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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

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morrsleib

Hallo an alle Forenmitglieder,

ich bin neu hier und möchte auf eine neue Form der Geldanlage hinweisen und mich darüber austauschen. In Zeiten sinkender Beträge bei Tagesgeld, Festgeld, etc. ist dies eine gute Methode. Hat schon jemand Erfahrungen mit der Möglichkeit gemacht, die Basis-Beiträge zur privaten Krankenvesicherung 2.5 Jahre vorauszuzahlen? Wie sind die Konditionen bei Euch? Gab es Probleme bei der Abwicklung mit der Gesellschaft?

 

Zu mir:

Versicherung DKV BestMed M4 - bei mind. 12 Monaten Vorauszahlung 3% Skonto.

Weiterer Vorteil BUZ und andere valide Versicherungen können in den zwei darauf folgenden Jahren wieder abgesetzt werden (bis 1900/3800 Zusammenveranlagung) - der Vorteil hier ist natürlich abhängig vom eigenen Steuersatz und der Höhe der Versicherungen.

 

Eine gutes sichere Rendite, oder?

 

Grüße

morrsleib

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Hallo an alle Forenmitglieder,

ich bin neu hier und möchte auf eine neue Form der Geldanlage hinweisen und mich darüber austauschen. In Zeiten sinkender Beträge bei Tagesgeld, Festgeld, etc. ist dies eine gute Methode. Hat schon jemand Erfahrungen mit der Möglichkeit gemacht, die Basis-Beiträge zur privaten Krankenvesicherung 2.5 Jahre vorauszuzahlen? Wie sind die Konditionen bei Euch? Gab es Probleme bei der Abwicklung mit der Gesellschaft?

 

Zu mir:

Versicherung DKV BestMed M4 - bei mind. 12 Monaten Vorauszahlung 3% Skonto.

Weiterer Vorteil BUZ und andere valide Versicherungen können in den zwei darauf folgenden Jahren wieder abgesetzt werden (bis 1900€/3800€ Zusammenveranlagung) - der Vorteil hier ist natürlich abhängig vom eigenen Steuersatz und der Höhe der Versicherungen.

 

Eine gutes sichere Rendite, oder?

 

Bei der Debeka gibts kein Skonto und Du kannst nicht ausschließlich Basis-Beiträge vorbezahlen, sondern musst wenn dann den gesamten Beitrag vorbezahlen. Sicher dass die Barmer letzteres anders handhabt?

Die Vorausplanung ist im übrigen etwas schwierig wegen möglicher Beitragsrückerstattungen im Folgejahr, die sich auch wieder steuerlich auswirken.

 

Vom Prinzip gehts. Aber aufgrund der Einschränkungen lohnt sich der ganze Aufwand zumindest bei der Debeka nicht unbedingt. Wer 1000 Euro übrige Vorsorgekosten in 2 von 3 Jahren geltend machen kann, spart bei nem Grenzsteuersatz von 33% rund 220 Euro pro Jahr - wenn es ihm wirklich gelingt, das Geld richtig zu verteilen. Für Stundenten und Rentner nett - ansonsten wohl zu aufwendig ;)

 

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ceekay74

Hallo morrsleib und herzlich willkommen im Forum!

 

Hallo an alle Forenmitglieder,

ich bin neu hier und möchte auf eine neue Form der Geldanlage hinweisen und mich darüber austauschen. In Zeiten sinkender Beträge bei Tagesgeld, Festgeld, etc. ist dies eine gute Methode.

 

Dein Gedanke ist nicht wirklich neu und m.M.n. auch keine Geldanlage, eher eine Vermeidung von Kosten...

 

Nachdem die Teilzahlungszuschläge einige Problemchen mit der PAngV bzgl. der fehlenden Angabe des effektiven Jahreszinses hatten, gibt es nun eben Nachlässe für viertel-, halb- oder jährliche Zahlweise und das nicht nur bei der PKV sondern in etlichen Versicherungssparten.

 

Hat schon jemand Erfahrungen mit der Möglichkeit gemacht, die Basis-Beiträge zur privaten Krankenvesicherung 2.5 Jahre vorauszuzahlen? Wie sind die Konditionen bei Euch? Gab es Probleme bei der Abwicklung mit der Gesellschaft?

 

Die Barmenia gewährt bei jährlicher Zahlweise 4% Nachlass auf die Beiträge zur PKV und PPV. Nutze ich seit Jahren ohne jegliche Probleme und bringt 6% "Verzinsung" gegenüber monatlicher Zahlweise.

