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Nixkönner

VTB Direktbank: Tagesgeld, Festgeld, VTB Flex und andere Produkte

Empfohlene Beiträge

mapa12
· bearbeitet von mapa12
vor 58 Minuten von morini:

 

Beim Tagesgeldvergleich über Verivox kann ich keinen einzigen Anbieter finden, der auch nur annähernd 3 % Zinsen p.a. anbietet. Mir geht es dabei auch nicht um irgendwelche zeitlich befristete Neukundenaktionen.

 

Bei Festgeld mit einer Laufzeit von 1 Jahr kann ich keine in Deutschland ansässige Bank finden, die hierfür einen Zinssatz von über 3 % p.a. bietet. Außerdem halte ich Festgeld in Zeiten stark steigender Zinser ohnehin für suboptimal.

Für Tagesgeld werden 3 % schwierig.

 

Bei Festgeld verstehe ich allerdings die Festlegung auf eine in Deutschland ansässige Bank nicht.

Und wenn man für längere Zeit anlegen will, dann schon gar nicht.

 

Und gerade bei stark steigenden Zinsen sind doch Anleihen eher suboptimal, da deren Kurse sinken. Solltest du die Anleihe dann nicht bis zum Ende halten und vorher aussteigen, machst du im Endeffekt weniger Rendite, weil du zu einem niedrigeren Kurs verkaufen musst. Im Endeffekt ist dein Geld dort also genauso gebunden wie beim Festgeld. Eine Anleihe ergibt doch nur dann Sinn, wenn du sie bis zum Ende hältst (oder aber die Zinsen wider Erwarten wieder sinken und deren Kurs steigt).

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mausone46
· bearbeitet von mausone46
vor 18 Stunden von Peter23:

Warum braucht man darüber nicht mehr nachzudenken, wenn doch für (fast) alle Laufzeiten höhere Zinsen bei Tages-/Festgeld zu erzielen sind?

Festgeld woanders ist Festgeld, bei VTB kann ich monatlich 2.000 € abziehen und wie zurzeit möglich ist sogar 10.000 € wenn ich es brauche, dabei weiter 2,5% Zinsen kassieren.

Diese kombination bietet mir keiner.

Werde also erst bei 4% Festgeld den VTB Flex kündigen

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 23 Minuten von mausone46:

Festgeld woanders ist Festgeld, bei VTB kann ich monatlich 2.000 € abziehen und wie zurzeit möglich ist sogar 10.000 € wenn ich es brauche, dabei weiter 2,5% Zinsen kassieren.

Diese kombination bietet mir keiner.

Werde also erst bei 4% Festgeld den VTB Flex kündigen

Das verstehe ich, aber in dem Post, auf den ich geantwortet habe, ging es nicht um VTB sondern um Anleihen. Darauf bezog sich dann auch mein Kommentar.

vor 1 Stunde von morini:

Beim Tagesgeldvergleich über Verivox kann ich keinen einzigen Anbieter finden, der auch nur annähernd 3 % Zinsen p.a. anbietet.

Bieten das denn kurzlaufende (< 1Monat) Bundesanleihen? Aber ich gebe Dir recht. Tagesgeld ist aktuell im Vergleich zu Bundesanleihen wenig attraktiv. Bei Festgeld widerspreche ich Dir aber. Wer die Möglichkeit einschließt, dass Zinsen auch wieder fallen könnte, hat mit Festgeld aktuell die besseren Konditionen, um sich die aktuell hohen Zinsen zu sichern (weil keine Bundesanleihe 3,75% liefert).

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bondholder
vor 3 Stunden von mapa12:

Eine Anleihe ergibt doch nur dann Sinn, wenn du sie bis zum Ende hältst (oder aber die Zinsen wider Erwarten wieder sinken und deren Kurs steigt).

OT:

Normalerweise sind die Anleihezinsen für längere Restlaufzeiten höher als für kürzere. Zur Zeit haben wir eine inverse Zinsstrukturkurve, daher funktioniert Surfing The Yield Curve gerade nicht.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 8 Stunden von mapa12:

Bei Festgeld verstehe ich allerdings die Festlegung auf eine in Deutschland ansässige Bank nicht.

Und wenn man für längere Zeit anlegen will, dann schon gar nicht.

