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Rohlöff

Sinnvoller Umgang mit Wohnförderkonto

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Rohlöff

Für alle, die ebenfalls Probleme haben das WfK vorzeitig zu mindern.

 

Ich habe das entsprechende Formular aufgetan, mit dem man Minderungsbeiträge der ZfA melden kann.

 

Dennoch muss der Anbieter sobald es technisch möglich ist, den Datensatz AZ07 elektronisch übermitteln.

 

Rückwirkend werden dann jedoch die Beiträge berücksichtigt, so dass die Verzinsung von 2% entfällt.

 

 

Datensatz AZ07.pdf

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Freezer86

Hallo Rohlöff,

 

danke für das Formular. Ich habe die gleiche Absicht und möchte ein Wohnförderkonto tilgen (ca. 10.000€), welches bei einer Entnahme für die Anschaffung unserer Immobilie entstanden ist.

 

Hast du erste Erfahrungen damit? Lässt du dir von deinem Anbieter bei jeder Einzahlung dieses Formular ausfüllen? Darf ich fragen, wie das in der Praxis funktioniert?

 

Viele Grüße

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Rohlöff

Hallo Rohlöff,

 

danke für das Formular. Ich habe die gleiche Absicht und möchte ein Wohnförderkonto tilgen (ca. 10.000€), welches bei einer Entnahme für die Anschaffung unserer Immobilie entstanden ist.

 

Hast du erste Erfahrungen damit? Lässt du dir von deinem Anbieter bei jeder Einzahlung dieses Formular ausfüllen? Darf ich fragen, wie das in der Praxis funktioniert?

 

Viele Grüße

 

Hallo,

 

ich habe erst jetzt Deine Frage gesehen.

 

Aktuell ist es so, dass ich einen kleinen Betrag auf den neuen Banksparplan zwecks Minderung des WFKs eingezahlt habe. Der Anbieter hat das Formular ausgefüllt und der ZFA zugesendet.

 

Ich warte nun meinen aktuellen Kontoauszug ab um zu sehen, ob sich etwas getan hat. Allerdings hat man mir bei der ZFA schon gesagt, dass eine Verrechnung erst erfolgen kann, wenn die Minderungsbeiträge elektronisch per Datensatz (AZ07) übermittelt worden sind.

 

Diese Art der Übermittlung funktioniert aktuell aber leider noch nicht. (Die Software gibt es einfach nicht her).

 

Allerdings soll nach Übermittlung rückwirkend das Konto korrekt verrechnet werden. Es sollen also die 2% an Zinsen korrekt mit dem Datum der Minderungsbeiträge berechnet werden.

 

Aktuell bleibt also abzuwarten ab wann der Anbieter den Datensatz elektronisch versenden kann. Angeblich soll dies 2017 möglich sein - wer's glaubt...

 

Sollte dies wirklich funktionieren wären die Stände des WFKs, die man Anfang 2018 erhält korrekt.

 

In einigen Monaten frage ich selbst mal bei der ZFA an, wie der Stand der Dinge ist.

 

Bevor ich nicht weiß, ob es funktioniert zahle ich keine weiteren Tilgungsbeiträge ein.

 

 

 

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Rohlöff

Update:

 

Ende letzten Jahres bat ich meinen neuen Riester-Anbieter per Papierformular die Minderungsbeiträge der ZfA zu melden.

Dies hat auch scheinbar funktioniert.

Die Dame der ZfA nannte mir genau den um den Minderungsbeitrag reduzierten Gesamtstand des Wohnförderkontos.

Die elektronische Übermittlung funktioniert jedoch weiterhin nicht.

Das größte Problem dürfte aktuell sein einen Anbieter für Riester-Banksparpläne zu finden und diesen dann dazu zu bringen das genannte Formular auszufüllen.

Beharrlichkeit zahlt sich hier aus :rolleyes:

 

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Rohlöff

Hallo,

 

die günstigste Alternative Minderungsbeiträge einzuzahlen ist ein Banksparplan.

Allerdings gibt es Probleme entsprechende Anbieter zu finden.

Wenn man nach "zertifizierte riester anbieter filetype:pdf" googelt findet man den entsprechenden Anhang. (Stand 11.07.2017)

Hier sind alle zertifizierten Angebote zu finden. Auch die, die es mittlerweile nicht mehr gibt.