 

Auf den seltsamen Gedanken, nur den Basis-Beitrag und den auch noch für mehr als ein Jahr im Voraus zu zahlen bin ich bis heute noch nicht gekommen.

 

Ist das bei der DKV in der Form wirklich möglich? Erscheint mir etwas sinnfrei, es sei denn der Nachlass wäre gegenüber der jährlichen Zahlweise nochmals höher.

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morrsleib

Dein Gedanke ist nicht wirklich neu und m.M.n. auch keine Geldanlage, eher eine Vermeidung von Kosten...

 

Nachdem die Teilzahlungszuschläge einige Problemchen mit der PAngV bzgl. der fehlenden Angabe des effektiven Jahreszinses hatten, gibt es nun eben Nachlässe für viertel-, halb- oder jährliche Zahlweise und das nicht nur bei der PKV sondern in etlichen Versicherungssparten.

 

Hat schon jemand Erfahrungen mit der Möglichkeit gemacht, die Basis-Beiträge zur privaten Krankenvesicherung 2.5 Jahre vorauszuzahlen? Wie sind die Konditionen bei Euch? Gab es Probleme bei der Abwicklung mit der Gesellschaft?

 

Die Barmenia gewährt bei jährlicher Zahlweise 4% Nachlass auf die Beiträge zur PKV und PPV. Nutze ich seit Jahren ohne jegliche Probleme und bringt 6% "Verzinsung" gegenüber monatlicher Zahlweise.

 

Auf den seltsamen Gedanken, nur den Basis-Beitrag und den auch noch für mehr als ein Jahr im Voraus zu zahlen bin ich bis heute noch nicht gekommen.

 

Ist das bei der DKV in der Form wirklich möglich? Erscheint mir etwas sinnfrei, es sei denn der Nachlass wäre gegenüber der jährlichen Zahlweise nochmals höher.

 

:) Vielen Dank für die Antworten. Ja das stimmt, ich denke es wird nur Skonto auf einen Beitrag bis zu einem Jahr gegeben. Mir geht es eher um die steuerliche Seite, die 3% sind ganz nett, aber die Steuerersparnis macht bei mir über Tausend aus!!!

 

Ich nutze bei Versicherungen auch immer jährliche Zahlung , außer sie sind kulant und nehmen nicht mehr bei monatliocher Zahlweise. Dies ist z. B. bei meiner R+V Privatpolice so. Ich habe mich geärgert, dass ich niemals mehr meine Haftpflicht, Risikoleben und BUZ steuerlich geltend machen kann, da ich mit dem Basibeitrag zur PKV immer über 3800 (gemeinsame Veranlagung) liege, nähmlich bei ca. 6800 .

 

Anbei ein Statement der Debeka, dort wird die Möglichkeit der Vorauszahlung bestätigt:

Ist eine freiwillige Vorauszahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen möglich?Der Steuerpflichtige, der der Datenübertragung durch den Versicherer zugestimmt hat, kann gegenüber dem Finanzamt neben den Vorsorgeaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für den laufenden Veranlagungszeitraum auch Beiträge bis zum Zweieinhalbfachen dieser Aufwendungen geltend machen. Bitte beachten Sie dabei, dass Beitragszahlungen auf Tarife, die begünstigte und nicht begünstigte Versicherungsleistungen enthalten, vom Krankenversicherungsunternehmen aufzuteilen sind. Es ist daher nicht möglich, nur den unbeschränkt abzugsfähigen Teil der Vorsorgeaufwendungen zu zahlen.

 

Da das Lastschriftverfahren auf eine monatliche Zahlweise eingestellt ist, sollte im Vorfeld kurz telefonisch oder schriftlich eine Information über die Vorauszahlung erfolgen und im Überweisungsträger angegeben werden, dass es sich um eine Vorauszahlung handelt. Hierbei gilt besondere Beachtung dem "Zuflussprinzip" (§11 Einkommensteuergesetz), d. h. die Vorauszahlung kann steuerrechtlich nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgte.

 

und hier das Gesetz mit Passage rot markiert:

3.Beiträge zu a)Krankenversicherungen, soweit diese zur Erlangung eines durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. 2Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge. 3Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind dies die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die, mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile, in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergleichbar sind, auf die ein Anspruch besteht; § 12 Absatz 1d des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 4 und 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist, gilt entsprechend. 4Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;b)gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung).2Als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge im Sinne des Buchstaben a oder des Buchstaben b eines Kindes behandelt, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht. 3Hat der Steuerpflichtige in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 eigene Beiträge im Sinne des Buchstaben a oder des Buchstaben b zum Erwerb einer Krankenversicherung oder gesetzlichen Pflegeversicherung für einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten geleistet, dann werden diese abweichend von Satz 1 als eigene Beiträge des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten behandelt. 4Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; dies gilt nicht für Beiträge, soweit sie der unbefristeten Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs dienen;3a.Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind; Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b fallen, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen; Beiträge zu Versicherungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde; § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 bis 6 und Absatz 2 Satz 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist in diesen Fällen weiter anzuwenden;

