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Kolle

DKB Sparplan (Produkt so nicht mehr verfügbar!)

Empfohlene Beiträge

Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Sagen wir es so: Die 100.000 Euro sind die einzige Garantie auf die ich mich im Ernstfall verlassen würde.

Ich werde mir das Angebot aber über die Feiertage mal im Detail anschauen.

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Clavis

Hallo zusammen,

 

ich stehe gerade vor der Frage, meine Anlagen in die alten DKB Sparpläne weiter zu erhöhen. Hierzu - und zur Einlagensicherung von 100.000 EUR eine Frage: meine Frau und ich sind beide bei der DKB.

Ich verstehe nicht ganz die Funktionsweise der Einlagensicherung bei Ehegatten. Hier ein Beispiel:

 

Spareinlagen Ehemann bei DKB: 130.000 EUR

Spareinlagen Gemeinschaftskonto bei DKB: 20.000 EUR

Spareinlagen Ehefrau bei DKB: 30.000 EUR

 

Würde am "Tag X" jetzt alles in einen Topf geworfen und geschaut, ob 100.000 EUR x 2 = 200.000 EUR überschritten sind oder wären die relevanten Werte 140.000 EUR bei Ehemann und 40.000 EUR bei Ehefrau, sodass nur 100.000 EUR bei Ehemann und die vollen 40.000 EUR bei der Ehefrau von der Einlagensicherung gedeckt wären? 

 

Ich habe leider keine aussagekräftigen Informationen hierzu gefunden. Leider laufen die Sparpläne nur auf mich, sodass ich mich fragen muss, ob nun die 100.000 EUR gelten oder letztlich die 200.000 EUR für das Vermögen der Ehegatten bei einer Bank.

 

Vielen Dank! 

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wpf-leser
vor einer Stunde von Clavis:

Ich habe leider keine aussagekräftigen Informationen hierzu gefunden.

Bing -> "Einlagensicherung Gemeinschaftskonten" -> Link

 

(Ernstgemeinte) Frage: Ist das aussagekräftig genug oder fehlt dir etwas?

Wenn nein, so sei das die Antwort. :)

(Ergo: Splitting der Werte.)

 

Grüße,

 wpf-leser

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Kolle

Ich bin mir da auch unsicher. Splitting auf alles oder nur beim Gemeinschaftskonto?

 

Wenn die Gesamtsumme 200k betragen würde egal wer die Spareinlagen eröffnet hat würde ich noch einmal den Versuch starten meine Frau zum Mitkontoinhaber zu machen (einmal wurde das telefonisch abgelehnt). Meine Frau und Kinder sind alle bevollmächtigt und haben jeweils eine Visacard. Nach telefonischer Aussage der DKB-Mitarbeiterin sind alle Visakonten der Bevollmächtigten bis 100k einlagengesichert. Sparpläne nur von dem der sie abgeschlossen hat.

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Kolle
Am 16.12.2019 um 11:13 von Bruce89:

 

Habe ich leider jetzt erst gelesen und bin daher etwas spät dran. Den Sinn hinter deinem Post verstehe ich aber warum nimmt man dann, nach heutigen Zinsen, nicht den Sparplan der VW Bank - sicherlich geht der "nur" höchstens 10 Jahre - hat dann aber einen Zinssatz von 1,4% und Rendite (nicht nachgerechnet - einfach mal übernommen) von 0,93% pro Jahr. Laut Unterlagen kommt man nach 21 Monaten auch kostenlos an das Geld ran (3 Monate Kündigungsfrist).

Glaubt ihr die VW Bank wird Probleme wegen den Abgassskandal bekommen oder warum sollte man die DKB vorziehen? Ich bin selber DKB Kunde mit Depot aber der Sparplan reizt mich nicht wirklich. Übersehe ich etwas?

Du übersiehst nichts. Jeder Thread ist so aktuell wie beim Entstehungs- und Diskussionszeitpunkt. Das kann sich bei Vorliegen neuer Fakten schnell ändern. Ich würde heute auch dem VW-Sparplan den Vorzug geben solange er noch aktuell ist.

