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Mickeyscorner

Fairriester / fairr.de / Raisin Pension ETF-Riester

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DrFaustus
vor 2 Minuten von polydeikes:

Aha ... und die erneute pauschale Wertung (0,5 % Zins) und unterschwellige Empfehlung zur förderschädlichen Kündigung ist natürlich wünschenswert und über jede Kritik erhaben. Obwohl noch nicht einmal im Ansatz geklärt ist, ob bspw. ein neues Garantieniveau (analog bspw. Union Investment im Zuge Finanzkrise ua.) angeboten wird. Glorreich, dass die Moderation jetzt über die Relevanz der Inhalte losgelöst vom Regelwerk entscheidet. Muss anstrengend sein, so allwissend zu sein.

 

Dass ich mich nicht verteidigen darf, wenn ich mal wieder beleidigt werde, ist mir ja bereits hinreichend bekannt.

Die war so unterschwellig, dass sie nichtmal ich selbst mitbekommen habe.

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polydeikes

Ist ja nicht so, dass du bisher sonderlich viel verstanden oder mitbekommen hättest. Gibt aber durchaus Mitlesende, die deine Aussagen versehentlich für inhaltlich korrekt halten könnten. Da darf man durchaus versuchen, diese vor erneutem Schaden zu bewahren. Auch wenn dieser Versuch meinerseits damals schon nicht geklappt hat.

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Beamter48

Kudos an @polydeikes.

Hat mich bewahrt da anzulegen.

 

Der Hype war ja gewaltig; auch diverse bekannte Zeitschriften haben sich da positiv geäußert.

 

 

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HalloAktie
Gerade eben von polydeikes:

Da darf man durchaus versuchen, diese [Mitlesenden] vor erneutem Schaden zu bewahren. Auch wenn dieser Versuch meinerseits damals schon nicht geklappt hat.

Also mich haben jene Diskussion und die Vorkommnisse um Bausparkassen bzw. die Debeka (als stiller Mitleser) zum Nachdenken hinsichtlich Beitragsgarantien und festverzinslichen Produkten angeregt.

Sollte dieses Zinsniveau mehrere Jahrzehnte erhalten bleiben und die Banken/Versicherungen verpflichtet bleiben, Anleihen zu halten, wären vermutlich irgendwann alle Verträge unter Wasser. Selbst meine reinen Rürup-Fondspolicen, wenn sie in 30 Jahren ins Sicherungsvermögen übergehen, weil dann keine Überschüsse (Rentenerhöhungen) mehr für die Versicherten erwirtschaftet werden können. Außer, wir sind irgendwann bei -75% p.a. Zinsen und die Anleihen im Bestand der Versicherungen können sukzessive höher bewertet werden.

Deshalb habe ich derzeit auch kein großes Vertrauen in andere Gesellschaften, sobald eine Leistung sich durch Zinsen/Bewertungsveränderungen von Anleihen ergeben soll. Walter Riester hat vermutlich genau so wenig wie die Versicherungsmathematiker der Sutor absehen können, dass 10-jährige Anleihen dauerhaft mit Minusverzinsung veräußert werden würden. Oder mache ich einen Denkfehler?

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krett

Nach einigen Wochen schaue ich mal wieder in diesen Thread des Grauens, ich bin selbst zum Glück nicht betroffen (Riester war mir immer suspekt), aber mich würde trotzdem mal interessieren ob einige inzwischen den Rechtsweg bestritten bzw. das eingeleitet haben?

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Mangalica
vor 12 Stunden von krett:

ob einige inzwischen den Rechtsweg bestritten bzw. das eingeleitet haben?

Wegen was denn? Was die Sutor-Bank gemacht hat ist doch alles vom Vertrag gedeckt, siehe z.B. Seite 6 in diesem Dokument:

 

Zitat

Die Bank behält sich im ausschließlichen Interesse des Kunden vor, von der Auswahl der Fonds und der derzeitigen Anlagestruktur abzuweichen und Änderungen in den Anlagegrundsätzen vorzunehmen, wenn ihr dies unter Berücksichtigung von Rendite- und Sicherheitsaspekten als zweckmäßig erscheint. Die Fondspalette kann jederzeit von der Bank geändert werden.

