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Holzmeier

Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs auf Standardindizes

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steff92

Okay, und ist der ETF mit der TD = -0,22% dann obwohl er sich besser schlägt als der Index teurer als die ausgewiesene TER von 0,15%?

 

Wenn ja, könnte ich dann zusammenfassend zum Verständnis sagen:

 

- Generell Vorzeichen der TD negativ --> ETF schlägt sich besser als Index

- Generell Vorzeichen der TD positiv --> ETF schlägt sich schlechter Index

- Wenn TD positiv aber kleiner als TER (z.B. TD 0,11%, TER 0,28%) --> ETF schlechter als Index, aber billiger als TER

- Wenn TD positiv aber größer als TER (z.B. TD 0,73%, TER 0,53%)--> ETF schlechter als Index, aber teurer als TER

- Wenn TD negativ aber kleiner als TER (z.B.  TD -0,04, TER 0,26) --> ETF besser als Index, aber billiger als TER

- Wenn TD negativ aber größer als TER (z.b. TD -039, TER 0,27) --> ETF besser als Index, aber teurer als TER

- Vorzeichen TD-TER negativ ETF schlägt sich besser als die TER vemuten ließe

- Vorzeichen TD-TER positiv ETF schlägt sich schlechter als die TER vermuten ließe

 

Und woher beziehst du die Daten des MSCI World index immer? Ich schaue bei comdirect und finde den MSCI World Index und den MSCI World Index  (GDTR, UHD). Ich denke, der MSCI World Index is die Net Return Variante, den ich als Benchmark nehmen muss, um die ETFs zu vergleichen?

 

Schonmal wieder Danke :)

 

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Holzmeier
vor 17 Minuten schrieb steff92:

- Generell Vorzeichen der TD negativ --> ETF schlägt sich besser als Index

- Generell Vorzeichen der TD positiv --> ETF schlägt sich schlechter Index

- Wenn TD positiv aber kleiner als TER (z.B. TD 0,11%, TER 0,28%) --> ETF schlechter als Index, aber billiger als TER

- Wenn TD positiv aber größer als TER (z.B. TD 0,73%, TER 0,53%)--> ETF schlechter als Index, aber teurer als TER

- Wenn TD negativ aber kleiner als TER (z.B.  TD -0,04, TER 0,26) --> ETF besser als Index, aber billiger als TER

ja

 

vor 17 Minuten schrieb steff92:

- Wenn TD negativ aber größer als TER (z.b. TD -039, TER 0,27) --> ETF besser als Index, aber teurer als TER

nein

 

 

vor 17 Minuten schrieb steff92:

- Vorzeichen TD-TER negativ ETF schlägt sich besser als die TER vemuten ließe

- Vorzeichen TD-TER positiv ETF schlägt sich schlechter als die TER vermuten ließe

ja

 

 

vor 17 Minuten schrieb steff92:

Und woher beziehst du die Daten des MSCI World index immer? Ich schaue bei comdirect und finde den MSCI World Index und den MSCI World Index  (GDTR, UHD). Ich denke, der MSCI World Index is die Net Return Variante, den ich als Benchmark nehmen muss, um die ETFs zu vergleichen?

nochmal aus dem Eingangspost:

 

"2.2  Trackingdifferenzen

Vorgehensweise:

  • Ermittlung der TD der ETFs in Tab. 6 bis 9 in kalenderjährlicher Auflösung aus den Key Investor Information Documents (KIIDs)
  • Mittelung der TDen über die (maximal) letzten sechs Jahre (Begründung), das Durchschnittsalter der untersuchten ETFs lag 2015 bei 6,46 Kalenderjahren
  • KIIDs und TERs von justETF"

 

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steff92
21 minutes ago, Holzmeier said:

ja

 

nein

 

 

ja

 

 

nochmal aus dem Eingangspost:

 

"2.2  Trackingdifferenzen

Vorgehensweise:

  • Ermittlung der TD der ETFs in Tab. 6 bis 9 in kalenderjährlicher Auflösung aus den Key Investor Information Documents (KIIDs)
  • Mittelung der TDen über die (maximal) letzten sechs Jahre (Begründung), das Durchschnittsalter der untersuchten ETFs lag 2015 bei 6,46 Kalenderjahren
  • KIIDs und TERs von justETF"

 

und wieso "nein" im oberen Beispiel? Sind die generell dann billiger wenn ich eine negative TD habe?

