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Kolle

Festverzinsliche Sparpläne, ein Überblick was es alles gibt

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edan

Können bei den Sparplänen der Banken im BVR Verbund auch Negativzinsen drohen?

 

"Bestandskunden kommen nicht zwangsläufig ungeschoren davon: Zwar können die Geldhäuser ihnen Negativzinsen nur mit ihrem Einverständnis berechnen. „Der Kunde muss dem zustimmen“, erklärt Kolak. „Doch wenn er das nicht tut und er sein Geld nicht anderweitig anlegen will, hätte die Bank grundsätzlich die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen oder keine weiteren Einlagen mehr von ihm anzunehmen“, sagt sie.

Im Leitfaden geht der Verband noch einen Schritt weiter: Er stellt klar, dass Banken die Kundenbeziehung dann auch kündigen können."

 

Quelle Handelsblatt

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Kolle
vor einer Stunde von edan:

Können bei den Sparplänen der Banken im BVR Verbund auch Negativzinsen drohen?

 

Bei der PSD-Bank Karlsruhe-Neustadt e.G. stand damals:

 

Nr. 3 Verzinsung Während der Dauer der Ratensparvereinbarung gilt folgende Zinsvereinbarung. Das angesparte Guthaben wird zurzeit mit dem auf der Kontoanlagebestätigung genannten Zinssatz verzinst (anfänglicher Vertragszinssatz). Die Bank wird den Vertragszinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen und orientiert sich dabei an der Veränderung des nachfolgend dargestellten Referenzzinssatzes: Gleitender 3-Jahreszinssatz börsennotierter Bundeswertpapiere.

 

Der gleitende 3-Jahreszinssatz börsennotierter Bundeswertpapiere liegt derzeit bei ca -0,63 %, also noch unter den diversen EZB-Zinsen.

 

Inwieweit negative Zinsen für Sparpläne mit variablen Zinsen rechtlich zulässig sind und/oder von der Bank tatsächlich gehandhabt werden müssen weitere Recherchen oder Abwarten zeigen.

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gravity

Urteil LG Stendal: Sparkasse durfte Prämiensparvertrag nicht kündigen

Zitat

Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das Landgericht nicht zugelassen ... In dem Fall hatte die Kreissparkasse Stendal in das Vertragsformular eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten (entspricht 99 Jahre) eingetragen, als der Sparvertrag vom Vater auf den Kläger umgeschrieben wurde. Zudem wurden die 1188 Monate in einer 99jährigen Prämienstaffel als Anlage zum Sparvertrag ausgewiesen, nach der die höchste Prämie explizit ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird. Das Landgericht äußerte schon in der mündlichen Verhandlung am 30.10.2019 die Rechtsauffassung, dass diese vereinbarte Laufzeit und Prämienstaffel von der Sparkasse einzuhalten ist und sie den Vertrag nicht vorher ordentlich kündigen darf. Dabei stützte sich das Landgericht auf die Rechtsprechung des BGH.

 

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wertpapiertiger

Habe einen Sparplan gekündigt, Ansparjahr ist vollendet, die PSD hat nur die Zinsen nicht jedoch die Prämie gezahlt. In den Vertragsbedingungen steht Ansparjahr beginnt mit Vertragsbegin bei mir 01.05.. letzter Einzug war 01.06.20.

Rückfrage per Mail ist raus. Mich wundert nämlich, die Zinsen wurden gezahlt! Zu den Zinsen steht in den Vertragsbedingungen ja auch das die Ende des Jahres mit der Prämie gezahlt werden. Irgendwas ist komisch und ich hoffe nicht das ich irgendwo nen Fehler drin habe, sondern die Bank.

 

grafik.thumb.png.716a41e66bdd021bc1e9aee481de35d7.png

 

und

 

grafik.thumb.png.8f20de208f65f935b9f55be20e401a25.png

@Kolle

 

Gibt es Erfahrungen dazu im Forum ?

