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LagarMat

Finanztransaktionssteuer

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PierreDeFermat

 

Da der vorherige Preis für mein Beispiel irrelevant ist habe ich den Vorsteuerabzug meines Vorbesitzers nicht berücksichtigt.

Das ist das Problem an deinen Ausführungen: Du ignoriest die Fakten und hast das Thema Mehrwertsteuer und Abgeltungssteuer absolut nicht verstanden.

 

Ich lerne gerne dazu. Also freue ich mich schon auf weitere Verbesserungen und Erläuterungen.

 

Ich versuche es mal mit einem weniger absurden Beispiel.

Zum 01.10.2011 wurde die Abgeltungssteuer auf eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% umgestellt.

Dann hat db x-trackers im Rahmen des Creation-Redemption Prozesses 1000 Collateral gegen einen ETF im Wert von 1000 getauscht. Da kein Mehrwert entstanden ist, sollte hier wohl keine Steuer greifen. Jetzt verkauft mir db x-trackers diesen ETF für 1000. Auch bei dieser Transaktion sollte keine Mehrwertsteuer fließen. Ich verkaufe den ETF für 1300. Auf die 300 Mehrwert muss ich (1300-1000)*19%=57 Mehrwertsteuer zahlen. Wenn db x-tracker den ETF wieder kauft und gegen Collateral im Wert von 1300 eintauscht, scheint der Kreislauf geschlossen und der Staat hat 57 Steuern erhalten. Bei einer Abgeltungssteuer wären es 75 (Freistellungsauftrag ausgeschöpft).

 

2. Szenario ersetze 1300 oben durch 700:

Da ich einen "Minderwert" von 300 erzeugt habe erhalte ich 57 Steuern zurück erstattet. Bei einer Abgeltungssteuer wären es 0 (wenn ich keine Aktiengewinne habe zum Gegenrechnen).

 

Wenn das Szenario 2 auf sehr viele Investoren zutrifft wie in einer Wirtschaftskrise dann muss der Staat sehr große Summen Steuern erstatten, wie schon mehrfach geschrieben. Er würde 19% des ökonomischen Risikos tragen.

 

Vielleicht kannst du direkt auf dieses Beispiel eingehen meine Fehler aufzeigen und am besten es korrigieren und in der korrekten Fassung posten. Ich wäre dir sehr verbunden.

 

EDIT: Ein vielleicht noch einfacheres Szenario nur leider ist der Verlustfall dann nicht mehr so plausibel

Zum 01.10.2011 wurde die Abgeltungssteuer auf eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19% umgestellt.

Ich lege 1000 für 1 Jahr zu einem Zins von 3% fest.

An dieser Stelle entsteht kein Mehrwert--> keine Steuer

Ich erhalte nach 1 Jahr 1030 zurück den Mehrwert von 30 muss ich mit 19% also 5,70 versteuern.

 

Schweizer Verhältnisse:

Zinssatz -1%: --> der Staat muss mir 1,90 zurück erstatten.

Sieht nicht dramatisch aus, aber verdeutlich den Mechanismus vielleicht besser und dass nicht alle Assets nur im nominalen Wert steigen müssen wir hier wohl nicht diskutieren.

 

 

Ich wollte hier eigentlich Äpfel mit Aktien vergleichen. Auf Äpfel zahlt man 7% (oder 19%) Mehrwertsteuer. Auf Aktien zahlt man 25% Mehrwertsteueräquivaltent und trägt die Verluste sogar zusätzlich.

1.Ich zahle keine Mehrwertsteuer auf Äpfel. Weder beim Kauf noch beim Verkauf. (Bin schließlich Privatperson und betreibe kein Gewerbe.)

2.Da ich kein Gewerbe betreibe könnte ich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Da ich Aktien\ ETFs nicht konsumiere sondern sie irgendwann weiter verkaufe bin ich in dieser Situation wohl eher mit einem Gewerbe als mit einem Kosumenten\ einer Privatperson vergleichbar.

 

3.Viele Verkäufer führen trotz Gewerbe keine Mehrwertsteuer ab.

Da ich weder Grund noch Situation kenne, kann ich die Relevanz dieser Aussage nicht einschätzen.

 

Zwischen einer Mehrwertsteuer( der ich nicht unterliege) und einer Abgeltungssteuer (der ich leider doch unterliege) gibt es gewaltige Unterschiede.

Die kann man natürlich (wie du) für irrelevant erklären , trotzdem sind sie da (und ändern nichst daran,dass deine Beispiele vollkommener Mumpitz sind).

 

Vielleicht könntest du mir weitere gewaltige Unterschiede nennen. Ich fand, dass der Steuersatz und der Unterschied Vorsteuerabzug vs Verlustverechnungstopf die gewaltigsten wären.

Ich hoffe ich habe in meinem letzten Beispiel keine der mir bekannten oder unbekannten gewaltigen Unterschiede für irrelevant erklärt und hoffe weiter, dass dieses Beispiel oben kein vollkommener Mumpitz ist sondern irgendwie durch deinen Sachverstand zu retten ist.

 

Ich möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ich in diesem Post nirgendwo ironisch war und mich wirklich auf deine lehrreiche Antwort freue. Am liebsten wäre mir wenn du entweder mein Beispiel berichtigen könntest oder ggf. anhand eines eigenen Beispiel die Richtigkeit, die Falschheit meiner Aussage oder die Unvergleichbarkeit belegen könntest.

 

Unabhängig von meiner bisherigen Argumentation aber um einen Doppelpost zu vermeiden, fand ich noch etwas interessantes bei Wikipedia:

 

Die Option zur Umsatzsteuer betrifft ausschließlich Geschäfte mit zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. Hierbei entschließt sich die Bank die Umsätze mit diesen Unternehmern als Umsatzsteuerpflichtig zu deklarieren. Somit werden die gesamten Kosten (Zinsen, Entgelte, Provisionen) der Umsatzsteuer unterworfen. Dadurch entsteht diesen kein Nachteil, da sie die fremde Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können und im Gegenzug Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Bank kann so den prozentualen Anteil des Vorsteuerabzuges erhöhen, da sich dieser zusammenfassend nach der Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze richtet. Dies ist für das Kreditinstitut mit einem hohen Aufwand verbunden, hilft aber langfristig die Kosten zu senken und somit auch die Kosten für die Kunden stabil zu halten.

Bankenschlüssel

 

So weit ich das verstehe wollen Banken häufig Ihren Kunden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und an den Staat abführen.

 

Das bezieht sich wie eigentlich der größte Teil meiner Argumente auf Sätze wie diesen:

Im übrigen ist mir schleierhaft warum es eine Umsatzsteuer bei Versicherungen gibt nicht aber bei Bankgeschäften. ;)

 

Meine bisherige Antwort war: Weil der Staat sich durch eine Abgeltungssteuer besser stellt und nicht Teile der Risiken der Investoren tragen muss.

