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Enzo

HUK Berufsunfähigheitsversicherung aus 2002

Empfohlene Beiträge

Enzo

Hallo,

 

bei der Absicherung der wichtigsten Risiken ist momentan meine Berufsunfähigkeitsversicherung mein Sorgenkind.

Meine Angaben:

39 Jahre, angestellt, verheiratet, 1 Kind

aktueller monatlicher Finanzbedarf: 1500 €

Zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung:

Anbieter: HUK Coburg Leben

Produkt: HUK Risikoschutz Nichtraucher (WNR), Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ...aus 2002

Besondere Vertragsbedingungen: TW04

Beginn: 2002 (im Alter von 28 Jahren abgeschlossen)

Ablauf der Versicherung: 2034 (läuft nur bis zum 60 Lebensjahr)

Dauer des Vertrages: 32 Jahre

Dauer der Beitragszahlung: 32 Jahre

Versicherungssumme: 25.565 €

Berufsunfähigkeitsrente: 900 € monatlich

Tarifbeitrag: 727 € jährlich

zu zahlen: 399 € jährlich

Berufsklasse: 3

 

Ich habe damals die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen ausgefüllt, kann aber nicht sagen, ob ich damals wirklich alles erfasst habe.

Zwischenzeitlich hatte ich Kreislaufprobleme, die mir bei einer erneuten Gesundheitsprüfung Probleme machen könnten.

 

Der Vertrag ist aus 2002. Ich hoffe den Tarif kennt einer der Experten und kann auf meine Fragen eingehen.

 

..zur besseren Übersichtlichkeit durchnummeriert

 

1.)

In den letzten Jahren hat sich mein berufliches Tätigkeitsfeld geändert.

Muss ich das der Versicherung melden bzw. kann sich hierdurch der Beitrag ändern?

 

2.)

Da der Vertrag keine Dynamik enthält, sind die 900 € monatlich m.E. nicht ausreichend.

Durch die Heraufsetzung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre habe ich jetzt eine Deckungslücke von 7 Jahren.

Wie sollte ich sinnvollerweise vorgehen, um den Risikoschutz zu verbessern?

Sollte ich den vorhandenen Vertrag beibehalten oder ergänzen?

 

3.)

Was passiert, wenn ich bei dem 2002 geschlossenen Vertrag bei den Gesundheitsfragen irgendetwas nicht erwähnt habe?

 

 

Gruß

Enzo

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Matthew Pryor

Was sagt denn der ursprüngliche Vermittler zu diesen Fragen?Der sollte doch am Ehesten wissen,inwieweit eine Aufstockung oder Ergänzung möglich sein sollte.

Was passiert, wenn ich bei dem 2002 geschlossenen Vertrag bei den Gesundheitsfragen irgendetwas nicht erwähnt habe?

Das kommt darauf an,was warum nicht erwähnt wurde.Für Altverträge gilt aber bezüglich vorvertraglicher Anzeigepflichten nach wie vor das alte,in diesem Zusammenhang für Verbraucher eher nachteilige VVG.

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

bei der Absicherung der wichtigsten Risiken ist momentan meine Berufsunfähigkeitsversicherung mein Sorgenkind.

Meine Angaben:

39 Jahre, angestellt, verheiratet, 1 Kind

aktueller monatlicher Finanzbedarf: 1500 €

Zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung:

Anbieter: HUK Coburg Leben

Produkt: HUK Risikoschutz Nichtraucher (WNR), Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ...aus 2002

Besondere Vertragsbedingungen: TW04

Beginn: 2002 (im Alter von 28 Jahren abgeschlossen)

Ablauf der Versicherung: 2034 (läuft nur bis zum 60 Lebensjahr)

Dauer des Vertrages: 32 Jahre

Dauer der Beitragszahlung: 32 Jahre

Versicherungssumme: 25.565 €

Berufsunfähigkeitsrente: 900 € monatlich

Tarifbeitrag: 727 € jährlich

zu zahlen: 399 € jährlich

Berufsklasse: 3

 

Ich habe damals die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen ausgefüllt, kann aber nicht sagen, ob ich damals wirklich alles erfasst habe.

