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Merci :)

 

Für Freitag ist Regen angekündigt, da setz ich mich dann mal dran ;)

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Küstenkind
Am 20.5.2020 um 16:11 von Cai Shen:

Die Seite mit den Auswertungskriterien als einen durchgehenden Bildschirmausdruck im Browser erstellen geht natürlich nicht, ich habe mal versucht die relevanten Auswahlfelder herauszustellen.

Kontoverwaltung -> Berichte / Steuerdokumente -> Benutzerdefinierte Kontoauszüge

Einmal erstellt, muss man trotzdem jedes Mal noch den Berichtszeitraum auswählen und das Zeitintervall auf "täglich" stellen.

(...)

 

 

 

 

Auch von meiner Seite aus vielen Dank, für die Steuererklärung wirklich sehr gut.

Nur leider habe ich jetzt noch immer nicht herausgefunden, wie ich mir "Kontoauszüge" basteln kann, also die Cashflows anzeigen kann...
Ein anderer User hatte diese Frage hier auch schon gestellt, weiß keiner eine Lösung?

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Cai Shen
vor einer Stunde von Küstenkind:

wie ich mir "Kontoauszüge" basteln kann, also die Cashflows anzeigen kann...

Wenn ich mir mein ING Depot bildlich vorstelle, gibt es dort:

1) Kontoauszug des Verrechnungskontos in Euro

2) Depotauszug auf Jahresbasis

3) Handelsbestätigungen (Abrechnung) bei jedem Trade als DIN A4

 

1) Tja, wäre schön aber einen echten Kontoauszug "am Stück" über alle Barsalden und Ein-/Ausgänge scheint es nicht zu geben. Cash ist für IB scheinbar auch nur ein Handelsinstrument.

Ich ahne was dir vorschwebt, eine Liste "Kontoauszug" mit Buchungen aus Käufen / Verkäufen, Ein-/Auszahlungen und eingehenden Dividenden etc.

Ein Problem sehe ich schon in den verschiedenen Währungssalden, ich weiß nicht wie das deutsche Broker handhaben. Gibt auch nicht besonders viele, die Fremdwährungskonten unterstützen.

Wüsste nicht, wie das als downloadbare Auswertung gehen sollte.

 

2) Ist relativ leicht erstellt: Standardauswertung "Kontoübersicht" zu jedem beliebigen Zeitpunkt der letzten 5 Jahre. Das bietet sonst keiner.

3) Eine Übersicht aller "Trades" auf IB kannst du in der oben beschriebenen Maske erstellen, die Liste könnte bei intensiver Handelstätigkeit etwas länger werden.
Damit hast du alle Einstandskurse und Gebühren in Handelswährung, die Euro - Umrechnung leider nur in der Summenspalte.

 

Über die Flexqueries kann man getrennt von den Auswertungen noch ein paar Informationsbrocken herausquetschen, z.B. die täglich verwendeten Devisenkurse und Cashbestand des Depots.
Sieht in CSV nicht schön aus und die XML als Download wollte mein Rechner gerade nicht wiedergeben.

 

 

 

 

 

 

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DrFaustus
Am ‎20‎.‎05‎.‎2020 um 16:11 von Cai Shen:

Die Seite mit den Auswertungskriterien als einen durchgehenden Bildschirmausdruck im Browser erstellen geht natürlich nicht, ich habe mal versucht die relevanten Auswahlfelder herauszustellen.

Kontoverwaltung -> Berichte / Steuerdokumente -> Benutzerdefinierte Kontoauszüge

Einmal erstellt, muss man trotzdem jedes Mal noch den Berichtszeitraum auswählen und das Zeitintervall auf "täglich" stellen.

 

Entstanden ist die Auswahl im trial and error Verfahren: Ein Dokument mit allen Optionen aktiviert erstellt und dann nach und nach die überflüssigen Infos entfernt.

Zur Ansicht der Zinsen gibt es mindestens 3 ähnlich funktionierende Schalter, wichtig war mir hier Gewinne und Verluste von den nicht anrechenbaren Kosten (z.B. Kreditzinsen) sichtbar zu trennen.

Sollten doch mal 2 ähnlich beschriftete Kategorien mit unterschiedlichen Summen auf dem Ausdruck erscheinen, musste einer auf jeden Fall verschwinden.

