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polydeikes

InterRisk Fondspolicen Tarife HFRV und SFRV

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Genullt, da offensichtlich irrelevant, out of Date und keinen Nerv auf Aktualisierung.

 

 

Überblick über die Konditonen hatte Hasenhirn zuletzt hier gegeben: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43267-interrisk-fondspolicen-tarife-hfrv-und-sfrv/?do=findComment&comment=978863

 

Soweit ich das verstanden habe (und ich mich richtig erinnere), gibt es bei HFRV und HFRVE (E-Variante = keine festgelegten monatlichen Beiträge) folgende Kosten:

 

Einmalige Fixkosten pro Vertrag:

  • 24 € p.a. Verwaltungsgebühr;
  • einmalig 75 Euro Lizenzgebühr VDH;
  • einmalige Beratungsvergütung für den Vermittler.

Jährliche prozentuale Kosten, basierend auf dem Depotvolumen:

  • 0,3% p.a. des Gesamtvolumens (0,25 € pro 1.000 € pro Monat = 3,00 € pro 1.000€ pro Jahr)

Prozentuale Kosten pro Einzahlung:

  • HFRVE: 0,5% der Einzahlung bei der Erstzahlung ("Inkassokosten");
  • HFRV und HFRVE: 1,0% Verwaltungskosten auf weitere Zuzahlungen (mindestens 1.000 €);
  • HFRV (ohne "E"): Kosten von 2,0% des jeweiligen regelmäßigen Beitrags.

Bei der HFRV ist im Gegensatz zu der SFRV ein monatlicher Mindestbeitrag von 75 € (900 € im Jahr) nötig. Wer also eine größere Summe auf einmal anzulegen hat und später eher unregelmäßig Zuzahlungen leisten will, ist mit der E-Variante in der Regel preiswerter unterwegs.

 

Ist das so korrekt, Meister Polydeikes? Ich will hier ja keinen Quatsch schreiben...

 

Grüße, H.

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Sisyphos

Danke polydeikes für die schöne Gegenüberstellung und die beigefügten Dokumente. Da die VDH-Vertreter - pardon, VDH-Honorarberater - neuerdings ein solches Geheimnis um die genauen Versicherungsbedingungen machen ist das sehr hilfreich.

 

Dazu aber noch einige Fragen bzw. Anmerkungen zu den Interrisk-Versicherungen:

 

  • Woraus ergibt sich die große Bandbreite der Verwaltungskosten von 2,2-4 % der Einzahlungen. Hängt das von der Zahlungsfrequenz (jährlich vs. monatlich?) ab?
  • Wie ist das bei Zuzahlungen? Kommen da die Verwaltungskosten von 2,2-4% zusätzlich zu der 1%-Kostenpauschale hinzu. Falls nein, wäre die günstigste Variante wohl grundsätzlich nur mit einer Einmalzahlung und späteren Zuzahlungen zu arbeiten, zumal das auch die Kosten des honorarberaters reduzieren könnte.
  • Kann man Zuzahlungen oder Fondsumschichtungen direkt mit der Versicherung ausmachen oder muß man dazu jedesmal den Honorarberater oder Makler (kostenpflichtig!) bemühen.
  • In den Vertragsunterlagen ist von Kosten der Verrentung von 1,25% jeder Rentenzahlung die Rede. Du schreibst etwas von 1,5%. Kommt das noch zusätzlich hinzu (einmalig bei Übergang in die Rentenphase?)
  • Was passiert bei einer Insolvenz der Versicherers? Wie sind da die Regelungen in Österreich.
  • Die von Dir angegebenen Rentenfaktoren beziehen sich offenbar auf einen Versicherungsnehmer Jahrgang 83, da die Rentenfaktoren natürlich vom Alter abhängen.
  • Die Cosmos direkt (CD) hat sicherlich nicht gerade die besten Rentenfaktoren, aber der konkrete Vergleich scheint mir doch etwas verfälscht. Bei CD gilt nämlich standardmäßig eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren, die natürlich in den Rentenfaktor einkalkuliert wird. Beim Interrisk-Vertrag konnte ich das nicht finden.
  • Sowohl Interrisk als auch CD erlauben ein Maximalalter bsi zur Verrentung von 85 Jahren. Bis dahin kann man anstelle einer Verrentung also mit periodischen Teilentnahmen arbeiten. Inwieweit sich das rechnet, hängt vom individuellen Steuersatz ab.
  • Bei Interrisk scheinen zu den einzahlungsabhängigen Kosten und den Kosten, die prozentual vom Fondsvermögen entnommen werden, noch 48.- EUR p.a. Fixkosten hinzuzukommen.
  • Die wirkliche "Spaßbremse" bei Interrisk stellen die Entnahmen von 3.- EUR pro 1000.- EUR Fondsvermögen pro Jahr dar. Bei einem Fondsvermögen von 100.000 EUR (bei der Altersvorsorge muß man sich an große Zahlen gewöhnen; das entspricht gerade einmal einer Monatsrente von 300-400 EUR) sind das immerhin 300.- EUR. Bei aktiven Fonds mögen die Kickbacks das abdecken, bei ETFs dagegen kann das die TER schon nahezu verdoppeln.

