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Holzmeier

Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs auf Standardindizes

Empfohlene Beiträge

stat
· bearbeitet von stat

 

Weiterhin werden Fonds künftig unter § AstG 6 fallen und somit bei Wegzug ins Ausland mittels fiktiver Veräußerung steuerpflichtig werden! Die Steuerschuld kann unter gewissen Umständen gestundet werden. Dies ist meines Erachtens ein weiterer Minuspunkt für Leute die mit dem Gedanken spielen im Rentenalter ins Ausland zu ziehen oder beruflich im Ausland arbeiten wollen.

 

 

Kannst Du die Aussage näher belegen?

 

§ 6 AStG bezieht sich auf Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und da ist ausdrücklich nur von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu mindestens 1 % die Rede. Ich konnte im Gesetzesentwurf keinen Passus finden, der das ändern soll.

 

Dies ist eine Forderung des Bundesrates BR 119/16(B). Eine Änderung wird wenn in einem separaten Gesetzgebungsprozess beschlossen, daher findest Du nichts dazu. Ich befürchte das die AstG Verschärfung kommen könnte. Auf jeden Fall sollte man die Möglichkeit der Verschärfung in seinen langfristigen Asset allocation Plänen (Direktanlage vs Fonds) berücksichtigen.

 

 

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit

die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des

Außensteuergesetzes erforderlich macht.

Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§7 und 10 AStG ist erforderlich, weil

die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.

Daneben kommt eine Ergänzung des § 6 AStG in Bezug auf Anleger von

Investmentfondsin Betracht. Ziel sollte hierbei sein, die Besteuerung des die

Vorabpauschalen übersteigenden tatsächlichen Vermögenszuwachses im Fall

eines Wegzugs des Anlegers zu sichern und somit zu verhindern, dass

Investmentfonds systematisch dazu genutzt werden, Deutschland Steuersubstrat zu entziehen

 

 

Ziffer 30 aus folgendem Dokument des Bundesrates

 

Direktverlinkung leider nicht möglich ersten Link in der Google Suche anklicken BR 119/16(B) - Bundesrat

 

https://www.google.de/search?q=bundesrat+astg+investmentsteuer&hl=de&gws_rd=cr,ssl&ei=bEFqV-miM4jYabvCh9gE

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JonasSebastian

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit

die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des

Außensteuergesetzes erforderlich macht.

Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§7 und 10 AStG ist erforderlich, weil

die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werden müssen.

Daneben kommt eine Ergänzung des § 6 AStG in Bezug auf Anleger von

Investmentfondsin Betracht. Ziel sollte hierbei sein, die Besteuerung des die

Vorabpauschalen übersteigenden tatsächlichen Vermögenszuwachses im Fall

eines Wegzugs des Anlegers zu sichern und somit zu verhindern, dass

Investmentfonds systematisch dazu genutzt werden, Deutschland Steuersubstrat zu entziehen

 

Super, danke!!

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tyr

Könnt ihr bitte die Diskussion zur geplanten Reform der Fondsbesteuerung im entsprechenden Diskussionsfaden weiter führen und hier bitte beim Thema Aktien-ETF Besteuerung nach geltendem Recht bleiben? Danke!

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stat
· bearbeitet von stat

Könnt ihr bitte die Diskussion zur geplanten Reform der Fondsbesteuerung im entsprechenden Diskussionsfaden weiter führen und hier bitte beim Thema Aktien-ETF Besteuerung nach geltendem Recht bleiben? Danke!

 

Titel des Threads ist Steuerstatus und Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs. Daher gehört diese Diskussion IMHO sehr wohl hierher.

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Holzmeier

Titel des Threads ist Steuerstatus und Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs. Daher gehört diese Diskussion IMHO sehr wohl hierher.

Ich muss zugeben, diese Kausalitaet (noch) nicht ganz verstanden zu haben.

 

Wuerde ein Thread-Titel "Reform der Besteuerung von Investmentfonds" aber nicht noch viel mehr nahelegen, die inhaltlich durchaus interessanten Beitraege schwerpunktmaessig dort zu posten?

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jawe

Probe:

 

0,7953636*0,4 = 0,31814544 < 0,459400

 

Demnach ist dein Fonds steuerschön.

