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corvus_maximus

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Danke!

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Wäre die LBS eigentlich verpflichtet das Geld treuhänderisch zu verwalten wenn es nach deren Kündigungstermin immer noch nichts "Rechstkfräftiges" gibt?

 

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde sagen: nein. Die LBS sieht sich ja im Recht und kündigt den BSV auf. Alternativ kannst du das Geld in einen neuen BSV bei der LBS zahlen (für einen mickrigen Zinssatz).

 

Falls die LBS - trotz Ombudsmann - mit ihrer Kündigung durchkommt und sich in ein paar Jahren beim BGH nachträglich herausstellt, dass die Kündigung doch nicht rechtens war, kann man allerdings versuchen, nachträglich Schadensersatz einzuklagen, sofern die Ansprüche dann noch nicht verjährt sind. Eventuell ließe sich auch ein Vergleich anstreben. Das sind aber alles Eventualitäten, die zwei Dinge voraussetzen: 1. Es klagt tatsächlich jemand gegen diese Kündigungswelle (notfalls bis zum BGH). 2. Der Kläger gewinnt gegen die Bausparkassen.

Daher ist es so, wie der "kleine Nils" auf Twitter schon gesagt hat: Wir brauchen mutige Verbraucher, die gegen die LBS klagen. Sonst wird die LBS mit ihrem Vorhaben vermutlich durchkommen.

Leider ist das Klagen in diesem Fall aber mit enormen Kostenrisiken verbunden.

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hsr007

Hallo zusammen,

 

ich darf mich auch gerade mit dem Thema Kündigung des Bausparvertrages rumärgern. Habe ebenfalls den Vario 2 der LBS (LBS Baden-Württemberg). Alle, die einen Vario-Vertrag haben, können sich meiner Meinung nach (ich bin allerdings kein Jurist) eines Tricks bedienen. Sie können eine Antrag auf Wechsel der Vario Variante stellen (vorausgesetzt sie haben bisher nicht gewechselt). Dem ersten Wechsel muss die LBS laut ABB zustimmen (denn eine Kündigung ist ja noch nicht erfolgt sondern lediglich angedroht). Durch den Wechsel erlischt die Zuteilung und damit die Möglichkeit zur Kündigung durch die LBS. Außerdem beginnen die 10 Jahre nach BGB 489 mit der nächsten Zuteilung in jedem Fall neu (unabhängig davon, ob man nun der Meinung ist, dass §489 anwendbar ist oder nicht).

Ich habe der LBS deshalb folgenden Deal angeboten: Erhöhung der Bausparsumme um den Mindestbetrag und ich wechsle von Vario 2 nach 1 und verzichte damit auf 0,5% Bonuszins (diese Variante hängt von der Zustimmung der LBS ab), damit signalisiere ich guten Willen und die Absicht, ein Bausapradarlehen künftig in Anspruch zu nehmen (Außerdem habe ich so im Falle eines Widerspruchs gegen die Kündigung oder Schilchtung gute Karten, da ich ja "good will" gezeigt habe, die LBS aber nicht). Falls die LBS den Vorschlag ablehnt verfüge ich, dass auf meinen Wunsch ein Wechsel in Vario 3 erfolgt und damit erhöht sich der Bonuszins auf 1,5%, den mir die LBS im Falle einer Kündigung auszahlen muss (ggf. auch darüber hinaus, falls die Gerichte entscheiden, dass eine Kündigung unrechtmäßig ist). Die Alternative dürfte der LBS möglicherweise noch weniger schmecken. Hab eine Frist von 2 Wochen gesetzt, damit das ganze noch vor dem 13.2. unter Dach und Fach kommt.

Jetzt bin ich mal gespannt wie sich die LBS positioniert.