Zwischenzeitlich hatte ich Kreislaufprobleme, die mir bei einer erneuten Gesundheitsprüfung Probleme machen könnten.

 

Der Vertrag ist aus 2002. Ich hoffe den Tarif kennt einer der Experten und kann auf meine Fragen eingehen.

 

..zur besseren Übersichtlichkeit durchnummeriert

 

1.)

In den letzten Jahren hat sich mein berufliches Tätigkeitsfeld geändert.

Muss ich das der Versicherung melden bzw. kann sich hierdurch der Beitrag ändern?

 

2.)

Da der Vertrag keine Dynamik enthält, sind die 900 € monatlich m.E. nicht ausreichend.

Durch die Heraufsetzung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre habe ich jetzt eine Deckungslücke von 7 Jahren.

Wie sollte ich sinnvollerweise vorgehen, um den Risikoschutz zu verbessern?

Sollte ich den vorhandenen Vertrag beibehalten oder ergänzen?

 

3.)

Was passiert, wenn ich bei dem 2002 geschlossenen Vertrag bei den Gesundheitsfragen irgendetwas nicht erwähnt habe?

 

 

Gruß

Enzo

 

Frohes Neues!

 

zu den Fragen:

1 - nein, es sei denn, es wird in den AVB explizit gefordert - aber selbst dieser Versicherer hat das meiner Kenntnis nach seit Jahren nicht mehr drin - aber ohne Garantie

2 - Teile meine Antwort zur Vorgehensweise in zwei Teile:

 

Idealfall

a - Gesundheitshistorie sauber aufarbeiten und Tätigkeitsprofil erstellen

b - Optimalen Versicherer lokalisieren (=Vertragsbedingungen lesen, analysieren, bewerten)

c - Dort Risikovoranfrage stellen und ggfls. Zusatzvertrag (600 / 67) eindecken - evtl. komplette Summe (1500 / 67) neu (siehe b )

 

pragmatische Lösung

a - siehe oben

b - Versicherer mit vereinfachter Gesundheitsprüfung checken, ob dort Anschlussvertrag möglich (600 / 67) ist

c - danach Prozess Idealfall für den HUK Vertrag durchlaufen

 

3 - siehe Antwort @M.P.

 

Good luck!

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Sparbuechse

2.)

Da der Vertrag keine Dynamik enthält, sind die 900 € monatlich m.E. nicht ausreichend.

Durch die Heraufsetzung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre habe ich jetzt eine Deckungslücke von 7 Jahren.

Wie sollte ich sinnvollerweise vorgehen, um den Risikoschutz zu verbessern?

Sollte ich den vorhandenen Vertrag beibehalten oder ergänzen?

 

Ich hatte für mich selbst vor etwa einem Jahr eine ähnliche Fragestellung - nachdem ich mal einen kompletten Kassensturz gemacht hatte (Rentenversicherung und deren Fälligkeit, sonstige Anlagen, Beratung bei der Rentenversicherung) und mir auch angeschaut habe, ob und in welchen Fällen ich wieviel Erwerbsminderungsrente zu erwarten habe, war ich der Meinung, daß meine 1000er BU ausreichend ist (leider auch ohne Dynamik). Das ist natürlich sehr individuell und ist auch ein bißchen an Arbeit.

 

Hast Du das schon gemacht oder wie kommst Du konkret darauf, daß die 900 Euro nicht ausreichend sind?

 

Zudem: Die Absicherung für die letzten 7 Jahre wird Dich einiges an Geld kosten, nur mal als Vorwarnung. Hier ist es umso wichtiger, ob Du tatsächlich die vollen 7 Jahre, die jetzt nicht gedeckt sind, noch covern mußt, oder wie es bis dahin mit der Eigenvorsorge für den Ernstfall aussieht. Auch das nur als Idee - und keine Empfehlung.

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Enzo

Hallo,

 

danke für die Antworten.