Wenn man im Dokument nach "SVorsorgePlus" sucht, findet man Sparkassen mit entsprechenden Produkten.

Meines Wissens nach sind dies alles Banksparpläne. Es scheint noch einige Sparkassen zu geben, die dies anbieten.

Wenn die eigene Bank / Sparkasse dies nicht anbietet, kann man sich bei den Banken der Nachbarstädte erkundigen.

Mit etwas Freundlichkeit und Glück, kann man dann vielleicht dort einen Vertrag unterschreiben.

Ansonsten sind auch noch alle anderen Riester-Anbieter aufgelistet. Anrufen -> nachfragen!

Vielleicht hilft die Liste ja weiter.

Liste_aller_erteilten_Zertifikate_PDF.pdf

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Warc

Hallo! 

Wie ist der Stand der Dinge bei euch mit der Option Minderungsbeiträge oder vielleicht auch eine Auflösung des Wfk? 

Liebe Grüße 

 

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Rohlöff

Alles ist momentan noch beim Alten.

Eine „richtige“ Auflösung ist noch nicht möglich, da die Minderungsbeiträge noch nicht elektronisch via Datensatz „AZ07“ übertragen werden können.

Ein Anruf Ende 2017 bei der ZfA hat ergeben, dass dort nicht davon ausgegangen wird, dass dies in 2018 möglich sein wird. Es gibt scheinbar zu viele Baustellen, so dass an diesem Part der Software nichts geändert wird.

Ein Unding wenn man bedenkt, dass es den Wohnriester schon seit 2008 gibt.

Es bleibt also dabei Minderungsbeiträge per Papierformulare zu melden.

 

Welche Erfahrungen hast Du gemacht? Gibt es Infos, die Du zur Thematik beisteuern kannst?

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DrFaustus

Die ZfA ist wirklich einmalig.

Letztes Jahr versuchte ich telefonisch den Stand meines Wohnförderkontos zu erfragen. Man könnte meinen, dort schaut ein Mitarbeiter in seinen PC, gibt meine SozVers.Nr ein und sieht: Ah ok Stand Wohnförderkonto per 31.12.2016: XX.XXX EUR

Weit gefehlt!

1. Mitarbeiter: "Ich wüsste nicht wo ich das nachschauen kann. Ich verbinde sie mal mit der anderen Abteilung."

2. Mitarbeiter: "Nee, tut mir Leid, das können wir nicht telefonisch machen. Fordern sie das schriftlich an."

Antwort auf meine schriftliche Anfrage: "Den Stand ihres Wohnförderkontos können sie bei ihrem Riesteranbieter erfragen."

 

Nun, bei fairr kann ich das nicht, denn dort wurde das Guthaben nicht zu Lasten des WFK ausgezahlt.

Also beim Bausparanbieter von damals. Nur besteht da keine Bankverbindung mehr. Trotzdem telefonisch versucht: Können wir in der EDV nicht sehen. Schauen sie doch auf ihrer letzten Riestermitteilung nach. Blöd. Genau DIE fehlt mir.:unsure:

 

Meine Hoffnung ist ja, wenn niemand nachschauen kann wie hoch der Stand ist, vielleicht wird das Konto dann auch einfach "vergessen" wenn ich in Rente gehe.

Aber diese Hoffnung ist beim deutschen Staat glaube ich fehl am Platze. Wenn man Geld zahlen muss, vergisst das mit Sicherheit niemand.

 

 

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Warc
Am 22.1.2018 um 12:47 schrieb Rohlöff:

 

 

Welche Erfahrungen hast Du gemacht? Gibt es Infos, die Du zur Thematik beisteuern kannst?

Leider auch nicht mehr als was Sie wissen... Echt traurig aber ich denke das es so gewollt ist. 

Am 22.1.2018 um 12:54 schrieb DrFaustus:

Die ZfA ist wirklich einmalig.

Letztes Jahr versuchte ich telefonisch den Stand meines Wohnförderkontos zu erfragen. Man könnte meinen, dort schaut ein Mitarbeiter in seinen PC, gibt meine SozVers.Nr ein und sieht: Ah ok Stand Wohnförderkonto per 31.12.2016: XX.XXX EUR

Weit gefehlt!