Ich probiere da immer noch jedes Jahr auf's Neue herum, das hier ist das Werk vom letzten Jahr.

 

 

Vielen Dank für diesen Hinweis.

Was mir in der Aufstellung allerdings fehlt ist eine Übersicht über Optionstransaktionen in diesem Jahr.

Es werden zwar realisierte Gewinne dargestellt, aber das würde ja nur helfen, wenn alle Optionen innerhalb des Steuerjahres eröffnet und geschlossen wurden.

Also keine Option über den Jahreswechsel gehalten wird. Denn hier gilt ja das Zuflussprinzip.

Heißt, wenn ich eine short Option in 2018 eröffne, muss ich 2018 die Prämie versteuern.

Schließe ich sie in 2019, wird die gezahlte Prämie als negative Einkünfte angerechnet.

Wenn IB/lynx jetzt nur in 2019 die G/V des gesamten Trades anzeigt, passt das mMn nicht.

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Cai Shen
vor 1 Minute von DrFaustus:

Heißt, wenn ich eine short Option in 2018 eröffne, muss ich 2018 die Prämie versteuern.

Ich habe das so gelöst, dass zum 31.12. eine Übersicht der gehaltenen Depotpositionen erstellt wird, das ist easy.

(Im Prinzip die ersten Seiten des oben erstellten Jahresauszugs.) 

Dort sieht man unter "unrealisierte" die eingenommene Prämie abzgl. Kosten über den Jahreswechsel gehaltener Shorts. 

Bei größeren Depots kommt schlimmstenfalls Neon-Marker auf dem Ausdruck großzügig zum Einsatz. 

Die so ermittelte Summe wird im Jahr des Verkaufs zum Gewinn (realized) addiert und nach Verfall aller Optionen im Folgejahr abzgl. Verlusten wieder von den Gewinnen abgezogen. 

Der Aufwand hält sich in Grenzen. 

Werden alle Shorts vertlos ausgebucht, kann die Vorjahresliste 1:1 übernommen werden. 

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 3 Minuten von Cai Shen:

Ich habe das so gelöst, dass zum 31.12. eine Übersicht der gehaltenen Depotpositionen erstellt wird, das ist easy.

(Im Prinzip die ersten Seiten des oben erstellten Jahresauszugs.) 

Dort sieht man unter "unrealisierte" die eingenommene Prämie abzgl. Kosten über den Jahreswechsel gehaltener Shorts. 

Bei größeren Depots kommt schlimmstenfalls Neon-Marker auf dem Ausdruck großzügig zum Einsatz. 

Die so ermittelte Summe wird im Jahr des Verkaufs zum Gewinn (realized) addiert und nach Verfall aller Optionen im Folgejahr abzgl. Verlusten wieder von den Gewinnen abgezogen. 

Der Aufwand hält sich in Grenzen. 

Werden alle Shorts vertlos ausgebucht, kann die Vorjahresliste 1:1 übernommen werden. 

Ok, so werde ich es auch machen.

Hatte überlegt die ganzen Trades mit dazu zu nehmen, aber das wäre glaube ich zu unübersichtlich.

Wobei da auch Summen gebildet werden für Optionen. Also im Grunde kann man die Summe der Trades nehmen.

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Stef09
Am 24.6.2019 um 08:49 von Taxadvisor:

Nochmal, wenn das für das Privatvermögen ist, ist die Ordnungsmäßigkeit kein Thema. Wenn es für das Betreibsvermögen ist/wäre, sollte nur sichergestellt werden, dass die Daten in der Fibu am Ende mit IB übereinstimmen. Das ist allerdings bei umfangreichem Trading nicht ganz einfach. Wir haben schon mehrfach Konten im Rahmen von Nacherklärungen komplett erfasst, da sind immer Rundungsdifferenzen über geblieben. Das ist natürlich immer unschön.

 

Ob die die Ordnungsmäßigkeit nach deutschem Recht beachten, ist egal. Sonst könnte ich ja auch keine Auslandsrechnung ohne Rechnungsnummer/Steuernummer buchen...

