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Fairriester / fairr.de / Raisin Pension ETF-Riester

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster

Man sollte meiner Meinung nach sowieso den Riestervertrag in der Gesamt Allokation entsprechend berücksichtigen. Das heißt in den ersten Jahren im Aktienanteil und in den letzten Jahren kann man ja entsprechend dem Anleihenanteil des Riestervertrags den eigenen Aktienanteil erhöhen.

Dementsprechend finde ich das "Problem" der sinkenden Aktienquote bei fairr auch nicht so dramatisch.

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Dorimir
vor 1 Stunde von Bigwigster:

Man sollte meiner Meinung nach sowieso den Riestervertrag in der Gesamt Allokation entsprechend berücksichtigen. Das heißt in den ersten Jahren im Aktienanteil und in den letzten Jahren kann man ja entsprechend dem Anleihenanteil des Riestervertrags den eigenen Aktienanteil erhöhen.

Dementsprechend finde ich das "Problem" der sinkenden Aktienquote bei fairr auch nicht so dramatisch.

Da hast du auch Recht.

Ich glaube das Rentenalter auf 83 zu setzen ist mir dann eine zu große Unsicherheit. Die Bank kann das ja schon etwas so auslegen wie sie das möchte. Und was wirklich in 37 Jahren ist bis ich 67 bin ist weiß ja auch niemand.

Auch Fairr hat mir das in ihrer Antwort so bestätigt:

Ich:

Somit kann die Sutor Bank theoretisch dann jedoch zum Zeitpunkt des Heruntersetzens des Renteneintrittsalters sagen auch z.B. bei genügend hohem Guthaben, "entschuldigung das Heruntersetzens ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sondern erst mit …“

 

Fairr:

Ja, das wäre möglich, da in den Bedingungen nur die Zustimmung der Sutor Bank als Voraussetzung genannt wird. Falls das Guthaben aber ausreicht, um die Beitragsgarantie nicht zu gefährden, wird die Depotbank zustimmen. Wir sind dabei, die Bedingungen zu konkretisieren - es wird aber trotzdem eine individuell Fallentscheidung bleiben, da immer dann das aktuelle Marktumfeld und die Restlaufzeit betrachtet werden muss, um gesetzlich nicht die Beitragsgarantie zu gefährden.

 

Ich:

Somit würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht an mein Guthaben und die daraus resultierende Rente kommen?

 

Fairr:
Doch, aber nur förderschädlich mit Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile sowie gegebenenfalls Versteuerung der Erträge nach günstiger 12/62-Regel.

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whister
vor 18 Stunden von Dorimir:

Da hast du auch Recht.

Ich glaube das Rentenalter auf 83 zu setzen ist mir dann eine zu große Unsicherheit. Die Bank kann das ja schon etwas so auslegen wie sie das möchte. Und was wirklich in 37 Jahren ist bis ich 67 bin ist weiß ja auch niemand.

Auch Fairr hat mir das in ihrer Antwort so bestätigt:

Ich:

Somit kann die Sutor Bank theoretisch dann jedoch zum Zeitpunkt des Heruntersetzens des Renteneintrittsalters sagen auch z.B. bei genügend hohem Guthaben, "entschuldigung das Heruntersetzens ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sondern erst mit …“

 

Fairr:

Ja, das wäre möglich, da in den Bedingungen nur die Zustimmung der Sutor Bank als Voraussetzung genannt wird. Falls das Guthaben aber ausreicht, um die Beitragsgarantie nicht zu gefährden, wird die Depotbank zustimmen. Wir sind dabei, die Bedingungen zu konkretisieren - es wird aber trotzdem eine individuell Fallentscheidung bleiben, da immer dann das aktuelle Marktumfeld und die Restlaufzeit betrachtet werden muss, um gesetzlich nicht die Beitragsgarantie zu gefährden.

 

Ich:

Somit würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht an mein Guthaben und die daraus resultierende Rente kommen?

 

Fairr:
Doch, aber nur förderschädlich mit Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile sowie gegebenenfalls Versteuerung der Erträge nach günstiger 12/62-Regel.

