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Unfallversicherung für Kinder

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Matthew Pryor
Ich prüf es mal die Tage und leite es dir per PN weiter ...

Um Himmels willen,lass gut sein!Du scheinst ja schon mal diesen Tarif vermittelt zu haben.Wenn die Gothaer das ausdrücklich auf der Police bestätigt,soll mir das als Bestätigung deinerseits reichen.

Hätte ja sein gekonnt,dass ich den entsprechenden Passus nicht gefunden habe.Ich hatte mich daran gestört,dass für Erhöhungen ausdrücklich auf eine Gp verzichtet wird,für die Nachversicherung aber nicht.

Aber wenn die Gothaer das so,wie von dir beschrieben,policiert und dokumentiert,ist alles gut thumbsup.gif...

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SM77

@polydeikes: Vielen Dank für die nähere Erläuterung. Die Einmalzahlung ist auch eher ein Nice-to-have nehme ich an, oder ist die "zwingend" erforderlich (wie z.B. die Todesfallsumme bei einigen Unfallversicherungen)?

 

Ich finde allerdings auch nichts in den Versicherungsbedingungen zur von der beschriebenen doch sehr weit gefassten Nachversicherungsoption. Dort steht unter Punkt 10 "lediglich":

 

Recht auf Nachversicherung

Zu folgenden Zeitpunkten kann eine Nachversicherung einer bestehenden oder eine erstmalige Absicherung in

den Tarifen MediP 0, MediP 1 und MediP 2 bis zur Höhe des zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossenen

Pflegetagegeldes des Tarifs MediP 3 erfolgen:

 

1. Zum vollendeten 50. Lebensjahr.

2. Zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung

(= Rentenbeginn). Diese Erhöhungsoption erlischt mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

 

Hinsichtlich der Absicherung im Tarif MediP 0 sind die in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten

Höchstsätze zu berücksichtigen.

 

Der Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Altersrenten aus berufsständischen Versorgungswerken

und Altersruhegehälter (Beamtenpensionen) gleichgestellt. Das Optionsrecht zum Rentenbeginn

kann nur einmalig ausgeübt werden, unabhängig davon, ob Ansprüche gegen mehrere Versorgungseinrichtungen

bestehen.

 

Der Antrag auf Erhöhung oder Nachversicherung des Pflegetagegeldes muss spätestens sechs Monate nach

Eintritt des Ereignisses beim Versicherer eingegangen sein. Die Erhöhung wird zum 01. des Monats wirksam,

der auf die Antragstellung folgt.

 

Wegfall des Options- und Nachversicherungsrechts

Eine Erhöhung bzw. Nachversicherung ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung

– ein Antrag auf Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit bei der deutschen Pflegepflichtversicherung vorliegt,

– Pflegeleistungen aus der deutschen Pflegepflichtversicherung bereits erbracht werden oder in der

Vergangenheit in Anspruch genommen wurden,

– die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet hat.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Von "sehr weit" war bislang auch nicht die Rede?!Im Kern steht da genau das,was Torsten beschrieben hat.

Hier im speziellen Fall haben wir ein Kind,da ist es fraglich,inwieweit diese Option in 40(?)+ Jahren sinnvoll erscheinen mag.Aber gut,die Option ist da,darum ging es.Was mich persönlich stört,ist die Diskrepanz zwischen Werbematerial und verbindlichen Bedingungen.Daher hatte ich um Klärung gebeten,mit Torstens Antwort kann ich leben...

Ich frage mich aber im Stillen,ob sich die Gothaer da nicht ein Riesenei ins Nest legt.Oder aber bewusst schwammig formuliert.Schau`n mer mal.

By the way:Bei welcher Unfallversicherung ist eine Todesfallabsicherung "zwingend" erforderlich?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
@polydeikes: Vielen Dank für die nähere Erläuterung. Die Einmalzahlung ist auch eher ein Nice-to-have nehme ich an, oder ist die "zwingend" erforderlich (wie z.B. die Todesfallsumme bei einigen Unfallversicherungen)?

