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Kolle

DKB Sparplan (Produkt so nicht mehr verfügbar!)

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mipla

Hallo, vllt. noch eine Information die für den ein oder anderen Interessant ist. ich habe folgende telefonische Info seitens der DKB erhalten.

Eine Umschreibung eines Sparplanes auf eine andere Person ist nicht möglich.

Da ich ein Teil meines Geldes für einen Hauskauf benötige, wollte ich einen Sparplan übertragen oder hier im Forum falls erlaubt verkaufen. vermutlich hätte es den ein oder anderen Interessenten gegeben.

Ich finde es sehr schade, dass das nicht geht. Gibt es vielleicht irgendeinen rechtlichen Anspruch auf Übertragung eines Kontos mit den Konditionen?

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schmidtl

Mit Sicherheit nicht, worin sollte dieser bestehen?

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wpf-leser

Hallo allerseits!

 

'Mal ab von der Überschreibungsthematik (danke für den Beitrag @mipla) wäre es vor dem Hintergrund möglicher Gebührenerhöhungen/-Einführungen interessant, ob man die Sparpläne an ein Girokonto anderer Bankinstitute binden kann.

Das würde ich (so der Fall 'mal eintreten sollte) womöglich sogar (wieder einmal) hartnäckig ausprobieren.

 

Wie auch immer: miplas Post fließt hier mit ein.

 

Grüße,

wpf-leser

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

Ich habe auch noch eine Frage zu dem DKB Sparplan und zwar aus steuerlicher Sicht.

 

Wann sind die Kapitalerträge aus den Boni zu versteuern?

 

Erst bei Beendigung des Sparplans oder wird jährlich der jeweils erreichte Bonus versteuert?

 

Gibt es hier bereits Erfahrungen (von Kunden, die schon 3 Jahre voll haben) oder Meinungen von Steuerexperten?

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Cauchykriterium

Ich habe auch noch eine Frage zu dem DKB Sparplan und zwar aus steuerlicher Sicht.

Wann sind die Kapitalerträge aus den Boni zu versteuern?

Ein steuerlich Grundsatz ist das Zuflussprinzip. Also wird zur Zeit der Gutschrift der Ertrag aus dem Bonus zu versteuern sein.

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CyberH

Ich habe auch noch eine Frage zu dem DKB Sparplan und zwar aus steuerlicher Sicht.

 

Wann sind die Kapitalerträge aus den Boni zu versteuern?

 

Erst bei Beendigung des Sparplans oder wird jährlich der jeweils erreichte Bonus versteuert?

 

Gibt es hier bereits Erfahrungen (von Kunden, die schon 3 Jahre voll haben) oder Meinungen von Steuerexperten?

 

Zinsen sind dann zu versteuern wenn Sie zugeflossen sind. Beim Bonus also am Ende der Laufzeit oder, wenn du den Sparplan vorher kündigst, eben zum Zeitpunkt wann dir das Kapital (mit Zinsen + Bonus) ausgezahlt wird.

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freesteiler

Jep, und in den Sparplanbedingungen steht

Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird dem Sparkonto ein Bonus gutgeschrieben.

 

Würden Sie beim Girokonto Gebühren einführen, wäre es allerdings ärgerlich, da man das Verrechnungskonto nicht ändern kann.

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Schwaben-Sparer

Ich habe auch noch eine Frage zu dem DKB Sparplan und zwar aus steuerlicher Sicht.

Wann sind die Kapitalerträge aus den Boni zu versteuern?

Ein steuerlich Grundsatz ist das Zuflussprinzip. Also wird zur Zeit der Gutschrift der Ertrag aus dem Bonus zu versteuern sein.

 

Und wann wird der Bonus gutgeschrieben?

 

M.E. habe ich z.B. nach 3 Jahren einen Bonus von 5% der Zinsen erreicht, über den ich auch verfügen könnte (würde ich den Sparplan beenden). Somit müsste dies doch zu versteuern sein. In den Folgejahren müsste dann jährlich die Erhöhung des erreichten Bonus versteuert werden.

 

Die (Basis-)Zinsen verbleiben ja auch im Sparplan und werden trotzdem jährlich versteuert. Wo ist der entscheidende Unterschied?

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freesteiler

Die (Basis-)Zinsen verbleiben ja auch im Sparplan und werden trotzdem jährlich versteuert. Wo ist der entscheidende Unterschied?