1. Mitarbeiter: "Ich wüsste nicht wo ich das nachschauen kann. Ich verbinde sie mal mit der anderen Abteilung."

2. Mitarbeiter: "Nee, tut mir Leid, das können wir nicht telefonisch machen. Fordern sie das schriftlich an."

Antwort auf meine schriftliche Anfrage: "Den Stand ihres Wohnförderkontos können sie bei ihrem Riesteranbieter erfragen."

 

Nun, bei fairr kann ich das nicht, denn dort wurde das Guthaben nicht zu Lasten des WFK ausgezahlt.

Also beim Bausparanbieter von damals. Nur besteht da keine Bankverbindung mehr. Trotzdem telefonisch versucht: Können wir in der EDV nicht sehen. Schauen sie doch auf ihrer letzten Riestermitteilung nach. Blöd. Genau DIE fehlt mir.:unsure:

 

Meine Hoffnung ist ja, wenn niemand nachschauen kann wie hoch der Stand ist, vielleicht wird das Konto dann auch einfach "vergessen" wenn ich in Rente gehe.

Aber diese Hoffnung ist beim deutschen Staat glaube ich fehl am Platze. Wenn man Geld zahlen muss, vergisst das mit Sicherheit niemand.

 

 

Bin gespannt was da alles noch so kommt um uns bis zur Rente hinzuhalten. 

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Rohlöff

Die ZfA ist in der Tat schon etwas speziell. Meine Erfahrungen sind in der Tat nicht durchgehend positiv.

Jedoch kann ich mich nicht beschweren, sobald es um persönliche telefonische Kontakte ging.

Zumindest wurde immer versucht mir zu helfen. Leider hat es nicht immer geklappt.

Rückrufe erfolgten teilweise am selben Tag nach nur 1-2 Stunden. 

Der größte "Erfolg" ist mit Sicherheit, dass mir irgendwann jemand den Datensatz AZ07 nannte/erklärte und, dass mir eine Vorlage des benötigten Dokuments zur Anzeige von Minderungsbeiträgen zugeschickt worden ist.

Negativ sind die sehr langen Bearbeitungszeiten.

Mein Wohnförderkonto wurde erst nach drei Jahren auf den richtigen Stand korrigiert.

Ich möchte mir gar nicht ausmalen wie es aktuell ablaufen würde, wenn ich 

1. das WfK komplett tilge/mindere

2. mir das Guthaben aus dem Riestervertrag, in dem die Minderungsbeiträge geflossen sind, förderschädlich auszahlen lassen würde

Da die Übertragung der Daten noch nicht korrekt abläuft, käme es so bestimmt zu einem heillosen Durcheinander

Aber wie sagte schon Dr. Martin Luther King: I have a dream...

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Warc
Am 26.1.2018 um 22:59 schrieb Rohlöff:

Die ZfA ist in der Tat schon etwas speziell. Meine Erfahrungen sind in der Tat nicht durchgehend positiv.

Jedoch kann ich mich nicht beschweren, sobald es um persönliche telefonische Kontakte ging.

Zumindest wurde immer versucht mir zu helfen. Leider hat es nicht immer geklappt.

Rückrufe erfolgten teilweise am selben Tag nach nur 1-2 Stunden. 

Der größte "Erfolg" ist mit Sicherheit, dass mir irgendwann jemand den Datensatz AZ07 nannte/erklärte und, dass mir eine Vorlage des benötigten Dokuments zur Anzeige von Minderungsbeiträgen zugeschickt worden ist.

Negativ sind die sehr langen Bearbeitungszeiten.

Mein Wohnförderkonto wurde erst nach drei Jahren auf den richtigen Stand korrigiert.

Ich möchte mir gar nicht ausmalen wie es aktuell ablaufen würde, wenn ich 

1. das WfK komplett tilge/mindere

2. mir das Guthaben aus dem Riestervertrag, in dem die Minderungsbeiträge geflossen sind, förderschädlich auszahlen lassen würde

Da die Übertragung der Daten noch nicht korrekt abläuft, käme es so bestimmt zu einem heillosen Durcheinander

Aber wie sagte schon Dr. Martin Luther King: I have a dream...

Na mal schauen was uns die Zukunft zu diesem Thema bringt. 

Ist aber echt traurig wie das alles abläuft... Würden die Leute alle richtig beraten würde kaum jemand sowas Inanspruch nehmen. 

