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Kolle

DKB Sparplan (Produkt so nicht mehr verfügbar!)

Empfohlene Beiträge

wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Schwaben-Sparer!

 

Es ist nicht möglich, wieder über die Einzahlung zu verfügen.

Dies widerspricht [neben] allen anderen Aussagen auch den Sparbedingungen.

Ich weiß, die Antwort sollte unter dem Aspekt 'Vorauszahlung' zustandegekommen sein.

Die Frage ist mMn., ob in dem Antwortschreiben zwischen "Einmalzahlung" (= Vorauszahlung) und "Einzahlung" (= bis dato aufgelaufene, normale Sparraten???) unterschieden wird.

 

Es ist insofern falsch, als dass man mindestens unter Einhaltung der Dreimonatsfrist an praktisch alles, egal ob Vorauszahlung oder reguläre Sparrate, wieder herankommen kann,

was aber (je nachdem, was zurückgefordert wird soll) auf den Weiterbestand des Sparplans unterschiedliche Folgen hätte.

 

Unter den Voraussetzungen den Sparplan (analog zur Rückforderung der Vorauszahlungen) nicht auflösen zu müssen und der o.g. Unterscheidung, wäre die Aussage seitens der DKB richtig.

Wie auch immer, man sieht wieder: viele Annahmen. ;)

Klare Sprache ist (mMn.) auch oft schwierig zu formulieren.

Gerade bei Dingen wie 'Sparbedingungen' und ähnlichen (wichtigen) Informationsdokumenten

wäre das Geld für entsprechende Ausformulierungen aber gut investiert und im Support evtl. (/bestimmt?) wieder einzusparen.

 

Grüße,

wpf-leser

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powerflo

Zum von 'powerflo' betrachteten Nebensatz bleibt mir dann nur noch folgender (sehr akademischer) Fall übrig,

[...]

Danke für das Beispiel!

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey powerflo!

Zum von 'powerflo' betrachteten Nebensatz bleibt mir dann nur noch folgender (sehr akademischer) Fall übrig,

[...]

Danke für das Beispiel!

Ich muss Tomaten auf den Augen haben. Auch dieses 'Beispiel' funktioniert (offensichtlich) nicht - man kann ja nicht mehr voreinzahlen, als es vereinbarte Sparleistung gibt! Ich lass' es einfach. ;)

Entschuldigung^3. :blushing:

 

Grüße,

wpf-leser

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CyberH

Ich verstehe aber den letzten Teil von Punkt 2.6.(2) der Sparbedingunen nicht:

Auf den DKB-Sparplan geleistete Vorauszahlungen können vom Kontoinhaber unter Einhaltung der in Punkt I.5, Absatz1 bis 3 enthaltenen Regelungen zurückgefordert werden. Eine Rückzahlung der Vorauszahlung führt zur Wiederaufnahme der Einzahlung der monatlichen Sparbeträge,
sofern die Sparleistung noch nicht erreicht ist.

Der fett markierte Teil ist doch überflüssig, denn nach Punkt 2.4.(2) kann die Summe der monatlichen Sparbeiträge und die Summe der Vorauszahlungen die Sparleistung nicht überschreiten. Wenn nun eine Vorauszahlung zurückgefordert wird, dann kann die Sparleistung noch nicht erreicht sein.

Seht ihr das auch so oder habe ich den Teil nicht richtig verstanden?

 

Interpretiere das so, dass die DKB in den Bedingungen mit dem Begriff "Sparleistung" zwei Dinge meint:

 

1. Gemäß Punk 2.3 die Gesamtsparleistung. Die Summe die sich also ergibt, wenn der Sparbetrag (ohne Unterbrechung) bis Erreichen der vereinbarten Laufzeit geleistet wird, Beispiel bei 20 Jahren Laufzeit: 20x12 der monatlich vereinbarte Sparbeitrag

2. Nach Punkt 2.4. (1, 2) die Sparleistung zum Zeitpunkt einer Vorauszahlung. Darunter dürfte dann die Sparleistung verstanden werden, die erreicht worden wäre, wenn der Sparplan seit Vertragsbeginn normal bespart worden wäre. Und von diesem Zeitpunkt aus gesehen dürfen nicht mehr mehr als 35 Monate (vor)bespart werden.

