Zum Inhalt springen
fondsnewbie

Erneute Frage zu ausl. Thesaurierungen & Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

fondsnewbie
· bearbeitet von fondsnewbie

Hallo,

trotz Lesens vieler Themen & Beiträge hier ist mir das Problem mit den ausländischen Thesaurierungen & meiner Steuererklärung immer noch nicht so richtig transparent.

Wer jetzt schon genervt ist, bitte einfach aufhören weiter zu lesen...

 

Eigentlich bin ich idR. nicht zu 'blöd', solche Dinge zu erfassen, aber bei dem Thema stellt sich bei mir irgendwas quer, keine Ahnung warum.

Was ich bisher glaube, verstanden zu haben:

 

- ich muss jedes Jahr alle Fonds/ETFs im Bundesanzeiger suchen & daraufhin prüfen, ob eine ausländische Thesaurierung stattgefunden hat ?!

- bzw. nur solche, die ihren Sitz nicht in D haben, aber auch dann wenn sie eigentlich ausschüttend sind, weil sie ggf. trotzdem einen Teil thesaurieren?!

- Wenn dem so war, muss ich diese Thesaurierung mit meinen Anteilen verrechnen & in der Steuererklärung eintragen (aber wo?)

 

Ich gestehe, dass ich bisher stets nur das in meine Steuererklärung eingetragen habe, was auf meinem Steuerbescheid meiner Steuerbescheinigung (geändert) angegeben war!

 

- Welches Szenario ergibt sich für mich daraus?

- Bzw. was vermeide ich genau mit der obigen Vorgehensweise?

- Warum wäre es so schlimm, das Ganze beim Verkauf zu versteuern?

 

Hier ist teilweise von Dreifachbesteuerung u.ä. zu lesen & ich verstehe leider fast nur Bahnhof.

 

Danke falls wer Geduld mit mir hat...

Gruß!

 

[Nachtrag: ich habe beim FA diesbezüglich schonmal konkret nachgefragt, aber die wussten wohl WIRKLICH nichts von alldem & haben mir gesagt, ich müsste nur eintragen, was auf der Steuerbescheinigung steht...]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

- ich muss jedes Jahr alle Fonds/ETFs im Bundesanzeiger suchen & daraufhin prüfen, ob eine ausländische Thesaurierung stattgefunden hat ?!

- bzw. nur solche, die ihren Sitz nicht in D haben, aber auch dann wenn sie eigentlich ausschüttend sind, weil sie ggf. trotzdem einen Teil thesaurieren?!

- Wenn dem so war, muss ich diese Thesaurierung mit meinen Anteilen verrechnen & in der Steuererklärung eintragen (aber wo?)

 

- Welches Szenario ergibt sich für mich daraus?

- Bzw. was vermeide ich genau mit der obigen Vorgehensweise?

- Warum wäre es so schlimm, das Ganze beim Verkauf zu versteuern?

 

[Nachtrag: ich habe beim FA diesbezüglich schonmal konkret nachgefragt, aber die wussten wohl WIRKLICH nichts von alldem & haben mir gesagt, ich müsste nur eintragen, was auf der Steuerbescheinigung steht...]

 

Im Standardinlandsfall sollten die Thesaurierungen nachrichtlich in der StBes. enthalten sein. Ansonsten ist ein Kreuz gesetzt, dass etwas fehlt. Bei Ausschüttungen ist regelmäßig mit der Ausschüttung auch die verbleibende Teilthesaurierung versteuert. Ausnahme sind ishares, da empfiehlt sich eine Kontrolle. Ansonsten ist eine Kontrolle nur bei größeren Beträgen notwendig.

 

Wer seine Thesaurierungen nicht angibt, begeht eine Steuerverkürzung. Da auch die Steuerverkürzung auf Zeit strafbar ist, hilft die Besteuerung beim Verkauf nicht, zumal man diese durch Übertrag auf ein Auslandsdepot vermeiden kann.

 

Abgeltungsteuer ist einfach (haben schon die Gebrüder Grimm erkannt..). Deshalb wurden Finanzbeamte nicht geschult, die können sicherlich vieles. KAP konnten die aber vor der AbgSt schon nicht, machen aber ja bei vielen Berufskollegen auch die Steuerfachangestellten, weil das so schön einfach ist.

