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Nixkönner

VTB Direktbank: Tagesgeld, Festgeld, VTB Flex und andere Produkte

Empfohlene Beiträge

Kuro

Gibt es hier jemanden, der gegen die Kündigung vorgeht und einen Zinsschaden geltend macht, der durch die vorzeitige Auflösung der Flex-Konten entsteht?!

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mausone46

Habe den Kündigung bekommen.

wenn das Geld aufs Konto ist, werde ich bei Klarna anlegen bei verschiedene Laufzeiten von 1 bis 5 Jahre bis 3,26% p.a.

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Kuro

Das es bei längeren Laufzeiten höhere Zinsen gibt, ist mir bekannt. Darum geht es auch nicht.

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IndexP
vor 2 Stunden von Kuro:

Gibt es hier jemanden, der gegen die Kündigung vorgeht und einen Zinsschaden geltend macht, der durch die vorzeitige Auflösung der Flex-Konten entsteht?!

 

Welchen Zins-Schaden glaubst Du hier geltend machen zu können?

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Kuro

Anlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und deutscher Einlagensicherung bringen zur Zeit im Schnitt keine 2,5%. Diese Differenz würde ich geltend machen wollen.

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IndexP
· bearbeitet von IndexP

Mal abgesehen von der Thematik, ob die VTB das in dieser für sie (sicher) außergewöhnlichen Situation vielleicht sogar ungestraft darf...

 

Bei der Fülle an

- TagesgeldKonten

- Festgeldern mit 3, 6, 12, ... Monaten Laufzeit

- Anleihen des Bundes mit unterschiedlichen Laufzeiten

- und nicht zuletzt z.B. dem Angebot der GEFA-Bank - https://www.gefa-bank.de/produkt/zinswachstum/

 

sehe ich diesen immensen Zins-Schaden einfach nicht...

Komfort-Verlust? (Konten eröffnen, Gelder transferieren, etc.) --> Durchaus.

Zins-Schaden? Marginal bis überhaupt nicht.

 

Ich frage mich auch, worum es Dir geht...

Daß die VTB die Konten NICHT weiterführt, dürfte klar sein.

Also worauf willst Du hinaus?

Bei der VTB (pauschalen) Zins-Schaden geltend machen - und trotzdem das Geld fröhlich irgendwo anders anlegen?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Kuro:

Anlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und deutscher Einlagensicherung bringen zur Zeit im Schnitt keine 2,5%. Diese Differenz würde ich geltend machen wollen.

Geht es dir dabei ums Prinzip – oder was soll das Ganze? Welche konkrete Schadenshöhe (in EUR, nicht in Prozent!) willst du geltend machen?

 

P.S.: Die aktuelle Rendite meines Geldmarktfonds liegt bei mehr als 2,5% p.a.

Euro short-term rate (€STR)

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Kuro

Mir geht es darum, dass Verträge von beiden Seiten einzuhalten sind und wenn sich eine Seite doch vorzeitig davon lösen will, muss sie der anderen Seite ein entsprechendes Angebot unterbreiten oder zumindest ihr den entstehenden Schaden ersetzen, der durch die vorzeitige Auflösung entsteht. Nicht mehr und auch nicht weniger. Meines Erachtens müsste die VTB dies seinen Kunden auch unaufgefordert anbieten, dh. mich stört die Art und Weise enorm, wie die VTB seine Kunden loswerden will (erst auf Freiwilligkeit durch nette Schreiben hoffen und dann als das nichts gebracht hat, die außerordentliche Kündigungen auszusprechen). Ähnliches Verhalten sehe ich allerdings bei anderen Banken auch immer wieder. Zumindest hat bei mir bisher noch keine Bank auf Vorfälligkeitszinsen egal in welcher Form verzichtet. Laut FMH gibt es zur Zeit im Schnitt 1,48% Zinsen für Anlagen mit deutscher Einlagensicherung und dreimonatiger Kündigungsfrist und nicht 2,5%.  Dementsprechend interessiert es mich nicht, was ein Geldmarktfonds oder anderen Anlagen mit nicht vergleichbaren Laufzeiten bringen. Und klar macht es auch Arbeit und dauert zudem Zeit bei einer anderen Bank ein vergleichbares Produkt zu eröffnen. Ich möchte hier darüber jetzt auch keine Diskussion führen, sondern hatte nur gehofft, dass es hier im Forum Leute gibt, die das ähnlich sehen und nicht alles mit sich machen lassen.

 

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Sapine

In welcher Höhe bewegt sich dein "Schaden"? Wird es schon dreistellig?