 

Bei 20 Jahren Laufzeit könnten z.B. also bei durchgängiger Besparung im 18 Laufzeitjahr nicht noch ein 35fache Sparbeitrag (voraus)geleistet werden. Da das sonst zum Überschreitung der Gesamtsparleistung führen würde. Wohl wäre es dann aber auch nach dieser Interpretation möglich, die durch eine Pausierung nicht geleisteten Zahlungen durch Nachzahlungen "aufzufüllen".

 

 

Viele Grüße,

 

CyberH

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey CyberH!

[...]

 

Interpretiere das so, dass die DKB in den Bedingungen mit dem Begriff "Sparleistung" zwei Dinge meint:

[...]

Viele Grüße,

 

CyberH

Deine Ausführungen sehen für sich betrachtet zwar plausibel / richtig aus, bei powerflo geht's aber weniger um's Einzahlen.

Vielmehr fragt er nach der Sinnhaftigkeit des in seinem Zitat fett hervorgehobenen Nebensatzes,

der (nach aktueller Informationslage auch mMn.) sinnlos erscheint

und im Zusammenhang mit der Rückforderung bzw. -Zahlung der Vorauszahlung(en) steht.

 

Es geht (kurzgefasst und weitergedacht) um die Frage, wie man die Sparleistung eines Sparplans nach einer Rückzahlung der Vorauszahlung(en) immernoch voll ausgeschöpft haben sollte.

Aktueller Stand des Klärungsprozesses ist, dass dies nicht möglich zu sein scheint und der Nebensatz somit eine Bedingung beschreibt, die nie erfüllt sein kann.

 

Aktuelle mögliche Begründung: Man kann in einen Sparplan insgesamt (d.h. auch nicht über Vorauszahlungen) nicht mehr einzahlen, als man an zu Laufzeitbeginn an Sparleistung vereinbart hat.

Fordert man Vorauszahlungen zurück, liegt man daher automatisch unterhalb der vereinbarten Sparleistung.

 

Grüße,

wpf-leser

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

Es stellt sich für mich noch die Frage was bei einem Absenken der Rate passiert. Man hat ja auch die Möglichkeit Einmalzahlungen mit dem Abschluss einer hohen Sparrate und anschließendem Absenken oder Aussetzen der Rate vorzunehmen. Wie berechnet sich die Sparleistung (Laufzeit*Rate) dann?

 

Ein für mich weiterhin offener Punkt ist, warum man Laufzeiten < 20 Jahre abschließen kann. Da der Sparplan ohne Einbußen vorzeitig beendet werden kann, macht ein Abschluss mit einer verkürzten Laufzeit keinen Sinn.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Schwaben-Sparer!

[1] Es stellt sich für mich noch die Frage was bei einem Absenken der Rate passiert. Man hat ja auch die Möglichkeit Einmalzahlungen mit dem Abschluss einer hohen Sparrate und anschließendem Absenken oder Aussetzen der Rate vorzunehmen. Wie berechnet sich die Sparleistung (Laufzeit*Rate) dann?

[2] Ein für mich weiterhin offener Punkt ist, warum man Laufzeiten < 20 Jahre abschließen kann. Da der Sparplan ohne Einbußen vorzeitig beendet werden kann, macht ein Abschluss mit einer verkürzten Laufzeit keinen Sinn.

 

zu Frage [1]:

Ja, das ist eine gute Frage. Wie ich es geschrieben (und wieder durchgestrichen) habe, ergäben sich dann nämlich wirklich Fälle, in denen eine 'Überzahlung' möglich wäre, wenn sich die Sparleistung durch Absenkung des Sparbetrags ändert.

Ich gehe allerdings mal nicht davon aus, denn die Sparleistung ist ja zu Beginn des Sparplans 'vereinbart' worden. Aus den Sparbedingungen geht das jedoch mMn. nicht klar hervor,

weil dort nur 'der Sparbetrag' steht und nicht 'der aktuelle' oder 'der zu Beginn vereinbarte' Sparbetrag, was diesbezüglich besser zu deuten wäre.

 

zu Frage [2]:

Das wiederum hatten wir ab hier im Thread schon einmal.

