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ceekay74

Augen auf beim iShares-Kauf...

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Wie sich in den Unterforen "Fonds und Fondsdepot" und "Anleihen" immer wieder zeigt, ist die steuerliche Behandlung von iShares-ETFs eine Geschichte voller Missverständnisse.

 

Werden Anteile von Investmentfonds in einem inländischen Depot verwahrt, stellen lediglich ausländische thesaurierende Investmentfonds in steuerlicher Hinsicht einen gewissen Mehraufwand dar.

 

Die zum Geschäftsjahresende thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge müssen in diesem Fall in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Für alle anderen Fondsarten (in- und ausländische Ausschütter sowie inländische Thesaurierer) wird die Versteuerung von der inländischen Depotbank vorgenommen.

 

Eine sehr ausführliche und trotzdem einigermaßen verständliche Darstellung der Versteuerung von Investmentfonds gibt dieses Dokument:

 

 

Investmentfonds und Steuern 2012.pdf

 

 

Am Beispiel des iShares Markit iBoxx Euro High Yield Bond (EUNW) möchte ich daher kurz die steuerlichen Stolperfallen bei iShares beschreiben. Die grundsätzliche Vorgehensweise kann übrigens auf alle (iShares-) ETFs und sogar auch auf aktive Fonds übertragen werden...

 

Verlässt man sich auf die Angaben auf der iShares-Homepage oder bei den meisten Online-Brokern, so hat der iShares Markit iBoxx Euro High Yield Bond (EUNW) eine deutsche ISIN und schüttet aus:

 

 

post-21414-0-66527000-1350495483_thumb.jpg

 

 

 

Damit ist man in steuerlicher Hinsicht aber auf einer falschen Fährte, da der ETF sein Domizil in Irland hat und damit ein ausländischer Investmentfonds ist:

 

 

post-21414-0-70238700-1350495531_thumb.jpg

 

 

 

Dies wäre für sich alleine noch kein Beinbruch, da auch ausländische Ausschütter steuerlich unproblematisch sind.

 

Hier kommt eine weitere Stolperfalle der irischen iShares ins Spiel: Kein Ausschüttungstermin fällt auf das Geschäftsjahresende des Fonds! Daher werden neben den (meist 2 oder 4 unterjährigen Zwischen-) Ausschüttungen auch ausschüttungsgleiche Erträge zum Ende des Geschäftsjahres vollständig thesauriert.

 

 

ETFs von iShares mit irischem Domizil sind ausländische Voll-Thesaurierer mit Zwischenausschüttungen.

 

Ob und wenn ja in welchem Umfang bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende vom Anleger in seiner Steuererklärung anzugebende ausschüttungsgleiche Erträge (und ggfs. anrechnenbare und noch nicht angerechnete Quellensteuern) anfallen, lässt sich im Bundesanzeiger prüfen. Die genaue Vorgehenweise ist im obigen PDF beschrieben.

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BarrenWuffet

Schick, aber kein wirklicher Mehrwert gegenüber diesem Beitrag.

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Kaffeetasse

Eine nochmalige Erwähnung dieses Sachverhalts schadet aber auch nicht. ;)

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John Silver

Schick, aber kein wirklicher Mehrwert gegenüber diesem Beitrag.

Das sind genau die Beiträge die einen animieren solche ausführlichen Beiträge wie den oben von Ceekay zu schreiben. Das kann man auch netter ausdrücken.

 

Ich finde den Beitrag trotzdem gut und gelungen. Außerdem - da hat Maddin recht - kann man das gerne wiederholen.

Das Problem ist doch außerdem auch, dass man oft solche Beiträge, wie der von Dir genannte von Adun, nicht findet wenn man nicht weiß, dass ein solcher Beitrag überhaupt existiert.

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etherial

Schick, aber kein wirklicher Mehrwert gegenüber diesem Beitrag.