Im übrigen haben alle, die eine Bonusregelung im Vertrag haben, gute Karten. Denn mit einer Bonusregelung kann argumentiert werden, dass der Vertragszweck eben nicht nur das Erlangen eines Bauspardarlehens sein kann, sondern eben auch die Auszahlung der Bausparsumme (denn darauf zielt ja die Bonusregelung ab, steht auch so in den Vario-ABB). Ein Verzicht auf die Zuteilung stellt somit kein vertragswidriges Handeln mehr dar, was ja die Hauptbegründung des LG Mainz war! Das Urteil des LG Mainz läuft damit ins Leere und eine Kündigung wäre u.U. nach §307 und 305c BGB unrechtmäßig (selbst wenn sie nach §489 möglich wäre), da sie nicht erwartbar war (da der Vertragszweck eben auch die Auszahlung der Bausparsumme beinhalten kann). Es gibt zur Bonusregelung in diesem Zusammenhang bislang allerdings noch keinerlei Gerichtsurteile...

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swante
· bearbeitet von swante

ich darf mich auch gerade mit dem Thema Kündigung des Bausparvertrages rumärgern. Habe ebenfalls den Vario 2 der LBS (LBS Baden-Württemberg). Alle, die einen Vario-Vertrag haben, können sich meiner Meinung nach (ich bin allerdings kein Jurist) eines Tricks bedienen. Sie können eine Antrag auf Wechsel der Vario Variante stellen (vorausgesetzt sie haben bisher nicht gewechselt). Dem ersten Wechsel muss die LBS laut ABB zustimmen (denn eine Kündigung ist ja noch nicht erfolgt sondern lediglich angedroht).

 

Auch wenn es für mich zu spät ist:

In den für mich gültigen ABB (sind am Anfang verlinkt) habe ich eine solche Klausel nicht gefunden. Kannst du mal bitte die genaue Stelle benennen?

 

Gruß

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Cai Shen
Sie können eine Antrag auf Wechsel der Vario Variante stellen (vorausgesetzt sie haben bisher nicht gewechselt). Dem ersten Wechsel muss die LBS laut ABB zustimmen (denn eine Kündigung ist ja noch nicht erfolgt sondern lediglich angedroht).

Boni bei Nichtannahme des Baudarlehens ("Sparvertrag") gehen bei dieser Vertragsänderung auch nicht verloren?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Hallo zusammen,

 

ich darf mich auch gerade mit dem Thema Kündigung des Bausparvertrages rumärgern. Habe ebenfalls den Vario 2 der LBS (LBS Baden-Württemberg). Alle, die einen Vario-Vertrag haben, können sich meiner Meinung nach (ich bin allerdings kein Jurist) eines Tricks bedienen. Sie können eine Antrag auf Wechsel der Vario Variante stellen (vorausgesetzt sie haben bisher nicht gewechselt). Dem ersten Wechsel muss die LBS laut ABB zustimmen (denn eine Kündigung ist ja noch nicht erfolgt sondern lediglich angedroht). Durch den Wechsel erlischt die Zuteilung und damit die Möglichkeit zur Kündigung durch die LBS. Außerdem beginnen die 10 Jahre nach BGB 489 mit der nächsten Zuteilung in jedem Fall neu (unabhängig davon, ob man nun der Meinung ist, dass §489 anwendbar ist oder nicht).

Ich habe der LBS deshalb folgenden Deal angeboten: Erhöhung der Bausparsumme um den Mindestbetrag und ich wechsle von Vario 2 nach 1 und verzichte damit auf 0,5% Bonuszins (diese Variante hängt von der Zustimmung der LBS ab), damit signalisiere ich guten Willen und die Absicht, ein Bausapradarlehen künftig in Anspruch zu nehmen (Außerdem habe ich so im Falle eines Widerspruchs gegen die Kündigung oder Schilchtung gute Karten, da ich ja "good will" gezeigt habe, die LBS aber nicht). Falls die LBS den Vorschlag ablehnt verfüge ich, dass auf meinen Wunsch ein Wechsel in Vario 3 erfolgt und damit erhöht sich der Bonuszins auf 1,5%, den mir die LBS im Falle einer Kündigung auszahlen muss (ggf. auch darüber hinaus, falls die Gerichte entscheiden, dass eine Kündigung unrechtmäßig ist). Die Alternative dürfte der LBS möglicherweise noch weniger schmecken. Hab eine Frist von 2 Wochen gesetzt, damit das ganze noch vor dem 13.2. unter Dach und Fach kommt.

