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lowecurt

Kurze Anleitung: steuereinfache Fonds/ETF selbst finden

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kokuko

Super, danke für die Erklärungen!

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FranzFerdinand

Vielen Dank für diese übersichtliche Anleitung!

 

Ich habe den db x-trackers EURO STOXX 50® UCITS ETF 1D (DBX1EU) für 2012 (letzter gefundener Abschluss) geprüft. Ist soweit steuereinfach. Aber wie sieht es in der jüngeren Vergangenheit aus, v.a. nach der Umstellung auf Direktreplikation?

 

(https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=b5009be081f7ddb7e85914213f239304&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=34019b7a7d9b205d&fts_search_list.destHistoryId=17674)

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millionendieb

Kann mir bitte mal jemand bei dem LU0323578657 Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities R angeschaut

helfen.

Da finde ich folgende Ausschüttungen:

 

01.10.13 - 30.09.14 = Ausschüttung 1,00 (In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 1,00)

01.10.12 - 30.09.13 = Ausschüttung 0,97 (In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,97)

01.10.11 - 30.09.12 = 0

01.10.10 - 30.09.11 = 0

01.10.09 - 30.09.10 = Ausschüttungsgleiche Erträge 0,3222

01.10.08 - 30.09.09 = Ausschüttungsgleiche Erträge 1,0643

24.10.07 - 30.09.08 = Ausschüttungsgleiche Erträge 1,0397

 

Bis 2010 war er wohl thesaurierend, nun offiziell ausschüttend.

In den Ausschüttungen 12-13 & 13-14 irritieren mich die "ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre".

Was hat es damit auf sich? Wurde da wieder thesauriert?

 

Danke

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Taxadvisor

 

 

Bis 2010 war er wohl thesaurierend, nun offiziell ausschüttend.

In den Ausschüttungen 12-13 & 13-14 irritieren mich die "ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre".

Was hat es damit auf sich? Wurde da wieder thesauriert?

 

Danke

 

Das hat das auf sich, was es heißt...

 

Die Thesaurierungen der Vorjahre bleiben "Ertrag", sind aber bereits versteuert. Wenn Sie in späteren Jahren ausgeschüttet werden, fällt keine Steuer mehr an und beim Verkauf fällt die nachträgliche Thesaurierungsbesteuerung geringer aus.

 

Gruß

Taxadvisor

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Nord
· bearbeitet von Nord

Ich habe mich bislang immer schön aus der Affäre gezogen, indem ich nur Swap-ETFs gekauft habe und meinen Pauschbetrag beim jährlichen Rebalancing ausgeschöpft habe. Jetzt würde meinen Kindern gerne ausschüttende MSCI World ETFs ins Depot legen. Zum einen, um den Pauschbetrag auszunutzen (buy&hold, kein Rebalancing), zum anderen für den Lerneffekt (Aktien schütten regelmäßig aus). Was ich bislang begriffen habe: Die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende muss größer sein als die 0,26375-fache Summe aus Ausschüttung zum Geschäftsjahresende und ausschüttungsgleichen Erträgen laut eBundesanzeiger.

 

Für den HSBC MSCI World (DE000A1C9KL8, irisches Domizil!), den UBS MSCI World IE (IE00B7KQ7B66) und den UBS MSCI World LU (LU0340285161) habe ich jetzt mal nachgesehen. Geschäftjahresende ist jeweils der 31.12.. Die Ausschüttungen erfolgen beim HSBC quartalsweise (beginnend am 15.01.) und bei beiden UBS jeweils halbjährlich (beginnend am 31.01.). Das heißt, bei allen drei ETFs beträgt die Ausschüttung zum Geschäftsjahres Ende 0,00 und sie sind alle drei steuerhässlich, obwohl im eBundesanzeiger die Ausschüttung größer ist als die Steuer auf Ausschüttung und ausschüttungsgleiche Erträge. Richtig? Man muss also auch immer auf das Datum des Geschäftsjahresendes und auf die tatsächlichen Ausschüttungstermine laut Fondsprospekt achten, die Zahlen angucken allein reicht nicht. Richtig? Warum steht dann aber beim UBS LU im eBundesanzeiger 0,00 bei den ausschüttungsgleichen Erträgen? Was macht der ETF am 31.12 mit den bis dahin aufgelaufenen Erträgen?