Fazit: Im Prinzip sinnlos, es sei denn, man möchte sich eine vorzeitige Kündigung sparen oder deren 'Vergessen' verhindern. (Siehe Beitrag von Kolle, da.)

 

Kurios: google -> 'Sparbedingungen'. 3. Treffer -> b_spar.pdf

Anscheinend ein gefragtes Dokument. :thumbsup:

 

Grüße,

wpf-leser

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Holgerli

Ein für mich weiterhin offener Punkt ist, warum man Laufzeiten < 20 Jahre abschließen kann. Da der Sparplan ohne Einbußen vorzeitig beendet werden kann, macht ein Abschluss mit einer verkürzten Laufzeit keinen Sinn.

 

Ja, das stimmt. Diese Sinnlosigkeit hatten wir hier im Thread auch schon thematisiert. Allerdings hat die DKB mehrmals gesagt, dass eine frühzeitige Kündigung keinerlei negative Auswirkungen auf den Bonuszins hat.

Der Bonuszins wird immer in der gültigen Höhe für das letzte, vollständig besparte Jahr gezahlt.

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Archangel

Hallo zusammen,

 

nach fleißiger Lektüre haben erst mein Mann (in 2013) und ich jetzt (gestern :-)) DKB Sparpläne abgeschlossen.

 

ABER:

Bei der aktuellen Steuererklärung für 2013 haben wir festgestellt, dass die DKB für die Sparpläne KEINE Zinsen ausweist.

 

Damit meine ich, dass in der Steuerbescheinigung für 2013 die Zinsen der DKB Sparpläne meines Mannes nicht enthalten sind (wir haben dort naturgemäß noch andere Zinserträge, die in der Steuerbescheinigung aufgeführt sind). Auf Nachfrage an der Hotline hieß es, dass dieser Ausweis gerne für 10,- € per Post versandt wird.

 

JETZT MAL ERNSTHAFT: wie macht ihr das? Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder?

 

Davon abgesehen, dass die DKB mir hier kein offizielles Dokument zur Verfügung stellt: sie zeigen mir auch an keiner Stelle den Betrag der Zinserträge?

 

Kann hier vielleicht einer von euch Licht ins Dunkel bringen?

 

Danke & viele Grüße, Archangel

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Yoko

 

Davon abgesehen, dass die DKB mir hier kein offizielles Dokument zur Verfügung stellt: sie zeigen mir auch an keiner Stelle den Betrag der Zinserträge?

In den FAQ steht:

 

Wann werden meinem DKB-Sparplan die Zinsen gutgeschrieben? Die Verzinsung beginnt mit dem Tag des ersten Rateneinzugs. Die Zinsen werden jährlich berechnet und Ihrem DKB-Sparplan am Ende jeden Laufzeitjahres gutgeschrieben. Eine Zwischenauszahlung der Zinsen ist nicht möglich. Die Gutschrift des Zinsbonus erfolgt erst am Laufzeitende. Ausgezahlt wird Ihr Guthaben zuzüglich der erhaltenen Zinsen und des Zinsbonus am Laufzeitende.

 

Ich vermute einfach, dass der Sparplan noch kein Jahr besteht? Damit wurden keine Zinsen gutgeschrieben und müssen in der Steuererklärung auch nicht angegeben werden.

 

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Kolle

Hallo zusammen,

 

nach fleißiger Lektüre haben erst mein Mann (in 2013) und ich jetzt (gestern :-)) DKB Sparpläne abgeschlossen.

 

ABER:

Bei der aktuellen Steuererklärung für 2013 haben wir festgestellt, dass die DKB für die Sparpläne KEINE Zinsen ausweist.

 

 

Wie Yoko schon sagte, werden die Zinsen nach jedem Laufzeitjahr gutgeschieben und das Jahr ist noch nicht um. In meiner Steuerbescheinigung steht "für alle Konten und Depots".

 

Was mich interessiert: Habt ihr ein Gemeinschaftskonto ? Könnt ihr dann auswählen für wen der Sparplan gilt ? Verteilen ist praktisch wegen der gesetzlichen Einlagensicherung, die dann für jeden einzeln gelten müsste.