In den Jahren nach dem Vertragsabschluß hatte ich mehrere Behandlungen (u. a. auf Grund Kreislauf-Problemen), die bei einer neuen Gesundheitsprüfung Probleme machen könnten.

Das Thema muss ich noch aufarbeiten.

 

@Sparbuechse,

wenn ich berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, werde, dann habe ich als Ersatz für mein Gehalt nur die 900 € monatlich.

Aktuell brauche ich 1500 € monatlich.

Sicher könnte ich mich einschränken. Aber momentan habe ich nicht so große Ersparnisse, um die Finanzlücke zu schließen (einschl. dem Zeitraum vom 60. bis 67. Lebensjahr).

Wenn ich auf Grund der Krankengeschichte mir einen zusätzlichen Risikoschutz nicht leisten kann, muss ich Geld für den Fall aller Fälle zurücklegen.

 

@alle,

1.) Wie gut ist die vorhandende HUK Risikoschutz Nichtraucher (WNR), Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ...aus 2000?

2.) Ist das Beibehalten der Versicherung anzuraten oder haben sich die Bedingungen in neue Verträgen für die Versicherungsnehmer drastisch verbessert?

 

Ich habe bei der vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung nichts wissentlich verschwiegen.

Ein Bekannter von mir ist seit kurzem berufsunfähig. Die Versicherung versucht momentan im Zuge von angeblich nicht ausreichende Angaben bei den Gesundheitsfragen die Rentenzahlung zu verweigern.

Das hat mich etwas mistrauisch gemacht.

 

 

Gruß

Enzo

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polydeikes

Peter hat dir bereits den optimalen Plan gepostet. Dem ist wirklich nichts hinzuzufügen.

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Matthew Pryor
1.) Wie gut ist die vorhandende HUK Risikoschutz Nichtraucher (WNR), Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ...aus 2000?

Bedingt gut.Das gilt aber im Prinzip für alle Tarife älterer Generationen.Ich würde zunächst einmal in Erfahrung bringen,inwieweit eine Abdeckung bei einem anderen Versicherer aufgrund der Vorerkrankung in Frage käme.Zu prüfen wäre auch,ob eine Absicherung über den Arbeitgeber im Rahmen eines Kollektivvertrages mit vereinfachter Gesundheitprüfung eine gangbare Alternative darstellt.

Natürlich müssen dann auch wieder andere Gesichtspunkte (→Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer,höhere Rentenleistung als für eine Absicherung in der 3.Schicht etc.pp..) Berücksichtigung finden.

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Enzo

Hallo,

 

nach dem ich in den letzten Monaten beruflich sehr eingespannt war, möchte ich das Thema BU weiter verfolgen.

Wie ich schon geschrieben habe, besitze ich seit 2002 eine BU bei der HUK Coburg und habe damals die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen beantwortet.

 

Aus verschiedenen Quellen höre ich, dass im Leistungsfall die Angaben sehr genau geprüft wurden.

Teilweise wurden die Patienten vom Arzt nicht ausreichend genau über Diagnose informiert und haben die Fragen im BU-Antrag nicht korrekt beantwortet.

Und genau den Fall möchte ich verhindern falls eine BU eintritt.

 

Ich habe 2002 auch nur das im Antrag angegeben, was mir aus der Erinnerung bekannt war.

 

Im Rahmen dieses Thread wurde mir empfohlen die Gesundheitshistorie aufzuarbeiten.

Ich kann nicht mit 100%-er Sicherheit alle Ärzte aufzählen.

Oft ist es so, dass Ärzte mündlich nur die Diagnose mitteilen. Was Sie dann alles in ihre Akten schreiben, erfahre ich als Patient nicht.

Ich habe in den letzten 10 Jahren zweimal die Krankenkasse gewechselt.

 

Meine Fragen:

1.) Wie kann ich meine Gesundheitshistorie sauber aufarbeiten?

2.) Ist es zulässig das Bedingungswerk 2002 der HUK Coburg hier einzustellen und zu diskutieren?