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Kuro

1% von 1,7 Milliarden Euro restlichem Einlagengeschäft bei 1-2 Jahren Restlaufzeit ergibt schon ein schönes Sümmchen. Zudem summieren sich auch einzelne Euro-Beträge bei den großen Unternehmen und Banken durch die Vielzahl der Kunden zu erklecklichen Beträgen und dies wird von den Banken und Unternehmen auch sehr gerne ausgenutzt.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 8 Minuten von Kuro:

1% von 1,7 Milliarden Euro restlichem Einlagengeschäft bei 1-2 Jahren Restlaufzeit ergibt schon ein schönes Sümmchen.

Es geht dir also in erster Linie ums Prinzip und nicht etwa um einen tatsächlich bezifferbaren individuellen Schaden. Dann wünsche ich dir bei dem Rechtsstreit viel Glück.

 

Zitat

Zudem summieren sich auch einzelne Euro-Beträge bei den großen Unternehmen und Banken durch die Vielzahl der Kunden zu erklecklichen Beträgen und dies wird von den Banken und Unternehmen auch sehr gerne ausgenutzt.

Ist dir bewußt, welche Ansprüche du im Entschädigungsfall hättest geltend machen können? Diesen Entschädigungsfall haben die deutschen Banken und die Aufsicht dir freundlicherweise erspart.

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Kuro

Das Ersparen haben die deutschen Banken und die Aufsicht aber bestimmt nicht uneigennützig gemacht, sondern sie werden schon eigene Gründe gehabt haben, diesen nicht eintreten zu lassen.

 

Zudem kann ich dir versichern, dass mein Schaden hoch genug ist, das ein Anwalt bereit sein wird, sich damit zu beschäftigen. Des weiteren ist es meine Erfahrung, dass Unternehmen und Banken sich sehr genau überlegen, ob sie es zu einem Gerichtsprozess kommen lassen, wenn sie merken, dass der Gegenüber es ernst meint mit der Geltendmachung seiner Ansprüche.  

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saibottina

:D

Das wird bestimmt ein Knüller, wenn Du Deinen gefühlten Schaden ersetzt haben möchtest weil Du keine Lust hast, Dich um Alternativen zu kümmern. Da werden die Anwälte sicher zittern und intensivst überlegen.

Etwas beeilen mit der Klage wäre gut, wer weiß, wie lange es die Bank noch gibt...

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Kuro

Es geht nicht um Alternativen, sondern um den Grundsatz das Verträge einzuhalten sind.

 

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chirlu
vor 2 Stunden von Kuro:

Mir geht es darum, dass Verträge von beiden Seiten einzuhalten sind und wenn sich eine Seite doch vorzeitig davon lösen will, muss sie

… kündigen. :-*

 

vor 57 Minuten von Kuro:

Zudem kann ich dir versichern, dass mein Schaden hoch genug ist, das ein Anwalt bereit sein wird, sich damit zu beschäftigen.

 

Vielleicht auch deshalb, weil die Gebührenhöhe höher als die Schadenshöhe sein wird?

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bondholder
vor 2 Stunden von Kuro:

Zudem kann ich dir versichern, dass mein Schaden hoch genug ist, das ein Anwalt bereit sein wird, sich damit zu beschäftigen.

Solange du solvent genug bist, die Anwaltsrechnung zu bezahlen, wird sich für fast jeden Rechtsstreit irgendein Anwalt finden.

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 7 Stunden von Kuro:

Laut FMH gibt es zur Zeit im Schnitt 1,48% Zinsen für Anlagen mit deutscher Einlagensicherung und dreimonatiger Kündigungsfrist und nicht 2,5%.

Welche Relevanz hat FMH?

Wen interessiert "der Schnitt"?

Denkst Du nicht, daß es Dir zumutbar ist, im Sinne der Schadensminderungs-Pflicht eines der besseren Angebote zu nutzen?

Wie hoch wird der konkrete/individuelle Zins-Schaden bei Dir dann sein?

 

Deine Beitrags-Historie seit Februar 2015 betrachtend...

Gibt es für Dich auch ein (Anleger-)Leben außerhalb von VTB?

Oder bricht Dir mit der VTB eine lebenswichtige Säule weg - und deswegen die Haar-Spalterei hier?

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Kuro

Leider ist es hier im Forum nicht möglich, sachlich über die Frage zu diskutieren, ob die VTB in diesem Fall zunächst prinzipiell schadensersatzpflichtig ist und wenn man dies bejaht, wie sich dann der ersatzpflichtige Schaden bemisst. 

 

Scheinbar sind beim Thema VTB etliche hier im Forum mit dem Messer zwischen den Zähnen bewaffnet und von Emotionen getrieben. Sehr schade.