 

Nächster Punkt: Wenn nun die Ausschüttungen groß genug sind, kann man dann nur auf das Aufbewahren der Steuerbeschiede bis zum Verkauf des ETF verzichten oder gleich komplett auf die Anlage KAP? Die Bank kann ja eigentlich nicht wissen, wieviele ausschüttungsgleiche Erträge thesauriert wurden und deshalb auch nicht automatisch abziehen. Also ist die KAP immer noch nötig? Das wäre dann aber noch nicht wirklich steuerschön.

 

Ein weiterer Punkt: Meine Kinder haben ihren Pauschbetrag ja noch nicht ausgeschöpft. Gilt diese Regel für Steuerschönheit dann auch noch? Es können ja keine Steuern für die ausschüttungsgleichen Erträge von den Ausschüttungen abgezogen werden. Oder muss ich bei nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag ohnehin keine eigene Steuererklärung für die Kinder abgeben? Wenn ich die ausschüttungsgleichen Erträge nicht angebe, "hinterziehe" ich ja nur Steuern, die sie aufgrund des Pauschbetrages ohnehin nicht hätten zahlen müssen.

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Sapine

So ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht. Nehmen wir mal konkret den LU0340285161

Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

Ausschüttung 31.7.2013 1,6912 EUR ausschüttungsgleiche Erträge 0 Euro

Ausschüttung am 31.1.2014 1,1204 EUR und ausschüttungsgleiche Erträge 0,5269 EUR

Wieso sollte die Bank nicht in der Lage sein die Steuern abzuführen?

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otto03
· bearbeitet von otto03

I

Für den HSBC MSCI World (DE000A1C9KL8, irisches Domizil!), den UBS MSCI World IE (IE00B7KQ7B66) und den UBS MSCI World LU (LU0340285161) habe ich jetzt mal nachgesehen. Geschäftjahresende ist jeweils der 31.12.. Die Ausschüttungen erfolgen beim HSBC quartalsweise (beginnend am 15.01.) und bei beiden UBS jeweils halbjährlich (beginnend am 31.01.). Das heißt, bei allen drei ETFs beträgt die Ausschüttung zum Geschäftsjahres Ende 0,00 und sie sind alle drei steuerhässlich, obwohl im eBundesanzeiger die Ausschüttung größer ist als die Steuer auf Ausschüttung und ausschüttungsgleiche Erträge. Richtig?

 

Falsch,

 

alle sind steuerschön, da per Geschäftsjahresende eine Ausschüttung (mit zusätzlichen ausschüttungsgleichen Erträgen) erfolgt.

 

 

Ausschüttung zum Geschäftsjahresende bedeutet nicht, daß die reale Ausschüttung zum Geschäftsjahresende erfolgt sondern per Geschäftsjahresende wirksam ist und im Bundesanzeiger mit diesem Termin angezeigt wird.

 

Ob die reale Ausschüttung 3 Tage, 3 Wochen oder 3 Monate später erfolgt ist belanglos.

 

Es gibt keinen einzigen mit bekannten Fonds/ETF der "datumsmäßig" zum Geschäftsjahresende real ausschüttet..

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Nord

Ausschüttung zum Geschäftsjahresende bedeutet nicht, daß die reale Ausschüttung zum Geschäftsjahresende erfolgt sondern per Geschäftsjahresende wirksam ist und im Bundesanzeiger mit diesem Termin angezeigt wird.

 

Ob die reale Ausschüttung 3 Tage, 3 Wochen oder 3 Monate später erfolgt ist belanglos.

 

Es gibt keinen einzigen mit bekannten Fonds/ETF der "datumsmäßig" zum Geschäftsjahresende real ausschüttet..