 

Im Grunde korrekt. Bei einer PT finde ich persönlich Einmalzahlungen durchaus überlegenswert. Wenn ich mir anschaue, was bspw. Bäderumbau und Barrierefreiheit bei den Pflegefällen in Familie und Bekanntenkreis gekostet hat, sind 15k bspw. durchaus etwas, was den meisten als Reserve gut getan hätte. So nen Sessellift für nicht ganz Schlanke mit Treppenumbau kommt mit 15k net hin ... :-

 

Ungeachtet dessen bleibts bei dem Prinzip: Versichere dich nur gegen das, was du selbst nicht stemmen kannst.

 

Und ja, auch im Falle des Kindes kann man durchaus hinterfragen, wie realistisch die EZ in Kombinaton mit PSIII benötigt wird (PSIII ambulant / daheim ist Horror).

 

Also versteh es mehr als allgemeines Beispiel und als "mach ich bei PT immer so als Vorschlag" - Beispiel.

 

---

 

Die Grundtendenz meiner Aussage zielte eher darauf: Ich würde generell nicht eine volle PT machen für Kinder, das halte ich für überzogen. Genau wie eine Kinderinvaliditätsabsicherung. Wie viel man machen will ... soll jeder für sich entscheiden. PSIII würde ich immer Minimum absichern, aber für jedermann ... nicht nur für Kinder.

 

Hab mich jetzt selbst für ne schmale PT für Madame und mich entschieden. Und bei mir ist das schon nicht ganz so einfach ne Gute zu bekommen. Aber irgendwie war es dann doch net so erheiternd den Ausblick auf das Dahinvegetieren in irgendeiner Box zu haben, dann lieber die paar Euro im Monat und 2 Schachteln Kippen weniger.

 

---

 

Ich finde allerdings auch nichts in den Versicherungsbedingungen zur von der beschriebenen doch sehr weit gefassten Nachversicherungsoption.

 

Hatte das Thema nur angesprochen zunächst und im letzten Post von "weitgehend eliminiert" gesprochen. Die Denkweise zielte darauf, dass das Kind von Anfang an eine Pflegeabsicherung hat und auch entsprechend später einmal aufstocken könnte, unabhängig von den Entwicklungen in diesen Jahren.

 

Das mag dem ein oder anderen zu weit hergeholt sein. Wenn man mal die fragt, die heute gern eine PT Absicherung fürs Alter hätten, aber nur noch Bahr kriegen, werden die einem durchaus eine andere Meinung zum Besten geben.

 

---

 

Ich frage mich aber im Stillen,ob sich die Gothaer da nicht ein Riesenei ins Nest legt.Oder aber bewusst schwammig formuliert.Schau`n mer mal.

 

Immer eher Letzteres, gar keine Frage.

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SM77

Gut, es gibt eine Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsfragen zu genau zwei Zeitpunkten (Alter=50/Bezug Altersrente). Ich hatte Torstens ursprüngliche Aussagen so interpretiert, dass es diese Nachversicherungsoption zu beliebigen Zeitpunkten gibt. Das habe ich dann vielleicht falsch verstanden.

 

Mit "zwingend" (in Anführungsstrichen!) meinte ich, dass eine vereinbarte Todesfallsumme hinsichtlich Vorauszahlungen bei vielen UV wichtig ist.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Gut, habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Hatte das Thema aber auch nur kurz angesprochen.

 

Das mit der Todesfallleistung gem. letztem Post passt schon. Alex zählt bissel Erbsen grad diesbezüglich, ist aber nun mal sein Paradethema, mach ich bei bspw. Riester ja auch nicht anders.

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Matthew Pryor
Mit "zwingend" (in Anführungsstrichen!) meinte ich, dass eine vereinbarte Todesfallsumme hinsichtlich Vorauszahlungen bei vielen UV wichtig ist.

