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Dandy

Hallo.

 

Ich wollte mal diesen Thread aufmachen zum Thema Vorabbefreiung von der ausländischen Quellensteuer. Es wurde hier ja schon diskutiert und zumindest ein User scheint es schon erfolgreich für Frankreich durchgeführt zu haben.

 

Da dieses Verfahren für andere Länder prinzipiell auch möglich sein sollte, soll es hier um praktische Erfahrung gehen und um Hilfe beim Ausfüllen der Formulare. Es soll hier explizit erstmal nur um die Vorabbefreiung gehen, nicht um die Rückerstattung (die wohl teilweise mit Kosten verbunden ist und teils auch nur über die Depotbank ausgeführt werden kann, außerdem aufwändiger bei halb,- oder gar vierteljährigen Dividendenzahlungen).

 

Die benötigten Formulare finden sich hier. Natürlich ist die Vorabbefreiung nur bei Ländern sinnvoll, deren Quellensteuer höher als die 15% liegt. Also beispielsweise Frankreich, Schweiz und Norwegen. Eine Auflistung aller relevanten Länder mit höherer Quellensteuer als 15% und Doppelbesteuerungsabkommen hier im Thread wäre auch hilfreich.

 

Ich würde mich auf rege Beteiligung freuen und um Erfahrungsaustausch. Ich denke viele hier werden davon profitieren und mit ein bisschen Routine dürfte das auch nicht mehr so schlimm sein.

 

 

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Stoxx

Mich würde interessieren, wie hoch der Quellensteuersatz in den einzelnen Ländern ist. Diesbez. weiss ich bisher zu wenig und müsste mich informieren.

Soweit ich weiss, entfällt für deutsche Anleger bei Titeln aus GB und USA die Quellensteuer, bei Titeln aus der Schweiz und Frankreich fallen, zusätzlich zu den 25% AgSt, 15% Quellensteuer an.

Hat jemand zufällig einen Link parat, ohne großartig suchen zu müssen?

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Hedger99

Mich würde interessieren, wie hoch der Quellensteuersatz in den einzelnen Ländern ist. Diesbez. weiss ich bisher zu wenig und müsste mich informieren.

Soweit ich weiss, entfällt für deutsche Anleger bei Titeln aus GB und USA die Quellensteuer, bei Titeln aus der Schweiz und Frankreich fallen, zusätzlich zu den 25% AgSt, 15% Quellensteuer an.

Hat jemand zufällig einen Link parat, ohne großartig suchen zu müssen?

 

Hier der Link

 

VG

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Dandy

So, nun bin ich im Fall von Frankreich schon an der ersten Hürde gescheitert - Cortal Consors unterstützt die Vorabbefreiung leider nicht. Alternativ habe ich noch ein Depot bei Flatex, aber die verlangen bei Auslandsdividenden eine Gebühr - lohnt sich also auch nicht dort nachzufragen. Bleibt für Frankreich nur die Rückerstattung, die aber recht teuer ist und sich in meinem Fall vermutlich nicht lohnen wird.

 

Kennt jemand einen Broker der diese Prozedur unterstützt? Wäre für mich eventuell ein Grund zu wechseln bzw. noch ein zusätzliches Depot anzulegen.

 

Als nächstes kommen Norwegen und Schweiz bei mir dran. Norwegen bietet überhaupt kein Formular an, nur eine email Adresse. Mal sehen was die antworten. Für die Schweiz kann man die Rückforderung wohl auch selbst machen, ohne Depotbank. Auf der BZSt finde ich aber nur ein Formular für die Rückerstattung. Das muss ich dann wohl nächstes Jahr machen.

 

Bleibt noch Norwegen. Da gibt es nur eine email Adresse. Ich habe einfach mal meine Anfrage geschickt. Wenn ich es richtig verstehe kann man von Norwegen den vollen Steuersatz zurückbekommen, womit es keine Erstattung beim deutschen Finanzamt mehr gibt.

