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Bei Ebay verkaufen

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sparfux

Bei 2 gleich guten Angeboten würde ich auch das mit Paypal nehmen als Käufer. Jetzt ist es aber so, dass man bei Auktionen ja nie 2 gleiche Angebote sicher hat. Man hat ja nicht mal eines sicher.

 

Und falls ich mal was ersteigere, was selten vor kommt, ist ein nicht vorhandenes Paypal dann kein Ausschlusskriterium für mich. Ich schaue, wie Schildkröte schreibt, dann auch eher auf das Userprofil.

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Raccoon
So sehen das ja einige hier.

 

Aber wie macht ihr das als Käufer? bei ebay und woanders.

Nutzt ihr da die Sicherheit, die Paypal dem Käufer bietet?

Wenn es zwei ansonsten gleichwertige Angebote gibt, nehmt ihr dann vorzugsweise das, bei dem man per Paypal zahlen kann?

Lastschrift gibt angeblich auch Sicherheit bei Ebay (und ja, ich weiss dass Paypal die Abbuchung macht). 'Angeblich' weil ich es noch nicht nutzen musste; mit Ueberweisung bin ich schonmal auf die Nase gefallen, mache ich wohl nicht mehr. Paypal (direkt) benutze ich bisher nicht, musste aber leider ein Konto dort eroeffnen zwecks Rueckerstattung von Portogebuehren - waren zwar weniger als 2 Euro aber es wurden ca. 15% Gebuehren abgezockt. Die sehen erstmal kein Geld von mir.

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Raccoon

@ Maikel:

Das ist eine berechtigte Frage. Viel wichtiger als die Art und Weise der Bezahlung finde ich jedoch das Profil bzw. die Kundenrezensionen des Verkäufers. Wenn er keine (bzw. bei Vielverkäufern nur sehr wenige) negativen Bewertungen hat, dann habe ich als Käufer kein Problem damit, direkt zu überweisen.

Aus eigener Erfahrung: das kann auch Probleme geben.

 

Allerdings gebe ich bei ebay auch keine größeren Beträge aus, so dass mein Verlust im Ernstfall verschmerzbar wäre.

Das trifft bei mir auch zu, trotzdem ist es irgendwo aergerlich dass das Geld weg ist und man nichts machen kann, weil der Verkaeufer keine Verantwortung uebernimmt (im besagten Fall Beschaedigungen aufgrund mangelhafter Verpackung und ein Fehlteil trotz Zusage, dass es dabei sein wuerde).

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sparfux
im besagten Fall Beschaedigungen aufgrund mangelhafter Verpackung

 

Ich biete bei meinen Auktionen immer an, das die Käufer gerne etwas mehr (2€ oder so) für versicherten Versand zahlen können, falls ich die Ware per Default unversichert versende. Das macht natürlich so gut wie nie ein Käufer (einmal glaube ich bisher).

 

und ein Fehlteil trotz Zusage, dass es dabei sein wuerde

 

OK, bzgl. der Produktbeschreibung versuche ich immer absolut ehrlich zu sein und auch nicht durch geschicktes Weglassen von Informationen gut da zu stehen. Das handhabt vielleicht nicht jeder Verkäufer so, mag sein.

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Raccoon
Ich biete bei meinen Auktionen immer an, das die Käufer gerne etwas mehr (2€ oder so) für versicherten Versand zahlen können, falls ich die Ware per Default unversichert versende. Das macht natürlich so gut wie nie ein Käufer (einmal glaube ich bisher).

Das loest das Problem nicht. Ich hatte auch gedacht (wie wahrscheinlich die meisten), dass es bei einer versicherten Sendung eine Erstattung des Kaufpreises oder zumindest Entschaedigung gaebe - von wegen! Ich hatte die Beschaedigungen damals dem Paketdienst gemeldet aber dieser hat die Ansprueche aufgrund der mangelhaften Verpackung abgewiesen (im Schadensformular muss man die Innen- und Aussenverpackung detailiert beschreiben und Bilder beilegen).