Jetzt bin ich mal gespannt wie sich die LBS positioniert.

Im übrigen haben alle, die eine Bonusregelung im Vertrag haben, gute Karten. Denn mit einer Bonusregelung kann argumentiert werden, dass der Vertragszweck eben nicht nur das Erlangen eines Bauspardarlehens sein kann, sondern eben auch die Auszahlung der Bausparsumme (denn darauf zielt ja die Bonusregelung ab, steht auch so in den Vario-ABB). Ein Verzicht auf die Zuteilung stellt somit kein vertragswidriges Handeln mehr dar, was ja die Hauptbegründung des LG Mainz war! Das Urteil des LG Mainz läuft damit ins Leere und eine Kündigung wäre u.U. nach §307 und 305c BGB unrechtmäßig (selbst wenn sie nach §489 möglich wäre), da sie nicht erwartbar war (da der Vertragszweck eben auch die Auszahlung der Bausparsumme beinhalten kann). Es gibt zur Bonusregelung in diesem Zusammenhang bislang allerdings noch keinerlei Gerichtsurteile...

 

Eine derartige Klausel kann ich in meinen ABB auch nicht finden. Bei mir ist festgeschrieben, dass ich 2,5 % zzgl. 1,5 % Bonus bekomme. Vor der Zuteilung kann ich allerdings auf den Bonus verzichten, um günstigere Darlehenszinsen zu bekommen.

 

Ansonsten ist das mit dem Bonus ein guter Hinweis!

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hsr007

Bei mir heißt es in den ABB (Variovertrag von 1/1995) unter §3 (Wahl der Tarifvariante) im letzten Abschnitt: "Nach Kündigung des Bausparvertrags oder nach Beginn der Auszahlung der Bausparsumme ist ein Wechsel nicht mehr möglich" (das ist logisch). Weiter: "Ist die Bausparsumme im Zeitpunkt des Wechsels bereits zugeteilt oder wird der Bausparvertrag fortgesetzt (§14) erlöschen die Zuteilung bzw. die Rechte aus der Vertragsfortsetzung". Fertig.

 

Daraus schließe ich, dass ein Wechsel möglich ist, solange mir die LBS nicht gekündigt hat.

.

Zum Bonus:

In §6 Abs. 3 heißt es: "Der Bonus wird auf einem Sonderkonto gutgeschrieben und bei Auszahlung der Bausparsumme oder vollständiger Rückzahlung des Bausparguthabens zusätzlich ausgezahlt".

 

Hier verklausuliert die LBS also folgendes: Es ist möglich, den Vertrag vollständig anzusparen (denn nur dann wird ja die Bausparsumme ausgezahlt) und ich hab es sogar lieber, lieber Bausparer, wenn du das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmst, denn dann zahl ich dir einen Bonus. Damit ist das vollständige Ansparen der Bausparsumme ein möglicher - und zwar von der LBS bevorzugter(!) Vertragszweck (sonst würde sie ja keinen Bonus zahlen...) und daraus ergeben sich Konsequenzen....

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

So, die LBS hat mir heute schriftlich gekündigt (normaler Brief). In dem Brief geht sie gar nicht auf die Rechtsprechung ein, sondern argumentiert mit § 488f. BGB.

Wenn ich der LBS keine Kontoverbindung mitteile, auf die das Guthaben nach Fristablauf zu überweisen ist, zahlt sie es auf ein unverzinstes Zwischenkonto. :angry:

 

Auf mein Beschwerdeschreiben ist sie auch nicht eingeganen. Leider komme ich telefonisch bei der Beschwerdehotline nicht durch, um zu fragen, was diese dreiste Aktion soll.