Wünsche einen schönen Abend und wir halten uns alle mal auf dem laufenden. 

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__TIM__
Am ‎22‎.‎01‎.‎2018 um 12:54 schrieb DrFaustus:

Die ZfA ist wirklich einmalig.

Letztes Jahr versuchte ich telefonisch den Stand meines Wohnförderkontos zu erfragen. Man könnte meinen, dort schaut ein Mitarbeiter in seinen PC, gibt meine SozVers.Nr ein und sieht: Ah ok Stand Wohnförderkonto per 31.12.2016: XX.XXX EUR

Weit gefehlt!

1. Mitarbeiter: "Ich wüsste nicht wo ich das nachschauen kann. Ich verbinde sie mal mit der anderen Abteilung."

2. Mitarbeiter: "Nee, tut mir Leid, das können wir nicht telefonisch machen. Fordern sie das schriftlich an."

Antwort auf meine schriftliche Anfrage: "Den Stand ihres Wohnförderkontos können sie bei ihrem Riesteranbieter erfragen."

 

Nun, bei fairr kann ich das nicht, denn dort wurde das Guthaben nicht zu Lasten des WFK ausgezahlt.

Also beim Bausparanbieter von damals. Nur besteht da keine Bankverbindung mehr. Trotzdem telefonisch versucht: Können wir in der EDV nicht sehen. Schauen sie doch auf ihrer letzten Riestermitteilung nach. Blöd. Genau DIE fehlt mir.:unsure:

 

Meine Hoffnung ist ja, wenn niemand nachschauen kann wie hoch der Stand ist, vielleicht wird das Konto dann auch einfach "vergessen" wenn ich in Rente gehe.

Aber diese Hoffnung ist beim deutschen Staat glaube ich fehl am Platze. Wenn man Geld zahlen muss, vergisst das mit Sicherheit niemand.

 

 

Der Anbieter, der den Vertrag geführt hat, zu dem das Wohnförderkonto besteht, erhält jedes Jahr eine Meldung von der ZfA (ZA11) über den Stand des Wohnförderkontos. Sofern sich eine Änderung über die zwei Prozent Erhöhungsbetrag hinaus ergibt, ist dieser Anbieter verpflichtet, eine Bescheinigung nach § 92 EStG zu erstellen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich der Stand des WFK aufgrund der Einzahlung von Minderungsbeträgen auf einen Riestervertrag reduziert. Allerdings kenne ich keinen Anbieter, der Minderungsbeträge annimmt.

Üblicherweise sollte der Bausparanbieter in seiner Riester-Software den Inhalt der ZA11-Meldung einsehen können. Die Übermittlung der ZA11-Meldungen erfolgt jedes Jahr Anfang Januar.

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WilliWinter

Hallo allerseits,

 

wir sitzen mit Euch im selben Boot - was einerseits natürlich sehr schön ist, weil man nicht so allein ist. Andererseits halt auch nicht, weil die Reise ja doch irgendwie nicht die allerschönste ist.

 

Also: Wir haben ebenso unsere Riesterverträge aufgelöst, um das Geld ins Haus zu stecken und sind nun auf der Suche nach einer Möglichkeit, das WFK zu tilgen. Der alte Anbieter will nichts mehr von uns wissen, Fairr als neuer Anbieter verweigert, wie schon von DrFaustus erwähnt.

 

@Rohlöff: Bei welchem Anbieter hast du denn einen Vertrag bekommen? Und wie hoch kannst du mindern pro Jahr?

 

Wir haben im Umkreis eine Sparkasse aufgetan, die zumindest telefonisch versichert hat, dass Sie es machen würde. Jedoch nur bis max. 2100 EUR pro Jahr. Mehr sei technisch nicht möglich in der Software. Wir sind aber relativ sicher, dass der Herr verstanden hat, worum es geht.

 

Kannst Du mehr als 2100,-- tilgen? Denn wir würden das Thema am liebsten so schnell wie möglich loswerden.

 

Wenn jemand einen Anbieter kennt, der die Tilgung des WFK ermöglicht - egal ob Banksparplan oder Fond -, würden wir uns über eine PM freuen!

 

Herzliche Grüße

 

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Rohlöff

Hallo Willi,

 

mein Anbieter hat kurz nach meiner Eröffnung der Riester-Banksparpläne dieses Produkt aus dem Programm genommen.

