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Fairriester / fairr.de / Raisin Pension ETF-Riester

Empfohlene Beiträge

HansDampf24
· bearbeitet von HansDampf24

Angenommen, beide Partner riestern. Im Juni des Jahres wurde der Empfänger des Kindergeldes gewechselt. Wie lässt sich das für beide beim Antrag für die Kinderzulage im fairr-Cockpit berücksichtigen? Man kann nur "Kindergeld erhalten ab" angeben und nicht "von - bis". Gibt der Partner, der zuerst Kindergeld erhalten hat, "ab Januar" an und der andere Partner "ab Juni" an? Oder gibt es Probleme, wenn beide die Kinderzulage beantragen.

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chirlu

Wenn verheiratet und nicht getrennt: Die Zulage geht an die Mutter; beide gemeinsam können beantragen, daß sie statt dessen an den Vater gehen soll.

 

Wenn nicht verheiratet: Die Zulage geht an den, der in dem Jahr zuerst Kindergeld bekommen hat.

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HansDampf24
· bearbeitet von HansDampf24
1 hour ago, chirlu said:

Wenn nicht verheiratet: Die Zulage geht an den, der in dem Jahr zuerst Kindergeld bekommen hat.

Aber, wenn derjenige, der in dem Jahr zuerst Kindergeld bekommen hat, die Zulage nicht beantragt, dann kann der Andere die Zulage bekommen? Sollte doch gehen.

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chirlu
vor 5 Stunden von HansDampf24:

Aber, wenn derjenige, der in dem Jahr zuerst Kindergeld bekommen hat, die Zulage nicht beantragt, dann kann der Andere die Zulage bekommen? Sollte doch gehen.

 

Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht (§ 85 Abs. 1 S. 4 EStG). Es geht allerdings, wenn der erste überhaupt nicht zulageberechtigt ist, z.B. als Selbständiger.

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HansDampf24

Da ich das Kindergeld noch bis Mitte des Jahres erhalten habe und erst dann auf meine Partnerin übertragen wurde, was wäre besser für mich: Kinderzulage für 2019 beantragen oder nicht beantragen, weil der  Steuervorteil höher wäre?

2018 hatte ich 41.503 Brutto, pers. Steuersatz 21,76 %

2019 komme ich auf 50k Brutto, pers. Steuersatz 24,59 % laut Rechner

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chirlu
vor 23 Minuten von HansDampf24:

was wäre besser für mich: Kinderzulage für 2019 beantragen oder nicht beantragen, weil der  Steuervorteil höher wäre?

 

Auf jeden Fall beantragen – das Finanzamt rechnet sie auf die Steuererstattung an, auch wenn sie nicht tatsächlich ausgezahlt wurde.

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HansDampf24
· bearbeitet von HansDampf24

Über das Cockpit lässt sich das Zahlungsintervall festlegen, monatlich, viertel-, halb- und jährlich. Ich möchte jährlich die Abbuchung im Dezember haben, was sich so aber nicht einstellen lässt, sprich bei "jährlich" gibt es keinerlei Angabe, wann konkret abgebucht wird. Muss ich den Support instruieren oder kann ich das womöglich im Sutor Kundenportal selbst machen? Warte noch auf die Zugangsdaten dafür. 

 

Edit: Laut Support soll ich im Cockpickt den Einzahlbetrag auf 0,- setzen und manuell einzahlen. Geht natürlcih auch.

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s1lv3r
vor 1 Stunde von HansDampf24:

Ich möchte jährlich die Abbuchung im Dezember haben

 

Leider keine richtige Antwort auf deine Frage was das Einzugsdatum der Lastschrift angeht, aber was spricht denn dagegen, den alternativen Zahlungsweg zu nutzen und zum Jahresende manuell zu überweisen (IBAN des Kontos wird ja im Cockpit angezeigt), oder ggf. einen Dauerauftrag bei deiner Bank anzulegen?

 

Dann hättest du die maximale Kontrolle, wann das Geld weggeht.

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HansDampf24
Just now, s1lv3r said:

 

Leider keine richtige Antwort auf deine Frage was das Einzugsdatum der Lastschrift angeht, aber was spricht denn dagegen, den alternativen Zahlungsweg zu nutzen und zum Jahresende manuell zu überweisen (IBAN des Kontos wird ja im Cockpit angezeigt), oder ggf. einen Dauerauftrag bei deiner Bank anzulegen?

 

Dann hättest du die maximale Kontrolle, wann das Geld weggeht.

Guter Tipp, exakt so hat es der Support gerade beantwortet.

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snoop2day
Am 7.12.2019 um 15:48 von HansDampf24:

Meint ihr, wenn man jährlich zahlt (Einmalzahlung Anfang Januar) statt monatlich, macht sich das bemerkbar im Wertzuwachs?

Mache ich so und monatlich dann nur noch 5 Euro.

Dann ist man halt maximal investiert.

