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Abgeltungssteuer bei Interactive Brokers

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Wenn ein Vorauszahlungbescheid erlassen wird und man ist damit einverstanden, können später die Märkte nicht mitspielen wollen. In so einem Fall kann man später eine Änderung des Vorauszahlungbetrages während des Jahres erreichen ? oder muss man die Einreichung der StE abwarten ?

Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten. Bez. Wertpapiermärkte macht es immer Sinn, gg. den Vorauszahlungsbescheid Einspruch einzulegen. Es ist nicht kalkulierbar, wie hoch der Verdienst im kommenden Jahr sein wird. Anderfalls wäre es ja wunderbar, für beide Seiten.

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H.B.

Wenn ein Vorauszahlungbescheid erlassen wird und man ist damit einverstanden, können später die Märkte nicht mitspielen wollen. I

 

 

... dann handelt man extrem unprofessionell, IMHO.

 

Gegenfrage: Was macht ein Unternehmer, wenn sein Markt nicht mitspielt und er in eine finanzielle Schieflage gerät?

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Atulyo

Ich persönlich habe beim Einreichen der Steuererklärung einzig auf Basis des "activity statement" Bedenken.

 

Funktioniert bei mir seit 2003 tadellos (wegen der spekulativen Natur der Engagements und der sich hieraus ergebenden Volatilität der Ergebnisse auch ohne Vorauszahlungsstress)

:edith: Wenn die Erträge planbar sind, bspw. in einem konservativen Handlungsrahmen, kann man problemlos Steuervorauszahlungen leisten ...

 

 

 

Leider lehnt mein Finanzamt in Hamburg es bisher ab das Activity Statement zu akzeptieren. Es sei kein amtlich vorgeschriebenes Muster nach § 43a Abs. 3 EStG... Wie hast Du es geschafft, dass das seit 2003 tadellos funktioniert. Welches Finanzamt ist für Dich zuständig? herzlichen Dank für Deine Antwort.

 

Viele Grüße Atulyo

 

Was ist, wenn man mit 100 Transaktionen zum Jahresende eine höhere Kapitalvermehrung aufweisen kann als mit 200 Transaktionen?

Dein Argument ist m. E. Unsinn. Die Anzahl der Transaktionen sagt nichts über den zukünftigen Erfolg aus. IB listet und dokumentiert 100 Transaktionen ebenso auf wie 200 oder mehr.

Zudem wird sich das Finanzamt schon melden, wenn Dokumente oder Angaben fehlen. Ich bin auch der Meinung, dass die personell unterbesetzten Ämter besseres zu tun haben, als hinter ein Paar € von Privatanlegern 'hinterherzujagen', getreu dem Motto 'Kosten-Nutzen-Rechnung'.

 

Unsere Erfahrung ist, dass kleinere Depots sich ohne Nachfragen erklären lassen, wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen. Wer das selber machen will, kann das ja gerne tun, deswegen war es eine Empfehlung und kein Argument. Denn Rest Deines Arguments verstehe ich nicht, vielleicht hast Du einige Postings verwechselt? Wenn nicht, was hat meine Empfehlung mit Kapitalvermehrung zu tun?

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

Lieber Taxadvisor. Ich habe ein echtes Problem. Leider lehnt mein Finanzamt in Hamburg es bisher ab das Activity Statement von Interactive Brokers zu akzeptieren. Es sei kein amtlich vorgeschriebenes Muster nach § 43a Abs. 3 EStG...

Wie habt Ihr es geschafft, dass das FA bei Ihnen dieses Dokument akzeptiert? Gibt es eine andere Möglichkeit die Gewinne oder Verluste bei IB dem deutschen Finanzamt so zu übermitteln, dass diese akzeptiert werden?

Herzlichen Dank für eine Antwort.

 

Viele Grüße Atulyo

 

 

Da du offensichtlich schon länger bei IB handelst, führe doch bitte etwas genauer aus, welches der vielen möglichen Dokumente deiner Steuererklärung bisher beilag?

Nein tue ich nicht. Bin seit Ende 2009 dabei.

 

Ich persönlich habe beim Einreichen der Steuererklärung einzig auf Basis des "activity statement" Bedenken.

Bisher sind bei mir nie Probleme aufgetreten.

 

 

Hallo, das interessier mich sehr. Leider lehnt mein Finanzamt in Hamburg es bisher ab das Activity Statement von IB zu akzeptieren. Es sei kein amtlich vorgeschriebenes Muster nach § 43a Abs. 3 EStG...