Danke, das hat mir gefehlt. Beim iShares MSCI World (DE000A0HGZR1) steht im eBundesanzeiger neben zwei Zwischenausschüttungen zwar eine Thesaurierung, diese ist aber kein notwendiges Kriterium für Steuerhässlichkeit. Eine Ausschüttung mit zuviel ausschüttungsgleichen Erträgen reicht dafür schon aus, richtig?

 

Wieso sollte die Bank nicht in der Lage sein die Steuern abzuführen?

Was passiert denn, wenn die Fondsgesellschaft die Besteuerungsdaten erst später veröffentlicht als die Endausschüttung erfolgt? Muss ich dann doch noch eine Anlage KAP nachreichen?

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Sapine

Die Bank sucht sich die Daten meines Wissens nicht aus dem Bundesanzeiger sondern bekommt sie rechtzeitig zur Ausschüttung übermittelt. Der von Dir angesprochene Fall sollte nicht auftreten. Leider ist mir der Name des übermittelnden Instituts entfallen, aber vielleicht kann den noch jemand anderes ergänzen.

Eine Ausschüttung mit zuviel ausschüttungsgleichen Erträgen reicht dafür schon aus, richtig?
Mir ist jetzt kein Fonds bekannt, bei dem unterjährig thesauriert wird bei ausreichend hoher Schlussausschüttung. Theoretisch wäre das ausreichend, um die fälligen Steuern abzuführen. Insofern ist die Bedingung von Dir zwar notwendig aber nicht hinreichend. Problematisch wird es wie z.B. bei ishares (Irland), wenn bei der Abrechnung am Ende eben nicht genug ausgeschüttet wird.

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Nicky
· bearbeitet von Nicky

Danke für die ausführliche Erklärung!

Wenn ich nach dieser Anleitung gerade nach dem im Beispiel genannten Fond suche mit der ISIN: LU0392494562 taucht er in den Ergebnissen nicht auf. Es werden zwar 53 Treffer angezeigt, z.B. LU0378438732, aber keiner mit LU0392494562. Auch bei der Suche nach anderen bekannten ISINs bekomme ich in den Ergebnissen immer nur Treffer zu anderen ISINsWie kommt das? :wacko:

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west263

dann klickst Du auf den ersten Beitrag (10.10.2014), da sind alle Besteuerungen von comstage enthalten.

F3 - suchen und da dann wieder die ISIN eingeben und Enter. Dann springt die Seite zum comstage World.

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odensee

Danke für die ausführliche Erklärung!

Wenn ich nach dieser Anleitung gerade nach dem im Beispiel genannten Fond suche mit der ISIN: LU0392494562 taucht er in den Ergebnissen nicht auf. Es werden zwar 53 Treffer angezeigt, z.B. LU0378438732, aber keiner mit LU0392494562. Auch bei der Suche nach anderen bekannten ISINs bekomme ich in den Ergebnissen immer nur Treffer zu anderen ISINsWie kommt das? :wacko:

 

Du musst nach der Suche auf den Link "Besteuerungsgrundlagen für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014" klicken. Anschließend mit der Suchfunktion deines Browser nach der ISIN.

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Nicky
· bearbeitet von Nicky

Besten Dank, west & odensee! Ich habe blöderweise vor diesem letzten Schritt, also bereits in der Übersicht, mit Strg+F+C/V nach der ISIN zu suchen :rolleyes: Jetzt klappt's natürlich.

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mayB

Hallo liebe WPF-ler,

 

erst mal herzlichen Dank für die Anleitung. Sehr hilfreich. Habe mir leider bislang noch nie Gedanken über die steuerliche Behandlung gemacht. Meine geerbten Fonds liegen einfach seit vielen Jahren da. Nun wollte ich gerne "aufräumen", alle Fonds auf Steuereinfachheit überprüfen und das Depot deutlich in Richtung weniger ETF entschlacken. Bei einem Fonds (LU0378818131) kann ich auf der Bundesanzeiger Seite aber die Zeile 1b bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht finden (siehe screenshot). Ist der Fonds kritisch oder steuerlich einfach?