 

Anbei mal ein Beispiel bei mir mit ca. Zahlen, da ich die exakten Berechnungen Zuhause habe:

 

Mein Basisbeitrag zur PKV laut Versicherer: ca. 6800, das 2.5 fache davon 17000

Jährliche Beitragsrückerstattung Basisteil: ca. 1000

Arbeitgeberanteil KV und PV zum Abzug: ca. 3600

Meine BUZ: ca. 2000

Meine Riskoleben: ca. 330

Mein Haftpflicht: ca. 110

 

1. Jahr PKV 17.000,00

BRE PKV -1.000,00

AG Zuschuss PKV -3.600,00

Andere Versicherungen 0

Steuerminderung 12.400,00

 

2. Jahr PKV 0

BRE PKV -1.000,00

AG Zuschuss PKV -3.600,00

Andere Versicherungen 2.440,00

Steuerminderung -2.160,00

 

3. Jahr PKV 3.400,00

BRE PKV -1.000,00

AG Zuschuss PKV -3.600,00

Andere Versicherungen 400,00

Steuerminderung -800,00

man sieht, dass im ersten Jahr eine Sterminderung um 12400 erfolgt, im 2. Jahr zahlt man 2160 mehr an Steuern, im 3. Jahr muss man den hälftigen Betrag zur PKV ansetzen und kann immerhin noch 400 der sonstigen Versicherungen ansetzen bis zur Grenze von 3800 (gemeinsame Veranlagung). Die Steuerminderung macht bei mir grob überschlagen 1200 aus. Dabei habe ich die höhere Belastung im 2. und 3. Jahr Berücksichtigt. Wenn ich nun noch die 3% Skonto für 6800 Jahresbeitrag ansetze ist dies nicht schlecht. Das Geld fließt innerhalb von 21,8 Monaten komplett durch den höheren Gesamtbeitrag zurück von der PKV zu mir, da dann das Guthaben aufgebraucht ist.

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ImperatoM

Anbei mal ein Beispiel bei mir mit ca. Zahlen, da ich die exakten Berechnungen Zuhause habe:

 

Mein Basisbeitrag zur PKV laut Versicherer: ca. 6800, das 2.5 fache davon 17000

Jährliche Beitragsrückerstattung Basisteil: ca. 1000

Arbeitgeberanteil KV und PV zum Abzug: ca. 3600

Meine BUZ: ca. 2000

Meine Riskoleben: ca. 330

Mein Haftpflicht: ca. 110

 

1. Jahr PKV 17.000,00

BRE PKV -1.000,00

AG Zuschuss PKV -3.600,00

Andere Versicherungen 0

Steuerminderung 12.400,00

 

2. Jahr PKV 0

BRE PKV -1.000,00

AG Zuschuss PKV -3.600,00

Andere Versicherungen 2.440,00

Steuerminderung -2.160,00

 

3. Jahr PKV 3.400,00

BRE PKV -1.000,00

AG Zuschuss PKV -3.600,00

Andere Versicherungen 400,00

Steuerminderung -800,00

man sieht, dass im ersten Jahr eine Sterminderung um 12400 erfolgt, im 2. Jahr zahlt man 2160 mehr an Steuern, im 3. Jahr muss man den hälftigen Betrag zur PKV ansetzen und kann immerhin noch 400 der sonstigen Versicherungen ansetzen bis zur Grenze von 3800 (gemeinsame Veranlagung). Die Steuerminderung macht bei mir grob überschlagen 1200 aus. Dabei habe ich die höhere Belastung im 2. und 3. Jahr Berücksichtigt. Wenn ich nun noch die 3% Skonto für 6800 Jahresbeitrag ansetze ist dies nicht schlecht. Das Geld fließt innerhalb von 21,8 Monaten komplett durch den höheren Gesamtbeitrag zurück von der PKV zu mir, da dann das Guthaben aufgebraucht ist.

 

Ich habe ein paar Zahnschmerzen mit Deiner Rechnung:

 

1. Du planst die BRE fest ein - vielleicht wirst Du ja doch mal krank oder musst zum Zahnarzt (das wird schnell teuer...). Berechne also auch, was alternativ passiert, wenn der Plan mit der BRE schiefgeht!