Da die Verpackung vom Verkaeufer zu verantworten war hatte ich mich also an diesen gewendet, der hat das Problem aber einfach ignoriert; zum Fehlteil meinte er nur, dass es dabei gewesen waere. Den Fall dann bei Ebay gemeldet aber die haben es sofort abgewiesen, weil die Transaktion aufgrund der Ueberweisung nicht abgesichert war und sie daher nichts machen koennen (oder wollen).

 

OK, bzgl. der Produktbeschreibung versuche ich immer absolut ehrlich zu sein und auch nicht durch geschicktes Weglassen von Informationen gut da zu stehen. Das handhabt vielleicht nicht jeder Verkäufer so, mag sein.

Das Fehlteil war nicht auf den Bildern zu sehen, die der Verkaeufer bei Ebay eingestellt hatte. Daher hatte ich bei ihm vor der Abgabe meines Gebots angefragt und er hatte mir versichert, dass das besagte Teil dabei sein wuerde. Ist wahrscheinlich auf dem Transportweg verschwunden. :rolleyes:

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sparfux
Ich biete bei meinen Auktionen immer an, das die Käufer gerne etwas mehr (2€ oder so) für versicherten Versand zahlen können, falls ich die Ware per Default unversichert versende. Das macht natürlich so gut wie nie ein Käufer (einmal glaube ich bisher).

Das loest das Problem nicht. Ich hatte auch gedacht (wie wahrscheinlich die meisten), dass es bei einer versicherten Sendung eine Erstattung des Kaufpreises oder zumindest Entschaedigung gaebe - von wegen! Ich hatte die Beschaedigungen damals dem Paketdienst gemeldet aber dieser hat die Ansprueche aufgrund der mangelhaften Verpackung abgewiesen (im Schadensformular muss man die Innen- und Aussenverpackung detailiert beschreiben und Bilder beilegen).

Die Transportfirmen versuchen sehr oft, den Antragsteller so zuerst abzuwimmeln. Ist mir selber schon so gegangen. Man muss da schon sehr hartnäckig bleiben. Ich habe mein Geld dann immer bekommen - manchmal mir mehr, manchmal mit weniger Aufwand. Wenn ich mich recht erinnere bisher 3 mal. Alle 3 bei Hermes.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

OK, bzgl. der Produktbeschreibung versuche ich immer absolut ehrlich zu sein und auch nicht durch geschicktes Weglassen von Informationen gut da zu stehen. Das handhabt vielleicht nicht jeder Verkäufer so, mag sein.

Oh, ich weiß nur zu gut, was Du meinst. Zwei Beispiele aus meiner Erfahrung als Käufer: Ich bin Rolling Stones - Fan und sammle deren Alben auf Vinyl. Bei zwei Schallplatten habe ich Reinfälle erlebt. Das erste Mal stand in der Artikelbeschreibung, dass sich "die Schallplatte in gutem Zustand befindet". Die Schallplatte selbst befand sich auch in gutem Zustand, die Hülle hingegen nicht. <_< Beim zweiten Mal war in der Artikelbeschreibung zu lesen, dass "die Hülle beschriftet sei". Naja, das kommt hin und wieder mal vor, dass der Name vom Vorbesitzer klein in der Ecke steht. Kein Problem. Allerdings stellte sich dann heraus, dass die komplette Hülle bekritzelt war. Das war auf dem unscharfen Foto überhaupt nicht zu erkennen. :angry: Seitdem kaufe ich Schallplatten, DVDs und Bücher wieder vorwiegend im Laden. Als Verkäufer bin ich ebenfalls ehrlich bei der Artikelbeschreibung. Ich habe doch keine Lust, mich hinterher wegen Kleinigkeiten herumzustreiten. Mir reichen schon die zahlungssäumigen Käufer.

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shaky

OK, bzgl. der Produktbeschreibung versuche ich immer absolut ehrlich zu sein und auch nicht durch geschicktes Weglassen von Informationen gut da zu stehen. Das handhabt vielleicht nicht jeder Verkäufer so, mag sein.