 

PS: Die meisten meiner Fonds sind 2004 und früher gekauft. Wie steht es bei diesen? Muss ich die auch prüfen oder wie ist die steuerliche Behandlung hier?

 

Besten Dank für Antworten oder Verweise!

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west263

versteife dich nicht so auf die Zeile 1b, ganz oben steht - Betrag Thesaurierung / ausschüttungsgleiche Erträge, das ist der relevante Wert.

 

PS: Die meisten meiner Fonds sind 2004 und früher gekauft. Wie steht es bei diesen? Muss ich die auch prüfen oder wie ist die steuerliche Behandlung hier?

verwechsle das nicht mit der Steuerfreiheit der Gewinne von vor 2009 gekauften Fonds.

Mögliche Thesaurierungen hätten in jedem Jahr versteuert werden müssen. Wie Du dich da jetzt weiter verhalten sollst oder kannst, kann ich dir auch nicht sagen. Ich würde es jetzt höchstwahrscheinlich weiterhin ignorieren.

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mayB

Danke West.

Die Angaben aus der Steuerbescheinigung der Depotbank habe ich natürlich immer in der Steuererklärung angegeben. Mir ging es nur um die Frage, ob ich bei einem Verkauf jetzt aus allen Jahren diese Angaben wieder rauskramen muss wg. Doppelbesteuerung.

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flamie

Nach längerer Recherche im Forum bespare ich seit kurzer Zeit ein ETF-Weltdepot (4 ETFs, 30/30/30/10) bei der ING Diba.

Für den Europaanteil habe ich den im Forum bekannten steuereinfachen, ausschüttenden iShares Stoxx Europe 600 (ISIN DE0002635307) gewählt.

Am 15.9. habe ich meine erste kleine Ertragsgutschrift bekommen.

 

So ganz schlau werde ich aus der Abrechnung noch nicht:

 

Per Stück werden 0,372099 Euro ausgeschüttet. Bei meinen 27 Stücken ergibt das 10,05 Euro, welche auch ausbezahlt wurden.

Als anrechenbare Quellensteuer werden 0,31 Euro ausgewiesen.

Der kapitalsteuerpflichtige Ertrag ist 10,37 Euro (ich nehme an, es handelt sich um die 10,05 + 0,31 -- Rundungsdifferenz).

 

Mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden die 10,37 Euro.

D.h. es wird nicht das, was ausbezahlt wird mit dem Pauschbetrag verrechnet, sondern die Ausschüttung incl. der anrechenbaren Quellensteuer.

 

Ist das richtig so?

Muss bei der Steuererklärung noch was beachtet werden?

 

Ich war der Meinung, dass eine Anlage KAP nicht weiter erforderlich ist.

Das würde aber bedeuten, dass diese Quellensteuer zu kleinen Teilen den Pauschbetrag zusammenfrisst....

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Peter Grimes

Per Stück werden 0,372099 Euro ausgeschüttet. Bei meinen 27 Stücken ergibt das 10,05 Euro, welche auch ausbezahlt wurden.

Als anrechenbare Quellensteuer werden 0,31 Euro ausgewiesen.

Der kapitalsteuerpflichtige Ertrag ist 10,37 Euro (ich nehme an, es handelt sich um die 10,05 + 0,31 -- Rundungsdifferenz).

 

Mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden die 10,37 Euro.

D.h. es wird nicht das, was ausbezahlt wird mit dem Pauschbetrag verrechnet, sondern die Ausschüttung incl. der anrechenbaren Quellensteuer.

 

Ist das richtig so?

Muss bei der Steuererklärung noch was beachtet werden?

 

Es hat eine (Teil-)Thesaurierung im Fonds stattgefunden, daher ist der steuerpflichtige Betrag höher als der ausgeschüttete. Die anrechenbare Quellensteuer wird in den Topf "anrechenbare Quellensteuer" gebucht, und mit den Kapitalerträgen verrechnet, sobald Dein Freistellungsauftrag bei Deiner Depotbank "verbraucht" ist. Die anrechenbare Quellensteuer vermindert nicht den Freibetrag.