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Bitte die Begrifflichkeiten nicht durcheinanderbringen, das verwirrt häufig: SteuerBESCHEINIGUNG kommt von der Bank, SteuerBESCHEID kommt vom Finanzamt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fondsnewbie
· bearbeitet von fondsnewbie

Danke Dir schonmal!

 

Hier ein Auszug aus der Steuerbescheinigung:

 

"Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer

Zeile 54 Anlage KAP 0,00€

(Wir weisen darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung - Zeile 17 der Anlage KAP - gemäß § 32d Absatz 3 EStG anzugeben.)

 

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds

Zeile 17 Anlage KAP XX,XX€ (mein Betrag)

 

hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer

Zeile 54 KAP 0,00€"

 

Ist das (XX,XX€) der Betrag, den ich durch 'Raussuchen' ermitteln würde? Und das Problem in dem Fall damit bisher keins? Oder leider doch nicht?

 

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

 

 

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds

Zeile 17 Anlage KAP XX,XX€ (mein Betrag)

 

hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer

Zeile 54 KAP 0,00€"

 

Ist das (XX,XX€) der Betrag, den ich durch 'Raussuchen' ermitteln würde? Und das Problem in dem Fall damit bisher keins? Oder leider doch nicht?

 

 

Wenn die Werte vollständig sind und KEIN Kreuz gesetzt wurde bei "Es lagen nicht alle Werte vor", ist das korrekt. In der Praxis gibt es leider immer wieder Abweichungen, teilweise werden aber auch Fonds angedruckt "Werte lagen nicht vor" die am Thesaurierungsstichtag noch nicht im Bestand waren. Ich würde immer anhand der Erträgnisaufstellung die Plausibilität prüfen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fondsnewbie

Vielen Dank,

 

das werde ich dann küntig in jedem Fall gegenchecken!

 

Ich bin aber schonmal beruhigt, dass ich dort bisher überhaupt etwas eingetragen habe. Und das andere kreuz war bisher noch nicht gesetzt.

 

Besten Gruß!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frankman77

Ich habe gerade folgendes gefunden:

Mein Link

 

Dort steht ziemlich in der Mitte folgendes:

Besonderheit bei ausländischen thesaurierenden Fonds

 

Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, die in einem inländischen Depot liegen, wird weder von der Depotstelle noch von der Fondsgesellschaft während der Haltedauer die Kapitalertragssteuer einbehalten. Erst bei Veräußerung der Fondsanteile wird die (gesammelte) Steuerschuld einbehalten. Es entsteht so ein Steuerstundungseffekt.

 

Dennoch sind die Erträge nach wie vor jährlich zu versteuern, d. h. grundsätzlich sollten alle Erträge entsprechend dem Zuflussprinzip (bei thesaurierenden Fonds am Ende des Fondsgeschäftsjahres) in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden. Bei thesaurierenden ausländischen Fonds, die in einem inländischen Depot verwahrt werden, wird nur bei Rückgabe der Fondsanteile Abgeltungssteuer einbehalten und dies unabhängig davon, ob bereits eine Veranlagung aufgrund des jährlichen Ausweises in der Steuererklärung erfolgt ist oder nicht.

Eine in diesem Fall entstehende Doppelbesteuerung kann in der Steuererklärung des Jahres, an dem die Anteile zurückgegeben wurden, korrigiert werden. Wie nun das Finanzamt eine Nichtangabe des jährlichen Zuflusses aus ausländischen thesaurierenden Fonds und einen damit verbundenen Steuerstundungseffekt bewertet, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

 

:huh: .. Also mache ich derzeit nichts falsch, wenn ich es nicht angebe. Hört sich zumindest so an.

Was nun?

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ceekay74

(...) kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.[/Quote]

Wird auch pauschal nicht zu beantworten sein, da es sich je nach Höhe, Dauer, Vorsatz und/oder Leichtfertigkeit entweder um eine Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO) oder eine Straftat (§ 370 AO) handeln kann.

