Rürup hat ggü. GRV einen richtig hässlichen Haken, es ist nicht ohne "Wenn" und "Aber" pfändungssicher, der §851c ZPO lässt Lücken, es gibt bereits praktische Fälle. In den meisten Praxisfällen sollte allerdings eine Pfändungssicherheit gegeben sein. Man sollte es dennoch berücksichtigen, denn dieses Szenario kann in einer Selbstständigkeit sehr schnell und durchaus unverschuldet kommen, gerade bei heutiger Zahlungsmentalität von Großkunden.