Hatte ich mir im Stillen gedacht.Mir ist es aber lieber,wenn du es noch einmal für Mitleser erläuterst.In der Praxis gibt es wenige Anbieter,die diesen Vorschuss ohne versicherte Todesfallleistung nicht deckeln (wie es mit der Beleb- und Durchsetzbarkeit im Leistungsfall aussieht,steht auf einem anderen Blatt.Das Anerkenntnis des Versicherers braucht der VN natürlich trotz allem zunächst einmal).

Wenn ich allerdings grob meinen Bestand vor dem geistigen Auge Revue passieren lasse,dann stelle ich fest,dass pi mal Daumen 95% der versicherten Todesfallsummen unter 10000€ liegen.Und das bekommst du schon bei einer Vielzahl von Versicherern als Vorschuss auch ohne Todesfallleistung,sei es gedeckelt über einen fixen Betrag oder aber als prozentualer Anteil der Grundinvaliditätssumme.

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polydeikes

Mal abgesehen davon freut man sich natürlich über Feedback. Das kriegen wir in der Regel für unsere Orientierungsvorschläge nichtmal vom TO, geschweige denn von den Mitlesern. Der TO hat sich hier sogar mal persönlich per PN bedankt für die Anregungen, löblich.

 

Aber wenn man etwas verbessern / erreichen möchte, zählt grundsätzlich jeder Gedankengang, jede Erfahrung, jede Anregung. Stilles Mitlesen nützt immer nur den stillen Mitlesern und widerspricht dem eigentlichen Grundgedanken eines Forums.

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Matthew Pryor
Mal abgesehen davon freut man sich natürlich über Feedback. Das kriegen wir in der Regel für unsere Orientierungsvorschläge nichtmal vom TO, geschweige denn von den Mitlesern. Der TO hat sich hier sogar mal persönlich per PN bedankt für die Anregungen, löblich.

Möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.Auch ich habe eine sehr nette "Dankemail" bekommen,das ist in dieser Form leider eher selten.Mich persönlich hat das gefreut,und es motiviert natürlich auch ein Stück weit,sich wieder etwas reger zu beteiligen.Zuguterletzt möchte ich diesen meinen Post noch nutzen,um zu sagen:

 

Allesalles Liebe und Gute,auch wenn nachträglich,zum Geburtstag lieber Torsten einenheben.gif

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JumpinJackFlash

Hallo zusammen.

Vielen Dank für die Hinweise zur Pflegetagegeldversicherung.

 

 

Beispiel: 0-15 Jahre

 

Je 10 Euro Tagegeld 0,4 Euro pro Monat in P3

Je 500 Euro Einmalzahlung 0,03 Euro pro Monat für den EZ (Einmalzahlung)

 

Beispiel mit Zahlen

50 Euro pro Tag in P3 = 2 Euro p.M.

15.000 Euro Einmalzahlung = 0,9 Euro p.M.

 

 

---

 

Was soll der Mist?

 

Ich habe eine Absicherung für den PS III Fall, beschriebenes Worst Case Szenario. Tritt das Risiko sofort ein, bin ich (bzw. mein Kind) abgesichert. Das Risiko kann auch ohne Unfall eintreten (Krankheit).

 

Es könnte aber sehr wohl auch sein, dass das Risiko schleichend Eintritt. Oder ein Ereignis Eintritt, dass die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden maßgeblich erhöht. In diesen Fällen ist der Abschluss einer PT abgesehen von Pflegebahr nicht mehr möglich (Gesundheitsfragen). Mit dem PS III Optionstarif hab ich dieses Risiko aber vergleichsweise günstig weitgehend eliminiert, indem ich PS I, II und 0 nachversichern kann ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

---

 

Lange Rede, kurzer Sinn:

 

- Absicherung von PS III als Worst Case Szenario

- Option auf Nachversicherung in PS I, II, 0 ohne erneute Gesundheitsprüfung

 

50 Euro in PS 3 pro Tag ist eine sinnvolle Größe oder ist das wieder individuell verschieden ?

Bei der DFV war ich gerade auch auf der Internetseite. Hier wird doch nur eine vollwärtige Pflegetagegeldversicherung angeboten oder sehe ich das falsch ?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
50 Euro in PS 3 pro Tag ist eine sinnvolle Größe oder ist das wieder individuell verschieden ?

