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webber

KFZ Versicherung - Hochstufung im Schadenfall

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webber

Hallo,

folgender Sachverhalt:

2011 wurde ein Unfall "gebaut", Unschuldig, aber in 2013 kam es zu einem Gerichtsverfahren, der einen Vergleich auf eine Teilschuld vorsieht. Wenn nun durch die Anerkennung der Teilschuld ein Versicherungsschaden in der KFZ-Haftpflicht eintritt, wird man ja hoch gestuft. Wenn nun hier ein Fall vorliegt, in der Zwischenzeit die Versicherung gewechselt wurde, wie lange kann der eingetretene Versicherungsfall (Anerkennung 2012, Unfallzeitpunkt 2011) noch den aktuellen Versicherungvertrag mit den SF-Klassen beeinflussen? Gibt es da eine Frist, bis zu der solche Fälle nachgetragen werden können?

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highline

Hallo,

folgender Sachverhalt:

2011 wurde ein Unfall "gebaut", Unschuldig, aber in 2013 kam es zu einem Gerichtsverfahren, der einen Vergleich auf eine Teilschuld vorsieht. Wenn nun durch die Anerkennung der Teilschuld ein Versicherungsschaden in der KFZ-Haftpflicht eintritt, wird man ja hoch gestuft. Wenn nun hier ein Fall vorliegt, in der Zwischenzeit die Versicherung gewechselt wurde, wie lange kann der eingetretene Versicherungsfall (Anerkennung 2012, Unfallzeitpunkt 2011) noch den aktuellen Versicherungvertrag mit den SF-Klassen beeinflussen? Gibt es da eine Frist, bis zu der solche Fälle nachgetragen werden können?

Wirkt sich denn die Zahlung überhaupt SFR-belastend aus? Anruf bei der damaligen Schadenabteilung klärt....

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ImperatoM

Unschuldig, aber in 2013 kam es zu einem Gerichtsverfahren, der einen Vergleich auf eine Teilschuld vorsieht.

 

Wenn man denn wirklich so unschuldig war, hätte man sich doch nicht auf solch einen Vergleich eingelassen?

 

Und zur Frage: Es wäre doch sehr seltsam, wenn man sich durch einen Versichererwechsel vor einer SFK-Hochstufung retten kann.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Unschuldig, aber in 2013 kam es zu einem Gerichtsverfahren, der einen Vergleich auf eine Teilschuld vorsieht.

 

Wenn man denn wirklich so unschuldig war, hätte man sich doch nicht auf solch einen Vergleich eingelassen?

 

Naja, manchmal macht das die KFZ-Versicherung oder die Leasinggesellschaft auch "für" den Kunden und ohne, dass der Kunde was dagegen tun kann.

Und manchmal ist die Einsicht, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche paar Schuhe sind auch eine Einsicht, sodass man sich auf einen Vergleich einlässt.

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Gerald1502

Hallo,

folgender Sachverhalt:

2011 wurde ein Unfall "gebaut", Unschuldig, aber in 2013 kam es zu einem Gerichtsverfahren, der einen Vergleich auf eine Teilschuld vorsieht. Wenn nun durch die Anerkennung der Teilschuld ein Versicherungsschaden in der KFZ-Haftpflicht eintritt, wird man ja hoch gestuft. Wenn nun hier ein Fall vorliegt, in der Zwischenzeit die Versicherung gewechselt wurde, wie lange kann der eingetretene Versicherungsfall (Anerkennung 2012, Unfallzeitpunkt 2011) noch den aktuellen Versicherungvertrag mit den SF-Klassen beeinflussen? Gibt es da eine Frist, bis zu der solche Fälle nachgetragen werden können?

Hallo Webber,

 

hast Du Anfangs auch eine Teilschuld zugewiesen bekommen und hat der Versicherer den Schaden beglichen? Dann müsstest Du bereits im Jahr 2012 in der SF-Klasse zurückgestuft worden sein, außer Du hattest einen Rabattschutz im Vertrag integriert gehabt. In der Regel gibt man auch bei Vertragswechsel an, ob man in den zurückliegenden Jahren einen Unfall gebaut hat etc. Daher müsste Dein neuer Versicherer Dich in die SF-Klasse eingeordnet haben, in die Du nach Deinem Unfall, nach der SF-Tabelle des Versicherers eingestuft wirst.