 

Meine Familienangehörigen haben alle eine Visacard, nur ich habe ein Cash-Konto. Die Steuerbescheinigungen für die Familienangehörigen bekomme ich auf Anforderung per Post ohne Gebühren zugesandt.

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Archangel

Hallo zusammen,

 

ah, der Punkt mit dem Laufzeitjahr war der ausschlaggebende Aspekt:

 

Sparpläne abgeschlossen im März 2013, d.h. erste Zinsen im März 2014, daher auch nicht auf der Steuerbescheinigung für 2013 enthalten.

 

Alles klar, danke Yoko & Kolle!

 

:thumbsup:

 

P.S. ... das hätte der Typ an der Hotline uns aber auch sagen können, anstelle uns für 10 € ein Dokument anzubieten, was uns so gar nichts genützt hätte!

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Spardose
· bearbeitet von Spardose

Hallo zusammen,

 

bin selbst DKB-Konto-Inhaber und möchte den DKB-Sparplan abschließen (20 Jahre Laufzeit). Ich möchte gerne sowohl eine Vorausszahlung vornehmen (35 monatliche Sparraten) und gleichzeitig auch meine Sparrate starten (200€/mtl.).

 

Wie ich jetzt die Vorauszahlung leiste, ist mir noch nicht ganz klar (komme gerade aus dem DKB-Account): Innerhalb meines DKB-Accounts schließe ich also den Sparplan erstmal regulär ab (Laufzeit 20 Jahre, Beginn 01.05.14, 200€/mtl.) und aktiviere ihn mittels TAN. Nach der ersten Rate zahle ich von meinem DKB-Internet-Konto die Vorauszahlung (35 * 200€) auf das Sparplan-Konto ein? Ist das der Weg?

 

Grüße

Spardose

 

PS. Aussetzen möchte ich nicht.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hey Spardose, willkommen im Forum!

 

Dein Sparplan bekommt eine IBAN, an die du deine Vorauszahlungen (müssen nicht 35 'am Stück' sein) überweisen kannst.

Vor der 1. Sparrate eingehende Vorauszahlungen werden wieder zurückgebucht.

Vorauszahlungen zur 1. Sparrate funktionieren aber, d.h. wenn du eine Terminüberweisung auf den Tag der 1. Sparrate (= 'Laufzeitbeginn' in den Infos zum Sparplan) legst

oder am selben Banktag (bis zum Cut off) auf den Sparlan überweist, dann wird das Geld zum besagten Tag vom Girokonto abgebucht und dem Sparplan gutgeschrieben.

Soweit zumindest meine praktischen Erfahrungen.rolleyes.gif

 

Grüße,

wpf-leser

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Spardose

Hallo wpf-leser,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort. Hatte es nach der Lektüre der 17 Seiten auch so verstanden, war mir aber nicht mehr ganz sicher.

 

Einen schönen Sonntag und beste Grüße

Spardose

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Yoko

Hallo Spardose,

statt 200 Euro/Monat auf einen Sparplan könnte es ggf. sinnvoller sein, z.B. zwei Sparpläne je 100 Euro/Monat abzuschließen. Je nachdem wie viel 200 Euro für dich ist, hättest du dadurch höhere Flexibilität:

- Angenommen es wird phasenweise mal finanziell enger, dann könntest du den einen Sparplan pausieren, den anderen normal weiterlaufen lassen. Bei nur einem Sparplan kannst du die Rate zwar senken, aber nicht wieder erhöhen.

- Wenn du das Geld doch vorzeitig brauchst, dann könntest du dich entscheiden nur den einen Sparplan zu kündigen und der andere wird weiter bespart.

 

Das nur so am Rande.

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towara
· bearbeitet von towara

Hallo zusammen,

 

 

bin stark am Überlegen, ob ich auch Sparpläne bei der DKB starte (Girokonto hab ich schon bei denen). Ich habe z.Z. Mieteinnahmen von 700 EUR/Monat und würde gern 500 EUR davon monatlich sparen. Dazu könnte ich noch 20000 EUR sofort als Einmalzahlung einzahlen. Was wäre eurer Meinung nach die optimale Verteilung bezüglich maximaler Flexibilität (Stücklung in mehreren Sparplänen) bzw. der Kompromiss zwischen möglichst vielen kleinen Sparplänen und vielleicht Missbrauchsgefahr wenn man zu viel kleine hat?