Ich würde mir erst einmal Gedanken darüber machen,ob die abzusichernde Person stationär gepflegt werden muss oder ob unter Umständen auch eine ambulante Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen kann.Das hängt auch stark vom familiären Background ab.

Eine sinnvolle Tagegeldhöhe berücksichtigt immer auch bereits bestehende Ansprüche an die gesetzliche bzw. private Pflegeversicherung und anderweitig getroffene Vorsorge/vorhandenes Vermögen.Da das bei einem Kind in aller Regel noch recht überschaubar ist,kann der Satz auch höher angesetzt werden.

Ein Anhaltspunkt liefern Gespräche mit Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten,wie hoch die Kosten für Unterbringung/Betreuung in PS 3 sind.

 

Bei der DFV war ich gerade auch auf der Internetseite. Hier wird doch nur eine vollwärtige Pflegetagegeldversicherung angeboten oder sehe ich das falsch ?

 

Definiere bitte vollwertig?Du meinst,dass eine Stand-Alone-Leistung nur für PS 3 nicht möglich ist?Das geht auch bei der DFV...

 

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polydeikes
Bei der DFV war ich gerade auch auf der Internetseite. Hier wird doch nur eine vollwärtige Pflegetagegeldversicherung angeboten oder sehe ich das falsch ?

 

Die DFV kann man komplett mit Bausteinen versichern, aber nicht online.

 

... das bei einem Kind in aller Regel noch recht überschaubar ist,kann der Satz auch höher angesetzt werden.
50 Euro in PS 3 pro Tag ist eine sinnvolle Größe oder ist das wieder individuell verschieden ?

 

Für Kinder gelten für die Dauer des "Kind seins" (umschrieben) eigene Spielregeln ...

 

Tatsächlicher - natürlicher Pflegebedarf = rechnerischer Pflegebedarf

 

Der reine finanzielle Bedarf hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem auch vom Krankenversicherungsstatus der Eltern. Ob häusliche oder stationäre Plfege ... und und und ...

 

Dazu kommen diverse Betreuungseinrichtungen, die es so weitgehend unentgeltlich für Erwachsene nicht gibt.

 

Schwieriges Thema, nix für 4 Zeilen WPF ...

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash
50 Euro in PS 3 pro Tag ist eine sinnvolle Größe oder ist das wieder individuell verschieden ?

Ich würde mir erst einmal Gedanken darüber machen,ob die abzusichernde Person stationär gepflegt werden muss oder ob unter Umständen auch eine ambulante Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen kann.Das hängt auch stark vom familiären Background ab.

Eine sinnvolle Tagegeldhöhe berücksichtigt immer auch bereits bestehende Ansprüche an die gesetzliche bzw. private Pflegeversicherung und anderweitig getroffene Vorsorge/vorhandenes Vermögen.Da das bei einem Kind in aller Regel noch recht überschaubar ist,kann der Satz auch höher angesetzt werden.

Ein Anhaltspunkt liefern Gespräche mit Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten,wie hoch die Kosten für Unterbringung/Betreuung in PS 3 sind.

 

Danke für die Antwort. Das sind schwierige Fragen und eine Probelematik mit der man sich eigentlich gar nicht beschäftigen möchte.

Jedoch vermute ich es käme eher eine ambulante Pflege durch Angehörige evt in Verbindung eines Pflegedienstes in Frage.

 

Die Kosten hierfür müsste ich dann bei den ansässigen Pflegediensten in Erfahrung bringen.

 

 

Der reine finanzielle Bedarf hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem auch vom Krankenversicherungsstatus der Eltern. Ob häusliche oder stationäre Plfege ... und und und ...

 

Dazu kommen diverse Betreuungseinrichtungen, die es so weitgehend unentgeltlich für Erwachsene nicht gibt.

 

Schwieriges Thema, nix für 4 Zeilen WPF ...

 

Danke für deine Antwort, dann werde ich mir wohl einen Fachmann suchen müssen, der mir weiterhelfen kann.