 

Grundsätzlich sollten sind alle Erträge entsprechend dem Zuflussprinzip (bei thesaurierenden Fonds am Ende des Fondsgeschäftsjahres) in der jeweiligen Steuererklärung zu erklären.

 

Was nun?

In Deinem Fall: Bemühe einen kompetenten Steuerberater oder verzichte auf ausländische thesaurierende Fonds..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fondsnewbie

Hallo nochmal,

 

oder verzichte auf ausländische thesaurierende Fonds..

Genau das ist zumindest mein Anliegen, habe ihn ja nun verkauft.

 

Bei der Abrechnung finde ich einen Posten namens 'KAE' - dieser bestimmt maßgeblich den Steuerpflichtigen Ertrag des Verkaufs.

- Was genau bezeichnet 'KAE' ? (einfach 'Kapitalertrag'??)

- der Betrag ist (etwas) höher als die Summe der jährlichen ausländischen Thesaurierungen - weil das laufende Jahr mit einfließt?

- ich habe mir die vorhandenen Felder in der Anlage KAP nun angesehen & finde leider nicht die Zeile, in der ich die jährlich bereits versteuerten bzw. angegeben Thesaurierungen dann eintragen kann, um mir die beim Verkauf abgezogenen Steuern wieder zurückzuholen ;-|

 

Falls wer Erfahrung damit hat, wäre ich sehr dankbar für Tipps!!

Gruß!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mr. Jones

Bei der Abrechnung finde ich einen Posten namens 'KAE' - dieser bestimmt maßgeblich den Steuerpflichtigen Ertrag des Verkaufs.

- Was genau bezeichnet 'KAE' ? (einfach 'Kapitalertrag'??)

 

Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fondsnewbie

Bei der Abrechnung finde ich einen Posten namens 'KAE' - dieser bestimmt maßgeblich den Steuerpflichtigen Ertrag des Verkaufs.

- Was genau bezeichnet 'KAE' ? (einfach 'Kapitalertrag'??)

 

Kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge

Danke! Wär ich nie drauf gekommen & die Google-Suche hat mich leider auch nicht weitergebracht...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fondsnewbie
· bearbeitet von fondsnewbie

 

- ich habe mir die vorhandenen Felder in der Anlage KAP nun angesehen & finde leider nicht die Zeile, in der ich die jährlich bereits versteuerten bzw. angegeben Thesaurierungen dann eintragen kann, um mir die beim Verkauf abgezogenen Steuern wieder zurückzuholen ;-|

 

 

Ich habe nun hier:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/35600-steuer-bei-auslaendischen-thesaurierenden-fonds/

gelesen, dass es sich wohl um Zeile 7, rechte Spalte handelt. Leider ist dieser Thread aufgrund des darin ausgefochtenen Streits nur schwer hinsichtlich konkreter Informationen zu lesen. ;-|

 

- Im KAP-Formular steht darüber: Korrigierte Beträge (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) - würde es also ausreichen, für alle gehaltenen Jahre die angegebenen ausländischen Thesurierungen aufzulisten?

- Oder gibt es dafür ein extra Formular (AUS z.B.?)

- Muss ich dann dort in die Zeile 7, rechte Spalte einen negativen Betrag eintragen?

 

Nochmals danke, falls sich jemand erbarmt.

Gruß!

 

[Nachtrag: ggf. sollte ich wohl noch meine Steuerbescheinigung für 2013 abwarten & mich dann nochmal dem Thema annehmen]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

http://www.wertpapie...ierenden-fonds/

gelesen, dass es sich wohl um Zeile 7, rechte Spalte handelt. Leider ist dieser Thread aufgrund des darin ausgefochtenen Streits nur schwer hinsichtlich konkreter Informationen zu lesen. ;-|

 

- Im KAP-Formular steht darüber: Korrigierte Beträge (Erläuterungen auf gesondertem Blatt) - würde es also ausreichen, für alle gehaltenen Jahre die angegebenen ausländischen Thesurierungen aufzulisten?

- Oder gibt es dafür ein extra Formular (AUS z.B.?)

- Muss ich dann dort in die Zeile 7, rechte Spalte einen negativen Betrag eintragen?