Oh, ich weiß nur zu gut, was Du meinst. Zwei Beispiele aus meiner Erfahrung als Käufer: Ich bin Rolling Stones - Fan und sammle deren Alben auf Vinyl. Bei zwei Schallplatten habe ich Reinfälle erlebt. Das erste Mal stand in der Artikelbeschreibung, dass sich "die Schallplatte in gutem Zustand befindet". Die Schallplatte selbst befand sich auch in gutem Zustand, die Hülle hingegen nicht. <_< Beim zweiten Mal war in der Artikelbeschreibung zu lesen, dass "die Hülle beschriftet sei". Naja, das kommt hin und wieder mal vor, dass der Name vom Vorbesitzer klein in der Ecke steht. Kein Problem. Allerdings stellte sich dann heraus, dass die komplette Hülle bekritzelt war. Das war auf dem unscharfen Foto überhaupt nicht zu erkennen. :angry: Seitdem kaufe ich Schallplatten, DVDs und Bücher wieder vorwiegend im Laden. Als Verkäufer bin ich ebenfalls ehrlich bei der Artikelbeschreibung. Ich habe doch keine Lust, mich hinterher wegen Kleinigkeiten herumzustreiten. Mir reichen schon die zahlungssäumigen Käufer.

 

Gebrauchte Schallplatten u.ä., insbesondere Sammlerstücke, sind immer ein Problem bezgl. des Zustands und der genauen Bezeichnung. Als Käufer nerve ich da gerne mal mit zusätzlichen Fotos. Als Verkäufer werde ich genervt mit entsprechenden Forderungen.

 

Ebay hat den klaren Vorteil des weltweit handelns, kein Problen z.B. ein Springsteen-Bootleg in USA zu kaufen und mit paypal zu zahlen.

Oder alte Postkarten nach Polen oder das Baltikum zu verkaufen.

 

Es ist gibt auch andere Plattformen, z.B. CDandLP.com allerdings weniger vertrauenserweckend. Mein einer Kauf dort hat aber funtioniert.

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Schildkröte
Zitat

Wer auf Verkaufsportalen eine Reihe von Anzeigen einstellt, ist nicht automatisch ein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied, kommt es darauf an, ob eine Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dann gelten besondere Pflichten, die für Privatverkäufer nicht gelten. (Aktenzeichen C-105/17)

Hier der vollständige FAZ-Artikel.

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DarkBasti

Sagt mal kommt es mir nur so vor oder gibt es immer weniger private Auktionen bei Ebay? 

Überhaupt ist der Anteil privater Verkäufer gesunken. 

Ich hatte jetzt 3 mal Sachen reingestellt, die keiner haben wollte. Obwohl ich mich nach anderen Angeboten gerichtet hatte. 

Darum mal die Frage in den Raum geworfen:

Hat man als privater Verkäufer noch eine Chance? 

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Dork
vor 5 Minuten schrieb DarkBasti:

Sagt mal kommt es mir nur so vor oder gibt es immer weniger private Auktionen bei Ebay? 

Überhaupt ist der Anteil privater Verkäufer gesunken. 

Ich hatte jetzt 3 mal Sachen reingestellt, die keiner haben wollte. Obwohl ich mich nach anderen Angeboten gerichtet hatte. 

Darum mal die Frage in den Raum geworfen:

Hat man als privater Verkäufer noch eine Chance? 

Geht man da nicht heutzutage zu eBay Kleinanzeigen?

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shaky

Vorteil ebay:

International Kaufen und Verkaufen.

Bessere Suchoptionen.

Größeres Angebot.

Sicherer.

 

Vorteil ebay-Kleinanzeigen:

Komplett Kostenfrei.

 

Bei ebay gibt es immer noch viele Privatanbieter, aber auch sehr viele gewerbliche Angebote, zum Teil auch von Kleinunternehmern, z.B. im Nebenerwerb.