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HansDampf24
· bearbeitet von HansDampf24
29 minutes ago, snoop2day said:

Mache ich so und monatlich dann nur noch 5 Euro.

Dann ist man halt maximal investiert.

Warum monatlich noch 5,- und nicht alles auf einmal?

Zahlung zu Jahresbeginn kostet ca. 10,- pro Jahr mehr durch die geringfügig höheren Bestandsgebühren. Für mich spricht für Zahlung zum Jahresende, 1. die leicht gesparten Gebühren, 2. dass ich die schlechtere Performance der Fonds mit dem Geld übers Jahr mglw. in anderen Anlagen schlage, 3. dass ich das Weihnachtsgeld direkt nutzen kann. 

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Knacker
vor 23 Minuten von s1lv3r:

 

Leider keine richtige Antwort auf deine Frage was das Einzugsdatum der Lastschrift angeht, aber was spricht denn dagegen, den alternativen Zahlungsweg zu nutzen und zum Jahresende manuell zu überweisen (IBAN des Kontos wird ja im Cockpit angezeigt), oder ggf. einen Dauerauftrag bei deiner Bank anzulegen?

 

Dann hättest du die maximale Kontrolle, wann das Geld weggeht.

Ich habe immer kurz vor Jahresende bezahlt. Allerdings hat Union Investment die Zahlungsart Überweisung nicht zugelassen. Die haben stets auf den Lastschriftabzug bestanden. Nachdem ich denen für den Lastschriftabzug versehentlich 100 € zu wenig genannt hatte, musste ich mir noch einmal den höheren Betrag abbuchen lassen. Dieser wurde erst am 02.01. des Folgejahres abgebucht, wobei der geringere (falsche) Betrag erst einige Zeit später zurück überwiesen wurde. Der Abzug vom 02.01. wurde dennoch dem alten Jahr zugerechnet.

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chirlu

Über den Sutorbank-Zugang kann man tatsächlich auswählen, ab welchem Monat man die Lautschrift laufen lassen will. (Es gibt auch ein Freitextfeld, denn die Änderungen werden offenbar manuell eingetragen.) Überweisung scheint mir hier aber auch eine gute Lösung.

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Knacker
vor 20 Minuten von chirlu:

Über den Sutorbank-Zugang kann man tatsächlich auswählen, ab welchem Monat man die Lautschrift laufen lassen will. (Es gibt auch ein Freitextfeld, denn die Änderungen werden offenbar manuell eingetragen.) Überweisung scheint mir hier aber auch eine gute Lösung.

Wenn das so ist? Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Überweisungen rechtlich nicht erlaubt sind. Allerdings bin ich der Sache nie nachgegangen und habe es einfach so akzeptiert.

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chirlu
vor 24 Minuten von Knacker:

Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Überweisungen rechtlich nicht erlaubt sind.

 

Wieso das denn?

 

Allenfalls kann ich mir irgendwelche Konfusion mit vermögenswirksamen Leistungen vorstellen, wo eigene Einzahlungen nicht für die Sparzulage gültig sind.

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Wertpapiernoob

An alle die einen Vertrag bei Fairr haben:

  • Welche Überschussverwendung habt ihr bei euren Vertrag ausgewählt? (Eine Begründung mit 1-2 Sätzen wäre interessant)
  • Und für die die schon länger dabei sind - was haltet Ihr von Fiarr

Ich frage nur aus persönlichen Interesse.

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chirlu
vor 16 Stunden von Wertpapiernoob:

Welche Überschussverwendung habt ihr bei euren Vertrag ausgewählt? (Eine Begründung mit 1-2 Sätzen wäre interessant)

 

Man muß sich ja erst kurz vor Rentenbeginn festlegen. Grundsätzlich ist die dynamische Rente sinnvoll, weil sie einen Inflationsausgleich bietet (wenn auch nicht sicher ist, daß die Rentensteigerung immer die Inflation übersteigt). Wer allerdings von einem kurzen Leben ausgeht, wird sich die Überschüsse lieber sofort auszahlen lassen.

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HansDampf24

2 Fragen

 

Ich bereite gerade meine Steuererklärung vor. Ist die "Anbieternummer" und die "Zertifizierungsnummer" von fairr irgendwo angegeben?

 

Bis Mitte des Jahres bekam ich das Kindergeld, dann wurde es auf die ebenfalls riesternde Partnerin übertragen. Antrag auf Kinderzulage für dieses Jahr habe ich per Dauerzulagenvertrag gestellt. Stellt meine Partnerin ihren Antrag auf Kinderförderung ebenfalls und kann davon ausgehen, dass zwar nicht dieses, aber dann ab nächstem Jahr automatisch nicht mehr mir, sondern ihr die Kinderzulage zugeschrieben wird? Ist die Behörde da geschult oder wie regelt man das idiotensicher?

