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oktavian
vor 3 Minuten von pete1:

So ist deine Interpretation. Meine nicht, siehe deine Quelle.

 

Wo spreche ich von Einlagensicherung? Das Wort habe ich nie in den Mund genommen. Fakt ist, Einlagen bis zu 20.000 GE sind besichert. Einlagensicherung ist ein deutsch Ergebnis von Arbeit und gilt logischerweise (!) nicht im Ausland. Trotzdem können dort Einlagen besichert sein. Siehe deine Links

IB ist keine Bank und daher halten die auch keine Einlagen, welche bis 20.000 besichert sein könnten. Wäre IB Irland eine Bank würde die EU Einlagensicherung bis 100.000 greifen. Die Kundeneinlagen werden u.a. in Geldmarktfonds und bei Banken geparkt. Wenn diese nun an Wert verlieren, ist es das Problem des IB Kunden. IB haftet dafür nicht und würde dadurch auch nicht pleite gehen. --> Kein Fall für Investor Compensation Company DAC (ICCL)

 

Also in welchem Fall würde man dann 20.000 cash (nur settled cash?) durch die Investor Compensation Company DAC (ICCL) erstattet bekommen nach deiner Interpretation?

 

vor 6 Stunden von pete1:

Aktien bzw. Wertpapiere allgemein (exkl. ausgegebene Papiere des Emittenten IB) sind davon natürlich unberücksichtigt, da Anlagen und keine Einlagen.

Zudem sind Aktien/Wertpapiere genau nicht ausgenommen von den 20.000, sondern bis 20.000 abgedeckt durch Investor Compensation Company DAC (ICCL). Daher halte ich beide Deiner Aussagen für falsch.

What investments does the ICCL scheme cover?

The scheme covers a broad range of investments sold by investment firms.  In legislation, these are referred to as ‘investment instruments’.  They include:

  • public and private company shares;
  • units in collective investment schemes;
  • life insurance policies (including unit-linked funds);
  • non-life insurance policies;
  • tracker bonds; and
  • futures and options.

https://www.investorcompensation.ie/claimant/eligibility.224.html

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pete1
vor 57 Minuten von oktavian:

Aktien/Wertpapiere genau nicht ausgenommen

Aber selbstverständlich sind die das. Eine Investmentgesellschaft die fremde Gelder zu Ihren eigenem Kapital macht, wenns zu einem Insolvenzfall kommen sollte. 

 

Glaubst du das wirklich ? Dann wäre IBKR niemals im Leben pleite. Das würde niemals gehen. 

 

Das was du gerade von dir gibst, ist eine Gefahr für jeden Leser. Lass bitte deine grob fahrlässigen und falschen Aussagen löschen!!!!!!!!

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oktavian
vor 23 Minuten von pete1:

Aber selbstverständlich sind die das. Eine Investmentgesellschaft die fremde Gelder zu Ihren eigenem Kapital macht, wenns zu einem Insolvenzfall kommen sollte. 

 

Glaubst du das wirklich ? Dann wäre IBKR niemals im Leben pleite. Das würde niemals gehen. 

 

Das was du gerade von dir gibst, ist eine Gefahr für jeden Leser. Lass bitte deine grob fahrlässigen und falschen Aussagen löschen!!!!!!!!

Im Gegensatz zu Dir habe ich Quellen angegeben und jeder kann sich selbst ein Bild machen. Natürlich ist das auf 90% max.20.000 beschränkt und im Betrugsfall sieht es dann schlecht aus was das darüber hinausgehende Vermögen angeht. Von Dir sehe ich keine belegbaren Aussagen. Ich bin immer offen für sachliche Argumente und bin als Mensch natürlich fehlbar. Bitte nimm deine üble Nachrede zurück. Wie kann es grob fahrlässig sein, wenn ich die entsprechenden Quellen recherchiere und angebe?

 

Hier ein Beispiel für einen Fall der irischen Kompensation: W&R Morrogh Stockbrokers

https://www.irishtimes.com/business/morrogh-clients-to-seek-compensation-1.342972

https://www.investorcompensation.ie/compensation-cases/wr-morrogh-stockbrokers.243.html

https://www.investorcompensation.ie/wr-morrogh-stockbrokers/wr-morrogh-stockbrokers-high-court-cases.253.html

https://www.irishtimes.com/business/financial-services/high-court-approves-final-payment-to-clients-of-w-r-morrogh-1.1697909

Da wurden Kundenaktien falsch verbucht (Betrug). Nach Deiner Meinung wäre dann ICCL gar nicht zuständig gewesen?