 

2. Bedenke, dass sich beim Vorziehen von 12.000 Euro auch der Grenzssteuersatz deutlich verändern kann - Du sparst also weniger als Du möglicherweise denkst!

 

3. Durch die AG-Zuschüsse hast Du in 2 Jahren offenbar negative Vorsorgeaufwendungen. Ich weiß nicht, ob das das Finanzamt nicht Deine Idee hinterfragen lässt...

 

Ergo: Kann klappen, kann aber auch ne Menge Zusatzaufwand bedeuten.

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morrsleib

Ich habe ein paar Zahnschmerzen mit Deiner Rechnung:

 

1. Du planst die BRE fest ein - vielleicht wirst Du ja doch mal krank oder musst zum Zahnarzt (das wird schnell teuer...). Berechne also auch, was alternativ passiert, wenn der Plan mit der BRE schiefgeht!

 

2. Bedenke, dass sich beim Vorziehen von 12.000 Euro auch der Grenzssteuersatz deutlich verändern kann - Du sparst also weniger als Du möglicherweise denkst!

 

3. Durch die AG-Zuschüsse hast Du in 2 Jahren offenbar negative Vorsorgeaufwendungen. Ich weiß nicht, ob das das Finanzamt nicht Deine Idee hinterfragen lässt...

 

Ergo: Kann klappen, kann aber auch ne Menge Zusatzaufwand bedeuten.

 

Zu 1. Die BRE stellt hier aber einen ungünstigen Fall da, mit dem ich geplant habe. Wenn man es planen kann sollte man im 2. Jahr kräftig zum Arzt gehen. Wenn die BRE wegfällt wird die Rechnung steuerlich noch günstiger, da weniger "Einnahmen".

Zu 2. ich habe es bei meinem Fall ausgerechnet und komme bei der Rechnung in 3 Jahren auf die Gesamtersparnis, wenn BRE wegfällt, dann noch mehr

Zu 3. Ist gesetzlich so geregelt, da man es vorziehen kann, ich bin zwar kein Steuerberater aber glaube nicht, dass dies ein Problem darstellt, da alles gestzlich geregelt ist.

 

Stimme Dir zu, es ist aufwendig aber lohnend. Was ich nicht ausgerechnet habe, da es mir zu kompliziert ist der Rückfluss der Anlagesumme in 22,xx Monaten durch den gesparten Monatsbeitrag der Versicherung.

Grüße

morrsleib

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Aus aktuellem Anlass möchte ich das Thema noch einmal aufgreifen:

 

Mit meiner PKV habe ich jährliche statt der mtl. Zahlung vereinbart und im Dez. 2012 für das Jahr 2013 gezahlt.

 

Die PKV gewährt 4% Skonto, was gegenüber der monatlich vorschüssigen Zahlweise schon einmal >8% steuerfreie Rendite bringt (ok, in absoluten Zahlen liest es sich nicht so toll, sind irgendwas bei 100,- im Jahr, aber immer noch besser als den Betrag, wie bisher, auf dem schlechtverzinsten Tagesgeldkonto liegen zu lassen).

 

Im Jahr 2012 müsste ich nun sowohl den steuerlich begünstigten PKV Beitrag von 2012 als auch den von 2013 geltend machen können, in meinem Fall zusammen ca. 3800,-. Ohne die Vorauszahlung hätte ich 2001,- geltend machen können, macht also 1800 x Steuersatz mehr.

 

Im Jahr 2013 hingegen fehlen mir die PKV Beiträge, so dass ich voraussichtlich nur noch 1800,- aus anderen Versicherungen geltend machen kann, also 200 x Steuersatz verschenke.

 

Macht alles zusammen für 2012 und 2013 ca. 1600 x Steuersatz + 100 Skonto für ein paar Telefonanrufe und eine leichte Liquiditätseinbuße, oder habe ich etwas übersehen? (BRE bekomme ich dieses und nächstes Jahr nicht)

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Hallo, ein Skonto von steuerfreien 4% ist schon mal nicht schlecht. Allerdings kann ich die dann wiederum auch nicht absetzen, also bleiben von 4% dann netto nur 2,4%.

Was die Steuerersparnis betrifft, so gibt es doch eine Obergrenze fuer Absetzbarkeit von Krankenkassenbeitraege von ca. 4.000 .

Wie kann man dann noch sparen? Wie kann man dann 17.000 absetzen? Soweit ich weiss sind doch auch nur die Basisanteile absetzbar. Also nicht so ein Schnickschnack wie Chefarztbehandlung.

