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ausländische thesaurierende Fonds und Bundesanzeiger

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Hallo,

 

immer wieder wird bei den Problemen mit den ausländischen thesaurierenden Fonds darauf hingewiesen, dass man die steuerlich relevanten Daten aus dem Bundesanzeiger entnehmen kann und dort sehen kann welcher steuerliche relevanter Anteil für das vergangene Jahr angefallen ist.

Leider bin ich wohl zu blöd die Daten zu finden. Wenn ich auf www.bundesanzeiger.de nach der ISIN suche, bekomme ich nur diverse Besteuerungsgrundlagen von dieser und völlig anderen ISINs angezeigt und irgendwleche Jahresberichte von irgendwelchen (anderen) Fonds...

Auch hier im Forum habe ich gerade lange vergeblich versucht herauszufinden, wo ich die relevanten Daten, denn nun finde...

 

Hat jemand einen Link oder den entscheidenden Tipp für mich, wo/wie ich das suchen muss?

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otto03

Hallo,

 

immer wieder wird bei den Problemen mit den ausländischen thesaurierenden Fonds darauf hingewiesen, dass man die steuerlich relevanten Daten aus dem Bundesanzeiger entnehmen kann und dort sehen kann welcher steuerliche relevanter Anteil für das vergangene Jahr angefallen ist.

Leider bin ich wohl zu blöd die Daten zu finden. Wenn ich auf www.bundesanzeiger.de nach der ISIN suche, bekomme ich nur diverse Besteuerungsgrundlagen von dieser und völlig anderen ISINs angezeigt und irgendwleche Jahresberichte von irgendwelchen (anderen) Fonds...

Auch hier im Forum habe ich gerade lange vergeblich versucht herauszufinden, wo ich die relevanten Daten, denn nun finde...

 

Hat jemand einen Link oder den entscheidenden Tipp für mich, wo/wie ich das suchen muss?

 

Beispiel ISIN?

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TTT

Beispiel ISIN?

 

DE000A0LGQL5

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Taxadvisor

 

Hat jemand einen Link oder den entscheidenden Tipp für mich, wo/wie ich das suchen muss?

 

ISIN im Bundeanzeiger suchen, dann ggfs. Kapitalmarkt anklicken, dann Besteuerungsgrundlagen. Entsprechende Termine aufrufen und dann inerhalb des Dokuments noch einmal nach der ISIN suchen. Wenn die Termine im Header nicht genannt sind, muss man halt mehrere Passende aufrufen (bei Thesaurierungen sollte das dann für 2012 von Mai 2012 bis Ende April 2013 gehen, bei Ausschüttungen fängt der Zeitraum früher an).

 

Gruß

Taxadvisor

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TTT
· bearbeitet von TTT

Irgendwie stehe ich wohl gerade auf dem Schlauch...

Das verlinkte Dokument hatte ich vorhin auch gefunden aber da ist ja nur vom Geschäftsjahr vom 20. Oktober 2006 bis 31. Oktober 2007 die Rede?

Vielleicht hab ich auch grundlegend etwas falsch verstanden? Wie kann ich mit diesem Dokument herausfinden, ob und wie viel im letzten Jahr thesauriert wurde?

 

Ich glaube ich muss mich dem Thema morgen noch mal in Ruhe auseinander setzten...

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boll

Du musst dich im Feld "Gefunden in:" über "Kapitalmarkt" zu den "Besteuerungsgrundlagen" durchklicken. Dort kannst du dann z.B. nach Datum sortieren lassen. Ansonsten verweise ich auf die zig Threads, die kürzlich eröffnet bzw. wieder belebt wurden und alle mehr oder weniger dasselbe Thema beinhalten:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/41220-auslandisch-thesaurierende-investmentfonds-quellsteuer/

https://www.wertpapier-forum.de/topic/41084-steuererklarung-2012/

https://www.wertpapier-forum.de/topic/35600-steuer-bei-auslaendischen-thesaurierenden-fonds/

https://www.wertpapier-forum.de/topic/40096-steuerliche-handhabung-des-etf-hsbc-sp500-a1c22m/

https://www.wertpapier-forum.de/topic/41189-steuern-auf-fonds-aus-2005-2008/

usw.