 

 

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pete1
vor 30 Minuten von oktavian:

Im Gegensatz zu Dir habe ich Quellen angegeben und jeder kann sich selbst ein Bild machen. Natürlich ist das auf 90% max.20.000 beschränkt und im Betrugsfall sieht es dann schlecht aus was das darüber hinausgehende Vermögen angeht. Von Dir sehe ich keine belegbaren Aussagen. Ich bin immer offen für sachliche Argumente und bin als Mensch natürlich fehlbar. Bitte nimm deine üble Nachrede zurück. Wie kann es grob fahrlässig sein, wenn ich die entsprechenden Quellen recherchiere und angebe?

 

Hier ein Beispiel für einen Fall der irischen Kompensation: W&R Morrogh Stockbrokers

https://www.irishtimes.com/business/morrogh-clients-to-seek-compensation-1.342972

https://www.investorcompensation.ie/compensation-cases/wr-morrogh-stockbrokers.243.html

https://www.investorcompensation.ie/wr-morrogh-stockbrokers/wr-morrogh-stockbrokers-high-court-cases.253.html

https://www.irishtimes.com/business/financial-services/high-court-approves-final-payment-to-clients-of-w-r-morrogh-1.1697909

Da wurden Kundenaktien falsch verbucht (Betrug). Nach Deiner Meinung wäre dann ICCL gar nicht zuständig gewesen?

 

 

Über Betrug sprach niemand. Sondern über eine Insolvenz. Und dazu habe ich meine Aussagen abgegeben. Ich habe selbst mit IB gesprochen und weiß es daher. 

 

Ich sage es nochmal. Alle Wertpapiere, die mit Kapital gedeckt sind, sind von sämtlichen (!) Insolvenzen von IB geschützt. Im Zweifel sogar noch bezugsberechtigte Aktien, wie bspw. über Short Puts. Das steht übrigens auch in deinen angepinnten Quellen. Alleine deswegen habe ich dazu nichts extra dazu geschrieben, weil es groß und breit in deinen eigens genannten Quellen stand. 

 

Bei einem Betrugsfall zahlt IB erst recht, weil der Reputationsschaden ohnehin massiv wäre. Diese Rückschlag in einem extra umkämpften Markt, kann sich IB nicht mehr leisten. Die Konkurrenz ist riesig und steigt quasi von Tag zu Tag. Das was dort steht, ist die eine Sache. Das müssen die so schreiben, sonst werden die vom erst besten bis zum Ende verklagt. So kann es sich IB vielleicht irgendwie doch noch hindrehen. Es läuft doch meistens sowieso auf eine Ausgleichszahlung raus, da bei Betrug der Fehler in 99% der Fälle der Investmentgesellschaft zugeordnet werden kann. Da entscheidet jedes Gericht für den Beschädigten. Logischerweise. 

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oktavian
Am 9.7.2021 um 12:42 von oktavian:
Am 21.6.2021 um 19:26 von monopolyspieler:

Wenn das in Irland ungenau ist, dürfte es das in Ungarn auch sein.

AFAIK landen nur Konten bei IB-Reseller in Irland und mageren 20.000 Einlagensicherung.

Die Steuerunterlagen gibt es auf der "Berichte-Seite".

Ich glaube die Einlagensicherung ist 0,00. Wenn eine Bank, bei der die Einlagen der Kunden zum Teil liegen, Pleite geht, wird man pro-rata an den Verlusten beteiligt.

90% max 20.000 ist, wenn der broker Pleite geht und die Wertpapiere der Kunden nicht liefern kann. EU Einlagensicherung ist ja auch 100.000.

 

vor 9 Stunden von pete1:

Einlagen sind bis zu 20.000€ besichert.

Aktien bzw. Wertpapiere allgemein (exkl. ausgegebene Papiere des Emittenten IB) sind davon natürlich unberücksichtigt, da Anlagen und keine Einlagen.

 

vor 33 Minuten von pete1:

Über Betrug sprach niemand. Sondern über eine Insolvenz. Und dazu habe ich meine Aussagen abgegeben. Ich habe selbst mit IB gesprochen und weiß es daher. 