 

Ich finde Ceekays Beitrag schön und übersichtlich und außerdem hat er ein PDF (d.h. eine verlässliche Quelle) angehängt. Finde ich gut. Inzwischen ist mir der Inhalt zwar nicht mehr neu, aber früher hätte ich mich darüber gefreut. :thumbsup:

 

Dein referenzierter Beitrag ist weder mit Quellen belegt noch verwendet er allgemein anerkannte Definitionen (oder versteht jemand von euch warum die teilthesaurierenden Ishares-ETFs "ausl. Vollthesaurierer" sind?). D.h. füge dem referenzierten Beitrag noch etwas Struktur, gute Beispielscreenshots und Quellenangaben hinzu und er wäre in Ordnung .... ;)

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BarrenWuffet

Ich sehe folgendes Verbesserungspotential in diesem Thread:

  • Warum sind einige iShares-Fonds in Irland und andere in Deutschland aufgelegt? Antwort: Indexchange wurde aufgekauft, diese Fonds haben auf der iShares-Seite ein (DE) im Namen und sind tatsächlich deutsch.
  • Das Problem der Vollthesaurierung wird doch genauestens im verlinkten Beitrag angesprochen.

  • Warum haben iShares-Fonds zwei ISINs? Antwort: ISIN des eigentlichen Fonds mit IE und eine deutsche ISIN mit DE, das sich auf die Globalurkunde bezieht.

Warum diese Sachen nicht einfach nachtragen, einen kompletten umfassenden Beitrag mit Bildchen und Text machen, sticky-ig machen und als erste Anlaufquelle für alle Fragenden verwenden? So war es wohl auch gedacht. :thumbsup:

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boll
· bearbeitet von boll

Aus Licualas Stoff- und meiner Linksammlung habe ich zur iShares-Problematik noch folgende Threads anzubieten:

http://www.wertpapie...-thesaurierung/

http://www.wertpapie...post__p__703026

http://www.wertpapie...post__p__669983

http://www.wertpapie...ierender-fonds/

http://www.wertpapie...709#entry709709

 

Weiterer Erörterungspunkt:

Die (voll-)thesaurierten Beträge werden oft nicht komplett am nächsten oder übernächsten (oder oder oder) Ausschüttungstermin ausgeschüttet. Das kann man im Bundesanzeiger nachvollziehen; hier wird bei einer ("Zwischen"-)Ausschüttung vermerkt, dass in der Ausschüttung ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre enthaltenen sind:

1.) man weiß also nicht genau aus welchem Vorjahr bzw. aus welchen Vorjahren

2.) ergeben alle in den Ausschüttungen enthaltenen ausschüttungsgleiche Erträge eines Geschäftsjahres nicht den Vorjahres-(Voll-)Thesaurierungsbetrag.

 

Was muss bei einem Verkauf nach (Voll-)Thesaurierung beachtet werden? Wie müssen die ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre, die nicht ausgeschüttet wurden (d.h. die übrig gebliebenen (Voll-)Thesaurierungsbeträge) steuerlich behandelt werden? Ich gehe davon aus, dass die Steuerbescheinigung uU manuell korrigiert werden muss (KAP Z. 7)?

 

Wie dokumentiert man diesen Umstand (ggü. dem FA)? Verfolgung aller Bundesanzeiger-Meldungen (Besteuerungsgrundlagen) und entsprechende Punkte in einer Tabelle auflisten?

 

btw: Mittlerweile sind nicht nur die IE-iShares-ETFs von dieser Problematik betroffen, z.B. auch HSBC S&P 500 IE00B5KQNG97 (ausl. ausschüttend, aber auch Thesaurierung bei der Endausschüttung am Geschäftsjahresende)

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Ich habe diesen Thread aus reiner Faulheit meinerseits eröffnet, da ich nun auf eine m.M.n. auch für Neulinge geeignete, einigermaßen strukturierte und illustrierte kurze Zusammenfassung des Themas verlinken kann.