Wie hast Du es geschafft, dass das bei Dir funktioniert? Welches Finanzamt ist für Dich zuständig? Herzlichen Dank für Deine Antwort.

 

Viele Grüße Atulyo

 

 

Unsere Erfahrung ist, dass kleinere Depots sich ohne Nachfragen erklären lassen, wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen.

Wie definierst Du 'klein'? 50k, 100k oder 150k?

 

wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen. Wer das selber machen will, kann das ja gerne tun, deswegen war es eine Empfehlung und kein Argument.

Damit verdient der Steuerberater schließlich sein Geld und das nicht zu knapp. Er würde einen Teufel tun und dem Kunden mitteilen, dass er Aufbereitungen ganz einfach selbst erstellen kann.

 

 

 

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reckoner

Hallo Atulyo,

 

ich würde das Finanzamt einfach mal darauf hinweisen, dass sowohl der §43 EStG als auch der §43a EStG (quasi eine Spezifizierung des §43 EStG) nur für inländische Banken gelten.

 

Da IB eine ausländische Bank - bzw. Broker - ist, kann eine Bescheinigung nach vorgeschriebenem Muster nicht verlangt werden.

 

Hast du denn eigentlich Verluste bei IB? Wenn nicht, dann wäre es mir gleich, ob das Finanzamt die Erträge versteuert oder nicht - solange sie richtig erklärt wurden ist es OK.

 

Stefan

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Taxadvisor

 

 

Lieber Taxadvisor. Ich habe ein echtes Problem. Leider lehnt mein Finanzamt in Hamburg es bisher ab das Activity Statement von Interactive Brokers zu akzeptieren. Es sei kein amtlich vorgeschriebenes Muster nach § 43a Abs. 3 EStG...

Wie habt Ihr es geschafft, dass das FA bei Ihnen dieses Dokument akzeptiert? Gibt es eine andere Möglichkeit die Gewinne oder Verluste bei IB dem deutschen Finanzamt so zu übermitteln, dass diese akzeptiert werden?

 

Herzlichen Dank für eine Antwort.

 

Viele Grüße Atulyo

 

 

Wie Stefan schon geschrieben hat: keine inländische Bank, daher nicht anwendbar...

 

Die meisten Sachbearbeiter sind schlichtweg überfordert mit ausländischen Kapitalerträgen und lassen sich nur mit präzisen Angaben der Sach- und Rechtslage beeinflussen. Wir haben aber auch schon Fälle übernommen, wo der Steuerpflichtige auch mit Hinweis auf die Rechtslage nicht weiter kam und wir uns einschalten mussten.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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kleinerfisch

Ich glaube Euch ja, dass ein Verlust aus dem Ausland auch ohne Bescheinigung ansetzbar sein muss aber das spricht doch recht eindeutig dagegen:

 

§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG

 

Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.

 

Es klingt aber auch recht eindeutig (mindestens) europarechtswidrig.

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reckoner

Hallo,

 

§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG

 

Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.

Und da ausländische Kapitalerträge eben nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, passt auch dieser Paragraph nicht.

 

Stefan

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Cai Shen
die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt

Innerhalb eines Jahres dürfte die Regelung daher nicht greifen, der Vers bezieht sich eher auf Verluste die in Folgejahre übertragen werden sollen.

 

Ich habe mich letztes Jahr erstmalig daran gemacht, das Activity Statement überhaupt zu verstehen.

Aus den relevanten Angaben ein leicht überschaubares Deckblatt erstellt, ein angepaßtes activitiy statement mit ausschließlich realized gains / losses angehängt und ab damit.

Gab völlig überaschend keine Probleme oder Nachfragen, ich hatte ja mit etwas Gegenwehr gegen meinen ausländischen Broker gerechnet. Allerdings habe ich mein FA auch bei anderen Fällen eher gutmütig erlebt.

 

In meiner Unwissenheit ist sagar ein kleiner Patzer durchgegangen, habe bezahlte Zinsen auf negative ausländische Währungssaldi als Kosten eingereicht, obwohl diese nach eindeutiger Lesart mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten sind.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Innerhalb eines Jahres dürfte die Regelung daher nicht greifen, der Vers bezieht sich eher auf Verluste die in Folgejahre übertragen werden sollen.
Nein nein, die Verrechnung innerhalb des Steuerjahres steht doch auch im Gesetz, siehe Zitat.