 

Das macht alles einen Heidenspaß und ist supertoll und ohne Barrieren einheitlich geregelt :w00t:

 

 

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Ramstein

Kennt jemand einen Broker der diese Prozedur unterstützt?

Google versucht? Ich habe das gefunden.

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Kontron

Glaub ich hab hier gelesen von Norwegen da ist Pusteblume da bekommste nicht alles zurück,mußte über die Steuer machen

 

Wenn die Schweiz es macht wie bei Nestle kannste die Rückforderung 3jahre sammeln und dann mit einmal beantragen spart gebühren unsure.gif

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Dandy

Danke schonmal. Ich war ursprünglich davon ausgegangen, dass mit allen Ländern eine Vorabbefreiung möglich sei.

 

Inzwischen habe ich eine Antwort aus Norwegen. Dort ist auch nur von Rückerstattung die Rede. Damit muss man für Norwegen und die Schweiz anscheinend den Weg der Rückerstattung gehen, der wohl auch ohne Depotbank geht.

 

Weiß jemand ob das durch die Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist, ob eine Vorabbefreiung angeboten werden muss oder nicht?

 

Mein bisheriger Stand also:

Vorabbefreiung nur für Frankreich und nur über die Depotbank.

Norwegen und Schweiz nur Rückerstattung, das aber auch ohne Depotbank dazwischen.

 

Worüber ich noch gestolpert bin: Laut Finanzamt Norwegen muss ich ein Konto angeben das norwegische Kronen akzeptiert. Weiß jemand ob das bei Consors geht?

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Dandy
· bearbeitet von Dandy

Update:

 

Laut diesem Artikel bei Finanzen.net sind es die Länder Frankreich, Italien, Schweden und Finnland von denen man sich vorab von der Steuer befreien lassen kann.

 

Dort ist auch ein übersichtliches PDF verlinkt, in dem die Quellensteuer nach Ländern etwas übersichtlicher als vom BZSt aufgelistet ist.

 

Somit bleiben für diesen Thread wohl nor obige Länder übrig (von denen ich aktuell nur Aktien aus Frankreich besitze). Ob es in den anderen Ländern, neben Frankreich, auch möglich ist die Vorabbefreiung ohne zwischengeschaltete Depotbank durchzuführen weiß ich nicht. Wenn das jemand durchzieht, bitte hier melden.

 

Mir bleibt wohl leider nur noch die Rückerstattung. Bei Frankreich wird sie sich vermutlich kaum lohnen.

 

Edit: Ach ja, Norwegen: In dem Artikel steht auch, dass es sowohl möglich sei die gesamte Quellensteuer zurückerstatten zu lassen als auch nur die anteilige. Aus diesem Grund kann man sich die 15% vom deutschen Fiskus erst dann zurückholen, wenn man sich zuvor die Steuer aus Norwegen zurückgeholt hat.

 

 

Kann noch jemand was zu der Problematik der Überweisung von Devisen sagen? Können norwegische Kronen auf ein normales Girokonto überwiesen werden?

 

 

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Kontron

Schaue doch mal in die suche da war mal jemand der hatte es schon mal gemacht wegen Norwegen da steht einiges dazuwhistling.gif

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lalin1972

comdirect bietet eine Vorabbefreiung für folgende Länder an:

 

Finnland*, Niederlande, Italien*, Japan*, Kanada*, Portugal*, Schweden*,Spanien*, Südkorea* und USA

 

Die Kosten liegen bei 5 € je Ertragszahlung. Es gelten jedoch länderspezifische Besonderheiten.

 

Mehr findest Du hier:

 

https://www.comdirec...ia/corp0335.pdf

 

Niederlande erheben sowieso nur eine Quellensteuer von 15% und auch bei den USA bestehen mE keine Schwierigkeiten.

Bei Italien liegt der Unterschied nur bei 5% (20% Quellensteuer, 15% werden automatisch angerechnet). Ob sich das lohnt, muß man prüfen.