 

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inter

Irgendwie war es doch klar, dass es so kommen musste.
Jeder, der sich vor einem Abschluss intensiv mit den Garantieprodukten beschäftigt hat und evtl auch über dieses Forum die verschiedenen Meinungen gelesen hat (Danke an dieser Stelle für die Denkanstöße ua an polydeikes) wusste, dass es bei fairr nirgends eine vertraglich festgeschriebene Garantie für eine Aktienquote gibt. Ich glaube den Entwicklern schon, dass sie von dem Konzept an sich überzeugt waren. Aber über die Pflicht der Garantiedarstellung kommt eine Bank nun mal nicht weg.
Ich hatte mich vor zwei Jahren für einen Wechsel von der DWS Toprente zur Conti Riester Rente Garant entschieden. Obwohl mir das damalige Konzept von fairr sympathisch war.

Aber mir war schon klar, dass man damit zockt, weil das Anlagekonzept bei großen Einbrüchen nicht durchgehalten werden kann.

Bei der Conti habe ich eine feste Aktienquote von ca 30 %. Ohne ständige ungünstige Umschichtungen. Ich halte dieses Modell für das logischste unter den rechtlichen Bedingungen mit Beitragsgarantie. Um meine Aktienquote in meinem Gesamtportfolio zu erhöhen, habe ich einen monatlichen ETF-Sparplan parallel laufen. Damit fahre ich meiner Ansicht nach gut und ich muss nicht ständig danach schauen, was der Riester-Anbieter aufgrund Computer-Berechnungen anstellt.

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krett
vor 7 Stunden von Mangalica:

Wegen was denn? Was die Sutor-Bank gemacht hat ist doch alles vom Vertrag gedeckt, siehe z.B. Seite 6 in diesem Dokument:

 

 

Aber es gab ja wohl anderslautendes Werbematerial von Fairr bzw. Sutor.

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.v-
vor 8 Stunden von inter:

Bei der Conti habe ich eine feste Aktienquote von ca 30 %. Ohne ständige ungünstige Umschichtungen. Ich halte dieses Modell für das logischste unter den rechtlichen Bedingungen mit Beitragsgarantie. Um meine Aktienquote in meinem Gesamtportfolio zu erhöhen, habe ich einen monatlichen ETF-Sparplan parallel laufen. Damit fahre ich meiner Ansicht nach gut und ich muss nicht ständig danach schauen, was der Riester-Anbieter aufgrund Computer-Berechnungen anstellt.

Aber warum dann überhaupt 30% im Riester-Mantel in Aktien anstatt diese (mit geringeren Gebühren) selbst anzulegen?

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AktieGlobal
vor einer Stunde von .v-:

Aber warum dann überhaupt 30% im Riester-Mantel in Aktien anstatt diese (mit geringeren Gebühren) selbst anzulegen?

Steuervorteile

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Bolanger
vor 5 Minuten von AktieGlobal:
vor einer Stunde von .v-:

Aber warum dann überhaupt 30% im Riester-Mantel in Aktien anstatt diese (mit geringeren Gebühren) selbst anzulegen?

Steuervorteile

Naja, seitdem es die nachgelagerte Besteuerung gibt, gibt es für viele Sparer defacto keine Steuervorteile mehr.

 

War das nicht bis 2004 so, dass die Auszahlungen steuerfrei und die Einzahlungen steuerbegünstigt waren? Das war dann ein guter deal. Aber heute?!

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chirlu
vor 4 Minuten von Bolanger:

seitdem es die nachgelagerte Besteuerung gibt, gibt es für viele Sparer defacto keine Steuervorteile mehr.

 

Für manche ja: wer im Alter einen spürbar höheren Steuersatz hat. Ob das „viele“ sind, scheint mir zumindest nicht offensichtlich.