Ich bin mir sicher, hätte die Dame damals bei der Eröffnung der Konten genau verstanden, was ich vorhabe, so hätte sie mir auch gesagt, dass es nicht funktionieren würde.

Meine Frau und ich haben ihr jedoch mehrfach gesagt, dass es um Minderungsbeiträge des WFKs gehen würde ... sie lächelte, nickte, füllte die Unterlagen aus.

Ich bin mir 1000%ig sicher, dass sie nicht wusste was sie tat.

Egal.

Dadurch, dass ich mir das Formular (s.o.) von der ZFA besorgt habe, war es dann relativ einfach einen Geldbetrag auf den neuen Riester einzuzahlen und mir eben entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

Der Betrag lag unter den 2.100€, da es erst einmal ein Testversuch sein sollte.

Aktuell hat die oberste Priorität die Tilgung des Immokredits (ca. 2,7% Zins). Wenn der Kredit abgezahlt ist (< 10 Jahre) gehe ich an das WFK. Ich hoffe das bis dahin der elektronische Weg eingerichtet ist und dann alles glatt läuft.

 

Zum eigentlichen Thema:

Ja, es ist schwierig einen Anbieter zu finden.

Aus Kostengründen würde ich nur Banksparpläne wählen.

Weiter oben auf dieser Seite habe ich die Auflistung aller Riester-Verträge als pdf angehängt.

Suche dort nach Banksparpläne (S-Vorsorge-Plus)

Ich würde heute wahrscheinlich bei der Eröffnung gar nicht mehr so explizit auf die Minderungsbeiträge hinweisen (keine schlafenden Hunde wecken).

Eher würde ich Verträge abschließen, Beträge einzahlen und per Formular bestätigen lassen.

Laut %92a estg muss der Anbieter die Beträge annehmen, außer er schließt dies eindeutig in seinen Bedingungen aus.

Ich denke, dass viele nicht explizit diese Möglichkeit ausschließen.

 

Viel Erfolg bei der Suche.


Leider haben viele Banken auf Grund des Niedrigzinsumfeldes die Banksparpläne eingestellt.

 

Mit Sicherheit kann ich sagen, dass die LBS, Deutsche Bank und auch die Schwäbisch Hall bei ihren Bausparverträgen keine Einzahlungen gestattet.

 

Der Hinweis Deiner Sparkasse, dass 2.100€ die aktuelle Obergrenze sind, kann ich nur teilw. nachvollziehen.

Mein Rat, schließe dort auf jeden Fall schon einmal einen solchen Vertrag ab. Den kann Dir dann niemand mehr nehmen.

2.100€ im Jahr zu tilgen ist ja schon ein guter Anfang.

(Eigentlich ja 2x 2.100€ für Deine Frau und für Dich)

Sollten die Systeme irgendwann mal mehr hergeben, so kannst Du dann immer noch alles direkt tilgen.

 

Ist Euer Haus schon abbezahlt? Wie hoch ist der Zins für Euren Immokredit?

 

Ich kann es nur wiederholen: Schnapp Dir jeden möglichen Banksparplan und sieh dann weiter. Leider gibt es nicht mehr viele davon.

(Und wenn die Sparkasse dann auch noch in Deiner Nähe ist ... umso besser.)

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mr.andersen
Am ‎26‎.‎02‎.‎2015 um 15:44 schrieb polydeikes:

Du kannst btw. bei attraktiver Förderkonstellation auch das Manöver Sondertilgungen mit Entnahme prüfen. Bei einem Paar mit doppelten Einkommen kommt da doch einiges zusammen.

Hallo

 

wie genau sieht so ein Modell aus? Ich konnte dazu leider nichts finden, der Riester Masterthread wurde offenbar gelöscht :-/

Freue mich über Hinweise!

 

Viele Grüße

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Rohlöff

Hallo,

ich weiß gar nicht, ob diese Vorgehensweise im Riester-Thread zu finden war.

 

Ich sehe es so:

Sollte man eine attraktive Förderkonstellation haben, so könnte es Sinn machen die Riesterverträge zu besparen und ab einem Guthaben von 3.000€ sich diese für die Verwendung als Sondertilgung seines Immokredites auszahlen lassen.