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank. Dies sind sehr spannende Einblicke und ich mache derzeit auch die leidvollen Erfahrungen, da ich mit der GmbH zu IB gewechselt bin. Zum einen, dass die Detail Werte (Basis, Verkauf, etc.) zu den Transaktionen zunächst nicht in der Basiswährung angeben sind und man die Kurse einfügen und via Excel umrechnen muss. Zum anderen, die sehr große Anzahl an „Teilausführungen“, die grundsätzlich zu super vielen Buchungen führen würde. Bei Letzterem stelle ich mir aktuell die Frage, ob beispielsweise nachfolgende Vereinfachungen möglich bzw. noch GOB-konform wären.

1.

Sämtliche Transaktionen von Aktien deren Bestand am Bilanzstichtag 0 aufweisen und die zuvor nicht dem Anlagevermögen zugeordnet waren, auch keinen Zugang im Umlaufvermögen buchen (weglassen: sonstige Wertpapiere an Bank). Daher beim Verkauf auch nicht sonstige Wertpapiere anbuchen, sondern lediglich Erträge bzw. Aufwendungen aus dem Abgang von Umlaufvermögen gegen Bank. Im Weiteren Schritt könnte man nicht jeden Aufwand/Ertrag aus Verkaufstranskationen einzeln buchen, sondern jeweils alle Verlust-Verkäufe sowie alle Gewinn-Verkäufe eines Monats in Summe. Man wäre sehr schnell durch und die Fehleranfälligkeit würde deutlich sinken.

2.

Es gibt vermögensverwaltende Gesellschaften, die GuV-seitig nicht via sbE/sbA buchen, sondern ein angepasstes Gesamtkostenverfahren anwenden. Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen (Umsatz) + Aufwendungen für den Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen (Materialaufwand). Durch diese Kontierung könnte man vielleicht den o.g. Verzicht auf die Nutzung von Bilanzkonten bei den Buchungen rechtfertigen (Problematik oben: Man bucht Ertrag/Aufwand aus Abgang UV, hat aber nie einen UV Zugang gebucht).

 

Über Deine Meinung freue ich mich sehr! Beste Grüße, Stef

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Taxadvisor
vor 52 Minuten von Stef09:

 

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank. Dies sind sehr spannende Einblicke und ich mache derzeit auch die leidvollen Erfahrungen, da ich mit der GmbH zu IB gewechselt bin. Zum einen, dass die Detail Werte (Basis, Verkauf, etc.) zu den Transaktionen zunächst nicht in der Basiswährung angeben sind und man die Kurse einfügen und via Excel umrechnen muss. Zum anderen, die sehr große Anzahl an „Teilausführungen“, die grundsätzlich zu super vielen Buchungen führen würde. Bei Letzterem stelle ich mir aktuell die Frage, ob beispielsweise nachfolgende Vereinfachungen möglich bzw. noch GOB-konform wären.

1.

Sämtliche Transaktionen von Aktien deren Bestand am Bilanzstichtag 0 aufweisen und die zuvor nicht dem Anlagevermögen zugeordnet waren, auch keinen Zugang im Umlaufvermögen buchen (weglassen: sonstige Wertpapiere an Bank). Daher beim Verkauf auch nicht sonstige Wertpapiere anbuchen, sondern lediglich Erträge bzw. Aufwendungen aus dem Abgang von Umlaufvermögen gegen Bank. Im Weiteren Schritt könnte man nicht jeden Aufwand/Ertrag aus Verkaufstranskationen einzeln buchen, sondern jeweils alle Verlust-Verkäufe sowie alle Gewinn-Verkäufe eines Monats in Summe. Man wäre sehr schnell durch und die Fehleranfälligkeit würde deutlich sinken.

2.

Es gibt vermögensverwaltende Gesellschaften, die GuV-seitig nicht via sbE/sbA buchen, sondern ein angepasstes Gesamtkostenverfahren anwenden. Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen (Umsatz) + Aufwendungen für den Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen (Materialaufwand). Durch diese Kontierung könnte man vielleicht den o.g. Verzicht auf die Nutzung von Bilanzkonten bei den Buchungen rechtfertigen (Problematik oben: Man bucht Ertrag/Aufwand aus Abgang UV, hat aber nie einen UV Zugang gebucht).

