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maldives77

Kinderfreibetrag Sparplan usw

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maldives77

Hallo,

 

ich habe hier schon einige Beiträge zu dem Thema gefunden, aber so richtig klar ist es immer noch nicht.

Jedes Kind hat ja einen Steuerfreibetrag in Höhe von 801 EUR.

 

Außerdem ist immer noch etwas von 8004 EUR zu lesen. Allerdings wird dieser Betrag meines Wissens nur für die Kirchensteuer sowie für den Solidaritätszuschlag für Kinder angerechnet.

 

Mein Fall;

Plane, einen ETF-Sparplan für unsere Kleine einzurichten, monatlich 50 EUR.

Zusätzlich plane ich ab und an Aktien ins Depot zu legen.

 

Wie läuft es dann mit der BEsteuerung ab?

Wie werden die 8004 EUR herangezogen? Ist mir noch nicht ganz klar...

 

Welchen Bank-Anbieter empfehlt ihr?

Laut einigen Beiträgen kristallisiert sich COMDIRECT (1,5%) oder DIBA (1,75%)für den ETF-Sparplan heraus.

Habt ihr noch andere Empfehlung?

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Jedes Kind hat ja einen Steuerfreibetrag in Höhe von 801 EUR.

...

Wie läuft es dann mit der BEsteuerung ab?Wie werden die 8004 EUR herangezogen? Ist mir noch nicht ganz klar...

 

Die 801 EUR ist der Freibetrag für Kapitalerträge, die jedem Steuerpflichtigen (zusätzlich) zustehen.

Steuerpflichtig wird man aber erst ab 8004 EUR Bruttoverdienst pro Jahr.

 

Was heisst das in Deinem Fall?

Die ersten 801 EUR Kapitalerträge (Kursgewinne bei Veräußerung, Zinsen, Dividendenzahlungen, ...) können per Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt werden.

Der 802-te verdiente EUR ist aber auch noch nicht steuerpflichtig. Die nächsten 8004(der sog. Steuer-Grundfreibetrag) EUR können zwar nicht per Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt werden, liegen aber unter der Mindestgrenze für die Erhebung von Einkommenssteuer.

a ) Die dafür gezahlte Abgeltungssteuer kannst Du Dir per Steuererklärung für's Vorjahr zurückholen ODER

b ) per sog. Nichtveranlagungsbescheinigung (beim Finanzamt beantragen) das Depot direkt bei Deiner Bank von der AbgSt befreien lassen.

 

Achtung: Bemessungsgrundlage sind nicht 8004 EUR gezahlte Abgeltungssteuer sondern 8004 EUR steuerpflichtige Kapitalerträge was ca. 2000 EUR gezahlte AbGSt in dem Jahr bedeutet.

 

Ein weiteren Fallstrick gibt es:

Zwar sind die ersten 8004 EUR Verdienst steuerfrei, die Krankenversicherungspflicht beginnt aber bei 4620 EUR / p.a.(genauer max. 385 EUR /Monat) D.h. Du musst ggfs. Dein Kind aufgrund von Kapitaleinkünften selbst mit dem Mindestbeitrag von ca. gut 100 EUR/Monat krankenversichern, obwohl es noch nicht steuerpflichtig geworden ist.

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hugolee
· bearbeitet von hugolee

Sehr gut erklärt !!! :thumbsup:

 

Wir haben für unsere Kinder auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt. Die läuft dieses Jahr aus, danach müssen wir neu beantragen.

Eine Kopie dieser Bescheinugung wurde an die Depotbank der Kinder (Comdirect) geschickt, somit führen die schonmal keine Gewinne ab!!!

Um die Gewinne auch zu realisieren, verkaufe ich die gewinnbehaftete Positionen ehe ich sie wieder zurückkaufe.

 

Ich achte darauf, dass die Gewinne pro Jahr unter 3000Euro liegen, dazu kommen noch Dividenden und Zinsen, dann bin ich auf der sicheren Seite.

 

Gruß hugolee

 

 

EDIT:

Ich verweise mal auf einen anderen Thread. Da wurde das auch diskutiert.

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