 

Auch wenn ich ursprünglich nicht vorhatte, sämtliche Einzelheiten der Besteuerung von Investmentfonds nochmals zu erörten, hier noch einige abschließende Anmerkungen:

 

Die (voll-)thesaurierten Beträge werden oft nicht komplett am nächsten oder übernächsten (oder oder oder) Ausschüttungstermin ausgeschüttet. Das kann man im Bundesanzeiger nachvollziehen; hier wird bei einer ("Zwischen"-)Ausschüttung vermerkt, dass in der Ausschüttung ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre enthaltenen sind:

1.) man weiß also nicht genau aus welchem Vorjahr bzw. aus welchen Vorjahren

2.) ergeben alle in den Ausschüttungen enthaltenen ausschüttungsgleiche Erträge eines Geschäftsjahres nicht den Vorjahres-(Voll-)Thesaurierungsbetrag.

 

Beide Punkte sind unbedeutend:

 

post-21414-0-30992700-1350551111_thumb.jpg

 

Der Punkt "aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre" stellt einen "davon-Vermerk" dar, der von der Depotbank bei der Zwischenausschüttung nicht nochmals der Abgeltungssteuer unterworfen wird.

 

Die Zwischenausschüttungen sind jeweils korrekt versteuert, hier besteht kein Handlungsbedarf. Sowohl die ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre, als auch der Teilthesaurierungsbetrag der ausschüttungsgleichen Erträge der Zwischenausschüttung sind korrekt versteuert (Voraussetzung: inländische Depotbank und der Betrag der Ausschüttung übersteigt den Betrag der fälligen Abgeltungssteuer plus SolZ).

 

Ausschließlich die ausschüttungsgleichen Erträge der Vollthesaurierungen müssen in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden und auch nur bei diesen Erträgen droht eine Doppelbesteuerung, die im Wege der Veranlagung jedoch vermieden werden kann.

 

 

Was muss bei einem Verkauf nach (Voll-)Thesaurierung beachtet werden? Wie müssen die ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre, die nicht ausgeschüttet wurden (d.h. die übrig gebliebenen (Voll-)Thesaurierungsbeträge) steuerlich behandelt werden? Ich gehe davon aus, dass die Steuerbescheinigung uU manuell korrigiert werden muss (KAP Z. 7)?

 

Die Antworten dazu finden sich im oben angehängten PDF-Dokument auf den Seiten 26 ff.: "So füllen Sie die Anlage KAP aus".

 

 

Wie dokumentiert man diesen Umstand (ggü. dem FA)? Verfolgung aller Bundesanzeiger-Meldungen (Besteuerungsgrundlagen) und entsprechende Punkte in einer Tabelle auflisten?

 

Dies ist der eigenliche casus knacktus. Ich für meinen Teil erstelle eine recht umfangreiche steuerliche Nebenrechnung, aus der die Käufe und Verkäufe sowie der jeweilige Anteilsbestand zum Geschäftsjahresende und die (ggfs, mit Kursen von euro-fx in Euro umgerechten) ermittelten ausschüttungleichen Erträge hervorgehen und füge diese der Anlage KAP jährlich bei.

 

Ergänzungen, konstruktive Kritik und/oder Korrekturen sind wie immer gerne gesehen.

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boll
· bearbeitet von boll

Beide Punkte sind unbedeutend:

... für die Besteuerung der (Zwischen-)Ausschüttungen. Das war mir klar - auch die anderen von dir aufgeführten Punkte. Meine Fragen / Anmerkungen waren eher als Anregung zur Vollständigkeit dieses Threads gedacht, so wie BarrenWuffet es schon vorschlug. Sorry, das hätte ich oben gleich rein schreiben sollen.

Ich wollte darauf hinweisen, dass die (im Laufe der Investzeit) nicht ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre bei Verkauf mit Zeile 7 KAP verrechnet werden sollten.