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Bolanger

Ich habe auch lange geglaubt, dass man mit der nachgelagerten Besteuerung Vorteile hat. Da kann sich jeder einmal wirkliche Gedanken zu machen. Gerade auch für einen ganz normalen Fall:

 

Man nehme seinen Rentenbescheid und summiert die erwartete Monatsrente auf die Jahresrente hoch, macht sich ein paar Gedanken dazu, ob und wie viel man es noch schafft anzusparen und hat dann die erwarteten Jahreseinnahmen als Renter. Den Grenzsteuersatz dazu kann man sich heraussuchen. Gleiches macht man mit seinem letztjährigen Grenzsteuersatz. Bei dieser vereinfachten Betrachtung dürfte die nachgelagerte Besteuerung Vorteile haben. Aber sind diese wirklich relevant? In der Ansparphase profitieren viele Leute von den steuerlichen Vorteilen einer Ehe und haben dazu noch Kinderfreibeträge. Ferner haben wir aufgrund des Senioritätsprinzip typischerweise in jungen Jahren weniger Gehalt als kurz vor der Rente (und erwerben später mehr Rentenpunkte pro Jahr als in jungen Jahren). In der Rente stirbt leider häufig einer der Ehepartner früher, womit der verbleibende Rentner dann den Steuerstaz eines Alleinstehenden hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Privatrenten-Einzahler vom Ergebnis dieser Betrachtung überrascht sein würden.

 

Die nachgelagerte Besteuerung macht häufig erst dann Sinn, wenn man schon auf der Zielgeraden seines Berufslebens ist, die Kinder aus dem Haus sind und die Finanzen absehbarer sind. Für viele viele andere Privatrenten-Einzahler wird wahrscheinlich der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung überraschend gering sein. 

 

     

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Jlagreen
· bearbeitet von Jlagreen
vor 3 Stunden von Bolanger:

Ich habe auch lange geglaubt, dass man mit der nachgelagerten Besteuerung Vorteile hat. Da kann sich jeder einmal wirkliche Gedanken zu machen. Gerade auch für einen ganz normalen Fall:

 

Man nehme seinen Rentenbescheid und summiert die erwartete Monatsrente auf die Jahresrente hoch, macht sich ein paar Gedanken dazu, ob und wie viel man es noch schafft anzusparen und hat dann die erwarteten Jahreseinnahmen als Renter. Den Grenzsteuersatz dazu kann man sich heraussuchen. Gleiches macht man mit seinem letztjährigen Grenzsteuersatz. Bei dieser vereinfachten Betrachtung dürfte die nachgelagerte Besteuerung Vorteile haben. Aber sind diese wirklich relevant? In der Ansparphase profitieren viele Leute von den steuerlichen Vorteilen einer Ehe und haben dazu noch Kinderfreibeträge. Ferner haben wir aufgrund des Senioritätsprinzip typischerweise in jungen Jahren weniger Gehalt als kurz vor der Rente (und erwerben später mehr Rentenpunkte pro Jahr als in jungen Jahren). In der Rente stirbt leider häufig einer der Ehepartner früher, womit der verbleibende Rentner dann den Steuerstaz eines Alleinstehenden hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Privatrenten-Einzahler vom Ergebnis dieser Betrachtung überrascht sein würden.

 

Die nachgelagerte Besteuerung macht häufig erst dann Sinn, wenn man schon auf der Zielgeraden seines Berufslebens ist, die Kinder aus dem Haus sind und die Finanzen absehbarer sind. Für viele viele andere Privatrenten-Einzahler wird wahrscheinlich der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung überraschend gering sein. 

 

     

Guter Beitrag!

 

Riesterrente mache ich wegen Steuervorteilen, aber nicht wegen der nachgelagerten Besteuerung, sondern weil ich 2100€ einzahle und ~750€ vom Finanzamt wieder bekomme. Diese Förderung finde ich schon lohnend, da ich so insgesamt mehr als 30.000€ bekommen werden und das bei 0% Rendite. Letztere wollte ich ja mit Fairr pushen, aber nun ärgere ich mich umso mehr, denn zuvor hatte ich 2010 ja meinen fondsgebundenen Riester abgeschlossen und damals gab es noch 2,25% Garantiezins. Richtig ärgerlich, aber am Ende selbst schuld.

 

Die Förderung nehme ich mit und werde weiter Riestern und abwarten, was sich ggf. noch so ändert in einer Reform. Auf einen erneuten Wechsel habe ich keine Lust und die Förderung selbst geht sowieso schon in ETFs privat.