 

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Nachtfalke

Apropos gar nichts, dieses neue Urteil könnte interessant sein:

 

https://www.dr-bahr.com/news/person-mit-vielen-online-verkaeufen-ist-nicht-automatisch-unternehmer.html

 

Quote

EuGH: Person mit vielen Online-Verkäufen ist nicht automatisch Unternehmer

 

Eine Person, die auf einer Website eine Reihe von Verkaufsanzeigen veröffentlicht, ist nicht automatisch ein „Gewerbetreibender“

Diese Tätigkeit kann als „Geschäftspraxis“ eingestuft werden, wenn die Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Ein Verbraucher erwarb auf einer Online-Plattform eine gebrauchte Armbanduhr. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Uhr nicht die Eigenschaften aufwies, die in der Verkaufsanzeige angegeben waren, teilte der Verbraucher dem Verkäufer mit, dass er den Vertrag widerrufen wolle. Frau Evelina Kamenova, die Verkäuferin, lehnte es ab, die Ware gegen Erstattung des Entgelts zurückzunehmen. Daher legte der Verbraucher eine Beschwerde bei der bulgarischen Kommission für Verbraucherschutz (KfV) ein.

Nach einer Abfrage auf der fraglichen Online-Plattform stellte die KfV fest, dass am 10. Dezember 2014  noch  acht  Verkaufsanzeigen  zu  verschiedenen  Waren  auf  dieser  Website  von  Frau Kamenova unter dem Pseudonym „eveto-ZZ“ veröffentlicht waren.

Mit Bescheid vom 27. Februar 2015 stellte die KfV fest, dass Frau Kamenova eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, und verhängte mehrere Geldbußen gegen sie, die auf das nationale Verbraucherschutzgesetz gestützt waren. Nach Ansicht der KfV hatte es Frau Kamenova in sämtlichen dieser Anzeigen unterlassen, Angaben zu Namen, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Gewerbetreibenden, zum Endpreis der zum Verkauf angebotenen Ware einschließlich aller Steuern und Abgaben, zu den Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, zum Recht des Verbrauchers auf Widerruf des Fernabsatzvertrags und zu Bedingungen, Frist und Verfahren der Ausübung dieses Rechts zu machen sowie darauf hinzuweisen, dass eine gesetzliche Gewährleistung für die Vertragsgemäßheit der Ware bestehe.

Frau Kamenova erhob vor den bulgarischen Gerichten Klage gegen diesen Bescheid und begründete diese damit, dass sie keine „Gewerbetreibende“ sei und die Vorschriften des bulgarischen Gesetzes daher nicht anwendbar seien. Vor diesem Hintergrund fragt der Administrativen sad – Varna (Verwaltungsgericht Varna, Bulgarien) den Gerichtshof, ob eine Person, die auf einer Website eine vergleichsweise große Zahl von Anzeigen über den Verkauf von Waren mit erheblichem Wert veröffentlicht, als „Gewerbetreibender“ im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken eingestuft werden kann.1

In seinem Urteil vom heutigen Tag führt der Gerichtshof zunächst aus, dass es für eine Einstufung als „Gewerbetreibender“ im Sinne der Richtlinie erforderlich ist, dass die betreffende Person „im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit“ oder im Namen oder Auftrag des Gewerbetreibenden handelt.

Der Gerichtshof stellt sodann klar, dass der Sinn und die Bedeutung des Begriffs „Gewerbetreibender“ anhand des Begriffs „Verbraucher“ zu bestimmen sind, der jeden nicht gewerblich oder beruflich Tätigen bezeichnet.

Der Gerichtshof stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, auf der Grundlage aller ihm vorliegenden tatsächlichen Angaben von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine natürliche Person wie Frau Kamenova im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, indem es u. a. prüft, ob der Verkauf planmäßig erfolgte, ob er eine gewisse Regelmäßigkeit hatte oder mit ihm ein Erwerbszweck verfolgt wurde, ob sich das Angebot auf eine begrenzte Anzahl von Waren konzentriert, und die Rechtsform sowie die technischen Fähigkeiten des Verkäufers ermittelt.

Um die fragliche Tätigkeit als „Geschäftspraxis“ einstufen zu können, muss das vorlegende Gericht zudem prüfen, ob diese Tätigkeit zum einen von einem „Gewerbetreibenden“ ausgeht und zum anderen eine Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise, Erklärung oder kommerzielle Mitteilung darstellt, „die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt“.