Es könnte z.B. vorkommen, dass über die gesamte Investzeit 1 Einheit thesauriert, aber nur 0,8 Einheiten davon ausgeschüttet wurden. Es bleibt also ein Saldo von 0,2 Einheiten für die Z. 7 KAP übrig.

 

Dieses Vorgehen ist also etwas anderes als bei den "normal" ausschließlich thesaurierenden Fonds, wo man den kumulierten Wert aller jährlichen Thesaurierungen in Abzug bringen kann.

 

Dies ist der eigenliche casus knacktus. Ich für meinen Teil erstelle eine recht umfangreiche steuerliche Nebenrechnung, aus der die Käufe und Verkäufe sowie der jeweilige Anteilsbestand zum Geschäftsjahresende und die (ggfs, mit Kursen von euro-fx in Euro umgerechten) ermittelten ausschüttungleichen Erträge hervorgehen und füge diese der Anlage KAP jährlich bei.

Ich erweitere meine Tabelle um die anrechenbare und fiktive QSt.

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finisher

ceekay74: Gute Arbeit, Danke!

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Mato

Das ist ja hier quasi wie im Wunschkonzert. Letztens hatte ich mir noch so einen ähnlichen Beitrag gewünscht, schon kommt er... :)

 

Kann mich also nur anschließen, tolle Arbeit ceekay.

Nun kann man schön darauf verlinken, wenn wieder solche Anfragen kommen. Der Fragende erkennt dann schnell und einfach, wo die Probleme bei ishares Produkten liegen, sogar schön mit Bildchen und Quellenangaben.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Auf die Gefahr hin, dass ich diesen (begrüssenswerten) Thread chaotisiere (was aber wirklich keineswegs meine Absicht ist):

 

Ich erhielt heute von der DiBa für einige iShares (IE) - Produkte, die auf deren Homepage als Ausschütter deklariert sind, eine Thesaurierungsmitteilung (per 30.6.). Soweit keine Überraschung.

 

Auf den Abrechnungen fand sich - wie zu früheren Gelegenheiten auch schon - folgender Text:

 

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.

Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.

(Wenn mir das jemand so erklären kann, dass auch ich es verstehe, lösche ich bei Bedarf dieses Posting auch wieder, damit der schöne Konsens dann als wiederhergestellt gelten kann.)

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Auf die Gefahr hin, dass ich diesen (begrüssenswerten) Thread chaotisiere (was aber wirklich keineswegs meine Absicht ist):

 

Ich erhielt heute von der DiBa für einige iShares (IE) - Produkte, die auf deren Homepage als Ausschütter deklariert sind, eine Thesaurierungsmitteilung (per 30.6.). Soweit keine Überraschung.

 

Auf den Abrechnungen fand sich - wie zu früheren Gelegenheiten auch schon - folgender Text:

 

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.

Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.

 

 

Aus den Seiten 8 und 9 des oben angehängten PDF-Dokuments:

 

Ausländische thesaurierende Fonds:

 

Da das deutsche Steuerrecht ausländischen Investmentgesellschaften keine Verpflichtung zum Steuereinbehalt auferlegen kann, unterbleibt dort der Einbehalt der Abgeltungsteuer. Dennoch sind die Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds in Deutschland steuerpflichtig. Deutsche Anleger geben sie in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung an.

 

Rückgabe/Veräußerung von ausländischen Fondsanteilen: akkumulierter thesaurierter Ertrag

 

Bei der Rückgabe von Anteilen an thesaurierenden ausländischen Fonds fällt Abgeltungsteuer (...) auch auf die akkumulierten thesaurierten Erträge an. Hinsichtlich des Zeitraums, dessen akkumulierte Erträge in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, ist zu unterscheiden:

 

Bei Fondsanteilen, die der Anleger im Depot verwahrt, sind die während der Besitzzeit, aber nach dem 31. Dezember 1993, thesaurierten Erträge neben dem Zwischengewinn zugrunde zu legen. Den Erwerbszeitpunkt, die Dauer des Fondsbesitzes und die aufgelaufenen Erträge stellt das depotführende Kreditinstitut anhand der Kontounterlagen fest.