 

 

Bei comdirect kann ich mir z.b. ganz genau Daten von bestimmten Datumsangaben anschauen. Z.b. lasse ich mir den Kurs vom Etf und Index vom 2.1.2016 und 31.12.2016 anzeigen berechne die Rendite und daraus dann die TD. Deswegen die Frage ob der normale MSCI world index da der richtige ist bzw. wie gehst du dann da vor bei den KIIDs? 

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Holzmeier
vor 34 Minuten schrieb steff92:

und wieso "nein" im oberen Beispiel? Sind die generell dann billiger wenn ich eine negative TD habe?

nach der von mir verwendeten Vorzeichendefinition der TD: ja

 

 

vor 34 Minuten schrieb steff92:

Bei comdirect kann ich mir z.b. ganz genau Daten von bestimmten Datumsangaben anschauen. Z.b. lasse ich mir den Kurs vom Etf und Index vom 2.1.2016 und 31.12.2016 anzeigen berechne die Rendite und daraus dann die TD. Deswegen die Frage ob der normale MSCI world index da der richtige ist bzw. wie gehst du dann da vor bei den KIIDs? 

hast du dir schon mal eine KIID angeguckt? Da stehen gleich die TDen drin, nicht die Einzelperformances von ETF und Index.

 

Du kannst die TD natuerlich auch fuer jeden ETF selbst berechnen, stoesst dann aber auf folgendes Problem, im Eingangspost beschrieben in Kap. 2.3:

"Leider benutzen fast alle KAGen leicht unterschiedliche Stichtage für die Ermittlung von Index- und ETF-Performance, vgl. ggf. hier. Diese Unterschiede sollten bei einer Betrachtung über mehrere Kalenderjahre aber nicht mehr ins Gewicht fallen."

 

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moonraker

In der TD, sprich realer Performance, sind doch schon alle relevanten Kosten einbezogen.

Du brauchst dafür nicht noch einmal extra die TER anschauen oder gar irgendwie "verrechnen".

Natürlich kann die TD schwanken, deshalb ist der jährliche Verlauf der TD und u.U. auch die TER beim Vergleich ähnlicher ETFs interessant.

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steff92

Klar hab ich mir schon ein paar KIIDs angeguckt. Im Anhang habe ich mal einen exemplarisch drin. Sind die Prozentwerte da drin de TDs? Ansonsten sehe ich bei keinem KIID aufgelistete Werte.

FR0010756098_KID_DE_de.pdf

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Sucher
vor 27 Minuten schrieb steff92:

Klar hab ich mir schon ein paar KIIDs angeguckt. Im Anhang habe ich mal einen exemplarisch drin. Sind die Prozentwerte da drin de TDs? Ansonsten sehe ich bei keinem KIID aufgelistete Werte.

FR0010756098_KID_DE_de.pdf  4   201 kB

Die TD 2010 beträgt 19,5% - 19,1% = 0,4%. Also lief der ETF 0,4% schlechter als der Index, somit 0,4% Kosten.

Die TD 2015 beträgt 10,4% - 10,7% = -0,3%. Der ETF ist somit 0,3% besser als der Index gelaufen, somit 0,3% negative Kosten (=Ertrag).

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steff92

okay vielen dank, wusste nicht, dass man durch die werteentwicklung aus den KIIDs auch auf die TD kommt, was aber ja eigentlich auch logisch ist.

 

Weiss aber trotzdem jemand woher man den Msci World Net index beziehen kann zum vergleichen? Ich bin auf Seiten wie onvista, comdirect und adere nicht fuendig geworden. Finde immer nur den normalen World Index und den GDTR.

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vanity

Bei MSCI (wer hätte das gedacht?)!

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ppac
Am 29.5.2017 um 19:51 schrieb tyr:

Zum Jahreswechsel 2017 nach 2018 werden voraussichtlich eine Menge bisher steuereinfache ETF einmalig steuerhässlich werden. Ich meine es so: diesen einen Zyklus Steuerhässlichkeit könnte man ggf. einfach akzeptieren und die eventuelle Teilthesaurierung manuell versteuern, statt vorher zu verkaufen und in über diesen Jahreswechsel steuereinfache ETF um zu schichten.

 

Hallo tyr, hallo zusammen.