 

Grüße

WP Tiger

 

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useno

Nicht bei einer PSD, aber bei der Münchner Bank (VR-Bank) hatte ich genau das gleiche Muster erlebt. Nach Kündigung eines Bonussparplans wurde der Bonus vom vorherighen Ansparjahr nicht gutgeschrieben. Auf Nachfrage erhielt ich die Anwort:

Zitat

leider haben wir beim Auflösen vergessen den Bonus vom 4. Ansparjahr mit anzugeben. Dafür möchte ich mich erst Mal entschuldigen.
Da ich das ganze mit dem Geschäftsführer gemacht habe und der bis übernächste Woche im Urlaub ist, müssen Sie sich noch etwas gedulden bis Sie den Bonus erhalten.
Länger als 2-3 Wochen wird dies aber nicht dauern.

Nach 3 Wochen musste ich dann nochmal nachfragen, hab ihn aber letztendlich bekommen.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 2 Stunden von wertpapiertiger:

Gibt es Erfahrungen dazu im Forum ?

Damit kann ich (leider?) nicht dienen, aber mit einer kurzen Textanalyse. (Ich gehe mal davon aus, dass die Abbildungen und Infos soweit korrekt sind / zusammen gehören.)

 

Die Prämie wird zwar lt. Text auf die zwölf gezahlten Raten des letzten "Ansparjahres" gewährt(!), allerdings ("Gemäß Nr. 3 der Sonderbedingungen") erst am Jahresende (31.12.) gutgeschrieben. (Spitzfindigkeit an dieser Stelle: Jahresende != Ansparjahresende)

Damit verbunden wäre nun die Frage, ob du ggf. genau die Prämie auf die Einzahlungen vom 01.04.2018 bis zum 01.04.2019 am 31.12.2019 (plus die Zinsen des gesamten Kalenderjahres 2019) gutgeschrieben bekommen hast?

Anders formuliert: Es könnte sein, dass du mit der Kündigung auf alle Prämien auf Einzahlungen seit dem 01.05.2019 verzichtet hast, da dir diese erst zum 31.12.2020 per Gutschrift zugesprochen worden wären. Zu den Zinsen gelten sehr wahrscheinlich andere ("verbindlichere") Bedingungen in Bezug zur Kündigung, sodass diese gezahlt wurden.

So stelle ich mir das zumindest gerade vor.

 

Nichtsdestotrotz bin ich aber gespannt, ob es nicht anderslautende Erfahrungen gibt und was ggf. eine Nachfrage ergibt.

Viel Erfolg! :)

 

Grüße,

 wpf-leser

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wertpapiertiger
vor 37 Minuten von wpf-leser:

Damit verbunden wäre nun die Frage, ob du ggf. genau die Prämie auf die Einzahlungen vom 01.04.2018 bis zum 01.04.2019 am 31.12.2019 (plus die Zinsen des gesamten Kalenderjahres 2019) gutgeschrieben bekommen hast?

Anders formuliert: Es könnte sein, dass du mit der Kündigung auf alle Prämien auf Einzahlungen seit dem 01.05.2019 verzichtet hast, da dir diese erst zum 31.12.2020 per Gutschrift zugesprochen worden wären. Zu den Zinsen gelten sehr wahrscheinlich andere ("verbindlichere") Bedingungen in Bezug zur Kündigung, sodass diese gezahlt wurden.

 

zu deiner Frage, ja genau so war es in den Vorjahren. Und so kann die Bank das ja trotz gekündigtem Sparplan auch für 2020 machen. Mein hinterlegtes Referenzkonto ist gültig und da ist noch Platz drauf :)

Na dass wäre schon arg hinterlistig von der Bank wenn nicht. Denn würde einfach mal so der Prämienanspruch auf das letzte vollendete Ansparjahr verfallen, hätte die Bank das sicherlich klar in den Bedingungen hervorheben müssen.

Es steht eindeutig da, ein Ansparjahr beginnt jeweils im Monat des Vertragsbegins. Wenn der Vertragsbegin nicht auf Januar fällt ist das Ansparjahr somit unterjährig vollendet. Somit ist der Prämienanspruch eindeutig begründet. Nichts deutet bisher für mich auf das Gegenteil hin.