 

Die Abgeltungsteuer auf die akkumulierten thesaurierten Erträge bei ausländischen Fonds wird auch dann erhoben, wenn der Anleger diese Erträge schon im jeweiligen Steuerjahr versteuert hat. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds spatestens mit Rückgabe (Veräusserung) der Anteile der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Anleger kann die im Regelfall nochmalige" Abgeltungsteuer im Wege der inkommensteuerlichen Veranlagung auf seine Steuerschuld anrechnen oder sich erstatten lassen.

 

Idealerweise ist auf der Thesaurierungsmitteilung bereits der Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge pro Anteil zum Geschäftsjahresende angegben. Ansonsten muss man sich die Beträge aus dem Bundesanzeiger ziehen (als Erbsenzähler überprüfe ich aber auch die Angaben auf den Mitteilungen der Banken):

 

post-21414-0-28276100-1350632614_thumb.jpg

 

Bei dieser Gelegenheit kann auch direkt noch geprüft werden, ob anrechenbare und noch nicht angerechnete ausländische Steuern ausgewesen werden.

 

Den Betrag der ggfs. in Euro umgerechneten ausschüttungsgleichen Erträge pro Anteil mit der Anzahl der Anteile zum Ende des Geschäftsjahres multiplizieren und in die Anlage KAP eintragen.

 

Beim Verkauf der Anteile (First in - First out) wird die Depotbank die akkumulierten thesaurierten Erträge nochmals mit Abgeltungssteuer belegen. Damit läge eine Doppelbesteuerung der thesaurierten Erträge vor und diese muss vom Anleger über die Anlage KAP im Jahr der Veräußerung wieder rückgängig gemacht werden.

 

Manche werden sicherlich sagen: "Dann spare ich mir den ganzen Quatsch mit der jährlichen Versteuerung und lasse alles beim Verkauf von der Depotbank versteuern."

 

Das könnte aber im Falle einer Prüfung ganz böse nach hinten losgehen, insbesondere wenn die Steuerverkürzung erheblich oder Einkünfte aus selbständiger und/oder gewerblicher Tätigkeit erzielt werden. Würde ich definitiv von abraten...

 

(Wenn mir das jemand so erklären kann, dass auch ich es verstehe, lösche ich bei Bedarf dieses Posting auch wieder, damit der schöne Konsens dann als wiederhergestellt gelten kann.)

 

Bitte nicht, dann haben wir alle etwas davon...

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Akaman

Bitte nicht, dann haben wir alle etwas davon...

 

OK, wird gemacht, wir haben jetzt ja auch alle was davon, dank deiner mal wieder vorzüglichen Zusammenfassung.

 

Aber ich muss mich bei dir für meine zugegeben unklare Ausdrucksweise entschuldigen - mir ging es nämlich gar nicht um den von dir geschilderten Sachverhalt (den haben wir ja unzählige Male bereits im Forum verhackstückt, und seit einiger Zeit habe ich mich an den Diskussionen zu diesem Thema nicht mehr beteiligt). Sondern es ging mir um die Formulierung der DiBa, die imho den Eindruck erweckt oder fördert, der Anleger habe an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf, die Steuer werde eben zum Zeitpunkt des Verkaufs einbehalten und fertig.

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cantaloupe

 

Manche werden sicherlich sagen: "Dann spare ich mir den ganzen Quatsch mit der jährlichen Versteuerung und lasse alles beim Verkauf von der Depotbank versteuern."

 

Das könnte aber im Falle einer Prüfung ganz böse nach hinten losgehen, insbesondere wenn die Steuerverkürzung erheblich oder Einkünfte aus selbständiger und/oder gewerblicher Tätigkeit erzielt werden. Würde ich definitiv von abraten...