 

Über Deine Meinung freue ich mich sehr! Beste Grüße, Stef

Wenn das Finanzamt das prüft, ist es schlichtweg nicht ordnungsgemäß. Das kann Bußgelder, Schätzungen nach sich ziehen, und kann gem. § 283b StGB auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Wer das so macht, muss es selber wissen. Da das Vermögen ja für solche Lösungen entweder so klein ist, dass sich der Buchungsaufwand in Grenzen hält oder so groß, dass automatisierte Lösungen passen, würde ich dringend von der Praktikerlösung abraten.

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S. Für die automatisierte Verbuchung der Bankdaten, nicht nur zur Trader-GmbH, haben wir zusammen mit Partnern auch eine Lösung: https://www.ride.capital/schultze

 

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Stef09
vor 11 Minuten von Taxadvisor:

Wenn das Finanzamt das prüft, ist es schlichtweg nicht ordnungsgemäß. Das kann Bußgelder, Schätzungen nach sich ziehen, und kann gem. § 283b StGB auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Wer das so macht, muss es selber wissen. Da das Vermögen ja für solche Lösungen entweder so klein ist, dass sich der Buchungsaufwand in Grenzen hält oder so groß, dass automatisierte Lösungen passen, würde ich dringend von der Praktikerlösung abraten.

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S. Für die automatisierte Verbuchung der Bankdaten, nicht nur zur Trader-GmbH, haben wir zusammen mit Partnern auch eine Lösung: https://www.ride.capital/schultze

 

Hallo Taxadvisor, vielen Dank für die Antwort und insbesondere auch den Link. Die Einschätzung "nicht ordnungsgemäß" + Strafe, etc. kann ich noch nicht ganz nachvollziehen, da im Ergebnis unter den gemachten Annahmen doch beide Jahresabschlüsse identisch aussehen und wo konkret soll dann das "nicht ordnungsgemäße" liegen (an der fehlenden Buchung sonstige WP an Bank) ?

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Taxadvisor
vor 50 Minuten von Stef09:

Hallo Taxadvisor, vielen Dank für die Antwort und insbesondere auch den Link. Die Einschätzung "nicht ordnungsgemäß" + Strafe, etc. kann ich noch nicht ganz nachvollziehen, da im Ergebnis unter den gemachten Annahmen doch beide Jahresabschlüsse identisch aussehen und wo konkret soll dann das "nicht ordnungsgemäße" liegen (an der fehlenden Buchung sonstige WP an Bank) ?

Dass das gleiche Ergebnis ist, weißt Du, aber prüfen lässt sich das immer nur an Hand aller Transaktionen und das geht eben nicht, weil diese Transaktionen nicht erfasst sind. Aufgrund des "geschlossenen" Systems dürfte hier der Höchstrahmen zwar nicht ausgeschöpft werden. Aber das ist eine formale Pflicht, ähnlich der Kassenführung und die muss eingehalten werden. Ob das Ergebnis korrekt ist, ist dabei irrelevant.

 

Gruß

Taxadvisor

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Roti
· bearbeitet von Roti
Am 28.8.2019 um 12:41 von CorMaguire:

....

 

Noch'ne Zusatzfrage: Skrill (kein Broker, Zahlungsdienste) verlagert seine EU-Kunden im Oktober von UK in eine neue "Tochter" nach Irland. Hat man schon was wegen Brexit bei IB gehört?

 

Hallo,

wegen Brexit und IB, kommt immer näher, vgl. auch FAQ: Brexit Account Migration von IAB selbst. Was machen dann ab 2021 die ganzen Reseller in D ??

 

Viel Erfolg.

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Cai Shen

Danke für den Link, eine offizielle Stellungnahme hatte ich bisher selbst noch nicht gefunden.

Auch wenn sich prinzipiell nichts ändern sollte, sind da doch 2 interessante Stellen versteckt:

Zitat

In 2018 IBKR established Interactive Brokers Luxembourg SARL (“IBLUX”) which received regulatory authorization in November 2019. In addition, we are in the process of creating two additional brokers based in the European Union: Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”) and Interactive Brokers Central Europe Befektetési ZRt (“IBCE”).

Zitat

The final decision as to which accounts will be migrated to each of IBLUX, IBIE and IBCE has not yet been determined. 