 

Meiner ersten Antwort ist aber trotzdem nichts hinzuzufügen.

 

Stefan

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DerDude1980

Ich habe mich letztes Jahr erstmalig daran gemacht, das Activity Statement überhaupt zu verstehen.

Aus den relevanten Angaben ein leicht überschaubares Deckblatt erstellt, ein angepaßtes activitiy statement mit ausschließlich realized gains / losses angehängt und ab damit.

Gab völlig überaschend keine Probleme oder Nachfragen, ich hatte ja mit etwas Gegenwehr gegen meinen ausländischen Broker gerechnet. Allerdings habe ich mein FA auch bei anderen Fällen eher gutmütig erlebt.

 

Ich habe auch für 2014 jetzt erstmals eine richtig saubere Berechnung anhand des Activity Statements durchgeführt. Man hat ja das Problem, dass eigentlich alles taggenau mit dem korrekten Währungskurs berechnet werden muss, denn amerikanische Aktien und Optionen (in meinem Fall) werden schließlich in Dollar abgerechnet. Ich habe mir jetzt ein Excel-Sheet erstellt, was zu jeder Transaktion den Dollarkurs des jeweiligen Tages aus der Yahoo-Historie zieht und die $-Summe entsprechend in EUR umrechnet.

 

Letztes Jahr habe ich allerdings stupide die Euro-Summen aus dem Activity Statement verwendet. Das Finanzamt hat zwar nichts dagegen gesagt, aber steuerfachlich korrekt ist das meiner Ansicht nach nicht.

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Cai Shen

IB arbeitet bei der Währungskonvertierung sauber. Der Gegenbetrag in EUR wird zum Kauf- und Verkaufszeitpunkt von Wertpapieren nach aktuellem Wechselkurs bestimmt, unabhängig von evtl. USD Guthaben.

Kursgewinne/Verluste über die Haltezeit sind somit in der Position bereits eingepreist.

Unter sonstige sind dann "tatsächliche" Währungsgewinne aus Devisentausch aufgeführt.

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Laser12

Moin,

 

IB arbeitet bei der Währungskonvertierung sauber. Der Gegenbetrag in EUR wird zum Kauf- und Verkaufszeitpunkt von Wertpapieren nach aktuellem Wechselkurs bestimmt, unabhängig von evtl. USD Guthaben.

Kursgewinne/Verluste über die Haltezeit sind somit in der Position bereits eingepreist.

Unter sonstige sind dann "tatsächliche" Währungsgewinne aus Devisentausch aufgeführt.

das war für mich eine sehr hilfreiche Aussage. Vielen Dank.

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DerDude1980

IB arbeitet bei der Währungskonvertierung sauber. Der Gegenbetrag in EUR wird zum Kauf- und Verkaufszeitpunkt von Wertpapieren nach aktuellem Wechselkurs bestimmt, unabhängig von evtl. USD Guthaben.

Kursgewinne/Verluste über die Haltezeit sind somit in der Position bereits eingepreist.

Unter sonstige sind dann "tatsächliche" Währungsgewinne aus Devisentausch aufgeführt.

Hallo Cai Shen,

 

ist das tatsächlich so? Das muss ich mir noch mal genauer ansehen. Ich war da auf irgendwelche Unstimmigkeiten gestoßen. Danke für den Hinweis, ich überprüfe das noch mal.

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DerDude1980

Hallo Cai Shen,

 

ist das tatsächlich so? Das muss ich mir noch mal genauer ansehen. Ich war da auf irgendwelche Unstimmigkeiten gestoßen. Danke für den Hinweis, ich überprüfe das noch mal.

OK, jetzt hab ich das Problem wieder gefunden, über welches ich letztes Mal gestolpert bin.

 

Beispiel: Ich habe letztes Jahr einen Covered Call auf BITA verkauft, siehe Activity Report-Auszüge.

 

bGmAQkM.jpg

 

Wmq1Jf3.jpg

 

Mit dem Verkauf der Option habe ich (nach Gebühren) einen Gewinn von 346,50 USD erzielt. Da die Option in the money war bei Fälligkeit, habe ich aus der weggecallten Aktie einen Verlust von 155,00 USD erzielt. Dummerweise behandelt IB diese kombinierte Transaktion als Aktiengeschäft mit einem Gewinn von 191,44 USD nach Gebühren. Diese 191,44 USD werden also einfach in den Gesamtgewinn aus Aktiengeschäften eingerechnet.