 

Vielleicht können andere ihre Erfahrung beisteuern - mich würde das auch interessieren.

 

Für die Schweiz wird nur das Erstattungsverfahren angeboten - Preis 20 € je Ertragszahlung

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Dandy

Mit Comdirect habe ich auch mal telefoniert zu dem Thema. Ist schon komisch dass die eine Vorabbefreiung für Frankreich nicht anbieten obwohl es prinzipiell möglich ist. Ist ein einziges Chaos das Ganze.

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albr

Mit Comdirect habe ich auch mal telefoniert zu dem Thema. Ist schon komisch dass die eine Vorabbefreiung für Frankreich nicht anbieten obwohl es prinzipiell möglich ist. Ist ein einziges Chaos das Ganze.

 

ja genau !!! zumindest in der EU könnte da mal ein einheitliches und zeitnahes Verfahren eingeführt werden; alles mögliche wird reglementiert aber in diesem Bereich kann jeder machen was er will; da sieht man mal wieder wo die tatsächlichen Interessen der EU und deren Bürokratie liegen sad.gif

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Dandy

Auch wenn es jetzt vom eigentlichen Thema der Vorabbefreiung wegführt:

 

Auf meine Nachfrage hin habe ich vom norwegischen Finanzamt eine Antwort erhalten (die scheinen so gar nicht bürokratisch zu sein), dass man bis zu 4 Jahre die Quellensteuer rückfordern kann. Weiß jemand wie lange man die restlichen 15% vom deutschen Fiskus zurückholen kann? Geht das dort auch für mehrere Jahre gesammelt?

 

Weiß jemand wie es bei der Schweiz ist?

 

 

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Kontron

Schweiz 3jahre

 

Steht aber glaub auch unter Nestle und Dividenden rückforderung im Forum hierblink.gif

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Kontron

Rückforderung aus Norwegen

 

unter Steuern und Disbumswhistling.gif auf der Hauptseite steht vielleicht was zu deiner fragetongue.gif

 

mehr verrat ich nicht nur gegen ein gutes Boot von dirtongue.gif

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Flughafen

Eine Info als Beispiel. Habe mit der Sparda-Bank München das Thema Quellensteuervorabbefreiung für Kanada ausgelotst. Gesetzlich und techisch wäre sowas durchaus machbar. Praktisch hat die Bank allerdings beim Service-Provider (ist zwischen der Bank und Clearstream geschaltet) ein Service-Paket eingekauft, welches diesen Service nicht beinhaltet. Haben vermutlich nicht genug Interessenten, die sowas nachfragen. Eine Steuerrückholung machen sie auch erst ab 75€ pro Zahlung. Diese Info gilt nur für Kanada.

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konto

Nachdem nun schon einige Länder besprochen worden sind: wie sieht es aus mit der Türkei? Ist hier eine Vorabbefreiung sinnvoll/möglich?

 

Zum Thema Zinsen aus Anleihen: Lt. Liste des BZSt werden max 10% angerechnet. (Ggf. sogar ein höherer nationaler Satz , der aber wohl nur bei Bankeinlagen greift - ansonsten scheint die nationale türkische Quellensteuer nicht über 10% zu liegen.) Meine Schlussfolgerung: Für die Türkei ist eine Vorabbefreiung (sollte sie überhaupt möglich sein) nicht erforderlich!

 

Vielleicht gibt es jemanden im Forum, der sagen kann, ob ich richtig (oder falsch) liege?

 

Allerbeste Grüße von einem Forumneuling

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Kontron
· bearbeitet von Kontron

Zu Österreich

 

da bezahlt man eine Gebühr bei der Zurückforderung der zuviel gezahlten Steuer

 

behält das FA.gleich einmad.gif

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konto

Noch etwas zum (automatisch unterstützten) Vorab-Quellensteuerabzug bei verschiedenen Online-Brokern:

 

CC: bietet die Möglichkeit leider grundsätzlich nicht (außer für Finnland und Schweden)

PB: sieht schon besser aus, jedenfalls sicher für Italien, Spanien und Portugal.