 

Danke :)

 

 

 

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whister
vor 3 Minuten von HansDampf24:

Ich bereite gerade meine Steuererklärung vor. Ist die "Anbieternummer" und die "Zertifizierungsnummer" von fairr irgendwo angegeben?

Diese Daten sollten doch automatisch von Fairr an das Finanzamt übermittelt werden und du kannst diese dann einfach in die Steuererklärung übernehmen lassen.

 

vor 4 Minuten von HansDampf24:

Antrag auf Kinderzulage für dieses Jahr habe ich per Dauerzulagenvertrag gestellt. Stellt meine Partnerin ihren Antrag auf Kinderförderung ebenfalls und kann davon ausgehen, dass zwar nicht dieses, aber dann ab nächstem Jahr automatisch nicht mehr mir, sondern ihr die Kinderzulage zugeschrieben wird? Ist die Behörde da geschult oder wie regelt man das idiotensicher?

Du bist verpflichtet die Daten zu deinem Dauerzulagenantrag entsprechend ändern zu lassen.

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chirlu
vor einer Stunde von HansDampf24:

Ich bereite gerade meine Steuererklärung vor.

 

Die Steuererklärung für 2019 sieht sehr anders aus als bisher: neu strukturierte Formulare/Anlagen, und automatisch übermittelte Informationen (jetzt „eDaten“ genannt) brauchen überhaupt nicht mehr angegeben zu werden. Ich denke, das trifft auch für Riester zu; zumindest habe ich bis jetzt noch keinen Platz gefunden, wo man etwas dazu eintragen könnte.

 

Die Nummern hat man schon bisher nicht gebraucht, aber sie sollten u.a. auf dem Produktinformationsblatt stehen.

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HansDampf24

Ich nutze Wiso von :buhl. Bisher sieht nichts anders aus als letztes Jahr.

Die Nummern scheinen benötigt laut Eingabemaske.

Die Zertifizierungsnummer konnte ich finden, allerdings die Anbieternummer nicht. Habe dem Support geschrieben.

3 hours ago, whister said:

Du bist verpflichtet die Daten zu deinem Dauerzulagenantrag entsprechend ändern zu lassen.

Heißt, ich beantrage für 2019 Kinderzulage und ändere den Antrag gleich im Januar für 2020 wieder in "ohne Kinderzulage". Partnerin andersrum: beantragt für dieses Jahr keine Kinderzulage, sondern erst im Januar, dann für 2020.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 9 Stunden von HansDampf24:

Heißt, ich beantrage für 2019 Kinderzulage und ändere den Antrag gleich im Januar für 2020 wieder in "ohne Kinderzulage". Partnerin andersrum: beantragt für dieses Jahr keine Kinderzulage, sondern erst im Januar, dann für 2020.

Genau.

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HansDampf24

Danke! Manchmal brauch ich es step by step xD

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Johannes1
Am 21.10.2019 um 16:27 von Michalski:

 

Wenn Du beim Banksparplan bleibst, bekommst Du am Ende die eingezahlten Beiträge und die Förderung raus. Eine Verzinsung gibt es nach Deinen Angaben nicht. Wenn Du nur auf den Endstand abhebst, kannst Du problemlos woanders hin wechseln, denn die eingezahlten Beiträge plus Förderung muss der Anbieter ja garantieren. Es bleibt eine Chance auf mehr Rendite durch Aktien. Wäre für mich ein No Brainer. 

Die Antwort ist zwar schon ein wenig her, aber mich treiben schon länger die gleichen Gedanken wie @fcb-hostis hab aktuell 13k auf nem Banksparplan weil ich eig. auf die 10k warten wollten damit die Gebühren von Fairr runter gehen, leider hab ich zu lange gewartet :(

Ich kann deinen Gedanken @Michalski gut nachvollziehen aber wenn ich jetzt alles übertrage und wir dann in einen crash gehen, dann braucht er vllt. 10 Jahre um die Verluste wieder reinzuwirtschaften, was mich dann letztendlich doch viel mögliche Rendite kostet als wenn ich in einer tief-Phase einzahlen würde, oder?

Ich hatte mir nen Hybriden überlegt: Ich pausiere den Banksparplan und bespare zukünftig den Fairr. Wenn dann ein Crash kommt übertrage ich das Guthaben des BSP und bis dahin sichere ich mir zumindest die Konditionen und nehme teilweise an der möglichen Rendite mit. Macht das Sinn?

 

Gruß

Johannes

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Wertpapiernoob
Am 19.12.2019 um 09:16 von chirlu:

 

Man muß sich ja erst kurz vor Rentenbeginn festlegen. Grundsätzlich ist die dynamische Rente sinnvoll, weil sie einen Inflationsausgleich bietet (wenn auch nicht sicher ist, daß die Rentensteigerung immer die Inflation übersteigt). Wer allerdings von einem kurzen Leben ausgeht, wird sich die Überschüsse lieber sofort auszahlen lassen.

 

Danke für deine Antwort. Das man dies erst später einstellt war mir nicht klar gewesen.

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