 

 

Es sollte jährlich eine Anlage gefertigt werden, aus der die fortgeführten Thesaurierungen erkennbar sind, dann ist es am einfachsten. Ein gesondertes Formular gibt es nicht, Zeile 7 lässt nur Null zu, aber keine negativen Beträge. Der überschießende negative Betrag muss ggfs. in der Verlustbescheinigungszeile eingetragen werden.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fondsnewbie

Besten Dank Dir nochmals!

 

'korrigierte Beträge' in Zeile 7 meint dann wohl meine von den Banken angesetzten Kapitlerträge 2013 (Zeile 7, linke Spalte) abzüglich der bereits versteuerten Thesaurierungen / 'ausschüttungsgleichen Erträge' über die gehaltenen Jahre (Summe).

Und den Abzug belege ich anhand der Auflistung der eingetragenen Beträge über die Jahre (und kann dann nur noch hoffen, dass die halbwegs gestimmt haben ;-|)

 

Gruß!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
· bearbeitet von west263

eine Frage an die Fachleute

 

Ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid bekommen und festgestellt, das zuviel Kapitalsteuer angesetzt wurde. Habe mich dann auf die Suche gemacht und den Fehler gefunden.

In Zeile 14 (663€) und 15 habe ich die gleichen Werte eingeben (Zeile 15 hätten nur 104€ stehen dürfen) . Gemacht habe ich diese mit SteuerEasy, da ist mir der Fehler nicht aufgefallen, erst als ich jetzt die Kap ausgedruckt habe.

 

Meine Frage ist jetzt, reicht es wenn ich zum Finanzamt gehe und es dann korrigiert wird oder muß ich schriftlich Widerspruch einreichen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

hallo

 

 

1) wenn ich die Anteile einer thesaurienden LU-Fond durch eine inländische Bank innerhalb des Jahres 2013 kaufe (7/3/2013) und verkaufe (6/11/2013), müsste ich nichts in der Steuererklärung angeben oder ? .

 

Aber der Fond hat GJ 30/6/2013 und am 30/6/2913 hatte ein Wert als anrechenbare Quellensteuer (Punkt f) aa)) . Kann ich den Wert in der StE angeben ? wird die inländische Bank diesen Wert auf der Steuerbescheinigung angeben ? oder wie kann ich den beweisen ?

 

 

2) wenn ich ein Tausch von Anteilen von einem Fond in einem anderen Fond veranlasse, wird in der Regel steuerlich von den Banken sauber gehandelt ? es wären beide Fonds in USD und der Sinn wäre keinen Kursverlust zu haben.

 

 

 

anke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

1) wenn ich die Anteile einer thesaurienden LU-Fond durch eine inländische Bank innerhalb des Jahres 2013 kaufe (7/3/2013) und verkaufe (6/11/2013), müsste ich nichts in der Steuererklärung angeben oder ? .

Aber der Fond hat GJ 30/6/2013 und am 30/6/2913 hatte ein Wert als anrechenbare Quellensteuer (Punkt f) aa)) . Kann ich den Wert in der StE angeben ? wird die inländische Bank diesen Wert auf der Steuerbescheinigung angeben ? oder wie kann ich den beweisen ?

2) wenn ich ein Tausch von Anteilen von einem Fond in einem anderen Fond veranlasse, wird in der Regel steuerlich von den Banken sauber gehandelt ? es wären beide Fonds in USD und der Sinn wäre keinen Kursverlust zu haben.

 

Zu 1) Die Thesaurierung 30.06. müsste separat versteuert werden, dann darf auch der Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung abgezogen werden. Im Ergebnis ist bei korrekter Handhabung die Steuerbescheinigung in Summe aber korrekt. Die QuSt der Thesaurierung dürfte nachrichtlich in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden und muss separat erklärt werden.

 

Zu 2) Da das ein Kauf/Verkauf ist, wird das genauso gut oder schlecht behandelt, wie sonst auch. Der Sinn "kein Kursverlust" bei USD erschließt sich mir aber nicht.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

Welchen Thesaurierungsbeleg aus dem Bundesanzeiger muss ich eigentlich nehmen, wenn ich meine Steuererklärung mache?

