchwert der stillen Einlage nicht aus zukünftigen Gewinnen der NORD/LB vollständig wieder gutgeschrieben wurde, sind Gewinnbeteiligungen in nachfolgenden Geschäftsjahren sowie eine ordentliche Kündigung des Beteiligungsvertrags durch die NORD/LB ausgeschlossen und im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die NORD/LB aus aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen Gründen würde der Rückzahlungsbetrag dem herabgesetzten Buchwert der stillen Einlage der Emittentin (so wie dieser in der Bilanz der Bank für das Geschäftsjahr der Bank festgestellt wird, in das der Beendigungstag im Hinblick auf den Beteiligungsvertrag fällt) entsprechen. Da Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält, könnten Zinszahlungen auf die Capital Notes in nachfolgenden Zinsperioden ebenfalls entfallen und unter bestimmten Umständen könnte eine Rückzahlung der Capital Notes zu einem Betrag unter dem Nennbetrag erfolgen.

Dr. Heinrich Hahn, Geschäftsführer

 

Fürstenberg Capital II GmbH
Meinbrexener Straße 2
37699 Fürstenberg/Weser
Deutschland

 

 

Fürstenberg Capital Erste GmbH: Fürstenberg Capital Erste GmbH: Zinsausfall in 2020 / Verlustbeteiligung der stillen Einlage

 

 

Fürstenberg Capital Erste GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges
Fürstenberg Capital Erste GmbH: Fürstenberg Capital Erste GmbH: Zinsausfall in 2020 / Verlustbeteiligung der stillen Einlage

24.03.2020 / 18:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
 

AD-HOC-MELDUNG GEMÄSS ART. 17 MAR

Fürstenberg Capital Erste GmbH: Zinsausfall in 2020 / Verlustbeteiligung der stillen Einlage

Heute, am 24. März 2020, wurde der Fürstenberg Capital Erste GmbH (vormals Fürstenberg Capital GmbH) ("Emittentin") von der Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover ("NORD/LB") mitgeteilt, dass gemäß dem aufgestelltem und geprüftem Jahresabschluss für die NORD/LB AöR im Geschäftsjahr 2019 gemäß HGB ein Bilanzverlust vor Verlustbeteiligung durch bestehende stille Einlagen von EUR 542,9 Mio. entstanden ist. Dies hat zur Folge, dass zum einen gemäß § 3 Abs. 3 des zwischen der Emittentin und der NORD/LB geschlossenen Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft ("Beteiligungsvertrag") die Zahlung einer Gewinnbeteiligung an die Emittentin für das Geschäftsjahr 2019 vollständig ausgeschlossen ist und zum anderen gemäß § 6 Abs. 1 des Beteiligungsvertrags der Buchwert der stillen Einlage der Emittentin in der Bilanz der NORD/LB AöR per 31. Dezember 2019 um EUR 3.048.464,56 auf EUR 31.809.281,83 weiter herabgesetzt worden ist.

Die Emissionsbedingungen der von der Emittentin begebenen Capital Notes (ISIN XS0216072230, Common Code 021607223, Dutch Security Code (Fonds Code) 45987, notiert an der Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) sehen vor, dass Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält. Soweit die Emittentin keine Zahlungen aus dem Beteiligungsvertrag erhält, ist die Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf die Capital Notes zu leisten. Der vollständige Ausfall der Gewinnbeteiligungszahlung unter dem Beteiligungsvertrag für das Geschäftsjahr 2019 hat daher gemäß § 6 Abs. 1 der Emissionsbedingungen der Capital Notes zur Folge, dass die für Zahlung am 30. Juni 2020 vorgesehene Zinszahlung auf die Capital Notes ebenfalls vollständig entfallen wird. Die Anleihegläubiger der Capital Notes werden somit im Jahr 2020 für die Zinsperiode vom 30. Juni 2019 (einschließlich) bis zum 30. Juni 2020 (ausschließlich) keine Zinszahlungen auf die Capital Notes erhalten. Eine Nachzahlungsverpflichtung in Bezug auf solchermaßen entfallene Zinszahlungen besteht nicht.

Die weitere Herabsetzung des Buchwerts der stillen Einlage unter dem Beteiligungsvertrag könnte sich zudem nachteilig auf etwaige künftige Zahlungsansprüche der Anleihegläubiger unter den Capital Notes auswirken. Solange der Buchwert der stillen Einlage nicht aus zukünftigen Gewinnen der NORD/LB vollständig wieder gutgeschrieben wurde, sind Gewinnbeteiligungen in nachfolgenden Geschäftsjahren sowie eine ordentliche Kündigung des Beteiligungsvertrags durch die NORD/LB ausgeschlossen und im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die NORD/LB aus aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen Gründen würde der Rückzahlungsbetrag dem herabgesetzten Buchwert der stillen Einlage der Emittentin (so wie dieser in der Bilanz der Bank für das Geschäftsjahr der Bank festgestellt wird, in das der Beendigungstag im Hinblick auf den Beteiligungsvertrag fällt) entsprechen. Da Zahlungen auf die Capital Notes abhängig sind von Zahlungen, die die Emittentin aufgrund des Beteiligungsvertrags von der NORD/LB erhält, könnten Zinszahlungen auf die Capital Notes in nachfolgenden Zinsperioden ebenfalls entfallen und unter bestimmten Umständen könnte eine Rückzahlung der Capital Notes zu einem Betrag unter dem Nennbetrag erfolgen.

