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ceekay74

Augen auf beim iShares-Kauf...

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ceekay74

zu 3: heißt das, dass ich die thesaurierten, ausschüttungsgleichen Erträge doppelt versteuern muss? Wenn ja, gibt es das doppelt versteuerte irgendwie wieder?

Die doppelte Versteuerung wird im Rahmen der Veranlagung/Einkommensteuererklärung rückgängig gemacht:

 

Die Abgeltungsteuer auf die akkumulierten thesaurierten Erträge bei ausländischen Fonds wird auch dann erhoben, wenn der Anleger diese Erträge schon im jeweiligen Steuerjahr versteuert hat. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds spatestens mit Rückgabe (Veräusserung) der Anteile der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Anleger kann die im Regelfall nochmalige" Abgeltungsteuer im Wege der einkommensteuerlichen Veranlagung auf seine Steuerschuld anrechnen oder sich erstatten lassen.

(...)

 

Beim Verkauf der Anteile (First in - First out) wird die Depotbank die akkumulierten thesaurierten Erträge nochmals mit Abgeltungssteuer belegen. Damit läge eine Doppelbesteuerung der thesaurierten Erträge vor und diese muss vom Anleger über die Anlage KAP im Jahr der Veräußerung wieder rückgängig gemacht werden.

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vanity
· bearbeitet von vanity

1. Die thesaurierten Erträge sind jährlich in der Steuererklärung anzugeben.

Richtig.

 

2. Bei Teilausschüttungen der Erträge werden diese nicht mehr mit der Abgeltungssteuer belegt.

Doch.

 

3. Bei Verkauf ist der Kursgewinn abzgl. evtl. bereits besteuerter Thesaurierung zu versteuern (wird bei inländischer Depotbank von denen erledigt).

Jein. Zu versteuern ist in erster Annäherung der Kursgewinn abzüglich bereits versteuerter thesaurierter Beiträge. Da die Depotbank aber nicht weiß, ob die thesaurierten Erträge bereits versteuert wurden, zieht sie AgSt auf den kompletten Kursgewinn ab (ist in Wirklichkeit noch etwas komplzierter, läuft aber etwa darauf hinaus). Damit hat der Thesaurierungsbetrag (genauer: die Differenz der akkumulierten Thesaurierungen zwischen Verkauf und Kauf) zweimal der Steuer unterlegen. Der Ausgleich erfolgt dann (und nur) über Geltendmachung in der Steuererklärung.

 

PS: Es ist alles schon gesagt, nur nicht von jedem!

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NiceShadow
· bearbeitet von NiceShadow

zu 3: heißt das, dass ich die thesaurierten, ausschüttungsgleichen Erträge doppelt versteuern muss? Wenn ja, gibt es das doppelt versteuerte irgendwie wieder?

Die doppelte Versteuerung wird im Rahmen der Veranlagung/Einkommensteuererklärung rückgängig gemacht:

 

(...)

 

Beim Verkauf der Anteile (First in - First out) wird die Depotbank die akkumulierten thesaurierten Erträge nochmals mit Abgeltungssteuer belegen. Damit läge eine Doppelbesteuerung der thesaurierten Erträge vor und diese muss vom Anleger über die Anlage KAP im Jahr der Veräußerung wieder rückgängig gemacht werden.

Ok, vielen Dank erst mal. Muss ich mir noch überlegen, ob mir das den ganzen Aufwand wert ist. Die letzten Jahre habe ich nichts mehr in der Steuererklärung gehabt, das steuermindernd wirkt und ich habe auf die 20 Euro Rückerstattung verzichtet. Das war mir die Arbeit nicht wert. Mit Aufnahme so eines ETF müsste ich wieder diesen Mist ausfüllen... :-

 

Alternativ habe ich die Jumbo Pfandbriefe von iShares im Auge. Aber halt weniger Rendite...

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BarrenWuffet
· bearbeitet von BarrenWuffet

Pest oder Cholera? Wenn es von anderen Anbietern keinen ETF in gewünschter Ausprägung gibt...