 

Danke!

 

Auch auf die Gefahr hin das die Frage blöd ist aber warum immer 40%? Ich habe das schon im ersten Post von Holzmeier nicht verstanden. Ich wäre für eine Erklärung dankbar :)

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
[...] warum immer 40%?
Mit kleiner Sicherheitsmarge gerundete 'Faustregel' mit , um sämtliche auf Ausschüttung + agE fällige Abgaben decken zu können.

Das bedeutet: Wenn man sich oberhalb der 40% bewegt, ist man definitiv im 'steuereinfachen' Bereich.

Im Grenzbereich knapp darunter wird's 'unscharf' (wie gesagt - Faustregel) und man muss ggf. einen zweiten Blick darauf werfen.

 

Grüße,

wpf-leser

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eugenkss

Könnt ihr bitte die Diskussion zur geplanten Reform der Fondsbesteuerung im entsprechenden Diskussionsfaden weiter führen und hier bitte beim Thema Aktien-ETF Besteuerung nach geltendem Recht bleiben? Danke!

 

Titel des Threads ist Steuerstatus und Trackingdifferenzen von Aktien-ETFs. Daher gehört diese Diskussion IMHO sehr wohl hierher.

Das sehe ich anders. Unter "Status" verstehe ich den aktuell gültigen Stand.

 

Wenn ihr über mögliche zukünftige Regelungen diskutieren wollt, dann solltet ihr das in dem anderen genannten Thread tun, der dafür passender ist.

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troi65

Unter "Status" verstehe ich den aktuell gültigen Stand.

Wenn ihr über mögliche zukünftige Regelungen diskutieren wollt, dann solltet ihr das in dem ander.en genannten Thread tun, der dafür passender ist.

 

So ist es !:thumbsup: Die Threadüberschrift lässt da - zu recht - keinen Diskussionsspielraum zu.

 

 

 

 

 

 

 

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stat

Unter "Status" verstehe ich den aktuell gültigen Stand.

Wenn ihr über mögliche zukünftige Regelungen diskutieren wollt, dann solltet ihr das in dem ander.en genannten Thread tun, der dafür passender ist.

 

So ist es !:thumbsup: Die Threadüberschrift lässt da - zu recht - keinen Diskussionsspielraum zu.

 

 

Ich möchte hier niemanden zu nahe treten und daher mein letzter Post in diesem Thread zum Thema.

 

Was die "möglichen zukünftigen" Regelungen angeht:

Teile des Investmentsteuergesetztes greifen rückwirkend zum 01.01.2016!

Das Gesetz ist bereits vom Bundestag verabschiedet.

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Ramstein
Was die "möglichen zukünftigen" Regelungen angeht:

Teile des Investmentsteuergesetztes greifen rückwirkend zum 01.01.2016!

Da geht es doch um die Cum/Cum-Geschäfte. Gibt es rückwirkende Regelungen, die den Normalanleger aus dem WpF betreffe? Ich erinnere mich nicht.

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stat
· bearbeitet von stat
Was die "möglichen zukünftigen" Regelungen angeht:

Teile des Investmentsteuergesetztes greifen rückwirkend zum 01.01.2016!

Da geht es doch um die Cum/Cum-Geschäfte. Gibt es rückwirkende Regelungen, die den Normalanleger aus dem WpF betreffe? Ich erinnere mich nicht.

 

Fonds betreiben Cum/Cum Geschäfte damit sind auch die Inhaber der Fonds betroffen.

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Ramstein
Fonds betreiben Cum/Cum Geschäfte damit sind auch die Inhaber der Fonds betroffen.

Habe ich so noch nicht gelesen. Welche (auch hier im Forum thematisierten) Fonds machen/machten denn solche Geschäfte?

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otto03

 

Da geht es doch um die Cum/Cum-Geschäfte. Gibt es rückwirkende Regelungen, die den Normalanleger aus dem WpF betreffe? Ich erinnere mich nicht.

 

Fonds betreiben Cum/Cum Geschäfte damit sind auch die Inhaber der Fonds betroffen.

 

Welche Fonds betrieben (illegale) cum/cum Geschäfte?

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stat

 

 

Fonds betreiben Cum/Cum Geschäfte damit sind auch die Inhaber der Fonds betroffen.