 

Um nochmal die Bedingungen zu zitieren:

 

Zinsen werden jeweils nach einem Jahr Laufzeit gutgeschrieben

und anschließend mitverzinst (Zinseszinseffekt).

Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird dem Sparkonto ein

Bonus gutgeschrieben.

 

Das ist der entscheidende Unterschied :thumbsup:.

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

Die (Basis-)Zinsen verbleiben ja auch im Sparplan und werden trotzdem jährlich versteuert. Wo ist der entscheidende Unterschied?

 

Um nochmal die Bedingungen zu zitieren:

 

Zinsen werden jeweils nach einem Jahr Laufzeit gutgeschrieben

und anschließend mitverzinst (Zinseszinseffekt).

Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird dem Sparkonto ein

Bonus gutgeschrieben.

 

Das ist der entscheidende Unterschied :thumbsup:.

 

Das stimmt aber nicht ganz. Der Bonus wird nicht nur bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit gutgeschrieben (Dann wäre die Sache aus meiner Sicht klar). Man erreicht einen Bonusanspruch durch Ablauf voller Jahre (welcher dann bei vorzeitiger Beendigung gutgeschrieben werde).

Warum ist ein "aktuell erreichter Bonusanspruch" keine Zufluss, der zu versteuern wäre? Man kann den Bonusanspruch schließlich nicht mehr verlieren (nur noch erhöhen) und verfügen könnte man darüber (genauso wie über die normalen Zinsgutschriften) schließlich auch.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hallo zusammen!

 

Das stimmt aber nicht ganz. Der Bonus wird nicht nur bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit gutgeschrieben (Dann wäre die Sache aus meiner Sicht klar). Man erreicht einen Bonusanspruch durch Ablauf voller Jahre (welcher dann bei vorzeitiger Beendigung gutgeschrieben werde).

Um das an dieser Stelle 'mal 'glattzuziehen':

---

Ich habe zugegebenermaßen den zitierten Abschnitt in meinen Sparbedingungen nicht finden können (was nicht heißt, dass es ihn nicht gibt - die wurden ja mehrfach geändert). Bei mir ist der Bonus 'doppelt geregelt'.

 

Es gibt bei mir unter 2.5 einen Absatz, der das planmäßige Auslaufen beschreibt

1) Wird der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nach Punkt II.2.1. beendet, wird dem Konto ein Bonus entsprechend dieser Laufzeit nach der bei Abschluss zur Verfügung gestellten Tabelle gutgeschrieben.
und einen, der sich um den Fall der vorzeitigen Auflösung 'kümmert'
2) Dem Sparkonto wird bei Auflösung des Kontos vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Bonus gutgeschrieben der sich aus der bei Abschluss des DKB-Sparplan zur Verfügung gestellten Tabelle und den abgelaufenen vollen Laufzeitjahren ergibt.
.

Das 'Wichtige' habe ich 'mal hervorgehoben.

'Bonus gutgeschrieben' wird einfach gesagt immer erst dann, wenn der gesamte Sparplan liquidiert wird - egal auf welche Art und Weise.

---

Warum ist ein "aktuell erreichter Bonusanspruch" keine Zufluss, der zu versteuern wäre?
Weil ein 'Anspruch' alleine noch nicht zugeflossen ist.

Ein Arbeitsentgelt z.B. fließt ja (i.d.R.) auch nur 1x im Monat zu, während man aber an jedem Arbeitstag einen gewissen Anspruch auf die Moneten erwirbt. (Um 'mal eine sehr grobe Analogie zu ziehen...)

Manch einer würde wahrscheinlich ob der vielen Buchungen (und temporären Kosten) verrückt werden, wenn das Finanzamt da auf die Idee käme, tagtäglich Lohnsteuer für den am aktuellen Arbeitstag erworbenen Anspruch vom Konto (der da i.d.R. noch garnicht zugeflossen, also dem Konto gutgeschrieben, sein dürfte) einzuziehen.:thumbsup:

 

Man kann den Bonusanspruch schließlich nicht mehr verlieren (nur noch erhöhen) und verfügen könnte man darüber (genauso wie über die normalen Zinsgutschriften) schließlich auch.
Es ist und bleibt aber nur ein Anspruch. Damit ist noch lange nichts zugeflossen (siehe oben). Entsprechend kann man eben nicht darüber verfügen.