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JumpinJackFlash

In welche Kategorie lässt sich denn der Tarif PZ-U/10 der Continentale einordnen ?

Bin mir nicht sicher ob dies wieder was ganz anderes ist ?!

Kann mir jemand hier nochmal einen Hinweis geben ?

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Matthew Pryor
In welche Kategorie lässt sich denn der Tarif PZ-U/10 der Continentale einordnen ?

PZ-U(nisex)=Pflegekostenversicherung.Komplett neue Baustelle im Vergleich zum bereits reichlich debattierten Pflegetagegeld.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da wir hier ja schon zum wiederholten Male über Progressionen, Grundsummen und über das "was macht man damit" gesprochen haben, ist es wohl sinnvoll, etwas Anschaulicheres rein zu stellen.

 

1) Progressionsverläufe

 

Infomaterial der IR mit grafischer Aufbereitung und einer Tabelle von 25 % bis 100 % Invalidität. Wie gesagt, erst "Bein ab" entspricht genau dem Invaliditätsgrad "Bein" aus den zahlreichen Vergleichsrechnern. Ist das Bein nur 5 / 10 tel beeinträchtigt, gibt es eben auch nur einen Invaliditätsgrad von 50 % von "Bein".

 

Relevant - und das findet sich immer in den Unfallbedingungen - ist die Staffelung beim Progressionsverlauf. In der Regel passiert das in 25 % Schritten.

 

Also was passiert bei den Invaliditätsgraden ...

 

- bis 25 %

- ab 50 %

- ab 75 %

 

Ausnahmen bestätigen die Regel. Es gibt durchaus Bedingungen, in denen davon (negativ) abweichende Regelungen getroffen werden.

 

2) Gliedertaxen

 

Hier wieder exemplarisch die IR. Genau wie unter 1) besprochen, erfolgt hier eine Zuordnung nach betroffenem Körperteil. Leseart: Arm ist in der Plustaxe mit 80 % definiert. Das heißt gedanklich, Arm ab. Bei diesem Beispiel macht es keinen Unterschied, ob Arm bis zum Ellenbogen oder nicht. Ist der Arm nun aber nur zu 5/10tel gemäß Arzt beeinträchtigt, sind es 80 % * 0,5 = 40 % ...

 

Und so kommen wir immer wieder auf die Aussage von Alex und mir, Invaliditätsgrade unter 50 % sind wesentlich wahrscheinlicher als theoretisches "was gibt es bei 100 % Denken".

 

---

 

Viel Spaß beim Anschauen und das ich nun ausgerechnet die IR gewählt habe, möge Alex mir vergeben. :-

Progressionsverläufe.pdf

Gliedertaxen.pdf

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Schön aufbereitet,gefällt mir gut thumbsup.gif!

Klitzekleine Anmerkung:Die Staffelung in 25%-Schritten (mir ist völlig klar was du meinst,und im Kern der Sache stimmt diese deine Aussage auch zu 100%) ist leider nicht immer gegeben.Gerade ein großer Strukturvertrieb zerhackstückelt den Progressionsverlauf quasi bis zur (für den Laien) Unkenntlichkeit in wahlweise 1er,10er oder auch mal 135er-Schritte.Das aber nur für stille MItleser und Mr. Jones`s Kinder...

 

Und wo du dir schon die Mühe gemacht hast,würde ich vorschlagen,dass als Ergänzung in den UV-Thread von Gerald mit aufzunehmen,der sowieso etwas entstaubt und frisch gestrichen werden könnte whistling.gif...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nee, der Hinweis ist korrekt. Auch wenn wir beide genau wissen was gemeint war, war es nicht sehr glücklich für den Laien formuliert. Irgendwie nicht mein Tag heute.

 

edit: Habs oben rein editiert, bitte nicht wundern. :thumbsup:

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JumpinJackFlash
Mal abgesehen davon freut man sich natürlich über Feedback. Das kriegen wir in der Regel für unsere Orientierungsvorschläge nichtmal vom TO, geschweige denn von den Mitlesern. Der TO hat sich hier sogar mal persönlich per PN bedankt für die Anregungen, löblich.