 

Beim Festgeld/Tagesgeld bevorzuge ich deutsche Banken, da ich aufgrund des automatischen Einbehalts der Kapitalertragssteuer weniger Stress mit dem Ausfüllen der Steuererklärung habe.

 

vor 8 Stunden von mapa12:

Und gerade bei stark steigenden Zinsen sind doch Anleihen eher suboptimal, da deren Kurse sinken. Solltest du die Anleihe dann nicht bis zum Ende halten und vorher aussteigen, machst du im Endeffekt weniger Rendite, weil du zu einem niedrigeren Kurs verkaufen musst. Im Endeffekt ist dein Geld dort also genauso gebunden wie beim Festgeld. Eine Anleihe ergibt doch nur dann Sinn, wenn du sie bis zum Ende hältst (oder aber die Zinsen wider Erwarten wieder sinken und deren Kurs steigt).

 

Wenn ich mir eine bis Oktober 2023 laufende Bundesanleihe mit einem Zinssatz von 3,0-3,1 % hole, habe ich kein Problem damit, diese bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Wichtig ist mir vor allem, dass ich jederzeit durch den Verkauf der Anleihe an mein Geld komme, um das Geld beispielsweise in Aktien umzuschichten. Leider ist das bei Festgeldern nicht der Fall.

 

vor 7 Stunden von Peter23:

Das verstehe ich, aber in dem Post, auf den ich geantwortet habe, ging es nicht um VTB sondern um Anleihen. Darauf bezog sich dann auch mein Kommentar.

Bieten das denn kurzlaufende (< 1Monat) Bundesanleihen? Aber ich gebe Dir recht. Tagesgeld ist aktuell im Vergleich zu Bundesanleihen wenig attraktiv. Bei Festgeld widerspreche ich Dir aber. Wer die Möglichkeit einschließt, dass Zinsen auch wieder fallen könnte, hat mit Festgeld aktuell die besseren Konditionen, um sich die aktuell hohen Zinsen zu sichern (weil keine Bundesanleihe 3,75% liefert).

 

Unter kurzlaufenden Anleihen verstehe ich so etwas:

https://www.onvista.de/anleihen/BUNDESOBL-V-18-23-S-178-Anleihe-DE0001141786

https://www.onvista.de/anleihen/BUND-SCHATZANW-21-23-Anleihe-DE0001104867

 

Wäre Madame_Q im WPF noch aktiv, könnte sie dir dazu sicherlich einige hilfreiche Informationen geben. Letztendlich hat sie mich dazu gebracht, mich mal mit den beiden von mir verlkinkten Anleihen zu beschäftigen, wobei ich mir eine davon bereits gekauft habe.

 

vor 5 Stunden von bondholder:

OT:

Normalerweise sind die Anleihezinsen für längere Restlaufzeiten höher als für kürzere. Zur Zeit haben wir eine inverse Zinsstrukturkurve, daher funktioniert Surfing The Yield Curve gerade nicht.

 

Habe ich es richtig in Erinnerung, dass eine inverse Zinsstrukturkurve generell auf eine bevorstehende Rezession hindeutet?

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Peter23
vor einer Stunde von morini:

Unter kurzlaufenden Anleihen verstehe ich so etwas:

https://www.onvista.de/anleihen/BUNDESOBL-V-18-23-S-178-Anleihe-DE0001141786

https://www.onvista.de/anleihen/BUND-SCHATZANW-21-23-Anleihe-DE0001104867

 

Wäre Madame_Q im WPF noch aktiv, könnte sie dir dazu sicherlich einige hilfreiche Informationen geben. Letztendlich hat sie mich dazu gebracht, mich mal mit den beiden von mir verlkinkten Anleihen zu beschäftigen, wobei ich mir eine davon bereits gekauft habe.

Ich habe Dir doch bereits recht gegeben, dass kurzlaufende Bundesanleihen aktuell besser sind als Tagesgeld. Wenn man sich allerdings die aktuellen Zinsen für eine längere Zeit sichern möchte, dann könnte man das zwar auch über Bundesanleihen machen, aber Festgeld bietet diesbezüglich aktuell die besseren Konditionen.

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morini
vor 30 Minuten von Peter23:

aber Festgeld bietet diesbezüglich aktuell die besseren Konditionen.