 

 

Damit ergeben sich für mich folgende Schlußfolgerungen:

 

  • Die Cosmos direkt flexible Vorsorge sollte man keinesfalls für das Besparen aktiver Fonds einsetzen, da Kickbacks an die Versicherung und nicht an den Versicherungsnehmer gehen. Da ich aktiven Fonds persönlich aber ohnehin ablehnend gegenüberstehe, halte ich das für keine wesentliche Einschränkung.
  • Für das Besparen des ARERO ist die Cosmos-direkt-Lösung nach wie vor konkurrenzlos günstig.
  • Während man bei Cosmos direkt aufgrund des fehlenden EM-ETF derzeit kein ausgewogenes Weltportfolio zusammen stellen kann, ist das bei Interrisk möglich. Außerdem scheint dort das Umschichten zwischen den Fonds günstiger zu sein. Ob sich die Versicherung (sei es CD oder Interrisk) da u.U. noch zusätzlich ein wenig über eine Spread-Ausweitung "bedient" kann man aus den Verträgen leider nicht sehen.
  • Sofern man mit dem Honorarberater/Makler ein niedriges Fixhonorar aushandeln kann, dürften die Interrisk-Policen zusammen mit der Ageas/myLife-Police und nach der Cosmos direkt Flexiblen Vorsorge derzeit die günstigsten Versicherungsmäntel auf dem Markt sein.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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Sisyphos
· bearbeitet von Sisyphos

Danke für die ausführlichen Antworten.

 

Demnach wäre also bei dem zu präferierenden Modell einer Einmalzahlung mit späteren Zuzahlungen mit folgenden Kosten zu rechnen:

  • 48.- EUR p.a. Fixkosten
  • 1 % jeder Zuzahlung
  • rund 0,3% (geringfügig höher wegen monatlicher Entnahme) p.a. des Fondsvermögens

und die Einmalzahlung dürfte mit 2,2%-4% belastet werden.

 

- Für verfälscht halte ich den Vergleich nicht. Aber es ist ein Worst Case Szenario. Insofern ein Hinweis auf ein "könnte" ...

- Auch bei den Modellrechnungen habe ich eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren berücksichtigt, aber gut, dass dir der potentielle Fallstrick aufgefallen ist

- Auf den Verrentungsfaktor hat die Rentengarantiezeit aber keinen Einfluss

 

 

Die Rentengarantiezeit verursacht zusätzliche Kosten gegenüber einem Stopp der Rentenzahlung im Todesfall. Irgendwo müssen sich diese Kosten in der Versicherung niederschlagen. Entweder erhöht sich durch die Rentengarantie der monatliche Abzug der ausgezahlten Rente (ist also in den jährlichen 1,5% enthalten) oder aber - und das ist wesentlich logischer - es wird in den Verrentungsfaktor eingerechnet. Cosmos direkt berücksicht es jedenfalls direkt im Rentenfaktor.

 

Ich hatte mir gestern nur die SFRV-Police angesehen. Dort hast Du ohne Rentengarantiezeit gerechnet, im Beispiel für die HFRV-Police mit 10 Jahren Rentengarantie. De monatliche Rentenabzug ist gleich, aber der Verrentungsfaktor unterscheidet sich um 15 Cent. Falls es also nicht noch versteckte Kalkulationsunterschiede zwischen den beiden Tarifen gibt, macht dieser vergleichsweise kleine Unterschied die Kosten für die Rentengarantiezeit aus.