3.000€ ist die Mindestentnahmesumme aber auch die Mindestsumme, die im Vertrag verbleiben muss, wenn nicht das gesamte Kapital entnommen wird.

Grundsätzlich sollte man diesen Vorgang beliebig oft wiederholen können.

Dies lohnt sich aber eigentlich nur wirklich, wenn der Immokredit mit >2% verzinst wird, da das entnommene Kapital natürlich dem Wohnförderkonto zugeschrieben wird.

Durch dieses Vorgehen, kann man seinen Kredit entsprechend schneller tilgen.

Aber Vorsicht: Der Eintrag von polydeikes ist nun älter als drei Jahre.

Damals konnte man noch diverse Banksparpläne abschließen.

Bevor man eine vollständige Entnahme durchführen möchte, sollte man auf jeden Fall mit seiner Bank abklären, dass der Vertrag im Anschluss weiterlaufen soll.

Die Sparkasse Günzburg Krumbach hat damals nach der kompletten Entnahme den Vertrag geschlossen und sämtliche Beziehungen gekappt.

Minderungsbeiträge hat sie nicht angenommen und die Geschäftsbeziehungen gekündigt.

Einen neuen Vertrag konnten wir dort auch nicht mehr abschließen, da wir nicht im Einzugsgebiet leben.

Um dieses Problem zu umgehen kann man natürlich auch bis zu 6k ansparen, 3k entnehmen und 3k liegen lassen.

 

Ich denke, dass dies polydeikes Idee war.

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spindoctor

Hallo zusammen,

 

ein sehr interssantes Thema hier im Forum, ich bin froh hier Informationen zum Wohnförderkonto (WFK) zu bekommen. Meine Frau uns ich haben 2 Riester Bausparverträge ( BSV Schwäbisch Hall), sind noch in der Sparphase und über die WFK Thematik grüble ich schon eine Weile. Habe hier das Thema aufmerksam durchgelesen, zusammen mit meinen Recherchen und Telefonaten ergibt sich folgendes Bild:

 

- Das WFK kann frühestens mit 62 Jahren und spätestens mit 68 Jahren aufgelöst werden, auf einen Schlag mit 30% Rabatt oder bis zum 85. Lebensjahr ohne Rabatt

- Minderungsbeiträge sind auch schon vor der Rente möglich (Formular AZ07)

- Bei föderschädlicher Entnahme des Kapitals aus den BSV wird kein WFK eröffnet, die bisherigen Steuervorteile und Zulagen werden über das Finanzamt zurückbezahlt

 

Nun zu meiner Frage:

 

Es geht um 2 Situationen

 

Fall 1: Unsere BSVs werden bei Zuteilung aufgelöst und das angesparte Kapital wird zum tilgen einer Baufi genutzt

Fall 2: Die Darlehen der BSVs werden in Anspruch genommen und danach entsprechend getilgt

 

In beiden Fällen startet das WFK ab Zuteilung der BSVs

Ich würde gerne das WFK sofort nach Zuteilung (Fall 1 ) tilgen oder sofort nach Tilgung der BSV Darlehen (Fall 2 ). Somit würde ich die 30% Rabatt mitnehmen und mir diese 2% Verzinsung bis zur Rente ersparen. 

 

Nach dem Einkommensteuergesetz §92a  wird mir das Recht zur Minderung des WFK eingeräumt. Jedoch konnte ich nirgends Infos zur vorzeitigen Kompletttilgung des WFK finden. Technisch wäre das Verfahren ja so, wie bei einer förderschädlichen Entnahme möglich. Sprich über das Finanzamt wird die Summe des WFK mit 30% Abschlag mit der nächsten Einkommensteuererklärung versteuert. Sollte also einfacher sein als eine Minderung des WFK oder ?

 

Hat jemand zu diesem Fall weitere Infos (vorzeitige Tilgung des WFK auf einen Schlag) ? 

 

Schöne Grüße

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Vervollständigung
vor 18 Stunden schrieb spindoctor:

Fall 1: Unsere BSVs werden bei Zuteilung aufgelöst und das angesparte Kapital wird zum tilgen einer Baufi genutzt

Fall 2: Die Darlehen der BSVs werden in Anspruch genommen und danach entsprechend getilgt

 

In beiden Fällen startet das WFK ab Zuteilung der BSVs

Ich würde gerne das WFK sofort nach Zuteilung (Fall 1 ) tilgen oder sofort nach Tilgung der BSV Darlehen (Fall 2 ). Somit würde ich die 30% Rabatt mitnehmen und mir diese 2% Verzinsung bis zur Rente ersparen. 