Zitat

Your trading permissions will remain the same with the exception of accounts migrated to IBLUX accounts which will be restricted

Zitat

IBLUX, while approved, it is subject to constraints on the permitted scale of its business and licensing

Also kurz zusammengefaßt, man hat zwar rechtzeitig eine Zulassung in Luxembourg beantragt, genau diese Niederlassung kann aber gar nicht alle Kundenkonten mit den derzeit angebotenen Features bedienen.

(Na danke!)

 

Zitat

PDT rule restricts accounts with equity below USD 25,000 to no more than 3 Day Trades within any 5-business day period.

As accounts migrated to IBLUX, IBIE or IBCE will not be introduced to IBL, they will not be subject to the PDT rule.

Ok, die rechtlichen Rahmenbedingungen emanzipieren sich also etwas von den US Vorgaben.

Was passiert dann aber auf der anderen Seite mit US Anleihen, die in Europa schon länger nicht mehr handelbar sind und für die ein IB Account den perfekten "Workaround" darstellte.

Dass sich mit der Migration nichts ändert, stimmt also pauschal schonmal nicht.

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pauku1
· bearbeitet von pauku1
vor 1 Stunde von Cai Shen:

Danke für den Link, eine offizielle Stellungnahme hatte ich bisher selbst noch nicht gefunden.

Auch wenn sich prinzipiell nichts ändern sollte, sind da doch 2 interessante Stellen versteckt:

Also kurz zusammengefaßt, man hat zwar rechtzeitig eine Zulassung in Luxembourg beantragt, genau diese Niederlassung kann aber gar nicht alle Kundenkonten mit den derzeit angebotenen Features bedienen.

(Na danke!)

 

Ok, die rechtlichen Rahmenbedingungen emanzipieren sich also etwas von den US Vorgaben.

Was passiert dann aber auf der anderen Seite mit US Anleihen, die in Europa schon länger nicht mehr handelbar sind und für die ein IB Account den perfekten "Workaround" darstellte.

Dass sich mit der Migration nichts ändert, stimmt also pauschal schonmal nicht.

noch ne Änderung:

Zitat

Q: How will my account protection be impacted?

A: The insurance protection available to clients in the event of broker default is generally less favorable in the EU as compared to the UK or US.

Currently, provided they meet eligibility requirements, IBUK clients may be protected in relation to investment services under the UK Financial Services Compensation Scheme (“UK FSCS”) at an amount of up to £50,000. As IBUK clients are carried by our US broker, IBL, the securities segment of their account may be eligible for insurance by the Securities Investor Protection Corporation (“SIPC”) at an amount of up to USD 500,000 (subject to a cash sublimit of USD 250,000).

Under the EU Brokers IBLUX, IBIE and IBCE eligible claimants may be entitled to claim compensation up to a maximum of EUR 20,000. More information on the applicable scheme, coverage and claim eligibility will be provided together with our request to transfer.  

 

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Rembrandt

Hallo zusammen

 

nun habe ich schon ziemlich viel gesucht im Internet und auch die Seite von IB auf den Kopf gestellt, mein Problem konnte ich dennoch bisher nicht lösen. Ich hoffe nun hier eine Anwtort finden zu können.

Es geht dabei um einen Trailing order, der aber erst ausgelöst werden soll, wenn ein bestimmtes Kursziel erreicht wurde.

Damit man das etwas besser versteht hier ein Beispiel in Zahlen:
Ich kaufe eine Aktie zum Preis von $ 100.00 und erwarte einen Anstieg um 2%. Mein Kursziel ist also $ 102.00. Um aber gegebenfalls mehr Gewinn mitnehmen zu können möchte ich, dass sobald ein Preis von $ 102 erreicht wurde ein Trailing beginnt mit einem von mir definierten Trailingbetrag (z.B. $ 0.5). Wenn also nun der Kurs auf $ 103.00 ansteig und dann wieder auf $ 102.50 fällt soll diese Position verkauft werden.

 

Gibt es die Möglichkeit, dies bei IB so einzustellen? Besten Dank im Voraus!
Grüsse
Rembrandt

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Cai Shen

Mir würde spontan eine bedingte trailing-stop-loss Order einfallen.

Bedingung: die Order wird erst bei einem Sell von >102 aktiviert, Trailingbetrag 0,50 USD.

In der TWS lassen sich solche Späße eingeben, mobil habe ich das noch nie gebraucht.