 

 

- Die Überlegung mit den Teilentnahmen ist grds richtig, praktisch halte ich das aber für eher ungeeignet (mit 85 geh ich vermutlich nicht mehr reisen ...)

 

Ich glaube und hoffe, wir unterschätzen alle die Steigerung der Lebenserwartung und die gleichzeitige Verbesserung der gesundheitlichen Situation, weil wir immer unsere Eltern und Großeltern vor Augen haben. Für meine Großeltern hätte Deine Aussage schon im Alter von 65 Jahren zugetroffen. Für die heutige Rentnergeneration dürfte Deine Aussage mit 85 Jahren tatsächlich realistisch sein. Aber mit Baujahr 1983 hast Du wohl gute Chancen, auch mit 85 Lebensjahren noch auf Reisen zu gehen.

 

Am besten hat mir immer die alte in Deutschland leider inzwischen nicht mehr vertriebene Legal&General-Rentenpolice gefallen. Dort betrug das Höchstalter für die Verrentung 100 Jahre.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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Sisyphos
· bearbeitet von Sisyphos

  • 48.- EUR p.a. Fixkosten
  • 1 % jeder Zuzahlung
  • rund 0,3% (geringfügig höher wegen monatlicher Entnahme) p.a. des Fondsvermögens

und die Einmalzahlung dürfte mit 2,2%-4% belastet werden.

 

Die 48 Euro werden zu "mehr" bei höherem Beitrag, sind aber nach oben gedeckekt. Zahlst du bspw. 12.000 statt 1.200 Euro ein, sinkt die Kostenbelastung von 4 auf besagte 2,x %. Nur wie du schon richtig erkannt hast, wäre das nicht der WPF like way. Du kämst mit bspw 1.200 als Vertrag p.a. und Zuzahlung besser weg.

 

 

Wenn ich die Vertragskonstruktion richtig verstehe, müßte es auch möglich sein, auf eine regelmäßige jährliche Zahlung ganz zu verzichten. Also eine einmalige Zahlung zum Start des Vertrages und danach nur noch mit 1% belastete Zuzahlungen - das wäre dann wirklich der kostengünstige WPF-like way.

 

 

Ergänzend zu diesem Thread noch der Hinweis, daß im Thread Versicherung oder Sparplan für die Rente die grundsätzliche Thematik eines Fondssparens im Versicherungsmantel beleuchtet wird.

 

Angefügt habe ich auch noch einen allerdings bereits einige Jahre alten Analysebericht des ITA (Institut für Transparenz in der Altersvorsorge) zu den Interrisk-Policen SFRV und HFRV. damals war ein Besparen von ETFs im Rahmen der SFRV-Police noch nicht möglich.

 

Hier auch noch der Link zum Produkt-Check aus dem gleichen Haus der Ageas/myLife myLife-Aktiv-Police, die zumindest von der Kostenstruktur den Interrisk-Policen vergleichbar ist.

07_08_2009_Performance_Produktpruefung_InterRisk_Fonds_Rente_Tarif_AFRV_SFRV_HFRV.pdf

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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TaurusX

 

Bei der myLife empfehle ich eindringlich statt Pressemeldungen zu lesen mal in den Geschäftsbericht 2012 zu schauen (und ggf. bspw. der InterRisk ggü. zu stellen). Dann wird auch schnell klar, warum ich diese Variante nicht als Alternative zur CD oder InterRisk einstufe. (als Stichworte seien genannt: Stornoquote, Durchschnittsverzinsung, Nettoverzinsung, Verwaltungskostenquote, Entwicklung des Vertragsbestands ...)

 

Sonstige Informationen im Netz beziehen sich meist nur auf den Bestandteil Honorargeschäft, dieser lief für die myLife in den letzten Jahren ganz gut.

 

Findest du das bei einer Fondspolice die Kapitalanlageergebnisse eine so wichtige Rolle spielen ?

Auch bei der Stornoquote wird das vermutlich doch eher den klassischen Bestand betreffen...

 

Was denkst du ?

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Matthew Pryor
(als Stichworte seien genannt: Stornoquote, Durchschnittsverzinsung, Nettoverzinsung, Verwaltungskostenquote, Entwicklung des Vertragsbestands ...)