 

Gruß

Enzo

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polydeikes

Hallo Enzo. Nach momentan geltendem Recht bist du aus der 10-Jahre-Frist mit dem Altvertrag hinaus. Will heißen: Die rechtlichen Konsequenzen gemäß Versicherungsvertragsgesetz (Anfechtung usw. usf.) kommen zunächst einmal nicht mehr in Frage. Es ist allerdings noch nicht so lange her, da ergab sich diese Frist endgültig eigentlich nur aus dem BGB mit einem Zeitraum von 30 Jahren.

 

Ich würde aber mal soweit gehen und behaupten, dass der Altvertrag aus der Anfälligkeit gegenüber "versehentlich" falschen Angaben (aus meiner Sicht fahrlässig bis grob fahrlässig) raus ist und du dir da keine Gedanken mehr machen musst.

 

Sollte sich das Thema Neuvertrag dennoch stellen, solltest du dem empfohlenen Ansatz folgen und die Gesundheitshistorie aufbereiten. Dazu sollte erst einmal erfasst werden, welche ambulanten und stationären Behandlung in den letzten 5 (amb) / 10 (stat) Jahren gelaufen sind. Zusätzlich gilt es auf Beschwerden hin zu prüfen, die im Rahmen allgemeiner Fragen abgefragt würden. Diese Punkte kannst du wiederum durch Akteneinsicht beim Hausarzt verifizieren, du hast ein Auskunftsrecht. Die Akten der Krankenkassen kannst du ebenfalls anfordern, durch den Wechsel könnten diese aber unvollständig sein.

 

Das "Problem" der Klärung besteht darin, dass es gerade bei GKVlern erheblich Unterschiede zwischen dem "mündlichen Ergebnis" und der Abrechnung mit der GKV gibt. Anders formuliert: Jeder Arzt muss eine Diagnose stellen, um seine Bezahlung von der GKV zu bekommen. Diese Diagnose muss nicht unbedingt dem entsprechen, was du tatsächlich "hattest".

 

---

 

Ob es überhaupt Sinn macht den Altvertrag in Frage zu stellen, würde ich ua. erst einmal von den Bedingungen des Altvertrags abhängig machen. Die kannst du natürlich hier rein stellen, das Auswerten dauert nur ein paar Minuten.

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Enzo

Hallo polydeikes,

 

danke für Deine ausführliche Antwort.

 

Produkt: HUK-Risikoschutz Nichtraucher (WNR)

Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Bedingungen siehe Dateianhang

 

So wie ich mich belesen habe, gab es seit dem Vertragsanschluss 2002 doch einige Veränderungen in Neuverträgen.

Ich kann leider nicht einschätzen, ob die Bedingungen aus heutiger Sicht noch akzeptabel sind oder ich mich lieber um einen neuen Vertrag bemühen sollte.

 

Gruß

Enzo

HUK Bedingungswerk.pdf

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polydeikes

Hallo Enzo. Unabhängig von der technischen Eignung des Vertrags (Endalter, BU Rente etc.) ein paar Worte zu dem Altvertrag, da dieser sich schon sehr deutlich von heutigen Verträgen unterscheidet.

 

---

 

Im Gegensatz zu heutigen Verträgen fehlt quasi vollständig eine Arztanordnungsklausel. Nach heutiger Sicht eher positiv, denn was nicht drin steht, kann auch nicht gegen dich verwendet werden.

 

Die reine BU Definition unterscheidet sich von heutigen Bedingungen ebenfalls. Zwischen den Zeilen kannst du einen Verzicht auf abstrakte Verweisung herauslesen. Also, dass du nicht auf eine theoretisch ausübbare Tätigkeit verwiesen werden kannst, unabhängig davon ob du diesen Job tatsächlich ausübst, der Arbeitsmarkt das überhaupt her gibt.

 

Die Mehrzahl der heutigen BU Bedingungen verzichtet ebenfalls auf abstrakte Verweisung, schließt die aber bei diversen Gelegenheiten durch Hintertüren wieder ein. Eine dieser üblichen Hintertüren ist das vorrübergehende oder dauerhafte Ausscheiden aus dem Beruf (Kindererziehung, Arbeitslosigkeit etc.). Diesen Punkt gibt es in den Bedingungen des Altvertrags schlichtweg nicht ... und was nicht drin ist, kann nicht gegen dich verwendet werden.