Das Problem lässt sich jedoch umgehen indem man zusätzlich bei einem Versicherer eine Riester-Rentenversicherung abschließt die nach den Bedingungen einen späteren Übertrag eines anderen Riester-Vertrages garantiert. Diese Riester-Rentenversicherung stellt man dann nach Vertragsschluss beitragsfrei und überträgt den fairr-Vertrag bei Bedarf kurz vor dem 67. Geburtstag.

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Fondsanleger1966
vor 16 Stunden von whister:

Das Problem lässt sich jedoch umgehen indem man zusätzlich bei einem Versicherer eine Riester-Rentenversicherung abschließt die nach den Bedingungen einen späteren Übertrag eines anderen Riester-Vertrages garantiert. Diese Riester-Rentenversicherung stellt man dann nach Vertragsschluss beitragsfrei und überträgt den fairr-Vertrag bei Bedarf kurz vor dem 67. Geburtstag.

siehe dazu:

Am 26.9.2019 um 12:21 von Fondsanleger1966:

Es gibt nicht mehr viele halbwegs akzeptable Riester"vorrats"verträge am Markt, die Übertragungen annehmen. Einer dürfte der fairrelax sein, der sich auch mit geringen Beträgen besparen lässt und keine Stück-/Fixkosten hat. Vorteil: Bei einer sehr positiven Marktentwicklung kann man zur Sicherung auch schon früher übertragen und hat dann immerhin noch die Verzinsung der Versicherung bis zum Leistungsbeginn.

wobei mir keine Riester-Rentenversicherung bekannt ist, die in den Bedingungen einen späteren Übertrag eines anderen Riester-Vertrages garantiert.

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whister
vor 6 Stunden von Fondsanleger1966:

wobei mir keine Riester-Rentenversicherung bekannt ist, die in den Bedingungen einen späteren Übertrag eines anderen Riester-Vertrages garantiert.

Ich habe einen Riester-Vertrag bei der AL. Dort heißt es in den Bedingungen: "Sie können ein bei unserem Unternehmen oder einem anderen Anbieter gebildetes Kapital aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf einen bei uns bestehenden bzw. neu abzuschließenden Altersvorsorgevertrag übertragen. [...]".

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Einstiegskurs

Fairriester in den ersten 10 Monaten, falls jemand Zahlen sehen will (Rendite pa sollte man ignorieren, hier ist nur Rohrendite relevant):

Screenshot_20190928_110523.png

 

Bin soweit zufrieden, so in etwa habe ich es mir auch vorgestellt.

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Fondsanleger1966
vor 12 Stunden von whister:

Ich habe einen Riester-Vertrag bei der AL. Dort heißt es in den Bedingungen: "Sie können ein bei unserem Unternehmen oder einem anderen Anbieter gebildetes Kapital aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf einen bei uns bestehenden bzw. neu abzuschließenden Altersvorsorgevertrag übertragen. [...]".

Danke!

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Michalski
Am 28.9.2019 um 11:11 von Einstiegskurs:

Fairriester in den ersten 10 Monaten, falls jemand Zahlen sehen will (Rendite pa sollte man ignorieren, hier ist nur Rohrendite relevant):

Screenshot_20190928_110523.png  57   96 kB

 

Bin soweit zufrieden, so in etwa habe ich es mir auch vorgestellt.

 

Die Steuerrückzahlung würde ich nicht bei der Rendite mit berücksichtigen. Ebenso die Förderung nur als Einzahlung werten. Anderenfalls müsstest Du die Steuerverpflichtung in der Zukunft auch berücksichtigen. Das verfälscht das Bild zu sehr.

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Johannes1
· bearbeitet von Johannes1

Hallo zusammen,

bin auch gerade stark am überlegen für meine Frau den Fairriester abzuschließen. Überlege nur noch ob ich eben auf 83 Jahre hochgehen soll oder nicht. Hab mir deswegen mal ihre Produktbeschreibung durchgelesen und folgendes gefunden:

 

Zitat

Die mylife-Versicherung kann Dir derzeit nur bis maximal 50 Jahre vor Rentenbeginn eine Rentenzahlung zusagen, Du kannst aber dennoch früher beginnen und erhältst später die dann gültigen Konditionen.