Deine Verlust- und Steuertöpfe sind evtl. auf Deiner Wertpapierertragsabrechnung aufgeführt, oder deren Veränderung. Wenn Du die Abrechnung nicht nachvollziehen kannst, dann solltest Du Dich vielleicht mit Deiner Depotbank in Verbindung setzen, und Dir die Zahlen erklären lassen.

Die aktuellen Steuerdaten des EXSA sind noch nicht im Bundesanzeiger, aber bei den älteren kannst Du sehen, das Thesaurierungen recht häufig vorkommen.

 

Gruß,

PG

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flamie

Per Stück werden 0,372099 Euro ausgeschüttet. Bei meinen 27 Stücken ergibt das 10,05 Euro, welche auch ausbezahlt wurden.

Als anrechenbare Quellensteuer werden 0,31 Euro ausgewiesen.

Der kapitalsteuerpflichtige Ertrag ist 10,37 Euro (ich nehme an, es handelt sich um die 10,05 + 0,31 -- Rundungsdifferenz).

 

Mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden die 10,37 Euro.

D.h. es wird nicht das, was ausbezahlt wird mit dem Pauschbetrag verrechnet, sondern die Ausschüttung incl. der anrechenbaren Quellensteuer.

 

Ist das richtig so?

Muss bei der Steuererklärung noch was beachtet werden?

 

Es hat eine (Teil-)Thesaurierung im Fonds stattgefunden, daher ist der steuerpflichtige Betrag höher als der ausgeschüttete. Die anrechenbare Quellensteuer wird in den Topf "anrechenbare Quellensteuer" gebucht, und mit den Kapitalerträgen verrechnet, sobald Dein Freistellungsauftrag bei Deiner Depotbank "verbraucht" ist. Die anrechenbare Quellensteuer vermindert nicht den Freibetrag.

Deine Verlust- und Steuertöpfe sind evtl. auf Deiner Wertpapierertragsabrechnung aufgeführt, oder deren Veränderung. Wenn Du die Abrechnung nicht nachvollziehen kannst, dann solltest Du Dich vielleicht mit Deiner Depotbank in Verbindung setzen, und Dir die Zahlen erklären lassen.

Die aktuellen Steuerdaten des EXSA sind noch nicht im Bundesanzeiger, aber bei den älteren kannst Du sehen, das Thesaurierungen recht häufig vorkommen.

 

Gruß,

PG

 

Besten Dank für die Antwort, PG.

 

Ja, die anrechenbare Quellensteuer wird in den Topf "anrechenbare ausländische Quellensteuer" gebucht.

Ich habe aktuell ausreichend Freibetrag und es entsteht eben der Eindruck, dass gegen diesen verrechnet wird, da nunmal die 10,37 Euro abgezogen werden (statt der ausbezahlten 10,05 Euro).

Also beträgt die Teil-Thesaurierung 0,31 Euro und das führt dazu, dass der steuerpflichtige Betrag höher ist. Habe ich das so richtig verstanden?

 

Ich hab bei der Bank auch mal eine Nachricht mit der Bitte um Erklärung platziert.

 

Da ich langfristig investieren werde, möchte ich es zumindest grundlegend verstanden haben, was da so vor sich geht.

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Peter Grimes

Also beträgt die Teil-Thesaurierung 0,31 Euro und das führt dazu, dass der steuerpflichtige Betrag höher ist. Habe ich das so richtig verstanden?

 

Im Prinzip ja. Die genauen Beträge kannst Du abgleichen, wenn die steuerlichen Angaben im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Das kann aber noch etwas dauern; die Daten für die Juni-Ausschüttung wurden auch erst Mitte/Ende August veröffentlicht.

 

Gruß,

PG

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IndexP
Ja, die anrechenbare Quellensteuer wird in den Topf "anrechenbare ausländische Quellensteuer" gebucht.

