Zum Inhalt springen
chrizzy

Fragen zum Thema Besteuerung

Empfohlene Beiträge

chrizzy

Hallo WPF Gemeinde,

 

 

ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Besteuerung von ETF. Ich werde ab nächsten Monat endlich mein ETF Depot starten und will auf Nummer sicher gehen.

 

 

 

1. Bei ausländischen Teil-Thesauriern muss ich ja die Anlage KAP bei der Steuer ausfüllen, wenn z.B. wie bei Ishares ETF ausschüttungsgleiche Erträge einfallen die ich noch nachbesteuern muss.

Gilt das auch, wenn ich den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habe? Mir ist klar, dass ich durch die Angabe eine doppelte Besteuerung vermeiden kann, indem ich beim Verkauf dann einfach die jeweiligen Steuerbescheide nachreiche, ABER .. bei vielen Ishares-Ausschüttern wird nur ein minimaler Betrag teilthesauriert, überlege ob der Aufwand lohnt (wird er sicherlich beim ein oder anderen - bzw. mehr oder weniger).

 

 

2. Könnt Ihr aus Eurer Erfahrung heraus berichten, ob die Broker die steuerrelevanten Angaben übersichtlich jedes Jahr angeben, also was noch erklärt werden muss usw.? Oder schaut ihr jedes Jahr aufs Neue in den Bundesanzeiger ? Finde es dort teilweise schwierig die richtigen Stellen herauszusuchen bzw. das dann richtig zu machen. Ich selbst bin bei der OnVista.

Für die, die Ishares ETF haben dann weitergehend die Frage: verschiebt sich diese "Bescheinigung" dann nach hinten raus, weil ja das Geschäftsjahresende ein anderes ist ? Muss ich dann quasi erstmal abwarten was noch kommt - denn wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich die Teilthesaurierungen bei der Steuer des vergangenen Jahres mit einreichen ?

 

3. In Bezug auf Frage 2 wäre es super wenn jmd ein konkretes Bsp anhand des iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF (Inc) machen könnte. Im Bundesanzeiger finde ich dazu mehrere Eintragungen, konkret die Besteuerungsgrundlagen vom 23.06.2014 (solange müsste ich warten um meine Steuer zu machen?), da sind für den EM ETF zwei Zwischenausschüttungen verzeichnet

- Zahltag: 18.12.2013 - steuerlich unproblematisch denke ich ?

- Zahltag: 19.03.2014 - schon im neuen Jahr, also Steuererklärung 2014 ?!

und anschließend noch eine "Thesaurierung" Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0723808 - das ist der Betrag den ich in der KAP vermerken müsste ? Oder bin ich komplett im falschen Dokument ?

 

4. Liegt das konkret nur am irischen Domizil ? Habe einen anderen ETF von HSBC HSBC ETFs PLC - S&P 500 UCITS ETF A mit irischem Domizil, dieser scheint aber steuereinfach zu sein, da die ausgeschüttenden Erträge die Teilthesaurierungen überschreiten wenn ich das richtig verstanden habe !?

 

5. Kann jmd aus eigener Erfahrung mit Ishares ETF berichten, wie viel Aufwand es tatsächlich ist ? Wenn der Broker einem ein entsprechendes Dokument gibt, hätte ich damit kein Problem...finde die Ishares ETF einfach aufgrund der größtenteils voll-replizierer und der großen Fondsvolumina sehr interessant...

Viele Dank - wenn sich jmd die Mühe macht :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chrizzy

Danke das du dich erbarmt hast

:-) wurde mitlerweile auch verschoben, ich bin gespannt ob's hilft..

Den ersten thread kannte ich noch nicht, beantwortet mit aber zumindest meine zweite Frage. Ansonsten bleibt es für mich größtenteils offen, ich ziele vor allem auf persönliche Erfahrungswerte ab..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
troi65
· bearbeitet von troi65

Danke das du dich erbarmt hast

Das Forum hat mir so viel gegeben; da will ich doch ab und an ein kleines Stück ans Forum zurückgeben.;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Erbarm :rolleyes:

 

1.

Wie Du schon schreibst, besteht Versteuerungspflicht. Daraus würde ich mal Angabepflicht ableiten, auch wenn letztlich keine Steuer daraus resultiert.

 

2. Mittlerweile geben alle mir bekannten Broker (Consors, DAB, comdirect, flatex) in der Steuerbescheinigung die zusätzlich zu versteuernden Erträge an, soweit sie bei Erstellung bekannt sind. Das kann für Fonds mit Geschäftsjahresende per 31.12. schon mal schief gehen.

Außerdem geben sie die Erträge nur als Summe an, eine Aufschlüsselung auf einzelne Fonds bekommst Du nur über die (oft kostenpflichtige) Erträgnisaufstellung.

Ab diesem Jahr waren die nicht enthaltenen Fonds auf der StBesch namentlich aufgelistet.

Ich schaue trotzdem jedes jahr für jeden Fonds in den BA, alleine um die Banken zu kontrollieren. Früher gab es viele Fehler, das ist aber deutlich besser geworden (2013 an dieser Stelle kene Fehler gefunden).