Ich beziehe mich in erster Linie auf das vom mir fett markierte:thumbsup.gif.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Genullt, da offensichtlich irrelevant und keinen Nerv auf Aktualisierung.

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Sisyphos
· bearbeitet von Sisyphos

- Variante E) - Einmalbeitrag

 

Es gibt die jeweiligen Tarife auch als Variante Einmalbeitrag. Die Tarife bekommen dann ein "E" zusätzlich, also bspw. "SFRVE". Der Einmalbeitrag muss mind. 5000 Euro betragen. Zuzahlungen sind natürlich möglich, die Konditionen dafür bleiben gleich zu den Varianten ohne E).

 

Allerdings ergibt sich folgende Abweichung:

"Während der Vertragsdauer beträgt der Kostenanteil Ihres Vertrages monatlich 2,00 EUR zzgl. monatlich 0,25 EUR je 1.000 EUR vorhandenes Fondsguthaben. Zusätzlich fallen einmalig Inkassokosten in Höhe von 25,00 EUR an."

 

Die Variante mit 300 Euro p.a. kostet 2,5 Euro mtl ... also 50 Cent mehr als der Einmalbeitrag ..

 

Somit reduziert sich der Fixkostenteil auf 24 Euro p.a. und eben 0,3% des Fondsvolumens. Bei einer Laufzeit von bspw. 30 Jahren spart das immerhin 720 Euro. Dafür muss man dann halt die Zuzahlungen managen, Zeit und Porto ...

 

Habe den "SFRVE" exemplarisch an diesen Post angehangen. Mir persönlich wäre das zu viel Aufwand.

 

 

Die Variante E ist genau die Version, die ich als günstigste Variante im Auge hatte. Ob sich der Aufwand lohnt mag jeder Anleger einfach errechnen, indem er seinen persönlichen Stundensatz (aber bitte nach Steuern!) mit der möglichen Ersparnis vergleicht.

 

Falls man im Versicherungsmatel ein passives Portfolio führt, dürfte der Zusatzaufwand kaum ins Gewicht fallen, da man ohnehin einmal im Jahr das Portfolio im Hinblick auf ein mögliches Rebalancing analysieren und dieses dann auch ggf. durchführen muß. In vielen Fällen kann das Rebalancing dann gleich mit der jährlichen Zuzahlung erledigt werden.

 

Im übrigen dürfte diese Variante für Selbstständige mit stark schwankenden Jahreseinkommen angebracht sein. Das gilt insbesondere, wenn man sich nicht für eine ungeförderte Rentenversicherung sondern für die Rürup-Version entschieden hat. Zuzahlungen sind dann nur in Jahren lohnenswert, in denen der persönliche Grenzsteuersatz hinreichend hoch ist.

 

 

Den Thread Versicherung oder Sparplan für die Rente kann ich mir persönlich nicht antun. Der ist vollgestopft mit Stammtischargumenten und Halbwahrheiten. Das ist bei "Versicherungen" allerdings leider WPF like, da bei diesem konkreten Thema die sonst oft hochwertige, konstruktive und fundierte Diskussionskultur abhanden kommt.

 

 

In diesem Thread halte ich besonders die Betrachtungen und Rückrechnungen von Schinzilord zu den Kosten des Rebalancing und der möglichen Steuerstundung für interessant - das hat eher wenig mit Stammtischargumenten und Halbwahrheiten zu tun aber dafür umso mehr mit solider Mathematik.

 

 

(als Stichworte seien genannt: Stornoquote, Durchschnittsverzinsung, Nettoverzinsung, Verwaltungskostenquote, Entwicklung des Vertragsbestands ...)

Ich beziehe mich in erster Linie auf das vom mir fett markierte:thumbsup.gif.

 

Die Verwaltungskostenquote eines Versicherers mag ein Indiz sein, aber sie gibt nur Auskunft über die Verwaltungskosten im aktuellen Jahr bezogen auf die Beitragseinnahmen. Sie kann daher durch aktuelle Entwicklungen stark verfälscht sein. Das hatten wir doch vor einigen Jahren, als einige Versicherer plötzlich ein hohes Volumen an Versicherungen gegen Einmalzahlungen als eine Art Festgeldersatz generierten. Wenn mir doch die konkreten Vertragsinformationen zu einer Police vorliegen, kann ich doch die individuelle Kostenbelastung dieser konkreten Police berechnen. Und das ist wesentlich aussagekräftiger als die Kostenquote. Für den konkreten Fall der Interrisk-Policen kann man das dank der von polydeikes eingestellten Dokumente jedenfalls tun.