 

Ich habe mehrere Thesaurierer in meinem Depot , unter anderen den iShares Euro Corporate Bond (DE) Large Cap (DE) UCITS ETF (DE0002511243) .

 

Das Geschäftsjahresende ist der 28.02.

 

Muss ich jetzt für meine Steuerklärung 2013 (die ich Anfang nächsten Jahres machen werde) den Thesauerierungsbeleg nehmen, der irgendwann im Q1/2014 eingestellt wird, also dem Ende des GJ 2013.

 

Oder nehme ich den Thesaurierungsbeleg, der bereits im Q1/2013 eingestellt wurde, da ja eigentlich das Ende des Geschäftsjahres 2012 in das Jahr 2013 fällt, mir also dieser Betrag in 2013 zugeflossen ist.

 

Falls dem so ist, hat man die Zahlen doch schon sehr früh im Jahr und kann die Erklärung vorbereiten. Dann ist es zwar Aufwand, aber da ich immer eine Steuererklärung angebe, ist es jetzt auch nicht so schlimm, einfach meine Anteile an dem Stichtag mit den ausschüttungsgleichen Beträgen zu multiplizieren und das mit dem zu vergleichen, was dann am Ende des Jahres in der Steuerbescheinigung steht.

 

Ich habe die letzen Jahre eigentlich immer nach besten Wissen und Gewissen die Angaben für die Steuererklärung übernommen, die in meinen Steuerbescheinigungen angegeben wurden. die habe ich dann in die entsprechende Zeile 17 Anlage KAP eingetragen. Das Thema Bundesanzeiger ist mir erst hier im Forum bewusst geworden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dandy

Sorry, wenn ich hier kurz einhake:

 

Im Netz findet man unter Anderem eine solche Aussage:

 

 

 

 

 

Wie nun das Finanzamt eine Nichtangabe des jährlichen Zuflusses aus ausländischen thesaurierenden Fonds und einen damit verbundenen Steuerstundungseffekt bewertet, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

 

Wenn ich mal so frage: Angenommen mein Freibetrag ist anderweitig ausgeschöpft und ich nehme obige Aussage mal so hin: Was würden mir für Nachteile entstehen, wenn ich in meiner Steuererklärung nichts deklariere? Habe ich dann erstmal einen finanziellen Nachteil beim Verkauf oder geht es hier nur darum, eventuellen Gerichtsentscheidungen zuvorzukommen?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schinzilord

Welchen Thesaurierungsbeleg aus dem Bundesanzeiger muss ich eigentlich nehmen, wenn ich meine Steuererklärung mache?

 

Ich habe mehrere Thesaurierer in meinem Depot , unter anderen den iShares Euro Corporate Bond (DE) Large Cap (DE) UCITS ETF (DE0002511243) .

 

Das Geschäftsjahresende ist der 28.02.

 

Im bundesanzeiger findest du den Bericht zum Geschäftsjahresende 28.02.13 am 21.06.2013 (der untere Link) mit den dann dir zugeflossenen Erträgen.

Hierin wird die Thesaurierung der ausschüttungsgleichen Erträge mit

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1,2575132 EUR

festgesetzt.

Der im Bundesanzeige obere Link vom 21.06.2013 gibt schon wieder die Zwischenausschüttung vom Mai an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
x_markus_x
· bearbeitet von x_markus_x

Welchen Thesaurierungsbeleg aus dem Bundesanzeiger muss ich eigentlich nehmen, wenn ich meine Steuererklärung mache?

 

Ich habe mehrere Thesaurierer in meinem Depot , unter anderen den iShares Euro Corporate Bond (DE) Large Cap (DE) UCITS ETF (DE0002511243) .

 

Das Geschäftsjahresende ist der 28.02.

 

Im bundesanzeiger findest du den Bericht zum Geschäftsjahresende 28.02.13 am 21.06.2013 (der untere Link) mit den dann dir zugeflossenen Erträgen.

Hierin wird die Thesaurierung der ausschüttungsgleichen Erträge mit

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1,2575132 EUR

festgesetzt.

Der im Bundesanzeige obere Link vom 21.06.2013 gibt schon wieder die Zwischenausschüttung vom Mai an.