Daher gelangt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass eine natürliche Person, die eine Reihe von Anzeigen, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, gleichzeitig auf einer Website veröffentlicht, nur dann als „Gewerbetreibender“ einzustufen ist und eine solche Tätigkeit nur dann eine „Geschäftspraxis“ darstellt, wenn diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Urteil in der Rechtssache C-105/17 Komisia za zashtita na potrebitelite / Evelina Kamenova

 

Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 04.10.2018

 

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Schildkröte
Am 5.10.2018 um 13:54 schrieb DarkBasti:

Sagt mal kommt es mir nur so vor oder gibt es immer weniger private Auktionen bei Ebay? 

Überhaupt ist der Anteil privater Verkäufer gesunken. 

Ich hatte jetzt 3 mal Sachen reingestellt, die keiner haben wollte. Obwohl ich mich nach anderen Angeboten gerichtet hatte. 

Darum mal die Frage in den Raum geworfen:

Hat man als privater Verkäufer noch eine Chance? 

 

Meinst Du ausschließlich Auktionen oder generell Angebote (von privaten Verkäufern)?

Auktionen in dem Sinne sind bei ebay aus der Mode gekommen.

Stattdessen stellt man Artikel meist zum Sofortkauf mit Preisvorschlag ein.

Ich selbst lasse Preisvorschläge bis zu einer gewissen Höhe automatisch ablehnen.

 

@Coucy

Auf das Urteil hatte ich bereits hingewiesen.

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DarkBasti

Ich meine beides. 

Bei Auktionen hat man das Risiko, den Artikel für 1€ zu verkaufen. Auch wenn er bedeutend mehr Wert ist. Höher Anfangspreis kostet. 

Deswegen habe ich jetzt auch Sofort verkauft. 

Die Chinahändler scheinen mit ebay wirklich viel Umsatz zu machen. Die letzten 4 Käufe  kamen vom Reich der Mitte. 

 

Ebay Kleinanzeigen nutze ich auch öfter. Aber als Verkäufer auch nicht immer erfolgreich. Meiner Meinung liegt es daran, das ich in einer Kleinstadt lebe. Früher in Berlin konnte man damit besser kaufen und verkaufen. 

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Reinsch

Zu Studentenzeiten war ich noch ziemlich aktiv bei Ebay. Sowohl als Käufer, um wegens klammem Budget Schnäppchen zu schießen. Aber auch als Verkäufer, mehr zum Spaß nach dem Motto: „Nicht wegwerfen, da geht doch sicher noch `n Euro bei Ebay…“.

 

Inzwischen hab ich es gefühlt Jahre nicht mehr benutzt. Schnäppchen gebraucht findet man kaum noch. Ob nun Elektronik, Möbel, Klamotten: Meist bekommt man alles sogar neu billiger, Amazon und AliExpress sei dank. Und muss sich dabei nicht mit Versand oder Abholung rumschlagen, um dann ein Objekt mit unbekannten Gebrauchsmängeln zu bekommen.

Ein merkwürdiger Auswuchs des Kapitalismus. Aber hier muss man wohl Überzeugungstäter sein, um dennoch zu Gebrauchtwaren zu greifen.

 

Aber auch als Verkäufer wurde es immer nerviger, wie ich bei meinen Umzügen und damit verbundenen Entrümpelungen gemerkt hab. Ich wollte ein wenig Kleimkram loswerden, nix wirklich Wertvolles, aber zu schade für die Mülltonne. Artikelpreise so 2 bis 10€.

Nach dem Einstellen darf man dann erstmal zig Fragen beantworten, noch dies und jene Foto nachschicken, diskutieren ob statt 2€ nicht auch 1,50€ in Ordnung wäre, ob man statt Versand nicht abholen kann, oder gleich vorbei bringen…

 

Das war mir dann einfach die paar Euros nicht wert. So landeten die Sachen nicht in, sondern vor der Mülltonne zum Mitnehmen.