 

Da man in der Steuererklärung aber die Aktienveräußerungen separat eingeben muss (Zeile 16 gemäß folgendem Formularausschnitt), ist der von IB errechnete Endbetrag in EUR verkehrt, weil in der Summe das Optionsgeschäft mit drinsteckt, welches aber nicht durch §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG abgedeckt ist, sondern in §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 EStG separat aufgeführt wird. Mangels entsprechender Ausweisung der Einzelwerte in EUR, kann man das Geschäft nicht aus der Gesamtsumme im Report extrahieren, sondern muss selber nachrechnen mit Umrechnungskursen.

 

aybpvgP.jpg

 

Oder mache ich irgendetwas falsch dabei? Wie machst du das?

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Cai Shen

Ich werde mich dann im Februar wieder intensiver mit der Steuererklärung beschäftigen, wenn alle Unterlagen beisammen sind.

Mir fehlt gerade die Expertise, ob Aktien und Optionsgewinne in der Kap getrennt eingetragen werden müssen.

Die Nr. 11 im EStG bezieht sich ausschliesslich auf Stillhalterprämien, short + long ist in den Unterlagen jedoch nicht getrennt.

Habe letztes Jahr Aktien / Dividenden / Optionsgeschäfte / Währungsgewinne aus der jeweiligen Gesamtsumme in die Steuererklärung übernommen, nur frag mich jetzt nicht in welches Feld im Steuerprogramm.

Mir war bei der ersten Abrechnung mit IB wichtiger, bei der Quellensteuer (Frankreich, Spanien etc.) nichts liegen zu lassen und das Activity Statement überhaupt zu verstehen.

 

Dein Ausschnitt ist, vermute ich, die Grobfassung ganz am Anfang des statement.

 

Kauf BITA 3.155 $

Verkauf 3.000 $

= -155 $

Stillhalterprämie 346,50

= 191,50 Gewinn

 

Das paßt schon mal.

Weiter hinten im Statement, wahrscheinlich habe ich den Teil per customize report selbst "dazugebucht", waren alle Trades mit Währungskonvertierung nochmal aufgeführt.

Da hatte jeder Kauf / Verkauf mehrere Zeilen, USD und EUR Gegenwert wurden gegenübergestellt - daher kommt auch die Gewissheit, dass mit individuellen Wechselkursen zum Kauf- und Verkaufszeitpunkt gearbeitet wurde.

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DerDude1980

Das muss ich mir noch mal anschauen, was man da in den Report so alles noch hereinkonfigurieren kann, guter Hinweis. Eine Übersicht der Einzeltrades samt einzelner Währungsumrechnung in EUR wäre quasi das, was ich brauche.

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Laser12

Moin,

 

Dummerweise behandelt IB diese kombinierte Transaktion als Aktiengeschäft mit einem Gewinn von 191,44 USD nach Gebühren. Diese 191,44 USD werden also einfach in den Gesamtgewinn aus Aktiengeschäften eingerechnet.

 

Da man in der Steuererklärung aber die Aktienveräußerungen separat eingeben muss (Zeile 16 gemäß folgendem Formularausschnitt), ist der von IB errechnete Endbetrag in EUR verkehrt, weil in der Summe das Optionsgeschäft mit drinsteckt, welches aber nicht durch §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG abgedeckt ist, sondern in §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 EStG separat aufgeführt wird.

das ist nicht dumm sondern richtig.

Wenn man nur die Optionsprämie einsammelt und nicht ausliefert, ist die Prämie ein Optionsgeschäft.

Wenn die Option ausgeübt wird, ist die Optionsprämie ein vorweg erhaltener Verkaufspreis des Aktiengeschäftes.

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DerDude1980

Moin,

 

das ist nicht dumm sondern richtig.

Wenn man nur die Optionsprämie einsammelt und nicht ausliefert, ist die Prämie ein Optionsgeschäft.

Wenn die Option ausgeübt wird, ist die Optionsprämie ein vorweg erhaltener Verkaufspreis des Aktiengeschäftes.

Ah, danke für den Hinweis! Ist das denn tatsächlich so im deutschen Steuerrecht? Ich habe von dieser Regelung noch niemals was gehört. Hättest du einen Link zur Hand, wo das erläutert ist? Ich hätte gedacht, dass das Optionsgeschäft immer separat zu betrachten ist.