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vanity

Da hast du aber gerade noch die Kurve gekriegt! :P (ich weiß genau, was du in der letzten Minute geschrieben hattest)

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BarrenWuffet

Extra MOD-Funktion? Realtime-Überwachung? Ich hatte in der Tat nicht gesehen, dass er einen High Yield-ETF sucht. Den hat meines beschränkten Wissens kein Comstage und auch kein db x-trackers. Warum eigentlich nicht? Für steuerfaule Deutsche der Verkaufsschlager.

 

Gruß an Big Brother oder einfach nur einen aufmerksamen Leser.

 

 

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NiceShadow
· bearbeitet von NiceShadow

Extra MOD-Funktion? Realtime-Überwachung? Ich hatte in der Tat nicht gesehen, dass er einen High Yield-ETF sucht. Den hat meines beschränkten Wissens kein Comstage und auch kein db x-trackers. Warum eigentlich nicht? Für steuerfaule Deutsche der Verkaufsschlager.

 

Gruß an Big Brother oder einfach nur einen aufmerksamen Leser.

 

 

 

Ich hatte deinen Beitrag auch gelesen :-).

 

Jepp, hab auch nichts gefunden. Nur einen einzigen aktiven, mit Domizil in Deutschland und ausschüttend. DE000A0YAX56

 

Denke, ich werde den Jumbo nehmen DE0002635265 erstmal. Bis es vielleicht mal eine Alternative gibt. Scheint tatsächlich eine Marktlücke zu sein.

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vanity

...Denke, ich werde den Jumbo nehmen DE0002635265 erstmal. Bis es vielleicht mal eine Alternative gibt. Scheint tatsächlich eine Marktlücke zu sein.

Den Tatbestabd HY erfüllt der aber nicht! :-

 

Wie wär's mit dem Lyxoly? HY, ausländisch (FR) swappend und thesaurierend, ausschüttungsgleiche Erträge zuletzt (GJ 2011) = 0, GJ 2012 müsste demnächst veröffentlicht werden. TER 0,45%, aber nicht ganz so breit wie der iShares EUNW und ohne Financials.

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NiceShadow
· bearbeitet von NiceShadow

...Denke, ich werde den Jumbo nehmen DE0002635265 erstmal. Bis es vielleicht mal eine Alternative gibt. Scheint tatsächlich eine Marktlücke zu sein.

Den Tatbestabd HY erfüllt der aber nicht! :-

 

Wie wär's mit dem Lyxoly? HY, ausländisch (FR) swappend und thesaurierend, ausschüttungsgleiche Erträge zuletzt (GJ 2011) = 0, GJ 2012 müsste demnächst veröffentlicht werden. TER 0,45%, aber nicht ganz so breit wie der iShares EUNW und ohne Financials.

 

hm, ich mag keine Swapper. Ich habe in diese ganze Finanzindustrie nicht viel Vertrauen. Plötzlich ist dann irgendwas und man rennt seinem Geld hinterher. Und plötzlich hat man nicht nur 10 % Ausfall sondern deutlcih mehr oder Totalverlust, weil man das Kleingedruckte in Schriftgröße 2 auf der Seite 121 der AGB nicht gelesen hat. Kann mir sowas höchstens als kleinere Position im Depot vorstellen, im Moment jedenfalls. Interessant ist er ja schon.

 

Wieso hat der eigentlich keine ausschüttungsgleichen Erträge, wenn er thesauriert und keine Teilausschüttungen macht? Habe ich das Thema doch noch nicht so ganz verstanden? :o

 

Und wenn er dann plötzlich doch ausschüttungsgleiche Erträge hat, ruder ich mit der scheiss Steuererklärung rum. Ich hasse Formulare (wahrscheinlich weil ich auf der Arbeit immer mit Formularen und Bürokratie zu tun habe :- ).

 

Die Jumbos sind für meine Zwecke (Bargeldreserve bei plötzlichem Crash, um ETFS günstig zu schiessen) im Moment nicht die schlechteste Wahl. Einen Teil dazu noch auf Tagesgeldkonto und gut ist erst mal.

 

Besser als die ganze Altersvorsorge die ich bisher so in meinen letzten 20 Jahren betrieben habe :-

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Karl Napf

Wie sich in den Unterforen "Fonds und Fondsdepot" und "Anleihen" immer wieder zeigt, ist die steuerliche Behandlung von iShares-ETFs eine Geschichte voller Missverständnisse.