2. Antwort in einigen Situation, wie im Wikiartikel beschrieben fällt eine Mehrwertsteuer auf Bankgeschäfte an und diese ist sogar im Interesse der Bank und des Kunden.

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berliner

Doch wohl vornehmlich die Banken. Und was spricht dagegen, diese auch endlich mal an den Kosten der aktuellen Situation zu beteiligen? Nichts.

Banken sind daran genauso beteiligt, wie jedes andere Unternehmen, das auf seine Gewinne Steuern bezahlt. Ich halte diese Forderung für das typische Politikergewäsch, die von den wahren Verantwortlichen ablenken wollen, den Politikern und deren Wählern.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Land mit unsoliden Staatsfinanzen braucht Geld, Bank gibt Geld ((mit herben Risikoaufschlägen auf die Zinsen), am besten noch vorher bei der EZB geliehen), Bank kassiert Zinsen plus Risikoaufschläge. Wer sollte das Kreditausfallrisiko tragen? Wer trägt es?

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odenter

Ich hab mal die gequoteten Quotes entfernt. Sind ja auf Seite 2 nachzulesen.

 

Das nehme ich jetzt erstmal als Zustimmung. Durch die Steuer würden Market Maker und andere "seriöse" Marktteilnehmer vertrieben und so ist es für die "unseriösen" leichter Kursausschläge zu provozieren. Wobei ich persönlich keinen Markteilnehmer verteufel solange er sich an die Gesetze hält.

Nur unter der Bedingung das Sie mehr Kapital haben als alle anderen zusammen, was unwahrscheinlich ist bzw. in bestimmten Sektoren nur auf wenige Teilnehmer zutreffen dürfte.

 

Ganz grob kann man sagen:

Großes Unternehmen = hohe Liquidität

Kleines Unternehmen = niedrige Liquidität

 

Warum soll es also ordnungspolitisch sinnvoll sein, dass alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen (in deiner Sprache "schlechte" Unternehmen) vom Markt verschwinden und durch Großkonzerne ("gute") ersetzt werden?

Ich bin davon ausgegangen Du meinst mit Liquidität die Menge an Geld die zum Kauf von Aktien zur Verfügung steht und nicht wie liquide ein Unternehmen ist.

Wobei ein großes Unternehmen nicht zwangsläufig liquider sein muss als ein kleines.

Halten wir einfach fest schlechte Unternehmen sollen kaputt gehen und gute bleiben. Und es macht keinen Sinn die Menge an Geld, die für den Kauf von Aktien zur Verfügung steht zu erhöhen, nur damit Investoren vor lauter Geld Aktien von schlechten Unternehmen kaufen nur um deren Kurs zu halten oder in die Höhe zu treiben.

 

Vielleicht habe ich meine Fall Unterscheidung nicht klar genug gemacht. Oben meinte ich wenn die Steuer am Emittenten hängt. Hier spreche ich von der SItuation in der die Besteuerung an dem Auswählen des Börsenplatzes bei dem Broker hängt. Wenn man also als Investor die Wahl hat Deutsche Börse Deutschland (mit Steuer) oder Deutsche Börse New York (ohne Steuer) dann wird kaum noch jemand Deutsche Börse Deutschland wählen und folglich wir Deutsche Börse Deutschland nicht mehr benötigt, weil einfach alle Geschäfte über Deutsche Börse New York laufen.

Um einer Umsatzsteuer auf Finanztransaktionen zu entgehen müsstest Du dein Geld schon vorher aus DE nach USA bringen, ansonsten transferierst Du beim Kauf aus DE über die Börse in New York ja ebenfalls Geld was besteuert werden würde.

 

Also 1) Status quo für Personalgesellschaften. 2) Status quo für Aktiengesellschaften 3) neu.

Ich wiederhole mein Argument nochmal:

Da die Mehrwertsteuer nur bei Käufer oder Verkäufer anfällt nehme ich an, dass sie beim Verkauf anfällt.

Ich rede von einer Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte nicht von der deutschen MwSt. :)

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Atros
· bearbeitet von Atros

3.Viele Verkäufer führen trotz Gewerbe keine Mehrwertsteuer ab.

Da ich weder Grund noch Situation kenne, kann ich die Relevanz dieser Aussage nicht einschätzen.

 

Das ist das Problem, du hast zu wenig Ahnung von der Komplexität des Gesamt-Konstruktes.Das würde Ewigkeiten dauern alle Fehler zu korrigieren.

Die wichtigsten Punkte:

1. Abgeltungssteuer=Einkommenssteuerrecht, Mehrwertsteuer = völlig andere Baustelle.

Da ich Aktien\ ETFs nicht konsumiere sondern sie irgendwann weiter verkaufe bin ich in dieser Situation wohl eher mit einem Gewerbe als mit einem Kosumenten\ einer Privatperson vergleichbar.

Da hat sich das BMF(ich glaube auch der BGH) ziemlich ausführlich darüber ausgelassen.(A.m.S. vorwiegend um die Absetzbarkeit von Kosten zu minimieren.)

Nein,du betreibst bei dem Beispiel kein Gewerbe!

2. Die Mehrwertsteuer wird vom "Verkäufer" abgeführt!

Jetzt verkauft mir db x-trackers diesen ETF für 1000 €. Auch bei dieser Transaktion sollte keine Mehrwertsteuer fließen.

Logisch ja.Technisch nein. db x-trackers würden rd. 160€ abführen.Die könnten sie (gemäß deinen Modellannahmen) aber eventuell mit anderen von ihren Verkäufern ausgewiesenen MWSt.(hier eventuell aus deinem Tauschgeschäft) ausgleichen bzw. direkt verrechnen.

Ich verkaufe den ETF für 1300€. Auf die 300€ Mehrwert muss ich (1300-1000)*19%=57€ Mehrwertsteuer zahlen.

Du würdest,wenn du der Mehrwertsteuer unterliegen würdest, 207€ MWSt abführen müssen,die du aber wenn db x- trackers ihrerseits die 160€ abgeführt hätten, verrechnen könntest und somit nur eine Netto-Belastung von 47€ hättest.

Soweit ziemlich richtig (abgesehen von den falschen Werten):

Zitat

 

3.Viele Verkäufer führen trotz Gewerbe keine Mehrwertsteuer ab.

Da ich weder Grund noch Situation kenne, kann ich die Relevanz dieser Aussage nicht einschätzen.

 

Das ist der springende Punkt! Mehrwersteuer fällt nur bei dazu verpflichteten Geschäften und vorallem Personen/Institutionen an.

Führt dein Konterpart aber keine Mehrwertsteuer ab, was viele Geschäftspartner nicht müssen, dann zahlst du 207€ und hast keine Chance die Mehrwertsteuer ersetzt zu bekommen.

Du bist immerhin schon auf das Beispiel der Banken gestoßen und siehst hoffentlich jetzt die Verbindung zwischen meinem Punkt 3 und deinen Ausführungen.