 

Edit: Ich bin jetzt durchgekommen. Die Beschwerdeschreiben und die Kündigungen werden von unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet. Auf die Beschwerde wird gesondert reagiert; die Kündigung wurde trotzdem schonmal verschickt.

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Der Micha

So, nun habe ich die Sache an meinen Rechtsanwalt übergeben...

Geht gleich gegen 2 Bausparkassen, BHW mit 4 Verträgen und LBS mit 7 Verträgen

übrigens alle geerbt ! Sind so zwischen 50 und 70 % der jeweiligen Bausparsummen bespart.

Alles zusammen müssten die Kassen noch etwas über 90 Kilo-Euronen an Zinsen zahlen.

Halte Euch auf dem Laufenden.

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corvus_maximus

So, nun habe ich die Sache an meinen Rechtsanwalt übergeben...

Geht gleich gegen 2 Bausparkassen, BHW mit 4 Verträgen und LBS mit 7 Verträgen

übrigens alle geerbt ! Sind so zwischen 50 und 70 % der jeweiligen Bausparsummen bespart.

Alles zusammen müssten die Kassen noch etwas über 90 Kilo-Euronen an Zinsen zahlen.

Halte Euch auf dem Laufenden.

 

Bei 90 k€ an garantierten Zinsen macht ja sogar eine BGH-Klage Sinn... Viel Erfolg!

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cantaloupe

Neues von der LBS....

 

Hallo zusammen,

 

diesmal geht's nicht um Kündigung, sondern um einen neuen Trick?

Ich habe von der LBS Baden-Württemberg meinen Jahreskontoauszug für 2014 gekriegt, und stelle fest, dass für meinen Vertrag (Vario R) der Bonuszinssatz von bisher 2% still und heimlich auf 0% reduziert wurde.

Auf welcher Grundlage dürfen sie das denn machen?

Der Vertrag besteht seit September 2003, könnte was mit veränderten Bedingungen zu tun haben? Aber ohne dass ich jemals irgendein Schreiben oder eine Information zur Änderung des Zinssatzes gekriegt habe?

 

Extrem mieses Gebaren - dass sie meinen Vertrag kündigen, hatte ich ja schon erwartet, aber ohne etwas zu sagen mein Geld einfach so vergammeln zu lassen? Ist ja noch schlimmer, ich hatte ja nicht mal Gelegenheit zu reagieren!

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Cai Shen
Die Bonuslaufzeit beträgt in beiden Varianten maximal 120 Monate.

Schreibt die Sparkasse Neuss zu Vario U und R, wann wurde der Vertrag abgeschlossen?

 

Mich wundert sowieso, dass überhaupt ein Bonuszins ausgewiesen wird, den bekommt man doch nur bei Verzicht auf das Bauspardarlehen, von dem die BSK vor Annahme der Zuteilung doch nichts wissen kann.

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Kolle

...diesmal geht's nicht um Kündigung, sondern um einen neuen Trick?

Ich habe von der LBS Baden-Württemberg meinen Jahreskontoauszug für 2014 gekriegt, und stelle fest, dass für meinen Vertrag (Vario R) der Bonuszinssatz von bisher 2% still und heimlich auf 0% reduziert wurde.

Auf welcher Grundlage dürfen sie das denn machen?

Der Vertrag besteht seit September 2003, könnte was mit veränderten Bedingungen zu tun haben? Aber ohne dass ich jemals irgendein Schreiben oder eine Information zur Änderung des Zinssatzes gekriegt habe?

 

Habe heute meine Jahresmitteilung der LBS RLP erhalten, dort war der Bonus aufgeführt:

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corvus_maximus

So, ich habe gestern eine Antwort von der LBS auf meinen Widerspruch erhalten.