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TTT
· bearbeitet von TTT

Okay, ich glauhbe ich haben meinen Fehler gefunden. Es gab nur das eine Dokument (von 2008) unter dem direkt die gesuchte ISIN stand. In den aktuellen Dokumenten (unter denen nur andere ISINs stehen) sind im Dokument auch die Daten zur ISIN DE000A0LGQL5 vorhanden!

 

Vielen Dank für die Antworten und Links.

 

Es gibt alle 3 Monate eine neues Dokument. Wenn ich die Daten anschaue, gehe ich davon aus, dass das letzte Dokument alle Daten des Geschäftsjahres aufsummiert und somit die vorher veröffentlichten Daten bereits mit einkalkuliert sind. Ist dies korrekt?

 

Nehmen wir mal das Dokument von November 2012:

 

Geschäftsjahresbeginn: 01.11.2011

 

Geschäftsjahresende: 31.10.2012

 

Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,1572448 0,1572448 0,1572448

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0031224 0,0031224 0,0031224

 

 

https://www.bundesan...HistoryId=98358

 

Wenn ich das also nun richtig deute, hätte ich im Zeitraum von 01.11.2011-31.10.2012 also bei einer Anlage von $6000 einen Betrag von $0,79 ($6000/23,72*0,0031224), der steuerlich relevant wäre und der doppelt versteuert würde, wenn ich ihn nicht bei Verkauf auf der Steuererklärung angebe. (und vorher schön alle Daten sammle und archiviere)

 

Daraus ziehe ich den Schluss, dass der Betrag zu vernachlässigen ist und mir den Aufwand nicht wert ist das immer schön zu Tracken und die Anlage KAP auszufüllen.

Da dies (mangels Alternativen) mein einziger ausl. Thesaurierer wäre, würde ich das dann wohl einfach ignorieren. Das sollte steuerlich ja kein Problem sein, da ich dadurch ja nur zu viele Steuern zahle und dem Staat mein Geld schenke?

 

kleine Frage am Rande: Es ist doch korrekt, dass ich keine Anlage KAP angeben muss, solange meine Freistellungsaufträge passen und alle Beträge darüber hinaus von den Banken korrekt versteuert werden?

Für wenige Euros (oder hier gar Cents) Steuerrückzahlung ist dies den Aufwand ja nicht wert...

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Taxadvisor

 

 

Es gibt alle 3 Monate eine neues Dokument. Wenn ich die Daten anschaue, gehe ich davon aus, dass das letzte Dokument alle Daten des Geschäftsjahres aufsummiert und somit die vorher veröffentlichten Daten bereits mit einkalkuliert sind. Ist dies korrekt?

 

kleine Frage am Rande: Es ist doch korrekt, dass ich keine Anlage KAP angeben muss, solange meine Freistellungsaufträge passen und alle Beträge darüber hinaus von den Banken korrekt versteuert werden?

Für wenige Euros (oder hier gar Cents) Steuerrückzahlung ist dies den Aufwand ja nicht wert...

 

Zu 1, da der Fonds alle drei Monate ausschüttet, sind auch alle Angaben zu den Tagen, an denen man Ausschüttungen erhalten hat, aufzusummieren.

Zu 2, ohne Thesaaurierungen im Regelfall i.O.

 

Gruß

Taxadvisor

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TTT

Danke für deine Antwort.

 

Auch wenn ich die 4 Thesaurierungen addiere ist der Betrag ja noch zu vernachlässigen.

 

Was meinst du mit " ohne Thesaurierungen im Regelfall i.O." Wenn ich den o.g. ETF mit den geringen Thesaurierungen hätte, wäre dies nicht ok?

So wie ich das verstanden habe, werden die Thesaurierungen doch jedes mal automatisch versteuert und wenn ich mich nicht darum kümmere, dann beim Verkauf noch einmal. Damit wäre es doch nur mein persönlicher Nachteil keine Anlage KAP abzugeben. (was bei den geringen Beträgen zu vernachlässigen wäre) Wäre ich tatsächlich verpflichtet die Anlage KAP abzugeben, wenn ich den Fonds halte?

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Taxadvisor

Danke für deine Antwort.

 

Auch wenn ich die 4 Thesaurierungen addiere ist der Betrag ja noch zu vernachlässigen.

 

Was meinst du mit " ohne Thesaurierungen im Regelfall i.O." Wenn ich den o.g. ETF mit den geringen Thesaurierungen hätte, wäre dies nicht ok?