 

Warum aber die Gesamtdiskussion letztlich "sinnlos" ist erkläre ich dir kurz mit dem EU-Recht:

Vorsteuerabzugsrecht und Erstattungen

Ein Steuerpflichtiger kann die MwSt., die er beim Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen gezahlt hat, als Vorsteuer abziehen, wenn er die erworbenen Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit verwendet. Er hat jedoch kein Recht auf Vorsteuerabzug,

 

  • wenn er die betreffenden Gegenstände oder Dienstleistungen für eine von der MwSt. befreite Tätigkeit verwendet oder
  • wenn er für seine Verkäufe keine MwSt. in Rechnung stellen muss (z.B. Schulen, Banken, Versicherungsgesellschaften, unter dem Schwellenwert für die MwSt.-Befreiung liegende Kleinunternehmen).

Ein Steuerpflichtiger, bei dem der Betrag der Vorsteuer den Betrag der MwSt. auf seine Verkäufe übersteigt, hat Anspruch auf Erstattung der Differenz durch den Fiskus. Die Mitgliedstaaten können jedoch diesen Betrag auf den folgenden Steuerzeitraum übertragen und mit der dann geschuldeten Steuer verrechnen.

 

Die Mitgliedstaaten können jedoch diesen Betrag auf den folgenden Steuerzeitraum übertragen und mit der dann geschuldeten Steuer verrechnen.

Und dies würde dazuführen,dass die Mehrwertsteuer in deinem Beispiel letztlich genauso wie die Abgeltungssteuer wirkt. Du könntest deine "zuviel gezahlte" Mehrwertsteuer erst mit zukünftigen "Mehrwertsteuer-Überschüssen" verrechnen.

 

Bliebe aber der von dir ignorierte gigantische Rattenschwanz an Bürokratie und Rechtsunsicherheit.

Man müsste bei jedem Trade zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftspartner und "nicht-mehrwertsteuerplichtigen" Geschäftspartner unterscheiden.

Es sei denn du möchtest alle Personen in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig machen. Dann viel Spaß... Das Ausmaß an Bürokratie kannst du dir in deinem kühnsten Träumen nicht ausmalen.

Bliebe nur die reine "Umsatzsteuer" (ohne Vorsteuerabzug)....

 

Edit: Habe die Steuerzahlen angepasst, die falschen Werte von PierreDeFermat sind mir zu spät aufgefallen.:shit: (1000€ Preis= rd. 840€ netto + 160€ MWST.; 840€ *19% ~ 160€).

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berliner

Land mit unsoliden Staatsfinanzen braucht Geld, Bank gibt Geld ((mit herben Risikoaufschlägen auf die Zinsen), am besten noch vorher bei der EZB geliehen), Bank kassiert Zinsen plus Risikoaufschläge. Wer sollte das Kreditausfallrisiko tragen? Wer trägt es?

Die Sichtweise ist zu einfach. Die Zinsen haben das Risiko lange Zeit nicht widergespiegelt. Das tun sie erst jetzt. Das war natürlich kurzsichtig von den Banken, aber die Politik hat mit Stabilitätspakt etc. eben eine Solidität vorgekaukelt, die nicht da war. Und wenn die Banken nun das Kreditausfallrisiko tragen sollen, dann müssen sie wie bei jeder Privatinsolvenz auch, Zugriff auf die Vermögenswerte bekommen. Erst dann wird ein Schuh draus. Dazu wird es aber nicht kommen. Aber wenn die Politik eine ordentliche Liquidierung verhindert, kann sie die Lasten eben nicht alleine zu den Banken schieben. Anderenfalls muß die Konsequenu heißen, in Zukunft Geld an Staaten nur noch mit ordentlichem Aufschlag zu verleihen. Der folgende Aufschrei ist jetzt schon zu hören.

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ipl

Wo ist der "Gefällt mir"-Button für den Beitrag von Atros? ^^

 

PierreDeFermat, sorry, aber deine Berechnungen bzgl. Mehrwertsteuer hatten mit dem tatsächlichen Mehrwertsteuersystem wirklich nichts gemeinsam. Allein schon, dass du für den Staat einen "Verlust" über die Mehrwertsteuer ausgerechnet hattest... Der Staat erstattet entweder die Mehrwertsteuer zurück (und bleibt bei +/- Null) oder behält sie. Und Umsatzsteuer zahlt netto sowieso kein umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender, für sie ist sie ein durchlaufender Posten. Netto fällt sie nur beim Verkauf an Konsumenten an - für den Konsumenten.

 

@TO

Bei Geldanlagen ist es ziemlich widersinnig, eine Mehrwertsteuer (die in Deutschland gleichbedeutend mit Umsatzsteuer ist) bei dem Konsumenten zu erheben. Welchen Sinn hat es, 10.000 Euro auf ein Girokonto einzuzahlen, wenn man dafür 1900 Euro abführen muss? Das ist gar kein Umsatz der Bank, das ist bloß eine Einlage, das Geld gehört immer noch mir. Mein Kopfkissen muss ja auch keine Steuer zahlen, wenn ich Geld drunter lege... :blink:

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PierreDeFermat

@ Atros

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Vielleicht liegst du mit der mir unstellten geringem Detailwissen der Steuerarten gar nicht so falsch, weshalb ich dir die Unterstellung nicht übel nehme. Mit dem Durcheinanderbringen von netto und brutto Preisen hast du natürlich auch recht.

 

Du hast anscheinend auch recht, dass dieser Satz

Die Mitgliedstaaten können jedoch diesen Betrag auf den folgenden Steuerzeitraum übertragen und mit der dann geschuldeten Steuer verrechnen.

 

Dafür sorgt, dass wie bei der Abgeltungssteuer auch bei der Mehrwertsteuer das Investitionsrisiko nicht teilweise vom Staat getragen werden muss.

 

Allerdings wundert es mich, wie die Karussellgeschäfte z.B. mit CO2 Zertifikaten trotzdem funktionieren können. Da muss ich mal in Ruhe drüber nachdenken. Vermutlich muss der Vorsteuerabzugsberächtigte entsprechend selbst hohe Mehrwertsteuer kosten haben und nur diejenigen die, die Mehrwertsteuer zahlen müssen verschwinden von der Bildfläche.

 

Du hast geschrieben, dass eine Mehrwertsteuer auf Finanztransaktionen unpraktikabel ist. Aber selbst von diesen Nachteilen abgesehen sehe ich keinen Vorteil gegenüber einer Abgeltungssteuer auch wenn du einen großen Nachteil widerlegt hast.

 

Würdest du den folgenden Aussagen:

1. Auf Äpfel zahle ich 7% Mehrwertsteuer auf Babynahrung zahle ich 19% Mehrwertsteuer und auf den Mehrwert meiner Finanzinvestitionen zahle ich ohne Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs 25%+ Soli+ Kirchsteuer.

2. Der Anteil der Mehrwertsteuer am Konsum in Deutschland ist geringer als der Anteil der Abgeltungssteuer an den Gewinnen der abgeltungssteuerpflichtigen Personen.

widersprechen?