 

 

 

Grüße

 

Jens

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Hasenhirn
· bearbeitet von Hasenhirn

Hallo towara.

 

Willkommen hier im Forum. Gestaltungsmissbrauch entstünde meiner Meinung nach nicht beim Anlegen vieler kleiner Sparpläne, sondern (eventuell) später, je nachdem, was für kreative Dinge du damit treibst. Das meiste, was hier bisher diskutiert wurde, halte ich aber für unproblematisch.

 

500€ im Monat könnte man z.B. in 1x200€ + 2x100€ + 2x50€ stückeln. Da bleibt die Anzahl der Sparpläne klein, und du hast zusätzliche Flexibilität, falls du die Raten reduzieren oder aussetzen musst oder vorzeitig an dein Geld willst. Auch gut wären z.B. 3x100€ + 4x50€. Ich selbst habe mittlerweile eine ganz ordentliche Sammlung derart gestaffelter Sparpläne in unterschiedlichen Besparungszuständen (ohne jetzt in die Details gehen zu wollen), und bisher gab es noch keine Probleme.

 

Grüße, H.

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Holgerli

Ich kann dazu nur sagen, dass ich drei 50-Euro-Sparpläne binnen 10 Minuten angelegt habe (und einen ein paar Monate später). Während eines Telefongesprächs sagte dann ein DKB-MA: "Ich sehe, dass sie wegen der Flexiblität 4 Sparpläne angelegt haben."

Ich denke, wenn es nicht gerade 20 25-Euro-Pläne werden ist alles ok und auch so von der DKB geplant. Die werden ja nicht ohne Grund Sparraten ab 25 Euro anbieten.

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Hasenhirn
· bearbeitet von Hasenhirn

Ich denke, wenn es nicht gerade 20 25-Euro-Pläne werden ist alles ok und auch so von der DKB geplant.

Danke für den Erfahrungsbericht, Holgerli. Das entspricht meiner Erfahrung. Eine Anzahl in der Größenordnung von 20 ist aber durchaus machbar; das geht schnell und macht Spaß... H.

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

Ich habe z.Z. Mieteinnahmen von 700 EUR/Monat und würde gern 500 EUR davon monatlich sparen. Dazu könnte ich noch 20000 EUR sofort als Einmalzahlung einzahlen.

 

Zu den Stückelungen wurden schon Vorschläge gemacht, bleiben die 20.000 € Einmalzahlung. Du kannst 35 Monate zusätzlich ansparen, macht bei 500 € p.m. 17.500 €, bzw. bei 20.000 € Einmalzahlung müsstest du für 572 € p.m. Sparpläne abschließen, später absenken oder irgendeinen Mix machen der passt. So wie ich es verstanden habe, bleibt die gesamte Einmalzahlung kündbar wenn die Sparpläne monatlich regulär aus dem Girokonto bespart werden. Quasi ein zusätzliches paralleles Festgeld mit 3 monatiger Kündigungsfrist und 20 Jahren garantiertem Zins von 1,55 % p.a. Wenn das "Sonderkonto" reicht ( wegen der Zinsen so ca 44 Monate vor Sparende bei 20 Jahren Sparziel ) die restlichen Sparraten daraus zu bedienen, werden die regulären Sparraten gestoppt und die Einmalzahlung aufgezehrt um die Sparraten zu bedienen. Du kannst bei Liquiditätsbedarf auch die regulären Sparraten aussetzen und die Einmalzahlung abschmelzen. Alles nur meine Meinung und ohne Gewähr. Ich selbst habe bisher nur regulär gespart und keine eigenen Erfahrungen mit Einmalzahlung, Aussetzen und Kündigung.

 

Durch die vielen Möglichkeiten ist der DKB-Sparplan sehr kompliziert zu verstehen, auch für mich. Ich glaube sogar, dass wir vom WPF uns mehr Gedanken gemacht haben als die Initiatoren des Sparplans. Die Möglichkeit der Einmalzahlung bei gleichzeitiger Regelbesparung hätte ich weggelassen wenn ich die DKB wäre.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hallo zusammen!