 

... mit den damit verbundenen Nachteilen.

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Gast230313
Am 4.3.2023 um 08:57 von multivitamin:

(...), da es ja einen User gab, der heftig Belege für die Existenz dieser Briefe einforderte.

 

Der User war ich und ich habe inzwischen ebenfalls einen dieser Briefe erhalten.

 

Die Aussage von @whister über einen angeblichen Artikel auf finanz-szene.de ist allerdings bis heute unbelegt und auch sonst nirgendwo zu finden. Ich finde es daher weiterhin wichtig, Belege für Informationen aus dem Internet einzufordern, da durch solche Aussagen - wie auch die von @vanity zur angeblich mangelnden Flexibilität der Kunden - anscheinend Druck auf letztere ausgeübt werden soll.

 

Den Brief habe ich übrigens mit der Frage an den Kundenservice beantwortet, welche Abfindung sie mir für den Zinsverlust des noch über zwei Jahre gültigen Vertrages anbieten. Keine Vorschusszinsen zu berechnen stellt kein ernstzunehmendes Angebot dar.

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chirlu
vor 15 Minuten von dweagle:

Der User war ich

 

Und immer noch hast du nicht herausgefunden, wie du den schreienden Fettdruck abstellen kannst?

 

vor 16 Minuten von dweagle:

ich habe inzwischen ebenfalls einen dieser Briefe erhalten.

 

Kannst du das beweisen? Wieso sollte dir das jemand glauben? :-*

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 30 Minuten von dweagle:

Die Aussage von @whister über einen angeblichen Artikel auf finanz-szene.de ist allerdings bis heute unbelegt und auch sonst nirgendwo zu finden.

Suchmaschinen sind nicht so deins, oder?

 

Für die bereits angekündigte Abwicklung der Frankfurter VTB Bank (Europe) SE gibt es nun auch einen fixen Zeitplan. Laut Informationen von Finanz-Szene soll die hiesige Tochter der gleichnamigen russischen Staatsbank zum 1. April aufgelöst werden.

https://finanz-szene.de/banking/spezialbanken-ticker-januar-februar-2023/ (28. Februar 2023)

 

Warten wir es ab.

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mapa12
· bearbeitet von mapa12
vor 2 Stunden von dweagle:

Den Brief habe ich übrigens mit der Frage an den Kundenservice beantwortet, welche Abfindung sie mir für den Zinsverlust des noch über zwei Jahre gültigen Vertrages anbieten. Keine Vorschusszinsen zu berechnen stellt kein ernstzunehmendes Angebot dar.

Da dir der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann, kann von über zwei Jahren keine Rede sein... Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.

 

Und das Schreiben hier haben mehrere Kunden bekommen, das sollte Beleg genug sein. Oder gibt es nun schon eine KGB-Eliteeinheit der VTB, die Finanzforen unterwandert, um Kunden zur freiwilligen Vertragsauflösung zu bewegen?

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 6 Stunden von mapa12:

Da dir der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann, kann von über zwei Jahren keine Rede sein... Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Das 3 Monate Kündigungsrecht besteht doch lediglich auf Kundenseite.

Oder sollte die vtb sich dieses Recht wirklich in die AGB geschrieben haben?

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mapa12
vor 3 Stunden von BigSpender09:

Das 3 Monate Kündigungsrecht besteht doch lediglich auf Kundenseite.

Oder sollte die vtb sich dieses Recht wirklich in die AGB geschrieben haben?

Sorry, du hast natürlich völlig Recht!

 

Ich habe noch mal in die AGB geschaut. Jedoch gibt es dort folgenden Passus:

 

Zitat

(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der VTB Direktbank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt.

Keine Ahnung, ob die Situation der VTB auch ein "wichtiger Grund" wäre.

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mausone46
· bearbeitet von mausone46
vor 14 Minuten von mapa12:

 

 

Ich habe noch mal in die AGB geschaut. Jedoch gibt es dort folgenden Passus:

 

Keine Ahnung, ob die Situation der VTB auch ein "wichtiger Grund" wäre.

Am Ende wird es wahrscheinlich so hinaus laufen.