Wie gesagt - erst dann, wenn (wie auch immer) der gesamte Sparplan liquidiert wird, wird der Anspruch realisiert - und fließt damit auch zu.

 

Grüße,

wpf-leser

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Schwaben-Sparer

OK demnach ist also entscheidend, dass eine Gutschrift auf dem Konto erfolgt und der "aktuell erreichte Bonusanspruch" in den Kontodetails wäre zunächst steuerlich irrelevant.

 

Dann hoffe ich mal, dass die LBS bei meinem Bausparvertrag alles richtig macht, die führen nämlichen jährlich Steuern auf Erhöhungen des "vorgemerkten Bonus" ab.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Dann hoffe ich mal, dass die LBS bei meinem Bausparvertrag alles richtig macht, die führen nämlichen jährlich Steuern auf Erhöhungen des "vorgemerkten Bonus" ab.
Auch, wenn sich LBS-Bausparverträge gut in's DKB-Onlinebanking einbinden lassen: Wir sind hier bei den DKB-Sparplänen.

 

Wie das andere Banken bei anderen Produkten handhaben (müssen?), ist natürlich eine andere Angelegenheit.

Wenn ich mir das (insbesondere den 6. Post (von 'tanker1') so ansehe, gibt (/gab) es dort keinen 'vorgemerkten Bonus', sondern jährlich harte 'Bonus-Euronen' auf ein Sonderkonto gutgeschrieben (möglicherweise §6(3) der ABB).

 

Wie das bei dir konkret aussieht, musst du selbstverständlich selber schauen, es liegt (wenn ich deinen letzten Post richtig verstehe) genau diese Situation jedoch recht nahe.

 

Ich hoffe das hilft dir weiter.:)

 

Grüße,

wpf-leser

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Cauchykriterium

Noch einmal: steuerlich ist das Zuflussprinzip entscheidend.

Zinsen fließen in definierten Intervallen zu, der Bonus jedoch nicht, sondern einmalig bei (vorzeitigem) Ende der Laufzeit. Anspruch ist nun einmal ungleich Zufluss.

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Schwaben-Sparer

Für mich ist das alles gar nicht eindeutig. Tut mir Leid, aber das verwirrt mich.

 

Einerseits erhalte ich bei der DKB einen Bonus, über den ich verfügen könnte und den ich nicht mehr verlieren kann (es sei denn die DKB geht Pleite, was ist dann mit Einlagensicherung?), muss ihn aber nicht sofort versteuern.

 

Bei der LBS erhalte ich einen Bonus, über den ich anfangs nicht verfügen kann und den ich unter Umständen sogar noch verlieren kann, muss ihn aber sofort versteuern.

 

Also ganz offensichtlich sind hier Details in den Bedingungen und den Verwaltungsprozessen der Banken entscheidend.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Für mich ist das alles gar nicht eindeutig. Tut mir Leid, aber das verwirrt mich.

Dann hast du offenbar die dahinterliegenden Vorgänge noch nicht verstanden.

Das mag daran liegen, dass du dich auch nicht zu ihnen vorarbeitest, was auf Basis der bisherigen Beiträge mMn. gut möglich (gewesen) wäre.

 

Ein letzter Versuch:

Einerseits erhalte ich bei der DKB einen Bonus, über den ich verfügen könnte[...]
Falsch - der Bonus ist nicht 'physisch (in Geld) da'; du kannst nicht über ihn verfügen.

Es ist genau umgekehrt: Erst dann, wenn du darüber verfügen möchtest (sprich: der Sparplan komplett liquidiert wird), wird der 'Bonusanspruch' in Form von 'Geld' realisiert.

Um dieses 'zu Geld machen' geht es, in exakt diesem Moment wird versteuert.

[Gleiches z.B. mit den Zinsen: du erwirbst im laufe des Jahres ('taggenau') einen Zinsanspruch, der dann am Jahresende gutgeschrieben ('Umwandlung Anspruch -> Geld') und zeitgleich versteuert wird.]

 

[...] und den ich nicht mehr verlieren kann[...]
Richtig, der Anspruch kann ja nur stagnieren oder steigen..
[...] muss ihn aber nicht sofort versteuern.
Richtig, weil du erst dann versteuern musst, wenn die 'Umwandlung Anspruch -> Geld' stattfindet, sprich: bei der Liquidierung des Sparplans.

