Ist bereits durchgeklagt und kein Gestaltungsmissbrauch, kann also gemacht werden. Lohnen kann es sich und wird mit günstigeren Gebühren immer interessanter, die Jahresfrist ist hierbei egal, kann alles an einem Tag erfolgen. 500€ nicht genutzter Freistellungsauftrag ermöglichen ca. 130€ Steuerersparnis, dafür kann man schon mal ein paar Mausklicks machen.