Bin ebenfalls gespannt was als Antwort kommt. 

 

 

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 2 Stunden von wertpapiertiger:

Bin ebenfalls gespannt was als Antwort kommt. 

:thumbsup:

 

Habe auch nochmal nach den genannten Sonderbedingungen gesucht, aber da hat offenbar jede PSD Bank Eigengewächs und davon auch nur aktuelles... :(

 

Grüße,

 wpf-leser

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IRRer-Zins
· bearbeitet von IRRer-Zins
Am 26.6.2020 um 18:05 von wertpapiertiger:

Habe einen Sparplan gekündigt, Ansparjahr ist vollendet, die PSD hat nur die Zinsen nicht jedoch die Prämie gezahlt. In den Vertragsbedingungen steht Ansparjahr beginnt mit Vertragsbegin bei mir 01.05.. letzter Einzug war 01.06.20.

Habe schon mehrfach einen Sparplan bei der PSD gekündigt. Noch nie das genannte Problem gehabt und immer den Bonus sowie Zinsen direkt ausgezahlt bekommen.

Kündigungsdatum immer am Tag nach dem vollendeten Sparjahr gewählt, also 01.X. wenn am 31.X-1 das Sparjahr vollendet war.

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wertpapiertiger

Good news everyone. Bank hat sich gemeldet, sich entschuldigt und wird die entsprechende Prämien Gutschrift nachreichen. :thumbsup:@IRRer-Zins@wpf-leser@useno

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Großartig, danke für das Feedback,@wertpapiertiger

!

Dann wäre natürlich noch interessant, ob du "aus Versehen" sogar noch die Prämie für die Einzahlung vom 01.06. bekommst. :thumbsup:

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Kolle
Am 26.6.2020 um 18:05 von wertpapiertiger:

Habe einen Sparplan gekündigt, Ansparjahr ist vollendet, die PSD hat nur die Zinsen nicht jedoch die Prämie gezahlt. In den Vertragsbedingungen steht Ansparjahr beginnt mit Vertragsbegin bei mir 01.05.. letzter Einzug war 01.06.20.

 

@Kolle

 

Gibt es Erfahrungen dazu im Forum ?

 

Grüße

WP Tiger

 

Glückwunsch und herzlichen Dank für die Rückmeldung, davon lebt ein Forum! Die lange Laufzeit der Sparpläne liegt bei mir über der statistischen Lebenserwartung (bzw. der geistigen Leistungsfähigkeit) und auch sonst kann viel geschehen von der Fälligkeit bis zu einer durchdachten Kündigung  und da müssen auch die Rechtsnachfolger entsprechend informiert werden.

 

Die Verteterversammlung und damit die Auszahlung der Dividende wurde wegen Corona vom 22.06. auf den 10.11. verschoben. Der Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2019 stieg (trotz Sparplänen ) leicht auf 4.262.787,24 Euro.

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gravity

BaFin: unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen

Zitat

Der BGH hat in seinen Entscheidungen allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Zinsanpassungsklauseln aufgestellt. Eine Konkretisierung ist in diesem Zusammenhang insbesondere von zwei Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Aktenzeichen: 5 MK 1/19, 5 MK 2/19) zu erwarten. Die Verfahren befassen sich damit, nach welchen Kriterien Banken Zinsen aus Prämiensparverträgen konkret rechtskonform berechnen sollen. Es ist zu erwarten, dass das Gericht in diesen Verfahren noch offene Fragen klären wird.

 

OLG Dresden > bei "Aktenzeichen" = 5 MK 1/19 eingeben > Suchen > unter "Dokument öffnen" auf den Link klicken

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gravity
· bearbeitet von gravity

Prämiensparverträge: BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung

Zitat

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Hierzu hat sie heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die betroffenen Institute müssen den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09) berücksichtigt.