 

Einer der diskussionswürdigen Punkte ist der Ausschluß "vorsätzliche widerrechtiche Handlung;". Heißt im Klartext: Baust (verursachst) du einen Unfall in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung und wirst in Folge BU, ist der Versicherer leistungsfrei. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist quasi nur vorsätzlich möglich. Es sei denn, du überzeugst den Richter davon, dass der heilige Geist aufs Gaspedal getreten hat.

 

Auch die Mitwirkungspflichten sind human. So ist bspw. "eine Minderung UND die Wiederaufnahme ..." anzuzeigen. Das UND heißt im Klartext, es muss beides eintreffen. Hier gibt es heute viele Bedingungswerke mit schlechteren Regelungen, einem ODER respektive einem UND / ODER, was im Klartext heißt, eines von Beidem tritt ein und wird somit sofort anzeigepflichtig.

 

Bis dato ist diese BUZ aus dem Altvertrag gar keine so schlechte Sache, sie hat aber einen gewaltigen Pferdefuß:

 

Eine heutige, sehr gute BU schützt deinen Beruf, dein Einkommen. Das ist hier nicht wirklich der Fall. Bedingt ist das durch die Regelung der konkreten Verweisung. Im Klartext:

 

Du kannst deinen alten Beruf nicht mehr ausüben, übst aber einen anderen Beruf aus.

 

Hier sieht das Bedingungswerk nur vor "auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben KANN und die seiner bisherigen Lebensstelung entspricht". Die Lebensstellung meint neben dem Ansehen vor allem auch das Einkommen. Die Bedingungen des Altvertrags treffen aber keinerlei Aussage über eine zumutbare Einkommensreduzierung. Nicht einmal im Sinne der mysteriösen "höchstrichterlichen Rechtssprechung", die sich in mäßigen Bedingungswerken der heutigen Zeit immer wieder findet.

 

Also kurzum: Du solltest davon ausgehen, dass auch dann keine BU mehr vorliegt, wenn der alternativ ausgeübte Beruf deutlich weniger Einkommen generiert (30-40 % weniger oder sogar mehr Einbußen, je nach Einkommen). Diesen Punkt, sprich Schutz des realen Berufs und Einkommens regeln gute BUs der heutigen Zeit erheblich besser.

 

Darüber hinaus sind in dieser BUZ keinerlei Nachversicherungsgarantien vorgesehen ... eine Anpassung an den Bedarf kaum möglich, aber das siehst du ja schon aktuell nach knapp 12 Jahren.

 

---

 

Eine kurze Zusammenfassung: Der optimale Weg ist der Altvertrag rein bedingungstechnisch nicht. Rein technisch (Endalter, abgesicherte BU Rente) gem. deinen Angaben ohnehin nicht viel mehr als eine Hartz 4 Vermeidungspolice. Ob du aber überhaupt eine bessere BU der heutigen Zeit bekommen kannst, ist natürlich vor allem auch eine Frage des heutigen Gesundheitszustandes.

huk.pdf

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Enzo

Hallo,

 

die Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist wirklich sehr schwammig formuliert und die Höhe der BU-Rente aus heutiger Sicht wirklich nur ein Harz-4-Ersatz.

Muss ich ehrlich sagen, zum Zeitpunkt des Abschlusses habe ich mich offenbar nicht ausreichend mit dem Thema befasst. Damals habe ich mich auf Stiftung Warentest verlassen und die Versicherungsvertreterin hat mich diesbezüglich nicht beraten.

 

Ich werde in der nächsten Zeit meine Gesundheitshistorie aufarbeiten und dann das Thema wieder aufgreifen.

Ich hoffe die Ärzte und Krankenkassen sind kooperativ, was das Zuarbeiten von Unterlagen angeht.

 

Gruß

Enzo

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