 

Aus diesen Aussagen würde ich folgern, dass abgeltungssteuerpflichtigen Personen in irgendeiner Art und Weise benachteiligt werden. Diese Benachteiligung kann man gut oder schlecht finden und man kann sie erhöhen oder verringern wollen, aber das ist nach meiner Meinung die Ausgangslage. Wenn man also die Ungleichbehandlung verringern will (ohne die ganze zusätzliche Bürokratie) würdest das eher zu Gunsten der Investoren oder zum Nachteil der Konsumenten führen.

 

 

Land mit unsoliden Staatsfinanzen braucht Geld, Bank gibt Geld ((mit herben Risikoaufschlägen auf die Zinsen), am besten noch vorher bei der EZB geliehen), Bank kassiert Zinsen plus Risikoaufschläge. Wer sollte das Kreditausfallrisiko tragen? Wer trägt es?

 

Erstmal waren die Aufschläge meiner Meinung nach nicht herbe, sondern vielleicht 50-100bps, aber das tut ihr wenig zu Sache. Die Investoren waren in gewissen Grenzen trotzdem selber schuld.

Vielleicht haben die Investoren aber auch die Rettungsschirme antizipiert und deswegen nur so niedrige Aufschläge verlangt.

Wenn also eine unausgesprochene Garantie bestand, weil die starken Staaten sowieso helfen würden und dieses zu den niedrigen Aufschlägen geführt hat, dann ist doch alles bisher so gelaufen wie für den Fall einer Schieflage antizipiert. Die Politiker hätten also nicht hinreichend verdeutlich mit ihrer No-Bail-Out Klausel, dass sie wankende Staaten nicht auffangen.

In diesem Szenario, wenn also aufgrund dieser unausgesprochenen Garantie die Investoren nur niedrige Aufschläge verlangt haben, ist es für mich nicht klar wer das Kreditausfallrisiko tragen sollte.

In einem anderen Risiko in dem niemand im entferntesten daran denken könnte, dass starke Staaten schwachen Staaten helfen und sie dieses dann auch nicht tun, sollten die Investoren das gesamte Ausfallrisiko tragen.

 

Zu deiner 2. Frage wer das Risiko trägt:

Momentan kann fast jeder in diesem Forum den Risikoanteil den die Banken noch tragen für ganz grob 56% des Nominales übernehmen. Also jeder hier kann sich eine Griechenlandanleihe mit deutlich über dem Verzinsungsniveau von deutschen Staatsanleihen liegenden Coupons für weniger als 44% kaufen und damit den Verlust oder das getragene Risiko der Banken auf 56% des Nominalwertes einloggen [theoretisch verpflichten sich einige Banken sogar dafür selbst für verkaufte Bonds neue 30jährige Bonds zu zeichnen, was das getragene Risiko sogar noch steigern würde.]. Weil die Banken zum Verkauf bereit sind, tragen sie also aus ihrer eigenen Sicht schon einmal mindestens 56% des Nominalwertes als Risiko. Jeder der anderer Meinung ist kann davon profitieren. Selbst bei einem eher bescheiden angenommenen Recovery von 20% bedeutet das, dass die Banken 56%/(1-20%)=70% der Verlustrisiken tragen. Bei einer üblich angenommenen Recovery Quote von 40% tragen die Banken und anderen Investoren sogar 56%/60%=~93,33% der Risiken.

 

Wenn du abgesehen von der erwarteten Recovery Quote die wohl nicht unter 0 sein wird, anderer Meinung bist und zwar denkst, dass das Investoren Risiko unter 56%/(1-Recovery) liegt ist es dir freigestellt griechische Staatsanleihen zu erwerben.

 

Dieses bezieht sich natürlich nur auf das ausstehende Anleihenvolumen.

 

Der deutsche Steuerzahler stellt Kredite/Bürgschaften zur Verfügung mit den die griechischen Beamten oder die Staatsschulden (oder beides das ist Betrachtungssache) bezahlt werden. Das Steueraufkommen von Griechenland reicht nicht aus um Schuldendienst und die übrigen Staatskosten zu decken und es können aktuell keine Staatsanleihen zu akzeptablen Konditionen emittiert werden.

Aber dieses hat meiner Meinung nach nichts mit einer Finanztransaktionssteuer zu tun. Wenn deutsche Politiker Griechenland nicht helfen wollen, dann sollen sie es lassen und nicht sagen, es ist voll gemein, dass wir Griechenland helfen und ihr davon profitiert, deswegen müssen wir euch bestrafen. Die euröpäischen Politiker haben es in der Hand keine weiteren Kredite und Bürgschaften zu geben damit würden sie auch genau die treffen, die du vermutlich treffen willst, die von den 50bps Aufschlägen profitiert haben und das Risiko nicht angemessen eingepreist haben. Aber eine Kollektivschuld der Banken darin zu sehen, dass europäische Polikter beschlossen haben Griechenland zu helfen und den Umfang dieser Schuld am Transaktionsvolumen zu bemessen erschließt sich mir nicht.

 

@odenter

Ich versuche auch noch Zeit zu finden um dir zu antworten.

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odenter

@TO

Bei Geldanlagen ist es ziemlich widersinnig, eine Mehrwertsteuer (die in Deutschland gleichbedeutend mit Umsatzsteuer ist) bei dem Konsumenten zu erheben. Welchen Sinn hat es, 10.000 Euro auf ein Girokonto einzuzahlen, wenn man dafür 1900 Euro abführen muss? Das ist gar kein Umsatz der Bank, das ist bloß eine Einlage, das Geld gehört immer noch mir. Mein Kopfkissen muss ja auch keine Steuer zahlen, wenn ich Geld drunter lege... :blink:

Unabhängig davon ob ich sowas gut finden würde oder nicht. Ob es Sinn macht hängt davon ab was man erreichen will. Wenn man Geld abgreifen will oder bestimmte Transaktionen verringern möchte kann es schon Sinn machen eben diese entsprechend zu besteuern.

Ob es Sinn macht "Oma Erna" zu besteuern wenn Sie von Ihrem Girokonto auf ein anderes zahlt steht ja erstmal auf einem anderen Blatt.

Umsatz, oder genauer eine Transaktion, ist es schon. Irgendwo müssen die 10.000 EUR ja herkommen es sei denn Du hat ne Druckerpresse. :)

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ipl
· bearbeitet von ipl

@TO

Bei Geldanlagen ist es ziemlich widersinnig, eine Mehrwertsteuer (die in Deutschland gleichbedeutend mit Umsatzsteuer ist) bei dem Konsumenten zu erheben. Welchen Sinn hat es, 10.000 Euro auf ein Girokonto einzuzahlen, wenn man dafür 1900 Euro abführen muss? Das ist gar kein Umsatz der Bank, das ist bloß eine Einlage, das Geld gehört immer noch mir. Mein Kopfkissen muss ja auch keine Steuer zahlen, wenn ich Geld drunter lege... :blink:

Unabhängig davon ob ich sowas gut finden würde oder nicht. Ob es Sinn macht hängt davon ab was man erreichen will. Wenn man Geld abgreifen will oder bestimmte Transaktionen verringern möchte kann es schon Sinn machen eben diese entsprechend zu besteuern.