So wie ich das verstanden habe, werden die Thesaurierungen doch jedes mal automatisch versteuert und wenn ich mich nicht darum kümmere, dann beim Verkauf noch einmal. Damit wäre es doch nur mein persönlicher Nachteil keine Anlage KAP abzugeben. (was bei den geringen Beträgen zu vernachlässigen wäre) Wäre ich tatsächlich verpflichtet die Anlage KAP abzugeben, wenn ich den Fonds halte?

 

ECHTE Thesaurierungen müssen über die Anlage KAP selbst versteuert werden und führen beim Verkauf zu einer Doppelbelastung. Die Teilthesaurierungen Deines Fonds werden über die Ausschüttung mit versteuert und sind beim Verkauf nicht über den Sonderposten zu kürzen (die Teil-Thesaurierung mindert aber natürlich den Veräußerungsgewinn).

 

Gruß

Taxadvisor

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TTT

Danke für deine Antwort.

 

Auch wenn ich die 4 Thesaurierungen addiere ist der Betrag ja noch zu vernachlässigen.

 

Was meinst du mit " ohne Thesaurierungen im Regelfall i.O." Wenn ich den o.g. ETF mit den geringen Thesaurierungen hätte, wäre dies nicht ok?

So wie ich das verstanden habe, werden die Thesaurierungen doch jedes mal automatisch versteuert und wenn ich mich nicht darum kümmere, dann beim Verkauf noch einmal. Damit wäre es doch nur mein persönlicher Nachteil keine Anlage KAP abzugeben. (was bei den geringen Beträgen zu vernachlässigen wäre) Wäre ich tatsächlich verpflichtet die Anlage KAP abzugeben, wenn ich den Fonds halte?

 

ECHTE Thesaurierungen müssen über die Anlage KAP selbst versteuert werden und führen beim Verkauf zu einer Doppelbelastung. Die Teilthesaurierungen Deines Fonds werden über die Ausschüttung mit versteuert und sind beim Verkauf nicht über den Sonderposten zu kürzen (die Teil-Thesaurierung mindert aber natürlich den Veräußerungsgewinn).

 

Gruß

Taxadvisor

 

Ok, jetzt bin ich raus... wo ist denn der Unterschied zwischen einer ECHTEN Thesaurierung und dieser "unechten"? Okay ich will das jetzt auch nicht zu weit treiben...

 

In einem anderen Thread wurde ich vor diesem Fond gewarnt, da er steuerlich problematisch sei:

 

Für den iShares-REIT gilt die übliche iShares-Steuerfalle.

 

Vielleicht übersehe ich ja etwas aber der Fond ist ausschüttend. Das iShares Steuerproblem existiert doch nur bei irischen thesaurierenden ETFs?

 

 

 

Auch der REIT-ETF thesauriert zum Geschäftsjahresende.[...] Es ist ein Vollthesaurierer (nach deutschem Steuerrecht) mit Zwischenausschüttungen.

 

 

Nach dem was du schreibst wäre die Aussage ja dann falsch. Und der "verminderte Veräußerungsgewinn" dürfte ja auch nur die wenigen doppelt versteuern Cents aus o.g. Rechnung sein?

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Taxadvisor

Ok, jetzt bin ich raus... wo ist denn der Unterschied zwischen einer ECHTEN Thesaurierung und dieser "unechten"? Okay ich will das jetzt auch nicht zu weit treiben...

 

 

Nach dem was du schreibst wäre die Aussage ja dann falsch. Und der "verminderte Veräußerungsgewinn" dürfte ja auch nur die wenigen doppelt versteuern Cents aus o.g. Rechnung sein?

 

Echte Thesaurierung: keine Ausschüttung bzw. Ausschüttung ist so gering, dass davon kein ausreichender steuerabzug vorgenommen werden kann

Unechte Thesaurierung: Ausschüttung ist so hoch, dass auch der Thesaurierungsanteil über den Steuerabzug versteuert werden kann.

 

Beispiel: Ausschüttung 50 cent, Teil-Thesaurierung 10 cent > Es wird 15 cent AbgSt einbehalten (25% von 50 cent zzgl. 10 cent). Damit keine Angabe in der Erklärung erforderlich und auch kein Steuerabzug auf Thesaurierungen bei Veräußerung.

 

Gruß

Taxadvisor

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TTT
· bearbeitet von TTT

Okay, ich glaube ich hab nun alles verstanden, was relevant ist für das Thema! Vielen Dank für deine Hilfe!

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