 

Die Einlagensicherung hängt nicht vom Abgasskandal ab.

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Bruce89

Danke euch beiden - sicherlich hängt der Abgasskandal nicht an der Einlagensicherung. Ich hatte mich nur gewundert aber deine Erklärung macht Sinn.

 

@Mentalmarkt

 

Stimmt -aber solche Fälle hatte ich auch nicht miteinbezogen. Muss jeder für sich am Ende entscheiden - ich persönlich hätte wohl einfach die 10 Jahre gleichmäßig 250-300€ eingezahlt und wäre nicht rangegangen. Mittlerweile denke ich aber, dass ich genug Notgroschen als Zinsprodukt habe und dieses Geld in Wertpapiere stecken werde.

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Clavis
Am 19.12.2019 um 22:00 von Kolle:

Ich bin mir da auch unsicher. Splitting auf alles oder nur beim Gemeinschaftskonto?

 

Wenn die Gesamtsumme 200k betragen würde egal wer die Spareinlagen eröffnet hat würde ich noch einmal den Versuch starten meine Frau zum Mitkontoinhaber zu machen (einmal wurde das telefonisch abgelehnt). Meine Frau und Kinder sind alle bevollmächtigt und haben jeweils eine Visacard. Nach telefonischer Aussage der DKB-Mitarbeiterin sind alle Visakonten der Bevollmächtigten bis 100k einlagengesichert. Sparpläne nur von dem der sie abgeschlossen hat.

Hallo Kolle, habe das schon mehrmals versucht: weder vollständige Übertragung des Sparplans noch Eintragung der Ehefrau als Mitkontoinhaber ist möglich.

 

@wpf-leser: ich bin mir da leider immer noch unsicher. Habe den Artikel bereits im Vorhinein gelesen, lese da aber nicht die Antwort auf meine Frage heraus.

ich bin vielleicht einfach schwer von Begriff ;-) 

wie würdest du mein Rechenbeispiel lösen? 
 

danke euch für eure Antworten!

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

@Clavis, entschuldige bitte die späte Antwort.

 

Eine Bitte an dieser Stelle:

Benutze nächstes Mal die Verlinkung der Forensoftware zu "@<Name>", damit die angeschriebene Person eine Benachrichtigung erhält. :)

 

Disclaimer:

Das hier ist keine Rechtsberatung, nur eigenes Nachdenken / Recherchieren und Meinung.

Ich übernehme keine Haftung für irgendetwas.

 

Los geht's.

Am 23.12.2019 um 11:51 von Clavis:

wie würdest du mein Rechenbeispiel lösen? 

Dein 'Rechenbeispiel' ist folgendes:

Am 19.12.2019 um 19:46 von Clavis:

Spareinlagen Ehemann bei DKB: 130.000 EUR

Spareinlagen Gemeinschaftskonto bei DKB: 20.000 EUR

Spareinlagen Ehefrau bei DKB: 30.000 EUR

Zunächst einmal müsste man sich aus meiner Sicht ansehen, was denn 'Spareinlagen' überhaupt sind.

Ich gehe davon aus, dass diese im genannten Beispielfall unter die Einlagensicherung fallen.

 

Im Sinne der Einlagensicherung trenne ich daher hier 'pro Einleger pro Kreditinstitut' und jede einzeln gehaltene Spareinlage gehört der jeweiligen Person.

Ehemann: 130.000€

Ehefrau: 30.000€

 

Der interessante Fall ist aber das zusätzliche Gemeinschaftskonto beim Kreditinstitut.

 

Vielleicht verhilft dir hier die 2014/49/EU (aktuell letzte konsolidierte Fassung) zum Verständnis.
Artikel 7 befasst sich mit der 'Feststellung des zu erstattenden Betrags'.
In Absatz (2) heißt es dort (Hervorhebung durch mich):

Zitat

(2) Der auf jeden Einleger entfallende Anteil an der Einlage auf einem Gemeinschaftskonto wird bei der Berechnung der Obergrenze nach Artikel 6 Absatz 1 berücksichtigt.