Sie werden uns alle rausschmeissen, vielleicht mit ein kleine Abfindung ahahhahahha

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kariya
· bearbeitet von kariya
vor 2 Stunden von mapa12:

Ich habe noch mal in die AGB geschaut. Jedoch gibt es dort folgenden Passus:

 

Keine Ahnung, ob die Situation der VTB auch ein "wichtiger Grund" wäre.

Ich denke schon, denn sozusagen höhere Gewalt macht es der VTB unmöglich ihren Geschäftsbetrieb wirtschaftlich fortzusetzen.

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BigSpender09

Wenn denn die Info mit der Auflösung im April stimmen sollte, werden wir ja sehr bald sehen was passiert.  :)
Im schlimmsten Fall erhält man seine Einlagen + bis dahin angefallene Zinsen.

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dynamind

So, ich bin jetzt raus. Hatte die letzten Monate schon immer rausgeholt was ging und jetzt der finale Rest und Konto aufgelöst.

Ich finde das timing aber ganz günstig und werde es direkt in Festgeld schieben.

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Gast230313
Am 7.3.2023 um 09:54 von mapa12:

Sorry, du hast natürlich völlig Recht!

 

Ich habe noch mal in die AGB geschaut. Jedoch gibt es dort folgenden Passus:

 

[Zitat]

 

Keine Ahnung, ob die Situation der VTB auch ein "wichtiger Grund" wäre.

 

Du hast sinnentstellend zitiert. Der nachfolgende Satz lautet nämlich (nachzulesen unter https://www.vtbdirekt.de/sites/default/files/inline-files/VTB_Direktbank_Geschaeftsbedingungen.pdf):

 

Zitat

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
• wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat oder
• wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegen über der Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder
• wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemessenen Frist nach kommt.

 

Bei den "wichtigen Gründen" geht es um den KUNDEN und nicht um die BANK. Weiterhin heißt es unter unter "19. Kündigungsrechte der Bank":

 

Zitat

(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jeder zeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrukken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.

 

Wenn die vereinbarte Laufzeit noch über zwei Jahre andauert, hat die Bank sich daran zu halten. Auch wenn hier andauernd Werbung für eine kundenseitige Kündigung gemacht wird (was schlecht für den Kunden ist).

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mapa12
· bearbeitet von mapa12
vor 53 Minuten von dweagle:

Du hast sinnentstellend zitiert. Der nachfolgende Satz lautet nämlich (nachzulesen unter https://www.vtbdirekt.de/sites/default/files/inline-files/VTB_Direktbank_Geschaeftsbedingungen.pdf):

Sehe ich nicht ganz so. Du lässt ja auch die Hälfte weg. ;)

 

Zitat

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

Heißt für mich: Wenn der Grund ein anderer ist, dann gelten andere Regeln. Aus dem gesamten Abschnitt geht für mich nicht eindeutig hervor, dass es nur um ein evtl. Fehlverhalten des Kunden geht, denn ein "wichtiger Grund" muss doch nicht zwingend etwas mit dem Kunden zu tun haben.

 

vor 53 Minuten von dweagle:

Wenn die vereinbarte Laufzeit noch über zwei Jahre andauert, hat die Bank sich daran zu halten. Auch wenn hier andauernd Werbung für eine kundenseitige Kündigung gemacht wird (was schlecht für den Kunden ist).

In den Bedingungen für das VTB Flex ist jedoch nicht explizit von einer Laufzeit, sondern von einer sogenannten "Zinsvereinbarung" die Rede.

 

Darüber hinaus findet sich in den Bedingungen zum VTB Flex direkt am Anfang:

 

Zitat

Der VTB Flex-Sparplan („VTB-Flex“) der VTB Bank (Europe) SE Zweigniederlassung Frankfurt (im Folgenden „VTB Direktbank“ oder “Bank“) ist eine Spareinlage mit einer Kündigungssperrfrist von 48 Monaten und einer sich anschließenden Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 

Also ich bin kein Jurist, aber für mich ist das nach wie vor nicht hundertprozentig klar, dass die Bank sich an die 10 Jahre halten muss, vor allem, da es in den VTB-Flex-Bedingungen keinen expliziten Passus zur "Kündigung" gibt, wie das bei allen anderen Produkten der Fall zu sein scheint. Bei VTB Flex ist nur von "Beendigung" die Rede. Zumal das Wort "Mindestlaufzeit" dort nirgendwo vorkommt. Es ist lediglich von einer Kündigungssperrfrist von 48 Monaten die Rede (und danach 3 Monate).