Diese neue Aussage ist voll am Thema vorbei: Ich habe exakt geschrieben "wenn der broker Pleite geht und die Wertpapiere der Kunden nicht liefern kann". Außer Betrug fällt mir jetzt kein Fall, in dem der broker nicht liefern könnte.

 

Des weiteren sind dann dennoch max 20.000 abgesichert durch ICCL, ob man es nun braucht oder nicht. Wertpapiere sind von ICCL Kompensation nicht ausgenommen. Bitte bringe exakte Belege. Ich halte die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines solchen Falles mit Kompensation durch ICCL auch für unwahrscheinlich und bin selbst IB Kunde, aber das war nicht Thema.

 

vor 39 Minuten von pete1:

Bei einem Betrugsfall zahlt IB erst recht, weil der Reputationsschaden ohnehin massiv wäre. Diese Rückschlag in einem extra umkämpften Markt, kann sich IB nicht mehr leisten. Die Konkurrenz ist riesig und steigt quasi von Tag zu Tag. Das was dort steht, ist die eine Sache. Das müssen die so schreiben, sonst werden die vom erst besten bis zum Ende verklagt. So kann es sich IB vielleicht irgendwie doch noch hindrehen. Es läuft doch meistens sowieso auf eine Ausgleichszahlung raus, da bei Betrug der Fehler in 99% der Fälle der Investmentgesellschaft zugeordnet werden kann. Da entscheidet jedes Gericht für den Beschädigten. Logischerweise. 

In den Geschäftsbedingungen zu IBIE habe ich nirgendwo eine explizite Haftung des Mutterkonzerns gesehen. Bitte Quelle angeben. Man hat keinen Anspruch, sondern nur Hoffnung im Schadensfall. Hier mal ein Beispiel eines Schadenfalles, bei dem der Mutterkonzern eben nicht vollständig bezahlt hat (bisher): https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/milliardaer-gegen-grossbank-17423148.html  

oder handelsblatt: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjIxNu109jxAhUBx4UKHZeVBhkQFjACegQIBxAD&url=https%3A%2F%2Fwww.handelsblatt.com%2Ffinanzen%2Fbanken-versicherungen%2Fbanken%2Fbidsina-iwanischwili-georgischer-ex-premierminister-droht-credit-suisse-mit-klage-in-den-usa%2F27304422.html&usg=AOvVaw2edQEurwL5psGAIb2oR00p

IBKR wäre im Schadenfall (Betrug durch Mitarbeiter) evtl. selbst Opfer und ich sehe da keine Zahlungsverpflichtung.

 

Du kannst gerne hoffen. Auf freiwillige Zahlung und auf Gerichte würde ich mich nicht verlassen. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Absicherung in diesem Zusammenhang aber auch nicht schlechter ist als sie bei einem broker in Deutschland wäre. Die irische Umsetzung beruht ja auch auf einer EU Vorgabe.

 

Das andere Thema ist cash.

Hier fehlt immer noch der Beleg deinerseits dieser Aussage: "Einlagen sind bis zu 20.000€ besichert." In Deutschland wäre cash üblicherweise bis 100.000 durch die Einlagensicherung abgedeckt. ICCL ist für deposits nicht zuständig und zudem ist IBIE gar keine Bank.

 

Selbst Degiro arbeitet inzwischen auch mit einer Banklizenz bei den Einlagen. Die übrigen mir bekannten broker für deutsche Kunden haben alle 100.000 Sicherung. Hier sehe ich den Hauptnachteil bei IBIE und daher habe ich deutlich darauf hingewiesen.

 

@pete1vereinfachtes Beispiel:

20.000 cash bei IBIE. IBIE geht nicht Pleite. IBIE hat von den 20.000, 10.000 in money market funds und je 5.000 bei Bank A und Bank B. Nun geht Bank B pleite. Der Einfachheit halber gehen wir davon aus dass Einlagenhalter aus der Insolvenzmasse der Bank B nichts mehr zurück bekommen.

Du glaubst dann der Kunde müsste a) von IBIE 5.000 erstattet bekommen oder b) 5.000 von ICCL oder c) 90% * 5.000 = 4.500 von ICCL erstattet bekommen und 500 von IBIE d) 4.500 von ICCL ?