 

Das bedeutet doch, wenn man z.b. 30 jahre alt ist und das Renteneintrittsalter auf 83 schiebt, bekomm ich erst in 3 Jahren den garantierten Rentenfaktor von der mylife oder?

 

Außerdem:

Zitat

Es ist möglich, Deinen Rentenbeginn vorzuziehen. Allerdings führt eine Änderung des Rentenbeginns automatisch
zu einer Anpassung der garantierten Rentenfaktoren zu den dann gültigen Bedingungen.

Das kann und wird vermutlich auch ein Nachteil sein wenn du z.B. kurz vor 67 dann den Rentenbeginn wieder vorziehst.

 

 

Daraus ziehe ich, dass eig. nur ein Übertrag in einen anderen Riester Sinn macht wenn man das Renteneintrittsalter auf 83 schiebt und trotzdem mit ca. 67 dann die Rente will. Was denkt ihr?

 

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villalobos
· bearbeitet von villalobos
vor einer Stunde von Johannes1:

 

Daraus ziehe ich, dass eig. nur ein Übertrag in einen anderen Riester Sinn macht wenn man das Renteneintrittsalter auf 83 schiebt und trotzdem mit ca. 67 dann die Rente will. Was denkt ihr?

Übertragung kann klappen, muss aber nicht. In wie weit ein Riestervertrag in 50 Jahren noch abschließbar ist weiß keiner. Darauf würde ich nicht vertrauen.

Allerdings wird es sicherlich aus dem Hause Fairr/Raisin zwischenzeitlich neue Produkte geben in die man wechseln kann. Vielleicht zieht der Riestermarkt in den nächsten Jahren ja auch noch mal an und es gibt attraktivere Produkte in die es sich lohnt zu wechseln.

Vielleicht auch ein irgendwann ein gesetzlicher Deutschlandfond in den bestehende Riesterprodukte übertragen werden können. Wer weiß.

Ansonsten bleibt dir natürlich noch Verwendung für selbstgenutzte Immobilie (Wohnförderkonto mit Fallstricken)  und förderschädliche Kündigung, die sich durchaus auch lohnen könnte, da alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen nur unverzinst zurückgezahlt werden müssen. In meinem Fall sind das Stand heute 11.400 Euro Förderung (Steuererstattung+ Zulagen) die quasi als zinsloses Darlehen in den Vertrag geflossen sind (Für den Fall einer förderschädlichen Verwendung)

 

Für mich war und ist wichtig, möglichst lange und viel in Aktien/ETF investiert zu sein, um mit dem Riestervertrag möglichst viel Kapital zum Renteneintritt gebildet zu haben.

2004 war für mich persönlich die UniProfirente das sinnvollste Produkt am Markt. 10 Jahre später gab es bessere Alternativen und die gesetzlich vorgeschriebene Wechselmöglichkeit bei Riester ist eindeutig ein Riesenpluspunkt.

Wegen zu hoher Kosten der UnionInvest (TER 1,5%, 5% Ausgabeaufschlag etc) bin ich 2015 mit ca. 32K Übertrag in den Fairriester 1.0 gewechselt.

Um länger mit hoher Aktienquote investiert zu bleiben habe ich bei Fairr damals auch das Renteneintrittsalter (auf 75 Jahre) erhöht, aber das damit einhergehende Risiko ist mir bewußt.

Wenn es für mich persönlich am Markt ein sinnvolleres Produkt gibt würde ich möglicherweise auch wieder wechseln.

Bislang bin ich jedoch absolut zufrieden mit der Portfolioentwicklung (+6,59 % pa) und der Transparenz der Produktkosten und des Renten-Cockpits.

Allerdings halte ich die schöne Prognosekurve von Fairr (wie bei den meisten anderen Anbietern auch) für zu optimistisch, da ich davon ausgehe, dass der wachsende Anleihenanteil und sinkende AktienETF Anteil m.E. nicht ausreichend abgebildet ist. Aber das wird sich zeigen.