 

Bei der LBS erhalte ich einen Bonus, über den ich anfangs nicht verfügen kann[...]
Genau wie beim DKB-Sparplan solltest du genaugenommen garnicht darüber verfügen können; hier natürlich nicht, weil nichts 'physisch' vorhanden wäre, sondern deshalb, weil das Ganze (durch Bindung an Auflagen) 'gesperrt' ist.
[...] und den ich unter Umständen sogar noch verlieren kann,[...]
Jup, z.B. bei Annahme des Darlehens.

Durch den Entfall des angesammelten Bonus hast du dann negative Kapitaleinkünfte und solltest die über die Jahre fällig gewordenen Abgaben wiederbekommen können.

[...] muss ihn aber sofort versteuern.
Ja, weil hier die Bonusgutschrift (='Umwandlung Bonusanspruch -> Geld') anscheinend jährlich stattfindet und entsprechend auch jährlich versteuert wird.

Der Bonus ist hier kein sich über Jahre ansammelnder 'Anspruch', sondern 'echtes Geld auf einem Sonderkonto'.

 

Also ganz offensichtlich sind hier Details in den Bedingungen und den Verwaltungsprozessen der Banken entscheidend.
Exakt - je nachdem, was für die Produkte eben vorgesehen ist.

Es geht immer und immer und immer wieder nur um den Vorgang 'Umwandlung Anspruch -> Geld'. Nur zeitgleich mit diesem wird dann auch besteuert. Bei der DKB findet dieser Vorgang einmal im Produktlebenszyklus statt (ganz am Ende), bei der LBS offenbar jedes Jahr.

Die LBS hat dann also den Bonus zum Großteil als 'Geldeinlage' (aus jährlich umgewandelten Ansprüchen) herumliegen, bei der DKB besteht der (angesammelte) 'Umwandlungsanspruch' bis zur Sparplanauflösung und wird dann in einem Rutsch zu Geld gemacht.

 

So, das muss jetzt reichen...:thumbsup:

 

Grüße,

wpf-leser

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

Würde die DKB also in den Kontodetails :

 

"Aktuell erreichter Bonusanspruch xxx%"

 

ersetzen durch

 

"Aktuell erreichter Bonus xxx EUR"

 

wäre es steuerlich anders zu behandeln, obwohl es wirtschaftlich das gleiche ist.

 

Sinn macht es zwar keinen, aber wahrscheinlich ist es wirklich so. Blöd wäre es besonders dann, wenn sich die Abgeltungssteuer bis zum Sparplanende erhöht.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Würde die DKB also in den Kontodetails :

"Aktuell erreichter Bonusanspruch xxx%"

ersetzen durch

"Aktuell erreichter Bonus xxx EUR"

wäre es steuerlich anders zu behandeln, obwohl es wirtschaftlich das gleiche ist.

Nur dann, wenn im Hintergrund (also bei der Bank) auch dasselbe passiert.

Würden sie die Euros dir dann gleich zur Seite legen (wie es die LBS macht) -> ja, sofort versteuern.

Würden sie dann trotzdem die Euros erst zum Liquidierungstermin 'gutschreiben' -> nach wie vor erst hinterher versteuern.

Es kommt nur auf den Zeitpunkt der 'echten' Gutschrift (=besagte 'Umwandlung') an.

Daher habe ich das auch so stark (hoffe ich jedenfalls) hervorgehoben.

 

"Was die Bank schreibt, ist egal - was sie wirklich macht, das zählt!"

 

Sinn macht es zwar keinen, aber wahrscheinlich ist es wirklich so. Blöd wäre es besonders dann, wenn sich die Abgeltungssteuer bis zum Sparplanende erhöht.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die DKB-Konstruktion für die Bank günstiger sein könnte.

Der Punkt mit der Abgeltungssteuer ist berechtigt und völlig korrekt.

Ich meine, den hätten wir auch schon einmal diskutiert, denn der wird zum Ende der Laufzeit hin evtl. relevant und sollte (langfristig) mitbeachtet werden.

 

Grüße,

wpf-leser

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

Wobei wir auch wieder bei den ominösen (für eine Zeit sichtbaren, aber unwirksamen) Buchungen zum Jahresende wären. Die wurden doch auch mit dem Bonus in Verbindung gebracht.

