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Chartwaves

Peine GmbH 2013/2018

Empfohlene Beiträge

tanaro
· bearbeitet von tanaro

@ PeterPan & Chartwaves: merci für eure einschätzungen! :)

 

nachtrag: sehe gerade, dass genau dieses thema auch im BB diskutiert wird.

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Chartwaves

ich kann dann voraussichtlich in drei Wochen berichten, ob es geklappt hat

 

Ja, mach das bitte :thumbsup:

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vanity

Ich kopiere aus dem Bondboard die Antwort der Peine-IR auf Fragen zum Prozedere der Kündigung hierher:

 

Besten Dank für heutiges Schreiben. Gerne informieren wir Sie nachfolgend über den Prozess und erwarten gerne Ihr Schreiben an unsere Firmenadresse, zu Händen des Unterzeichners.

 

Wer von seinem Kündigungsrecht gemäß § 6.2 der Anleihebedingungen Gebrauch machen möchte, muss hierzu der Peine GmbH eine Kündigungserklärung in schriftlicher Form übergeben (persönlich oder durch einen Boten) oder durch eingeschriebenen Brief übersenden. Diese Erklärung muss eine Bescheinigung der Depotbank beiliegen, dass der Erklärende im Zeitpunkt der Erklärung Gläubiger der Teilschuldverschreibungen ist. Des Weiteren muss aufgenommen werden, dass wegen des durch die Ad-hoc-Mitteilung vom 28. Januar 2014 veröffentlichten Kontrollwechsels gekündigt wird. Daneben muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Kündigende am 28. Januar 2014 Inhaber der entsprechenden Teilschuldverschreibungen war oder sich das Kündigungsrecht vom vorherigen Inhaber hat übertragen lassen.

 

Mit den besten Grüssen aus Wilhelmshaven.

Interessant dürfte die (auch hier diskutierte) Auffassung zum Kündigungsrecht bei Erwerb nach Bekanntwerden des CoC sein. Nach meinem laienhaften Verständnis dürfte sich das nicht so darstellen, da der Veräußerer automatisch sein Kündigungsrecht mitveräußert und es keiner besonderen Erklärung dazu bedarf. Wie soll er denn dieses Recht sonst noch wahrnehmen, wenn er nicht mehr Inhaber der Papiere ist?

 

(sollte dem wider Erwarten nicht so sein, lehne ich vorsorglich sämtliche Ansprüche aus meiner Falschaussage ab)

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PeterPan

Ich kopiere aus dem Bondboard die Antwort der Peine-IR auf Fragen zum Prozedere der Kündigung hierher:

 

...

Daneben muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Kündigende am 28. Januar 2014 Inhaber der entsprechenden Teilschuldverschreibungen war oder sich das Kündigungsrecht vom vorherigen Inhaber hat übertragen lassen.

...

...

 

Der Nachweis ist ja nicht schwer. Er wird ja schon dadurch erbracht, dass ich nachweise, dass ich das Papier in meinem Depot habe (deshalb bezeichnet man Schuldverschreibungen ja auch als Inhaberpapiere, d.h. wer das Papier hat, der hat auch alle Rechte, die unter diesem begründet wurden vom bisherigen Inhaber übertragen bekommen). Aber ich werde auf diesen Umstand rein vorsichtshalber im Kündigungsschreiben hinweisen.

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Chartwaves

Mein Brief mit der Kündigung (der gestern erworbenen Stücke) geht morgen oder am Samstag auf den Weg (dann habe ich die notwendige Bescheinigung meiner Bank); ich kann dann voraussichtlich in drei Wochen berichten, ob es geklappt hat

 

Darf man fragen, was daraus geworden ist?

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PeterPan

Mein Brief mit der Kündigung (der gestern erworbenen Stücke) geht morgen oder am Samstag auf den Weg (dann habe ich die notwendige Bescheinigung meiner Bank); ich kann dann voraussichtlich in drei Wochen berichten, ob es geklappt hat

 

Darf man fragen, was daraus geworden ist?

 

Freiwillig will die Gesyellschaft nicht zahlen. Ich habe jetzt Klage erhoben (zuvor hatte deren Rechtsanwalt noch angedeutet, dass die Gesellschaft evtl. freiwillig zahlen würde, wenn ich mich verpflichte, keine weiteren Papiere mehr zu erwerben und über diesen Deal dann stillschweigen bewahre - auch wenn ich überhaupt nicht vorhabe, das zu einem Geschäftsmodell zu entwickeln, habe ich dieses "Angebot" abgelehnt - das fällt mir aber sicherlich leichter als anderen, weil ich Peine meine Rechtsanwaltsgebühren bei einer Klage - einmal unterstellt ich gewinne - in Rechnung stellen kann). Die Erfolgsaussichten für Peine sind nach meiner nun umfassenden Analyse gleich Null.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Zitat

Der angeschlagene Modekonzern Peine hat seine geplante Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung und Zinssenkung seiner im Juli fälligen Unternehmensanleihe abgesagt. Ursprünglich sollte die Abstimmung am Freitag beginnen und bis Montag laufen.

Hier der vollständige FAZ-Artikel.

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PeterPan
· bearbeitet von PeterPan
Edits

Peine hat inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Spannend wäre es ja, zu erfahren, ob die Chinesen aus der Garantie zahlen, aber vermutlich wird sich der Insolvenzverwalter damit jahrelang herumschlagen müssen. Vielleicht gibt es noch jemanden, der investiert ist (die Anleihe war ja schon seit mehreren Jahren nicht mehr börsenhandelbar) und berichten kann. Die Internetseite von Peine war schon einige Monate nicht mehr online, was vermuten ließ, dass die Chinesen den Geldhahn zugedreht haben.

 

Meldung zum Insolvenzantrag

 

 

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