 

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callwin

hallo, ich spiele gerade mit den Flex Queries herum. gibt es die Möglichkeit, sich den Nettoliquidierungswert des Depots in Echtzeit ausgeben zu lassen? ich habe einen Wert gefunden, der scheinbar passt, aber die Berichte sind ja frühestens Schlussstand des letzten Handelstags. oder brauchts da die (kostenpflichtige?) API?

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Cai Shen
vor 15 Minuten von callwin:

gibt es die Möglichkeit, sich den Nettoliquidierungswert des Depots in Echtzeit ausgeben zu lassen?

Entweder in der Kontoansicht der TWS oder in IBKR Mobile unter Portfolio ganz oben.

Die tägliche Zusammenfassung in der Verwaltung hat den Vorteil, dass auch illiquide Depotpositionen halbwegs realistisch im Wert erfasst werden.

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callwin
vor 17 Minuten von Cai Shen:

Entweder in der Kontoansicht der TWS oder in IBKR Mobile unter Portfolio ganz oben.

danke, ja, aber ich hab vergessen zu erwähnen, dass ich die Abfrage automatisieren möchte. für die Flex Queries hab ich mir ein Script gebaut, das mir nur noch den entsprechenden Wert ausspuckt. diesen kann ich dann bspw. in Excel einlesen und dort weiterverarbeiten, ohne Login in die TWS oder App.

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Johannes34567

Guten Tag,

ich würde gerne bei IBKR ein neues Depot eröffnen. Der Grund dafür ist, dass ich mein ETF Portfolio leveragen möchte und der Wertpapierkredit bei IBKR ja sehr günstig ist. Wo findet man denn die Bedingungen für Margin bei Fonds bzw. ETFs? Allgemein bin ich sehr "lost" und habe noch keine gute Übersicht auf deren Website dazu gefunden:rolleyes:

 

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goccih
vor 5 Stunden von Johannes34567:

Wo findet man denn die Bedingungen für Margin bei Fonds bzw. ETFs?

Zunächst müsstest du mal den Konto-Typ klären: Cash, Reg T Margin oder Portfolio-Marginkonten. Für letzteres brauchst Du:

- Nettoliquidierungswert von mindestens 110,000 USD

- Berechtigungen für den Optionshandel

https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=22800

 

Und dann müsstest du dir auch noch sicher sein, dass du die Vorabbesteuerung für deine Fonds wirklich in Eigenregie jedes Jahr mit dem Finanzamt klären möchtest. (Weil mir das zu doof ist, handel ich da nur Optionen und Aktien. Bei denen verstehe ich die Besteuerung so halbwegs und kann das dem Finanzamt erklären.)

 

Ich will dich aber nicht abschrecken: wenn du wirklich in die Welt von IBKR eintauchen willst, eröffne einfach ein Konto (mit Basiswährung Euro), pack da mindestens 25.000 Euro hin (das ist glaube ich die Grenze um die Reg T Margin zu bekommen) und schau dich mal um. An deiner Stelle würde ich mich aber nicht nur auf den einen Punkt (große, günstige Margin) konzentrieren, sondern den Broker als ein spannendes Tool sehen, mit dem man viele tolle Sachen machen kann, die deutsche Broker nicht anbieten. Aber: „Aus großer Kraft folgt große Verantwortung“ :-)

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Johannes34567
vor 11 Stunden von goccih:

Zunächst müsstest du mal den Konto-Typ klären: Cash, Reg T Margin oder Portfolio-Marginkonten. Für letzteres brauchst Du:

- Nettoliquidierungswert von mindestens 110,000 USD

- Berechtigungen für den Optionshandel

https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=22800

Vielen Dank für die Erklärung.

 

vor 11 Stunden von goccih:

Und dann müsstest du dir auch noch sicher sein, dass du die Vorabbesteuerung für deine Fonds wirklich in Eigenregie jedes Jahr mit dem Finanzamt klären möchtest. (Weil mir das zu doof ist, handel ich da nur Optionen und Aktien. Bei denen verstehe ich die Besteuerung so halbwegs und kann das dem Finanzamt erklären.)