Welche "Bescheinigung"? Die StBesch verschiebt sich nicht. Bis Ende April ist sie immer da. Thesaurierungsmitteilungen kommen ca. 4 Monate nach Ende Geschäftsjahr (flatex spart sich die), kurz nach dem die Daten im BA sind. Von daher habe ich bis Ende Mai immer alles zusammengehabt.

In die Steuer 2013 gehören alle Thesaurierungen, die 2013 gemacht wurden. Hat der Fonds also ein Geschäftsjahresende im Februar, weißt Du im Juni Bescheid. ISt das Ende der 31.12. weißt Du Ende April Bescheid.

 

3. Nicht der Zahltag, sondern der Ex-Tag ist relevant.

Die erste ZwA ist aus 2013, aber die Thesaurierung ist kleiner als die Ausschüttung ->ist bereits mit der Ausschüttung mitversteuert.

Es ist zwar theoretisch möglich dass der Ausschüttungsbetrag nicht für die Besteuerung reicht, mir aber noch nie untergekommen, weder persönlich (habe mehrere iShares Fonds seit Jahren) noch hier im Forum.

Die zweite ZwA ist aus 2014 -> relevant für Steuer 2014, jedoch ebenfalls bereits voll versteuert

Die Thesaurierung ist der Knackpunkt. Datum ist das Geschäftsjahresende, da gilt der Betrag als zugeflossen -> relevant für die Steuer 2014.

Dein Betrag ist richtig, ich rechne die USD mit den umsatzsteuerlichen Umrechnungskursen (Google) für den jeweiligen Monat um.

Dazu gebe ich noch die Beträge in f) aa) und ee) bei den anzurechnenden ausländischen Steuern an. cc) kann, glaube ich, auch relevant sein, ist mir aber noch nie untergekommen.

 

4. Liegt "was" nur an Irland?

Falls Du das meinst: Ja, der HSBC ist steuereinfach, schlicht weil er ausschüttend ist, der iShares ist thesaurierend. Thesaurierende Fonds gibt es nicht nur aus Irland.

 

5. Nachdem ich die Problematik "gedanklich durchdrungen" und mir eine passende Excel-Tabelle gebastelt habe, brauche ich ca. 1 Std für 20+ Fonds. Durch die unterjährige Buchhaltung weiß ich dann aber schon, welche Fonds ich in dem betreffenden Jahr nachschauen muss:

- welche hatte ich irgendwann im Jahr (bei mir gibt es immer Fluktuation)

- welche sind deutsch (aussortieren)

- welche schütten aus (aussortieren)

- welche thesaurieren (relevant)

- welche habe ich nicht per Ende Geschäftsjahr gehalten (aussortieren)

- für welche habe ich bereits eine Meldung der Bank (aussortieren, weil bereits eingetragen)

Wenn Du solche Arbeiten (Excel, Buchhaltung, Zahlen allgemein) hasst, solltest Du Dich auf steuereinfache Fonds beschränken.

PS: Beim nächsten Mal auch die ISIN der Papiere angeben, das erleichtert das Nachschauen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chrizzy

 

3. Nicht der Zahltag, sondern der Ex-Tag ist relevant.

Die erste ZwA ist aus 2013, aber die Thesaurierung ist kleiner als die Ausschüttung ->ist bereits mit der Ausschüttung mitversteuert.

Es ist zwar theoretisch möglich dass der Ausschüttungsbetrag nicht für die Besteuerung reicht, mir aber noch nie untergekommen, weder persönlich (habe mehrere iShares Fonds seit Jahren) noch hier im Forum.

Die zweite ZwA ist aus 2014 -> relevant für Steuer 2014, jedoch ebenfalls bereits voll versteuert

Die Thesaurierung ist der Knackpunkt. Datum ist das Geschäftsjahresende, da gilt der Betrag als zugeflossen -> relevant für die Steuer 2014.

Dein Betrag ist richtig, ich rechne die USD mit den umsatzsteuerlichen Umrechnungskursen (Google) für den jeweiligen Monat um.

Dazu gebe ich noch die Beträge in f) aa) und ee) bei den anzurechnenden ausländischen Steuern an. cc) kann, glaube ich, auch relevant sein, ist mir aber noch nie untergekommen.

 

Uff - gerade das mit der Umrechnung hört sich doch etwas kompliziert an.. Da der thes. Ertrag für 2014 relevant ist, nehme ich an, dass der thes. Ertrag für 2013 dann aus dem Dokument aus 2013 aus dem BA zu entnehmen ist !?

 

 

4. Liegt "was" nur an Irland?

Falls Du das meinst: Ja, der HSBC ist steuereinfach, schlicht weil er ausschüttend ist, der iShares ist thesaurierend. Thesaurierende Fonds gibt es nicht nur aus Irland.

 

Ja, ich meinte die Steuerproblematik beim irischen Domizil. Wollte mich nur versichern, ob der genannte HSBC tatsächlich steuereinfach ist und nicht die gleichen Eintragungen stattfinden wie beim iShares..