 

 

 

Hallo ceekay,

 

das verstehe ich nicht ganz, was soll da nach hinten losgehen?

Ich bin auch einer von denen, die sich gerade fragen "warum soll ich mir den Quatsch antun" - aber wenn ich das richtig verstehe, zahle ich dann am Ende beim Verkauf vielleicht ein bisschen zu viel Steuern (was bei den geringen Beträgen, die ich in iShares drinhabe, zu verschmerzen ist). Oder übersehe ich was Wichtiges?

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

(...) aber wenn ich das richtig verstehe, zahle ich dann am Ende beim Verkauf vielleicht ein bisschen zu viel Steuern (...)

Wie kommst Du denn darauf? Gegen zuviel gezahlte Einkommensteuer hätte sicher niemand etwas einzuwenden, gegen zu spät gezahlte schon eher.

 

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, welchen Rat Du von mir erwartest. Daher nochmals ein Zitat aus dem PDF-Dokument des Eröffnungsbeitrages, mit dem m.M.n. alles gesagt ist:

 

Verpflichtend ist eine Veranlagung, wenn

 

  • Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, weil z. B. Fondsanteile im Ausland verwahrt wurden oder Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds bezogen wurden, selbst wenn diese in einem inlandischen Bankdepot verwahrt werden.

Ansonsten bleibt mir nur noch der Hinweis auf §378 AO und/oder §370 AO.

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cantaloupe

(...) aber wenn ich das richtig verstehe, zahle ich dann am Ende beim Verkauf vielleicht ein bisschen zu viel Steuern (...)

Wie kommst Du denn darauf? Gegen zuviel gezahlte Einkommensteuer hätte sicher niemand etwas einzuwenden, gegen zu spät gezahlte schon eher.

 

 

Ich dachte, da war was mit "die Abrechnung erfolgt durch die Depotbank". Die haben ja auch alle Daten und sollten sich auskennen. Wenn jetzt bei der Abrechnung die Gewinne so behandelt werden, als hätte ich keinen FSA - also, Gewinne werden voll versteuert- dann wird eventuell zuviel Steuer, sicher aber nicht zuwenig ngesetzt. Dher meine Überlegung.

 

Hast natürlich recht, der Zeitpunkt wäre natürlich später. Das heisst also, ich werde für 2,50 Euro vor den Kadi gezerrt....

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cantaloupe

So, jetzt kommt leider wieder die unweigerliche Frage nach Alternativen:

 

Gibt es die überhaupt?

 

Speziell suche ich einen brauchbaren Emerging Markets Fonds.

 

Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, betrifft die Problematik grundsätzlich alle ausländischen Fonds, auch wenn sie ausschütten - mir scheint, da fällt ja kaum mal ein Ausschüttungstermin mit dem Geschäftsjahr zusammen? (habe für den UBS-ETF nachgeschaut, für HSBC glaube ich mal Boll weiter oben)

 

Für aktive Fonds gilt dann ja dieselbe Problematik, dass die zur Thesaurierung zum Geschäftsjahresende gezwungen sind.

 

Dummerweise habe ich auch noch gesehen, dass der Lyxor Emerging Markets wohl von ausschüttend (habe bis 2011 Ausschüttungen erhalten) auf thesaurierend (lt. Lyxor-Webseite) umgestellt wurde !?!

 

Bleiben nur Fonds mit deutschem Domizil. Also nur vollsynthetisches ETFLab-Swapgedöns?

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west263

dbx1em

 

swap ETF in den letzten Jahren 0,00 im Bundesanzeiger und dadurch steuerlich unbedenklich (noch).