Ob es Sinn macht "Oma Erna" zu besteuern wenn Sie von Ihrem Girokonto auf ein anderes zahlt steht ja erstmal auf einem anderen Blatt.

Umsatz, oder genauer eine Transaktion, ist es schon. Irgendwo müssen die 10.000 EUR ja herkommen es sei denn Du hat ne Druckerpresse. :)

Du hast natürlich Recht, dass es insgesamt eine Frage der Zielsetzung ist. Meine Antwort galt Stezo als ThreadOpener, der die angebliche Bevorzugung der Banken gegenüber anderen Unternehmen anprangerte:

 

Wenn ich es mir genau überlege, fällt mir nicht ein Grund ein, warum Banken auf ihre Umsätze keine Steuer zahlen sollten, aber jeder andere Unternehmer, der mit realen Gütern oder Dienstleistungen handelt, es muss.

Eine Umsatzsteuer auf Finanzdienstleistungen basierend auf Transaktionshöhe einzuführen ist in etwa so sinnvoll, wie eine Versicherungssteuer auf Äpfel basierend auf Verfallsdatum zu erheben... Eine neue Steuerart auf finanzspezifischer Grundlage und in völlig anderer - viel niedrigerer - Höhe ist zwar denkbar, aber mit Gleichstellung mit umsatzsteuerzahlenden Unternehmen hat das nichts zu tun. Das wäre einfach eine völlig neue zusätzliche Benachteiligung.

 

Persönlich wäre ich aber auch gegen diese neue Steuerart, letztendlich zahle ich sie dann auch wieder selbst, ohne dass das irgendwem irgendwas bringen würde... So schizophren bin ich dann doch nicht.

 

Was anderes ist die eigentlich diskutierte Finanztransaktionssteuer, falls sie sich nur auf Wertpapierhandel bezieht (und nicht etwa auf Überweisungen). Die würde ich letztendlich zwar auch mitbezahlen, aber einige positive Effekte wären dabei tatsächlich denkbar. Eine abgeschlossene Meinung dazu habe ich noch nicht.

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Farrol

Ob man sie selbst zahlt oder nicht - auch große Finanzunternehmen müssen sie zahlen. Jeder, der als Anleger auftritt, ob institutionell oder privat, muss das Ganze entrichten. aber wie gesagt hat es nur Sinn, wenn es international eingeführt wird. Gerade im Finanzbereich sind die Akteure nämlich so flexibel, dass sie leicht vor steuern fliehen können.

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LagarMat

Aber wenn die Politik eine ordentliche Liquidierung verhindert, kann sie die Lasten eben nicht alleine zu den Banken schieben.

Hast Du ansatzweise den Eindruck, dass ernsthaft probiert wird die Lasten allein zu den Banken zu schieben?

Ich habe eher das Gefühl, dass die Politik mit sich kämpft, die Banken überhaupt an den Lasten zu beteiligen.

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Atros
· bearbeitet von Atros

Du hast geschrieben, dass eine Mehrwertsteuer auf Finanztransaktionen unpraktikabel ist. Aber selbst von diesen Nachteilen abgesehen sehe ich keinen Vorteil gegenüber einer Abgeltungssteuer auch wenn du einen großen Nachteil widerlegt hast.

 

Würdest du den folgenden Aussagen:

1. „Auf Äpfel zahle ich 7% Mehrwertsteuer auf Babynahrung zahle ich 19% Mehrwertsteuer und auf den Mehrwert meiner Finanzinvestitionen zahle ich ohne Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs 25%+ Soli+ Kirchsteuer."

 

widersprechen?

@ PierreDeFermat

 

Entschuldige wenn ich etwas hart ans Thema rangehe,aber das Thema Mehrwertsteuer ist sehr komplex und durch die vielen Ausnahmen und Sonderfälle manchmal schwer vermittelbar. (Ich finde aber auch leider keinen Weg das Thema kurz aber komplett zu behandeln.)

 

Aus meiner Sicht ist die Abgeltungssteuer mit der Mehrwertsteuer nicht vergleichbar.(Ein paar technische Punkte hatte ich ja angeführt.)

 

Als erstes wäre das Wesen vielleicht noch zu betrachten.

 

* Die Abgeltungssteuer als Sonderform der Einkommensteuer soll das Einkommen bei jeder Person bzw auf jeder Stufe besteuern.

 

* Die Mehrwertsteuer als Form der Verbrauchssteuer soll den Endverbrauch besteuern und wird nur auf jeder Stufe teilweise abgeführt. Sie trifft aber i.d.R. den Endverbraucher voll.

 

Da liegt auch der Hase im Pfeffer. Der End-Konsument finanziert die Mehrwertsteuer komplett (von Sonderfällen abgesehen).

Der Abgeltungssteuerzahler bezahlt die Abgeltungssteuer anstatt seiner Einkommensteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Kleiner Hinweis auf die Günstigerprüfung an dieser Stelle.

Und zwar nur den bei ihm angefallenen Teil des gesamten Mehrwerts (auch wenn er Endverbraucher wäre).

(Bei Aktien fällt es mir immer schwer an Endverbraucher zu denken,im allgemeinen hofft man ja auf den Fortbestand des Unternehmens.)

 

Innerlich will ich 1. zustimmen,aber formal ist der Satz so nicht korrekt.

Es kann an Stelle der Abgeltungssteuer auch der persönliche Steuersatz (von 0-rd.25%) greifen..

Es wäre schön wenn es auch beim Konsum einen Freibetrag geben würde.:rolleyes:

 

2. „Der Anteil der Mehrwertsteuer am Konsum in Deutschland ist geringer als der Anteil der Abgeltungssteuer an den Gewinnen der abgeltungssteuerpflichtigen Personen."

Das ist jetzt Statistik.

2010

Steuern vom Umsatz 180Mrd. € (Umsatzsteuer 136,459 Mrd. und Einfuhrumsatzsteuer 43,582Mrd.) Private Konsumausgaben: 1 423,02 Mrd. € macht rd. 12,64%

Abgeltungssteuer: 8,7 Mrd. € (2009: 12,44 Mrd.€) (Geldvermögen Private Haushalte und Private Organisationen ohne Erwerbszweck rd. 3070 Mrd.€.) Wenn 8,7Mrd € rund 12,64% entsprächen hätte die Gewinne rund 68,3 Mrd € bzw. (rd 100Mrd. 2009) betragen müssen. Ich denke sie waren jedoch höher.

 

Ich würde daher also Satz 2 widersprechen.

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Tony Soprano
· bearbeitet von Tony Soprano

.....

da stand unsinn

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odenter

 

Unabhängig davon ob ich sowas gut finden würde oder nicht. Ob es Sinn macht hängt davon ab was man erreichen will. Wenn man Geld abgreifen will oder bestimmte Transaktionen verringern möchte kann es schon Sinn machen eben diese entsprechend zu besteuern.