 

 

5. Nachdem ich die Problematik "gedanklich durchdrungen" und mir eine passende Excel-Tabelle gebastelt habe, brauche ich ca. 1 Std für 20+ Fonds. Durch die unterjährige Buchhaltung weiß ich dann aber schon, welche Fonds ich in dem betreffenden Jahr nachschauen muss:

- welche hatte ich irgendwann im Jahr (bei mir gibt es immer Fluktuation)

- welche sind deutsch (aussortieren)

- welche schütten aus (aussortieren)

- welche thesaurieren (relevant)

- welche habe ich nicht per Ende Geschäftsjahr gehalten (aussortieren)

- für welche habe ich bereits eine Meldung der Bank (aussortieren, weil bereits eingetragen)

Wenn Du solche Arbeiten (Excel, Buchhaltung, Zahlen allgemein) hasst, solltest Du Dich auf steuereinfache Fonds beschränken.

 

PS: Beim nächsten Mal auch die ISIN der Papiere angeben, das erleichtert das Nachschauen.

 

ISIN werde ich das nächste Mal natürlich mit angeben rolleyes.gifwhistling.gif

 

Excel macht mir grdsl Spass, mich schreckt mehr ab, ob ich das tatsächlich am Ende des Tages richtig mache mit Eintragung, Umrechnung etc pp.

 

 

Ich danke dir auf jeden Fall vielmals, dass du dir die Zeit für mich genommen hast !!!

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Uff - gerade das mit der Umrechnung hört sich doch etwas kompliziert an.

 

Die Kurse findest Du leicht über Google, sie sind nach Monaten gegliedert. Relevant ist der Monat, in dem die Thesaurierung stattfand.

 

Da der thes. Ertrag für 2014 relevant ist, nehme ich an, dass der thes. Ertrag für 2013 dann aus dem Dokument aus 2013 aus dem BA zu entnehmen ist !?

Genau!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chrizzy

Okay, vielen Dank ! Ich darf nochmal ganz konkret werden.. ich habe jetzt das vermutlich richtige Dokument für 2013 rausgesucht (ich gehe fiktiv davon aus ich mache die Steuererklärung fürs Jahr 2013). Das Dokument vom 21.06.2013.

So lange müsste ich also mit meiner Steuererklärung warten???

 

Da sind dann geschrieben

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012Geschäftsjahresende: 28.02.2013

 

 

Ist das das richtige Dokument für die Steuererklärung 2013? Da steht halt nicht explizit der Monat der Thesaurierung, nehme ich jetzt einfach den 21.06.2013, da dort das Dokument erstellt wurde oder wie verstehe ich das ?

 

 

Anschließend rechne ich dann die -- Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0036467 -- in Euro um und trage sie in die KAP ein, richtig ?

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

(ich gehe fiktiv davon aus ich mache die Steuererklärung fürs Jahr 2013). Das Dokument vom 21.06.2013.

So lange müsste ich also mit meiner Steuererklärung warten???

Geschäftsjahresbeginn: 01.03.2012Geschäftsjahresende: 28.02.2013

 

 

Die Steuererklärung macht man üblicherweise erst NACH Ablauf des Kalenderjahres, bei Thesaurierung gilt als Zuflussdatum das Geschäftsjahresende.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Ist das das richtige Dokument für die Steuererklärung 2013?

Anschließend rechne ich dann die -- Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0036467 -- in Euro um und trage sie in die KAP ein, richtig ?

 

Ja und ja.

Den Rest hat taxadvisor ja schon beantwortet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
3tageBart

 

4. Liegt "was" nur an Irland?

Falls Du das meinst: Ja, der HSBC ist steuereinfach, schlicht weil er ausschüttend ist, der iShares ist thesaurierend. Thesaurierende Fonds gibt es nicht nur aus Irland.

 

 

 

 

Worauf müsste ich im Bundesanzeiger genau beim HSBC World (DE000A1C9KL8) achten um zu sehen ob der ETF steuereinfach ist oder nicht? (Irland, ausschüttend, replizierend)

post-20805-0-32689000-1411321372_thumb.jpg

Müssen die ausschüttungsgleichen Beträge (Teilthesaurierungsbetrag) einfach nur geringer sein als der Betrag der Ausschüttung?

Leider habe ich diese Rechnung noch nicht ganz verstanden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chrizzy

Aaaachso, das macht absolut Sinn. Für 2014 ist schon der thes. Ertrag drinnen, d.h. Ich weiß jetzt schon was ich für die Steuer 2014 (wenn ich sie nächstes Jahr mache) eintragen muss - korrigiert mich falls das falsch ist

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Jetzt ist der (Steuer)Groschen gefallen :thumbsup:

 

Worauf müsste ich im Bundesanzeiger genau beim HSBC World (DE000A1C9KL8) achten um zu sehen ob der ETF steuereinfach ist oder nicht? (Irland, ausschüttend, replizierend)

 

Müssen die ausschüttungsgleichen Beträge (Teilthesaurierungsbetrag) einfach nur geringer sein als der Betrag der Ausschüttung?

Leider habe ich diese Rechnung noch nicht ganz verstanden.

 

Guxt Du hier

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...