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monopolyspieler

Eine Info als Beispiel. Habe mit der Sparda-Bank München das Thema Quellensteuervorabbefreiung für Kanada ausgelotst. Gesetzlich und techisch wäre sowas durchaus machbar. Praktisch hat die Bank allerdings beim Service-Provider (ist zwischen der Bank und Clearstream geschaltet) ein Service-Paket eingekauft, welches diesen Service nicht beinhaltet. Haben vermutlich nicht genug Interessenten, die sowas nachfragen. Eine Steuerrückholung machen sie auch erst ab 75€ pro Zahlung. Diese Info gilt nur für Kanada.

 

 

Bei der Targo wurden mir für Kanada immer nur 15% Steuern ohne weitere Kosten berechnet.

Also ähnlich, wie USA.

Kannst ja einmal da nachfragen.

Hatte damals auch meine Kanada-Aktien von der DAB dahin übertragen.

 

Leider hat die Targo im letzten Jahr klamheimlich neue Gebühren eingeführt und verlangt

bei einem Split oder für Bonusaktien schlappe 19,90.

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Basti

hier noch mal Adressen für die einzelnen Länder hinsichtlich Erstattung der Quellensteuer:

 

http://www.dsw-info.de/Laenderspezifische-Erstattungs.651.0.html

 

ist hier ggf. besser aufgehoben und leichter zu finden...

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Seabushy

Ich habe da auch noch ein paar konkrete Fragen zur Vorabbefreiung in den USA:

 

1) Kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen, ob dafür das Formlar W-8BEN auszufüllen ist? Bei der comdirect steht JA, bei CC NEIN.

2) Die comdirect verlangt für jede Ertragszahlung 5€+MWst, was bei i.d.R. 4 Dividedenzahlungen pro Jahr schon zu Buche schlägt. Gibt es einen Online-Broker, der das kostenlos anbietet?

3) Was passiert eigentlich, wenn es keine Vorabbefreiung gibt? Muss ich dann die Bank mit der Rückforderung beauftragen oder kann ich das am Jahresende über die Steuerbescheinigung ind der deutschen Steuererklärung machen?

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Dandy

@Seabushy

 

Wozu brauchst Du eine Vorabbefreiung für die USA? Dort fallen doch nur 15% an. Die können voll angerechnet werden, vorausgesetzt natürlich, Du hast den Freibetrag schon anderweitig ausgeschöpft.

 

 

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

@Dandy- in den USA sind 30% Quellensteuer fällig, wenn man 'US-Bürger' im Sinne der dortigen Steuergesetze ist.

 

Entweder man erklärt sich im Konto-Eröffnungsformular als Nicht-US Bürger (z.B. bei Onvista) oder man füllt ein W-8BEN aus.

 

Bei CC findet man dieses Formular hier inkl. Übersetzung:

https://www.cortalconsors.de/content/dam/cortalconsors_de_cc/editorial/PDF/Service-Beratung/Formulare/Depot-Konten/W-8BEN.pdf

 

 

Ohne Gebühren für Dividenden:

DAB, Onvista und bestimmt viele andere.

 

Aber auch aufpassen- manche Banken verlangen Gebühren bei Aktiensplits.

 

US-Steuern- meines Wissens mußt Du jedes Jahr eine Steuererklärung in den USA abgeben, um die überzahlte Steuer zurück zu holen.

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Dandy

Ich dachte es gibt direkte Vereinbarungen zwischen den Banken und dem US Finanzministerium. So hat es mir die Tante von Comdirect erklärt. Ist offenbar eine Besonderheit der USA. Ein Dokument benötigt es offenbar nur, wenn man ein US Angehöriger ist mit einem Konto bei einer deutschen Bank.

 

Bei Consors musste ich auch nie ein Dokument einreichen.

 

Es wird wirklich mal Zeit in dieses internationale Chaos Ordnung zu bringen.

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