Ob es Sinn macht "Oma Erna" zu besteuern wenn Sie von Ihrem Girokonto auf ein anderes zahlt steht ja erstmal auf einem anderen Blatt.

Umsatz, oder genauer eine Transaktion, ist es schon. Irgendwo müssen die 10.000 EUR ja herkommen es sei denn Du hat ne Druckerpresse. :)

Du hast natürlich Recht, dass es insgesamt eine Frage der Zielsetzung ist. Meine Antwort galt Stezo als ThreadOpener, der die angebliche Bevorzugung der Banken gegenüber anderen Unternehmen anprangerte:

Ich weiss. Ich wollte das nur ergänzen. :)

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etherial

Gestern beim Jauch gabs doch mal wieder einen Stand zur Finanztransaktionssteuer. Interessant fand ich:

 

Der eingeladene Bankmanager meinte, dass Finanz-Transaktionen eigentlich überwiegend von Kunden und nicht von Banken durchgeführt werden. Eine Steuer würde also nur den Kunden belasten. In dem Falle wären doch aber einige Gegenargumente völlig vom Tisch:

 

Die Finanztransaktionssteuer ist aus meiner Sicht nicht ein Regularium, um die Banken zu beteiligen, sondern um kurzfristige Transaktionen (egal für wen) weniger attraktiv zu machen. Es ist mir doch herzlich egal ob der kurzfristige Handel durch Banken, Privatanleger, Institutionelle Anleger, Hedgefonds oder Handelscomputer durchgeführt wird.

 

Welche Konsequenzen hätte das denn:

- Hedgefonds würden teurer

- Privatanleger sind praktisch nicht betroffen, weil die Kosten eines Orders so hoch sind, dass eine TA-Steuer nicht relevant ist

- Institutionelle Anleger sind betroffen

- Handelscomputer sind betroffen, weil sie nicht mehr so einfach und kostenlos über Kontinentgrenzen hinweg operieren können

- Eigenhandel der Banken ist betroffen

 

Von den drei Auswirkungen sehe ich nur den Eigenhandel der Banken als wirklichen Schaden an, denn der wird in Form von ungünstigeren Guthabenszinsen oder höheren Kreditzinsen an die Kunden weitergegeben. Alle anderen finanziellen Beeinträchtigungen führen eher dazu:

- dass es weniger Hedgefonds gibt (beabsichtigt)

- dass Privatanleger und Institutionelle ihr Tradingverhalten überdenken (beabsichtigt)

- dass Handelscomputer nicht auf europäischem Boden durch Fehlberechnnungen die Kurse falsch beeinflussen (beabsichtigt)

 

Was hat es denn jetzt eigentlich mit der britischen Stempelsteuer auf sich. Da waren sich Brüderle und die Linken etwas uneinig, ob das nun eine Börsenumsatzsteuer ist oder nicht. Und wenn es nun eine Börsenumsatzsteuer ist, warum ist für den Finanzplatz London nicht schon die Welt untergegangen?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Es war doch der übliche Schwachsinn. Erst wurde die Mehrwertsteuer von 19% gezeigt und dann die Transaktionssteuer von 0,1%. Also der bei der Journaille weit verbreitete Vergleich von Äpfeln mit Kokosnüssen. Offenbar finden die Demagogenartigen das o.k. und die Anderen haben es aufgegeben, den Unterschied darzustellen. Jedenfalls war das deutlich unter dem Niveau, das man Günter Jauch unterstellen könnte.

 

Hedgefonds sind in London und Übersee; werden also von einer EU/Euroraumsteuer nicht betroffen.

Handelscomputer wandern dann auch ab; das ist ja wohl einfach.

Das schön-gerechnete Milliardenaufkommen der Steuer ist also m.E. völlig illusorisch.

 

Britische Stempelsteuer wird immer gern angeführt, ist aber etwas ganz anderes. Google hilft.

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Ramstein

Sparer, verkrümelt euch, oder verprasst eure Habe!"

 

Der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger hält eine Finanztransaktionssteuer für Unsinn.

 

Professor Wenger, Bundesregierung und Opposition haben sich im Prinzip auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer verständigt. Ist diese Steuer sinnvoll?

 

Nein, eine solche Steuer ist nur Ausdruck der geistigen Verwirrung, die die westeuropäischen Gefälligkeitsdemokratien erfasst hat. Fast überall in Europa ist auf Pump konsumiert worden, und jetzt platzen die Schuldenblasen. Notwendig wären Anreize zur Bildung von Ersparnissen und deren Umsetzung in produktive Investitionen. Stattdessen sollen jetzt ausgerechnet die europäischen Sparer geschröpft und die Kapitallenkung über die Finanzmärkte behindert werden. Es ist kein Wunder, wenn der Rest der Welt glaubt, Europa habe sich in ein Irrenhaus verwandelt.

 

Von Symbolpolitik halte ich gar nichts. Wenn die Politiker meinen, sie müssten mit gemeinschädlichen Initiativen wie der Finanztransaktionssteuer ihre Wähler beruhigen, weil die in dem Glauben gelassen werden, es treffe die Verursacher der Finanzkrise, dann gibt es für steuer- und wirtschaftspolitischen Unsinn keine Grenzen mehr.

 

Je nachdem, wie oft das in den Riester- und Rürup-Fonds angesparte Kapital an der Börse umgeschichtet wird, schrumpfen die daraus am Ende finanzierbaren Renten teilweise um zweistellige Prozentsätze. Bevor wir die aus persönlichen Ansparvorgängen resultierenden Renten kürzen, sollten wir lieber alle anderen Renten und vor allem die Beamten-, Abgeordneten- und Minister-Pensionen zusammenstreichen. Im Unterschied zur Finanztransaktionssteuer wäre das dann auch ein echter Beitrag zur Sanierung der Staats- und Rentenfinanzen.

 

 

YMMD! thumbsup.gif

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zylar

Danke für den Link!

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MysticX

Meinungsmache gegen die Finanztransaktionssteuer Die FAZ als verlängerter Arm der Finanzlobby

 

"Es liegt in der Natur der Sache, dass die Finanzwirtschaft die geplante Besteuerung von Finanztransaktionen ablehnt und auf breiter Front zum PR-Gegenschlag ausholt. Mehr als bedauerlich ist es jedoch, dass die angesehene FAZ dieser PR auf den Leim geht und ihren Lesern ungefiltert die Meinungsmache der Finanzlobby als redaktionellen Inhalt auftischt. Glaubt man der FAZ, könnte eine Finanztransaktionssteuer den normalen" Riester-Sparer bis zu 14.000 Euro kosten doch sowohl die Argumentationskette als auch die zugrundeliegende Rechnung sind nicht einmal im Ansatz nachvollziehbar"

 

weiter unter Link

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zylar

Was für eine Überraschung, die linkspopulistischen Meinungsmacher nachdenkseiten" werfen der FAZ Meinungsmache vor, weil sie als eine der wenigen Zeitungen emotionslos über das Für und Wider der TAS berichtet...