 

Werden Anteile von Investmentfonds in einem inländischen Depot verwahrt, stellen lediglich ausländische thesaurierende Investmentfonds in steuerlicher Hinsicht einen gewissen Mehraufwand dar.

 

Die zum Geschäftsjahresende thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge müssen in diesem Fall in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Für alle anderen Fondsarten (in- und ausländische Ausschütter sowie inländische Thesaurierer) wird die Versteuerung von der inländischen Depotbank vorgenommen.

Meine Depotbank (DAB) hat in der Jahressteuerbescheinigung einen Abschnitt "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" eingefügt, vor diesem Abschnitt aber ein dort anscheinend mögliches Kreuzchen nicht gesetzt und angegeben:

  • nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds: 0,00 Euro (Zeite 17 Anlage KAP).

Ich habe nun gerade versucht, nach dem Beispiel im ersten Posting dieses Threads vorzugehen.

 

Der in meinem Falle betroffene ETF ist der iShares STOXX Europe 600 Basic Resources (DE) (EXV6).

Die iShares-Seite zu diesem ETF meldet:

  • Domizil: Deutschland
  • Zwischengewinne: 0,00 Euro

Bedeutet dies, dass ich einen steuerlich unproblematischen deutschen ETF erwischt habe?

 

Wenn ich nun allerdings auf https://www.bundesanzeiger.de/ nach der ISIN DE000A0F5UK5 suche (Ergebnis wegen Session-ID nicht direkt verlinkbar), dann finde ich u. a. ein Dokument vom 14.6.2012 über die Besteuerungsgrundlagen dieses ETF für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1.6.2011 bis zum 29.2.2012. Dort ist ein

  • "Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag: 0,0167770"

ausgewiesen.

 

Ist dieser ETF - obwohl grundsätzlich ausschüttend - also doch ein Thesaurierer? Und wieso hat meine Depotbank dies dann nicht bescheinigt, wenn der ETF doch das Domizil Deutschland besitzt?

 

Zusatzfrage: Wenn dieser Teilthesaurierungsbetrag für das Jahr 2012 erst im Juni 2013 veröffentlicht werden wird, wie soll ich dann bis Ende Mai 2013 meine Steuererklärung für 2012 fertig haben?

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Bedeutet dies, dass ich einen steuerlich unproblematischen deutschen ETF erwischt habe?

Ja, ist alles bereits korrekt von der inländischen Depotbank versteuert worden.

 

Wenn ich nun allerdings auf https://www.bundesanzeiger.de/ nach der ISIN DE000A0F5UK5 suche (Ergebnis wegen Session-ID nicht direkt verlinkbar), dann finde ich u. a. ein Dokument vom 14.6.2012 über die Besteuerungsgrundlagen dieses ETF für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1.6.2011 bis zum 29.2.2012. Dort ist ein

  • "Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag: 0,0167770"

ausgewiesen.

 

Ist dieser ETF - obwohl grundsätzlich ausschüttend - also doch ein Thesaurierer? Und wieso hat meine Depotbank dies dann nicht bescheinigt, wenn der ETF doch das Domizil Deutschland besitzt?

Der Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag wurde bei der Ausschüttung der Abgeltungssteuer unterworfen. Wenn Du auf die Abrechnung der Ausschüttung schaust, müsste sich die Bemessungsgrundlage vom Betrag der Ausschüttung unterscheiden. Die Differenz besteht aus den ausschüttungsgleichen Erträgen der Vorjahre und dem Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag des laufenden Jahres.

 

Teilthesaurierungen bei in- und ausländischen ausschüttenden Fonds sind unproblematisch, sofern der Betrag der Ausschüttung für die Abführung der kompletten Abgeltungssteuer ausreicht und es sich um eine inländische Depotbank handelt.

 

Zusatzfrage: Wenn dieser Teilthesaurierungsbetrag für das Jahr 2012 erst im Juni 2013 veröffentlicht werden wird, wie soll ich dann bis Ende Mai 2013 meine Steuererklärung für 2012 fertig haben?

Es gilt das Zuflussprinzip: Die Teilthesaurierung fließt erst mit dem Ende des Geschäftsjahres zu.