Eine Steuerersparnis kann sich also ergeben, wenn man in 2 Jahren weniger als 4.000 an Beitraegen zahlt (genaue Obergrenze habe ich gerade nicht parat und haengt auch vom Familienstand ab), wegen der beschraenkten Absetzbarkeit von Sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Wenn man allerdings diese nicht hat (wie ich), dann nicht.

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Pfennigfuchser

Hallo, ein Skonto von steuerfreien 4% ist schon mal nicht schlecht. Allerdings kann ich die dann wiederum auch nicht absetzen, also bleiben von 4% dann netto nur 2,4%.

Was die Steuerersparnis betrifft, so gibt es doch eine Obergrenze fuer Absetzbarkeit von Krankenkassenbeitraege von ca. 4.000 .

Wie kann man dann noch sparen? Wie kann man dann 17.000 absetzen? Soweit ich weiss sind doch auch nur die Basisanteile absetzbar. Also nicht so ein Schnickschnack wie Chefarztbehandlung.

Eine Steuerersparnis kann sich also ergeben, wenn man in 2 Jahren weniger als 4.000 an Beitraegen zahlt (genaue Obergrenze habe ich gerade nicht parat und haengt auch vom Familienstand ab), wegen der beschraenkten Absetzbarkeit von Sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Wenn man allerdings diese nicht hat (wie ich), dann nicht.

Bzgl. Obergrenze: ich dachte, die Basiskrankenversicherung wäre gerade nicht gedeckelt. Das ist ja der Witz an der Sache! Die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" sind jedoch, soweit sie nicht durch Krankenkassenbeiträge ausgeschöpft werden, für Singles auf 1900 (GKV und Beihilfe) bzw 2800 (PKV ) gedeckelt, vielleicht meinst Du das? So, wie ich die Regelung verstanden habe, kann die Basiskrankenversicherung komplett abgesetzt werden, auch wenn sie diese Obergrenzen überschreitet. Wenn ich die also durch Vorauszahlung im Jahr 2012 aus dem Jahr 2013 herausnehme, habe ich 2013 eben noch einmal 1900 Luft um andere Vorsorgeauswendungen ansetzen zu können. Funktioniert natürlich nur, wenn man überhaupt andere geeignete Aufwendungen hat.

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neysee
· bearbeitet von neysee

Bzgl. Obergrenze: ich dachte, die Basiskrankenversicherung wäre gerade nicht gedeckelt. Das ist ja der Witz an der Sache!

 

Eben.

 

Die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" sind jedoch, soweit sie nicht durch Krankenkassenbeiträge ausgeschöpft werden, für Singles auf 1900 (GKV und Beihilfe) bzw 2800 (PKV ) gedeckelt, vielleicht meinst Du das?

 

Die Beträge sind zwar richtig, der Rest aber nicht. Die Höchstgrenze von 2800 reduziert sich auf 1900 bei steuerfreien Beiträgen/Zuschüssen zur KV, wie es bei sozialversicherungspflichtigen AN, Beamten, Rentnern und bei Familienversicherten der Fall ist. Ob GKV oder PKV ist egal, es gibt ja hinreichend privat versicherte AN, die fallen unter die 1900, und freiwillig in der GKV versicherte Selbständige, für die gilt 2800.

 

So, wie ich die Regelung verstanden habe, kann die Basiskrankenversicherung komplett abgesetzt werden, auch wenn sie diese Obergrenzen überschreitet. Wenn ich die also durch Vorauszahlung im Jahr 2012 aus dem Jahr 2013 herausnehme, habe ich 2013 eben noch einmal 1900 Luft um andere Vorsorgeauswendungen ansetzen zu können. Funktioniert natürlich nur, wenn man überhaupt andere geeignete Aufwendungen hat.

 

Genau darum geht es. Seit dem Bürgerentlastungsgesetz (zu dem der Gesetzgeber vom BVerfG gezwungen wurde) unbeschränkt abziehbare Beiträge zu Basis-KV und PV in ein anderes Jahr verschieben, damit Luft für die Dinge entsteht, die sonst unter den Tisch fallen: AN-Beitrag zur ALV, Haftpflicht, Unfall, alte KLV.

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Pfennigfuchser

Die Beträge sind zwar richtig, der Rest aber nicht. Die Höchstgrenze von 2800 reduziert sich auf 1900 bei steuerfreien Beiträgen/Zuschüssen zur KV, wie es bei sozialversicherungspflichtigen AN, Beamten, Rentnern und bei Familienversicherten der Fall ist. Ob GKV oder PKV ist egal, es gibt ja hinreichend privat versicherte AN, die fallen unter die 1900, und freiwillig in der GKV versicherte Selbständige, für die gilt 2800.