Fehlen besondere Bestimmungen, so wird der Einlagebetrag zu gleichen Teilen auf die Einleger verteilt.

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, bei der Berechnung der Obergrenze nach Artikel 6 Absatz 1 zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt werden.

Das fand ich schon einmal ganz interessant.

Anschließend habe ich mir das zur Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie im Bundesgesetzblatt Teil I aus 2015, Nr. 21 angesehen und bin darüber auf den (gerne und auch von mir in der EU-RiLi ignorierten... :wacko:) Informationsbogen für Anleger gestoßen worden.

Lange Rede, kurzer Sinn:

 

 

Hierzu (Gemeinschaftskonto) kannst du - ganz praktisch - einen Blick in den Informationsbogen für Einleger der DKB werfen.

Dort wird mMn. für Gemeinschaftskonten festgelegt, dass die Obergrenze von 100.000€ für jeden einzelnen Einleger gilt - jedenfalls soweit es sich (weitere Annahme aufgrund der 'Aufgabenstellung') um Privatpersonen handelt.


Außerdem wird auf die Website des VÖB EdÖ verwiesen.

Aus den dortigen FAQ (Unterstreichung durch mich):

Zitat

Wie werden Gemeinschaftskonten behandelt?

Bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (Deckungssumme) schützt die Entschädigungseinrichtung Einlagen pro Kunde und Bank. Bei einem Konto, das im Namen von zwei oder mehreren Personen eröffnet wurde oder an dem zwei oder mehrere Personen Rechte haben, die mittels der Unterschrift von einer oder mehreren dieser Personen ausgeübt werden können (Gemeinschaftskonten) ist für die Ermittlung des Entschädigungsanspruches und der Deckungssumme der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Zudem sind eventuell vorhandene Einzelkonten der Kontoinhaber zu berücksichtigen. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Einlagen den Kontoinhabern zu gleichen Anteilen zugerechnet (§ 7 Absatz 4 EinSiG). Es macht für die Entschädigung keinen Unterschied, ob z. B. ein Ehepaar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten bei einer Bank führt.

 

Bei einem Gemeinschaftskonto zweier Privatpersonen wie hier ergibt sich daher, dass jeder einen Anteil von 1/n (hier: 1/2) des Guthabens zugeschrieben bekommt.

Ehemann: 130.000€ + 10.000€ = 140.000€

Ehefrau: 30.000€ + 10.000€ = 40.000€

 

Beachte: Der Ehemann kann im Fall der Fälle bei der DKB noch auf Freiwilligkeit hoffen. :thumbsup:

 

---

Ich meine insbesondere zwei Dinge daraus gelernt zu haben:

  • Würde das Gemeinschaftskonto ausschließlich auf die Ehefrau laufen, wäre man aus der Perspektive der Einlagensicherung heraus besser abgesichert - ungeachtet allerdings aller möglichen Seiteneffekte (Eigentumsanspruch, (Schenkungs-)Steuerrelevanz (ggf. sogar mehrfach?))
  • Die Aufteilung des Guthabens eines Gemeinschaftskontos unter den beteiligten Personen kann von besonderen Bestimmungen abhängig sein.

 

Unsere Sparpläne sollten auch unter die Einlagensicherung fallen - oder?

 

Grüße & sorry für den kleinen Ausflug,

 wpf-leser

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ufr
Am 5.2.2019 um 17:03 von Kolle:

Ganz kurz weil ich gleich weg bin: Die 1,55 % sind der unveränderliche Basiszins. Den Bonusanspruch gibt es bei Auflösung des Sparplans auf alle jemals erhaltene Zinsen.

Wird der Bonus dann eigentlich auch komplett nachgelagert zum Auszahlungszeitpunkt versteuert oder fällt bereits vorher zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs jährlich die Kapitalertragssteuer an?