 

 

Genau das wollte ich wissen. Danke dafür.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schinzilord

Nicht vergessen den Aufwand bei Verkauf :) Aber auch das sollte überschaubar sein.

Ich klatsche das alles in meine Datenbank und fertig ist die Berechnung (siehe mein Musterdepot).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

 

Wie nun das Finanzamt eine Nichtangabe des jährlichen Zuflusses aus ausländischen thesaurierenden Fonds und einen damit verbundenen Steuerstundungseffekt bewertet, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

 

Wenn ich mal so frage: Angenommen mein Freibetrag ist anderweitig ausgeschöpft und ich nehme obige Aussage mal so hin: Was würden mir für Nachteile entstehen, wenn ich in meiner Steuererklärung nichts deklariere? Habe ich dann erstmal einen finanziellen Nachteil beim Verkauf oder geht es hier nur darum, eventuellen Gerichtsentscheidungen zuvorzukommen?

 

 

 

Eigentlich sollte man im Netz die Aussage finden: Das ist eine Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung) auf Zeit.

Hier gibt es zwei Problemfelder:

1. Wenn das FA das als Steuerhinterziehung sieht, werden die Vorjahre korrigiert, dafür gibt es die Steuer auf den Verkauf zurück. Durch die Vollverzinsung von 6% wird aus der Nullsumme ein steuerlicher Nachteil.

2. Wenn die Veräußerung im engen Umfeld nach der Thesaurierung statt findet, wird u.U. ein geschätzter Betrag für die letzte Thesaurierung angesetzt und besteuert. Diesen bekommt man dann nur zurück, wenn man Nr. 1 macht.

 

Was natürlich nicht geht, ist die Thesaurierungen nicht zu erklären und dann beim Verkauf noch zu versuchen, den Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung von den Kapitalerträgen abzuziehen. Da würde man nur die Verjährungsfrist der Hinterziehung mit verlängern...

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
x_markus_x

Welchen Thesaurierungsbeleg aus dem Bundesanzeiger muss ich eigentlich nehmen, wenn ich meine Steuererklärung mache?

 

Ich habe mehrere Thesaurierer in meinem Depot , unter anderen den iShares Euro Corporate Bond (DE) Large Cap (DE) UCITS ETF (DE0002511243) .

 

Das Geschäftsjahresende ist der 28.02.

 

Im bundesanzeiger findest du den Bericht zum Geschäftsjahresende 28.02.13 am 21.06.2013 (der untere Link) mit den dann dir zugeflossenen Erträgen.

Hierin wird die Thesaurierung der ausschüttungsgleichen Erträge mit

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1,2575132 EUR

festgesetzt.

Der im Bundesanzeige obere Link vom 21.06.2013 gibt schon wieder die Zwischenausschüttung vom Mai an.

 

Ich habe die Angaben aus dem Bundesanzeiger mit den Thesaurierungsdokumenten abgeglichen, die mir die DiBa hat zukommen lassen. Sie stimmen auf den Cent überein.

 

Bei meinen drei "kritischen" Auslandsthesaurierern ist das Geschäftsjahresende immer Ende Februar, im August 2013 kamen die diesjährigen Thesaurierungsbelege von der Diba. Da alle Fakten also rechtzeitig vorliegen, sollten die auch in den Jahressteuerbescheinigungen entsprechend auftauchen. Der Aufwand hält sich also in Grenzen, meine Euros dürfen weiterhin zu Ishares fließen. :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

Hallo

 

 

was passiert wenn ich die Anteile eine LU Fond in einem inändischen Depot zwischen GJ Ende (30/9) des Fonds und die Ausschüttung (voriges Jahr war am 4/12/2012) verkaufe. Die Anteile wurden im April dieses Jahres gekauft.

 

Eigentlich der Kurs sollte nach dem Ausschüttung korrigieren oder ?

 

aber am 30/9 gibt es auch ausschüttungsgleiche Erträge, wie sollen es steuerlich behandelt werden, wenn ich in dem Zeitfenster verkaufe ?

 

 

òder es ist einfach zu kompliziert und lieber nach der Auschüttung verkaufen ?

 

 

 

vielen dank

 

cpandrea

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...