Da hast Du Recht, ich war zu faul das aufzudröseln... Im Prinzip: mit AG-Zuschuß versichert: 1900, ohne: 2800. Ich frage mich aber, wo der von Horst Schlämmer genannte Betrag von ca. 4000,- herkommen soll. Vielleicht 1900,- x 2 bei Ehegatten?

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Bzgl. Obergrenze: ich dachte, die Basiskrankenversicherung wäre gerade nicht gedeckelt. Das ist ja der Witz an der Sache!

 

Eben.

 

 

 

nicht gedeckelt? okay, aber wie kommt man dann mit basisbeitraegen auf 17.000 bzw. 8.500 pro jahr?also steuerlich lohnt es dann aber nur fuer leute, die ueberhaupt sonstige vorsorgeaaufwendungen haben, die die obergrenze ueberschreiten wuerden.ich habe nichtmal eine kfz-haftpflicht.

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neysee

nicht gedeckelt? okay, aber wie kommt man dann mit basisbeitraegen auf 17.000 bzw. 8.500 pro jahr?also steuerlich lohnt es dann aber nur fuer leute, die ueberhaupt sonstige vorsorgeaaufwendungen haben, die die obergrenze ueberschreiten wuerden.ich habe nichtmal eine kfz-haftpflicht.

 

Die einzige Stelle im Thread, wo die 17000 vorkam, war da, wo die Zahlung von 2,5 Jahresbeiträgen innerhalb eines Veranlagungszeitraums diskutiert wurde. Da kommt man auf einen Jahresbasisbeitrag von knapp 7000, das ist nicht wenig, aber je nach Lebensituation des Betreffenden nicht unrealistisch.

 

Den zitierten §10 EStG lese ich übrigens ein bisschen anders, da heißtes, dass Vorauszahlungen für Zeiten nach dem Veranlagungzeitraum maximal 2,5 Jahresbeiträge abgesetzt werden können, woraus ich schließe, dass man sogar 3,5 Jahresbeiträge absetzen könnte, nämlich den für den Veranlagungszeitraum und 2,5 Jahre Vorauszahlung für danach. Unabhängig davon, ob sich das dann noch lohnt und man soviel auf einmal stemmen möchte.

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

diese kleine Vorschrift hat mich davon abgebracht, den Trick zu versuchen (H 10.1 EStH 2010)

Werden gezahlte Sonderausgaben in einem späteren VZ an den Stpfl. erstattet, ist der Erstattungsbetrag aus Gründen der Praktikabilität im Erstattungsjahr mit gleichartigen Sonderausgaben zu verrechnen mit der Folge, dass die abziehbaren Sonderausgaben des Erstattungsjahres entsprechend gemindert werden. Ist im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben an den Stpfl. ein Ausgleich mit gleichartigen Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe möglich, so ist der Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung insoweit um die nachträgliche Erstattung zu mindern; ein bereits bestandskräftiger Bescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (>BFH vom 7.7.2004 - BStBl II S. 1058 und BMF vom 11.7.2002 - BStBl I S. 667 ).

 

Als "Erstattung" würde ich auf jeden Fall die BRE sehen, wahrscheinlich auch die AG-Zuschüsse.

Damit wurde der Trick für mich uninteressant, aber es kommt wohl sehr auf den Einzelfall an.

 

Pluspunkte sind auf jeden Fall (in der Reihenfolge der ungefähren Wichtigkeit)

- hohe Beiträge (evtl. für mehrere Familienmitglieder)

- höherer Steuersatz im Zahlungsjahr (zB durch Heirat, Rente, Sabbatical)

- hohe weitere abzugsfähige Versicherungen, die sonst steuerlich unwirksam blieben

- geringe BRE

- keine AG-Zuschüsse

- geringer Opportunitätszins

 

Wer 2-3 davon erfüllt, sollte mal rechnen...

 

Auf jeden Fall lohnt sich aber auch bei scheinbar geringem Skonto die Jahresprämie gegenüber Tagesgeld.

 

Edit: EStH sind die Einkommensteuerhinweise, die als Bestandteil der Einkommensteuerrichtlinien der Wegweiser fürs Finanzamt durch den Steuerdschungel ist.

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DrFaustus

Ich will den Thread mal wieder ausgraben, weil ich aktuell auch eine Vorauszahlung plane.

Die Frage, die ich mir stelle, ob es überhaupt sinnvoll ist 1,5 Jahre im Voraus zu bezahlen oder ob man nicht lieber abwechselnd jedes zweite Jahr für das nächste Jahr mitbezahlen sollte?