 

Natürlich spielt die Kostenquote wieder eine Rolle, falls man die Police tatsächlich verrenten lassen möchte - sie dann also quasi wie eine herkömmliche klasische Versicherung betrachtet werden müßte. Allerdings hilft mir dafür die aktuelle Verwaltungskostenquote auch nur wenig weiter, denn sie kann allenfalls als Startwert für eine Abschätzung der Verwaltungskostenquote zum Verrentungszeitpunkt in einigen Jahrzehnten dienen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

[Genullt, da offensichtlich irrelevant und keinen Nerv auf Aktualisierung.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Steueroptimierung bei Fondspolicen

 

Nach dem Uli Hoeneß Urteil von mir als FC Bayern Sympathisant mal ein Hinweis auf legale Steueroptimierung bei Fondspolicen (Zocken ohne in den Knast zu wandern? :lol: ):

Grundsätzlich ist ja bekannt, dass der Versicherungsmantel dazu dient, dass während der Laufzeit bei Fondswechseln keine Abgeltungssteuer anfällt. Auch auf Ausschüttung fällt diese nicht an, eine Besteuerung erfolgt erst bei Fälligkeit.

 

Genau genommen gibt es aber noch einen weiteren, in vielen Fällen durchaus probaten Weg zur Steueroptimierung, der hier im Forum meines Wissens (kann mich irren) so noch nicht beleuchtet wurde. Dieser Weg führt über die Todesfall Leistung einer Police.

 

Die Todesfall Leistung einer Rentenversicherung fällt nicht unter §20 Abs. 1 Nummer 6 EStG (folglich BMF 1.10.2009 Seite 10, #22). Nur bei einer verrenteten Todesfall Leistung (im Sinne einer Rentengarantiezeit) ergibt sich gem. §22 Nummer 1 Satz 3 eine Steuerschuld im Sinne der Ertragsanteilbesteuerung.

 

Heißt im Klartext: Abgeltungssteuer fällt für eine einmalig ausgezahlte Todesfall Leistung nicht an. Eine Todesfall Leistung in Verrentung unterliegt ggf. der Ertragsanteilbesteuerung.

 

In Betracht kommt ggf. die Erbschaftssteuer, abhängig von den entsprechenden Freibeträgen. Diese liegen für Kinder derzeit bei 400.000 Euro, für Enkelkinder bei 200.000 Euro.

 

Nun gibt es also zwei Möglichkeiten einer steueroptimierten Gestaltung, nachfolgend Beispiele:

 

- Versicherungsnehmer Kind, Versicherte Person Vater / Mutter (Angehörige mit deutlich höherem Alter gem. Freibeträgen Erbschaftssteuer)

- Versicherungsnehmer Kind, Mitversicherte Person Vater / Mutter (Angehörige mit deutlich höherem Alter gem. Freibeträgen Erbschaftssteuer)

 

 

Für die Umsetzung gibt es wiederum weitere 2 Möglichkeiten:

 

- Abschluss einer Rentenversicherung ohne fixiertes Enddatum / lebenslang

- Abschluss einer Rentenversicherung mit Enddatum 85, was bspw. bei Cosmos Direkt und auch bei der InterRisk möglich ist

 

Erstere Variante wirkt optisch am sinnvollsten, hat aber einen Haken.

 

Wie ich bereits in den jeweiligen Threads zum flexiblen Vorsorgeplan Invest der CD und auch hier mehrfach angemerkt habe: Die Gestaltung der Verschiebung auf ein höheres Alter ist nicht so einfach, wie sich der ein oder ander das vorstellt. Im oben genannten Im oben genannten BMG 01.10.2009 findet sich unter 3C, Seite 5 der entsprechende Hinweis. Ich zitiere es an dieser Stelle einfach mal:

 

3c

Bei ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ist nicht von einer steuerlich anzuerkennenden Rentenversicherung auszugehen, wenn der vereinbarte Rentenzahlungsbeginn dergestalt aufgeschoben ist, dass die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person unwesentlich unterschritten oder sogar überschritten wird. Nicht zu beanstanden ist es, wenn der Zeitraum zwischen dem vereinbarten spätesten Rentenbeginn und der mittleren Lebenserwartung mehr als 10 % der bei Vertrags-abschluss verbliebenen Lebenserwartung beträgt. Maßgebend ist die dem Vertrag zu Grunde gelegte Sterbetafel.