 

Welche Fonds betrieben (illegale) cum/cum Geschäfte?

 

Fast alle Fonds die Wertpapierleihe betreiben sind davon betroffen. Weiterhin trifft es IMHO auch die Swapper da dort der Counterpart des Swaps nun nicht mehr die volle Dividende erhält.

 

"Vor einer Dividendenausschüttung verleiht daher der ausländische Anleger oder Fonds seine Aktie an eine Bank oder einen Spezialfonds in Deutschland. Die so genannte Wertpapierleihe ist bei Großanlegern populär, denn mit ihr lassen sich Zusatzerträge verdienen bei den Aktien, die sowieso langfristig im Depot liegen. Die Aktien müssen nicht aufwendig transferiert werden, die Aktienkurse werden nicht durch große Verkäufe belastet und der ausländische Anleger oder Fonds erhält eine vereinbarte Leihgebühr. Aber das volle Eigentum an den Aktien erhält die Bank in Deutschland oder der Spezialfonds, die ihm die Aktien zeitweise abnehmen. Und deshalb taugt die Wertpapierleihe auch, um eine Dividendenbesteuerung zu umgehen, denn die Dividende kassieren eine Bank oder ein Spezialfonds in Deutschland steuerfrei. "

 

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/cum-cum-geschaefte-fuer-alle-ein-plus-ausser-den-fiskus/11773714-2.html

 

Die Geschäfte waren nicht illegal sollen aber nun rückwirkend zum 01.01.2016 verboten sein. Im Zertifikatemarkt auf den Dax ist das wie eine Bombe eingeschlagen und dort werden nun fast alle Dax Zertis entweder gecallt oder es werden keine Verkaufskurse mehr seitens der Bank gestellt. Hintergrund man kann die Performance die man im Prospekt versprochen hat nicht mehr darstellen da man die Dividende nicht mehr steuerfrei reinvestieren kann. Die gleiche Performancereduktion wird auf dem Fonds Markt passieren.

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Holzmeier

Beim "iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE)" stimmen die TD-Werte irgendwie nicht mit den Angaben im aktuellen KIID überein.

Jahr	2015	2014	2013	2012	2011	2010	2009	2008	2007	2006
Fonds	11.4	19.9	16.7	10.8	3.4	11.3	23.4	-36.5	-4.4	7.4
Index	12.4	20.6	16.7	12.8	3.4	11.9	23.8	-36.9	-3.9	8.0
TD	1.0	0.7	0.0	2.0	0.0	0.6	0.4	-0.4	0.5	0.6

 

vielen Dank fuer den Hinweis.

Die Fondsrenditen stimmen exakt mit meinen gespeicherten Daten aus den KIIDs der Vorjahre ueberein, aber iShares scheint die Indexrenditen voellig neu ermittelt/berechnet/gesetzt zu haben, die Zahlen haben ueber den ganzen Zeitraum von 10 Jahren praktisch nichts mehr mit einander zu tun! Eigentlich unglaublich.

Ich hatte bei der Ermittlung der TDen fuer 2015 eigentlich immer auch noch einen Blick auf die Vorjahre geworfen, hier hatten sich z.B. bei Comstage bei manchen ETFs die TDen fuer einzelne vergangene Jahre auch um 0,1 % veraendert, aber bei weitem nicht in diesem Ausmass.

Werde es in den naechsten (Feier-)Tagen in den Tabellen anpassen, und iShares vielleicht auch mal um eine Erklaerung bitten ...

 

Ich habe iShares um eine Erklaerung fuer die nachtraeglichen Aenderungen der Indexrenditen gebeten. Nach einigen Iterationen bekam ich in den letzten Tagen schliesslich folgende Info:

 

"Guten Tag Herr Holzmeier,

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Ihre Geduld.

Im Jahr 2012 kam es zu einem Tickerwechsel bei dem zugrundeliegenden Index des ETFs. Dieser wurde jedoch nicht in Bloomberg, einem Programm, über welches iShares Performancedaten abruft, reflektiert. Dies resultierte in einer unterschiedlichen Performancemessung, welche dann in unseren wesentlichen Anlegerinformationen ausgewiesen wurde.