 

Dein Vorhaben wird zum Scheitern verurteilt sein, weil der 30prozentige Abschlag vor Versteuerung erst ab dem Renteneintritt möglich ist.

 

Besser wäre doch der Vorschlag von Polydeikes 

 

"Der Zeitpunkt der Tilgung des WFK ist frei. Es wäre bspw. möglich relativ kurz vor Rentenbeginn in Teilschritten zu tilgen. Womit ggf. wieder die Regelung der Kleinstbetragsrente genutzt werden könnte. Bspw. indem man über 2-3 Riester Banksparpläne geht (Verrentungspartner muss unterschiedlich sein). Dann entfiele auch die Problematik mit der Verrentung."

 

Nach einer neuen Gesetzesänderung soll man inzwischen Kleinbetragsrenten nach der Fünftelregelung versteuern können. Allerdings nicht kurz vor Rentenbeginn, sondern, wegen der Probleme beim Finden eines neuen Anbieters und auch zur Vermeidung der fiktiven Verzinsung von 2 %, möglichst frühzeitig.

 

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spindoctor

Ja, es ist nicht einfach, das Ganze. Die Idee mit dem Banksparplan ist gut, ich muss also einen Anbieter finden, der mir einen Riester Banksparplan anbietet und ich diesen dann bespare. Alle Einzahlungen werden dann auf das AZ07 Formular und gehen zur ZFA. Noch habe ich kein Institut gefunden welches das machen würden. Ich finde diese ganze Nummer um das WFK höchst nebulös und komplex, man hat lauf §92 das Recht auf Minderung, in der Praxis ist es aber höchst kompliziert dies zu tun. Bin am überlegen ob ich die Verträge förderschädlich kündige, dann wäre Ruhe, muss das mal in Ruhe durchdenken. Danke dir in jedem Fall für den Input, knacker

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Rohlöff

Viel Erfolg bei der Suche nach einem Anbieter (Banksparplan).

Wenn Du fündig wirst -> bitte Deinen Vertragspartner nennen, da viele auf der Suche sind.

Zu dem Zitat von Polydeikes muss gesagt werden, dass er seine Aussage tätigte, als es noch viele Anbieter von Banksparplänen gab.

Mittlerweile haben viele dieses kostengünstige Produkt aus den Regalen genommen.

Bitte auch den Hinweis auf die verschiedenen Verrentungspartner beachten. Sparkassen arbeiten mit der Provinzial zusammen.

Es nützt also nichts die Sparkasse in Entenhausen mit der von Gotham City zu kombinieren -> gleicher Verrentungspartner.

Dadurch kommst Du evtl. nicht zur Kleinstbetragsrente.

Für die Suche nach einer Bank kann ich Dir das weiter oben angehängte Dokument mit allen "Riester-Partnern" empfehlen.

 

Als Alternative kannst Du natürlich auch noch mal bei der Schwäbisch Hall nachfragen, ob Minderungsbeiträge angenomen werden.

Meine letzte Info hierzu war jedoch, dass sie es nicht tun.

 

good luck

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spindoctor

Hi Rohlöff,

 

falls ich einen Anbieter mit Riester Banksparplan finde und es darüber tatsächlich schaffen sollte das WFK zu mindern, melde ich mich hier, wobei ich keine großen Hoffnungen habe. 

Die Schwäbisch Hall nimmt definitiv keine Minderungsbeträge  für das WFK an, das steht so in den Vertrags AGB und wurde mir auch am Telefon bestätigt. 

Danke auch für den Tipp mit den Verrentungspartnern.

 

Schöne Grüße

 

 

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AMorgen

Wir haben jetzt bei der Mainzer Volksbank einen Riester-Banksparplan zur Rückführung des Wohnförderkontos abgeschlossen.
Laut Aussagen des Mitarbeiters können wir in beliebiger Höhe tilgen, müssen nur am Ende des Jahres ein Schriftstück
verfassen, dass alle Einzahlungen zur Rückführung des Wohnförderkontos bestimmt sind.