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votacom
15 minutes ago, ufr said:

Wird der Bonus dann eigentlich auch komplett nachgelagert zum Auszahlungszeitpunkt versteuert oder fällt bereits vorher zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs jährlich die Kapitalertragssteuer an?

Erst bei Auszahlung. Ich sollte für dieses Steuerjahr ein Sabbattical planen...

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Kolle

Wie votacom bereits schrieb wird der Bonus bei Auszahlung versteuert. Wie das bis dahin gesetzlich geregelt ist weiß noch niemand im Detail. Die volumenunabhängige Abgeltungssteuer soll ja "irgendwann" abgeschafft werden. Bei hohem Bonus könnte man in eine ungünstige Progressionsstufe fallen. Werden mehrere Sparpläne im gleichen Jahr endfällig, könnte man über eine intelligente Verteilung der Auszahlungen um ein oder zwei Jahre im Voraus nachdenken. Allerdings gibt es nach 19 Jahren erst 175 % Bonus (auf alle bis dahin erhaltenen Zinsen), nach 18 Jahren 160 %, nach 20 Jahren aber die vollen 200 %.

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ufr

Danke, dann bestehen ja gute Chancen, dass der Thread hier noch ein paar Jahre am Leben bleibt :D.

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suedseelaender

Hallo, 

 

Auch ich bin ein fleissiger Besparer des Sparplans. Weiss jemand, ob es Moeglichkeiten gibt, einen bestehenden DKB-Sparplan an eine andere Person (Partner / Verwandte / Freunde / Fremde) zu verschenken oder zu verkaufen, etwa um das Risiko zu streuene (Einlagensicherung) oder weil man vielleicht selber keinen Bedarf mehr daran hat, aber den Zinsvorteil an andere weitergeben will? Und wie sieht es im Erbfall aus? Wuerde der Erbe eines Sparplans dann den Sparplan einfach weiterfuehren koennen oder wuerde er zwangsweise aufgeloest? Mag sein, dass dies im mittlerweile recht langen Thread schon mal behandelt wurde, ich habe auf die Schnelle aber nichts gefunden. Ich denke mal, dass das fuer einige relevant sein duerfte.

 

Vielen Dank im Voraus fuer Auskuenfte!

 

S.  

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yab
vor 11 Minuten von suedseelaender:

Weiss jemand, ob es Moeglichkeiten gibt, einen bestehenden DKB-Sparplan an eine andere Person (Partner / Verwandte / Freunde / Fremde) zu verschenken oder zu verkaufen,

Ja, das steht weiter oben in diesem Thread/Faden/Thema beschrieben. Suche nach "übertragen" in "Dieses "Thema", ... et voila

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suedseelaender
vor 15 Minuten von yab:

Ja, das steht weiter oben in diesem Thread/Faden/Thema beschrieben. Suche nach "übertragen" in "Dieses "Thema", ... et voila

 

Yab, danke fuer die schnelle Antwort. Ich habe mal hier die Info aus 2015 kopiert:

 

 ·  · 

 #851

Geschrieben Oktober 3, 2015

Hallo, vllt. noch eine Information die für den ein oder anderen Interessant ist. ich habe folgende telefonische Info seitens der DKB erhalten.

Eine Umschreibung eines Sparplanes auf eine andere Person ist nicht möglich.

Da ich ein Teil meines Geldes für einen Hauskauf benötige, wollte ich einen Sparplan übertragen oder hier im Forum falls erlaubt verkaufen. vermutlich hätte es den ein oder anderen Interessenten gegeben.

Ich finde es sehr schade, dass das nicht geht. Gibt es vielleicht irgendeinen rechtlichen Anspruch auf Übertragung eines Kontos mit den Konditionen?

 

 

Damit waere der Hauptteil meiner Frage wohl geklaert, wobei unklar bleibt, ob es ggf einen rechtlichen Anspruch gibt. Aber wie sieht es beim Vererben aus? Die Frage muesste sich ja bei vielen Geldanlagen stellen (zB Festgeld). Hat dann die Bank und/oder der Kunde ein Sonderkuendigungsrecht? 