 

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Schildkröte
Zitat

Seit Jahren streiten Kunden mit ihren Banken um die Höhe der Verzinsung von Prämiensparverträgen. Nun drohen zum Jahresende viele Ansprüche zu verjähren. ... Mauern die Banken, müssen betroffene Bankkunden selbst aktiv werden.

Hier der vollständige tagesschau-Artikel.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Handelsblatt:

Zitat

Nachzahlungen aus Sparverträgen: Die Sparkassen setzen auf das Nichtwissen der Kunden – das ist dreist
 

Konkret geht es darum, dass die Sparkassen laut BGH die variablen Zinsen in den Sparverträgen falsch berechnet haben, woraus sich Nachzahlungen ergeben. Nicht nur das: Auch die Finanzaufsicht Bafin sieht das so und fordert die Geldhäuser auf zu reagieren.


Und was tun die Sparkassen? Nichts. Sie setzen auf das Nichtwissen der Kundinnen und Kunden. Bisher klagt nur ein Bruchteil individuell oder per Musterfeststellungsklage darauf, Nachzahlungen zu erhalten.

Betriebswirtschaftlich ist das Vorgehen der Sparkassen sinnvoll. Es geht um viel Geld, denn es dürfte mehr als eine Million solcher Sparverträge geben. Im Schnitt errechneten Verbraucherzentralen Nachzahlungen in Höhe von 3000 bis 4600 Euro je Sparer.

 

Weitere Details von der Verbraucherzentrale:

  1. BGH-Urteil stärkt im Zinsstreit um Sparverträge den Verbraucherschutz

  2. Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld

 

In dem Artikel hinter dem zweiten Link werden u.a. folgende Produkte genannt:

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Scala" (Sparkasse)

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kein_geld
· bearbeitet von kein_geld

Ich habe Mitte 2020 den Ombudsmann der Sparkassen eingeschaltet, um meine Zinsen aus einem "Prämiensparen flexibel" neu berechnen zu lassen. Herausgekommen ist, dass der Ombudsmann diesen Fall nicht annimmt, da die neue Zinsberechnung von grundsätzlicher Bedeutung sei und es auf eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof ankommt.

 

Die Sparkasse schrieb, dass die Gerichtsurteile nicht auf mich übertragen werden könnten, da sich mein Vertrag in Details zu den Verträgen der klagenden Kunden unterscheiden würde. Sie würden sich aber bei mir melden, sobald ein höchstrichterliches Urteil zu meinem Vertrag vorliegen würde. Sofern mir eine Nachzahlung zustünden würde, müsste ich aber die Verjährung ab Eingang meines ersten Schreibens (Anfang 2020) beachten.

 

Quintessenz: Bis auf Arbeit hat mir das alles nichts gebracht. Ob ich jemals eine Nachzahlung erhalte und in welcher Höhe ist fraglich. Ob alles so richtig von Seiten des Ombudsmanns, der Sparkasse und mir gelaufen ist, ist auch fraglich.

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amybell
· bearbeitet von amybell
Am 1.2.2022 um 02:34 von stagflation:

Handelsblatt:

 

Weitere Details von der Verbraucherzentrale:

  1. BGH-Urteil stärkt im Zinsstreit um Sparverträge den Verbraucherschutz

  2. Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld

 

In dem Artikel hinter dem zweiten Link werden u.a. folgende Produkte genannt:

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Scala" (Sparkasse)

Vielen Dank für die verlinkten Artikel! Wäre ansonsten vermutlich an mir vorbei gegangen.

Auch ich habe einen S-Vermögensplan, welcher Anfang der 90er Jahre für mich bei der hiesigen Kreissparkasse abgeschlossen wurde und Ende diesen Jahres auszahlungsreif wäre. Ich habe jetzt mal das Musterschreiben der Verbraucherzentrale bemüht und ein gutes altes Fax an die entsprechende Kreissparkasse gesendet. Die Bestätigung des Eingangs und der Weiterleitung an die entsprechende Abteilung kam sehr schnell. Ich werden hier berichten, sobald es Neues gibt.

Der Bankangestellte sagte, dass das entsprechende Formular aktuell in großer Anzahl ins Haus flattert.