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

Der Teilthesaurierungsbetrag / ausschüttungsgleicher Ertrag wurde bei der Ausschüttung der Abgeltungssteuer unterworfen. Wenn Du auf die Abrechnung der Ausschüttung schaust, müsste sich die Bemessungsgrundlage vom Betrag der Ausschüttung unterscheiden.

Das kann ich nicht, denn ich habe noch keine Ausschüttung erhalten.

 

Ich habe den ETF erst Mitte Dezember 2012 gekauft, also nicht in dem Geschäftsjahr, auf welches sich der Bundesanzeiger bezieht. Deshalb war meine Sorge ja auch, dass die Daten für das Kalenderjahr 2012 im Bundesanzeiger erst zu einem Zeitpunkt veröffentlicht werden, an dem ich meine Steuererklärung längst abgegeben haben muss.

 

Aber vielen Dank für die Auskunft - das Domizil Deutschland beruhigt mich doch sehr.

 

Bleibt lediglich die Frage, wieso die DAB bank dann so eine Fußnote in die Jahressteuererklärung einfügt, obwohl doch gar kein "ausländischer thesaurierender Fonds" vorliegt.

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ceekay74

Bleibt lediglich die Frage, wieso die DAB bank dann so eine Fußnote in die Jahressteuererklärung einfügt, obwohl doch gar kein "ausländischer thesaurierender Fonds" vorliegt.

Ist ein Standardtext im Formular: Wenn kein Kreuz, dann ist auch kein ausländischer Thesaurierer vorhanden.

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vanity

... SPDR Barclays Capital Emerging Markets Local Bond ETF (IE00B4613386) TER 0,55% (Lokalwährungen ungehedged - replizierend - ausschüttend) ...

Weil sie mir gerade (in Baruchs Thread) über den Weg gelaufen sind:

 

Es gilt sinngemäß Augen auf beim Spider-Kauf. Zumindest die Renten-ETF von SPDR sind allesamt ausländische Thesaurierer, denen es nicht gelingt durch ihre Zwischenausschüttungen den Thesaurierungsbetrag am GJ-Ende auf null zu drücken.

 

Bei den Aktien-ETF habe ich nicht den Überblick und die Lust auf vollständige Kontrolle, aber der Ausschütter, der mir als erstes über den Weg gelaufen ist (S&P500, IE00B6YX5C33), leidet auch an der irischen Krankheit.

 

Zur ihrer Ehrenrettung muss man allerdings eingestehen, dass sie dies nicht hinter einer DE-ISIN verstecken.

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Bacchus1

Danke für das spannende Topic. Hab mich gerade hier durchgelesen und möchte nur wissen, ob ich das wesentliche verstanden habe:

Hat ein Fond sein Domizil/seine Sitz im Ausland, wird die Steuer im Rahmen der Steuerklärung abgeführt. Unerheblich ist hierfür die Kennung in der ISIN, das diese nichts über den Sitz aussagt.Heißt im umkehrschluss: dbxtracker Fonds sind (nicht alle) zwar meist mit LU gekennzeichnet, die Steuer wird aber direkt abgeführt, richtig?

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Mato

Danke für das spannende Topic. Hab mich gerade hier durchgelesen und möchte nur wissen, ob ich das wesentliche verstanden habe:

Hat ein Fond sein Domizil/seine Sitz im Ausland, wird die Steuer im Rahmen der Steuerklärung abgeführt. Unerheblich ist hierfür die Kennung in der ISIN, das diese nichts über den Sitz aussagt.Heißt im umkehrschluss: dbxtracker Fonds sind (nicht alle) zwar meist mit LU gekennzeichnet, die Steuer wird aber direkt abgeführt, richtig?

 

Nein, so ist das nicht richtig, denke ich.

Das Thema wird deshalb hier so prominent besprochen, weil man normalerweise schon von der ISIN Kennung ausgeht und eine DE-ISIN üblicherweise unproblematisch ist (nur bei iShares halt nicht unbedingt).