 

S.

 

 

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 2 Stunden von suedseelaender:

Mag sein, dass dies im mittlerweile recht langen Thread schon mal behandelt wurde, ich habe auf die Schnelle aber nichts gefunden. Ich denke mal, dass das fuer einige relevant sein duerfte.

Hinweis:

Damit diese relevante Information nicht untergeht, ist sie Inhalt der Zusammenfassung. (Siehe "3.) Sonstiges".) In der "alten Version" (ganz unten) ist sogar die Quelle verlinkt. :thumbsup:

 

Die Zusammenfassung erreicht man zur Not per Link aus dem Eingangspost. :) Gerade aufgrund der Unübersichtlichkeit des Fadens versuche ich, Erkenntnisse dort festzuhalten. (Auch, damit ich im Zweifel nicht lange suchen müsste - ich geb's ja zu. :D)

 

Solltest du also zum Thema "Vererbung" Infos haben, wäre eine Rückmeldung an dieser Stelle nett. Dann würde ich das dort mit aufnehmen.

 

Dankeschön! :)

 

Grüße,

 wpf-leser

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towara
Am 18.12.2012 um 23:54 von Kolle:

*** Edit (vanity): Beiträge zum DKB Sparplan ausgelagert aus "Bausparen als Alternative"-Thread ... ***

 

DKB-Sparplan Vermögen aufbauen mit jährlich steigendem Zinsbonus

  • Monatlicher Sparbetrag ab 25,- Euro
  • Garantierte Grundverzinsung über die gesamte Laufzeit
  • Zinsbonus bis zu 200% auf den Guthabenszins
  • Laufzeit bis zu 20 Jahren
  • Jederzeitige Verfügungsmöglichkeit

 

DKB-Sparplan.jpg

 

 

 

 

Hallo, ich hatte Anfang 2014 mehrere dieser Sparpläne abgeschlossen. Nun wollte ich nochmal ausrechnen, was nach 20 Jahren herauskommt. Ich habe die Daten für 100 EUR Sparrate in dem Bonusspar-Rechner eingegeben, komme aber nur auf eine Endverzinsung von 3,14%. Wo ist da mein Denkfehler? Siehe hier: Zinsen-berechnen

 

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vanity

Der Bonus wird nicht jährlich auf die Verzinsung des jeweiligen Jahres gewährt, sondern einmalig zum Vertragsende in der Höhe abhängig von der Laufzeit auf die insgesamt gezahlten Zinsen.

 

Bei Gesamtzinsen von € 4.400 für maximale Laufzeit von 20 Jahren wären das dann weitere 200% x € 4.400 = € 8.800 Bonus (und nicht € 4.900 wie im Link). 

 

 

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towara

Das heißt bei einer Sparrate von 100 EUR, macht das bei 20 Jahren 24.000 EUR + 4400 EUR Zinsen (1,55%) + 8800 EUR Bonus (200% auf die Zinsen) = 37.200 EUR?

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odensee
vor 13 Minuten von towara:

Das heißt bei einer Sparrate von 100 EUR, macht das bei 20 Jahren 24.000 EUR + 4400 EUR Zinsen (1,55%) + 8800 EUR Bonus (200% auf die Zinsen) = 37.200 EUR?

Du wirst nicht auf 4400 Euro Zinsen kommen. Aber auf die oben genannten 3,96%: https://www.zinsen-berechnen.de/bonussparen.php?paramid=hesjiil510

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tobi444

Ich hatte heute unerwartet die Saldomitteilungen für meine Sparpläne in der Post - zum Stichtag 31.08.2020. Bis jetzt kamen sie immer am Jahresanfang und waren zum 31.12. des Vorjahres.

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Holodoc111
vor 7 Minuten von tobi444:

Ich hatte heute unerwartet die Saldomitteilungen für meine Sparpläne in der Post - zum Stichtag 31.08.2020. Bis jetzt kamen sie immer am Jahresanfang und waren zum 31.12. des Vorjahres.

