Liebes Forum,   ich erhielt vor Kurzem eine Vorladung bei der Polizei wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Es stellte sich heraus, dass ich bei einem Wertpapier, das kaum gehandelt wird gleichzeitig als Verkäufer und Käufer tätig gewesen bin, wohl innerhalb weniger Minuten. Bei diesem Handel ging es um ein Handels-Volumen von ca. 100€. Die Kriminalpolizei ermittelt nun in der Sache wegen einer STRAFTAT gegen mich.       Ich bin mit den Nerven fix und fertig. Hat irgendjeman