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gravity
· bearbeitet von gravity

13.04.2022 OLG Dresden (Az.: 5 U 1973/20) > Urteil zur Zinsanpassung »S-Prämiensparen flexibel« - Bestimmung eines Referenzzinssatzes

Zitat

Gegen die Zugrundelegung gleitender Durchschnitte von Referenzzinsen bzw. die Heranziehung von bereits als gleitende Durchschnitte ausgewiesenen Zinsreihen spreche, dass es sich um träge Werte handele. Die Heranziehung derart vergangener Zinssätze käme einer Abbildung der variablen Basisverzinsung in einer Festzinsposition gleich, was der vertraglichen Vereinbarung widerspräche, die gerade einen Festzins in Form einer Prämie und daneben einen variablen, flexibel an die geänderte Marktlage angepassten Basiszins verspreche.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

 

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Humunculus

Melde mich mal wieder nach 2 Jahren Inaktivität. Weiß nicht, ob's einen aktuelleren Thread gibt oder es hier einfach ruhig geworden ist. Wundert mich eigentlich wegen der Inflation. Wie geht mir angesichts 8-10% Inflation mit den PSD-Plänen um? Behalten, umschichten oder auf eine bessere Gelegenheit warten?

Bin selbst noch unentschlossen. Bei mir sind aktuell 30k drin, eigentlich mehr als meiner RK1-Soll-Quote entspricht. Bislang hatte ich das wegen der guten Rendite hingelassen, aktuell überlege ich aber schon, zumindest einen Teil rauszunehmen (war ja glaube ich auch so, dass ruhen lassen eigentlich nix bringt, sondern wenn, dann kündigen besser ist). Freue mich über Einschätzungen.

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moonraker

Ruhen lassen kannst Du die PSD-Sparpläne nur einmalig für 6 Monate. Bringt aber entsprechend weniger Rendite, weil diese quasi nur aus dem Bonus auf die jährlichen Einzahlungen besteht. (Die laufende Verzinsung war bisher sehr gering, müsste man mal schauen, ob die auch angepasst wurde.)

Wenn Du kündigst, musst Du halt über die nächsten Jahre immer ein sicheres Investment mit rund 2,5% Zinsen p.a. finden. Aktuell gibt es FG-Angebote mit besseren Zinsen, aber auch in Zukunft? Wenn Du natürlich genug RK1 hast und in den nächsten Jahren nichts zusätzlich anlegen willst, kannst Du natürlich kündigen.

Meine PSD-Sparpläne laufen weiter...

 

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Kolle
Am 1.10.2022 um 15:29 von moonraker:

Meine PSD-Sparpläne laufen weiter...

Meine auch. Die Inflation frisst zwar Kaufkraft aus der Substanz, aber solange ich ich keine bessere tragfähige Idee finde ist ein Sparplan mit Zinsanpassungsklausel und (noch wichtiger) mit kurzer Kündigungsfrist ein lästiges aber zumindest für mich derzeit alternativloses Übel.

 

 

 

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Cauchykriterium
Am 1.10.2022 um 12:47 von Humunculus:

Wundert mich eigentlich wegen der Inflation. Wie geht mir angesichts 8-10% Inflation mit den PSD-Plänen um?

Was soll man auch schon groß gegen die Inflation tun? Deswegen macht es ja nicht Sinn, das Risiko stark zu vergrößern - am Beispiel des Froschs sieht man ja ganz gut, wie das Geld wie Schnee in der Sonne auch ganz ohne Inflation schmelzen kann. Ich mache also gar nichts und lasse die Sparpläne weiterlaufen.

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edan

Gibt es denn eine allgemeingültige Regel, wonach sich der Basiszinssatz der Bonussparpläne richtet?

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Kolle

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vor 8 Stunden von edan:

Gibt es denn eine allgemeingültige Regel, wonach sich der Basiszinssatz der Bonussparpläne richtet?

Den Text der PSD-Bank Karlsuhe habe ich vor einigen Jahren einmal gespeichert.

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