Wir bitten Sie dies zu entschuldigen. Die korrekten Daten finden Sie nun auf unserem aktuellen KIDD, welches auf unserer Homepage abrufbar ist.

Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Hotline +49 (0)89 42729 – 5858 oder per Mail an info@ishares.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr iShares Team"

 

Dies erklaert aus meiner Sicht noch nicht vollstaendig, warum 2016 praktisch alle Jahreswerte der Indexperformance zwischen 2006 und 2014 rueckwirkend geaendert wurden, wuerde bei einem erneuten Nachhaken aber auch keine relevanten zusaetzlichen Erkenntnisse erwarten.

Immerhin verbessert sich durch diese Neuberechnung die von 2010 bis 2015 gemittelte Tracking-Differenz von 1,63 %/a auf 0,72 %/a.

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xfklu

Immerhin verbessert sich durch diese Neuberechnung die von 2010 bis 2015 gemittelte Tracking-Differenz von 1,63 %/a auf 0,72 %/a.

Immer noch viel zu teuer für einen ETF, der nur 50 Werte abbildet, und eher untypisch für iShares.

 

Vielleicht müssen die irgendwelche Lizenzgebühren für die Verwendung des Namens "Dow Jones" bezahlen.

 

Wer so eine "Global Titans"-Strategie fahren will, sollte sich lieber die einzelnen Aktien ins Depot legen.

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InDaButt

Hallo,

 

gibt es eine verlässliche Quelle, das Domizil eines ETFs / Fonds herauszufinden, bzw. welche Begriffe man Synonym zu Herkunftsland/Domizil verwenden kann? (Sofern dieses in DE liegt).

Man nehme beispielsweise den Deka-ETF mit der ISIN DE000ETFL466 (als Fallbeispiel unabhängig dessen Sinn oder Unsinn). Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass das Domizil in DE liegt (das Forum thumbsup.gif, diverse Finanzportale, justETF), aber in den offiziellen Factsheets wird das Wort "Domizil" nie erwähnt: https://www.deka-etf.de/documents/kiid_46_latest_de.pdf

 

Es sind zwar sowohl die Verwahrstelle, als auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft in DE ansässig, aber wie gesagt, das Wort Domizil fällt nie.

 

PS: ich hoffe, dass die Frage nicht schon anderweitig beantwortet wurde, aber das beste, was ich finden konnte, ist dieser Thread: https://www.wertpapier-forum.de/topic/49243-domizil-wkn-etf701-comstage-vermoegensstrategie-ucits-etf-i/ Aber der driftet ab und eine abschließende Aussage, was nun Synonym zu "Herkunftsland" bzw. "Domizil" ist, konnte ich nicht finden.

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otto03
· bearbeitet von otto03

Hallo,

 

gibt es eine verlässliche Quelle, das Domizil eines ETFs / Fonds herauszufinden, bzw. welche Begriffe man Synonym zu Herkunftsland/Domizil verwenden kann? (Sofern dieses in DE liegt).

Man nehme beispielsweise den Deka-ETF mit der ISIN DE000ETFL466 (als Fallbeispiel unabhängig dessen Sinn oder Unsinn). Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass das Domizil in DE liegt (das Forum thumbsup.gif, diverse Finanzportale, justETF), aber in den offiziellen Factsheets wird das Wort "Domizil" nie erwähnt: https://www.deka-etf.de/documents/kiid_46_latest_de.pdf

 

Es sind zwar sowohl die Verwahrstelle, als auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft in DE ansässig, aber wie gesagt, das Wort Domizil fällt nie.

 

PS: ich hoffe, dass die Frage nicht schon anderweitig beantwortet wurde, aber das beste, was ich finden konnte, ist dieser Thread: https://www.wertpapier-forum.de/topic/49243-domizil-wkn-etf701-comstage-vermoegensstrategie-ucits-etf-i/ Aber der driftet ab und eine abschließende Aussage, was nun Synonym zu "Herkunftsland" bzw. "Domizil" ist, konnte ich nicht finden.

 

Steht in jedem Verkaufsprospekt: Sitz der Verwaltungsgesellschaft

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donlimpio
· bearbeitet von donlimpio

Ok, du geht von 30 Jahren aus. Ich vermute, bis dahin werden sich unsere Steuergesetze noch x-mal ändern. So wie sie sich in den vergangenen 30 Jahren x-mal geändert haben.