 

@towara:

Willkommen im Forum.

Ich habe meine Sparpläne (mittlerweile) 'gestaffelt' angelegt, sprich die Sparraten von Sparplan zu Sparplan verdoppelt.

Der Hintergrund ist der, dass sich so der (insgesamte) monatliche Betrag immer mit der Genauigkeit / in Stufengrößen des kleinsten Sparplans regulieren lässt

und zwar von Null bis zur Summe der Raten aller Sparpläne zusammen.

(Vorausgesetzt, man könnte alle Sparpläne aussetzen, was ja nach den aktuellen Sparbedingungen jeweils Guthaben i.H.v. mindestens 500€ / Sparplan bedeuten würde.)

 

Das klingt vielleicht erst einmal verwirrend, könnte aber auch für dich interessant sein.

Demnach würde ich wohl 3 Sparpläne mit 100, 200 und 400€/m anlegen.

 

Die Vorauszahlungen kannst du dann auf die Sparpläne fast beliebig aufteilen. 'Fast' deshalb, weil es beim 200€/m-Sparplan mindestens 300€ an Vorauszahlungen sein müssen, um diesen im Anschluss auszusetzen (1. Sparrate [200€] + Vorauszahlung [>=300€] >= 500€).

Auf 'alle drei zusammen' könntest du (700*35)€ = 24.500€ Vorauszahlen, d.h. du bekommst deine 20.000€ locker unter.

Beachte bitte auch, dass die Ersteinzahlung immer geleistet werden muss, du also im 1. Monat 700€ Sparraten bezahlst und somit (wenn die "500€/m, 20.000€ einmalig" ab dem 1. Monat gelten sollen) nur 19.800€ für die 'echten' Vorauszahlungen übrig bleiben.

Mit Aussetzen des 200€/m-Sparplans (nach Vorauszahlung) bist du dann bei ([100 + 400]€/m =) 500€/m, was die laufenden Sparraten anbelangt.

Da ich nicht weiß, ob die Vorauszahlungen von ausgesetzten Sparplänen in 'festes Sparplanguthaben' übergehen, würde ich sicherheitshalber so wenig wie möglich auf den (dann inaktiven) 200€/m-Sparplan vorauszahlen.

Dann hast du (im 'Vorauszahlungskündigungsfall' & Worst Case) die größtmögliche Summe zur Verfügung.

 

Solltest du deine Sparraten (später) anpassen wollen, kannst du in 100€-Schritten von 0 über 100, 200, 300, 400, 500, 600 und 700 € sämtliche monatlichen Sparbeträge ohne eine (dauerhafte) Absenkung der vereinbarten Sparrate

und nur durch geschickte Kombination (-> Aussetzen / 'Aktivieren') der drei Sparpläne realisieren.

Willst du unbedingt in der Lage sein, 'feiner' regulieren zu können, legst du eben noch einen 50€- und (noch feiner) einen 25€-Sparplan an.

Dann kannst du von (0 ... 750)€/m bzw. (0 ... 775)€/m in 50€/m- bzw. 25€/m-Schritten regulieren. Woohoo... ;)

(Immer unter der o.g. '500€-Bedingung'.)

 

Viel Text, wenig handlungsrelevanter Inhalt; daher 'meine' Variante in einer Kurzfassung:

3 Sparpläne anlegen: (100, 200, 400)€/m;

Bsp. Vorauszahlungen: 3500€ (-> 100€/m), 2300€ (-> 200€/m), 14000€ (-> 400€/m);

Anschließend die Sparraten des 200€/m-Sparplans aussetzen.

 

Schon hat man 20.000€ einmalig + die erste Monatsrate von 500€ untergebracht, eine Sparrate von zukünftig 500€/m eingestellt und eine in 100€/m-Schritten regulierbare Sparrate von 0 bis 700€/m in 3 Sparplänen realisiert.B)

 

Nachteilig ist natürlich, dass man bei Komplettauflösung eines mittleren Sparplans die 'Sparplanleiter' zerstört.