 

Bildschirmfoto 2019-09-29 um 18.27.16.jpg

Bildschirmfoto 2019-09-29 um 18.36.34.jpg

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snoop2day

Kurze Frage an die Profis, weil ja die Renditeberechnung bei Riester nicht ganz trivial ist: Ist die Anzeige von Fairr im Cockpit korrekt?

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Johannes1
· bearbeitet von Johannes1
vor 23 Stunden von villalobos:

Für mich war und ist wichtig, möglichst lange und viel in Aktien/ETF investiert zu sein, um mit dem Riestervertrag möglichst viel Kapital zum Renteneintritt gebildet zu haben.

Ja da hast du Recht, da kann und wird es vermutlich noch viele neue Produkte bis dahin geben.

 

Da wir noch beide ca. 40 Jahre bis zur Rente haben, macht es wirklich keinen Sinn bis 83 abzuschließen, da wir noch 20 Jahre die volle Aktienquote haben und wir dann in 20 Jahren, also kurz bevor umgeschichtet wird und falls wir noch bei Fairr bleiben wollen, immer noch auf ein späteres Rentenalter umstellen können da der garantierte Rentenfaktor sowieso angepasst wird sobald man was ändert. Das höhere Rentenalter macht doch nur Sinn für Leute die schon bald in die 20 Jahres Grenze fallen oder übersehe ich hier was?

 

Gruß
Johannes

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Bigwigster

Im Grunde hast du Recht, meiner Meinung nach sollte es auch in 20 Jahren entweder neue Rahmenbedingungen geben die fairr erlauben auf Kundenwunsch ein höhere Aktienquote zu fahren. Oder evtl. ein Deutschlandfonds der tatsächlich gut ist. Ist eine lange Zeit, da wird sich schon was getan haben :D

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chirlu
vor 2 Stunden von snoop2day:

Kurze Frage an die Profis, weil ja die Renditeberechnung bei Riester nicht ganz trivial ist: Ist die Anzeige von Fairr im Cockpit korrekt?

 

Die Angabe im Cockpit ist einfach Gewinn (aktueller Stand minus Einzahlungen) geteilt durch Einzahlungen. Nichts mit internem Zinsfuß oder Annualisierung oder so.

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster

 

vor 3 Minuten von chirlu:

 

Die Angabe im Cockpit ist einfach Gewinn (aktueller Stand minus Einzahlungen) geteilt durch Einzahlungen. Nichts mit internem Zinsfuß oder Annualisierung oder so.

Meine Vermutung ist, dass ab einer Laufzeit von 2 Jahren auch eine pro Jahr Rendite angezeigt wird, siehe Screenshot von villalobos

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 29.9.2019 um 18:44 von villalobos:

Um länger mit hoher Aktienquote investiert zu bleiben habe ich bei Fairr damals auch das Renteneintrittsalter (auf 75 Jahre) erhöht, aber das damit einhergehende Risiko ist mir bewußt.

 

vor 2 Stunden von Johannes1:

Da wir noch beide ca. 40 Jahre bis zur Rente haben, macht es wirklich keinen Sinn bis 83 abzuschließen, da wir noch 20 Jahre die volle Aktienquote haben und wir dann in 20 Jahren, also kurz bevor umgeschichtet wird und falls wir noch bei Fairr bleiben wollen, immer noch auf ein späteres Rentenalter umstellen können da der garantierte Rentenfaktor sowieso angepasst wird sobald man was ändert. Das höhere Rentenalter macht doch nur Sinn für Leute die schon bald in die 20 Jahres Grenze fallen oder übersehe ich hier was?

 

Wenn das Kapital - egal wie hoch der Verlust ausfällt - in Aktien investiert bleibt, solange die Restlaufzeit mindestens 20 Jahre beträgt, dann könnte ein 40jähriger mit seinem bei Union Invest fett angesparten Riestervertrag unbesorgt nach Fair wechseln und hätte den Vorteil, dass das übernommene Kapital garantiert erhalten bleibt.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 12 Minuten von Bigwigster:

Meine Vermutung ist, dass ab einer Laufzeit von 2 Jahren auch eine pro Jahr Rendite angezeigt wird, siehe Screenshot von villalobos

 

Ah, richtig – so weit bin ich noch nicht. :-)

 

Die Rechnung für den Gesamt-Wert paßt aber auch für den Screenshot: 51435,76–(40248,92+637) = 10549,84 und 10549,84/(40248,92+637) = 25,803%.