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Walter White

Früher war ich sehr aktiv, aber seit gut 10 Jahren nun nicht mehr. Alles sehr nervig, wie @Reinsch schon schreibt. Hin und wieder mal ebay Kleinanzeigen, wenn dann nur in der Nähe, mehr nicht und das auch nicht viel. Mittlerweile kaufe ich mehr Neuware.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 11 Stunden schrieb DarkBasti:

Ebay Kleinanzeigen nutze ich auch öfter. Aber als Verkäufer auch nicht immer erfolgreich. Meiner Meinung liegt es daran, das ich in einer Kleinstadt lebe. Früher in Berlin konnte man damit besser kaufen und verkaufen. 

 

Ich lebe in einer Großstadt. Die Option Selbstabholung biete ich als Verkäufer inzwischen nicht mehr an. Dreimal kam es in den letzten Jahren dazu. Jedesmal sagten die Käufer jeweils kurz vorher ab, es würde heute Abend nicht passen. In zwei Fällen klappte es dann beim nächsten Anlauf. Der dritte Käufer wollte dann sogar komplett vom Kauf zurücktreten. Zwar ist das rechtlich überhaupt nicht zulässig und ich habe ihn daraufhin auch zunächst erstmal bei ebay als zahlungssäumigen Käufer gemeldet (bzw. Spaßbieter - solchen Leuten gehört ein Schuss vor den Bug geknallt). Letztlich habe ich dem Rücktritt vom Kauf allerdings doch zugestimmt, weil es sich schlichtweg (sowohl zeitlich als auch nervig) nicht lohnt, sich wegen Klein(st)beträgen rumzustreiten. Nach diesen Erfahrungen biete ich generell bloß noch Postversand an. Zwar kostet mich das etwas Porto bzw. Gewinn. Jedoch ist mir meine Zeit für solche Heinis zu schade, dafür halte ich mir doch nicht die Abende frei.

 

vor 11 Stunden schrieb Reinsch:

Aber auch als Verkäufer wurde es immer nerviger, wie ich bei meinen Umzügen und damit verbundenen Entrümpelungen gemerkt hab. Ich wollte ein wenig Kleimkram loswerden, nix wirklich Wertvolles, aber zu schade für die Mülltonne. Artikelpreise so 2 bis 10€.

Nach dem Einstellen darf man dann erstmal zig Fragen beantworten, noch dies und jene Foto nachschicken, diskutieren ob statt 2€ nicht auch 1,50€ in Ordnung wäre, ob man statt Versand nicht abholen kann, oder gleich vorbei bringen…

 

Absolut verständlich! Solche Erfahrungen hatte eine Kollegin von mir auch mal in natura bei einer Wohnungsauflösung erlebt. Freunde von mir verkaufen ebenfalls gelegentlich über ebay Kleinanzeigen. Dabei legen sie bewusst die Preislatte etwas höher, um solche Erbsenzähler im Vorfeld abzuwimmeln. Ich entledige mich dieser Korinthenkacker, indem ich bei ebay per Sofortkauf mit Preisvorschlag verkaufe und Preisvorschläge bis zu einer bestimmten (nicht akzeptablen) Preishöhe automatisch ablehnen lasse.

 

Und was Spaßbieter betrifft. Anfang dieses Jahres hatte jemand gleich drei Artikel auf einmal bei mir gekauft. Nach einer Woche war das Geld noch nicht da und ich fragte freundlich per Mail nach, ob der Käufer bitte noch an die Überweisung denkt. Anschließend erhielt ich direkt drei negative Bewertungen mit der Begründung, dass das Geld längst überwiesen und die Ware nie angekommen sei! Habe daraufhin sofort bei ebay angerufen und den Sachverhalt geschildert, woraufhin die negativen Bewertungen umgehend gelöscht wurden. Das war ebenfalls zeitlich und nervig gesehen eine Erfahrung, auf welche ich gerne hätte verzichten können. Da die angegebene Adresse außerdem real nicht existiert und der User lediglich 15 (private) Bewertungen hatte, habe ich ihn zudem noch als Spaßbieter gemeldet - jedoch ohne Konsequenzen seitens ebay.