Da bedarf es entweder noch größeren(, stillgelegten) Sparplänen über (800, 1600, ...)€/m, deren Sparraten man dann auf das benötigte Maß reduzieren kann

oder man beschränkt sich auf Entnahme von Vorauszahlungen, die ja nicht an eine Sparplanauflösung gebunden ist.

Eine weitere, aber weniger flexible Alternative wäre, für die Vorauszahlungen und die laufenden Einzahlungen jeweils einen eigenen, insgesamt also 2 Sparpläne zu eröffnen, beispielsweise (500, 1000)€/m.

Gerne kannst du dir auch weitere Gedanken machen, die Aufteilungen und Werte sind ja nicht in Stein gemeißelt.:)

 

Grüße,

wpf-leser

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towara

vielen vielen Dank euch allen für eure ausführlichen Erläuterungen. Das muss ich erstmal sacken lassen.

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Kolle

vielen vielen Dank euch allen für eure ausführlichen Erläuterungen. Das muss ich erstmal sacken lassen.

 

Der DKB-Sparplan an sich ist nicht kompliziert, er wird es erst durch die Anwendung von nicht transparent erläuterten Sonderregeln wie Absenkung, Aussetzen, Vorauszahlungen und vorzeitige Kündigung.

 

Die für mich wichtigste Eigenschaft ist die einseitige Festschreibung der Zinsen über einen langen Zeitraum, wo man heute nicht mal sicher ist ob es in ein paar Jahren überhaupt noch Sparzinsen geben wird.

 

Regulär 20 Jahre bespart ist mir keine höhere Rendite bekannt für einen nach deutschem Recht einlagengesicherten Sparplan, die Zinsen sind auch bei kurzfristigem Besparen mindestens auf Tagesgeldniveau der besten Tagesgeldanbieter, auch die Festgeldkonditionen anderer Anbieter werden bei gleicher Laufzeit meistens erreicht, aber da ist der DKB-Sparplan durch die Kündigungsmöglichkeit immerhin flexibler.

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Hasenhirn
· bearbeitet von Hasenhirn

oder man beschränkt sich auf Entnahme von Vorauszahlungen, die ja nicht an eine Sparplanauflösung gebunden ist.

Danke für die anschauliche Darstellung, wpf-leser. Man sollte allerdings auch daran denken, dass die Entnahme von geleisteten Vorauszahlungen (ohne Kündigung des Sparplankontos) im Regelfall auf monatlich 2.000,- € begrenzt ist:

 

Punkt II.2.6 der [/font]DKB-Sparbedingungen']2.6 Rückzahlung vor Laufzeitende

1) Rückzahlungen sind nur unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist nach Punkt I.5.(1) und nur im Rahmen der Auflösung des gesamten DKB-Sparplan möglich.

2) Auf den DKB-Sparplan geleistete Vorauszahlungen können vom Kontoinhaber unter Einhaltung der in Punkt I.5, Absatz 1 bis 3 enthaltenen Regelungen zurückgefordert werden. Eine Rückzahlung der Vorauszahlung führt zur Wiederaufnahme des Einzuges der monatlichen Sparbeträge, sofern die Sparleistung noch nicht erreicht ist.

Punkt I.5. Absatz 1–3 der [/font]DKB-Sparbedingungen']5. Kündigung

1) Die Spareinlage kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern innerhalb eines Monats nach Kündigung über den gekündigten Betrag nicht verfügt und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden fällige Beträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt.

2) Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- Euro für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.

3) Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückbezahlt, ist die DKB AG berechtigt, für diese vorzeitige Rückzahlung Vorschusszinsen zu verlangen mit Ausnahme des in Nr. 5 Abs. 2 genannten Betrages. Die DKB AG wird den jeweiligen Vorschusszinssatz im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG bekanntgeben.

Nach meiner Auffassung hätte man Probleme, einen Betrag wie 14.000,- € (im obigen Beispiel) auf einen Schlag abzuheben; das würde dann mehrere Monate (hier 7) dauern. Falls man also schnell an seine gesamten Vorauszahlungen herankommen möchte, ohne einzelne Sparverträge zu kündigen (und damit den hohen Endbonus zu verschenken), sollte man Vorauszahlungen auf 2.000,- € pro Sparplan begrenzen. So mache ich das jedenfalls.

 

Grüße, H.

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