Dein Umkehrschluss ist falsch. Bei ausländischen ISINs sollte man sich das Ganze immer sehr genau ansehen, wenn man es steuerlich einfach haben möchte. Wird ausgeschüttet oder voll thesauriert? Wird weggeswapped oder nicht? Letzteres ist bei den normalen Aktien-ETFs der DB der Fall. Insofern sind diese steuerlich unproblematisch, weil der Betrag der Thesaurierung 0 Euro beträgt. Renten-ETFs von DB verhalten sich hier allerdings wieder anders. Hier fallen in der Regel Erträge an, die in der Steuererklärung für ausländische Thesaurierer angegeben werden müssen.

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ceekay74

Hat ein Fond sein Domizil/seine Sitz im Ausland, wird die Steuer im Rahmen der Steuerklärung abgeführt.

Bei thesaurierenden Fonds mit ausländischem Domizil ist dem so, bei (echten) ausschüttenden Fonds mit ausländischem Domizil werden die ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbeträge) bei der Ausschüttung durch die inländische Depotbank versteuert und es besteht kein weiterer Handlungsbedarf in der Steuererklärung.

 

Unerheblich ist hierfür die Kennung in der ISIN, das diese nichts über den Sitz aussagt.[/Quote]

Richtig.

 

Heißt im umkehrschluss: dbxtracker Fonds sind (nicht alle) zwar meist mit LU gekennzeichnet, die Steuer wird aber direkt abgeführt, richtig?

Das Domizil ist bei allen mir bekannten ETFs von db-x Luxemburg. Entweder auf der Seite von db-x oder im Bundesanzeiger mit ISIN/WKN suchen:

 

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Dandy

Sorry wenn das nicht so richtig hier reinpasst und die Frage schon hundertmal beantwortet wurde:

 

Besteht die Gefahr durch den automatischen Steuerabzug bei Verkauf eines ausländischen Thesauriers steuerlich schlechter gestellt zu werden wenn man die Zwischenausschüttungen nicht deklariert?

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ceekay74

Besteht die Gefahr durch den automatischen Steuerabzug bei Verkauf eines ausländischen Thesauriers steuerlich schlechter gestellt zu werden wenn man die Zwischenausschüttungen nicht deklariert?

Nein. Sofern bei einem inländischen Kreditinstitut verwahrt, werden die Zwischenausschüttungen (und die jeweiligen Teilthesaurierungsbeträge) korrekt versteuert.

 

Sofern du die (Nicht-) Versteuerung der vollständigen Thesaurierung zum Ende des Geschäftsjahres mittels Anlage KAP meinst, so gilt weiterhin die Antwort von Taxadvisor:

 

Eigentlich sollte man im Netz die Aussage finden: Das ist eine Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung) auf Zeit.

Hier gibt es zwei Problemfelder:

1. Wenn das FA das als Steuerhinterziehung sieht, werden die Vorjahre korrigiert, dafür gibt es die Steuer auf den Verkauf zurück. Durch die Vollverzinsung von 6% wird aus der Nullsumme ein steuerlicher Nachteil.

2. Wenn die Veräußerung im engen Umfeld nach der Thesaurierung statt findet, wird u.U. ein geschätzter Betrag für die letzte Thesaurierung angesetzt und besteuert. Diesen bekommt man dann nur zurück, wenn man Nr. 1 macht.

 

Was natürlich nicht geht, ist die Thesaurierungen nicht zu erklären und dann beim Verkauf noch zu versuchen, den Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung von den Kapitalerträgen abzuziehen. Da würde man nur die Verjährungsfrist der Hinterziehung mit verlängern...

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Dandy

Sorry wenn ich eine lange Leitung habe. Warum handelt es sich um eine Steuerhinterziehung wenn die Besteuerung bei Verkauf nachträglich durch das Finanzamt erfolgt? Außerdem wäre noch die Frage, was aktuell gängige Praxis der Ämter ist und warum sich diese zukünftig ändern sollte?

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ceekay74

Warum handelt es sich um eine Steuerhinterziehung wenn die Besteuerung bei Verkauf nachträglich durch das Finanzamt erfolgt?

Es handelt sich um eine Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung) auf Zeit, da gemäß dem Zuflussprinzip (§ 11 EStG) Einnahmen in dem Jahr zu versteuern sind, in dem sie zugeflossen sind.

 

Die Thesaurierungen von ausländischen Fonds gelten als zum Ende des Geschäftsjahres des Fonds zugeflossen und sind daher jährlich in der Anlage KAP anzugeben (Zuflussfiktion).