Ja das ist kein Problem für mich. 

vor 11 Stunden von goccih:

An deiner Stelle würde ich mich aber nicht nur auf den einen Punkt (große, günstige Margin) konzentrieren, sondern den Broker als ein spannendes Tool sehen, mit dem man viele tolle Sachen machen kann, die deutsche Broker nicht anbieten. Aber: „Aus großer Kraft folgt große Verantwortung“ :-)

IB ist ja auch eher für Trader gemacht, aber ich möchte eben mein Buy&Hold Portfolio zu günstigen Konditionen hebeln. Ich werde mich in den nächsten Tagen mal intensiver mit dem Depot und den verschiedenen Tools etc. auseinandersetzen.

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Flaschenpfand
· bearbeitet von Flaschenpfand

Seit IB die Inaktiviätsgebühren abgeschafft hat, kann man damit auch gut Buy an Hold machen finde ich.

Zu beachten:

 

Wie von goccih erwähnt sind mind. 25'000 USD/EUR Depotgrösse für Margin erforderlich. Dies bedeutet in der

Praxis, dass sobald dein Konto unter 25k fällt, wird es von Margin in Cash-Konto umgewandelt.

Du solltest also entsprechend mehr drauf haben, um nicht sofort den Margin zu verlieren, wenn

dein Depotwert etwas nach unten geht.

 

ETF-Auswahl: Du dort wahrscheinlich nicht (alle) die im deutschsprachigen Raum bekannten ETFs finden

sondern die Varianten von US-Anbieten.

 

Transaktionskosten über US Börsen sind deutlich günstiger als über europäische (grob: 0.5$ pro Transaktion VS 4$)

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Cai Shen
vor 10 Minuten von Flaschenpfand:

ETF-Auswahl: Du dort wahrscheinlich nicht (alle) die im deutschsprachigen Raum bekannten ETFs finden

sondern die Varianten von US-Anbieten.

Alle gängigen ETF habe ich bei IB wiedergefunden, sie müssen nur an den unterstützten Börsenplätzen gehandelt werden.

Schwieriger als bei deutschen Anbietern ist es tatsächlich, in der Tradingsoftware die richtige Euro-Klasse eines Fonds auszuwählen, da mogelt sich gern USD oder CHF an die Spitze der Auswahlliste.

 

Wenn jetzt noch jemand eine rechtsverbindliche Auskunft findet, ob  Privatanleger (oder nur auf deutscher Bankenebene?) verpflichtet sind, die Vorabpauschale auf Fonds jährlich in korrekter Höhe abzuführen, wären wir dem Buy&Hold Depot bei IB einen riesigen Schritt näher.

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uang
vor einer Stunde von Flaschenpfand:

Wie von goccih erwähnt sind mind. 25'000 USD/EUR Depotgrösse für Margin erforderlich. Dies bedeutet in der

Praxis, dass sobald dein Konto unter 25k fällt, wird es von Margin in Cash-Konto umgewandelt.

Also ich hab ein Margin Konto bei IB und dort noch nie 25000€ drauf gehabt. Am Anfang sogar nur ca. 5000.

 

vor 13 Stunden von goccih:

Zunächst müsstest du mal den Konto-Typ klären: Cash, Reg T Margin oder Portfolio-Marginkonten. Für letzteres brauchst Du:

- Nettoliquidierungswert von mindestens 110,000 USD

- Berechtigungen für den Optionshande

Seit die Konten von EU Kunden nicht mehr in UK geführt werden gibt es für EU Kunden afaik keine Reg-T Margin mehr. Sondern immer (auch unter 100.000 NLV) wird mit Portfolio Margin gerechnet. Auch die Berechtigung zum Optionshandel sollte nicht beeinflussen ob bzw. was für einen margin account man bekommt.

 

Ich persönlich würde mein ETF Buy&Hold Altersvorsorge Depot nicht unbedingt bei einem ausländischen Broker halten. Hast du mal abgeschätzt wieviel Zinsen du bei IB z.B. ggü. Consors oder Maxblue sparst? Ist das den Aufwand wert die ganze Geschichte selbst zu versteuern? Und wer weiß was es zukünftig noch für Änderungen bei der Kapitalertragssteuer gibt... wenn dir das irgendwann doch zu kompliziert wird und du die Positionen zu einem deutschen Broker übertragen willst... dann viel Spaß ;) 

 

Versteh mich nicht falsch. IB ist ein Top Broker und was Optionshandel angeht quasi alternativlos in Deutschland. Ich persönlich nutze IB aber eben nur für Optionshandel und kurzfristige Aktien/ETF Positionen. Mein B&H Depot hab ich größtenteils bei Consors.