Bin mal gespannt, ob das Ganze dann auch funktioniert.

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Rohlöff

Für viele dürfte interessant sein, ob Ihr im Einzugsgebiet der Mainzer Volksbank lebt oder ob dort auch "Gebietsfremde" abschließen können.

 

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chrwitt

Ich lese hier schon viele Wochen interessiert mit, da ich ebenfalls gerne die Verbindung mein EFH und die Riesterunflexibilität voneinander trennen will. Ich habe auch eine ganze Menge recherchiert und möchte euch daran mal teilhaben lassen. Es scheint leider nach wie vor ein unlösbares Unterfangen zu sein...

 

Mein Sachverhalt: Wohnriester-BSV wird nächstes Jahr zuteilungsreif und ich möchte in jedem Fall das Kapital auch zur Entschuldung nutzen - WFK startet also nächstes Jahr und ich wollte mich schon mal vorbereiten und dieses dann schnellstmöglich reduzieren, um später mit der Immobilie tun und lassen zu können was ich will. Aber die Suche nach einem Anbieter, welche die eingezahlten Beiträge als Minderungsbeiträge nach §92a anerkennt scheint aussichtslos zu sein. Den Datensatz AZ07 kennen mehrere Anbieter, aber alles sehen die Einzahlung der Beträge nicht vor. :-(

 

Schwäbisch Hall: - nimmt grundsätzlich keine Minderungsbeiträge an, auch wenn die neuen AGBs das nicht ehr ausschließen, sei es Geschäftspolitik das nicht zu tun, hier besteht keine Chance - leider mein Anbieter :-(

 

VB Mainz: - würde grundsätzlich Verträge wohl auch für Gebietsfremde abschließen, jedoch hat die Bank abgelehnt, Verträge abzuschließen, die nur den Zweck haben hier die Minderungsbeträge eingezahlt zu bekommen. Wenn man erst einen Vertrag bei Ihnen abschließt, normal anspart und dann später das dadurch gebildete Kapital zur Entschuldung nutzt (Bildung WFK) wäre eine spätere Minderung i.O. - nur für diese Minderung würden aber keine Verträge angenommen. Zudem kann man zwar gebietsfremd abschließen, aber muss das in einer Filiale vor Ort tun.

 

SPK (hier im Münsterland) - hat die S Vorsorge Banksparpläne eingestellt und bietet somit keine Möglichkeit als Partner in Frage zu kommen.

 

Ein Hoffnungsschimmer für alle mit Wohnriester bei der LBS:

Ein recht kompetenter MA der ZfA hat mir mitgeteilt, die LBS würde das machen. Hier kam der Tip, den Vertrag nicht aufzulösen bei Zuteilung sondern nur Geld zu entnehmen und dann in der Zukunft nach Bildung des WFK die weiteren Einzahlungen als Minderungszahlungen zu deklarieren und keine weiteren Förderungen auf diese zu beantragen. Das solle angeblich funktionieren.

 

Vielleicht habe ich hier somit noch ein paar weitere Fragen klären können... wenn jemand einen Anbieter gefunden hat, bin ich über jeden Hinweis dankbar, denn sonst bleibt wir wahrscheinlich nur die Abrechnung des Vertrages inkl. der Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. :-(

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chrwitt
vor 3 Stunden schrieb chrwitt:

Ein Hoffnungsschimmer für alle mit Wohnriester bei der LBS:

Ein recht kompetenter MA der ZfA hat mir mitgeteilt, die LBS würde das machen. Hier kam der Tip, den Vertrag nicht aufzulösen bei Zuteilung sondern nur Geld zu entnehmen und dann in der Zukunft nach Bildung des WFK die weiteren Einzahlungen als Minderungszahlungen zu deklarieren und keine weiteren Förderungen auf diese zu beantragen. Das solle angeblich funktionieren.

Hier kann ich schon direkt zurückrudern. Eine LBS West Mitarbeiterin sagte, derzeit würden solche Minderungsbeträge auf Grund des manuellen Aufwandes noch kategorisch abgelehnt. Sie würde sich wünschen, dass man bald endlich in der Lage sei, soetwas zu lösen, aber davon sei man noch weit entfernt. Die LBS scheint somit bei uns (LBS West) auch keine Lösung zu haben. Mag in anderen Regionen vielleicht anders sein.

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