 

http://www.faz.net/a...r-11606838.html

 

http://www.faz.net/a...r-11776720.html

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SkyWalker
· bearbeitet von SkyWalker
. Dies alles geschieht übrigens nicht, um die Riester-Sparer zu schützen – da die Riester-Anbieter verpflichtet sind, die Garantieverzinsung von derzeit 1,75% auszuschütten, müssen sie sich vielmehr selbst gegen Kursverluste absichern. Für Union Investment wäre es schlichtweg zu riskant, eine – wie auch immer geartete – Garantieverzinsung auf einen Aktienfonds mit erhöhtem Risiko anzubieten.

 

Disqualifiziert sich die Seite „nachdenkseiten" nicht durch duch diese Aussage selber?! Mir wäre es zumindest neu wenn für Fondssparpläne ein Garantiezins von 1,75% gilt, oder habe nur etwas falsch verstanden?

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Zinsen

Was für eine Überraschung, die linkspopulistischen Meinungsmacher nachdenkseiten" werfen der FAZ Meinungsmache vor, weil sie als eine der wenigen Zeitungen emotionslos über das Für und Wider der TAS berichtet...

 

http://www.faz.net/a...r-11606838.html

 

http://www.faz.net/a...r-11776720.html

 

Krasse Sache das, dass die Hälfte der Bevölkerung weniger als 16000 auf der hohen Kante hat, dass Riester/Rürup so große Lügen sind...

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CHX

Aus Plus mach Minus: Die Folgen der Finanztransaktionssteuer

 

Über die Finanztransaktionssteuer (FTS) ist viel geschrieben und viel lamentiert worden. Nicht zielführend, sozial ungerecht, zu dirigistisch, so der Tenor bei Anlegern und Vermögensverwaltern. Bis vor wenigen Wochen herrschte Ruhe - die geplante Börsensteuer war in den vergangenen Monaten in der Versenkung verschwunden, auch wenn die CDU/CSU schon 2011 Zustimmung zum Lieblingsprojekt von SPD und Grünen signalisiert hatte. Doch die Ruhe war trügerisch. Nunmehr feiert die geplante Steuer eine rasante Wiederauferstehung. Die EU-Kommission hält eine Einführung noch in diesem Jahr für möglich, und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel muss Tempo machen. Denn die Opposition im Bundestag macht ihr Ja zum Fiskalpakt von der Einführung der FTS abhängig.

 

Doch was haben Anleger von der FTS zu erwarten? Wie funktioniert sie? Wie greift sie und wen trifft sie? Unabhängig von der aktuellen Diskussion um die Frage der Gerechtigkeit wollen wir der Wirkungsweise der möglichen neuen Steuer auf den Grund gehen. Zur Erinnerung: Im Zuge der FTS sollen die börslichen und außerbörslichen Wertpapier- und Derivate-Geschäfte mit 0,01% des Kaufpreises besteuert werden. Das bedeutet, dass Fonds mit einem hohen Transaktionsvolumen besonders stark von der FTS betroffen sein werden. Leidtragender ist dabei der Anleger, denn die FTS stellt für ihn eine (weitere) Komponente der Transaktionskosten dar.

 

Laut unserer Datenbank Morningstar Direct haben beispielsweise Aktienfonds mit Vertriebszulassung in Deutschland in den vergangenen 3 Jahren im Durchschnitt eine Umschlaghäufigkeit von zwischen 100 und 130% aufgewiesen. Für die aktivsten dieser Fonds waren in der Vergangenheit Werte von 500% und mehr keine Seltenheit. Wer auch künftig sein Portfolio fünf oder zehnmal pro Jahr vollständig umschichten will, wird auf seine Anleger erhebliche Kosten abwälzen. Das ist wie gesagt - in erster Linie unschön für Investoren, wird sich aber auch auf das Standing dieser Fonds am Markt auswirken, da sich die neue Besteuerung negativ auf die Performance niederschlagen wird. Mittelbar werden also auch die Fondsanbieter betroffen sein. So fließen sowohl die Performance wie auch die Gebührenquote eines Fonds in unser Morningstar Analyst Ratings ein, mit dem wir Fonds qualitativ bewerten. Wir erwarten, dass die FTS durchaus auch ein Thema für unsere Fonds-Ratings sein wird. Wir folgen bei unseren Fondsbewertungen der Prämisse, dass die Höhe der Kosten ein wichtiger Indikator für die Outperformance-Chancen eines Fonds darstellt. Insofern wird die FTS auch für die Beurteilung von Investmentfonds durch Investoren Folgen haben (Lesen Sie mehr zu unserer Rating-Methodologie hier). Es bliebt also festzuhalten, dass die FTS sowohl für Anleger als auch für die Fondsanbieter unmittelbare Folgen haben wird.

 

Doch auch jenseits der Transaktionen eines aktiven Fondsmanagers kann die FTS an anderer Stelle ins Kontor schlagen: Ein hohes Transaktionsvolumen auf Anlegerebene, also hohe Zu- und Abflüsse, wirkt sich zusätzlich unter FTS-Bedingungen negativ auf die Performance von Fonds aus.

 

Das traurige Beispiel von Otto Mustermann

 

Um diese, bisher wenig diskutierte Dimension der FTS zu erfassen, haben wir mit Unterstützung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PWC) ein kleines Rechenexempel vorgenommen. Wir wollten wissen, was unter Bedingungen der FTS im Extremfall bei Fonds passieren kann, die hohe Zu- und Abflüsse verzeichnen. Dazu haben wir einen fiktiven Anleger, nennen wir ihn Otto Mustermann, ins Rennen geschickt: Er steigt zum Jahresanfang 2013 die FTS ist nunmehr in Kraft getreten - in einen (fiktiven) Wertpapierfonds ein. Er kauft zum 1. Januar 2013 einen Fondsanteil, der zu dem Zeitpunkt einen Wert von 100 Euro hat. Otto Mustermann ist der erste Investor in dem Fonds, der zum Jahresanfang 2013 folglich ein Vermögen von 100 Euro aufweist. Herr Mustermann hält diesen Anteil über das gesamte Jahr 2013. Im Einjahreszeitraum steigen wiederholt Anleger in den Fonds ein und aus. Zum Jahresende haben alle anderen Anleger ihre Anteile verkauft - der Langfristanleger Otto Mustermann ist wieder alleiniger Inhaber von Fondsanteilen. Er hält nach wie vor einen Anteil.

 

Das Besondere an unserem Beispiel: Es werden keine Transaktionen auf der Fondsebene vorgenommen außer denen, die durch die Zu- und Abflüsse ausgelöst werden. Der extrem statisch gemanagte Fonds erwirtschaftet im Jahr 2013 eine Rendite von 5%. Was bedeutet das nun für Otto Mustermann? Über wie viel Performance kann er sich Ende 2013 freuen? Die ernüchternde Antwort: er hat keine Rendite erwirtschaftet: Am 31.12.2013 notiert der Fondspreis nicht bei 105 Euro, wie man es erwarten könnte, sondern bei 99,79 Euro. Am Ende des Jahres hat der Fonds also aus Anlegersicht ein leichtes Minus erwirtschaftet der FTS sei Dank.