 

Ich habe seit einigen Monaten den FR0010315770, LYX0AG bespart (Lyxor MSCI World). In deiner Liste hier auf einige Seiten zuvor ist er erst mal nicht aufgetaucht, im flatex-Faden allerdings hast du auch diesen explizit genannt.

 

So ganz bin ich zugegenermaßen noch nicht dahinter gestiegen, wie es nun für mich weiter geht, deshalb die Bitte, Nachsicht walten zu lassen. :)

 

Das Geschäftsjahr von dem Lyxor ist nicht am 31.12. zu Ende, sondern erst drei Monate später, weshalb dein "voraussichtlich" hier auch greifen würde. Allerdings schüttet der ETF am 31.12.2017 noch aus und hatte bisher auch keine agE, sollte das Ganze also nicht doch zugunsten des Lyxor gehen? Oder bricht mir bzw. dem ETF nun das Geschäftsjahresende das Genick?

 

Wenn ja - wovon ich nun erstmal ausgehen muss - heißt das für mich und sicherlich einige andere, dass ich dies bei der Steuererklärung angeben muss. Ich hatte vorhin in den Tiefen des WPF einen Faden gefunden, indem die Versteuerung eines steuerhässlichen ETF durchexerziert wurde. Danach würde ich mich nun in dem Fall auch halten müssen, korrekt?

 

Da ich den Lyxor bisher ja erst einige Monate bespare, wäre ein Verkauf Mitte Dezember auch "rettend"? Sprich: Eine Steuererklärung wäre nicht nötig?

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Manni79
· bearbeitet von Manni79

Hallo liebe WPF Gemeinde,

 

ich habe (leider) ein paar steuer-hässliche ETF und möchte sie wechseln. Die Arbeit in der EKST-Erklärung nervt mich schon nach 2 Jahren und ich habe auch keine Lust später beim Verkaufen alles zusammen zu sammeln. 

 

Kurze Frage dazu:

- Soll ich beim Tausch etwas "Besonders" beachten?

-- Keine Ahnung was es da Besonderheiten geben könnte, ggf. Uhrzeit oder Tag an dem ich es mache?

 

Ich habe bereits alles im gleichen Depot und auch alles dort, wo ich auch die neuen ETFs haben mag. Ich stelle es mir so vor, dass ich die alten steuer-hässlichen Verkaufe und direkt (als ganz schnell danach) neue Kaufe. Das Geld ist nach Verkauf ja denke ich ziemlich unmittelbar verfügbar für neue Käufe. Habe ich zumindest so vom letzten Verkauf in Erinnerung. Depot ist bei der Diba.

Dass ich mir vorher neue, steuer-einfache ETF suche, ist mir natürlich klar. Das mache ich bevor ich mit dem Verkauf starte. Als Basis nehme ich wieder das Eröffnungsposting dieses Threads. Danke nochmal an Holzmeier, finde den Thread einfach super interessant und hilfreich.

 

Dass ich einen kleinen Nachteil durch den ETF-Tausch habe, da die Gewinner versteuert werden, ist mir auch klar. Aber ich will von den paar steuer-hässlichen Fonds, die ich habe, einfach weg. Habe die Fonds aus der Zeit, bevor ich hier gelesen hatte.

 

Falls es gerade aktuelle Steuerliche-Veränderungen gibt, die ich mir dazu mal durchlesen sollte, nehme ich gerne jeden Tipp.

 

Edit 1: Eben das Posting über mir gelesen und nun verstanden, dass das Thema für 2017->2018 komplizierter ist. Nun die Frage, ob ich dann besser direkt erst Ende 2017 verkaufe und 2018 neu kaufe? Und verstehe ich richtig, dass diese Steuerhässlichkeit nur einmalig ist?

Ich habe in den letzten Seiten Beispiele von tyr gelesen, eine komplette Liste welche Fonds nun betroffen sind und welche nicht, gibt es bisher aber nicht, oder?

 

Edit 2:

Die Fragen auf den letzten Seiten des Threads, ob diese Angabe in der EKST bei steuer-hässlichen ETF auch bei kleinen Beträgen nötig ist, finde ich auch interessant. Ich könnte mir vorstellen, total viele Menschen, die hier nicht mitlesen und ETF in Höhe von ein paar tausend Euro haben, kümmern sich da gar nicht drum. Zumal es am Ende dann beim Verkauf ja eh besteuert wird.