 

Hier stimme ich Dir ausdrücklich zu! Ich bin mir in diesem Fall nicht sicher ob die nachträglichen Schlechterstellung des Wegfalls der Steuerfreiheit für Fonds vor Gericht Bestand haben wird.

 

Weiterhin werden Fonds künftig unter § AstG 6 fallen und somit bei Wegzug ins Ausland mittels fiktiver Veräußerung steuerpflichtig werden! Die Steuerschuld kann unter gewissen Umständen gestundet werden. Dies ist meines Erachtens ein weiterer Minuspunkt für Leute die mit dem Gedanken spielen im Rentenalter ins Ausland zu ziehen oder beruflich im Ausland arbeiten wollen.

 

Ich denke die sehr gute Holzmeier Tabelle wird durch die Reform des Investmentsteuergesetz neue Spitzenreiter was die Performance angeht hervorbringen. Tendenziell vermute ich das im Ausland aufgelegte Fonds besser performen werden gegenüber denen die in D aufgelegt werden. Gibt es hier jemanden der tiefergehende Informationen hat?

 

Die Ergebnisse werden wir wohl leider erst in der 2019 Holzmeier Tabelle erfahren.

 

Diese Frage interessiert mich auch ...für Mitgliedsstaaten der EU / EWR würde ich erwarten, dass diese Art der Besteuerung nicht anfällt. Kennt jemand die Regelung für die Schweiz?

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NeoKelte
· bearbeitet von NeoKelte

Hallo zusammen,

 

ich hoffe meine Welpen-Frage stiehlt euch nicht zu viel Zeit, aber ich habe mich durch viele Threads gekaut und im Prinzip weiß ich meine Antwort auch schon, aber ich möchte gerne auch die Hintergründe kennen:

 

Ich bin Student und habe vor einigen Monaten auf Anraten meiner Mutter mein Sparbuch aufgelöst (ca. 2000€ ohne Online Banking, habe schon fast dessen Existenz vergessen laugh.gif) und wollte es auf mein Tagesgeld (im Moment ca. 9000€) packen, bin dann aber durch Zufall auf ETFs gestoßen. Meine ersten hauptsächlichen Infos habe ich von YouTube Videos (und meiner eigenen Ignoranz, Naivität, Gier, Fantasie, etc. pp.) und habe dann auch nach wenigen Tagen gleich ein wenig voreilig eine Entscheidung getroffen und die 2000€ nicht aufs TG gepackt sondern ein Online Depot eröffnet und mir die folgenden ETFs gekauft (dass die Zusammensetzung nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist habe ich nach ein wenig stöbern auch rausgefunden, also lassen wir das mal bitte außen vor whistling.gif ):

 

- 1.) FR0010315770 [Lyxor UCITS ETF MSCI World]

- 2.) LU0378438732 [Comstage DAX TR UCITS ETF]

 

Das Thema Steuern habe ich dabei völlig außer Acht gelassen (habe zwar schon 2 Jahre einkommensteuerpflichtig gearbeitet, aber jetzt schon seit 2 Jahren als Student nicht mehr, nur noch steuerfrei auf Minijob Basis, was dank der Ersparnisse und Elternzuschüsse locker gereicht hat), denn davon haben die YouTube Videos nichts erzählt und ich dachte mir "das passt schon" (die Einstellung bin ich losgeworden).

 

Nunja, jetzt bin ich auf dieses Forum gestoßen: Erstmal danke für alle Beiträge hier. Bei vielen Finanz-Seiten (so habe ich das Gefühl) und auch bei den Banken muss man höllisch aufpassen, dass man nicht irgendwas angedreht bekommt, weil alles darauf aufgerichtet ist, einem was zu verkaufen mit dem Versprechen, irgendwann zur Hautevolee zu gehören. Hier gibt es unentgeltlich Ratschläge von und für Privatanleger mit Sinn und man wird viel besser über alle Chancen und Risiken aufgeklärt :-)

 

Bei meinen ETFs scheine ich ja erstmal Glück gehabt zu haben. Beide sind laut dem ersten Post (und nach meiner eigenen Recherche beim Bundesanzeiger) steuereinfach: Nummer 1.) ist ausschüttend ohne ausschüttungsgleiche Erträge und 2.) ist thesaurierend auf Swap-Basis ebenfalls ohne ausschüttungsgleiche Erträge.