 

Aber wenn man etwas verbessern / erreichen möchte, zählt grundsätzlich jeder Gedankengang, jede Erfahrung, jede Anregung. Stilles Mitlesen nützt immer nur den stillen Mitlesern und widerspricht dem eigentlichen Grundgedanken eines Forums.

 

Aktuelles Feedback kann ich heute geben.

Die Unfallvesicherung habe ich bei der HKD abgeschlossen. Allerdings hänge ich noch bei der Pflegetagegeldversicherung. Im speziellen habe ich folgende Frage zum Goethar Tarif.

Wenn ich PS 3 abgesichert habe als Worst Case Szenario.

Dem Kind geschieht etwas und es wird in die PS 1 oder 2 eingestuft.

Sehe ich das richtig das die Versicherung dann nicht zahlt ?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Das siehst du richtig.Keine Absicherung,keine Leistung.

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Peski

Dank an Polydeikes für den link. Ich habe mir das Thema durchgelesen und habe einen guten Eindruck gewonnen aber bin immer noch nicht sicher. Ich vergleiche die Kinder invaliditätsversicherung mit der Kombination aus Unfall - und Pflegeversicherung und überlege, wo erstere in der PRAXIS Vorteile hätte. Zum Beispiel : Invalidität 55 % durch Krankheit. Die Frage ist, ist man dann in der regel pflegebedürftig, so dass man auch durch die Pflegeversicherung geschützt wäre? Die Pflegeversicherung scheint mir bei der Kombi Lösung fast wichtiger als die Unfall Versicherung, und so würde ich keine kleine Lösung (nur PS 3) wählen, sondern direkt in die vollen gehen. Die kostet für Kinder ja nicht die Welt.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich versuch es mal in der "Kürze": Eine KIZ ist im Prinzip idR eine um lediglich eine Klausel erweiterte Unfallversicherung. Die Klausel zielt - in welcher Ausprägung auch immer - darauf ab, dass bspw. bei einem GdB über 50 (gem. Schwerbehindertengesetz) nicht nur durch Unfall, sondern auch bei Krankheit geleistet wird.

 

Ein GdB über 50 führt nicht zwangsläufig zur Pflegebedürftigkeit. Allerdings stehen Betroffenen im Sinne von Par. 2 Abs. 2 SGB IX so einige Leistungen und Hilfen zu. Ob da die in der Regel schmalen Leistungen einer KIZ tatsächlich etwas ändern?

 

Das Problem am Szenario GdB ü50 ist das Ausmachen eines finanziellen Risikos / Bedarfs.

 

Eine Pflegetagegeld leistet nicht automatisch bei einem GdB. Allerdings eben dann, wenn Pflegebedürftigkeit eintreten sollte. Die wiederum verursacht direkten zusätzlichen finanziellen Aufwand, der erheblich ausfallen kann.

 

---

 

Daher der Ansatz über eine PT + sehr gute Unfall für das Kind zu gehen, zumindest bis ins Alter, in dem eine BU möglich ist (praktikabel ab 10 -15 Jahren ca.) . Ich persönlich halte den Ansatz für sinnvoller.

 

---

 

Eine KIZ stellt nicht automatisch eine Verbesserung ggü. den 2 hier besprochenen zwei Unfallversicherern dar. Beim Testsieger WGV der Stiftung Warentest bspw. einfach mal nach dem Ausschluss für Zecken- und Insektenstiche suchen (Par. 5), der gilt auch für die KIZ Klausel. Wäre hingegen bei HKD und IR als Erweiterung des Unfallbegriffs versichert.

 

---

 

Irgendeine Lücke ergibt sich fast immer, so oder so.