 

Die Argumentation der LBS:

  • Bauspareinlagen seien entgeltliche Darlehen gem. § 488 BGB, demnach stehe der LBS ein nicht abdingbares (also nicht durch ABB ausschließbares) Kündigungsrecht gem. § 489 BGB zu. 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife könne der BSV daher gekündigt werden (gemäß Literatur und Rechtsprechung).
  • Das Erreichen der Bausparsumme sei für die Kündigung gemäß § 489 BGB irrelevant.
  • Es bestehe in Rechtsprechung und Jura Einigkeit, dass der LBS dieses Kündigungsrecht zustehe. Es sei kein Fall bekannt, in dem dieses Kündigungsrecht jemals abgelehnt wurde. Als Beispiele für die Kündigung nach 10 Jahren wird das Urteil vom LG München genannt (AZ 28 O 6778/12) sowie exemplarisch der VÖB-Schlichtungsspruch von Klaus Wangard (Vors. Richter a. D. am OLG) vom 7.11.2011.

Wegen dieser Gründe hält die LBS an der bereits ausgesprochenen Kündigung fest.

 

Eine weitere Unverschämtheit ist, dass die LBS mir zuerst die Kündigung zugestellt hat, bevor sie auf mein Beschwerdeschreiben eingegangen ist. Das heißt, das o.g. Schreiben kam erst nach der Kündigung.

 

 

 

 

So, nun habe ich die Sache an meinen Rechtsanwalt übergeben...

Geht gleich gegen 2 Bausparkassen, BHW mit 4 Verträgen und LBS mit 7 Verträgen

übrigens alle geerbt ! Sind so zwischen 50 und 70 % der jeweiligen Bausparsummen bespart.

Alles zusammen müssten die Kassen noch etwas über 90 Kilo-Euronen an Zinsen zahlen.

Halte Euch auf dem Laufenden.

 

Bei mir scheint die LBS anders zu reagieren als bei dir. Bei dir schien sie ja noch ein wenig kompromissbereit zu sein...

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Matthew Pryor

Und wo siehst du die erste Unverschämtheit?Das sich die LBS auf die bislang ergangene Rechtsprechung beruft?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Und wo siehst du die erste Unverschämtheit?Das sich die LBS auf die bislang ergangene Rechtsprechung beruft?

 

Die LBS behauptet einfach, dass ihr Vorgehen mit der Rechtsprechung konform sei. Vielmehr ist es so, dass die Rechtslage ziemlich strittig ist. Deswegen hat die Verbraucherzentrale ja auch pauschal zur BGH-Klage geraten, mit dem Hinweis, dass sie 20k€ kosten könnte, wenn man verliert. Ich würde mal davon ausgehen, dass die Chancen 50:50 stehen.

 

Beispiel: Wenn man sich das früher von der LBS angeführte Urteil vom LG Mainz ansieht, dann stellt man eben fest, dass die dort verhandelte Vertragskonstellation nicht wirklich zur vorliegenden passt. Das bietet Spielraum für die Auslegung.

Ein Beispiel, das gegen die Argumentation der LBS spricht, ist das vor kurzem in den Medien gepushte Urteil zu den Scala-Verträgen. Aber auch dieses Urteil passt eben nicht zur vorliegenden Vertragskonstellation.

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vilden92

Meiner Ansicht nach ist die Argumentation der LBS sehr schlüssig, würde mich sehr wundern wenn der BGH durch ein Urteil die bisherige Rechtssprechung kappen würde...

 

Auch die Bausparkassen haben in der aktuellen Zinssituation hart zu knabbern und müssen eben schauen wo Zinsen gezahlt und wo Zinsen verdient werden.

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

wenn der BGH durch ein Urteil die bisherige Rechtssprechung kappen würde...

...die es zur vorliegenden Vertragskonstellation ja noch nicht gibt...

Um das zu beurteilen, müsste man sich den zitierten Schlichtungsspruch und das zitierte Urteil ansehen. Man liest nicht umsonst (fast) überall in den Medien, dass die Bausparer sich wehren sollen.