 

Meiner Meinung nach muss die DKB den erreichten Bonus in ihrer Bilanz behandeln, als wäre dieser bereits gutgeschrieben. Denn wie gesagt, der Kunde hat einen vertraglich garantierten Anspruch darauf und wann er diesen abruft ist genauso ungewiss, wie bei dem üblichen Sparguthaben (inkl. Zinsen) auch.

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Cauchykriterium

Meiner Meinung nach muss die DKB den erreichten Bonus in ihrer Bilanz behandeln, als wäre dieser bereits gutgeschrieben. Denn wie gesagt, der Kunde hat einen vertraglich garantierten Anspruch darauf und wann er diesen abruft ist genauso ungewiss, wie bei dem üblichen Sparguthaben (inkl. Zinsen) auch.

Deine Meinung ist leider durch das Steuerrecht nicht gedeckt. Natürlich hat die DKB Verbindlichkeiten gegenüber Dir: einerseits das Sparguthaben und andererseits der steigende Bonusanspruch: hier wird entsprechend passiviert. Das hat mir Dir aber faktisch nichts zu tun, denn Du versteuerst Deine Erträge, zu denen auch der Bonus gehört, nach dem Einkommensteuergesetz. Und das verlangt eben den Zustand des Zuflusses. Du kannst Dich auf den Kopf stellen - es wird sich nicht ändern.

 

Denn wenn Du recht hättest, würde sich die Welt sehr komisch anfühlen. Beispiel: ein Arbeitnehmer gelangt in die Passivphase seiner ATZ. Da er/sie bereits mehr gearbeitet hat als er/sie vergütet worden ist, erhält er/sie nun das ausstehende Arbeitsentgelt. Aber da er/sie den Anspruch ja bereits voll erdient hätte, müsste er/sie nach Deiner (von der Realität abweichenden) Logik zu Beginn seiner Passivphase alles ausstehende Entgelt versteuern. Tut er/sie aber nicht, da er/sie sukzessive, Monat für Monat das Geld erhält und (in Form der Lohnsteuer monatliche) Abgschlagszahlen auf die Einkommensteuer entrichtet. Oder, noch schlimmer: bereits zum Zeitpunkt, dass er/sie in der Aktivphase mehr arbeitet als im Entgelt berücksichtigt wird, müsste er/sie ja in Deiner Logik, nachdem ihm/ihr die Differenz bereits vollständig zustünde, das volle fiktive Entgelt versteuern. Passiert aber nicht. Fänden auch sehr viele sehr ungerecht, wenn es denn so wäre.

 

Das Zuflussprinzip ist eine fundamentale Prämisse des Steuerrechts und per se kaum diskutabel jenseits der Frage, ob man das nun gut findet oder nicht. Und darüberhinaus sehr leicht zu verstehen und anzuwenden, selbst für Schulkinder auf Grund ihrer Taschengelderfahrung verständlich: es zählt nur das Geld in der eigenen Tasche, alles andere ist nicht zugeflossen. Du kannst alternativ mal Deinem Bundestagsabgeordneten schreiben und fragen, ob er mal eine entsprechende Initiative auf den Weg bringt, wenn es Dir nicht passt?

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Meiner Meinung nach muss die DKB den erreichten Bonus in ihrer Bilanz behandeln[...]
Das kann ich mir gut vorstellen und wird sicherlich auch so sein.
[...]als wäre dieser bereits gutgeschrieben.
Das wiederum nicht, weshalb ich mir eben auch gut vorstellen kann, dass die DKB 'günstiger' / 'besser' fährt, als die LBS.

'Bankguthaben' (-> LBS, weil der Bonus schon auf einem Konto liegt) sind anders zu handhaben (beispielsweise fließen die dann in die Berechnung der Mindestreserve der Bank ein),

als 'pure Verbindlichkeiten' (-> DKB, die dann womöglich 'freier' mit den Mitteln umgehen kann und dabei 'mehr rausholen' kann).

 

Grüße,

wpf-leser

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

... weshalb ich mir eben auch gut vorstellen kann, dass die DKB 'günstiger' / 'besser' fährt, als die LBS.