Ich habe aktuell ausreichend Freibetrag und es entsteht eben der Eindruck, dass gegen diesen verrechnet wird, da nunmal die 10,37 Euro abgezogen werden (statt der ausbezahlten 10,05 Euro)

 

Ich möchte mal auf den Teil-Aspekt der in den Topf gebuchten "anrechenbaren ausländischen Quellensteuer" gehen:

 

Es ist wohl so, daß bei dem Versuch, Teile der Ausschüttung steuerfrei "zu stellen", die folgenden Möglichkeiten "probiert" werden - auch in genau dieser Reihenfolge:

 

1. Ist noch unverbrauchter Sparer-Freibetrag da?

2. Verluste im allgemeinen Verlust-Verrechnungstopf?

3. anrechenbare Quellensteuer im Quellensteuer-Topf?

 

Diese Reihenfolge ist für den Anleger nicht ganz optimal (und in meinen Augen auch nicht gerecht) - den allg. Verlust-Verrechnungstopf aus 2) kann man nämlich ins nächste Jahr mitnehmen; den Quellensteuer-Topf aus 3) nicht.

 

 

Insgesamt hat die o.a. Reihenfolge für mich 2 Konsequenzen:

 

A) Meinen Sparer-Freibetrag verbrate ich bei reinen Zinsprodukten (Tagesgeld, Festgeld) - da gibt's kein Tohuwabohu mit den Töpfen.

B) bei Buy-and-Hold passiert das ja eigentlich nicht....aber wenn dann durch nen Verkauf o.ä. doch mal was in Verlust-Topf 2) wandert, sehe ich zu, daß der vor Jahresende wieder auf Null ist - damit im Topf 3 keine nicht-mitnehmbare Quellensteuer verkümmert...

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flamie

Also beträgt die Teil-Thesaurierung 0,31 Euro und das führt dazu, dass der steuerpflichtige Betrag höher ist. Habe ich das so richtig verstanden?

 

Im Prinzip ja. Die genauen Beträge kannst Du abgleichen, wenn die steuerlichen Angaben im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Das kann aber noch etwas dauern; die Daten für die Juni-Ausschüttung wurden auch erst Mitte/Ende August veröffentlicht.

 

Gruß,

PG

 

Von der Bank habe ich jetzt eine - wie ich finde - sehr verständliche Erklärung bekommen.

 

Der steuerpflichtige Kapitalertrag errechnet sich nicht aus der Ertragsausschüttung per Stück, sondern

- aus dem Anteil Zinsen per Stück

- aus dem Anteil inländische Dividende per Stück

- aus dem Anteil ausländische Dividende per Stück

jeweils multipliziert mit der Anzahl Anteile.

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Tamara21

Hallo! Vielen Dank für den ausführlichen Thread. Ich versuche gerade, meinem Schwiegersohn zu helfen und steige noch nicht ganz durch. Es geht um dieses ETF: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=254780b4fd0f5a3fd1a0698df99978d6&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=681ddb0213d6641a&fts_search_list.destHistoryId=06471

 

Es gibt ausschüttungsgleiche Erträge und ich dachte bis heute, dass dies für die Steuer kein Problem sei, da der ETF ein deutsches Domizil hat.

 

Diese Beitrag hier hat mich aber sehr verwirrt: https://www.wertpapier-forum.de/topic/39619-augen-auf-beim-ishares-kauf/, so dass ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und mir sagen kann, ob der Fonds tatsächlich steuerhässlich ist und es sehr viel komplizierter wird als gedacht oder nicht. Was muss mein Schwiegersohn ggf. in der Steuererklärung beachten (ob er über den Freistellungsbetrag kommt, ist von Jahr zu Jahr untersch, spielt aber - sofern der Fonds tatsächlich im Ausland liegt - auch keine Rolle, oder?)

 

Tausdenddank schon mal!

T Schmidt

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Ramstein

Um welchen ETF geht es?

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xfklu

Dein Link funktioniert nicht. Wie ist die ISIN ?

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