 

Wie gesagt, bei den Scala-Verträgen haben die Sparkassen (bislang) eine Bauchlandung erfahren. Die Rechtslage ist tatsächlich unklar.

 

Auch die Bausparkassen haben in der aktuellen Zinssituation hart zu knabbern und müssen eben schauen wo Zinsen gezahlt und wo Zinsen verdient werden.

Pacta sunt servanda. Es ist mir komplett egal, wo die LBS das Geld dafür hernimmt. Es gehört zum Geschäft dazu, dass man auch mal Verluste macht oder sogar pleite geht. Da ich sehr viele LBS-Mitarbeiter privat kenne, weiß ich, wo die LBS sparen könnte (mehr sage ich dazu nicht)...

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vilden92

wenn der BGH durch ein Urteil die bisherige Rechtssprechung kappen würde...

...die es zur vorliegenden Vertragskonstellation ja noch nicht gibt...

Um das zu beurteilen, müsste man sich den zitierten Schlichtungsspruch und das zitierte Urteil ansehen. Man liest nicht umsonst (fast) überall in den Medien, dass die Bausparer sich wehren sollen.

 

Wie gesagt, bei den Scala-Verträgen haben die Sparkassen (bislang) eine Bauchlandung erfahren. Die Rechtslage ist tatsächlich unklar.

 

Auch die Bausparkassen haben in der aktuellen Zinssituation hart zu knabbern und müssen eben schauen wo Zinsen gezahlt und wo Zinsen verdient werden.

Pacta sunt servanda. Es ist mir komplett egal, wo die LBS das Geld dafür hernimmt. Da ich sehr viele LBS-Mitarbeiter privat kenne, weiß ich, wo die LBS sparen könnte (mehr sage ich dazu nicht)...

 

Die Scala Verträge wurden aber als Sparverträge verkauft, wobei ein Bausparer mit der Abischt des Baugedanken verkauft wurde. Ob und wie das BGH entscheidet keine Ahnung, nur aus meinem Bauchgefühl heraus handelt es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Produkte.

 

Deinen Punkt mit den Mitarbeitern lasse ich hier mal unkommentiert.

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Kolle

Meiner Ansicht nach ist die Argumentation der LBS sehr schlüssig, würde mich sehr wundern wenn der BGH durch ein Urteil die bisherige Rechtssprechung kappen würde...

 

Auch die Bausparkassen haben in der aktuellen Zinssituation hart zu knabbern und müssen eben schauen wo Zinsen gezahlt und wo Zinsen verdient werden.

 

Ich gebe dir vollkommen recht. Aber Vertrag ist Vertrag, ich muss meine Darlehenszinsen für alte Kredite auch bezahlen obwohl die Zinsen inzwischen weit gesunken sind. Zudem haben die Bausparer Abschlussgebühren bezahlt und hätten damals am Markt höhere Zinsen erhalten als auf dem Bausparvertrag. Aber irgendwann muss man es gut sein lassen, ich könnte meine Darlehen auch nach 10 Jahren kündigen wenn sie noch so lange laufen würden. Ich räume auch ein, dass die Bausparkassen in einer prekären Lage sind wo sie sich wehren müssen. Mein LBS-BSV stammt aus 2001, ist nahezu voll bespart, meine damaligen Erwartungen haben sich alle erfüllt und gut ist. Es war mein letzter "normal besparter" BSV, also kleine Summe, ohne Darlehensabsicht, mit VL und üblichen Sparraten bespart. Er wird natürlich trotzdem kollemäßig optimiert bis zum Schluss. ;) Er wächst nur noch um 108 € im Jahr weil die Abgeltungssteuer auf Zinsen und Prämien abgeführt wird während die Prämien nicht auf die Bausparsumme angerechnet werden. Aber in 5 Jahren ist Schluss ( 10 Jahre zugeteilt, Bausparsumme erreicht ).