Ich gestern auch. Habe mich sehr gewundert. 

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Am 2.10.2020 um 21:07 von Holodoc111:

Ich gestern auch. Habe mich sehr gewundert. 

Dito. Allerdings hatte ich bislang in meinem Fall noch eine plausible Erklärung dafür. Die fällt nun weg - jedenfalls dann, wenn ich davon ausgehe, nicht gerade für diesen allgemeinen Umstand indirekt verantwortlich zu sein. :wacko:

 

Jedenfalls lies sich bei mir ein etwa 5 Jahre lang brachliegender Sparplan im Laufe der letzten Monate nicht so ohne weiteres reaktivieren und wurde nach manueller Aktivierung offenbar jedes Mal zum Monatsende wieder automatisch deaktiviert. Nach Hotlineanruf wurde das in die höheren Supportlevel übergeben, zwei Tage später gab's die Bestätigungsmail und weitere anderthalb Wochen später die Saldomitteilungen.

 

Übrigens konnte ich diesmal (bei anderen reaktivierten Sparplänen) nicht mehr für den gesamten ausgesetzten Zeitraum die Sparraten nachzahlen, sondern (bislang) nur bis zum Jahresanfang (sprich: bis zur letzten Saldomitteilung) plus die üblichen Vorauszahlungen. Ich bin aber noch ein bisschen damit beschäftigt, mir das alles so einzurichten, wie ich Mitte des Jahres glaubte es langfristig zu benötigen und werde zum Abschluss dann noch ein paar Infos mehr haben - dann möchte ich im Faden und an dieser Stelle auch wieder einmal ein Update geben.

 

(Edit vom 18.10.2020: Liebe DKB, ihr bekommt nochmal einen Anruf, denn das war leider nur ein "Satz mit x". Die Einzahlung auf einen damals taggleich angelegten, aktuell aktiven Sparplan ist ohne weiteres erfolgt - der zu reaktivierende wurde offenbar erneut (womöglich automatisch zum Monatsende September) deaktiviert; jedenfalls ist da nichts abgebucht worden... :help::'()

 

(Edit vom 30.10.2020: Auf ein Neues - die Sparrate wurde nach Anruf manuell nachgeholt und ab jetzt soll alles besser werden - ich werde berichten.

Notiz / Idee für weitere Anrufe bei der Bank: Für die DKB-Sparpläne sollte man ggf. gemäß Preisverzeichnis "Geldanlage" als Thema bevorzugen und nicht "DKB-Sparplan" sagen - letzteres führte bei mir häufiger dazu, dass zunächst Brokerage-Fragen zu Wertpapier-Sparplänen unterstellt werden, womöglich mit entsprechenden Konsequenzen für die interne Wahl des Gesprächspartners...)

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wpf-leser
Am 3.10.2020 um 13:21 von wpf-leser:

(Edit vom 30.10.2020: Auf ein Neues - die Sparrate wurde nach Anruf manuell nachgeholt und ab jetzt soll alles besser werden - ich werde berichten.

So. Neuer Post aus gegebenem Anlass: Es tut wieder!:yahoo:

Da Voraus-/Nachzahlungen allerdings noch ausstehen, beschränke ich die Freude mal auf den Sparrateneinzug.

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Holgerli

Ich bin gerade dabei alle meine Anlagen in Portfolio Performance einzupflegen.

Dabei habe ich folgendes Festgestellt:

1.) Im OnlineAccount sehe ich nur die Anlagen zurück bis 2018

2.) Saldenabschlüsse ohne Ausweisung des jährlichen Zinsertrages bekomme ich von der DKB erst seit 2017

3.) Für den Zeitraum von 2013 bis Ende 2016 fehlen mir Auszüge komplett

4.) Von 2013 bis Ende 2017 kann ich die Zinserträge nicht nachvollziehen

 

Ist das bei Euch auch so oder habe ich meine Saldenabschlüsse von vor 2017 verbummelt?

Wie habt ihr die Zinsen für den kompletten Zeitraum nachvollzogen?

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