 

Im Nachhinein kann man sagen, dass es dumm war auf garantierte 2,25% zu verzichten, aber ich versuche eben in der privaten Vorsorge das Maximum rauszuholen. Da habe ich keine Wahl, meine Bruttorente wird nach derzeitigem Stand schon <40% meines aktuellen Bruttos sein und der Unterschied wird eher noch größer, da ich noch 32 Jahre bis zum Eintritt habe. Höher kann meine Bruttorente auch nur durch Rentenerhöhung werden, denn bei regulärem Renteneintritt werde ich aufgrund meiner Hochrechnungen ~90 Rentenpunkte haben. Nach meinen eigenen Hochrechnungen brauche ich ein 7-stelliges Vermögen zum Renteneintritt, um mit geringer Kapitalentnahme (ohne Kapitalverzehr) meinen aktuellen Lebensstandard unendlich halten zu können, sprich die Rentenlücke zu schließen. Was interessiert mich da die nachgelagerte Besteuerung der Riesterrente? Ich bin froh, wenn ich auch als Rentner Spitzensteuersatz habe.

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Bigwigster
vor 7 Minuten von Jlagreen:

Ich bin froh, wenn ich auch als Rentner Spitzensteuersatz habe.

Liest man selten, aber recht hast du :D

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 23 Minuten von Bigwigster:
vor 30 Minuten von Jlagreen:

Ich bin froh, wenn ich auch als Rentner Spitzensteuersatz habe.

Liest man selten, aber recht hast du :D

 

Ja – ich gehe davon aus, daß mein Alters-Steuersatz niedriger sein wird als jetzt, aber falls ich mich da irre, bin ich reicher als geplant und kann mir die Steuern leisten. Natürlicher Hedge, sozusagen.

 

vor 30 Minuten von Jlagreen:

Riesterrente mache ich wegen Steuervorteilen, aber nicht wegen der nachgelagerten Besteuerung, sondern weil ich 2100€ einzahle und ~750€ vom Finanzamt wieder bekomme.

 

Das ist aber die nachgelagerte Besteuerung: Du bekommst die Steuern, die du „vorgelagert“ schon bezahlt hattest, (vorerst) wieder zurück. Teilweise als diese Steuerrückerstattung und teilweise als die Zulage.

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Nachdenklich
vor 1 Stunde von chirlu:

Ja – ich gehe davon aus, daß mein Alters-Steuersatz niedriger sein wird als jetzt, aber falls ich mich da irre, bin ich reicher als geplant und ....

Oder einsamer als geplant. (?)

 

Aber es stimmt schon, man kann sich die Steuern dann leisten und muß dennoch nicht hungern.

Aber man kann dennoch feststellen, daß die ursprüngliche Rentabilitätsabschätzung, die mit dem niedrigeren Steuersatz kalkulierte, halt einfach von falschen Voraussetzungen ausging.

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Bolanger

Es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen Riester Sinn macht. Geringverdiener mit z.B. 2 Kindern bekommen für 60 EUR Einzahlung einen staatlichen Zuschuss von 750 EUR. Da muss man nicht viel rechnen um zu erkennen, dass sich das lohnt.

 

Ggf. sollte der Gesetzgeber bei Änderungen stärker darauf achten, dass geringe Einkommen besonders beim Aufbau einer privaten Vorsorge gefördert werden und Steuersparmodelle für mittlere und hohe Einkommen abgestellt werden. Die brauchen nämlich keine Förderungen.

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whister
vor 16 Stunden von Bolanger:

Es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen Riester Sinn macht. Geringverdiener mit z.B. 2 Kindern bekommen für 60 EUR Einzahlung einen staatlichen Zuschuss von 750 EUR. Da muss man nicht viel rechnen um zu erkennen, dass sich das lohnt.

 

Ggf. sollte der Gesetzgeber bei Änderungen stärker darauf achten, dass geringe Einkommen besonders beim Aufbau einer privaten Vorsorge gefördert werden und Steuersparmodelle für mittlere und hohe Einkommen abgestellt werden. Die brauchen nämlich keine Förderungen.

+ Riester ist für Hartz4 Aufstocker ein no brainer: Die Einzahlungen werden vom Einkommen vor der Anrechnung abgezogen - das hat den Effekt dass man defacto nur 20% des Beitrages selbst zahlt. Dazukommt dann noch die Zulage.