 

Edit 3:

Eben im Eröffnungsposting gelsen:

Zitat

Auch entfällt ab 2018 die Abgrenzung zwischen steuereinfach und steuerhässlich. Viele, aber nicht alle Foristi vertreten Stand Ende April 2017 die Auffassung, dass diese Abgrenzung bereits nach dem Ende des Geschäftsjahres eines ETFs 2017 entfällt. Es gibt allerdings auch Hinweise, dass sehr viele ETFs Ende 2017 "Steuereinfachheitsprobleme" bekommen könnten, ganz sicher problemlos wären demnach nur noch ETFs mit Domizil in DE sowie steuereinfache Ausschütter mit Geschäftsjahresende zum 31.12.. Die Angelegenheit bleibt spannend ...

 

Wenn dem so ist, würde ich alle meine ETF+Fonds behalten und einmalig (bzw. zweimal) dann nochmal die Sachen in der EKST angeben. Hauptsache danach ist dann Schluss. Die Belege aus diesen 4-5 Jahren kann ich dann ja aufheben. Aber wenn ich das richtig lese, ist das eh noch gar nicht alles so 100% sicher, oder?

Oder ich mache es wie die andere hier meinen, und verkaufe von 2017 auf 2018 einmalig und bin aus der "steuer-hässlichkeit der Vergangenheit" und "Belege der Vorjahre behalten" für immer raus. Würde mich dann am Ende nur interessieren, welche ETF betroffen sind. Muss man ja nicht für mehr machen als nötig. :-) Und hoffen wir dann, dass um Neujahr nicht groß die Kurse schwanken. :-)

 

Danke und liebe Grüße

Manni

 

 

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Holzmeier
Am 28.6.2017 um 20:38 schrieb Manni79:

ich habe (leider) ein paar steuer-hässliche ETF und möchte sie wechseln. Die Arbeit in der EKST-Erklärung nervt mich schon nach 2 Jahren und ich habe auch keine Lust später beim Verkaufen alles zusammen zu sammeln. 

Dass ich einen kleinen Nachteil durch den ETF-Tausch habe, da die Gewinner versteuert werden, ist mir auch klar. Aber ich will von den paar steuer-hässlichen Fonds, die ich habe, einfach weg. Habe die Fonds aus der Zeit, bevor ich hier gelesen hatte.

ab 2018 gibt es die Unterscheidung in steuereinfach und steuerhaesslich in der bisherigen Form nicht mehr. Insofern wuerde ich davon abraten, ETFs jetzt noch aus Gruenden des Besteuerungsaufwands zu verkaufen.

 

 

Am 28.6.2017 um 20:38 schrieb Manni79:

Wenn dem so ist, würde ich alle meine ETF+Fonds behalten und einmalig (bzw. zweimal) dann nochmal die Sachen in der EKST angeben. Hauptsache danach ist dann Schluss. Die Belege aus diesen 4-5 Jahren kann ich dann ja aufheben.

ob es sich lohnt, die Belege irgendwann noch mal einzureichen waere im Einzelfall zu pruefen. Es geht ja um die ansonsten ggf. doppelt besteuerte KESt auf rund 2% der Ertraege, also 0,5% des (damaligen) Anteilswerts. Unterhalb eines Gesamtwerts der Anteile von 10 k€ wird sich der Aufwand haeufig gar nicht lohnen, hier waere (vielleicht irgendwann in 20 Jahren) eine Erstattung von max. rund 50 € pro Jahr moeglich.

 

 

Am 28.6.2017 um 20:38 schrieb Manni79:

Aber wenn ich das richtig lese, ist das eh noch gar nicht alles so 100% sicher, oder?

sicher ist, dass die Reform der Besteuerung von ETF-Ertraegen Anfang 2018 kommt. Auch die fuer deine jetzige Entscheidung relevanten Grundzuege stehen fest, bisher aber noch nicht alle Details der realen Durchfuehrung.

 

 

Am 28.6.2017 um 20:38 schrieb Manni79:

Oder ich mache es wie die andere hier meinen, und verkaufe von 2017 auf 2018 einmalig und bin aus der "steuer-hässlichkeit der Vergangenheit" und "Belege der Vorjahre behalten" für immer raus.

das waere theoretisch eine Option, allerdings waere hier das Nutzen/Aufwand-Verhaeltnis sehr sorgfaeltig zu pruefen. Der Nutzen wuerde bei einem diesjaehrigen Verkauf ueber zwei Transaktionsgebuehren und Spreads hinaus womoeglich auch durch die Zinsverluste auf dann unmittelbar zu versteuernde Kursgewinne geschmaelert.