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NiceShadow
· bearbeitet von NiceShadow

Kompliziertes Thema. 10 mal gelesen und vielleicht verstanden :-

 

Ich würde gerne in den hier investieren. DE000A1C8QT0 iShares Markit iBoxx Euro High Yield Bond

 

So wie ich es bis jetzt verstanden habe:

 

1. Die thesaurierten Erträge sind jährlich in der Steuererklärung anzugeben.

2. Bei Teilausschüttungen der Erträge werden diese nicht mehr mit der Abgeltungssteuer belegt.

3. Bei Verkauf ist der Kursgewinn abzgl. evtl. bereits besteuerter Thesaurierung zu versteuern (wird bei inländischer Depotbank von denen erledigt).

 

Habe ich das so vom Prinzip her richtig verstanden?

 

Ich würde so gerne in den ein oder anderen Ausländer investieren, aber diese bürokratische Gefummel da mit der Steuererklärung schreckt mich noch ab.

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BarrenWuffet

Ich spendiere Dir mal einen Link aus meiner Linkliste.

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NiceShadow

Ich spendiere Dir mal einen Link aus meiner Linkliste.

 

Danke. Den kannte ich schon. Bin über das Thema immer wieder gestoßen. Da es aber immer ziemlich komplex beschrieben ist, hatte ich das in den 3 Punkten zusammengefasst mit der Bitte zu bewerten, ob die grobe Richtung so stimmt. Bin mir nämlich nicht sicher, ob ich das Prinzip verstanden habe.

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ceekay74

Ich spendiere Dir mal einen Link aus meiner Linkliste.

Hat weder Chic noch Mehrwert. :P

 

1. Die thesaurierten Erträge sind jährlich in der Steuererklärung anzugeben.

Richtig.

 

2. Bei Teilausschüttungen der Erträge werden diese nicht mehr mit der Abgeltungssteuer belegt.

Was Du mit Teilausschüttung meinst, ist mir nicht ganz klar. Falls ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre bei den Zwischenausschüttungen ausgeschüttet werden, unterliegen diese nicht der Abgeltungssteuer.

 

3. Bei Verkauf ist der Kursgewinn abzgl. evtl. bereits besteuerter Thesaurierung zu versteuern (wird bei inländischer Depotbank von denen erledigt).

Bei Verkauf werden neben einem eventuellen Kursgewinn nach der Differenzmethode auch die gesamten während der Haltedauer thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge besteuert (welche bereits jährlich in der Anlage KAP angegeben und versteuert wurden).

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NiceShadow

Ich spendiere Dir mal einen Link aus meiner Linkliste.

Hat weder Chic noch Mehrwert. :P

 

1. Die thesaurierten Erträge sind jährlich in der Steuererklärung anzugeben.

Richtig.

 

2. Bei Teilausschüttungen der Erträge werden diese nicht mehr mit der Abgeltungssteuer belegt.

Was Du mit Teilausschüttung meinst, ist mir nicht ganz klar. Falls ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre bei den Zwischenausschüttungen ausgeschüttet werden, unterliegen diese nicht der Abgeltungssteuer.

 

3. Bei Verkauf ist der Kursgewinn abzgl. evtl. bereits besteuerter Thesaurierung zu versteuern (wird bei inländischer Depotbank von denen erledigt).

Bei Verkauf werden neben einem eventuellen Kursgewinn nach der Differenzmethode auch die gesamten während der Haltedauer thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge besteuert (welche bereits jährlich in der Anlage KAP angegeben und versteuert wurden).

 

zu 2: Ja, genau, die Zwischenausschüttungen meinte ich

 

zu 3: heißt das, dass ich die thesaurierten, ausschüttungsgleichen Erträge doppelt versteuern muss? Wenn ja, gibt es das doppelt versteuerte irgendwie wieder?

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BarrenWuffet

Ich spendiere Dir mal einen Link aus meiner Linkliste.

Hat weder Chic noch Mehrwert. :P

Was erdreisten Sie sich? Da war sowohl Schick als auch Meerwert. Stand doch alles im Link. Standard-Vorgehen für ausl. Thesaurierer + iShares-Problem. Die Teilausschüttungen werden sehr wohl besteuert, wie Du ja selber mal festgestellt hast.

 

 

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