 

Die neue Facette der FTS: Die Transaktionen auf Anlegerebene

 

Dass Fonds die sehr aktiv handeln, von der FTS besonders stark belastet werden, ist hinlänglich bekannt. Was unser Beispiel indes zeigt und was in der Öffentlichkeit bisher nicht wahrgenommen wurde ist, dass die FTS auch bei hohen Zu- bzw Abflüssen kräftig ins Kontor schlägt. Auch wenn der Fonds in unserem Beispiel keine aktive Handelsstrategie verfolgt, wird er von der FTS stark getroffen, denn mit jedem Zufluss muss der Fonds Wertpapiere kaufen und mit jedem Abfluss grundsätzlich Wertpapiere verkaufen. Dann wird jedes Mal die FTS fällig, sagt Markus Hammer, Partner bei PWC und zuständig für die Geschäftssparte Asset Management. Der Langfristinvestor Otto Mustermann ist also das Opfer der aktiven Handelsstrategie der anderen Marktteilnehmer geworden.

 

Damit wären auch die Verlierer der FTS benannt: die Langfristinvestoren. Denn mit jedem Einstieg eines Neu-Investors zahlt der Bestandsinvestor die FTS mit, da der Fonds nach jedem Zufluss am Markt Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente kauft. Noch schlimmer für Otto-Altanleger ist jeder Verkauf von Fondsanteilen durch seine Co-Investoren: Gibt ein Anleger seinen Fondsanteil zurück, bekommt er den dann geltenden Nettoinventarwert des Fonds von der Fondsgesellschaft zurück. Anschließend tätigt der Fonds einen Verkauf am Markt, der die FTS auslöst, und die nur die verbliebenen Anleger im Fonds zahlen. Altanleger sind also immer die Gekniffenen. Anleger, die häufig handeln, sind mit Blick auf die FTS gegenüber Langfristanlegern im Vorteil, sagt Markus Hammer.

 

Natürlich haben wir das Beispiel auf die Spitze getrieben, indem wir unterstellt haben, dass ein Fonds keine aktiven Transaktionen jenseits der Reaktion auf Zu- und Abflüsse tätigt. Auch dass der Fonds zum Jahresanfang und zum Jahresende aus nur einem Anteil besteht und sich das Volumen zwischendurch stark verändert, ist natürlich unrealistisch. Allerdings ging es uns darum, die Systematik der FTS zu verdeutlichen. Und die hat durchaus Folgen für die Praxis.

 

Die FTS ist tückischer, als es auf den ersten Blick erscheint: Um die Folgen der Steuer zu mindern, reicht es nicht, dass Anleger auf Fonds setzen, die ihr Portfolio nur selten umschichten. Anleger müssen vielmehr auch beachten, wie sich die Zu- und Abflüsse bei ihren Fonds in Zeiten von FTS entwickeln. Doch es dürfte die allermeisten Anleger überfordern, neben der Turn-over-Rate im Fonds auch die Umschlaghäufigkeit auf Anlegerebene im Blick zu behalten.

 

Swing Pricing und Verwässerungsgebühren als Lösung?

 

Für den PWC-Experten ist deshalb klar: Die FTS schafft eine klare Motivationslage für Fondsanbieter, Langfristinvestoren besser als bisher zu schützen, sagt Hammer. Doch was sind die Alternativen? Eine Möglichkeit wäre, eine hohe Fluktuation auf Anlegerebene zu vermeiden, indem die Anteilscheinrückgabe ausgesetzt wird. Nach der Zeichnungsfrist würden die Fonds also geschlossen. Rückgaben könnten dann nur noch über die Börse oder außerbörslich erfolgen. Das wäre dann zu kombinieren mit einer Laufzeit - da auch Langfristanleger ja an ihr Geld wieder herankommen möchten, merkt Hammer von PWC an. Allerdings hat das Beispiel der offenen Immobilienfonds gezeigt, dass Anleger Restriktionen bei der Rücknahme von Fondsanteilen nicht goutieren. Zudem rüttelt eine strikte Kontrolle bzw. Begrenzung der Zu- und Abflüsse in Fonds am Selbstverständnis der Fondsbranche, die den Anspruch hat, jederzeit handelbare, also offene, Produkte anzubieten.

 

Markus Hammer von PWC sieht in der Einführung von Swing Pricing eine Möglichkeit. Für deutsche Fonds wäre das eine Lösung, denn damit nimmt die Fondsgesellschaft die durch die FTS entstehenden Kosten vorweg. Diese Fondspricing-Technik, die in Deutschland weitgehend unbekannt ist, wird bei Fonds im Ausland, etwa in Großbritannien und Luxemburg, häufiger praktiziert: Beim so genannten Swing Pricing stellt der Anbieter bei Transaktionen auf Anlegerebene Investoren die Handelskosten in Rechnung, die diese verursachen. Es handelt sich dabei um ein für die Fondsgesellschaft aufwändiges Schätzverfahren, das allerdings einen gewissen Schutz für Altinvestoren bietet, die langfristig in Fonds investieren. Das Verfahren kann allerdings den unangenehmen Nebeneffekt haben, dass der eigentliche Nettoinventarwert des Fonds, also der um den Swing-Effekt bereinigte Fondspreis, für Anleger intransparenter wird. Zudem erfasst das Swing Pricing alle Anleger - und nicht nur die Kurzfrist-Trader.

 

Eine weitere Möglichkeit, die Folgen der FTS für Langfristanleger zu mindern, wäre die Einführung von Verwässerungsgebühren, die eben nur jene Kurzfristanleger treffen würde. Wir bei Morningstar sind der Meinung, dass Verwässerungsgebühren, die nicht alle Anleger treffen und die vollständig dem Fonds gutgeschrieben werden, die beste Möglichkeit bieten würde, die Interessen von Langfristanlegern zu schützen. Freilich sollte nicht übersehen werden, dass diese Vorschläge nicht das Grundproblem lösen können: Die Renditen aller Anleger werden von der FTS betroffen sein; egal, welche Schutzmechanismen für Langfristanleger eingeführt werden mögen.

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Nudelesser

 

Tja, viele offene Fragen...

 

Interessant ist auch, wie Indexanbieter mit der FTS umgehen würden. Naheliegend wäre z.B., dass diese eingerechnet wird und entsprechend die Indexperformance schmälert. Ebenso wäre denkbar, dass Indizes umgebaut werden, um die Umschlagshäufigkeit zu reduzieren.

 

Es dürfte jedenfalls viel Arbeit auf die ETF Branche zukommen und es würde mich nicht wundern, wenn das Investment in Einzelaktien deutlich an Attraktivität gewinnt.

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