 

Jetzt mal zur einfachen Frage: Für beide müsste ich zumindest für das letzte Jahr keine Anlage KAP und damit *keine* Einkommensteuererklärung ausfüllen, oder? (Dass sich das ändern kann, ist mir bewusst)

 

Zur detaillierteren Frage, wieso: Ich weiß, dass das Ziel der Abgeltungssteuer war, die Beträge automatisch von der Fondsgesellschaft und/oder der Bank abführen zu lassen. Aber das geht nur bei Geld, das in Deutschland "fließt", oder?.

Sprich:

a) "Echte" Ausschüttungen (egal ob aus Inland oder Ausland), die ich bekomme, werden automatisch von der Depotbank versteuert, da sie ja auf meinem deutschen Konto landen

b) Verkäufe, die in Deutschland stattfinden, werden auch automatisch von der Depotbank versteuert

c) Thesaurierungen, die ein deutscher Fonds vornimmt, werden automatisch von der Fondsgesellschaft an das deutsche Finanzamt geschickt

Das heißt bei allen diesen Fällen muss sich der Privatanleger steuerlich erstmal um nichts kümmern (also die Erträge nicht in der Steuererklärung angeben), um nicht Gefahr zu laufen, Steuern zu hinterziehen. Alle Steuern sind bereits gezahlt. Dass man die Erträge in manchen Fällen angeben kann, um evtl. zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen, will ich hierbei mal außen vor lassen.

 

Der problematische Fall ist lediglich dieser hier:

d) Thesaurierungen, die ein ausländischer Fonds vornimmt. Hierbei entstehen u.U. Erträge, die man nach deutschem Gesetz versteuern muss, da diese aber nie messbar (außer indirekt am Kurs des Fonds) bei der deutschen Depotbank ankommen, kann diese sie auch nicht automatisch besteuern.

Der Ausnahmefall sind nur die "thesaurierenden Swapper", die im Moment über ein Konstrukt, das ich nicht ganz verstehe (was jetzt aber für die Steuern mal irrelevant ist), die Erträge (legal) "verschleiern" und somit quasi 0 €/$/etc. Erträge erzielen, und damit der Anleger auch wieder nichts für die Steuer tun muss.

 

Was mir noch unklar ist:

- Bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen von ausländischen Fonds will ja bestimmt das jeweilige ausländische Finanzamt auch einen Teil vom Kuchen. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, zwar nicht in DE aber im Ausland Steuern zu hinterziehen, wenn ich denen das nicht melde?

- Die ausländischen Thesaurierungen müssen ja trotzdem in Deutschland gemeldet sein (siehe Bundesanzeiger), sprich das Finanzamt bzw. die Depotbank hat problemlos Zugriff darauf. Warum werden diese dann dennoch nicht automatisch besteuert?

 

Vielen Dank schonmal und nochmal für euer einleuchtendes Forum. Ich habe schon angefangen, ein allgemeines Börsenbuch zu lesen, um überhaupt zu verstehen, was an der Börse abgeht (jetzt, wo ich so kurzfristig und unüberlegt selber Anleger geworden bin thumbsup.gif ) und mir definitiv einige Threads noch auf "to read" gesetzt um mir für die Zukunft einen sinnvolleren Sparplan als das momentane "Gewurschtel" zu erarbeiten :)

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Wusel83

Moin

 

Ohne selbst vom Fach zu sein würd ich mal sagen das bezüglich des Steuerhinterziehens keine Problematik besteht. Die Divis welche an die Fonds fliessen sind in den Staaten in denen sie entstehen versteuert, wenn eine solche Steuer überhaupt besteht. Die Fondsgesellschaften werden als Unternehmen auch Steuern zahlen gegebenenfalls halt minimale oder keine, nur auf ihre Gewinne. Ein Gewinn im Fonds ist aber kein Gewinn der KAG wird nur von dieser verwaltet. Gewinne der KAG sind im groben die TER sowie ein Teil der Einnahmen aus der Aktienleihe wenn sie denn betrieben wird. Wenn jetzt ein aussländischer Fonds etwas thesauriert oder ausschüttet, sind wir bereits auf Ebene der persöhnlichen Steuer und da man normalerweise immer nur an einem Ort lebt/steuerpflichtig hinterzieht man nirgends anders Steuern. Der ganze Trick ich zieh in die Schweiz oder Monaco oder sonstwo würde dann ja garnicht mehr funktionieren wenn man trotzdem in D noch Steuern zahlt.