 

Trailing-Stop-Orders

Bedingte Orders

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Rembrandt

Hallo Cai Shen

 

vielen Dank für die Antwort.
Beim Trailing Stop Order ist es ja so, dass der Preis unterhalb des aktuellen Kurses festgelegt wird. Der Ordertyp eignet sich dementsprechend für die Verwendung in fallenden Märkten.

Mein Ziel ist es jedoch diesen über dem aktuellen Preis zu platzieren und dann, wenn dieser erreicht wurde, weiter nach oben zu trailen, also für steigende Märkte.

 

Besten Dank im Voraus!
Grüsse
Rembrandt

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Cai Shen
vor 19 Minuten von Rembrandt:

Beim Trailing Stop Order ist es ja so, dass der Preis unterhalb des aktuellen Kurses festgelegt wird.

Und deswegen wird deine Order über die Bedingung erst nach Erreichen der 102 $ am Markt platziert.

 

vor 19 Minuten von Rembrandt:

Der Ordertyp eignet sich dementsprechend für die Verwendung in fallenden Märkten.

Das Trailing-stop-loss = Nachziehen des Stopps als Absicherung ergibt in steigenden Märkten aber mehr Sinn. :rolleyes:

Angepaßt wird die Stopp-Loss Grenze laufend an den letzten Hochpunkt der Kurse, geht es nach 102 auf 104 steht der stop bei 103,5 $ fest.

Wenn der Wert nach dem Kauf sinkt, würde es nach deiner Logik ja nie zum Verkauf kommen, weil der nachgezogene Stopp-Kurs ständig unter dem aktuellen Kurs bleibt.

 

Was du (wahrscheinlich) meintest, ist ein trailing-stop-buy mit einer Anpassung an fallende Kurse.

Der wird aber genommen, wenn man statt Sofortkauf zunächst strategisch an der Seitenlinie wartet, um beim erwarteten Rücksetzer x-Prozent über dem Tiefpunkt einzusteigen.

 

Ich kann später mal schauen, ob ich die TWS anwerfe und ein paar Bildchen schieße.

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Rembrandt
Zitat

Wenn der Wert nach dem Kauf sinkt, würde es nach deiner Logik ja nie zum Verkauf kommen, weil der nachgezogene Stopp-Kurs ständig unter dem aktuellen Kurs bleibt.

Genau, das stimmt so. Mein Wunsch ist es morgens Titel zu kaufen von denen ich erwarte, dass sie tagsüber um einen bestimmten prozentualen Betrag steigen. Dann soll das Trailing beginnen.

Wird das Target nicht erreicht oder sinkt der Kurs schliesse ich die Position abends wieder.

Momentan mache ich das manuell tagesüber, was aber sehr zeitintensiv ist.

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Cai Shen

Es wäre zu schön gewesen, aber stop-loss orders lassen sich nicht mit Bedingungen verknüpfen, meint die TWS in der Ordervorschau nachdem alles eingegeben ist.

Ok, ich hab's nicht im Detail durchgelesen, eine Bracket - Order könnte die Lösung sein.

Unter den 100 Ordertypen wird doch wohl einer sein, der dein Problem annähernd löst.

https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=22890

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Flaschenpfand
· bearbeitet von Flaschenpfand

IB bietete eine API (Programmierschnittstelle) an. Mit etwas Programmierkentnissen kannst du kompliziertere Setups oder

eigene Kauf/Verkauf-Algorithmen zusammenstellen und dann die entsprechenden Orders per API absetzen.

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Life_in_the_sun

Diese Nachricht von IB kam heute Nacht.

Also dann, bitte anschnallen wir starten in wenigen Minuten.....:D

 

Sehr geehrte/r Kunde/in:

Wie Sie bereits beobachtet haben, lassen die erhöhten implizierten Volatilitäten von Optionen darauf schließen, dass die Märkte sowohl vor als auch nach den Wahlen im November 2020 mit erhöhter Volatilität zu rechnen haben. ist derselben Ansicht und möchte daher der Leverage auf maßvolle Weise im Voraus entgegenwirken.