 

 

Kann mir jemand sagen, wie die Thematik mit den Arbeitgeberzuschüssen zu beurteilen ist?

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andjessi

Ich will den Thread mal wieder ausgraben, weil ich aktuell auch eine Vorauszahlung plane.

Die Frage, die ich mir stelle, ob es überhaupt sinnvoll ist 1,5 Jahre im Voraus zu bezahlen oder ob man nicht lieber abwechselnd jedes zweite Jahr für das nächste Jahr mitbezahlen sollte?

 

 

Kann mir jemand sagen, wie die Thematik mit den Arbeitgeberzuschüssen zu beurteilen ist?

 

Steuerlich am sinnvollsten ist es (wenn alles andere passt wie z.B. dass der Grenzsteuersatz bleibt bei 42%), zwei Jahresbeiträge im voraus zu bezahlen. 1,5 Beiträge machen keinen Sinn, da die 0,5 Jahresbeiträge im übernächsten Jahr die steuerlichen Ausgaben mindern. Allenfalls eine erwartete Beitragssteigerung (vielleicht 10 - 20%) sollte man zusätzlich vorauszahlen. Ansonsten eher ganze Jahresbeiträge (also lieber 1 oder 2 als 1,5)

 

Den Arbeitgeberzuschuss erhält man natürlich nur auf die rabattierte, auf Monate umgerechnete jeweilige Jahreszahlung. Das habe ich schon mehrmals gemacht und es gab keine Probleme (weder mit dem Finanzamt noch mit den Bescheinigungen zur Erlangung des AG-Zuschuss).

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muesli

Das habe ich schon mehrmals gemacht und es gab keine Probleme (weder mit dem Finanzamt noch mit den Bescheinigungen zur Erlangung des AG-Zuschuss).

 

Wo bist Du versichert? Ich hab mal beim Deutschen Ring angefragt, aber die Antwort war so, dass ich glaube, die hatten nicht verstanden, was ich will.......

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Das habe ich schon mehrmals gemacht und es gab keine Probleme (weder mit dem Finanzamt noch mit den Bescheinigungen zur Erlangung des AG-Zuschuss).

 

Wo bist Du versichert? Ich hab mal beim Deutschen Ring angefragt, aber die Antwort war so, dass ich glaube, die hatten nicht verstanden, was ich will.......

 

Ich bin bei der HUK versichert und meine Frau bei der DKV. Dort wusste man in der Fachabteilungen jeweils Bescheid. Das Anliegen ist auch nicht so exotisch. Da wir seit einiger Zeit ohnehin immer den Jahresbeitrag zahlen (entweder per Abbuchung Anfang Januar oder per Vorauszahlung) aufgrund eines Rabatts von 3% bzw. 4% ist es mit einer kurzen Mitteilung und Überweisung getan.

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muesli

Danke andjessi!

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sparfux

Da wir seit einiger Zeit ohnehin immer den Jahresbeitrag zahlen (entweder per Abbuchung Anfang Januar oder per Vorauszahlung) aufgrund eines Rabatts von 3% bzw. 4% ist es mit einer kurzen Mitteilung und Überweisung getan.

Geht das mit der Vorausszahlung nur für Selbständige oder auch für Angestellte? Weil da gibt es ja noch monatlich den AG-Zuschuss.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich habe mal noch ein wenig rum-recherchiert ... Ich kann es kaum glauben, dass diese Steuersparmöglichkeit 6 Jahre an mir vorbei gegangen ist ... :unsure:

 

Ich habe das mal für mich mit den Daten vom letzten Jahr im Steuerprogramm durchgespielt: Bei mir müsste das eine Steuerersparnis von ~760€ und eine Beitragsersparnis (nur AN-Anteil) von ~90€ bringen.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass ich noch im Dezember alle Beiträge für das kommende Jahr zahle. Ich habe angenommen, das ich 3% Skonto (DKV) bekomme. Ganz sicher bin ich aber nicht, da ich in den letzten Versicherungsbedingungen, die ich in meinen Unterlagen finden konnte, aus 2009 keinen Hinweis auf eine Skonto bei Jahreszahlung gefunden habe. Da steht nur, dass es sich um Monatsbeiträge handelt - das wars. Das Sknoto habe ich aber jetzt zrotzdem mal mit eingerechnet und auch den AG-Anteil im kommenden Jahr um 3% verringert. Die Steuerersparnis ergibt sich damit alle 2 Jahre.

 

Ich werde morgen gleich mal bei meiner Kasse anrufen ...