 

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Manni79

Danke Dir Holzmeier. Ich bleibe dann mit der Nase mal wieder bis Jahresende bisschen mehr im Forum und vor allem diesem Thread. Bei der bisher (relativ) kurzen Laufzeit meiner ETFs ist deine Idee wahrscheinlich auch richtig, einfach alles behalten und irgendwann (in langer Zeit) mal bei Verkauf vielleicht die Doppelbesteuerung hinnehmen und nichts einreichen, da es wahrscheinlich Aufwand kaum lohnt. Aktuelles Volumen betroffener ETF/Fonds müsste kleiner fünfstelliger Betrag sein.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 14 Stunden schrieb Manni79:

Danke Dir Holzmeier. Ich bleibe dann mit der Nase mal wieder bis Jahresende bisschen mehr im Forum und vor allem diesem Thread. Bei der bisher (relativ) kurzen Laufzeit meiner ETFs ist deine Idee wahrscheinlich auch richtig, einfach alles behalten und irgendwann (in langer Zeit) mal bei Verkauf vielleicht die Doppelbesteuerung hinnehmen und nichts einreichen,

 

Nichts einreichen geht nicht. Du musst selbstständig (!) eine aus steuerhässlichen Fonds bestehende Steuerschuld über dem Freibetrag beim Finanzamt erklären und deine Steuern zahlen. Es gibt für Steuerhinterziehung meines Wissens nach keine Bagatellgrenze. Du hast aber die Freiheit, dir ggf. beim Verkauf irgendwann später ggf. teilweise doppelt gezahlte Steuer nicht zurück zu holen.

 

Wenn du dieses Jahr steuerhässliche Fonds über den Jahreswechsel hinaus hältst musst du meines Wissens nach eine Steuererklärung in 2017 für das Steuerjahr 2016 abgeben und die steuerhässlich thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge angeben. Wenn du das anders siehst: bitte gesetzliche Regelung vorzeigen, dass du in dem Fall keine Steuern zahlen musst, weil du das nicht willst.

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Hans_im_Glück

Danke an Holzmeier für die schöne Übersicht. Ich habe dazu aber eine (dumme?) Frage: Wie unterscheide ich trennscharf Swapper von replizierenden ETFs?

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Ramstein
Gerade eben schrieb Hans_im_Glück:

Danke an Holzmeier für die schöne Übersicht. Ich habe dazu aber eine (dumme?) Frage: Wie unterscheide ich trennscharf Swapper von replizierenden ETFs?

Indem du beim Emittenten nachschaust.

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Hans_im_Glück
16 minutes ago, Ramstein said:

Indem du beim Emittenten nachschaust.

Das ist ein weites Feld. Geht es etwas genauer? Wenn ich z. B. für den IE00BKM4GZ66 in den KIID nachsehe, finde ich dort:

 

"Die Anteilklasse, über den Fonds, strebt an, soweit dies möglich und machbar ist, in den Aktienwerten (z. B. Anteilen) anzulegen, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt."

 

Es geht aber weiter:

 

"Zur Erzielung einer seinem Referenzindex ähnlichen Rendite setzt der Fonds Optimierungstechniken ein. Hierzu können die strategische Auswahl bestimmter
Wertpapiere, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, sowie auch der Einsatz derivativer Finanzinstrumente (d. h. Anlagen, deren Kurse bzw. Preise auf
einem oder mehreren zugrunde liegenden Vermögenswerten basieren) gehören."

 

So oder ähnlich sieht es auch bei vielen anderen aus. Ich finde das angesichts der Frage, ob ich vielleicht Steuern hinterziehe, reichlich vage.

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Ramstein

Die Unterscheidung Swap vs Replizieren hat mit Steuerhinterziehung allenfalls sehr indirekt. Vielleicht wirst du dir erst mal klar, was du willst. Und wenn du eine trennscharfe Unterscheidung willst, so ist der IE00BKM4GZ66 kein astreiner Replizierer.