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Einstiegskurs
Am 29.9.2019 um 14:51 von Michalski:

 

Die Steuerrückzahlung würde ich nicht bei der Rendite mit berücksichtigen. Ebenso die Förderung nur als Einzahlung werten. Anderenfalls müsstest Du die Steuerverpflichtung in der Zukunft auch berücksichtigen. Das verfälscht das Bild zu sehr.

Ich habe das Geld tatsächlich auf mein Konto überwiesen bekommen. Warum sollte ich es dann als Einzahlung zählen?

 

Die Steuerverpflichtung kenne ich noch nicht, kann sie daher auch nicht berücksichtigen.

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chirlu
vor 13 Minuten von Einstiegskurs:

Ich habe das Geld tatsächlich auf mein Konto überwiesen bekommen. Warum sollte ich es dann als Einzahlung zählen?

 

Mit „Förderung“ war hier vermutlich die Zulage gemeint, und daß es sinnvoller wäre, die wie eine eigene Einzahlung zu behandeln statt wie Zinsen.

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Michalski
vor 42 Minuten von Einstiegskurs:

Ich habe das Geld tatsächlich auf mein Konto überwiesen bekommen. Warum sollte ich es dann als Einzahlung zählen?

Die Steuerverpflichtung kenne ich noch nicht, kann sie daher auch nicht berücksichtigen.

 

Falls Du mal förderschädlich kündigen solltest, musst Du die Zulage zurückzahlen. Daher wäre es sinnvoller, sie als Eigenkapital zu betrachten. Auch wenn Du nicht förderschädlich kündigst, sondern Riester so nutzt, wie er vorgesehen ist, musst Du auf die Auszahlungen Steuern und möglicherweise als gesetzlich Versicherter Krankenkassenbeiträge (?) bezahlen. Daher und um eine Vergleichbarkeit mit der Performance anderer Anlageformen zu ermöglichen, betrachte ich die Zulage als Eigenkapital und die Steuerrückzahlungen lasse ich aussen vor.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor einer Stunde von Einstiegskurs:

Ich habe das Geld tatsächlich auf mein Konto überwiesen bekommen.

Die Zulage für 2018 ist auch noch nicht eingegangen. Hast Du sie schon beantragt?

vor einer Stunde von Einstiegskurs:

 Warum sollte ich es dann als Einzahlung zählen?

Vielleicht, weil Du im Folgejahr einen entsprechend Betrag geringeren EK-Betrag aufwenden musst.

vor 35 Minuten von Michalski:

 

Falls Du mal förderschädlich kündigen solltest, musst Du die Zulage zurückzahlen. Daher wäre es sinnvoller, sie als Eigenkapital zu betrachten.

Das gilt analog für die Steuerrückvergütung.

vor 35 Minuten von Michalski:

 Auch wenn Du nicht förderschädlich kündigst, sondern Riester so nutzt, wie er vorgesehen ist, musst Du auf die Auszahlungen Steuern und möglicherweise als gesetzlich Versicherter Krankenkassenbeiträge (?) bezahlen.

Für Riester-Renten fallen in der Regel keine KK-Beiträge an.

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Michalski
vor 4 Minuten von Knacker:

Das gilt analog für die Steuerrückvergütung.

 

Um die Performance mit anderen Anlageformen vergleichen zu können, betrachte ich Steuererstattungen und Zulagen nicht als Gewinne. Aber da gab es hier auch schon eine längere Diskussion und beide Seiten haben ihre Argumente.

 

vor 5 Minuten von Knacker:

Für Riester-Renten fallen in der Regel keine KK-Beiträge an.

 

Ich bin da nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Sagst Du, das hier gilt nicht mehr?