Daher wird zum Eigenschutz und Schutz ihrer Kunden die Margin-Anforderungen um 35% über den üblichen Margin-Anforderungen bis zu den US-Wahlen im November erhöhen. Beispiel: Nehmen wir an, dass ein Reg-T-Marginkonto mit XYZ-Aktien eine Ersteinschuss-Anforderung von 50% und eine Mindesteinschuss-Anforderung von 25% hat. Wenn die neue Erhöhung vollkommen eingeführt wird, würden die neuen Anforderungen jeweils 67.5% (Ersteinschuss) und 33.75% (Mindesteinschuss) betragen. Für Konten, die einer risikobasierten Margin-Anforderung unterliegen, werden die Prüfungsspannen auf ähnliche Weise erhöht.

Diese Änderungen werden jeden Tag schrittweise eingeführt, wobei die Ersteinschuss-Anforderungen ab dem 28. September langsam auf einen Wert erhöht werden, der bis 23. Oktober um 35% mehr betragen wird. Die Mindesteinschuss-Anforderungen werden auf ähnliche Weise zwischen dem 5. Oktober und 30. Oktober erhöht. Die neuen Anforderungen werden jeden Tag nach Marktschluss in New York umgesetzt und mit dem nächsten Handelstag gültig sein.

Es ist möglich, dass zusätzliche Änderungen an den Margin-Anforderungen bei bestimmten Produkten bzw. allen Produkten in Abhängigkeit der Volatilität vornehmen wird. Dies umfasst Änderungen, die Teil des standardmäßigen Margin-Modells sind, sowie jegliche neuen, unternehmensinternen Margin-Anforderungen, die eingeführt werden könnten.

 

 

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Rembrandt

 

Vielen Dank für eure Antworten

 

vor 16 Stunden von Cai Shen:

Es wäre zu schön gewesen, aber stop-loss orders lassen sich nicht mit Bedingungen verknüpfen, meint die TWS in der Ordervorschau nachdem alles eingegeben ist.

Ja, es gibt nur wenige Ordertypen, bei denen eine Bedingung erlaubt ist (Limit, Market, MidPrice, Relative und Snap)

vor 16 Stunden von Cai Shen:

Ok, ich hab's nicht im Detail durchgelesen, eine Bracket - Order könnte die Lösung sein.

Leider auch nicht, ein Trailing scheint hier nicht möglich.

 

vor 16 Stunden von Cai Shen:

Unter den 100 Ordertypen wird doch wohl einer sein, der dein Problem annähernd löst.

Ja, das habe ich eigentlich auch gedacht :D:'(

 

vor 14 Stunden von Flaschenpfand:

IB bietete eine API (Programmierschnittstelle) an. Mit etwas Programmierkentnissen kannst du kompliziertere Setups oder

eigene Kauf/Verkauf-Algorithmen zusammenstellen und dann die entsprechenden Orders per API absetzen.

Ehrlich gesagt habe ich keine Programmierkenntnisse...

 

 

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Flaschenpfand

Ok nachdem deine (Rembrandt) gewünschte Order nochmal genauer angeschaut habe,

glaube ich das lässt sich doch direkt in TWS lösen.

 

Die Order die du willst ist ja eigentlich eine banale Trailing Stop Order. Das einzige was

noch dazu kommt ist, dass die Order erst ab einem gewissen Kurs aktiv werden soll.

Dies kannst du über einen sogenannten 'Trade Alert' machen. Der Name ist etwas

irreführend weil der Alert nicht einfach eine Warnung/Meldung ist, sondern genutzt

werden kann um eine Order abzusetzen.

 

Du würdest also einen Trade Alert erstellen der bei Erreichen des Kurses von 102$

eine Trailing Stop Order setzt mit Abstand 0.5.

 

Ich finde gerade nur die englische Seite dazu:

https://www.interactivebrokers.com/en/software/tws/usersguidebook/realtimeactivitymonitoring/tradealerts.htm

 

 

 

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Rembrandt
· bearbeitet von Rembrandt
vor 20 Stunden von Flaschenpfand:

Ok nachdem deine (Rembrandt) gewünschte Order nochmal genauer angeschaut habe,

glaube ich das lässt sich doch direkt in TWS lösen.

WOW! :respect:

Danke vielmals. Habe es auch schon ausprobiert und es scheint zu funktionieren. Nochmals vielen Dank!

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Wenn ich bei IB von WP-Käufen/Verkäufen eine für deutsche Banken vergleichbare "Wertpapierabrechnung" benötige, wie gehe ich da vor?

Danke !

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