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Hans_im_Glück

Was ich will, dürfte doch klar sein: Wissen, wie die von mir gehaltenen ETFs steuerlich einzuordnen sind. Und nach Holzmeiers Bestimmungsschlüssel oben unter 2.1 lautet eine der Fragen, die dazu zu beantworten ist: SWAP ja/nein. Daher meine Frage: wie genau stelle ich fest, welcher ETFs in diesem Sinne als SWAP gilt und welcher nicht?

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odensee
vor 3 Minuten schrieb Hans_im_Glück:

Was ich will, dürfte doch klar sein: Wissen, wie die von mir gehaltenen ETFs steuerlich einzuordnen sind. Und nach Holzmeiers Bestimmungsschlüssel oben unter 2.1 lautet eine der Fragen, die dazu zu beantworten ist: SWAP ja/nein. Daher meine Frage: wie genau stelle ich fest, welcher ETFs in diesem Sinne als SWAP gilt und welcher nicht?

Schau dir halt mal an, was bei einem waschechten Swapper im KIID steht: https://www.justetf.com/servlet/download?isin=LU0392494562&documentType=KID&country=DE&lang=de

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Seefahrer93

Hallo, ich habe eine kurze Frage,

 

Anfang des Jahres habe ich  in einen steuerhässlichen ETF investiert, allerdings sind dies nur ca 200 euro und mein Freibetrag ist nicht ausgeschöpft. Meine Frage ist jetzt, muss ich diesen ETF noch in meiner nächsten Steuererklärung angeben, oder kann ich die Anteile einfach verkaufen und bin somit raus? Oder im Depot belassen und 2018 ist eh alles "vergessen"?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe und großen Respekt vor Eurer Arbeit hier!

 

Grüße

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tyr
Gerade eben schrieb Seefahrer93:

Hallo, ich habe eine kurze Frage,

 

Anfang des Jahres habe ich  in einen steuerhässlichen ETF investiert, allerdings sind dies nur ca 200 euro und mein Freibetrag ist nicht ausgeschöpft. Meine Frage ist jetzt, muss ich diesen ETF noch in meiner nächsten Steuererklärung angeben, oder kann ich die Anteile einfach verkaufen und bin somit raus? Oder im Depot belassen und 2018 ist eh alles "vergessen"?

 

Mein Verständnis: wenn du die Fondsanteile über den Jahreswechsel hältst musst du die steuerhässlich thesaurierten Erträge selbständig und ungefragt angeben und versteuern. In der Steuererklärung für 2017, anzufertigen in 2018.

 

Du kannst die Anteile auch dieses Jahr noch verkaufen, dann wird eine etwaige Ertragsthesaurierung über den Kursgewinn beim Verkauf versteuert. Dann ist das erledigt und nichts mehr anzugeben.

 

Im Depot belassen und 2018 ist alles "vergessen" ist m.W.n. nicht, da dieses Jahr noch das alte Steuerrecht gilt und Steuerschulden aus diesem Jahr bleiben und gezahlt werden müssen.

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Fondsanleger1966
vor 2 Stunden schrieb Seefahrer93:

Hallo, ich habe eine kurze Frage,

 

Anfang des Jahres habe ich  in einen steuerhässlichen ETF investiert, allerdings sind dies nur ca 200 euro und mein Freibetrag ist nicht ausgeschöpft. Meine Frage ist jetzt, muss ich diesen ETF noch in meiner nächsten Steuererklärung angeben, oder kann ich die Anteile einfach verkaufen und bin somit raus? Oder im Depot belassen und 2018 ist eh alles "vergessen"?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe und großen Respekt vor Eurer Arbeit hier!

 

Grüße

Hallo,

 

herzlich willkommen im Forum!

 

Solche individuellen Fragen stellen eigentlich die Aufforderung zu einer Steuerberatung dar und sind somit hier eigentlich nicht erlaubt (auch wenn das im WPF immer mehr einreißt).

 

Grundsätzlich gilt: Wer in ETFs investiert, sollte die Steuerberaterkosten gleich mit in die Gesamtkosten seiner Anlage einberechnen (oder den Arbeitsaufwand des selbst Einarbeitens in die relativ komplexe Materie).

 

Sofern der Freibetrag für Kapitalerträge auch nach Berücksichtigung der steuerhäßlichen ETFs in den betreffenden Jahren noch nicht ausgeschöpft ist, muss die Anlage KAP auch nicht abgegeben werden, sofern keine anderen Gründe dafür sprechen oder dies erfordern. Wenn KAP abgegeben wird, muss sie natürlich vollständig sein.