Dr. Heinrich Hahn, Geschäftsführer

 

Fürstenberg Capital Erste GmbH
Meinbrexener Straße 2
37699 Fürstenberg/Weser
Deutschland

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 13 Stunden von mobay1:

Fürstenberg Capital II GmbH: ... auf EUR 150.509.777,70 weiter herabgesetzt worden ist.

Fürstenberg Capital Erste GmbH: ... auf EUR 31.809.281,83 weiter herabgesetzt worden ist.

 

>>> SE-Buchwert per 31.12.2019 = 150.509.777,70 / 289.590.000,00 = 31.809.281,83 / 61.203.000,00 = 51,97%

 

Die in der Präsentation genannten 51,8% ist der durchschnittliche SE-Buchwert, der abweicht, weil es eine nicht börsennotierte Stille Einlage (SE) mit abweichenden Vertragsbedingungen gibt.

 

Für die Hochschreibung auf 100% SE-Buchwert erforderlich: 199 Mio. EUR (GJ 2018) + 23 Mio. EUR (GJ 2019) = 222 Mio. EUR

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stolper
vor 11 Stunden von gravity:

Die in der Präsentation genannten 51,8% ist der durchschnittliche SE-Buchwert, der abweicht, weil es eine nicht börsennotierte Stille Einlage (SE) mit abweichenden Vertragsbedingungen gibt.

...wenn ich das richtig sehe, ist aus der Präsentation nicht ersichtlich, dass noch eine nicht börsennotierte SE existiert, oder habe ich es übersehen?

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor einer Stunde von stolper:

...wenn ich das richtig sehe, ist aus der Präsentation nicht ersichtlich, dass noch eine nicht börsennotierte SE existiert, oder habe ich es übersehen?

 

... in der Präsentation wird nicht erwähnt, dass es insgesamt 5 SE gibt:

1. 10.000K, 2. 61.203K (Fürstenberg Capital Erste), 3. 289.590K (Fürstenberg Capital II), 4. 50.000K (Fürstenberg Capital Dritte), 5. 50.000K >>> insgesamt 460.793K SE-Nennwert

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gravity
· bearbeitet von gravity

Pressemitteilung "NORD/LB: Umbau der Bank im Plan"

Zitat

„Abgesehen von einigen Fair Value-Effekten hat sich die Krise noch nicht in unseren Zahlen für das erste Quartal niedergeschlagen. Sie wird aber aller Voraussicht nach auch bei uns noch erhebliche negative Ergebniswirkungen haben. Für eine konkretere Prognose ist es allerdings weiterhin zu früh.“

 

Präsentation "NORD/LB Telefonkonferenz"

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gravity
· bearbeitet von gravity

NORD/LB mit ausgeglichenem Halbjahresergebnis

 

NORD/LB Zwischenbericht zum 30. Juni 2020

Zitat

Die Trägerversammlung der NORD/LB hat in der Berichtsperiode beschlossen, zur Optimierung der Kapitalstruktur alle noch bestehenden Einlagen stiller Gesellschafter zu beenden. Hintergrund ist, dass die Einlagen stiller Gesellschafter gemäß den Übergangsregelungen der CRR nur noch längstens bis zum Jahresende 2021 anteilig als Kernkapital und danach maximal als Ergänzungskapital anrechenbar sein werden. Nach der erwarteten, gesetzlich und vertraglich erforderlichen Zustimmung durch die Aufsicht beabsichtigt die Bank zwischenzeitlich die Einlagen stiller Gesellschafter vertragsgemäß zu kündigen. Unter diesen geplanten Kündigungen fallen auch die stillen Einlagen von drei Zweckgesellschaften („Fürstenberg Capital Erste bis Dritte“), die die stillen Einlagen bei der NORD/LB jeweils durch die Ausgabe von strukturkongruenten Anleihen (Capital Notes) refinanziert haben.

...

Weiterhin sehen die Vertragsbedingungen im Fall der vorgesehenen außerordentlichen Kündigung eine zweijährige Kündigungsfrist zum Jahresende mit der Rückzahlung zum HGB-Buchwert der stillen Einlagen zum 31. Dezember 2022 vor. Somit ist in den erwarteten Zahlungsströmen zu berücksichtigen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie der im Forecast antizipierte Bilanzverlust nach HGB zu einer Herabschreibung der Buchwerte der stillen Einlagen führt. Diese Verlustpartizipation in Vorjahren und erwartungsgemäß 2020 wird in den beiden Folgejahren durch planerische Jahresüberschüsse und einen vom Herabschreibungs- abweichenden Heraufschreibungsmechanismus weitestgehend kompensiert, sodass sich insgesamt per 30. Juni 2020 ein positiver Ergebniseffekt aus der Anpassung auf den Barwert zum 30. Juni 2020 in Höhe von ca. 37 Mio € inkl. im ersten Halbjahr 2020 aufgelaufener Effektivzinsen ergibt. Im Zuge des regulär im dritten und vierten Quartal stattfindenden Planungsprozesses halten wir nach der erfolgten Anpassung des Planwerts für 2020 im aktuellen Forecast eine Anpassung der Planwerte für die Folgejahre für wahrscheinlich.

 

Präsentation "NORD/LB Telefonkonferenz"

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