 

Sollte es hier im Forum dennoch Interesse am Austausch in dieser Frage geben, so bitte per Privatnachricht. 

 

 

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Sapine

Wenn einer das Messer zwischen den Zähnen trägt, dann wohl eher du. Du sagst nicht, ob dein "Schaden" überhaupt nennenswert ist. Stundenlange Diskussionen um nichts bringen vielleicht dein Ego weiter sonst aber niemanden. 

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Kuro

Was geht das Forum an, wie hoch mein Schaden ist. Nichts würde ich meinen.

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Sapine

Absolut ok - aber wenn du nicht mal bereit bist eine Größenordnung anzudeuten, musst du dich nicht über die mangelnde Bereitschaft der übrigen wundern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Manch einem ist die Zeit zu schade, um 25 Euro zu diskutieren. 

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Kuro

Dann verstehe ich nicht, warum es auf meinen Beitrag schon so viele Antworten gab, wenn etlichen die Zeit zu schade ist, um 25 Euro zu diskutieren. Ich zumindest würde gegen Banken und große Unternehmen auch für 25 Euro vorgehen, wenn ich der Meinung bin, im Recht zu sein. Diese Größenordnung ist aber in diesem Fall absolut nicht gegeben. 

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IndexP
vor 2 Stunden von Kuro:

Scheinbar sind beim Thema VTB etliche hier im Forum mit dem Messer zwischen den Zähnen bewaffnet und von Emotionen getrieben. Sehr schade.

 

Genau das Gegenteil ist der Fall...

Das Geld ist seit einiger Zeit abgezogen von der VTB - und seitdem zinsstärker angelegt als 2,5%.

Win-Win-Situation sowohl für die VTB (die ihre Kunden ab Zeitpunkt X gern loswerden wollte) und für mich.

 

Ergo (in meinem Fall): Kein Messer zwischen den Zähnen und keine Emotionen.

 

Ich bin der VTB sogar irgendwie dankbar dafür, daß sie ihre eigene Abwicklung so unaufgeregt vornimmt.

Es wäre ihr sicher ein leichtes gewesen, im Frühjahr/Sommer 2022 ihre eigene Insolvenz zu provozieren. Den Schaden hätten wir dann alle gehabt. (alle = Bafin, VTB-Kunden, Einlagensicherungsfonds, Kunden anderer Banken, etc.)

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CorMaguire
vor 1 Stunde von Kuro:

Dann verstehe ich nicht, warum es auf meinen Beitrag schon so viele Antworten gab, wenn etlichen die Zeit zu schade ist, um 25 Euro zu diskutieren. Ich zumindest würde gegen Banken und große Unternehmen auch für 25 Euro vorgehen, wenn ich der Meinung bin, im Recht zu sein. Diese Größenordnung ist aber in diesem Fall absolut nicht gegeben. 

Gibt halt welche mit missionarischer Ader  Mitteilungsbedürfnis ;)

 

Auf Deine eigentliche Frage in #1526 kann ich auch nicht mit "Ja. mach ich", antworten. Schon allein wegen fehlender persönlicher Betroffenheit.

 

Wenn ich da aber was tun würde, würde ich:

* der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Vertrags bis Laufzeitende verlangen.

 

Hintergrund: Habe jetzt keine Idee warum der Liquidationsbeschluss ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wäre. Sonst könnte sich ja jede Gesellschaft langfristigen Verträgen durch i.L. entziehen. Vielleicht wird ja aber auch auf Sanktionen und den Treuhänderbeschluss abgehoben. Das in #1506 zitierte Kündigungsschreiben spricht ja nur vom wichtigen Grund.

 

Falls Du Deinen Anlagebetrag schon überwiesen bekommen hast:

* Trotzdem der Kündigung widersprechen

* Ersatzanlage vergleichbarer Laufzeit/Kündigungsmöglichkeit suchen und das Geld dort anlegen (wegen Schadensminderungspflicht)

* Zinsschaden ausrechnen und der VTB aufgeben

 

Dann mal schauen was passiert.

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ZfT

Ich bin nicht betroffen (hatte nur ein Tagesgeld-Konto bei der VTB was vor einiger zeit ordnungsgemäß gekündigt wurde.)

Aber ich finde die grundsätzliche Frage schon interessant. Als Kunde kann man das Produkt (VTB Flex) schließlich auch nicht vorzeitig kündigen. Die Bank scheint ja nicht pleite zu sein, also sollte sie ihren Pflichten weiter nachkommen.

Wenn sie ihren Betrieb nicht weiter fortführen will, soll sie eben die Zinsen bis zum Ende der Vertragslaufzeit / erstmöglichen Kündigungstermin bankseits berechnen und auszahlen.

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