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Taxadvisor

Moin,

 

Dummerweise behandelt IB diese kombinierte Transaktion als Aktiengeschäft mit einem Gewinn von 191,44 USD nach Gebühren. Diese 191,44 USD werden also einfach in den Gesamtgewinn aus Aktiengeschäften eingerechnet.

 

Da man in der Steuererklärung aber die Aktienveräußerungen separat eingeben muss (Zeile 16 gemäß folgendem Formularausschnitt), ist der von IB errechnete Endbetrag in EUR verkehrt, weil in der Summe das Optionsgeschäft mit drinsteckt, welches aber nicht durch §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG abgedeckt ist, sondern in §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 EStG separat aufgeführt wird.

das ist nicht dumm sondern richtig.

Wenn man nur die Optionsprämie einsammelt und nicht ausliefert, ist die Prämie ein Optionsgeschäft.

Wenn die Option ausgeübt wird, ist die Optionsprämie ein vorweg erhaltener Verkaufspreis des Aktiengeschäftes.

 

Die Stillhalter dürfen die Prämie grundsätzlich nicht mit dem folgenden Aktiengeschäft verrechnen. Lediglich der Käufer einer Call-Option kann die Optionsprämie den Anschaffungskosten der Aktie zuschlagen (Tz. 21ff. des BMF-Schreibens vom 22.12.2009).

 

Gruß

 

Taxadvisor

 

 

 

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DerDude1980

Die Stillhalter dürfen die Prämie grundsätzlich nicht mit dem folgenden Aktiengeschäft verrechnen. Lediglich der Käufer einer Call-Option kann die Optionsprämie den Anschaffungskosten der Aktie zuschlagen (Tz. 21ff. des BMF-Schreibens vom 22.12.2009).

 

Gruß

 

Taxadvisor

Vielen Dank, Taxadvisor, für die fachmännische Auskunft. Genau so war es mir nämlich auch bekannt. Aus diesem Grund sind die Activity Reports von IB nicht einfach so für die Steuererklärung verwendbar, weil die Optionsgeschäfte teilweise aus (deutscher) Steuersicht unzulässig mit irgendwelchen, daraus resultierenden Folgegeschäften verrechnet werden.

 

Es gibt aber eine Lösung: Man kann sich mittels der Flex Queries im Account Management Bereich ein Excel File mit allen nötigen Daten (Trades, Umrechnungskurse usw.) erstellen lassen und die Geschäfte dann mit wenig Aufwand korrekt auseinanderdividiert in Excel sauber auflisten für das Finanzamt.

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vigan

Ich verwendete bisher die Activity Reports und dort nur die Abschnitte realiserte /unrealisierte Gewinne/Verluste jeweils für Aktien, Optionen, Futures und Forex. Die Summe der Spalte "Realisierte Gewinne/Verluste" trage ich in die Anlage KAP ein. Solange keine Verluste aus Aktien vorliegen, dann stimmt die Gesamtsumme der Gewinne, auch wenn die Aufteilung zwischen Optionen und Aktien möglicherweise nicht den Buchstaben des EStG entspricht.

Damit bei verkauften gedeckten Optionen keine Verrechnung der Stillhalterprämie mit dem Basiswert erfolgt, schliesse ich die Positionen vor dem Verfall. Damit wird aus dem Stillhaltergeschäft ein normaler Veräußerungsgewinn.

 

Was mir nicht 100% klar ist:

1.)Wie ist mit der "French Transaction TAX" zu verfahren? Ich denke diese mindert den Veräußerungsgwewinn?

 

2.)Was ist mit Broker interests paid/received?

Die erhaltenen Zinsen sind zu versteuern, die gezahlten aber nicht zu berücksichtigende Werbungskosten?

 

3.) Was ist bei Leerverkauf mit den an den Abnehmer gezahlten Dividendenausgleichzahlungen. Mindern diese meine Dividendeneinnahmen und der Dividendenabschlag führt bei EIndeckung zu Aktiengewinnen?

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klausk
· bearbeitet von klausk

Die Activity Reports sind die Bestätigungen deiner Trades. Fürs IRS, dem US-Finanzamt, sind die Worksheets Form 8949 gedacht. Dort findest du für jeden Trade die Daten, wobei die Commissions in der Rubrik "Gain (or loss)" bereits berücksichtigt sind. Die Reports für 2014 sind noch nicht verfügbar, sollten aber bald kommen.