 

Sollte 200 Euro der Anlagebetrag sein, wäre vielleicht ein Verkauf in diesem Jahr sinnvoll, um den Fehlgriff möglichst einfach zu bereinigen. Dann erstellt die depotführende Stelle die nötigen Informationen zusammen, sofern sie in Deutschland sitzt und der ETF schon seine steuerlichen Daten des Vorjahres bekannt gegeben hat (sonst könnte eine Ersatzbesteuerung erfolgen, die wiederum nur über KAP korrigiert werden könnte; bei der vermutlichen Anlage-/Steuerhöhe kann man darauf aber wohl auch verzichten).

 

 

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ppac
Am 3.7.2017 um 10:06 schrieb tyr:

Wenn du dieses Jahr steuerhässliche Fonds über den Jahreswechsel hinaus hältst musst du meines Wissens nach eine Steuererklärung in 2017 für das Steuerjahr 2016 abgeben und die steuerhässlich thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge angeben.

 

vor 4 Stunden schrieb tyr:

Mein Verständnis: wenn du die Fondsanteile über den Jahreswechsel hältst musst du die steuerhässlich thesaurierten Erträge selbständig und ungefragt angeben und versteuern. In der Steuererklärung für 2017, anzufertigen in 2018.

 

tyr, erstmal Danke für deine Antworten hier.

Nun möchte ich auf die beiden Zitate von dir zurück kommen; hat sich da irgendwo ein Fehler reingeschlichen oder verstehe ich hier was falsch? Das letztere Zitat sollte korrekt sein?

 

Wenn ich agE (= steuerhässlich thesaurierte Erträge, richtig?) im ETF habe, muss ich diese Angeben. Das gilt zunächst erstmal immer und hat mit der Reform nichts zu tun, korrekt?

 

Deshalb möchte ich auf den Lyxor MSCI World noch mal zurück kommen, der meines Wissens (zumindest die Zeit, in der ich ihn halte) keine agE hatte. Wie muss ich den denn in der Steuererklärung für 2017 angeben, wenn er dennoch keine agE hat? Knackpunkt ist hier ja offenbar das "verschobene" Geschäftsjahr?

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 12 Minuten schrieb ppac:

tyr, erstmal Danke für deine Antworten hier.

Nun möchte ich auf die beiden Zitate von dir zurück kommen; hat sich da irgendwo ein Fehler reingeschlichen oder verstehe ich hier was falsch? Das letztere Zitat sollte korrekt sein?

 

Ja, das zweite Zitat sollte stimmen. Ich habe da wohl die Jahreszahlen durcheinander geworfen.

 

vor 12 Minuten schrieb ppac:

Wenn ich agE (= steuerhässlich thesaurierte Erträge, richtig?) im ETF habe, muss ich diese Angeben. Das gilt zunächst erstmal immer und hat mit der Reform nichts zu tun, korrekt?

 

Nur dann, wenn diese nicht bereits versteuert wurden. Es gibt z. B. Teilthesaurierer mit ausländischem Domizil, die aber dank ausreichend hoher Ausschüttungen steuereinfach sind. Siehe erstes Posting in diesem Thread, Holzmeier hat das gut erklärt.

 

Die Reform bringt noch den Spezialfall Geschäftsjahresende von physisch replizierenden Fonds ungleich 31. Dezember. Die können voraussichtlich dieses Jahr einmalig steuerhässlich werden. Steht auch im ersten Posting.

 

Zum Lyxor MSCI World: ohne ausschüttungsgleiche Erträge, könnte daher m. E. steuereinfach sein. Ich wäre mir nicht sicher mit der Steuereinfachheit, wenn dieser Fonds Erträge ausschüttet und kein Geschäftsjahresende 31. Dezember hat. Die Ausschüttungen können ja nicht aus dem Nichts entstehen, sondern müssten nach meinem Verständnis aus Dividenden oder Zinsen des Trägerportfolios entspringen. Diese kommen ja nicht zu einem Schlag, sondern über das Jahr verteilt. Wenn nach der letzten Ausschüttung in 2017 noch Zinsen/Dividenden anfallen müssten die rechnerisch zum 31. Dezember zur Steuer-Umstellung thesauriert werden.

 

Vielleicht kann sich ein Fachmann noch dazu äußern, so mein Laien-Verständnis. Im Zweifel lieber einen Steuerberater fragen.

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