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Peski

Hallo Polydeikes,

 

also z.B. 1000 Euro bei GdB über 50 % bei Krankheit ist so schmal auch nicht. Das kostet bei der RundV ca. 35 € im Monat (wird günstiger, wenn das Kind älter wird, ich glaube ca. 30 € ab 6 Jahren und ca. 25 € ab 10 Jahren) Demgegenüber kostet eine gute Unfall geschätzt 10 €- und gute Pflegeversicherung geschätzt 5 € im Monat = 15 €. Der Unterschied ist in den ersten Jahren prozentual enorm, später relativiert es sich dann etwas auf einen Differenzbetrag von 10 Euro im Monat. Dem müsste man dann die Leistungsunterschiede der beiden Lösungswege gegenüberstellen. Dann komme ich wieder ins Grübeln, weil ich die KIZ insgesamt für das leistungsstärkere Produkt empfinde, wenngleich ich das Modell von Dir auch für schlüssig halte.

 

Noch eine Frage zur Unfallversicherung:

 

Der Leistungsfall sollte von einer neutralen Stelle entschieden werden. Das bieten ja einige Versicherer bei der Pflegetagegeldversicherung an. Find ich nicht unwichtig....

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Matthew Pryor

Eine Anmerkung zur hier erwähnten WGV und dem vermeintlichen Ausschluss von Zecken- und Insektenstichen als Ausschlussklausel:Das ist nur die halbe Wahrheit,lässt sich als besondere Bedingung auch bei der WGV versichern.

 

Grundsätzlich ist das Leistungsspektrum einer guten oder "echten" Kinderinvaliditätsversicherung erst einmal höher als die Kombination Pflege+Unfall.Es gibt Versicherer,die in der Unfallversicherung einen Dread-Disease-Baustein integriert haben.Das kommt der Sache dann schon ein bisschen näher,es bleibt aber bei einer vergleichsweise "schwächeren" Ausschnittsdeckung.

 

Als weitere Option käme unter Umständen auch eine funktionale Invaliditätsversicherung infrage,als nicht wertendes Beispiel sie die schon des Öfteren benannte "Multi-Rente" der Janitos genannt.

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polydeikes

Hallo Polydeikes,

 

also z.B. 1000 Euro bei GdB über 50 % bei Krankheit ist so schmal auch nicht. Das kostet bei der RundV ca. 35 € im Monat (wird günstiger, wenn das Kind älter wird, ich glaube ca. 30 € ab 6 Jahren und ca. 25 € ab 10 Jahren) Demgegenüber kostet eine gute Unfall geschätzt 10 €- und gute Pflegeversicherung geschätzt 5 € im Monat = 15 €. Der Unterschied ist in den ersten Jahren prozentual enorm, später relativiert es sich dann etwas auf einen Differenzbetrag von 10 Euro im Monat. Dem müsste man dann die Leistungsunterschiede der beiden Lösungswege gegenüberstellen. Dann komme ich wieder ins Grübeln, weil ich die KIZ insgesamt für das leistungsstärkere Produkt empfinde, wenngleich ich das Modell von Dir auch für schlüssig halte.

 

Noch eine Frage zur Unfallversicherung:

 

Der Leistungsfall sollte von einer neutralen Stelle entschieden werden. Das bieten ja einige Versicherer bei der Pflegetagegeldversicherung an. Find ich nicht unwichtig....

 

 

Du bist dem Grundproblem auf der Spur. Für Kinder gibt es Unmengen an Versicherungsprodukten. Warum ist das so? Die Bereitschaft der Eltern (und Großeltern) Geld für den Versicherungsschutz der Kinder auszugeben ist sehr viel höher als die Bereitschaft Geld für den eigenen Versicherungsschutz auszugeben.

 

Was wir hier besprochen haben, ist ein minimaler Ausschnitt des Marktes. Was ich angesprochen habe ist ein Lösungsansatz, der sich auf die aus meiner Sicht wesentlichen und bezifferbaren Risiken konzentriert.

 

Tatsächlich gibt es noch viel, viel mehr Produkte. Das reicht von Sparverträgen (Bereich Leben) mit zig einschließbaren Kombis wie BUZ oder BUZ Anwartschaft, Pflegebaustein, DD-Baustein hin zu unterschiedlichsten Unfallrenten mit diversen Bausteinen (Funktionale Invaliditätsversicherung Multi Rente, KIZ, Unfallpolice ...) aus dem Bereich Sach bis hin zu Kombiprodukten mit zig Bausteinen aus dem Bereich Kranken.