 

Beispiel: Die versicherte Person ist bei Vertragsabschluss 30 Jahre alt und hat eine mittlere Lebenserwartung von 82 Jahren. Die verbleibende Lebenser-wartung beträgt 52 Jahre, davon 10 % sind 5,2 Jahre. Ein vereinbarter Rentenbeginn mit 77 Jahren wäre nicht zu beanstanden.

 

In der Praxis führt das zu zwei Problemen:

 

Wähle ich eine unbegrenzte Laufzeit oder schiebe ich die Fälligkeit über die in obiger Norm vorgesehene Zeit heraus, führt eine Verrentung des Vertrags dazu (auch Teilentnahmen), dass keine Ertragsanteilbesteuerung stattfindet. Sprich die steuerliche Begünstigung geht schlichtweg "flöten".

 

Ich mache mich, will ich das vermeiden, also ggf. abhängig vom definitiven Tod der versicherten Person. Das schränkt die Flexibilität natürlich deutlich ein.

 

Fazit der Geschichte:

 

Mir fehlt die entsprechende Qualifikation, ergo sind sämtliche Ausführungen nicht als Steuerberatungsversuch oder ähnliches, sondern nur als persönliche Meinung zu werten.

 

Meine persönliche Meinung ist weiterhin: Diese Ausgestaltung ist nur etwas für die sehr versierten Leute. Das hinzuziehen eines Steuerberaters ist je nach geplanter Anlagesumme sicher keine schlechte Investition. Jenen, die den Ausführungen in den Threads (insbesondere CD Thread) schon bisher nicht oder nur schwerlich folgen konnten, rate ich von einem Modell - welches man nicht versteht - ohne entsprechende Hilfe eines Steuerfachmanns entschieden ab.

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hansetrader

Hallo polydeikes,

 

ich hätte hier auch noch ein paar Fragen zu den beiden Interrisk Policen:

 

1) Du sagtest, dass Fondspolicen generell kein Sondervermögen darstellt. D.h. im Falle einer Insolvenz wäre das Geld erst einmal Futsch. Hier wäre also definitv ein Nachteil gegenüber dem "reinen besparen" eines ETF Sparplans. D.h. man sollte doch schon ab und zu überprüfen, ob es der Gesellschaft noch gut geht. Aber gut das ist sicher kein Nachteil dieser Fondspolice sondern im allgemeinen.

 

2) Werden die Teilauszahlungen mit Gebühren seitens der Interrisk belastet? Sind diese in der Anzahl oder der Höhe begrenzt? So wie ich es verstanden habe müssen mindestens 500€ im Vertrag bleiben.

 

3) Können die Beiträge "nach belieben" hoch und runtergesetzt werden, sofern die Mindestsparanlage von 25€ gewährleistet wird? Kann ich dies im selbstständigen und direkten Kontakt mit der Interrisk ändern?

 

4) Eine eher praktische Frage: Hast du Informationen darüber, wie schnell umgeschichtet werden kann? Gibt es beispielsweise Stichtage, zu welchem die Umschichtung frühestens erfolgt?

 

Danke

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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hansetrader

Danke für deinen Input. Das klingt ja alles erst einmal sehr kundenfreundlich! Desweiteren...

 

zu 2) Da habe ich wohl den 500€ Betrag im falschen Kontext genannt. Die Konditionen sollten aber nun noch klarer sein.