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lowecurt

Zum Fonds im ersten Beitrag habe ich mal hier alle 4 Veröffentlichungen für das Geschäftjahr 01.03.2011-29.02.2012 aus dem Bundesanzeiger reinkopiert.

DE000A1C8QT0, iShares Euro High Yield Corporate Bond UCITS ETF (EUNW)

 

Denn auch wenn ich die im ersten Beitrag verlinkte Anleitung von Allianz durchgelesen habe, ist mir vielen nicht verständlich.

Welche Erträge aus diesen 4 Dokumenten würden ggf. einer doppelten Besteuerung beim Verkauf der gehaltenen Fondsanteile unterliegen? Und auf welche Erträge muss man selbst noch per Einkommensteuererklärung die KESt von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag abführen?

 

2011-09-22 Bundesanzeiger

post-25284-0-15174000-1385255547_thumb.png

 

2012-03-16 Bundesanzeiger

post-25284-0-69458500-1385255572_thumb.png

 

2012-06-06 Bundesanzeiger

post-25284-0-64367800-1385255590_thumb.png

 

2012-09-13 Bundesanzeiger

post-25284-0-36314000-1385255601_thumb.png

_iShare_High-Yield_2011-09-22.pdf

_iShare_High-Yield_2012-03-16.pdf

_iShare_High-Yield_2012-06-06.pdf

_iShare_High-Yield_2012-09-13.pdf

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ceekay74

Welche Erträge aus diesen 4 Dokumenten würden ggf. einer doppelten Besteuerung beim Verkauf der gehaltenen Fondsanteile unterliegen? Und auf welche Erträge muss man selbst noch per Einkommensteuererklärung die KESt von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag abführen?

Die Zwischenausschüttungen sind jeweils korrekt versteuert, hier besteht kein Handlungsbedarf. (...)

 

Ausschließlich die ausschüttungsgleichen Erträge der Vollthesaurierungen müssen in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden und auch nur bei diesen Erträgen droht eine Doppelbesteuerung, die im Wege der Veranlagung jedoch vermieden werden kann.

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lowecurt

In der Steuererklärung 2012 wären nach den oben genannten 4 Dokumenten also dieser Betrag (mal Fondsanteile) zu versteuern:

0,4683917

0,0031590

----------

0,4715507 €

 

Bei 1000 Fondsanteilen müsste man also 471,55 € versteuern und darauf 117,89 € ( = 25% KESt) + 6,48 € ( = 5,5% Solidaritätszuschlag auf KESt) zahlen.

 

Wenn ich alle 1000 Fondsanteile verkauft häbe, dann zieht die Bank automatisch nochmal 117,89€ + 6,48€ von meinem Verkaufserlös ab (auch auch ggf. für die früheren Jahre vor 2012, wenn ich den Fonds schon vor 2012 hatte).

 

Alle anderen "ausschüttungsgleiche Erträge" kann man ignorieren (bzw. werden diese von der Depotbank richtig versteuert)

wenn "Betrag der Ausschüttung" größer als 0,00€ ist?

 

Wenn also im Dokument des Bundesanzeiger steht:

  • Betrag der Ausschüttung: 0,01€ (also größer 0,00€)
  • Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierung): 1,55€

Dann beachte ich die 1,55€ gar nicht, bzw. macht die Depotbank das schon alles richtig?

 

Und was sind die:

"in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre"?

Die beachtet man auch nicht?

 

Zusammenfassung für nicht BWLer:

Also nur schauen ob im Dokument beim Bundesanzeiger die

  • Ausschüttung = 0,00 Euro
  • und
  • Ausschüttungsgleiche Erträge > 0,00 Euro

Dann soll man nur diesen ausschüttungsgleichen Ertrag in der Steuererklärung angeben und versteuern. Beim Verkauf des Fonds werden nur diese ausschüttungsgleichen Erträge für alle gehaltenen Jahre nochmals von der inländischen Depotbank versteuert. Man muss dann dem FA mitteilen und nachweisen, dass man die Steuer für diese Erträge schon bezahlt hat, damit die doppelt erhobene Steuer erstattet wird.

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