 

Einen wirklichen Überblick zu behalten ist aus meiner Sicht völlig unmöglich, man kann sich gegen fast jedes Zipperlein versichern. Sollte sich aber mal ganz rational die Frage stellen, ob man das auch selbst tun würde ... also ohne den Sorge um die Kinder-Psychologie-Faktor.

 

Womit wir aber bei Problem 2 sind. Für junge Kinder sind die wesentlichen Risiken nicht als solche absicherbar. Ein Kind erzielt kein Einkommen, hat keinen Beruf und somit selbst - so bizarr es klingt - keinen versicherungstechnischen Wert. Deswegen geht bspw. für junge Kinder keine BU-Versicherung, das geht erst ab dem Status Schüler los.

 

Die Versicherungswelt ist nun mal so. Dem enthusiastischen Katzenliebhaber muss man auch erstmal erklären, dass seine Katze versicherungstechnisch eine Sache ist, deren Wert lediglich im Anschaffungspreis besteht. Und das daher zum Beispiel die Lebensrettung dieser Katze ggf. im Rahmen seines Versicherungsschutzes nicht abgedeckt wäre, sollten je nach Einzelfall die Rettungskosten den Anschaffungspreis übersteigen.

 

---

 

Womit wir erneut bei meiner Sichtweise wären, nachdem wir mal über Katzen gesprochen haben. Der effizienteste Schutz ist aus meiner persönlichen Sicht die BU, denn diese sichert den Wert der Arbeitskraft ab - was wiederum für einen Menschen der höchste finanzielle Wert ist. Diesen Versicherungsschutz gibt es für das junge Kind nicht, frühestens sinnvoll so ab 10 - 15 Jahren abschließbar ...

 

Demnach würde ich persönlich immer nur eine Übergangslösung wählen, bis ich den aus meiner Sicht sinnvollsten Versicherungsschutz bekommen kann.

 

Und da schaue ich, welche Risiken am greifbarsten sind. Spätestens wenn das Kind die Welt zu erkunden (spätestens mit Teilnahme am Straßenverkehr -> Schule) beginnt, ist das eben eine Kinderunfallversicherung. Und die muss keine 35 Euro im Monat kosten, für 10 Euro im Monat gibt es schon umfangreichen Versicherungsschutz.

 

Zudem besteht aus meiner Sicht ein erhebliches finanzielles Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Kindes. Dieses Risiko, insbesondere PS3, könnten nur sehr vermögende Eltern aus eigener Tasche stemmen. Da die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt dieses Falles sehr niedrig ist, sind auch die Prämien für eine Pflegetagegeld sehr niedrig. Für 2-5 Euro mtl. bekommt man einen Grundschutz.

 

Damit sind aus meiner Sicht für 10-15 Euro die subjektiv von mir als größte Risiken empfundenen Fälle übergangsweise bis zur BU abgedeckt. Der Betrag dürfte für die meisten Eltern stemmbar sein.

 

Selbstverständlich kann man aber auch mehr ausgeben, ohne Frage. Man muss es sich nur leisten können und wollen ... gerade ersteres kann nicht jeder ...

 

---

 

Zu dem Thema relevante Beträge:

 

Und bei bspw. 1000 Euro Rente aus Produkt xyz sollte man auch mal einen Blick drauf werfen, inwiefern sich diese Leistung über die Jahre anpasst. Wir reden hier ja ggf. über mehrere Jahrzehnte Rentenbezug, womit wir ggf. kaufkrafttechnisch wieder bei meiner Frage nach der wirtschaftlichen Relevanz sind. Aber das ist eine Nebenbaustelle.

 

---

 

Kurzum: Die Musterlösung im Sinne 70 / 30 gibt es nicht. Mein Vorschlag zielt darauf ab die von mir subjektiv relevantesten Risiken für ein gutes PL-Verhältnis abzusichern. Mehr geht immer ...

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