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GlobalGrowth

Ich würde vor dem Kauf von ETFs erstmal klären, wie man die Vorabpauschale ermittelt. Ich vermute, dass ist so umständlich, dass es sich für einen Privatanleger nicht lohnt. Wie löst ihr das?

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hattifnatt
Am 31.7.2021 um 10:04 von Cai Shen:

Wenn jetzt noch jemand eine rechtsverbindliche Auskunft findet, ob  Privatanleger (oder nur auf deutscher Bankenebene?) verpflichtet sind, die Vorabpauschale auf Fonds jährlich in korrekter Höhe abzuführen

§16 InvStG ;)

Zitat

(1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind 

1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,

2. Vorabpauschalen nach § 18 und

3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 50 Minuten von GlobalGrowth:

Ich würde vor dem Kauf von ETFs erstmal klären, wie man die Vorabpauschale ermittelt. Ich vermute, dass ist so umständlich, dass es sich für einen Privatanleger nicht lohnt.

 

Das kommt darauf an – je mehr Einzelposten (z.B. jeden Monat fünf verschiedene Fonds kaufen macht 60 Posten), desto aufwendiger wird es. Und je exotischer die Fonds (z.B. US-Fonds), desto problematischer könnte es werden, die Voraussetzungen für die Teilfreistellung nachzuweisen. Schwierig ist die Rechnung eigentlich nicht. Nächstes Jahr (= die Steuererklärung in zwei Jahren) wird sie sogar sehr einfach, weil der Basiszins und damit auch die Vorabpauschale bei 0 liegt.

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Cai Shen
Zitat

§16 InvStG

Danke, liest man nur den naheliegenderen  §18 kommt der Adressat der Vorschrift nicht so recht rüber.

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fairy

ETF sind doch sehr günstig über dt. Sparplane besparbar. Da wurde ich mir den Aufwand sparen noch eine weitere Anlage in der ESt ausfüllen zu müssen.

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HoleyMoley

IBKR ist ein top Broker aber für ETF wäre mir der steuerliche Aufwand (wenn auch machbar) zu groß und wer weiß was es in Zukunft noch für Regeln geben mag um den privaten Vermögensaufbau für den Durchschnittsbürger zu verkomplizieren. 
 

Bei IBKR wird man in der Regel nicht die Wertpapiere im Bedarfsfall auf einen anderen (schon gar nicht einen deutschen) Broker übertragen können ohne steuerliches Chaos (keine Einstandsdaten etc.). Die Angebote deutscher Broker für ETFs sind doch super und man kann die Papiere jederzeit hin und her schieben ohne Probleme. Einen relativ günstigen Kredit zum Hebeln gibt es zB auch bei Smartbroker.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
vor einer Stunde von chirlu:

 

Das kommt darauf an – je mehr Einzelposten (z.B. jeden Monat fünf verschiedene Fonds kaufen macht 60 Posten), desto aufwendiger wird es. Und je exotischer die Fonds (z.B. US-Fonds), desto problematischer könnte es werden, die Voraussetzungen für die Teilfreistellung nachzuweisen. Schwierig ist die Rechnung eigentlich nicht. Nächstes Jahr (= die Steuererklärung in zwei Jahren) wird sie sogar sehr einfach, weil der Basiszins und damit auch die Vorabpauschale bei 0 liegt.

Muss ich in diesem Fall nicht die Voraussetzungen nachweisen, dass der Fonds auch für die Teilfreistellung qualifiziert ist? Ich stelle mir das sehr kompliziert vor. Die zweite Herausforderung wäre, die entsprechenden um die Teilfreistellung erhöhten Fondsanteilspreise auch später bei Verkauf korrekt zu versteuern. Gibt es Erfahrungswerte?

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Life_in_the_sun
vor 14 Minuten von GlobalGrowth:

Muss ich in diesem Fall nicht die Voraussetzungen nachweisen, dass der Fonds auch für die Teilfreistellung qualifiziert ist? Ich stelle mir das sehr kompliziert vor. Die zweite Herausforderung wäre, die entsprechenden um die Teilfreistellung erhöhten Fondsanteilspreise auch später bei Verkauf korrekt zu versteuern. Gibt es Erfahrungswerte?