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monopolyspieler

Hatte letzten Monat nach langer Zeit mal vier Auktionen eingestellt.

Ein PC- hier wurde der Käufer pampig, weil ich nicht an seine Packstation verschicken konnte (Karton zu groß) und hatte mich um Abbruch gebeten.

Den habe ich eingeleitet und dafür dann nach Ablauf noch eine negative Bewertung mit unwahren Behauptungen kassiert,

die ich auf Grund der Verleumdungen problemlos telefonisch bei Ebay löschen lassen konnte.

Den PC habe ich über ein Ankaufsportal verkauft und hatte nach zwei Tagen das Geld auf dem Konto.

 

Bei den drei anderen Auktionen hatte keiner der Bieter von selbst bezahlt.

Einer wurde noch pampig, weil ich es gewagt hatte, nach 8 Tagen über Ebay die Zahlungserinnerung auszulösen und hat seinen Unmut

in der Bewertung kundgetan.

Ich bin seit 20 Jahren bei Ebay bzw. dem deutschen Vorgänger- aber es ist mittlerweile nervig geworden und viele Artikel

gebe ich in der Gemeinde in die Tauschbox (Ein kleiner Holzschuppen, in dem jeder noch brauchbaren Kram hinstellen und entnehmen kann)

oder kloppe gleich in die Tonne, wenn nur ein Euro zu erwarten ist.

Meine Nerven sind mir mehr wert.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Also im Zeitalter von Online-Banking ist das Geld in der Regel recht schnell auf dem Konto. Vereinzelt dauert es mal ein wenig bei meinen Käufern. Da folgt auf eine entsprechende Zahlungserinnerung jedoch vielmehr meist eine Entschuldigung und das Geld ist dann umgehend da. Die von mir genannten negativen Beispiele waren lediglich Ausnahmen. Unter dem Strich lohnt sich ebay nach wie vor für mich, um gelegentlich alten Kram los zu werden. Bin seit 16 Jahren bei ebay angemeldet. 

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Nachtfalke
On 9.10.2018 at 8:49 AM, Schildkröte said:

 

Hehe, sorry. Meinereiner, gerade in Hamburg, genießend ein Übermaß an den im Südland vollkommen unbekanntem KHUMPIR. :wub: Bauch ist voll, Kopf ist langsam.

 

In der Tat tut sich bei der Ebay-Rechtsprechung aber im Moment offenbar recht viel: Hier das nächste Urteil zu "Scheingeboten", dieses Mal vom OLG München.

 

https://www.wbca.st/qQRR8Vw

 

...Was das nun bedeutet, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher.

 

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Reinsch

Ja, es gibt da sicher diverse Möglichkeiten mit denen ich noch nicht gespielt habe. Habe immer standardmäßig Auktion und/oder Festpreis genommen.

 

Preisvorschlag ist einfach nicht meins, das hat immer was von Gefeilsche auf dem Basar. Ich bekomm da auch regelmäßig Plaque, wenn ich bei Ebay Kleinanzeigen ein Angebot mit Preis: VB sehe…

 

Fairerweise muss man ja auch sagen, dass Ebay inzwischen viel getan hat, um die Abwicklung zu automatisieren und zu erleichtern. In grauer Vorzeit gab es ja nur ne Mail nach dem Motto: „Glückwunsch, Auktion erfolgreich. Jetzt macht mal alles Weitere unter euch aus.“.

 

Trotzdem habe ich diese Zeit deutlich weniger anstrengend in Erinnerung. Ist die Käufermentalität einfach frecher geworden? Oder war ich damals nur entspannter? Wer weiß…

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 4 Stunden schrieb Reinsch:

Preisvorschlag ist einfach nicht meins, das hat immer was von Gefeilsche auf dem Basar. Ich bekomm da auch regelmäßig Plaque, wenn ich bei Ebay Kleinanzeigen ein Angebot mit Preis: VB sehe…

 

Der Mensch findet es klasse, wenn er irgendwas im Angebot sieht bzw. einen Rabatt kriegt.