 

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Tenno
· bearbeitet von Tenno
vor 1 Stunde von whister:

das hat den Effekt dass man defacto nur 20% des Beitrages selbst zahlt

Die Rechnung verstehe ich nicht. Ob Riester oder nicht, es werden pauschal auf das Erwerbseinkommen 100€ abgesetzt.
Wenn ich es schaffe mehr als 100 € notwendige Versicherungen oder Werbungskosten nachzuweisen, wird dieser Betrag abgesetzt. Habe ich nur einen MiniJob ist bei der pauschalen Absetzung von 100 € Schluss. Dazu kommen die Stufenfreibeträge, unabhängig von Versicherungen o. Ä.

 

Zitat das den fachlichen Hinweisen zum §11 SgbII
Nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Alg II-V ist der Abzug pauschal mit einem Betrag von drei Prozent des monatlich zu berücksichtigenden Bruttoeinkommens vorzunehmen. Der Prozentwert mindert sich um 1,5 Prozentpunkte je Kind der leistungsberechtigten Person, für das eine Zulage gewährt wird. Es sind mindestens fünf EUR abzusetzen.
 

Interessant ist das erst bei einem SV-pflichtigen Job. 

 

Edit: Bild zu besseren Verständlichkeit hinzugefügt

Riester.JPG.7c67363c128183ae50aa39e7ac148b21.JPG

 

Je nach Konstellation behaupte ich mal, dass der Austocker SGBII mit SV Einkommen gar keinen Eigenbeitrag leistet.

 

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whister
vor 1 Stunde von Tenno:

Interessant ist das erst bei einem SV-pflichtigen Job.

Ich rede von einem SV-pflichtigen Job. Ohne den hat man keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung und ohne diesen Anspruch wird der Riester-Beitrag bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Bei einem SV-pflichtigen Job wird der Riester-Beitrag vom Nettoeinkommen abgezogen bevor es zur Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II kommt.

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chirlu
vor 6 Minuten von whister:

Ich rede von einem SV-pflichtigen Job. Ohne den hat man keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung

 

Die Voraussetzung ist nur RV-Pflicht. (Unter „sozialversicherungspflichtiger Job“ verstehe ich hingegen einen, mit dem man in allen Zweigen versicherungspflichtig ist, also normalerweise ab 450,01 Euro monatlich.) Wenn jemand also einen Minijob hat und sich nicht von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien läßt, ist er unmittelbar Riester-berechtigt.

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whister
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Die Voraussetzung ist nur RV-Pflicht. (Unter „sozialversicherungspflichtiger Job“ verstehe ich hingegen einen, mit dem man in allen Zweigen versicherungspflichtig ist, also normalerweise ab 450,01 Euro monatlich.) Wenn jemand also einen Minijob hat und sich nicht von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien läßt, ist er unmittelbar Riester-berechtigt.

Stimmt du hast recht. Dann sollte das auch möglich sein, wobei man dann auch nur die 5 Euro/Monat anerkannt bekommt. Denn es wird nur der Riester-Beitrag vom Nettoeinkommen vor Anrechnung abgezogen der zum Erhalt der maximalen Zulage erforderlich ist.

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Tenno
vor 38 Minuten von whister:

Ich rede von einem SV-pflichtigen Job. Ohne den hat man keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung und ohne diesen Anspruch wird der Riester-Beitrag bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Bei einem SV-pflichtigen Job wird der Riester-Beitrag vom Nettoeinkommen abgezogen bevor es zur Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II kommt.

Mein Beispiel hast du gelesen?

vor 21 Minuten von whister:

Stimmt du hast recht. Dann sollte das auch möglich sein, wobei man dann auch nur die 5 Euro/Monat anerkannt bekommt. Denn es wird nur der Riester-Beitrag vom Nettoeinkommen vor Anrechnung abgezogen der zum Erhalt der maximalen Zulage erforderlich ist.

Damit bist du aber nicht Bei der aktuellen Gesetzgebung

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whister
vor einer Stunde von Tenno:

Mein Beispiel hast du gelesen?

Das hatte ich in der tat nicht gesehen. Danke.

vor einer Stunde von Tenno:

Damit bist du aber nicht Bei der aktuellen Gesetzgebung

Dann muss das Amt wohl in dem von mir bekannten Fall etwas falsch machen. Dort wird grob gerechnet: Nettoeinkommen - Riester-Beitrag - 100 Euro anrechnungsfrei - 20% von Rest anrechnungsfrei = anrechenbares Einkommen

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