Als Non - US Citizen kannst du auch bei IB keine US Fonds kaufen. Teilfreistellungen kennt das US - Steuerrecht nicht.

Die einzige Möglichkeit in US - Fonds zu investieren besteht über den Umweg mit Optionen. Dazu hat auch mal jemand etwas hier geschrieben…….

 

Am 31.7.2021 um 14:14 von Johannes34567:

ich möchte eben mein Buy&Hold Portfolio zu günstigen Konditionen hebeln

Geht vermutlich mit Optionen am besten. Ist aber auch nicht ganz ohne Nebenwirkungen ( Risiko)

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chirlu
vor 23 Minuten von GlobalGrowth:

Muss ich in diesem Fall nicht die Voraussetzungen nachweisen, dass der Fonds auch für die Teilfreistellung qualifiziert ist? Ich stelle mir das sehr kompliziert vor.

 

Wie gesagt – je exotischer, desto problematischer. Entweder muß in den Anlagebedingungen eine passende Mindestaktienquote drin stehen, oder du brauchst eine Bescheinigung des Fonds, daß im Jahr X die Aktienquote an jedem Tag mindestens Y betragen hat; den Fonds zu Letzterem zu bewegen, könnte schwierig werden. Wenn du hingegen nur europäische Fonds (UCITS/OGAW) kaufst, die auch in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, dann sollte es kein Problem sein.

 

vor 27 Minuten von GlobalGrowth:

Die zweite Herausforderung wäre, die entsprechenden um die Teilfreistellung erhöhten Fondsanteilspreise auch später bei Verkauf korrekt zu versteuern.

 

Ich vermute, du meinst „die Vorabpauschalen beim Verkauf in Abzug zu bringen“ oder so etwas? Da denke ich nicht, daß es Probleme geben wird, denn in diesem Fall wurde ja alles direkt über das Finanzamt abgewickelt.

 

vor 31 Minuten von GlobalGrowth:

Gibt es Erfahrungswerte?

 

Bei mir nicht – ich bin nicht bei Interactive Brokers.

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Johannes34567
vor 5 Stunden von HoleyMoley:

Einen relativ günstigen Kredit zum Hebeln gibt es zB auch bei Smartbroker.

Dort habe ich auch ein Depot und habe überlegt einfach dort den Kredit zu nehmen. Mein Vater ist jedoch Steuerbeamter und ich habe mir gedacht, dass die Steuererklärung mit seiner Hilfe  nicht so extrem kompliziert wird (aber damit habe ich mich auch noch nicht selbst beschäftigt). 

 

vor 4 Stunden von Life_in_the_sun:

Als Non - US Citizen kannst du auch bei IB keine US Fonds kaufen. Teilfreistellungen kennt das US - Steuerrecht nicht.

Die einzige Möglichkeit in US - Fonds zu investieren besteht über den Umweg mit Optionen. Dazu hat auch mal jemand etwas hier geschrieben…….

Das wäre auch eine Möglichkeit für mich, da ich beide Staatsbürgerschaften besitze. Hatte das bis jetzt aber noch bei keinem Broker angeben, da ich dann auch wieder einen erheblichen Mehraufwand mit der Steuererklärung bekomme ^^

 

vor 4 Stunden von Life_in_the_sun:

Geht vermutlich mit Optionen am besten. Ist aber auch nicht ganz ohne Nebenwirkungen ( Risiko)

Ich beziehe mich auf das Lifecycle Investing Konzept. Dort wird auch empfohlen mit LEAPS zu hebeln, jedoch können das Amerikaner in ihrem IRA, sodass keiner Steuern anfallen. Bei uns würden die Steuern wieder ganz schön auf die Rendite gehen. 

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Cai Shen
vor 6 Minuten von Johannes34567:

da ich beide Staatsbürgerschaften besitze. Hatte das bis jetzt aber noch bei keinem Broker angeben,

Rechtlich sehr dünnes Eis (soweit ich weiß), für dich und die deutschen Banken / Broker.

 

Der IRS ist sehr interessiert am finanziellen Wohlergehen der Auslansamerikaner. :-*

https://www.dw.com/de/zufallsamerikaner-könnten-ihre-bankkonten-verlieren/a-51203470

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