 

Nehmen wir an, Du stellst etwas für 15€ zum Sofortkauf ein und bietest zusätzlich die Option Preisvorschlag an.

 

Alle Angebote unter beispielsweise 9€ lässt Du automatisch ablehnen, was die o. g. Nervereien kategorisch ausschließt und es sich nach Gebühren sowie Versand noch einigermaßen lohnt.

 

Bietet der Käufer nun 13 oder 14 €, kannst Du das Angebot im Prinzip direkt annehmen.

 

Bietet er hingegen nur 9 oder 10 €, machst Du halt ein entspr. Gegenangebot, meinetwegen 13 oder 14 €.

 

Im Idealfall nimmt der Bieter das Gegenangebot direkt an, schließlich hat er einen Preisnachlass erhalten (psychologisch wichtige Komponente).

 

Möglicherweise ist der Bieter allerdings auch einer der hier mehrfach kritisierten Erbsenzähler und erhöht sein Angebot bloß minimal oder auch gar nicht - einfach nicht weiter beachten (bei wenig gefragten Artikeln vielleicht doch besser annehmen, der Spatz in der Hand...).

 

Wahrscheinlicher ist allerdings, dass er ein weiteres Angebot macht (z. B. 11 oder 12 €) und man sich dann "irgendwo in der Mitte" trifft - eine klassische Win-Win-Situation für beide Seiten.

 

Was ist daran nun kompliziert bzw. was gefällt Dir daran nicht? Letztlich muss man sich als Kaufmann den Marktgegebenheiten stellen, und das Käuferverhalten hat sich bei ebay eben weg von Auktionen hin zu Sofortkauf mit Preisvorschlag entwickelt.

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Reinsch

Kennst du die Szene aus „Das Leben des Brian“, wo er einfach nur schnell den falschen Bart kaufen will, dazu aber zum Feilschen genötigt wird? Ungefähr so geht es mir da immer. Ich bin halt einfach ein Typ, der es direkt, unkompliziert und transparent mag.

 

Wenn jetzt ein Angebot mit z.B. 100€ VB steht frage ich mich immer: Was nun? Will er jetzt also 100€? Warum dann VB? Oder bin ich ein id*** wenn ich nun 100€ biete, da er eigentlich nur 70€ erwartet. Dafür muss ich aber erst 50€ bieten, dann kommt er mir auf 80€ entgegen, und nach zig Mails/WhatsApp Nachrichten einigen wir uns endlich auf die 70€. Und am Ende bleibt trotzdem das Gefühl, verarscht wurden zu sein weil ich schlecht verhandelt habe.

 

Genauso umgekehrt. Wenn ich etwas für 10€ verkaufen will, warum stelle ich es dann nicht für 10€ ein? Stattdessen starte ich bei 12€ und gebe ihm dann das Gefühl ihm auf 10€ entgegen zu kommen…

 

Ist mir einfach zu nervig. Warum nicht einfach einen Preis machen, und dann kann man kaufen oder es aber lassen? Wenn der Preis zu hoch ist und es keiner kauft merke ich das schon selbst und kann dann entsprechend anpassen.

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Schildkröte

Käufer und Verkäufer können jeweils maximal drei Gegenangebote machen, ergo sollten diese mit Bedacht abgegeben werden - ein langes hin und her ist so ausgeschlossen und es dauert jeweils nur wenige Sekunden.

 

Im Übrigen sind Preisvorschläge lediglich eine Option, man kann auch ausschließlich zu einem bestimmten Festpreis etwas anbieten.

 

Als Käufer sucht man doch in der Regel das beste Angebot, sowohl hinsichtlich der Qualität als auch (vor allem) des niedrigsten Preises. Bei letzterem versucht man eben häufig noch etwas nachzukobern, liegt in der menschlichen Natur.

 

Als Verkäufer ist es jedem selbst überlassen, auf das Kundenverhalten einzugehen. Wenn es Dir zu stressig ist, dann lass es einfach bleiben.

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