 

Ob das für deutsche IB-Kunden anders ist, weil Ihr in UK geführt werdet, weiss ich leider nicht. Auch nicht wie das deutsche Finanzamt mit "Werbungskosten" umgeht.

 

Falls du die Kosten für die Realtime-Daten steuerlich absetzen kannst, dann du findest sie im Activity Report (Period=Calender Year) unter "Fees".

 

PS: Wenn du Options gehandelt hast, die wertlos verfielen, dann findest du die ebenfalls im 8949. Falls sie ausgeübt wurden, dann gab es ja ein Aktiengeschäft, in dem die gezahlten bzw. eingenommenen Prämien verrechnet wurden.

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patient4711

Das muss ich mir noch mal anschauen, was man da in den Report so alles noch hereinkonfigurieren kann, guter Hinweis. Eine Übersicht der Einzeltrades samt einzelner Währungsumrechnung in EUR wäre quasi das, was ich brauche.

Das würde mich auch interessieren. Zum Beispiel wären die 'Realized and Unrealized Profits and Losses' übersichtlicher als die 'Trades'. Jemand Erfahrung damit? Oder soll ich doch die 'Trades' benutzen? Kann man die Aufstellung der 'Dividends' und der 'Witholding Tax' so benutzen?

 

Der Ansatz sich sein Excel mit den Queries zusammenzustellen ist auch sehr interessant. Aktzeptiert das FA so etwas? Wie muss man es gestalten damit es aktzeptiert wird?

 

Zur Info: habe nur Forex, Einzelaktien und Dividenden, auch Verkäufe gabs noch keine.

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Batman_BU

wie sieht es eigentlich aus, wenn man unterjährig nur Verluste eingefahren hat und dann das Depot nicht weiter nutzt. Muss da irgendwas beim Finanzamt angegeben werden, wenn man die Verluste nicht steuerlich nutzen möchte?

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DerDude1980

ACHTUNG! Das im Folgenden beschrieben Vorgehen ist aus steuerlicher Sicht FALSCH, da es nicht zwischen Währungs- und Wertpapiergewinn (und somit privatem Veräußerungsgeschäft und Kapitalvermögenseinkommen) unterscheidet! (Update, 30.03.18)

Insofern ist es zwar nützlich, um das allgemeine Vorgehen zum Extrahieren von seinen Tradedaten in Excel zu beschreiben, sollte aber so nicht für die Steuererklärung übernommen werden! Bei Unklarheiten muss ein Steuerberater hinzugezogen werden. Da ich gerade über diesen alten Post gestolpert bin, wollte ich das im Nachhinein mal anmerken.

 

 

Hallo zusammen,

 

da hier anscheinend Interesse daran besteht, sich über die richtige "Steuererklärungsmethodik" bei IB auszutauschen, erkläre ich im Folgenden mal, wie ich meine Steuer für mein Lynx Broker-Depot (IB-Reseller) mache.

 

Ich erstelle mir zunächst ein Excel-File der relevanten Trades über das Account Management mittels "Berichte -> Aktivität -> Flex Queries". Folgende Felddaten lasse ich mir exportieren:

 

AssetClass

Open/CloseIndicator

Symbol

Description

Trade Date

Buy/Sell

Quantity

Multiplier

TradePrice

IB Commission

Currency

FXRateToBase

 

Damit habe ich alles, was ich benötige. Aus den einzelnen Transaktionen baue ich mir dann eine übersichtliche Excel-Tabelle mit deutschen Bezeichnungen für das Finanzamt zusammen, die wie folgt aussieht:

 

lynx_agst.jpg

 

Für mich ist das insbesondere deswegen wichtig, weil IB das Trade-Ergebnis von kombinierten Options- und Aktiengeschäften, wie z. B. Covered Calls, im Activity Statement zusammenfasst, was laut deutschem Steuerrecht nicht zulässig ist. In meiner Tabelle für das Finanzamt trenne ich daher Options- und Aktiengeschäfte entsprechend voneinander und saldiere alles einzeln für sich (siehe in meiner Beispieltabelle oben z. B. die Trades zu BITA / Bitauto - das war ein erfolgreicher Covered Call-Trade).

 

Dividenden, Forexergebnisse und Withholding Taxes übernehme ich 1:1 aus dem Activity Statement, weil diese Werte meiner Meinung nach konform zum deutschen Steuerrecht ermittelt werden.

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