 

zu 3) Mir ging es hier weniger ums "Pfennigfuchsen" sondern eher um den Vergleich der Flexibilität mit einem ETF Sparplan, wo ich ja theoretisch nach beliebem hoch-, runter- oder aussetzen könnte. Und immerhin soll die Police ja eine Art "Konkurrenzstrategie" mit Vorteilen darstellen. Diese Art der Flexibilität bewirbt zumindestens auch die CD in Ihren Aufmachern ("Guthaben täglich verfügbar - so einfach wie Tagesgeld", "Sparbeträge flexibel anpassbar", ). Ob das jetzt so ist kann ich nicht beurteilen, da ich mich mit den Bedingungen nicht genauer befasst habe. Aber wie gewährleistet es die CD, wenn es in der 3. Schicht gar nicht vorgesehen ist? Nutzt die CD eventuell die Chance, um bei Änderungen der Sparbeträge Ihre Bedingungen "heimlich still und leise" abzuändern ? Beispielweise durch Änderung des Rentenfaktors. Wäre ja theoretisch möglich, wenn es sich wirklich jedes mal um einen "Neuvertrag" handelt. Vom Werbeversprechen wäre hier doch ein Vorteil auf CD-Seite zu erkennen.

 

 

Verwaltungskosten: 2,2 bis 4 % des Beitrags p.a. + zzgl. mtl. 0,25 EUR je 1.000 Euro Fondsguthaben

 

Kleine Anmerkung: Für die Konstellation 25€ mtl. Sparbetrag betragen die jährlichen fix Verwaltungskosten 30€. Dies entspricht aber Verwaltungskosten von insgesamt 10% und nicht der von dir genannten maximalen Quote von 4%. Anscheinend ist diese nach unten hin nicht gedeckelt. Aus "Pfennigpfuchser" Sicht ist wohl - gesetzt ich will zuzahlen - ein mind. Sparbetrag von 25€ eher nicht optimal!?

 

---------------

 

Für welche Rahmenbedingungen sind eurer Meinung nach die Interrisk Policen am geeignetesten, für welche eher nicht?

 

Würdet ihr sagen, dass sich diese Konstruktionen generell erst lohnen, wenn der Steuerfreiebtrag durch andere Kapitalerträge ausgenutzt wurde? Oder ist diese vielleicht auch für die Kleinsparer ohne ausgenutzten Sparerfreibetrag schon interessant, da die Verwaltungskosten sich in etwa mit den Rebalancing Kosten (Orderkosten) in Waage halten, man aber mit 62J & Laufzeit mind. 12 Jahre aufgrund der Besteuerung aber dann definitv besser fährt?

 

Im Prinzip gilt diese Frage auch für die CD. Eindeutig sollte sein, dass wenn ich gerne das Guthaben verrenten lassen möchte, dass ich mit der Interrisk deutlich besser fahre und mir mit dieser Police zumindestens die Option darauf vglws. günstig offen halten kann.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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hansetrader
Wer wirklich zwischen 25 und 50 Euro mtl. wechseln muss, hat vermutlich auch die Freibeträge nicht ausgereizt, ist also auf keines der Konzepte "angewiesen".

 

Ich rede ja nicht von müssen, sondern von können. Es wird immer Phasen geben, wo man vielleicht etwas mehr investieren möchte und kann und Phasen, wo es vielleicht gerade finanziell etwas enger ist oder man nicht voll investieren will (hohe Stände in Aktienindices - "Markettiming"). Es muss also nicht zwangsweise um nen Unterschied von 25€ gehen aber vielleicht eher 50€ vs. 200€. Es ist für mich jetzt auch kein K.O., da diese Anpassungen ja auch einfach über die Sonderzahlungen erfolgen können.

 

 

Eine Alternative zum eigenen ETF Sparplan ist auch die IR nicht, es ist ein gänzlich anderes strategisches Konzept.

 

Findest du nicht? Wenn man die Verrentungsmöglichkeit außen vor lässt schlägst du ja auch mit deiner Fondswauswahl selbst nichts anderes vor als sich ein ETF Weltportfolio aufzubauen (-> ~ ETF Sparplan). Aus meiner Sicht lässt sich das ganze dann auf die Art der Besteuerung runterbrechen. Denn darum geht es doch (neben der Besteuerung) auch bei den hier genannten Konzepten hauptsächlich: Steuerstundung und steuerlichen Problemen von Fonds (ausländisch thesaurierend) aus dem Weg zu gehen, um das ganze möglichst pflegeleicht zu gestalten.

 

Verrentung ist ja für die meisten bei der CD nie ein Thema gewesen. Die IR bringt hier aber mMn eine interessante "Zusatzoption" ins Spiel!