 

Eigentlich wäre es am besten, wenn man immer im Januar den Beitrag für 2 Jahre bezahlt. Damit wäre dann die Ersparnis ~760€ + ~180€ = 940€ über 2 Jahre. Allerdings bucht die Kasse ja immer direkt am 1. Januar den Monatsbeitrag ab. Meine Idee wäre, in diesem Monat noch ausnahmsweise 1 Jahr und 1 Monat im Voraus zu zahlen. Vielleicht sogar noch ein bisschen mehr, um gleich noch eine Beitragsanpassung einzupreisen. Das ist mir aber noch nicht ganz klar, wie ich das am besten mache. Dann würde ich im Januar 2018 das nächste mal für 2 Jahre zahlen.

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sparfux

Wichtig ist auch noch, dass man schaut, ob man zusätzlich zu den gesamten KV-Beiträgen überhaupt noch >1900€ Sonstige Vorsorgeaufwendungen hat, die man im 2. Jahr verrechnen kann. Bei mir klappt das gerade so durch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und den anrechenbaren Anteil des Beitrages einer KLV.

 

Was ich auch noch nicht vertstanden habe: Den Skonto jetzt mal ausser Acht gelassen, müsste sich unter Annahme des Spitzensteuersatzes ja eine Ersparnis von 1900€ * 42% * (1 + 5,5%) = 841,89€ ergeben. Das kommt aber irgendwie nicht ganz so raus. Ohne Skonto gerechnet, würden bei mir ~780€ raus kommen. Irgendwo gibt es da wohl noch einen gegenläufigen Effekt, den ich noch nicht vertstanden habe.

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Themack

Da wir seit einiger Zeit ohnehin immer den Jahresbeitrag zahlen (entweder per Abbuchung Anfang Januar oder per Vorauszahlung) aufgrund eines Rabatts von 3% bzw. 4% ist es mit einer kurzen Mitteilung und Überweisung getan.

Geht das mit der Vorausszahlung nur für Selbständige oder auch für Angestellte? Weil da gibt es ja noch monatlich den AG-Zuschuss.

 

Bei mir als AN in der PKV (HM) funktionieren Vorauszahlungen.

Allerdings stellt sich die HM quer, für die manuelle Vorauszahlung Beitragsrabatte einzuräumen (ansonsten 3% bei Jahreszahlung).

 

Der AG-Zuschuss wurde von meiner Zahlweise nicht beeinträchtigt. Ich achte aber darauf, in den Jahren mit 'Null-Beitrag' durch die AG-Zuschüsse keinen nennenswerten Erstattungsüberhang zu produzieren. Dafür sorgen KV-Beiträge von gemeinsam veranlagtem Partner oder Kindern oder ich schliesse die Lücke durch eine kleinere Zwischenzahlung an die KV.

 

Bei der HM kennt man die Vorauszahler, bei der knappschaft (freiwillige GKV der Kinder) schien man etwas überraschter zu sein, klappte aber auch.

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Themack

Wichtig ist auch noch, dass man schaut, ob man zusätzlich zu den gesamten KV-Beiträgen überhaupt noch >1900€ Sonstige Vorsorgeaufwendungen hat, die man im 2. Jahr verrechnen kann. Bei mir klappt das gerade so durch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und den anrechenbaren Anteil des Beitrages einer KLV.

BU, RLV, Haftpflicht?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Bei mir als AN in der PKV (HM) funktionieren Vorauszahlungen.

Danke!

 

Allerdings stellt sich die HM quer, für die manuelle Vorauszahlung Beitragsrabatte einzuräumen (ansonsten 3% bei Jahreszahlung).

Ich vermute mittlerweile, dass es auch bei mir kein Skonto gibt. Es lohnt sich ja aber auch ohne. Ausserdem könnte es dann so gehen, dass ich meinen Lastschrifteinzug für die monatlichen Beiträge unverändert aufrecht erhalte und zusätzlich einfach einmalig den (2-)Jahresbeitrag überwiese. Die monatlichen Beiträge werden dann so lange nicht eingezogen, wie man noch ein Guthaben aus der einmaligen Vorauszahlung per Überweisung hat. Damit läuft man dann auch nicht in das Risiko, in einen Beitragsrückstand zu geraten, wenn man mal trieft mit der Überweisung.

 

Ich achte aber darauf, in den Jahren mit 'Null-Beitrag' durch die AG-Zuschüsse keinen nennenswerten Erstattungsüberhang zu produzieren.

Das sollte aber egal sein. Mein Steuerprogramm hat die AG-Erstattungen im 2. Jahr einfach als zusätzliches Einkommen drauf gerechnet. Sollte auch so eigentlich passen.

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