 

Dazu ergleichen wir einmal zwei Bausparkassen. Die LBS behandelt den Bonus anders als z.B. die Debeka-Bausparkasse, ich denke, dass die LBS damit günstiger fährt weil nur der jeweilige "Netto"-Bonus nach Abzug der Abgeltungssteuer weiter verzinst wird. Die Debeka vezinst den Bonus dagegen rückwirkend mit 4,5 % ( bzw. andere Bonuszinsen je nach Tarif ) ohne den jeweiligen jährlichen steuerlichen Abzug. Das Bausparguthaben selbst behandeln beide gleich, nur was nach Abzug der Abgeltungssteuer gutgeschrieben wird, wird weiter verzinst. Wenn ich mich nicht täusche, fährt auch die DKB durch den Zinseszins schlechter ( der Sparer besser ) mit dem Endbonus statt ihn jährlich dem Sparer auszuweisen und zufließen zu lassen.

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wpf-leser

Hey Kolle,

 

'günstiger' / besser' sollte in dem Sinne gelesen werden, dass die LBS mit 100€ Kundenbonus (weil 'Bankguthaben') 'weniger' anfangen kann, als die DKB (weil 'Verbindlichkeit').

 

Die DKB fährt in der auf der einen Seite 'schlechter', wenn man bei 200% Zinsbonus ja quasi den Bonus auch auf 'nichtgezahlte Steuern' (-> Sparerpauschbetrag) bekommt.

Auf der anderen Seite hat sie aber auch (weil die Steuern erst zum Schluss abgeführt werden) während der Vertragslaufzeit diese Steuerbeträge noch bei sich - während die LBS jährlich abführen muss.

Das heißt: Die DKB zahlt am Ende mehr, kann aber auch lange mit mehr Geld arbeiten. Ganz abgesehen davon, dass sie (wie oben beschrieben) mit dem Geld wohl anders umgehen kann, als die LBS.

Solange sie mit diesem 'zusätzlichen' Geld mehr erwirtschaftet, als sie dadurch zusätzliche Ausgaben für die Sparpläne hat, fährt die DKB damit noch nicht einmal schlechter, sondern mindestens genauso gut.

Nur, wenn die DKB mit diesem 'Mehr' an Geld nicht ausreichend Rendite einfährt, ist das ein Nachteil - so pauschal lässt sich das also mMn. garnicht sagen.

 

Grüße,

wpf-leser

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Schwaben-Sparer

Mal Vorauszahlungen mit Rückzahlungsanspruch außen vor:

 

Wenn ich vor genau 3 Jahren einen Sparplan a 100 EUR monatlich mit 20 Jahren Laufzeit abgeschlossen habe, welche wirtschaftliche Verfügungsmacht habe ich als Kunde dann über das aktuelle Guthaben (bezahlte Prämien + Zinsen)?

Gemäß Bedingungen:

Rückzahlungen sind nur unter Einhaltung der dreimonatigen

Kündigungsfrist nach Punkt I.5.(1) und nur im Rahmen der

Auflösung des gesamten DKB-Sparplan möglich

Und über den Bonus?

Dem Sparkonto wird bei Auflösung des Kontos vor Ablauf der

vereinbarten Laufzeit der Bonus gutgeschrieben der sich aus

der bei Abschluss des DKB-Sparplan zur Verfügung gestellten

Tabelle und den abgelaufenen vollen Laufzeitjahren ergibt.

 

Kann ich über beides nur bei Kündigung des gesamten Sparplans mit Frist von 3 Monaten verfügen, gäbe es keinen Grund diesen wirtschaftlich gleichen Sachverhalt unterschiedlich zu bilanzieren.

 

Oder gibt es doch einen Unterschied? Kann ich (die Bedingungen streng genommen) über den Bonus bei Kündigung des Sparplans gar nicht verfügen, weil dieser nur dem "Sparkonto" gutgeschrieben wird und bis zum Ablauf der vollen 20 Jahre dort verbleiben muss (obwohl das Sparkonto gekündigt ist)? Dann ist es etwas ganz anderes und für mich wäre alles klar!

 

Aber ist es wirklich so? :w00t:

 

Sinn würde es für mich machen. Dass ich einen wirtschaftlich identischen Sachverhalt unterschiedlich bilanzieren darf, weil ich ihn technisch gegenüber dem Kunden unterschiedlich darstelle, macht für mich wenig Sinn.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Schlichte Antwort:

Dem Sparkonto wird bei Auflösung des [Anm.: Spar-]Kontos [...]
([Anm.] und Hervorhebung durch mich.)

Nach dessen 'Auflösung' gibt's das 'Sparkonto' nicht mehr.

Beim letzten Satz des Posts bin ich raus.

 

Grüße,

wpf-leser

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