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blahoo

Verlustverrechnung / "nachträgliche Verlustverrechnung"?

Empfohlene Beiträge

blahoo

Hallo,

 

 

folgendes ist gegeben. Depot bei der ING DiBa. Freibetrag aufgebraucht. Beide ETFs sind abgeltungssteuerpflichtig.

 

 

Ich habe am 10.05 ein ETF mit Gewinn verkauft. Am 14.05 habe ich ein ETF mit Verlust verkauft. Der Gewinn ist größer als der Verlust.

 

Regelt die ING DiBa das nun in den kommenden Tagen per nachträglicher Verlustverrechnung, oder muss ich da irgendwas machen um das gegenzurechnen?

 

Wenn das automatisch geht, kann ich dann in den nächsten Tagen mit einer Gutschrift rechnen und wenn ja, wie berechnet sich diese?

 

Hätte ich den Gewinn nach dem Verlust realisiert wäre das dann automatisch verrechnet worden?

 

 

Mfg,

 

 

Blahoo

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ceekay74

Hallo blahoo und herzlich willkommen im Forum!

 

Depot bei der ING DiBa.

Guckst Du hier. KLICK

 

PS: Informationen für neue Nutzer

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Taxadvisor

Hallo,

 

 

folgendes ist gegeben. Depot bei der ING DiBa. Freibetrag aufgebraucht. Beide ETFs sind abgeltungssteuerpflichtig.

 

 

Ich habe am 10.05 ein ETF mit Gewinn verkauft. Am 14.05 habe ich ein ETF mit Verlust verkauft. Der Gewinn ist größer als der Verlust.

 

Regelt die ING DiBa das nun in den kommenden Tagen per nachträglicher Verlustverrechnung, oder muss ich da irgendwas machen um das gegenzurechnen?

 

Wenn das automatisch geht, kann ich dann in den nächsten Tagen mit einer Gutschrift rechnen und wenn ja, wie berechnet sich diese?

 

Hätte ich den Gewinn nach dem Verlust realisiert wäre das dann automatisch verrechnet worden?

 

 

Mfg,

 

 

Blahoo

 

Wenn am 10.05. AbgSt einbehalten wurde, wird mit der Transaktion am 14.05. eine Erstattung ausgelöst (Annahme: keine Besonderheiten, wie nachträgliche Besteuerung der Thesaurierungen der Halteperiode). Wann die Erstattung erfolgt (sofort/zum Jahresende) ist nicht festgelegt. Die Reihenfolge ist grundsätzlich unerheblich.

 

Gruß

Taxadvisor

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blahoo

Hallo,

 

gleichmal Danke für die beiden Antworten.

 

Da ich nicht weiß wie das mit de Multizitat funktioniert, mache ich es so:

 

@ ceekay74 Ich habe mir das von der ING DiBa selber schon angeschaut, so ganz verstanden aber nicht. Deshalb wollte ich es an meinem Beispiel durchspielen...

 

@ Taxadvisor Ja, am 10.05 wurde KapSteuer und Soli einbehalten. Das heißt ich muss nun u.U. bis zum Jahresende warten bis die Erstattung erfolgt? Damit:

 

Bei der ING-DiBa wird die nachträgliche Verlustverrechnung täglich unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:

 

Erstattungsvolumen >= 50 Euro

Saldoumschichtung bei Verprobung >= 200 Euro

hat das nichts zu tun? Oder ist genau das, der relevante Punkt?

 

Gruß

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ceekay74

Oder ist genau das, der relevante Punkt?

Ja: Die taggleiche Verlustverrechnung wird bei der ING-DiBa nur vorgenommen, wenn die zu erstattende Abgeltungssteuer mehr als 50 Euro beträgt. Bei geringeren Beträgen erfolgt die Verlustverrechnung einmalig am Jahresende, bis dahin verbleibt der Verlust im Verlustverrechnungstopf oder wird mit den nächsten Erträgen verrechnet.

 

Beispiel:

 

Gewinn am 10.05. 100,-- Euro, Verlust am 14.05. 100,00 Euro >> Verlustverrechnung erst am Jahresende, da die zu erstattende Abgeltungssteuer nur 25,-- Euro beträgt.

 

Gewinn am 10.05. 1000,-- Euro, Verlust am 14.05. 1000,00 Euro >> Verlustverrechnung täglich, da die zu erstattende Abgeltungssteuer 250,-- Euro beträgt.

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blahoo

Super, genau das war es...

 

Vielen Dank nochmal,

 

mfg

 

Blahoo

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