Ich weiß nicht, ob das juristische Spitzfindigkeiten sein könnten...

 

Abgesehen kann es im Gesetz vielleicht auch einfach Regelungen geben, von denen wir nichts wissen, die der Bank ggf. eine sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehungen ermöglichen.

Was würde z.B. passieren, wenn die BaFin der VTB die Bankenlizenz entzieht?

 

Ich hoffe, du hast Recht. Denn das wäre ja auch zu meinem Vorteil, da mein Vertrag auch noch mehr als ein Jahr läuft.

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dynamind
vor 18 Stunden von dynamind:

So, ich bin jetzt raus. Hatte die letzten Monate schon immer rausgeholt was ging und jetzt der finale Rest und Konto aufgelöst.

Ich finde das timing aber ganz günstig und werde es direkt in Festgeld schieben.

Hoppla, bei der VTB wird man aber hurtig vor die Tür gesetzt.

Kündigung quasi am gleichen Tag bestätigt und direkt den Online-Zugang abgedreht.

Aber ich hatte zum Glück schon alles an Dokumenten heruntergeladen.

 

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Tenzing Norgay
Am 6.3.2023 um 21:50 von bondholder:

Suchmaschinen sind nicht so deins, oder?

 

Für die bereits angekündigte Abwicklung der Frankfurter VTB Bank (Europe) SE gibt es nun auch einen fixen Zeitplan. Laut Informationen von Finanz-Szene soll die hiesige Tochter der gleichnamigen russischen Staatsbank zum 1. April aufgelöst werden.

https://finanz-szene.de/banking/spezialbanken-ticker-januar-februar-2023/ (28. Februar 2023)

 

Warten wir es ab.

Auflösung am 1. April ist wohl etwas ambitioniert. Wohl eher soll die Auflösung am 1. April beschlossen werden.

 

Zitat aus dem Handelsblatt: „Wir wollen Ende 2023 unsere Bankgeschäfte beendet haben“, kündigt Hellwig an. „Dafür müssen wir alle freien Einlagen ausgezahlt haben.“ Der Rest – Gelder von sanktionierten Kunden sowie Mittel von nicht ermittelbaren Anlegern – soll beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Im ersten Quartal will die Bank einen sogenannten Liquidationsbeschluss von ihrem Stimmrechtstreuhänder bekommen."

 

Quelle: https://de.knews.media/nachrichten/wie-die-russische-vtb-europe-einen-bank-run-uberlebte/

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mapa12
vor 32 Minuten von Tenzing Norgay:

Auflösung am 1. April ist wohl etwas ambitioniert. Wohl eher soll die Auflösung am 1. April beschlossen werden.

 

Zitat aus dem Handelsblatt: „Wir wollen Ende 2023 unsere Bankgeschäfte beendet haben“, kündigt Hellwig an. „Dafür müssen wir alle freien Einlagen ausgezahlt haben.“ Der Rest – Gelder von sanktionierten Kunden sowie Mittel von nicht ermittelbaren Anlegern – soll beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Im ersten Quartal will die Bank einen sogenannten Liquidationsbeschluss von ihrem Stimmrechtstreuhänder bekommen."

 

Quelle: https://de.knews.media/nachrichten/wie-die-russische-vtb-europe-einen-bank-run-uberlebte/

Im Zusammenhang mit der vorherigen Diskussion über Laufzeiten ist auch das interessant, was auch immer das dann bedeuten mag:

"Im ersten Quartal will die Bank einen sogenannten Liquidationsbeschluss von ihrem Stimmrechtstreuhänder bekommen. Dann könnte sie auch aktiv Kontoverbindungen und Verträge beenden, die sonst nicht kündbar sind – zum Beispiel, weil sie längere Laufzeiten haben."

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chirlu

Soll denn die Abwicklung überhaupt nach SAG erfolgen?

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Peter23
vor 8 Stunden von chirlu:

Soll denn die Abwicklung überhaupt nach SAG erfolgen?

Natürlich nicht.

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