 

Zitat

Riester Renten

Bis zum 31.12.2017 bestand in der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit, für die Renten die Riester-Förderung zu nutzen. Bei der Auszahlung der betrieblichen Riester-Förderung kam es dann zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sowohl die Beiträge als auch die daraus resultierenden Leistungen unterlagen der Beitragspflicht. Allerdings erfolgte durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01.01.2018 eine Änderung. Renten aus einer Riester-geförderten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder einer Direktversicherung unterliegen nicht mehr der Rechtsvorschrift des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V und sind demnach keine Versorgungsbezüge mehr. D.h. betriebliche Riester-Renten werden nicht mehr von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfasst.

Privat geführte Riester-Verträge bzw. Renten sind schon immer sozialversicherungsfrei allerdings nur für die Versicherte, die als Rentenbezieher in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Freiwillig Versicherte müssen auch auf die Riester-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Quelle: https://rente-rentenberater.de/krankenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/642-kranken-und-pflegeversicherungsbeiträge-auf-renten.html

 

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Einstiegskurs
vor einer Stunde von Michalski:

Falls Du mal förderschädlich kündigen solltest, musst Du die Zulage zurückzahlen.

Das stimmt, und das würde sich dann in meiner Rendite abbilden wenn es real wird. Aber ich habe nicht förderschädlich gekündigt, das Geld aber wirklich auf dem Konto, deswegen ist das eine in meiner Rendite, das andere nicht.

 

vor einer Stunde von Michalski:

Daher wäre es sinnvoller, sie als Eigenkapital zu betrachten. Auch wenn Du nicht förderschädlich kündigst, sondern Riester so nutzt, wie er vorgesehen ist, musst Du auf die Auszahlungen Steuern und möglicherweise als gesetzlich Versicherter Krankenkassenbeiträge (?) bezahlen.

Ich verstehe was du sagst, aber die Steuern habe ich noch nicht bezahlt. Was ich bekommen habe ist das Geld. Das was real ist, ist in der Rendite, nicht das was sein kann, oder wird, oder mal passieren könnte, oder zumindest als wahrscheinlich erscheint.

 

vor einer Stunde von Michalski:

Daher und um eine Vergleichbarkeit mit der Performance anderer Anlageformen zu ermöglichen, betrachte ich die Zulage als Eigenkapital und die Steuerrückzahlungen lasse ich aussen vor.

Ich glaube ernsthaft das du auf dem Holzweg bist. Du ignorierst die Steuerrückzahlung weil du mal förderschädlich kündigen könntest, aber nicht die Zulage?

 

Ich schlage vor das du nur die Zahlen in deine Renditerechnung aufnimmst die du hast, dann aber alle. Was in der Zukunft ist kannst du nicht wissen, es sollte daher nicht deine Renditeberechnung beeinflussen.

 

 

Frage, wie machen es andere?

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Einstiegskurs
· bearbeitet von Einstiegskurs
vor 1 Stunde von Knacker:

Die Zulage für 2018 ist auch noch nicht eingegangen. Hast Du sie schon beantragt?

Doch, es gibt einen Dauerantrag, hat dann die Sutor Bank (die Vermögensverwaltung hinter Fairriester) erledigt. Ich habe es in der Liste notiert (15.05.2019), und berechne es als Gewinn, da ja faktisch Depotwert stieg.

 

Zitat

Vielleicht, weil Du im Folgejahr einen entsprechend Betrag geringeren EK-Betrag aufwenden musst.

Im Jahr 2020 muss ich genauso meine 165 pro Monat zahlen wie dieses Jahr auch. Warum sollte ich das mit einer Steuerrückzahlung aus 2018 verrechnen die ich in 2019 erhalten habe?

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whister
vor 2 Stunden von Michalski:

Ich bin da nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Sagst Du, das hier gilt nicht mehr?

 

"[...] Freiwillig Versicherte müssen auch auf die Riester-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten."

Das ist korrekt - sollte nach aktueller Lage jedoch ein absoluter Edge-Case sein. Meistens ist man privat versichert oder in der KdR - in beiden Fällen fallen keine Beiträge auf die Riesterauszahlung an.

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