 

Besser ist es aber, wenn Du uns noch einige Details mehr nennen würdest.

 

Und manchmal ist die Einsicht, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche paar Schuhe sind auch eine Einsicht, sodass man sich auf einen Vergleich einlässt.

So sieht es aus. Die Gerichte urteilen da desöfteren sehr zur Verwunderung desjenigen, der sich im Recht fühlt. Bestes Beispiel habe ich vor 2 Jahren gehabt, als man bei einem Reißverschlussverfahren einfach mal abgedrängt und die Türe absichtlich zugemacht wurde, indem derjenige einfach Vollgas gab um an mir nochmal vorbeizuziehen, obwohl ich bereits vor ihm war, damit man sich nicht einfädeln kann. Folge ist ein Streifschaden und Hochstufung. Das Gerichtsurteil lautete 70% zu 30% zu meinen Ungunsten... Vorher war es aber bei 100%, da die Polizei ihre Arbeit nur halbherzig gemacht hat. Mit dem Ergebnis war ich jedenfalls nicht zufrieden.

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webber

recht haben und rexht bekommen ist genau das problem. für unseren versicherer ist der vergleich wohl möglich die betriebswirtschaftlich sinnvollste lösung, statt teures gutachten mit ungewissen ausgang

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ImperatoM

Wäre es nicht ein rechtswidriges Geschäft zu Lasten Dritter, wenn Deine Versicherung mit dem Unfallgegner etwas beschließt, das Du ausbaden musst?

Ich denke, dass es einen Weg geben muss, diesen Vergleich zu verhindern - es sein denn dass die Versicherung eben auf die Hochstufung und andere Nachteile für Dich verzichtet oder dass Du der Versicherung bereits eine Vollmacht für den Prozess erteilt hast.

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webber
· bearbeitet von webber

Wäre es nicht ein rechtswidriges Geschäft zu Lasten Dritter, wenn Deine Versicherung mit dem Unfallgegner etwas beschließt, das Du ausbaden musst?

Ich denke, dass es einen Weg geben muss, diesen Vergleich zu verhindern - es sein denn dass die Versicherung eben auf die Hochstufung und andere Nachteile für Dich verzichtet oder dass Du der Versicherung bereits eine Vollmacht für den Prozess erteilt hast.

leider nicht, wird wohl auf einen Rückkauf des Schadenfalls hinauslaufen ...

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ImperatoM

Erstaunlich, das verletzt mein Rechtsempfinden doch ziemlich.

 

Wenn das so ist, werden die Versicherer ja sogar ein echtes Interesse daran entwickeln, beiden eine Teilschuld zu geben, da sie damit rechnen können, dass der Schaden dann ggf. selbst beglichen wird. Das finde ich schon heftig.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Wenn das so ist, werden die Versicherer ja sogar ein echtes Interesse daran entwickeln, beiden eine Teilschuld zu geben, da sie damit rechnen können, dass der Schaden dann ggf. selbst beglichen wird. Das finde ich schon heftig.

Die klassische Situation. Geteilte Schuld = 2x hochgestufte Verträge. Sozusagen win / win / lose.

 

Kfz-Haftpflicht hilft eigentlich so richtig nur bei kollosalen Schäden wie zB Zusammenstoss auf Autobahnbrücke - Lkw fällt auf Bahngleise darunter - Zug entgleist, fällt auf Binnenschiff im Kanal darunter - Kanal und Bahnlinie müssen gesperrt werden.

 

Ist passiert, gugeln könnt ihr selbst, falls erforderlich.

 

Sollen sich die Versicherungen doch irgendwie einigen. Da ist es dann auch egal, wieviel % man selbst übernehmen könnte, um den Rabatt zu retten.

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