Wo man wohl aufpassen sollte ist wenn man die Aktien/ETF/sonstwas über ausländische Broker/Banken handelt (siehe Uli Höneß) hier wird nicht automatisch dem Fiskus die Kohle einbehalten.

Hoffe das war soweit von meiner Seite korrekt.

 

 

Grüsse

W.

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Ramstein

O si tacuisses ...

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Holzmeier

Was mir noch unklar ist:

- Bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen von ausländischen Fonds will ja bestimmt das jeweilige ausländische Finanzamt auch einen Teil vom Kuchen. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, zwar nicht in DE aber im Ausland Steuern zu hinterziehen, wenn ich denen das nicht melde?

nein

 

- Die ausländischen Thesaurierungen müssen ja trotzdem in Deutschland gemeldet sein (siehe Bundesanzeiger), sprich das Finanzamt bzw. die Depotbank hat problemlos Zugriff darauf. Warum werden diese dann dennoch nicht automatisch besteuert?

Kein Problem, wenn parallel zur Thesaurierung eine Ausschuettung in ausreichender Hoehe zur Begleichung der Steuerschuld erfolgt.

Aber wo soll die Depotbank denn den "automatisch" an das Finanzamt abzufuehrenden Betrag herbekommen, wenn gar nicht oder zu wenig ausgeschuettet wird? Von der im Ausland ansaessigen KAG, die aber natuerlich auch nur alle Anteile gleich belasten koennte? Von einem anderen Konto des Depotinhabers (sofern vorhanden und gedeckt)? Oder sollte sie automatisch Teile der gehaltenen Anteile verkaufen?

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NeoKelte

Danke erstmal smile.gif

 

Kein Problem, wenn parallel zur Thesaurierung eine Ausschuettung in ausreichender Hoehe zur Begleichung der Steuerschuld erfolgt.

Aber wo soll die Depotbank denn den "automatisch" an das Finanzamt abzufuehrenden Betrag herbekommen, wenn gar nicht oder zu wenig ausgeschuettet wird? Von der im Ausland ansaessigen KAG, die aber natuerlich auch nur alle Anteile gleich belasten koennte? Von einem anderen Konto des Depotinhabers (sofern vorhanden und gedeckt)? Oder sollte sie automatisch Teile der gehaltenen Anteile verkaufen?

 

Jetzt verstehe ich es glaube ich. Mein Denkfehler war, dass ich dachte, dass die KAG bei thesaurierenden Fonds selbst die Besteuerung vornimmt. Wenn ich es aber richtig verstehe, stellt die KAG bei inländischen Thesaurierern nur eine entsprechende "Liquidiät" der Depotbank zur Verfügung (Info entnommen hier), die dann entsprechend die Steuern einziehen kann und den Rest zurückzahlt. Denn nur die Depotbank kennt ja überhaupt den Steuerstatus (Freistellungsauftrag, Kirchensteuer) des Anlegers.

Nachdem das bei ausländischen Fonds aber nicht der Fall ist und die KAG logischerweise den Steuerstatus der Anleger nicht kennt (und sowieso wahrscheinlich gar nicht die Möglichkeit hat, Geld ans deutsche Finanzamt abzuführen), kann sie folgerichtig auch keine Steuern abführen.

 

D.h. die Abgeltungssteuer wird im Prinzip nur von der Depotbank abgeführt (bei Ausschüttungen logischerweise direkt von der erhaltenen Ausschüttung) und bei inländischen Thesaurierern mit Hilfe von Liquidität der KAG. Die KAG selbst führt somit aber (zumindest für die Anleger) "direkt" keine Steuern ab, oder?

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