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Die "bisherige Rechtsprechung" sind ZWEI Urteile des LG Mainz und LG München, die nicht mal alle ansatzweise alle denkbaren Konstellationen der LBS Tarifvarianten geschweige denn solche Konstrukte wie die der Alten Leipziger abdeckt (feste Darlehenszusage unabhängig vom Anpargrad). Ohne BGH-Urteil keine Klarheit.

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corvus_maximus

Die Scala Verträge wurden aber als Sparverträge verkauft, wobei ein Bausparer mit der Abischt des Baugedanken verkauft wurde. Ob und wie das BGH entscheidet keine Ahnung, nur aus meinem Bauchgefühl heraus handelt es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Produkte.

Das Problem an dieser Stelle ist aber der Bonus, der bei Darlehensverzicht gewährt wird. Wenn mir die LBS von vornherein einen Bonuszins anbietet, den ich bei Darlehensverzicht bekomme, dann muss die LBS schon bei Vertragsschluss erwarten, dass es einzelne Bausparer geben wird, die den Vertrag als reinen Sparvertrag nutzen werden. Diese Absicht hatte ich auch, als meine Mutter diese Verträge für mich (als ich noch Grundschulkind war) zu Mitarbeiterkonditionen abschloss.

 

Ich sage nicht, dass ich glaube, mit meiner Argumentation im Recht zu sein. Ich sage aber, dass ich die Argumentation der Bausparkassen für problematisch halte. Aus der Sicht der Bausparkassen kann ich den Schritt natürlich nachvollziehen. Als Verbraucher wehre ich mich selbstverständlich.

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Matthew Pryor
Die "bisherige Rechtsprechung" sind ZWEI Urteile des LG Mainz und LG München, die nicht mal alle ansatzweise alle denkbaren Konstellationen der LBS Tarifvarianten geschweige denn solche Konstrukte wie die der Alten Leipziger abdeckt (feste Darlehenszusage unabhängig vom Anpargrad).

Stand heute heißt es also zwei zu NULL für die Bausparkassen.Wenn hier jemand eine schlüssige Argumentation vorbringen könnte,warum die Bausparkassen nicht küdigen sollten dürfen....sehe/lese ich hier aber nicht.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Grundsätzlich ist es doch eine Art Null-Summen-Spiel zwischen der Sparern und den Darlehensnehmern. Bei 500 Mio EK wurde 2013 ein Gewinn von 14 Mio erwirtschaftet.  Die Bauspareinlagen betrugen 10 Mrd. ; falls sie da pro Jahr 1% Minus machen würden, wäre sehe schnell Ende Gelände mit der LBS BW. Muss dann die Sparkassengruppe einspringen?

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swante

Stand heute heißt es also zwei zu NULL für die Bausparkassen.Wenn hier jemand eine schlüssige Argumentation vorbringen könnte,warum die Bausparkassen nicht küdigen sollten dürfen....sehe/lese ich hier aber nicht.

 

Na ja. Wenn man der üblichen Argumentation von Banken folgen würde, würde es noch 0:0 stehen, da die Urteile nicht rechtskräftig sind, es kein BGH Urteil gibt und die Urteilsbegründung des BGH Urteils war auch noch fehlt. Außerdem sind die Urteile ja sowieso nicht anwendbar, da die Ausgangssituation ganz anderes ist und nicht vergleichbar ist.

 

Argumente? Als juristischer Laie finde ich die Aussage, dass ein Bausparvertrag kein Darlehnsvertrag ist, sehr passend.

 

Dazu kommen noch die ganzen Punkte, dass die Barsparverträge teilweise als Geldanlage verkauft wurden. => Entsprechend Werbung, entsprechend Empfehlungen von Mitarbeitern und dazu noch das Thema Boni, für nicht die in Anspruchnahme des Darlehns.

 

 

 

BTW: Hat jemand das Urteil vom LG München?

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