 

Korrigiert mich, wenn das strategische Ziel ein anderes ist ? :blink:

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polydeikes
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Manni79
· bearbeitet von Manni79

Ich hole den Thread vom letzten Jahr mal hoch, da ich gerade Excel bemühe alle besprochenen Alternativen hiervon mit meinem persönlichen Daten nachzurechnen.

 

Folgenden Punkt finde ich in meinem HFRV Angebot so nicht:

HFRV oder myIndex satellite

(...)

Kosten

(...)

Verwaltungskosten: 2,2 bis 4 % des Beitrags p.a. + zzgl. mtl. 0,25 EUR je 1.000 Euro Fondsguthaben

(...)

 

  • Woraus ergibt sich die große Bandbreite der Verwaltungskosten von 2,2-4 % der Einzahlungen. Hängt das von der Zahlungsfrequenz (jährlich vs. monatlich?) ab?
  • Wie ist das bei Zuzahlungen? Kommen da die Verwaltungskosten von 2,2-4% zusätzlich zu der 1%-Kostenpauschale hinzu. Falls nein, wäre die günstigste Variante wohl grundsätzlich nur mit einer Einmalzahlung und späteren Zuzahlungen zu arbeiten, zumal das auch die Kosten des honorarberaters reduzieren könnte.

 

 

Sind mit den "Verwaltungskosten: 2,2 bis 4 % des Beitrags p.a." eigentlich die "48.- EUR p.a. Fixkosten" prozentual aufgeteilt gemeint? Oder sind damit irgendwelche Order sind Transaktionskosten gemeint, die in dem Vertrag so nicht drin stehen.

 

EDIT: Ich habe zum zweiten mal alles gelesen, und denke es sind die Fixkosten gemeint die in den IR Verträgen stehen. Da dort keine prozentuale Zuteilung als Fixkosten (sondern zB. bei mir 48 EUR pro Jahr) steht und mir diese prozentuale Zuordnung nicht bekannt war, konnte ich es nicht meinem Vertrag nicht zuordnen.

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Hasenhirn
· bearbeitet von Hasenhirn

Soweit ich das verstanden habe (und ich mich richtig erinnere), gibt es bei HFRV und HFRVE (E-Variante = keine festgelegten monatlichen Beiträge) folgende Kosten:

 

Einmalige Fixkosten pro Vertrag:

  • 24 € p.a. Verwaltungsgebühr;
  • einmalig 75 Euro Lizenzgebühr VDH;
  • einmalige Beratungsvergütung für den Vermittler.

Jährliche prozentuale Kosten, basierend auf dem Depotvolumen:

  • 0,3% p.a. des Gesamtvolumens (0,25 € pro 1.000 € pro Monat = 3,00 € pro 1.000€ pro Jahr)

Prozentuale Kosten pro Einzahlung:

  • HFRVE: 0,5% der Einzahlung bei der Erstzahlung ("Inkassokosten");
  • HFRV und HFRVE: 1,0% Verwaltungskosten auf weitere Zuzahlungen (mindestens 1.000 €);
  • HFRV (ohne "E"): Kosten von 2,0% des jeweiligen regelmäßigen Beitrags.

Bei der HFRV ist im Gegensatz zu der SFRV ein monatlicher Mindestbeitrag von 75 € (900 € im Jahr) nötig. Wer also eine größere Summe auf einmal anzulegen hat und später eher unregelmäßig Zuzahlungen leisten will, ist mit der E-Variante in der Regel preiswerter unterwegs.

 

Ist das so korrekt, Meister Polydeikes? Ich will hier ja keinen Quatsch schreiben...

 

Grüße, H.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Hab jetzt Hasis Darstellung in den Eröffnungspost rein editiert und bei der Gelegenheit gleich noch die neuen Easyfolios und ETF Musterlösungen 30 / 50 / 70 erwähnt, welche die damalige ETF Musterdepotvariante in 2015 ersetzen. Die Fondsauswahl 2015 für die HFRV habe ich als PDF ebenfalls neu hinzugefügt.

 

Lästiges Up2Date halten ...

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Frager
· bearbeitet von Frager

Hallo,

 

leider habe ich noch nicht ganz den Unterschied der beiden Tarife verstanden. Sowohl vom Kostenfaktor als auch von den Bedingungen.

Kann mir jemand dies mal erläutern?

 

Im Angebot vom SRFV ist eine Dynamik und im HRFV nicht, ist dies so gewohlt?

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